Klarheit geschaffen
Nach Mitteilung der KBV können die alten Krankenversichertenkarten noch bis Ende 2014 verwendet werden. Danach sollen sie definitiv ihre Gültigkeit verlieren.
Nach Mitteilung der KBV können die alten Krankenversichertenkarten noch bis Ende 2014 verwendet werden. Danach sollen sie definitiv ihre Gültigkeit verlieren.
So schnell kann’s gehen:
Wohl durch einen falschen Mausklick wurden in einer Klinik in Melbourne
kurzerhand mehr als 200 Patienten für tot erklärt – und verschickte
entsprechende Mitteilungen an deren Hausärzte.
Die FAZ berichtet in einem interessanten Artikel:
Der Handel mit Gesundheitsdaten ist ein Milliardengeschäft,
das auch Google für sich entdeckt. Noch weiß niemand, in welche Hände
die sensiblen Informationen über den eigenen Körper einmal fallen.
Die Redakteurin bezieht sich auch auf das wichtige Buch von Professor Paul Unschuld, der schon mehrfach auf den Veranstaltungen der Aktion ” Stoppt-die-eCard” als Referent zu Gast war
“Es ist, wie Paul Unschuld, Medizinhistoriker und Autor des Buchs „Ware
Gesundheit: Das Ende der klassischen Medizin“, im Gespräch mit dieser
Zeitung gesagt hat: „Wir werden wieder und wieder gegen unsichtbare
Wände laufen, ohne zu wissen, weshalb; sei es beim Versuch, eine
Versicherung abzuschließen, eine Wohnung zu mieten oder einen Job zu
bekommen.“ „Arbeitgeber“, so Unschuld „werden irgendwann einen Blick in
die elektronische Krankenakte ihrer Bewerber werfen und das, was sie
dort lesen, in ihre Entscheidung einfließen lassen.“(FAZ 17.7.2014
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Hier der Link zu dem Buch von Professor Unschuld ,”Ware Gesundheit” , in dem die Hintergründe und Folgen des Projektes elektronische Gesundheitskarte hervorragend beleuchtet werden.(neu, 3. aktualisierte Auflage)
http://hgi.charite.de/aktuelles/buch_details_2011/ware_gesundheit_das_ende_der_klassischen_medizin/
Und hier noch ein Interview mit Professor Unschuld zum Thema:
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Gastkommentar Hamburger Abendblatt:
Die Telemedizin ist kein Ausweg aus dem Ärztemangel. Und die elektronische Gesundheitskarte eröffnet zu große Datenrisiken.
Vor einigen Tagen war Hamburg Gastgeber
der eHealth Conference 2014. Allein der Name eHealth, also elektronische
Gesundheit, suggeriert schon Bedeutung, Modernität und Visionen. Nach
meinem Eindruck kamen 90 Prozent der Teilnehmer aus Politik, Verwaltung,
Industrie und von den Kassen. Ärzte waren kaum vertreten. Die Beiträge
drehten sich darum, dass in Anbetracht des drohenden Ärztemangels auf
dem Land die Medizin in Metropolen zentralisiert werden solle. Die
Patienten müssten dann per Telemedizin am Wohnort behandelt werden. Und
das ginge wiederum nur, wenn alle Daten elektronisch konzentriert und
online zugänglich gemacht würden. Weiter hier:
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Bericht Hamburger Abendblatt heute:
http://www.abendblatt.de/ratgeber/gesundheit/article129457002/Chaos-um-elektronische-Gesundheitskarte-geht-weiter.html
Die Rheinische Post berichtet heute, wie leicht es für jeden Außenstehenden, oder zum Beispiel für jeden Arbeitgeber ist, an die sensiblen Krankheitsdaten, Diagnosen, Arztbesuche, Medikamente, von Versicherten der größten gesetzlichen Krankenkasse zu kommen. Ein Tester benötigte dafür nur die lebenslange Versichertennummer, die im Zuge der eGK Einführung an jeden vergeben worden ist und das Geburtsdatum, welches ebenfalls bei jedem Arbeitsgeber vorliegt. Der Tester hatte dann über das “Onlineportal” der Kasse Zugriff auf alle sensiblen Daten und konnte sich auch noch eine neue elektronische Gesundheitskarte auf dessen Namen nach telefonischer Mitteilung seiner angeblich “neuen Anschrift” an seine eigene Adresse zusenden lassen. Die Kasse spricht nun von einem Einzelfall und neuen Schulungen für die Mitarbeiter,…
Wir fragen uns in diesem Zusammenhang: Wenn so mit sensiblen Versichertendaten umgegangen wird, wie soll eine eGk-Einführungsorganisation, in der die gesetzlichen Kassen alleine ein 50 %-iges Stimmenmonopol haben die weltgrößte (eGK) IT-Infrastruktur aller Zeiten aufbauen? Zumal ja, wie auch aus dem Bericht in der RP deutlich wird, eine ganz klare Sicherheitslücke, nämlich das nicht geprüfte Versichertenphoto, bis heute von den Kassen ignoriert wird.
So wird meine Krankenversicherung gekapert, hier der Bericht des Journalisten
Berlin -dpa- 2006 sollte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt
werden – doch immer noch streiten Krankenkassen und Ärzte über das
Projekt. Die Linke will die Notbremse ziehen, die Grünen machen Druck.”Zitat dpa.
Trotz aller Erkenntnisse nach Snowden fordern die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag eine schnellere Einführung des Mammut-Projektes.
dpa heute: “Ursprünglich sollte die eGK am 1. Januar 2006 eingeführt werden. Die
Karte und die Entwicklung der nötigen Infrastruktur kosteten bisher rund
880 Millionen Euro. Frühestens ab 2018 soll es nun medizinisch
sinnvolle Anwendungen wie die Übermittlung elektronischer Fallakten
geben. Das unter anderem von Ärzte- und Patientenorganisationen
getragene Bündnis „Stoppt die e-Card!“ hat nach eigenen Angaben bisher
rund 760.000 Unterstützer.” Zitat dpa 22.6.2014
weiter hier:
“Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat einen Sachstandsbericht über seine Tätigkeit in der gematik erstellt.
Trotz der Ausführlichkeit des Berichts (48 Seiten) mangelt es an einer unabhängigen datenschutzrechtlichen Bewertung, einer wirklichen Kosten-Nutzen-Betrachtung und Darstellung der Finanzierung des Projekts elektronische Gesundheitskarte (eGK) durch GKV-Versicherte und Ärzteschaft. Zudem fehlt eine unverblümte Darstellung der Machtverhältnisse in der gematik. Die Ablehnungsbeschlüsse der Ärzteschaft werden verkürzt wiedergegeben, eine kritische Betrachtung der weiteren Zielsetzungen des Mammutprojektes aus der Sicht der Ärzteschaft findet nicht statt.
Datenschutz missachtet
Durch die Veröffentlichungen von Edward Snowden wurde das Ausmaß der weltweiten Überwachung der Internetkommunikation bekannt. Gematik und BÄK haben gleichlautend beschwichtigend reagiert. Man beruft sich sogar noch darauf, dass Snowden von sicherer Verschlüsselung als Lösung sprach. Aber: Mit keinem Wort hat Snowden staatliche Mammutprojekte à la elektronische Gesundheitskarte befürwortet. Wirksame Verschlüsselung gibt es auch längst, dafür braucht man die eGK nicht. Arztpraxen und Kliniken können mit Verschlüsselungssoftware per E-Mail sicher kommunizieren. Dafür benötigt man weder standardisierte Arztbriefe, noch Monopolfirmen, die „einheitliche Schnittstellen“ anbieten, noch Arvato. Der Ableger des Bertelsmann-Konzerns erhielt 2013 von der gematik den Zuschlag für die Anbindung aller am Gesundheitswesen Beteiligten per Telematikinfrastruktur (TI) an zentrale Server in „geografisch sicheren Regionen“. Dabei werden die wichtigsten Kriterien modernen Datenschutzes nicht beachtet:
Datensparsamkeit und Dezentralität
In der geplanten riesigen Telematikinfrastruktur werden die Daten vielfach multipliziert und für Ärzte und Patienten unkontrollierbar abgelegt. In Zeiten weltweiter Überwachungsskandale wäre Dezentralität der wichtigste Schutz der Medizindaten und damit des vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Die eGK ist nur die Randkomponente eines informationellen Systems. Ziel sind zusammengeschaltete Rechenzentren, die die telematische Infrastruktur bilden. Alle erzeugten Daten werden mit Extensible MarkUp Language (XML), einer Auszeichnungssprache, verarbeitet. Damit lassen sich alle Daten einheitlich aufbereiten – für eine uneingeschränkte Auswertung der Gesundheitsdaten aller Versicherten. Dass dies noch nicht geschieht, wird nur durch eine sehr schmale Grenze technisch unterbunden, was sich jederzeit ändern lässt. Die vermeintliche Hoheit der Versicherten über die erhobenen Daten besteht formal nur für eine sehr kleine Teilmenge aller Versichertendaten. Den technischen Laien (Versicherte und Ärzte) wird verschwiegen, dass mit der Nutzung des Systems die Produktion von Gesundheitsdaten erst richtig angeheizt wird (exponentielle Datenproduktion). Die Geheimdienste infiltrieren sowohl die für die eGK geplante Verschlüsselung mit RSA als auch das neuere ECC-Krypto-Verschlüsselungsverfahren. Die Unterscheidung der eGK-Daten und -Anwendungen in einen Pflichtteil und freiwilligen Teil basiert auf unscharfen Definitionen mit großer Interpretationsbreite – und sie lässt sich jederzeit durch gesetzliche Änderungen variieren.
Digitale Identität
Trotz aller Kritik haben die Krankenkassen inzwischen etwa 60 Millionen Karten mit ungeprüften Fotos ausgegeben. Allein dieser Verstoß gegen grundlegende Datenschutzrichtlinien macht die Karten für einen Onlineversand von Versichertenstammdaten unbrauchbar – auch für die 2014 geplanten Tests. Für die
Onlineweiterleitung von sensiblen Daten schreiben alle Datenschutzrichtlinien vor: Für eine Authentifizierung per elektronischer Karte muss klar sein, dass Daten und Person übereinstimmen. Hierzu hat sich die EU-Kommission klar geäußert und es gibt eindeutige gematik-eigene Sicherheitsstandards. Eine Identitätsprüfung fand aber nicht statt. Die KBV-Rechtsabteilung hat diesen Sicherheitsskandal dargestellt, die bundesdeutsche Presse berichtete darüber, aber die Bundesärztekammer ignoriert dieses Sicherheitsproblem.
Gigantische Geldverschwendung in Milliardenhöhe
Es gibt keine aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse des eGK-Projekts. Laut Gesetz sollten die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erhöht und die Kosten minimiert werden. Nichts davon ist eingetreten, nichts davon wird eintreten. Stattdessen sehen wir eine gigantische Geldverschwendung zu Lasten von Versicherten und Ärzten. Die Kosten werden verschleiert. Im BÄK-Sachstandsbericht finden sich keine Zahlen über die Kosten des Projekts, die Ausgaben der Ärzteschaft oder die Ausgaben für das neue Telematik-Dezernat der BÄK. Nach Aussagen der bis 2013 amtierenden Staatssekretärin im BMG, Ulrike Flach, hatte das Projekt schon 2009 1,5 Milliarden Euro verschlungen. Bis Anfang 2013 betrugen nur die internen Ausgaben der gematik 630 Millionen Euro, inzwischen mehr als 700 Millionen, die Ärzteschaft ist daran mit 20 Prozent beteiligt. Die zweite Generation der elektronischen Karten muss bis 2018 ausgegeben werden. Da die neuen Karten etwa 10-mal so viel kosten wie die alten Kranken-versichertenkarten, rechnen die gesetzlichen Kassen mit erneuten Kosten von 1 Milliarde Euro. Die gematik selbst schätzte die Gesamtkosten des Projekts vor Jahren schon auf 14 Milliarden Euro.
Wo ist der „Zusatznutzen“?
Das Großprojekt eGK wurde von Beginn an geplant, damit Kassen, Medizinkonzerne und Staat dadurch medizinische Prozesse besser kontrollieren können. Die Ärzteschaft kann auch heute schon sicher elektronisch kommunizieren, ohne eine zentralisierte Großstruktur in einem staatlichen Mammutprojekt. Eine verpflichtende Telematikinfrastruktur (TI) ist übrigens vom DÄT 2008 nach einer 7-stündigen Diskussion über Grundlagen des eGK-Projekts abgelehnt worden – das verschweigt die BÄK geflissentlich in ihrem Sachstandsbericht.
Arztpraxen sind keine Außenstellen der Kassen
Alle Ärztetage haben die verpflichtende Onlineanbindung der Praxen an die Kasseninfrastruktur abgelehnt. Auch die KBV lehnt diese ab und fordert eine Gesetzesänderung des § 291 SGBV: Die Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten als Aufgabe der Praxen soll gestrichen werden. Dies ist eine originäre Aufgabe der Kassen und wir erwarten von der BÄK die Umsetzung der ablehnenden Beschlüsse aller Ärztetage.
Notfalldatensatz: Praxisferne elektronische Patientenakte im Kleinformat
Die Bundesärztekammer hat den sogenannten Notfalldatensatz (NFD) auf der eGK entwickelt (Pflichtenheft 150 Seiten). Bei genauer Betrachtung stellt man fest: Das Konzept ist praxisfern, hypertroph, nicht finanzierbar und aus Datenschutzgründen nicht weiterzuverfolgen. Bis zu 20 Diagnosen sollen dort eingetragen werden, mit ICD-Codes, Diagnosesicherheit, Seitenlokalisation, allen eingenommenen Medikamenten, am besten mit Wirkstoff-Codeziffern. Aus dem BÄK-Arbeitskonzept NFDM_1.05.doc 24/ 47 03.03.2011: „Anwendungszeitraum: Startdatum, Enddatum, Dauer, Einheit der Dauer; Zeitraster der Einnahme: Zeitpunkt (Monat, Wochentag, Tageszeit, Uhrzeit, Ereignis), Periode (Wert, Einheit); Status: Akutmedikation, Bedarfsmedikation, Dauermedikation …“ Die Beschreibung ließe sich unendlich weiter-führen: Patientenverfügungen, ihr Ablageort in der Wohnung des Patienten, Organspende-Erklärungen, ihr Ablageort etc. Die Notfalldatensätze können nur erstellt werden, wenn Arzt und Patient gemeinsam vor dem Kartenleser sitzen und ihre PIN eingegeben haben – in Tests dauerte das mindestens 20 Minuten. Wer bezahlt diese Arbeit? Klinik- und Praxisärzte müssen die Notfalldatensätze, alias Patientenakte in Kleinformat, ständig aktualisieren. Jede Arzneimitteländerung, bei Chronikern häufig vorkommend, muss eingetragen und signiert werden. Das ist alles in der Praxis nicht realisierbar.
Keine Freiwilligkeit für Ärztinnen und Ärzte
Die Erstellung des Notfalldatensatzes ist zwar für Versicherte freiwillig, nicht aber für Ärzte. Ausnahme: Der Patient lehnt die Eintragung von Teildaten ab. Davon aber steht nichts im BÄK-Sachstandsbericht. Der Notfalldatensatz ist unbrauchbar. Sinnvoll ist es dagegen, wenn der Arzt dem Patienten seine Unterlagen auf Papier oder sicheren USB-Medien aushändigt und zusätzlich wichtige Diagnosen, Medikamente und Allergien auf einem internationalen Notfallausweis auf Papier für 50 Cent pro Stück dokumentiert. Denn das hochkomplexe eGK-System ist nirgendwo im Ausland verwendbar.
Moderne Technik ja, aber nicht im kassen- und industriegesteuerten eGK-Projekt
Die Anwendung Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) gibt es längst, dafür braucht man keine eGK. Die elektronische Fallakte ist in erster Linie ein Projekt der Klinikkonzerne zwecks besserer Renditeplanung. Künftig soll es laut BÄK im eGK-Projekt ein Meldesystem für Infektionskrankheiten geben. Die Organspende-Erklärungen sollen ebenfalls auf der eGK gespeichert werden. Hier gibt es klare Ablehnungsbeschlüsse des Deutschen Ärztetages, vor allem auch für die Schreibrechte von Kassen auf der Karte. Im BÄK-Bericht kein kritisches Wort dazu. Auch die von allen Ärztetagen abgelehnte zentral gespeicherte elektronische Patientenakte erscheint in dem Bericht auf Seite 10 noch verschämt als Kooperationsprojekt mit Fraunhofer FOKUS und der Technologieberatungs-firma Bearing Point, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium.
Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) : Genuine Aufgabe der Ärzte, nicht der Apotheker
Das e-Rezept, in allen Tests kläglich gescheitert und von den Ärztetagen abgelehnt, wird derzeit nicht verfolgt. Trotzdem versuchen die Kassen mit allen Mitteln, eine zentrale Online-Medikationsdatei zu erzwingen. Wir warnen davor. Es ist genuine Aufgabe der Ärzte, Arzneimittelwechselwirkungen zu prüfen. Ausschließlich Haus-, Fach und Klinikärzte entscheiden, ob ein Medikament trotz einer Wechselwirkung – bereits in fast allen Arztpraxen im Computersystem angezeigt – nach Abwägung der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit genommen oder ausgetauscht werden muss. Hier gab es in der gematik einen manifesten Konflikt zwischen der KBV und den Kassen: Die KBV akzeptiert bestenfalls ausschließlich eine Offlinespeicherung von Medikamenten auf der Karte, die Kassen fordern dagegen ausschließlich die Onlinespeicherung.
Mitarbeit in der gematik
Auf vielen Seiten listet der Sachstandsbericht die Bemühungen der Telematikabteilung der BÄK in der gematik auf. Es seien viele Erfolge erzielt worden. Zum Beispiel, dass man die Praxisdaten doch weiterhin von den Kassenservern trennen könne. Aber: Man präsentierte der Politik eine völlig unpraktikable Lösung für die Trennung des sensiblen Praxisverwaltungssystems von den Kassendaten bei der Stammdaten-aktualisierung in den Arztpraxen. Die Methode erfordert, dass entweder das Praxispersonal alle Aktivitäten 2-mal zeit- und kostenintensiv ausführen oder man im Wartezimmer für viele tausend Euro Patiententerminals installieren und die Patienten zur Selbstarbeit anleiten müsste. Das ist zwar praxisfern, aber so konnte die Politik das Pleitenprojekt nach 2009 weiterführen.
Ursachen politischer „Resonanzlosigkeit“ von Ärztetagbeschlüssen – woran liegt es?
Im Sachstandsbericht konstatiert die BÄK die „Resonanzlosigkeit“ der ablehnenden Ärztetagbeschlüsse bei der Politik. Wir erinnern uns an die Kommentare des BÄK-Vorstandes nach Ärztetagen. „Dieser Ablehnungsbeschluss ist nur eine Momentaufnahme“, so Dr. Bartmann 2007. Oder: „Der Beschluss der Fundamentalisten gegen die e-Card-Lösung erschwere die Arbeit der BÄK“, sagte 2012 BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery zur Presse. Diese Äußerungen hängen sicher direkt mit der mangelnden Resonanz der Parteien CDU/SPD/Grüne und inzwischen auch der FDP zusammen. Wenn die führenden Ärztevertreter die Beschlüsse ihres Parlamentes dermaßen entwerten, wird niemand ein industrie- und kassengetriebenes Projekt auf den Prüfstand stellen, zumal die Industrielobby nie nachgelassen hat, Einfluss zu nehmen.
Interessensvertretung in der gematik
Im BÄK-Bericht ist von ausgewogenen „Bänken“ in der gematik die Rede. Die Realität sieht anders aus: Der GKV-Spitzenverband hat allein 50 Prozent, kann also alle Beschlüsse blockieren. Die andere Seite setzt sich zusammen aus BÄK 5 Prozent, KBV 15, Zahnärzte 10, DKG 12 und Apotheker 8 Prozent. Diese inhomogene Zusammensetzung zeigt, wie gering in der gematik die Chancen auf Durchsetzung ärztlicher Interessen sind, zumal Beschlüsse mit einer großen Mehrheit von 67 Prozent gefasst werden müssen. Selbst die BÄK gibt zu, dass in den ersten Jahren der gematik „die deutliche Absicht der Kostenträger zu erkennen war, mit Hilfe der TI die Behandlungsabläufe zu kontrollieren und intervenieren zu können.“ Noch zuletzt kritisierten die BÄK und andere Ärztevertreter selbst, dass es den Kassen nur um ihren eigenen Nutzen bei dem Projekt gehe.
Die Perspektive der Ärzteschaft
Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg hat 2012 beschlossen, das eGK-Projekt nicht weiterzuführen. Wenn die Telematikabteilung der Bundesärztekammer in den vergangenen 8 Jahren gegenüber Kassen und Politik etwas an Zugeständnissen erreichen konnte, dann vor allem weil die Basis-Ärzteschaft ganz unbeirrt ihre grundsätzliche Kritik zum Ausdruck gebracht hat. Beschlossen wurde 2012: „Die Vertraulichkeit der Patientenbeziehung ist genauso durch dieses politische Projekt bedroht wie die ärztliche Therapiefreiheit. Der derzeitige Nutzen liegt bei einigen Wenigen, bei Kontrollinteressen von Kassen und Politik und der nach neuen Märkten suchenden Industrie. Der Schaden sowie der Aufwand bleiben bei Versicherten, bei Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis und bei medizinischem Personal. Aus diesem Grund fordert der 115. Deutsche Ärztetag einen Stopp des Projekts und die Förderung längst existierender kostengünstiger dezentraler Kommunikationswege und Speichermedien in der Medizin.“ Nürnberg 25.5.2012
Diese Zielsetzung sollte die Richtschnur unserer weiteren Arbeit auf diesem Gebiet sein. Eine weitere Verschwendung von Milliarden für dieses Projekt kann niemand verantworten.”
Teilnehmer des Deutschen Ärztetages 2014 aus vielen Landesärztekammern Mai 2014
weiter hier, die Kritik und der Sachstandsbericht der BÄK als pdf.
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„Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 bekräftigt die in seinen Beschlüssen der letzten Jahre formulierte sachliche Kritik an dem Großprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 bestätigt die Vorteile moderner Kommunikationstechnik in der Medizin.
Inzwischen ist klar geworden, dass große über das Internet gespeicherte Datenmengen auf Dauer nicht sicher zu schützen sein werden. Um trotzdem die Vorteile moderner Kommunikationstechniken nutzen zu können, ist die dezentrale Speicherung dieser Daten alternativlos: Medizindaten stehen unter dem besonderen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert im Einzelnen:
Datensparsame dezentrale Punkt-zu-Punkt-Kommunikations- und
Speicherlösungen für die Medizin. Dies gilt insbesondere auch für zukünftige
elektronische Patientenakten, die nur die Unterstützung der Ärzteschaft finden
werden, wenn sie auf dezentralen Speichermedien abgelegt sind.
Keine Verwaltungsverlagerung der Krankenkassen in die Arztpraxen mittels des Online-Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
Keine Verpflichtung der Ärzteschaft zur Ausweiskontrolle bei Patientinnen und
Patienten; die Gewährleistung einer sicheren digitalen Identität ihrer Versicherten ist Aufgabe der Krankenkassen. Ärzte sind keine Beauftragten der Krankenkassen.
Die Erstellung einer neuen Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) durch unabhängige
Dritte, da die letzte KNA bereits 2006 erstellt wurde und nicht mehr aktuell ist.
Keine Einführung einer zentralen Speicherung individueller Medikationsdaten.
Keine Diagnosedaten im Arzneimitteltherapiesicherheitskonzept. Arzneimittel –
therapiesicherheit (AMTS) muss in der Hand der Ärzteschaft bleiben!
Die Realisierung der Tests dezentraler Speichermedien in der Hand des Patienten.
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert den Vorstand der Bundesärztekammer
(BÄK) auf, diese Positionen in allen politischen und administrativen Gremien zu vertreten.
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert vom Gesetzgeber eine Gesetzesänderung im § 291 SGB V im Sinne eines Wegfalls der Verpflichtung zum VSDM in den Arztpraxen“. (Beschluss VII-101)
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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt aus der Kritik nicht
heraus. „Weder kann die eGK die Patientenversorgung verbessern noch ist
sie für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen notwendig“,
sagte Wieland Dietrich, Vorstandsvorsitzender der Freien Ärzteschaft
(FÄ) heute auf dem Deutschen Ärztetag in Düsseldorf. „Wir fordern statt
der geplanten bundesweiten zentralisierten Telematikinfrastruktur eine
datensparsame, staats- und kassenferne dezentrale Kommunikation und
Datenverwendung in der Medizin.“
Der Deutsche Ärztetag stellte
heute fest, „dass große, über das Internet gespeicherte Datenmengen auf
Dauer nicht sicher zu schützen sein werden.“ Medizindaten ständen unter
dem besonderen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und dürften
grundsätzlich nicht zentral gespeichert werden. Die Ärztetag-Delegierten
lehnten zudem mit großer Mehrheit das sogenannte
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ab und fordern von der Politik
eine entsprechende Gesetzesänderung. Denn nach dem Willen der
Krankenkassen sollen die Arztpraxen verpflichtend die
Versichertenstammdaten über das Internet auf der eGK aktualisieren.
„Arztpraxen sind aber keine Online-Außenstellen der Krankenkassen“,
betonte FÄ-Vizevorsitzender Dr. Axel Brunngraber. Auch eine
Ausweiskontrolle in den Praxen zur Prüfung der Identität der Patienten
lehnten die Delegierten mit großer Mehrheit ab. Maßgebliche Triebkraft
dieser wegweisenden Entscheidungen zur elektronischen Gesundheitskarte
war die Freie Ärzteschaft. „Jetzt sind Bundesärztekammer und Politik
gefordert, diese Beschlüsse umzusetzen“, sagte der FÄ-Chef.
Ebenso
standen die Kosten des eGK-Projekts zur Abstimmung. Angesichts der
bisherigen Milliardenverschwendung verlangte der Deutsche Ärztetag eine
neue, ehrliche Kosten-Nutzen-Analyse. Ebenso beschlossen die
Delegierten, der Vorstand der Bundesärztekammer müsse Transparenz über
die bisherigen Ausgaben der Bundesärztekammer für die
eGK-Einführungsgesellschaft gematik und das eigene Telematik-Dezernat
herstellen.