Hamburger Abendblatt titelt: „Gutachten: Die elektronische Gesundheitskarte ist illegal“

Ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
führt das Sicherheitskonzept der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ad
absurdum. Der Zeitung zufolge kritisieren die Juristen der KBV darin, dass die
Krankenkassen nicht ihrer Pflicht nachkämen, die Übereinstimmung des auf der
eGK aufgedruckten Lichtbildes, des Karteninhabers und seiner Sozialdaten zu
überprüfen. Das sei problematisch, „da zukünftig sensible
Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.“ Nach dem E-Government-Gesetz
gelte die Karte als Identitätsnachweis in der Kommunikation zwischen
Versicherten und Krankenkasse. Man müsste also jetzt alle Karten austauschen oder
„nachidentifizieren“, schreibt das Hamburger Abendblatt weiter. Ist sie kein
Identitätsnachweis, sei sie wertlos.

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article124505797/Gutachten-Die-elektronische-Gesundheitskarte-ist-illegal.html

http://www.abendblatt.de/politik/article124533905/Hamburger-Senat-muss-Fragen-zu-Gesundheitskarte-beantworten.html

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Elektronische Gesundheitskarte: Kritischer Kurzfilm zeigt Medizin in Zeiten des Cyberspace

Als Kasper beim Arzt sitzt, traut er seinen Augen nicht: Im Computer seines Arztes stehen alle Krankheiten, die er jemals hatte. Denn seine Medizindaten werden irgendwo zentral gespeichert. Dort stillen auch Unternehmen ihren Datenhunger. Und das kostet Kasper den Job. – So jedenfalls erlebt es die Hauptfigur in dem Video-Clip „Kasper und die elektronische Gesundheitskarte“, den junge Künstler für die Aktion „Stoppt die e-card“ hergestellt haben . „Das mag heute noch wie eine Fiktion klingen, könnte aber bittere Realität werden, wenn Medizindaten außerhalb von Praxen und Kliniken gespeichert werden“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, heute in Hamburg.

Hier die ganze Pressemitteilung der Aktion ” Stoppt-die-e-card” zum Thema

http://www.presseportal.de/pm/72083/2646638/elektronische-gesundheitskarte-kritischer-kurzfilm-zeigt-medizin-in-zeiten-des-cyberspace

Protest gegen die Desinformationspolitik der Krankenkassen zur e-GK

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat
mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die
Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und
Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und
den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten,

– ihren gesetzlichen Auskunfts- und
Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen;

– die Versicherten, die über eine über den 01.01.2014
hinaus gültigen Krankenversichertenkarten verfügen in einer der Sach- und
Rechtslage entsprechenden Art und Weise zu informieren und

– den Versicherten, die weder über eine gültige
Krankenversichertenkarte noch über eine eGk verfügen, den Zugang zu ärztlichen
Leistungen gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä ohne Schikanen zu gewähren.

http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/01/10/krankenversicherungsschutz-krankenversichertenkarte-und-egk-beschwerde-beim-bundesversicherungsamt-uber-die-desinformations-und-verunsicherungskampagne-des-gkv-spitzenverbands-und-der-krankenkassen/

 

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IT Experte kritisiert elektronische Gesundheitskarte "Dezentrale Speicherung wäre sicherer" Interview mit Prof. Hartmut Pohl

Kritisches Interview im Berliner ” Tagesspiegel ” heute.

Kriminelle könnten Sicherheitslücken der elektronischen
Gesundheitskarte ausnutzen, meint IT-Sicherheitsexperte Hartmut Pohl.
Mit geklauten Daten könnten Versicherte dann erpresst werden”.

 http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/elektronische-gesundheitskarte-dezentrale-speicherung-waere-sicherer/9289836.html

Kritik am neuen System -Teuer, nutzlos, unsicher

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/elektronische-gesundheitskarte-kritik-am-neuen-system-teuer-nutzlos-unsicher/9289840.html

Kritik der elektronischen Gesundheitskarte lässt nicht nach

 http://www.finanzen.de/news/14901/kritik-der-elektronischen-gesundheitskarte-laesst-nicht-nach

Neue Gesundheitskarte-Verunsicherung bei Ärzten und Patienten 

 http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Neue-Gesundheitskarte-Verunsicherung-bei-Aerzten-und-Patienten-id28290057.html

Kassen geben endlich zu: Alte Versichertenkarten weiter nutzbar

Der GKV-Spitzenverband hat eine Erklärung zur Diskussion
um die Gültigkeit der noch nicht abgelaufenen Krankenversicherungskarten
abgegeben. Diese seien auch über den 1. Januar 2014 hinaus anwendbar.
Die Kassen bestätigen damit nun doch die Auffassung von KBV und KVen.

„Wir
wollen nicht, dass Personen, die aus welchem Grund auch immer nach dem
Jahreswechsel lediglich über eine alte Krankenversichertenkarte
verfügen, bei der Behandlung in der Arztpraxis ein Problem bekommen“,
schreibt der GKV-Spitzenverband. Die Ärzte könnten vorübergehend noch
die alte Versichertenkarte akzeptieren und auch ihre Leistungen mit den
Krankenkassen damit abrechnen.” (zitiert aus Bericht Ärztenachrichtendienst ÄND 28.12.2013, Foto GKV)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) welche als Vertragspartner des Spitzenverbandes Bund der Kassen den betreffenden Bundesmantelvertrag Ärzte mit Gültigkeit 1.10.2013 unterzeichnet hat, gibt als aktuelle offizielle Stellungnahme erneut Folgendes an (Website):

“Alte” Krankenversichertenkarte auch ab 1. Januar 2014 noch gültig 20.12.2013

” Ab 1. Januar 2014 gilt die elektronische
Gesundheitskarte (eGK). Wer aber bis dahin noch keine eGK von seiner
Krankenkasse erhalten hat, kann weiterhin die „alte“
Krankenversichertenkarte (KVK) nutzen. Die Lesegeräte in den Arztpraxen
sind in der Lage, sowohl die eGK als auch die KVK einzulesen.
Die KBV
geht davon aus, dass die Krankenkassen im Laufe des Jahres 2014 alle
Versicherten mit der eGK ausstatten werden.”(KBV Website)

Millionen Bundesbürger lehnen die e Card ab

Seit Monaten sind Millionen Bundesbürger von ihren Krankenkassen mit nicht zutreffenden Argumenten unter Druck gesetzt worden. Die von den Kassen intern so genannten ” Verweigerer” wurden mit dem Argument “Ab ersten Janaur 2014 müssen Sie entweder eine eCard vorzeigen beim Arzt, anderenfalls zahlen Sie selbst die Rechnung” von vielen Kassen regelrecht genötigt, sich eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen zu lassen.

Nun gibt also der Spitzenverband Bund der Kassen selbst zu, dass man mit einer bisherigen Karte mit noch gültigem Datum auch nach dem 1.1.2014 weiter zum Arzt gehen kann, ohne in die Verlegenheit zu kommen, die Rechnung selbst zahlen zu müssen.

Es gibt noch Millionen von Bürgern, die ihre alten Karten weiter nutzen wollen. Die Kassen behaupten, dass nur noch 5 % der Versicherten sich keine elektronische Gesundheitskarte haben ausstellen lassen. Selbst wenn das stimmen würde, ginge es immerhin um 3,5 Millionen Menschen.

In Wirklichkeit sind es viel mehr. Die KBV schätzte kürzlich, dass 20 % der Versicherten noch keine eGK haben. Der AOK Bundesverband hat im November 2013 eine offizielle Ausschreibung veröffentlicht, bei der für ca. 16 % der Versicherten von 10 AOKs Firmen gesucht wurden, die in der Lage sind, die entsprechenden Versicherten-Fotos für die elektronischen Karten einzusammeln.

Man kann also davon ausgehen, dass noch deutlich mehr als 3,5 Millionen Bürger ihre bisherigen Versichertenkarten vorläufig weiter nutzen werden.

Datenschutzskandal: "Im Innenministerium sind Krankenakten öffentlich" schreibt die Zeitung "Die Welt"

Datenschutzskandal im Hause Friedrich: Arzt-Gutachten und
Krankenakten von Mitarbeitern sind im elektronischen Aktensystem offen
einsehbar – obwohl sie nicht einmal digital erfasst werden dürften.” so die Zeitung “Die Welt ” am 13.12.2013.

Mehr dazu hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article122915309/Im-Innenministerium-sind-Krankenakten-oeffentlich.html

Wir einnern uns, das eGK Projekt (“alles auf eine Karte”) wurde vor vielen Jahren von der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder geplant. Federführend war damals das Innenministerium, nicht das Gesundheitsminsterium. Wer hat jetzt noch Vertrauen in die staatlichen Protagonisten dieses Projektes? Die nach Aussagen des neuen schwarz-roten Koalitionsvertrages dieses gefährliche  Mammutprojekt unbeirrt und völlig unbeeinflusst von sachlicher Kritik, jahrelangem Scheitern und schlechten Testergebnissen weiter führen wollen.

Ärzte im Belagerungszustand

Von Joachim Jakobs

Früher standen die Patientendaten zentnerschwer im Schrank. Heute passen diese Daten auf einen Daumennagel-großen Chip. Die Frage ist: Wie läßt sich sicherstellen, dass niemals Unbefugte an die Daten herankommen, die Ärztin und ihre Mitarbeiter aber jederzeit?
Wie leicht man an dieser Aufgabe scheitern kann, hat im Frühjahr 2013 eine Arztpraxis im Landkreis Weilheim Schongau erlebt: Bei einem Einbruch im vergangenen März soll – so der Polizeibericht – auch ein Laptop geklaut worden sein. Ob sich darauf Patientendaten befunden haben, wurde nicht mitgeteilt.

Effektiver und weniger riskant als Einbruchdiebstahl ist es, dem Arzt den Zugriff auf seine Daten zu verbauen – etwa durch das Verschlüsseln der Patientendaten. Diese Erfahrung hat im vergangenen Sommer ein Chirurg im mittleren Osten der USA gemacht. Die Masche macht weltweit Schule: Im Australischen Queensland wurde zur Jahreswende von einer Lösegeldforderung in Höhe von umgerechnet über 3.000 Euro berichtet. Die Zahlung ist einem Pressebericht zu Folge verweigert worden – die Mitarbeiter seien jetzt dabei, die Patientendaten der letzten sieben Jahren erneut von Hand zu erfassen. Bei ihrem Angriff sollen die Täter von schwachen Passwörtern profitiert haben. In einem anderen Fall hingen an so einem schwachen Passwort 780.000 Patientendaten. Wobei der Anwender einigen Aufwand für ein starkes Passwort treiben muß. Schließlich dauert es maximal sechs Stunden, um ein beliebiges 8-stelliges Passwort mit Zahlen, Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen durch maschinelles Ausprobieren zu knacken. Das Erpressungsgeschäft scheint in Queensland jedenfalls gut zu laufen – 2012 sollen 11 Praxen betroffen gewesen sein.

Nun könnte Mancher auf die Idee kommen: „Ich speichere meine Daten nicht auf einem Computer mit Internet-Anschluß; also kann mir nichts passieren!“ Das aber wäre voreilig: Im letzten Jahr wurden mehrere verseuchte USB-Speicher auf den Parkplätzen des Holländischen Chemieunternehmens DSM gefunden. Glücklicherweise wurde einer dieser Datenspeicher frühzeitig enttarnt und die Mitarbeiter konnten gewarnt werden. In einem anderen Fall konnten die Mitarbeiter ihrer Neugier nicht widerstehen und wollten gucken, wem das Teil gehört. Ergebnis: 1400 Anwenderrechner und Server wurden infiziert.

Sicherheitsexperten fürchten die Kombination von sorglosen und neugierigen Mitarbeitern einerseits, den Standardeinstellungen des Betriebssystems Windows andererseits und drittens technisch brilliante Schadsoftware. Allein das Anschließen eines derart verseuchten USB-Speichers an einen Standard-Windows-Computer reicht, um die Schadsoftware zu aktivieren – der „Autorun“- Funktion von Windows sei Dank. Und selbst wenn Autorun unterdrückt ist: Manche Schadsoftware ist so aggressiv, dass das bloße Betrachten des Ordners mit dem „Windows Explorer“ ausreichen soll, um den Ärger zu verursachen. Sicherheitsberater sehen im USB-Anschluß daher eine „Universal Security Backdoor“
(„allgegenwärtige Sicherheitshintertür“); sie verlangen deshalb, die Verwendung von USB-Geräten in sicherheitskritischen Bereichen zu verbieten und die entsprechenden Anschlüsse zu blockieren. Der Grund für die drastische Forderung: Wer übers Netz angreift, muß erstmal Firewall und Antivirensoftware überwinden. Wenn ein argloser Mitarbeiter einen unbekannten Datenspeicher am Arbeitsplatz „ausprobiert“, tut er das mit allen Rechten, die er auf diesem Rechner hat. Der Mitarbeiter wird so zum ahnungslosen Komplizen der Angreifer.

Ein Bonmot aus Sicherheitskrisen sagt: ‘Du kannst einen Computer so sicher machen wie Du willst – ein Angreifer wird immer einen Dummen finden, der diesen Computer wieder kompromittiert.’

“Ärzte im Belagerungszustand” vollständig lesen

Rechtsanwälte gegen Überwachung, Hamburger Erklärung

 887 Rechtsanwälte, Notare, Richter, Justitiare, Hochschullehrer, Juristen und mehrere 1000 Bürger aus anderen Berufen haben sich inzwischen dem “Hamburger Aufruf gegen Überwachung” angeschlossen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, dass “die digitale Totalüberwachung das Vertrauen der Brüger in Berufsgeheimnisträger zerstört”.

 https://rechtsanwaelte-gegen-totalueberwachung.de/hamburger-erklaerung/

 https://rechtsanwaelte-gegen-totalueberwachung.de/unterzeichner/

Genau darum geht es auch bei dem Mammutprojekt “Elektronische Gesundheitskarte”, hier warnen Ärzte und Bürger bundesweit schon seit 2004 vor der Gefahr der Zerstörung des Vertrauens in Ärzte als Berufsgeheimnisträger.