Verrechnung von nicht erbrachten Pflegeleistungen

Eine Frage ist für mich immer noch, wie benennt man dies, wenn die Krankenkasse möchte, dass das Pflegegeld mit der Behandlungspflege verrechnet wird wie ich es in unserem Fall verstehe, aber der Pflegedienst die Leistungen für das Pflegegeld, also die Grundpflege noch hauswirtschaftliche Versorgung,  nicht erbringt. Dies, weil die Zugehörigen des Patienten selbst diesen Part übernehmen.

In andere Sparten kann man eine Leistung nicht abrechnen oder berechnen, wenn diese gar nicht erbracht wird, zumindest ist dies meine Erfahrung. Sicherlich ist diese Dreiecksbeziehung im Sozialwesen auch etwas spezielles, also die „Sozialkasse“ bezahlt einen Dienstleister, welcher seine Leistung für einen Menschen erbringt, der dies bei der Kasse beantragt hat.

Ob dies speziell ist oder nicht, könne man bezweifeln, aber deutlich ist: Der Kunde, also bei dem die Leistung erbracht wird, ist irgendwie auch wiederum nicht Kunde, denn seine Mitsprache ist eingeschränkt, wie sich das Produkt gestaltet kann. Sicherlich, dies ist notwendig, da die Sozialkassen auf ihre Kosten achten müssen und z.B. nur eine Grundversorgung bezahlen möchten oder sollen.

Doch wie bezeichnet man es nun, wenn eine „Sozialkasse“ eine Leistung abechnet oder eben abrechnen möchte bei einem Dienstleister, von dem sie gar nicht erbracht wird?

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