Die Auseinandersetzungen dort hatten einiges an Lokalkolorit zu bieten. Neben allen Bemühungen des BHÄV, für seine Klientel bessere Vertragsbedingungen auszuhandeln, spielten auch historische, zum Teil landesspezifische Grabenkämpfe zwischen KVB und BHÄV, Fachärzten und Hausärzten, eine Rolle. Hinzu kommen bundespolitische Meinungsverschiedenheiten, die der BHÄV auszunutzen versucht hat.
Nach den immer schärfer werdenden Drohungen (Rechtswidrig! Über Nacht keine Patienten mehr! Sechsjähriges Berufsverbot gefährdet die eigene Existenz! Nie wieder Weihnachtsgeschenke!) überrascht es nicht, dass sich nur immerhin 40% der Hausärzte letztlich zu einem Zulassungsverzicht in der Lage sahen. Wer derart mit empfindlichen Übeln bedroht wird, könnte glatt Angst bekommen haben. Wie sagte ein Kollege an anderer Stelle? “Was ist das für ein Land, das seine Ärzte mit Existenzvernichtung bedroht, um sie zur Arbeit zu pressen. Das kennt man sonst nur von totalitären Regimen.“
Rückblickend könnte man entschuldigend den Eindruck gewinnen, dass die Angst, die manche Ärzte beim Gedanken an einen Zulassungsverzicht entwickelt haben, in Wirklichkeit Trennungsängste der KVB, der Kassen, und der Politik gewesen sind, die sich auf die ausstiegswilligen KollegInnen übertragen haben.
Besagter §95b SGB5, auf den sich die Sprüche von der Rechtswidrigkeit und von der Existenzbedrohung bezogen haben, geht übrigens auf das Konto eines anderen Bayern, der seine hervorragenden Fachkenntnisse immer wieder gern unter Beweis stellt: Seehofer.
Besagter §95b wird in wesentlichen Teilen auch als verfassungsrechtlich bedenklich beurteilt…
Schwamm drüber. Immerhin ist jetzt deutlich, dass die ärztliche Versorgung in einigen Bereichen bedrohlich wackelt. Dieses Thema wird auch in den kommenden Monaten nicht von der Tagesordnung verschwinden.
Eines sollte aber niemand vergessen: weder Politiker wie Herr Söder, Herr Seehofer, oder Herr Rösler, noch Verwaltungsfachkräfte, wie Herr Gaßner oder Herr Schösser, noch Berufsfunktionäre, können die Patientenversorgung übernehmen.
Das können nur Ärzte.