Zuweisung gegen Entgelt – Grenzbereich zwischen Kooperation und Korruption

Zuweisung gegen Entgelt – dieser Satz schürt Ängste – vor allem beim Patienten. Der Gesetzgeber agiert. Ist dies gerechtfertigt? Werden unnötige Leistungen verordnet, nur weil der Arzt dadurch einen finanziellen Vorteil hat? Schränkt der Arzt die freie Erbringerwahl ein, um dem Patienten die beste Behandlung zu empfehlen oder will er sich nur zusätzliches Einkommen generieren? Bestimmte Kooperationen sind erwünscht, ja werden sogar gefördert. Was ist nun erlaubt und was nicht? Wo endet Kooperation und wo beginnt die unzulässige Zuweisung gegen Entgelt – und wie breit ist die Grauzone? Wie kann man Korruption erkennen und wie lässt sie sich ahnden? Viele Fragen. Viele Fragen zeigen, dass die derzeit bestehenden Regelungen nicht transparent sind. Regelungen bestehen – und es werden ständig mehr.