Wenn am 24.12. Post von der Krankenkasse BKKi für Heilberufe kommt, so ist man schon an sich misstrauisch und als dann der Brief geöffnet war, war der Ärger perfekt. Der Brief gibt die Auskunft, dass das Pflegegeld vom Intensivkind jetzt mit der Behandlungspflege verrechnet wird. Zumindest sind die Formulierungen so gestaltet, dass wir dies so schlussfolgern müssen.
Behandlungspflege und Pflegegeld? Ja, dies sind in unserem Gesundheitswesen zwei verschiedene Dinge. Die Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege ist eine Leistung, die ist nur gibt, wenn eine ärztliche Behandlung gesichert oder durchgeführt werden soll über einen Pflegedienst. Das Pflegegeld gibt es für die Grundpflege, also der Pflege wie das Waschen, das Wickeln oder das Füttern.
Das Intensivkind bekommt aufgrund des Tracheostomas, der Beatmung und der Epilepsie eben die Behandlungspflege verordnet und bisher auch genehmigt. Das Volumen ist dabei nicht hoch und wir, die Eltern, übernehmen die Grundpflege selbst. Doch seit dem November 2010 ist uns wichtig, dass wir auch den Pflegedienst für die Grundpflege beauftragen können. Wir haben dafür unsere Pflegegeldleistung auf Kombinationspflege umgestellt.
Und was ist jetzt das Ergebnis? Die Krankenkasse meint in ihrem letzten Schreiben, eben das was am 24.12. bei uns im Briefkasten war, dass jetzt die Leistungen der Pflegeversicherung mit den beantragten Leistungen der Behandlungspflege zusammenfallen, so wie ich es verstehe.