Verletzung der Schweigepflicht wegen fehlender Identitätsprüfung bei eGK-Ausgabe

Expertise warnt Ärzte  und Zahnärzte vor VSDM

In einer gutachterlichen Stellungnahme vom 11. September
2014 zum Thema „Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und
Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB” führen die Experten Dr. phil.nat. André Zilch
(Managing Partner LSc LifeScience Consult GmbH; Sachverständiger und
Fachexperte Identitätsmanagement im Gesundheitswesen CertEuropA) und
Rechtsanwältin Dr. iur. Franziska Meyer-Hesselbarth u.a. aus:

„Die Nicht-Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen durch Krankenkassen bei Beantragung und Ausgabe der eGKs
hat erhebliche Auswirkungen für die Durchführung von VSD in Arztpraxen.
Der fehlende Identitätsnachweis kompromittiert die gesamte
Telematikinfrastruktur, die somit als „datenschutzrechtlich unsicher zum
Zugriff auf Sozialdaten” einzustufen ist.”

Die eGK sei zwar gesetzeskonform gemäß §291 Abs. 2a Satz 4
technisch geeignet, eine Authentisierung zu ermöglichen, jedoch fehlten
die zwingend notwendigen organisatorischen datenschutzkonformen
Maßnahmen bei Beantragung und Ausgabe der eGK, so dass die eGK weder als
elektronischer noch als physischer Identitätsnachweis eingesetzt werden
könne.

Über den allgemeinen Kenntnisstand vieler Beteiligten
hinaus enthalte der Versichertenstammdatensatz im Übrigen weit mehr
Informationen als die auf der eGK aufgebrachten sichtbaren Informationen
wie Name, Vorname und Versichertennummer. So seien im VSD-Datensatz u.
a. auch die Teilnahme an Disease-Management-Programmen und der
Zuzahlungsstaus und damit dem Sozialdatenschutz unterliegende Daten
impliziert.

Letztendlich kommen die beiden Experten zu folgendem Ergebnis:

Um als Arzt nicht Gefahr zu laufen, selbst gegen die
Regelungen des §203 StGB zu verstoßen, kann der Arzt nur durch die
Nichtbeteiligung am VSD wegen der immanenten rechtlichen Mängel seine
eigene Strafbarkeit – sei es als Täter oder Teilnehmer – sicher
vermeiden.”

Das ganze Gutachten hier zum Download

http://www.adp-medien.de/index.php?id=8&tx_ttnews[tt_news]=1324&cHash=e9bfe4452f2e570b38e2753dbbd0cc16

Die Datenschützer Rhein Main informieren,Veranstaltung in Frankfurt

Ende Juni teilte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
mit, dass er noch in 2014 ein E-Health-Gesetz in den Bundestag einbringen will
mit dem Ziel, den Druck zur Nutzung der umstrittenen elektronischen
Gesundheitskarte (eGk) zu erhöhen. Mehrere Hunderttausend eGk-unwillige
Versicherte und tausende eGk-kritische ÄrztInnen sollen damit unter Druck
gesetzt werden.

Anfang August teilten die Spitzenverbände der
Krankenkassen und der Kassenärzte mit, sie hätten sich darauf verständigt, dass
ab Beginn des Jahres 2015 die dann noch gültigen Krankenversichertenkarten
ungültig werden. Auch damit soll der Druck zur Nutzung der umstrittenen
elektronischen Gesundheitskarte weiter erhöht werden.Viele GegnerInnen der eGk sind verunsichert.

Die Bürgerrechtsgruppe
dieDatenschützer Rhein Main informiert in einer Veranstaltung am Montag, 22.
September 2014 um 19.30 Uhr im Club Voltaire, Kleine Hochstraße 5,
Frankfurt-Innenstadt über die auch 2015 bestehenden Alternativen zur eGk und
über die Pläne von Bundesgesundheitsminister Gröhe für ein E-Health-Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

dieDatenschützer Rhein Main (http://ddrm.de/)
Walter Schmidt

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e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger?

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ziehen die Daumenschrauben an, um das e-Card-Pleitenprojekt endlich voran zu bringen. Der neue Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, hatte ja schon vorher angekündigt, dass mit einem neuen ” e-HEALTH Gesetz” ab Oktober 2014 der “Selbstverwaltung” im Gesundheitswesen nun mal endlich Beine gemacht werden sollte.

Schließlich sind 9 Jahre seit dem eigentlichen Einführungstermin 2006 schon vergangen, Milliarden insgesamt an vielen Stellen ausgegeben, aber positive Aspekte für das Gesundheitswesen in unserem Land nicht erkennbar, im Gegenteil. Geldverschwendung auf allerhöchstem Niveau, politisch verschuldet. Das eGK Projekt kann sich nahtlos einreihen in die Reihe Stuttgarter Bahnhof oder Berliner Flughafen.

War früher immer von der großen “Freiwilligkeit” und dem großen medizinischen Nutzen für die Bürger die Rede, sehen wir nun die hässliche Wirklichkeit: Bürger und Ärzte werden unter Druck gesetzt. Versicherte sollen endliche Zwangsfotos einreichen, oder doppelt zahlen ab Januar, Ärzte mit einem bürokratischen Supergau belastet werden und sich in Hilfspolizisten und Kontrolleure der Kassen verwandeln. Nie war das ihre Aufgabe.

Was tun, fragen sich viele kritische Bürger, kritische Ärzte, Datenschützer, Klägerinnen und Kläger gegen das Projekt, von denen es bundesweit viele gibt?
Müssen wir jetzt einknicken? Wie soll es weiter gehen?

Zunächst sollten jedem klar sein: Der Versicherungsschutz hängt nicht von der e-GK ab, sondern davon, ob man die Beiträge gezahlt hat und alle notwendigen Angaben nach § 15 SGBV erteilt hat, zu diesen gehört das Einreichen eines Fotos übrigens nicht.

Des Weiteren gibt es Ausnahmen vom “Zwang” ein Foto abzugeben. Kinder unter 15 Jahren, Personen bei denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist und, last but noch least, Personen, die sich aus religiösen Gründen nicht fotografieren lassen wollen. Das ist natürlich ein weites Feld, diese Entscheidung kann ja jeder treffen, der sich betroffen fühlt. Bisher sind religiöse Einstellungen in unserem Land ja noch nicht vorgeschrieben.

Ersatzverfahren gibt es auch nach dem 1.1.2015
Das Ersatzverfahren, immer schon praktiziert, bedeutet: Man lässt sich (oder die Arztpraxis lässt sich nach einem kurzen Anruf bei der Kasse per Fax) einen schriftlichen Versicherungsnachweis geben, mit dem man dann behandelt werden kann. Einige Kassen bieten ja das Ausstellen eines Versicherungsnachweises direkt an, bitte erkundigen.
Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Kassen (die Privatversicherten sind von dem ganzen Szenario bisher völlig ausgenommen) und die KBV haben die Möglichkeiten für das Ersatzverfahren, mit dessen Hilfe man auch ohne e-GK behandelt werden kann, eingeschränkt. Jetzt soll die Praxis dieses nur noch in folgenden Fällen praktizieren dürfen: Wenn die Karte defekt ist, man noch keine aktuelle bekommen hat nach Kassenwechsel, beim Hausbesuch kein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung steht, oder, weiterhin, im Notfall.

Was also ist ein Notfall? Da der Notfall nicht weiter definiert ist, ist „Notfall“ ein weites Feld, jede akute Gesundheitsstörung kann ein Notfall sein. Hier wird es von der jeweiligen Arzt (Zahnarzt)- Praxis abhängen, wie großzügig dieser “Notfall” gehandhabt wird. Abrechnen kann die Praxis dann in jedem Fall, die Daten der bisherigen KVK (noch gültig) werden per Hand eingegeben.
Einige Kläger gegen die e-GK haben jetzt schon eine Bestätigung von ihrer Kasse bekommen, dass sie für die Dauer des gesamten Verfahrens ohne e-GK behandelt werden können. Natürlich sind wir der Ansicht, dass jeder gesetzlich Versicherte ein selbstverständliches Anrecht darauf hat, einen Versicherungsnachweis von seiner Kasse zu bekommen. Wir wissen aber, dass die Kassen das jetzt augenblicklich teilweise sehr restriktiv handhaben, unserer Meinung nach ein nicht legitimes Vorgehen. Hier gibt es aber auch große Unterschiede im Vorgehen bei einzelnen Kassen, und als gesetzlich Versicherter sollte man sich hier auch direkt mal informieren! Man kann ja auch notfalls mal wechseln.

Per Einstweiliger Verfügung kann sicher jeder/jede vor Gericht durchsetzen, das man Versicherungsbescheinigungen zum Zwecke seiner Behandlung bekommen muss. Aber diesen Weg kann und will sicher nicht jeder gehen. Es gibt bundesweit aber eine große Anzahl von Bürgern, die den Weg vor Gericht beschreiten. Dieser ist ja auch durchaus weiterhin möglich vor allem mit Unterstützung eines engagierten Anwaltes.

Zum Schluss:
Wir erinnern uns, dass dieser e-GK-Tag X nicht der erste Tag X ist. Am 1.1.2014 sollte ebenfalls schon mal die alte KVK keine Gültigkeit mehr besitzen.
In einigen Apotheken weigerte man sich damals auf Druck einer großen Kasse damals schon, Rezepte einzulösen, aber, das Ganze dauert nicht mal eine ganze Woche, und schon befanden sich die Krankenkassen wieder auf dem Rückzug, um ein ganzes Jahr wurde der damalige Tag X wieder und wieder verschoben, schaun wir mal.

Noch wichtiger-keine zentrale Speicherung einer elektronischen Patientenakte!
Die weitergehenden Anwendungen, von denen immer gesprochen wurde, sind im Moment in weite Ferne gerückt. Die groß angekündigten Tests für das “Versichertenstammdatenmanagemnt”(VSDM) in den Arztpraxen sind schon wieder verschoben worden um ein ganzes Jahr, beginnen frühestens 10-2015. Schon wieder sind neue technische und datenschutzrechtliche Probleme aufgetaucht, die man wohl noch nicht lösen kann. Immer noch haben sich bundesweit nicht genug Arztpraxen zur Verfügung gestellt, die Ablehnung des Gesamtprojektes bei der Basisärzteschaft ist ungebrochen.

Diejenigen, die damit arbeiten sollen, lehnen die Sache ab. Diejenigen, die als Patienten ihre Daten zur Verfügung stellen sollen, müssen mit Zwangsmaßnahmen unter Druck gesetzt werden.
Solch ein Mammut-Projekt ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt, wir werden sehen, wie es weiter geht. Auf jeden Fall kann man auch in Zukunft als Patient der zentralen Speicherung seiner Krankheitsdaten außerhalb von Praxis und Klinik widersprechen. Hier die Datenschutzverfügung für Patienten, an den Arzt des Vertrauens aushändigen:

 http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity[subpage]=downloadmanager&thiscat=2&file=41

Stoppt die e-Card geht weiter. Keine Panik.

Gabi Thiess, Hamburg, Patientenbeauftragte der Aktion “Stoppt die e-Card”

Freie Ärzteschaft bei Großdemonstration gegen Überwachung in Berlin: "Elektronische Gesundheitskarte ist Vorratsdatenspeicherung im Interesse von Kassen und Wirtschaft"

 

Berlin (ots) – Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der
Zugangsschlüssel zu den Daten von Millionen Menschen. Seit mehr als zehn
Jahren wollen Politik, Krankenkassen und IT-Wirtschaft die weltweit
größte IT-Struktur schaffen, mithilfe der eGK alle Medizindaten zentral
speichern und für zwei Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen
zugänglich machen. “Es soll eine Vorratsdatenspeicherung im Interesse
der Kassen, von IT-Industrie und Gesundheitswirtschaft aufgebaut
werden”, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft
(FÄ), heute in Berlin in seiner Rede bei der Demonstration “Freiheit
statt Angst”.

 http://www.presseportal.de/pm/57691/2819332/freie-aerzteschaft-elektronische-gesundheitskarte-ist-vorratsdatenspeicherung-im-interesse-von

Rede auf der Kundgebung zum Thema eGK:

https://freiheitstattangst.de/

IT – Sicherheitsspezialist analysiert die eGK

Vermautung und Telematisierung

„In einem Fernsehbericht über den drohenden Ausbau des Mautsystem für alle deutsche Straßen kam im Fernsehen ein Ministerialbeamter zur Wort und sprach von der erforderlichen – Vermautung- unserer Straßen als sinnvolles Projekt für die Bürger.
Wenn man bisher kühlen Kopf bewahrt hat, angesichts der Finanzkrise, der weltweiten Ausspähung der Bürger und der elektronischen Gesundheitskarte samt telematischer Infrastruktur, sprich den Rechenzentren für alle unsere sensiblen Gesundheitsdaten, dann platzt einem jetzt spätestens der Kragen. Man kann nur noch feststellen, dass die Demokratie und die Einflussnahme der Bürger auf die vorhandenen politischen Strukturen äußerst gering geworden sind.

Das Unwort -Vermautung- taugt jedenfalls auch für weitere Geschehnisse, das eGK-Projekt bedeutet somit die-Telematisierung- unserer Existenz und wir müssen dem Ministerialbeamten für die neue Wortschöpfung dankbar sein. Deutlich wird auch das Selbstverständnis der Entscheider, die elektronisch digitalen Möglichkeiten sind angesichts ihrer fast undurchdringlichen Komplexität und ihrer Miniaturisierung hervorragend geeignet um weitere Einnahmen und Kontrollmöglichkeiten für die Bürger zu generieren.

Das „ung“ ist die monströse Endung für einen exponentiellen Prozess, eine Hydra die wächst, wie Prof Paul Kirchof in seinem Buch “Hydra Staat” treffend feststellte. Der Begriff -Vermautung- und zukünftig -Telematisierung- sind Ausdruck des Kleingeistes und der Frechheit der Direktive, die glauben der Staat sei die Summe seiner Minderheit und nicht die Summe seiner Bürger. In diesem Zusammenhang sind die weiteren Schritte, immer mehr Zwänge auszuüben, wie ab dem 1.1.2015 die Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte und der Mega-Datenzentralen für alle Bürger zu erzwingen, direkter Ausdruck eines undemokratischen und unintelligenten Systems, dass den Herausforderungen der Neuzeit nicht gewachsen ist.“ Rolf Lenkewitz, 27.7.2014

Hier die kritische Analyse der e-GK Gesamt-Infrastruktur, die den verbreiteten Märchen („wir bauen doch nur die Datenautobahn, alles dezentral“) seiner Protagonisten deutlich widerspricht.

http://www.ocmts.de/egk/index.html

Unzulässiger Druck bei elektronischer Gesundheitskarte – Ab Januar Chaos in den Arztpraxen?

 Pressemitteilung der Aktion „Stoppt die e-Card“ vom 24.08.2014

Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben den Druck im Kessel erhöht: Zum 1. Januar 2015 soll nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) gelten, ohne Wenn und Aber. Gesetzlich Krankenversicherte, die bis dahin keine e-Card besitzen, sollen den Arztbesuch per Privatrechnung selbst bezahlen. „Wir sind empört über diese neuerlichen Drohungen“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-Card“, heute in Hamburg. „Kassen und KBV wollen jetzt mit aller Macht verhindern, dass Kassenpatienten ab Januar mit ihrer noch gültigen Krankenversichertenkarte in den Arztpraxen behandelt werden können.“

Hier werde völlig unzulässiger Druck auf Patienten und Ärzte ausgeübt, um ein längst gescheitertes, milliardenschweres Industrieprojekt auf Biegen und Brechen zum Laufen zu bringen, betonte Lüder. Die Allgemeinärztin rechnet mit einem Chaos in den Arztpraxen ab Januar, wenn tatsächlich die bisherigen Krankenversichertenkarten nicht mehr zur Abrechnung genutzt und die Menschen nicht problemlos behandelt werden können. „Die Verantwortung dafür tragen Krankenkassen und KBV“, so Lüder. Noch immer besitzen Millionen gesetzlich Krankenversicherte keine e-Card. Zudem weigern sich hunderttausende Bürger, dafür ein Foto bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Bundesweit klagen Versicherte vor den Sozialgerichten gegen die elektronische Gesundheitskarte.

Auch die Patientenvertreterin des bundesweiten Bündnisses von 54 Organisationen, Gabi Thiess, ist entsetzt: „Wir zahlen hohe Beiträge an die Krankenkassen für unsere medizinische Versorgung. Es ist eine Unverschämtheit, dass ich ohne e-Card die Arztbehandlung selbst bezahlen soll. Das kann ich mir gar nicht leisten. Im Übrigen hängt mein Versicherungsschutz nicht davon ab, ob ich mir so eine Schnüffelkarte ausstellen lasse.“ Die Sicherheitsbedenken sind groß: „Niemand kann diese geplante weltgrößte IT-Infrastruktur mit dem Ziel von Überwachung und Kontrolle des ganzen Gesundheitswesens sicher schützen“, sagte Kai Uwe Steffens, Informatiker und Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung im Bündnis. „Seit den NSA-Enthüllungen und angesichts ständig neuer Datenskandale muss doch jedem klar sein, dass Medizindaten nicht zentral gespeichert werden dürfen.“

Weiter hier:

 http://www.presseportal.de/pm/72083/2814456/unzulaessiger-druck-bei-elektronischer-gesundheitskarte-ab-januar-chaos-in-den-arztpraxen

Die Daten von 4,5 Millionen Patienten wurden entwendet

Community Health says the only thing it knows was stolen was “non-medical patient identification data related to the Company’s physician practice operations and affected approximately 4.5 million individuals who, in the last five years, were referred for or received services from physicians affiliated with the Company.”

Immerhin: “so weit man weiß”, wurden keine medizinischen Daten, sondern “nur” persönliche Informationen abgegriffen… Sollten wir hier auch so machen: Kreditkartendaten als Firewall vor die Krankheitsdaten legen ;-) Kommen die Chinesen nie dran vorbei!

Chinese Hackers Stole Info on 4.5 Million U.S. Hospital Patients (18.8.2014)

CURRENT REPORT Pursuant to Section 13 or 15(d) of the Securities Exchange Act of 1934 (18.8.2014)

Teilnahme von Ärzten an der Erprobung der ersten Stufe der Telematik-Infrastruktur

Dr. Wilfried Deiss, hausärztlicher Internist, der der “Gesundheitskarte” und der geplanten Telematikinfrastruktur schon lange kritisch gegenübersteht, hat Ende Juli einen Brief an sein Softwarehaus geschrieben, den wir mit seiner freundlichen Genehmigung hier präsentieren dürfen. Ein Auszug daraus:

Sie hatten mich freundlicherweise angerufen als potentiellen Kandidaten für die Teilnahme an der Erprobung
der ersten Stufe der Elektronischen Gesundheitskarte eGK. (…) Meine Antwort bezüglich der Teilnahme lautet nein, obwohl meine/unsere Praxis für die Teilnahme eine Aufwandsentschädigung von 7.500 EUR erhalten würde und zudem eine Monatspauschale von 975 EUR bis zum Abschluss der Teststufe gezahlt werden würden. (…) Mein Nein und das Nein unzähliger Anderer spricht eine klare Sprache. Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, eine noch größere Vergeudung von geistigen und finanziellen Ressourcen zu verhindern.

(…) Das Projekt wird, wenn es denn tatsächlich kommen sollte, sehr viel komplexer, sehr viel teurer, sehr viel praxisuntauglicher, als ich damals dachte. Und weiterhin ist auch nach inzwischen acht Jahren kein patientenorientierter Nutzen zu erkennen. Dem nicht genug: Die Gefahren bezüglich Datenschutz durch Weckung von Begehrlichkeiten bei einer solch gigantischen Menge von personenbezogenen Daten sind nach den Skandalen der vergangenen Jahre sehr viel größer, als ich 2006 denken konnte.

(…) Fast 1 Milliarde EUR ist bereits verschwendet. Das ist kein Argument, weitere Milliarden sinnlos zu vergeuden, die anderswo im Gesundheitswesen dringend gebraucht werden. Es wäre ein Zeichen bundesdeutscher Klugheit, das Projekt jetzt zu beenden, und den Fehler Großbritanniens nicht zu wiederholen, wo das Monsterprojekt erst nach einigen Milliarden mehr eingestampft wurde.

(…) Der Praxisalltag wird wesentlich komplizierter werden, es wird sehr viel mehr Zeit für sinnlose, dem Patienten in keiner Weise nützende Tätigkeiten vertan werden. Die Ärzteschaft weiß das, alle Ärztetage habe sich sehr intensiv mit dem Thema befasst und sehr sachliche, berechtigte Kritik geäußert, ganz ohne Fundamentalismus.

Der vollständige Brief als Download (pdf)

Weitere Informationen auf der Homepage von Dr. Deiss

Freiheit statt Angst- Stoppt den Überwachungswahn 30.8.2014 in Berlin!

Aufstehen statt Aussitzen! – Ein breites
zivilgesellschaftliches Bündnis ruft wieder zur Demonstration „Freiheit statt
Angst” gegen die ausufernde Überwachung all unserer Lebensbereiche auf. Auch
die Aktion “Stoppt-die-Card” ist wie immer mit dabei. In einem Redebeitrag auf der Kundgebung wird auch unsere Kritik an dem Mammutprojekt eGK thematisiert werden.

Wann? 30. August
2014, von 14 bis 18 Uhr

Wo? Berlin,
Brandenburger Tor West

Die Großdemonstration, die in den vergangenen Jahren mehrere
Zehntausend Menschen auf die Straße gebracht hatte, soll auch in diesem Jahr
zeigen, dass Bürgerrechte und Datenschutz nicht weiter beschnitten werden
dürfen.Die sensiblen Medizindaten aller Bürger spielen in diesem Kontext eine ganz zentrale Rolle.

Kommt nach Berlin!

Böse Falle für Arztpraxen welche sich an den eGK Tests beteiligen

Probelauf eGK und Umsatzsteuerpflicht

von Dr. Klaus Günterberg, Berlin

Ein neuer Probelauf für die ersten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte wird
vorbereitet, dazu werden nun Freiwillige (Ärzte und medizinische Einrichtungen) gesucht.
Um den Widerstand der Ärzte gegen das Projekt zu brechen, solle die Tester opulent vergütet
werden. Eine Einzelpraxis soll eine geplanten Pauschale von 5.000 € und von monatlich 950 € für die gesamte Testdauer bekommen. Da kommen diese Ärzte nach einem Jahr auf Zusatzeinnahmen
von 16.400 €. Bei Gemeinschaftspraxen wird noch deutlich mehr Geld gezahl.

Zunächst einmal die Rechtslage:
Ärztliche Leistungen sind nicht mehr grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit: Die USt.-
Befreiung gilt nur noch bei kurativer Zielstellung (die reine Krankenbehandlung). Alle anderen ärztlichen Leistungen unterliegen
der USt-Pflicht. Nach § 18 UStG hat der Steuerpflichtige beim Finanzamt die Umsatzsteuer
anzumelden, selbst zu errechnen und auf elektronischem Wege anzuzeigen.

Nur sofern der USt-pflichtige Gesamtumsatz des Arztes im letzten Geschäftsjahr den Brutto-
Betrag von 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 €
nicht überschreiten wird, ist der Arzt nach §19 UStG (sog. Kleinunternehmer-Regelung) von
der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.

Eine Testung der eGK ist nun ganz eindeutig keine Heilbehandlung mit kurativer Zielstellung
sondern eher eine Anwendungsbeobachtung im Interesse der Industrie, ist zweifellos USt.-
pflichtig. Sofern bei USt.-Pflicht diese dem Finanzamt nicht angezeigt und die USt. nicht abgeführt
wurde, kann das Finanzamt auch noch nach vielen Jahren seine Forderungen geltend machen.

So kann man jedem Arzt, der zur Testung der eGK bereit sein sollte, nur raten, sich auf erheblichen
Aufwand durch eine drohende USt.-Pflicht und auf Probleme mit dem Finanzamt
gefasst zu machen.

Gekürzte Fassung mit freundlicher Erlaubnis des Autors