Aktionsbündnis wirft der KBV Tatenlosigkeit vor

Ärztenachrichtendienst (änd) : Aktionsbündnis wirft KBV-Führung Tatenlosigkeit vor

Das Aktionsbündnis „Stoppt-die-e-Card“ will den Kampf
gegen die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte keinesfalls
aufgeben. Demnächst sollen Arztpraxen bundesweit eine
„Datenschutzverfügung für Patienten“ erhalten. Das kündigte
Bündnisvorsitzende Dr. Silke Lüder am Freitagabend in Hamburg an. An der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung ließ sie in Sachen eGK kein gutes
Haar.

Zum
1. Januar 2015 soll in deutschen Arztpraxen nur noch die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) gelten. So will es eine Vereinbarung zwischen
GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Das Aktionsbündnis „Stoppt-die e-Card“,
das seit nunmehr sieben Jahren gegen die eGK kämpft, gibt sich dennoch
optimistisch, das Projekt langfristig stoppen zu können. Grund für
diesen Optimismus seien, so sagte Bündnisvorsitzende Dr. Silke Lüder,
zum Beispiel die zahlreichen Widersprüche und Klagen von Versicherten,
die sich der eGK verweigern. „Es gibt diese Fälle, es berichtet nur
keiner darüber“, so Lüder am Freitag in Hamburg. Ihr Aktionsbündnis
hatte zu einer Diskussionsrunde in die Hansestadt eingeladen.

Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) warf Lüder im
Kampf gegen die eGK Tatenlosigkeit vor. Der KBV-Vorstand unternehme „gar
nichts“, um die Beschlüsse des Ärztetages umzusetzen. Ähnlich äußerte
sich Referent Dr. Axel Brunngraber, Arzt aus Hannover. Die KBV sei
unwillig, sich auf einen politischen Konflikt einzulassen. Vom neuen
KBV-Chef Gassen sei in Sachen eGK lediglich zu vernehmen, „dass manche
Messen eben einfach schon gelesen sind.“ Aber: „Das Spiel ist nicht
gelaufen.“ Man werde dem Projekt weiter den Spiegel vorhalten und „als
Ärzte versuchen, die Patienten als die eigentlich Betroffenen,
aufzuklären.“

Neue Dimension finanzieller Mittel gefordert 

Das gleiche Ziel hat Rolf Lenkewitz, seines Zeichens Datensicherheitsspezialist aus München und Betreiber der Website www.it-ler-analysiert-die-eGK.de.
Er verdeutlichte, dass die eGK bewusst als Cloud-Technologie geplant
worden sei. „Das bedeutet also eine permanente Vernetzung.“ Was ihn
daran stört? Dass es weder für Patienten noch für Ärzte Alternativen
oder Wahlfreiheiten zum Online-Zwang gibt. „Für mich bedeutet das einen
Verlust von Demokratie.“ Dass Daten zentral gespeichert würden, stehe
fest. „Andere Behauptungen sind geschicktes Marketing.“ Und: „Ich halte
es für vollkommen unmöglich, alle Daten, etwa Röntgenbilder, zu
verschlüsseln.“ Solche Versprechen seien eher Absichtserklärungen.

Lenkewitz zitierte aus dem sogenannten Whitepaper der Gematik,
die per gesetzlichem Auftrag mit der Etablierung der eGK beauftragt
ist. Daran heiße es: „Die eGK ist das erste Großprojekt weltweit, bei
dem die Zugriffsrechte allein in den Händen der Nutzer liegen.“ Für den
IT-Experten komme dies einem Safe in einer Bank gleich. „Ich stelle mir
aber die Frage, warum alle Deutschen eine Bank nutzen und dort ihre
Wertgegenstände einlagern sollen?“ Bei der eGK habe man es mit einem
System zu tun, das „unheimlich schwer“ zu fassen sei. Lenkewitz gehe es
mit seinen Botschaften darum, die Bürger für die Täuschung durch die
Gematik zu sensibilisieren. Er forderte eine neue Dimension finanzieller
Mittel, um den Widerstand gegen die eGK organisieren zu können. Eine
Möglichkeit, Gelder aufzutreiben, sei Crowdfunding.

Sachverständiger Dr. André Zilch sprach in seinem Vortrag vor allem
von dem Dilemma, in dem die Ärzte sich befänden. Einerseits sollen sie
vor dem Einlesen der eGK in ihren Praxen eine Identitätsprüfung
durchführen und feststellen, ob der vor ihn stehende Patient auch der
Inhaber der Krankenversicherungskarte ist. Andererseits hätten Ärzte
rechtlich keinen Anspruch darauf, sich vom Patienten einen Ausweis
zeigen zu lassen. „Und alle Selbstbestätigungen (wenn der Patient
versichert, die abgebildete Person zu sein, Anm.) haben juristisch
keinen Wert“, sagte Zilch. Somit seien Ärzte darauf angewiesen, dass die
Angaben auf der eGK richtig sind. Prüfen könnten sie sie nicht. Auch
Zilch sehe „fundamentale Fehler“ in der gesamten Infrastruktur der eGK,
„und das wird auch nicht besser, wenn PINs eingeführt werden.“

Verbraucherschutz: Chancen bleiben hinter Risiken zurück

Christopher Kranich von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg
sagte, dass die Missbrauchsgefahren bei der eGK doppelt so hoch seien
wie bei anderen Chipkarten. Wenn Computerspezialisten erklärten, dass
eine Sicherung von Daten im Internet nicht möglich sei, könne man dies
nicht beiseite schieben. „Leider argumentieren bisher nur wir vom
Verbraucherschutz in Hamburg so“, sagte Kranich, „wir hoffen aber, dass
noch mehr Patienten mitmachen (bei der Verweigerung, Anm.).“ Fest stehe,
dass die Chancen der eGK weit hinten den Risiken zurückbleiben.

Die Macher vom Aktionsbündnis kündigten unterdessen an, den
Arztpraxen bundesweit eine „Datenschutzverfügung für Patienten“ zukommen
zu lassen. Mit dem Schreiben sollen die Versicherten ihr Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und der zentralen
Speicherung von Gesundheitsdaten außerhalb von Arztpraxen und
Krankenhäusern widersprechen. „Ich bitte Sie“, so heißt es in dem
Papier, „meine medizinischen Daten außer zur Abrechnung nur zum Zwecke
meiner Behandlung an einen anderen Arzt/Ärztin bzw. ein Krankenhaus
weiterzuleiten. Jede anderweitige Verwendung sehe ich als Verletzung der
ärztlichen Schweigepflicht an.“ Quelle Ärztenachrichtendienst,1.11.2014  Anja Köhler, änd      Foto Anja Köhler

Medizin statt Überwachung – ausführliche Berichte und Interviews von der Expertendiskussion in Hamburg

Hier ausführliche Berichte in der elektronischen Zeitung “Schattenblick”. 

INTERVIEW/033: E-Cardmedizin – Umlast und Bezichtigung …    Manfred Lotze im Gespräch (SB)

INTERVIEW/034: E-Cardmedizin – Transparenz und Selbstbestimmung …    Rolf Lenkewitz im Gespräch (SB)

INTERVIEW/035: E-Cardmedizin – Ökonomisierter Rückschritt …    Axel Brunngraber im Gespräch (SB)

INTERVIEW/036: E-Cardmedizin – Beweisumkehr Patientenwürde …    Gabi Thiess im Gespräch (SB)

 

Kann auch nach dem 1. 1. 2015 in den Praxen noch im "Ersatzverfahren" abgerechnet werden?

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Das altbekannte Ersatzverfahren ist auch nach dem 1.1.2015 zu realisieren.
Entweder man lässt sich als Versicherter von seiner Kasse einen Versicherungsnachweis
auf Papier aushändigen ( manche Kassen machen hier allerdings die größten
Schwierigkeiten) oder die Praxis lässt sich
eine Versichertenbescheinigung von
der Kasse faxen, die der Versicherte dann unterschreibt. Dieses Verfahren geht
durchaus auch nach dem 1. 1. 2015, und zwar, wie diverse Kassen ihren Versicherten mitgeteilt haben, auch im
Notfall. Es ist für Versicherte als auch für Ärzte umständlich. Mehr nicht. Jeder muss für sich entscheiden, ob er das in Kauf nehmen will. Es ist peinlich genug für die Protagonisten des eGK-Projektes, dass dieses gegen einen erklärten Widerstand von hunderttausenden Versicherten und Ärzten erzwungen werden muss.

Was ist ein Notfall? Wer entscheidet das? Jedenfalls nicht die Kasse. Die
Karte kann natürlich auch defekt sein, das Kartenterminal ebenfalls,
auch dann
geht das Ersatzverfahren weiterhin. Wenn also ab 1.1.2015 kritische Bürger, die
von ihren Kassen ja jetzt schon unverschämt als “Verweigerer” in
ihrem Computer geführt werden, in die Praxen kommen, mit einem Ersatznachweis, und dieser Bürger, der immer pünktlich
seine Beiträge gezahlt hat eine akute Behandlung benötigt, kann die Praxis mit
Berufung auf die Äußerungen von Kassen und BMG ( “im Notfall werden Sie
natürlich behandelt”) immer noch weiter im Ersatzverfahren abrechnen.
Reicht aus. Auch für veranlasste Leistungen. Es ist schließlich dann wie bisher ein Versicherungsnachweis,
der auch bei allen anderen Versicherungen denjenigen ausgestellt wird, die ihre
Beiträge gezahlt haben!

Insgesamt stellen wir aber fest,
dass es bei unserer Kritik an dem geplanten Medizinüberwachungsprojekt nicht in
erster Linie um die Karten an sich geht, sondern um die Kritik an der geplanten
monströsen „Telematikinfrastruktur“, da die darin gespeicherten Daten niemand
auf Dauer schützen kann.

Dr. Silke
Lüder

Zum
Ersatzverfahren: Quelle: Bundesmantelvertrag Ärzte ,Elektronische
Gesundheitskarte (Anlage 4a BMV-Ä)
2.3. Kann bei einer Notfallbehandlung, die mit einem
Abrechnungsschein nach Vordruckmuster 19 abgerechnet wird, die elektronische
Gesundheitskarte nicht vorgelegt werden, oder ist sie ungültig, ist die Abrechnung
im Ersatzverfahren
nach Abs. 3 aufgrund der Angaben des Versicherten oder
der Angaben anderer Auskunftspersonen durchzuführen.
2.4. Kann bei der ersten Arzt-/Patientenbegegnung im Quartal die elektronische
Gesundheitskarte nicht verwendet werden,
kommt ein Ersatzverfahren zur
Anwendung.
Die elektronische Gesundheitskarte kann nicht verwendet werden,
wenn
2.4.1. der Versicherte darauf hinweist, dass sich die zuständige Krankenkasse
oder die Versichertenart geändert hat, die Karte dies aber noch nicht
berücksichtigt,
2.4.2. die Karte defekt ist,
2.4.3. das Kartenterminal / der Drucker defekt ist,
2.4.4. die Karte nicht benutzt werden kann, weil für Hausbesuche kein
entsprechendes Gerät zur Verfügung steht und keine bereits in der Arztpraxis
mit den Daten der elektronischen Gesundheitskarte vorgefertigten Formulare
verwendet werden können.

3.
Datenangaben im Ersatzverfahren

Im Ersatzverfahren sind – auf Grund von Unterlagen in der Patientendatei oder
von Angaben des Versicherten – folgende Daten zu erheben: Die Bezeichnung der
Krankenkasse, der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, die
Versichertenart, die Postleitzahl des Wohnortes und nach Möglichkeit auch die
Krankenversichertennummer. Diese Daten sind bei der Abrechnung und der
Ausstellung von Vordrucken anzugeben

Hinweis: Hier geht es um eine Meinungsäußerung, nicht um eine juristische Beratung

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"eGK und Telematik sofort benden"

Einstimmiger Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen  am 21.11.2014

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eGK
und Telematik

sofort beenden

Die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
bekräftigt ihre Ablehnung des mit der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) gestarteten Aufbaus neuer Überwachungs-, Kontroll- und
Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen.

Der Abgleich und die Aktualisierung von
Stammdaten der Versicherten als erster der geplanten sogenannten
Mehrwertdienste der eGK ist Angelegenheit der verwaltungsmäßig tätigen
Krankenkassen und nicht Aufgabe der auf Diagnose, Therapie und Prophylaxe von
Krankheiten ausgerichteten Arzt- oder Zahnarztpraxen.

Die Vertreterversammlung
der KZVN fordert die Bundesregierung auf, die weitere Entwicklung der
elektronischen Gesundheitskarte mit den dafür geplanten sogenannten
Mehrwertdiensten sofort zu beenden.

Begründung:

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht
aller Bürger ist grundrechtlich geschützt. Eingriffe in dieses Recht sind nur
mit höherrangigen Rechtsgütern zu begründen. Die (vorgeblich) kostengünstigere
und effizientere Steuerung von Patienten, Ärzten und Behandlungsabläufen durch
gesetzliche Krankenkassen ist kein solches Gut. Die Digitalisierung von
Patientendaten, Behandlungsdaten, Arbeitsabläufen und Verwaltungsprozessen darf
nur soweit eingesetzt werden, wie sie den Patienten, ihrer Gesundheit und
Genesung dient. Die Hoheit über seine Daten muss in der Hand des Patienten
liegen.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass ein
Schutz vor Diebstahl der sensiblen Gesundheitsdaten nahezu der gesamten
deutschen Bevölkerung auf Dauer nicht sichergestellt werden kann. Ein
Datenmissbrauch ist vorprogrammiert.

Bundessozialgericht ignoriert die Dimension des e – Card Projektes

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Das BSG bleibt mit seiner Beurteilung ( (B1 KR 50/13) am 18.
11. 2014 völlig an der Oberfläche und ignoriert die Risiken und Nebenwirkungen
des geplanten Aufbaus der weltweit
größten Infrastruktur (so die Werbeargumente zu Beginn 2006) mit der mehr als 2
Millionen Teilnehmer am Gesundheitswesen auf die Krankheitsdaten fast der
gesamten deutschen Bevölkerung zugreifen sollen.

Auch der 1. Senat des Bundessozialgerichtes findet es nötig,
dass jeder gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit
Prozessorchip und Foto aushändigen lassen muss, um weiter problemlos Leistungen
beim Arzt zu bekommen. Kein Wort dazu, dass in dem Ausgabeprozess der Krankenkassen
durch Einsenden ungeprüfter Fotos der Versicherten oder ein einfaches Upload- Verfahren
im Internet jeder ein Foto einsenden
kann, welches ihm gerade gefällt und damit alle Kriterien für die Herstellung
einer sicheren digitalen Identität für das geplante Versenden und Speichern von
Sozial- und Medizindaten auf das Gröblichste verletzt werden. Wie viele
Experten inzwischen festgestellt haben,
wird hier gerade eben nicht der „ Missbrauch im Gesundheitswesen verhindert.

Das Sozialgericht stimmt zu, dass das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung des Versicherten durch den Zwang zur e-Card eingeschränkt
werde, meint aber, dass dieses berechtigt sei, weil ja das Recht der Krankenkassen
auf Einsparungen auf ihrer Seite durch Verringerung des Missbrauchs höher zu
bewerten sei. Eine sehr seltsame
Rechtsauffassung
durch die höchsten Sozialrichter bei einem Recht, welches
das Bundesverfassungsgericht in den Rang eines
Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung
erhoben hatte.

Zumal die nackten Zahlen bisher dieser Auffassung des BSG
völlig widersprechen. Selbst der Spitzenverband der Krankenkassen hat den „
Missbrauch im Gesundheitswesen“ durch
Patienten auf einen zweistelligen Millionenbeitrag pro Jahr beziffert, das sind
maximal 99 Millionen Euro. Nur auf Seiten der gesetzlichen Kassen hat das Projekt
Ende 2014 schon die Milliardengrenze geknackt, ohne dass irgendein Vorteil für
das Gesundheitswesen zu erkennen ist. Viele Kosten auf anderen Seiten sind
dabei unberücksichtigt.

Die Bundessozialrichter urteilten also wie oft nur sehr eingeschränkt, ausschließlich aus der
Sicht der Krankenkassen und ihrer Sparpolitik, und ohne jegliche
Berücksichtigung kritischer Expertisen zu diesem Thema. Sie beurteilten nur die
kleine Karte, und nicht die Zielsetzungen die damit verbunden sind. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Kritische Versicherte sind weiter auf dem Weg
zum Bundeverfassungsgericht.

Die politische und juristische Auseinandersetzung mit diesem
unsinnigen, teuren und gefährlichen Mammut – Projekt wird weiter gehen. Niemand
sollte sich von diesem Urteil entmutigen
lassen.

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „ Stoppt-die-e-Card“

Hamburg, 23.11.2014

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Medizin statt Überwachung: Veranstaltung der Aktion „Stoppt die e-Card“

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Wie geht es
weiter mit dem Mammutprojekt „Elektronische Gesundheitskarte“ und der Kritik
daran?

Zum 1. Januar 2015 soll einzig die elektronische
Gesundheitskarte (e-Card oder eGK) gelten. Mit massivem Druck werden
Versicherte und Ärzte augenblicklich genötigt, die neue „Krankheitskarte“ zu
verwenden. Trotzdem gibt es bundesweit noch hunderttausende Menschen, die die
e-Card verweigern oder auch dagegen klagen. Die Protagonisten des staatlichen
Mammutprojektes sprechen inzwischen davon, dass es nur noch um den Aufbau einer
harmlosen „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen gehe. Eine ehrliche Analyse der
Gesamtarchitektur zeigt indes, dass das Projekt nach wie vor zu zentralen Krankheitsdatenbanken
führen wird, die nicht sicher zu schützen sind.

Wann? Freitag,
den 31. Oktober 2104, 16–20 Uhr

Wo? Hamburg, Hotel
Senator, Lange Reihe 18–20

Einführung und Update eGK-Projekt – Was planen die
Protagonisten?

Dr. Silke Lüder, Sprecherin
der Aktion „Stoppt die e-Card“ und Ärztin, Hamburg

Analyse der Gesamtarchitektur des Großprojekts eGK

Rolf Lenkewitz,
Datensicherheitsspezialist aus München

Bietet die e-GK eine sichere digitale Identität?

Dr. phil. nat. André
Zilch, Eppstein

Das eGK-Projekt aus der Sicht kritischer Versicherter

Christoph Kranich,
Verbraucherzentrale Hamburg

Das eGK-Projekt aus der Sicht der Ärzte

Dr. Axel Brunngraber,
Arzt in Hannover

Bitte melden Sie sich an per Mail : silke.lueder@stoppt-die-e-card.de

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Hilfreiche Informationen zur "Gesundheitskarte"

Mitte August haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband (GKV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt: Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen.

Aus diesem Anlass wurden von den Krankenkassen, der Politik und den Medien erneut Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten miteinander verquickt. Das hat – wie bereits im Oktober 2013 und im Januar 2014 – zur Verunsicherung der eGk-kritischen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen geführt.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat die entstandene Situation zum Anlass genommen, um in einer Veranstaltung am 22.09.2014 darüber zu informieren, wie sich die Rechtslage rund um die eGk aktuell gestaltet und was GegnerInnen der eGk beachten müssen und tun können, um die Auseinandersetzung mit diesem Mega-Projekt der Datensammlung sowohl individuell als auch in der politischen Auseinandersetzung weiter zu führen.

Zu sechs Themen wurde informiert:

1. Wie ist die aktuelle Situation?
2. Rechtsgrundlagen rund um die eGk
3. Praktische Erfahrungen
4. Was können Betroffene tun, wie können sie sich gegen die eGk zur Wehr setzen?
5. Wo gibt es Bündnispartner, wo gibt es Informationen?
6. Was ist bisher von den Planungen zu einem E-Health-Gesetz bekannt?

Informationen dazu finden Sie unter http://ddrm.de/?p=3030 und unter http://ddrm.de/?p=2986 (pdf)

Mit freundlichen Grüßen
dieDatenschützer Rhein Main

Lobbyismus für die elektronische Gesundheitskarte in Aktion – oder: Wie unabhängig sind Wissenschaftler und Universitäten?

Dazu schreiben die Datenschützer Rhein-Main jetzt Folgendes:

“Am 16.09.2014 vermeldet die gematik auf Ihrer Homepage: „Die gematik hat der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg
den Zuschlag für die Evaluation des größten Vernetzungsprojekts des
deutschen Gesundheitswesens erteilt. Die Universität wird im nächsten
Jahr die Erprobung der Vernetzung sowie das Zusammenspiel mit der
elektronischen Gesundheitskarte in 1000 Praxen und zehn Krankenhäusern
wissenschaftlich begleiten… ‚Ich freue mich sehr, dass uns die FAU mit
ihrer wissenschaftlichen Expertise in der Erprobung begleiten wird. So
stellen wir sicher, dass zusätzlich zu den Erprobungsdaten aus dem
technischen Zusammenspiel aller Komponenten auch die überaus wichtige
Sicht der Menschen, die mit dieser Technik und den neuen Anwendungen in
den Praxen und Kliniken zu tun haben, berücksichtigt wird‘, so Prof. Dr.
Arno Elmer, Hauptgeschäftsführer der gematik GmbH.

Lieber Herr Prof. Dr. Oliver Schöffski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Medizinische Informatik: Dem geneigten und informierten Leser stellen sich Fragen…

Nach dem Kongress Telemed 2013 im Juli 2013 wurde ein Beitrag unter dem Titel „Datenschutzkonforme Sekundärnutzung strukturierter und freitextlicher Daten mittels Cloud-Architektur“ veröffentlicht. Am Ende des Beitrags ist zu lesen: „Danksagung
Das cloud4health-Konsortium besteht aus der Averbis GmbH
(Konsortialführer), der RHÖN-KLINIKUM AG, der TMF – Technologie- und
Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V., dem
Fraunhofer-Institut SCAI und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Das Projekt wird im Zeitraum 12 / 2011 – 11 / 2014 vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im
Förderprogramm Trusted Cloud gefördert.“
(Quelle: http://www.telemed-berlin.de/telemed/2013/beitrag/beitrag_leb488_508.pdf).

Wie pflegt der Volksmund zu sagen: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing – oder auch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Weniger volkstümlich ausgedrückt: Kann die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Lehrstuhl für Medizinische Informatik, die Mitglied im
cloud4health-Konsortium und damit auf Big-data-Auswertungen im
Medizinbereich spezialisiert ist, ohne interessengeleitet zu sein, ein unabhängiges Gutachten erstellen für eine Anwendung, durch die erst Big-data-Auswertungen möglich gemacht werden sollen?

Zweifel sind mehr als angebracht!” Zitat Ende, weiter hier auf der Website der Datenschützer Rhein-Main

 http://ddrm.de/?p=2989

Datensicherheitsexperte  Rolf Lenkewitz zum Thema “Sekundärnutzung von Routinedaten und Cloud Computing” (dem Geschäftsfeld der “wissenschaftlichen Auswerter” der eGK Tests aus Erlangen kommentiert hier:

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“Der Aspekt “Datenschutzkonforme Sekundärnutzung
strukturierter und freitextlicher Daten mittels Cloud-Architektur“ ist Big Data
Auswertung in seiner reinsten Form nun für die letzte Bastion bisher schwer
zugänglicher Medizindaten! Vor Monaten wurde auf dieser Webseite darauf aufmerksam gemacht:

http://www.ocmts.de/egk/html/4___all_in_one.html

Selbst wenn einzelne Datenpakete der Versicherten
verschlüsselt sind, die ‘daneben’ liegenden lesbaren “Sekundärdaten”
sind das Gold der DataMining-Architekten, die diese Daten auswerten und nutzen
wollten.

Big Data und Big Brother in der schönen neuen Welt der
gläsernen Patienten. Darauf ist man scharf! Die wissenschaftliche Elite verhält sich in hohem Maße unverantwortlich
gegenüber der Gesellschaft weil keine alternativen Konzepte und Modelle für das
Medizinwesen entwickelt werden, die aus einem demokratischen
Kollaborationsprozess stammen.”

R.Lenkewitz, 20.9.2014

Gutachten: Macht die elektronische Gesundheitskarte Ärzte strafbar?

Hamburg (ots) – Ein neues Gutachten stellt fest: Bei der Ausgabe der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz verletzt,
denn die Identität der Versicherten wurde nicht geprüft. Jeder kann ein
falsches Foto einsenden, auch die Unterschrift wird nicht überprüft. Und
das hat Konsequenzen hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht:
“Ärzte, die mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozial- oder
Medizindaten übers Internet
weiterleiten, könnten sich strafbar machen”, kommentierte heute Dr.
Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg das
Ergebnis dieses Gutachtens. “Das ist eine schallende Ohrfeige für die
Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen Krankenkassen, das
Bundesgesundheitsministerium und alle ärztlichen Körperschaften, die das
eGK-Projekt weiter durchziehen wollen.”

weiter hier, auch dasneue Gutachten im Original zum Downloaden:

http://www.presseportal.de/pm/57691/2832835/gutachten-macht-die-elektronische-gesundheitskarte-aerzte-strafbar