Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll die Gematik verlassen

Nachdem die kranken Kassen das so genannte Versichertenstammdatenmanagement als ureigene, ärztliche Aufgabe definiert haben und stur darauf bestehen, ihre Verwaltungsaufgaben in die Arztpraxen auszulagern, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Überlegung in den Raum, sich aus der Planungsgesellschaft, der gematik, zu verabschieden. Diese Konsequenz wird auch von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützt.

Da in manchen Diskussionen das intrigante Gerücht zu lesen ist, die Ärzte wehrten sich gegen das Stammdatenmanagement, weil sie sich nicht kontrollieren lassen wollten: sie wehren sich dagegen, weil sie a) keine zusätzlichen Verwaltungsaufgaben für die kranken Kassen übernehmen wollen und b) weil sie ihre Patienten nicht zusätzlich kontrollieren lassen wollen. Für uns Ärzte gibt’s schon genug Kontrollen – dafür braucht niemand eine “Gesundheitskarte”.

Die Krankenkasse hat bislang nicht reagiert

Ein Mitglied der BKK HENSCHEL Plus hat sich an die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main gewandt, weil ihre Krankenkasse ihr weder eine neue Krankenversicherungskarte ausstellt noch ihren Widerspruch gegen die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte bearbeitet.

Die Datenschützer Rhein-Main bewerten das Verhalten der BKK HENSCHEL Plus, weder den Widerspruch der Versicherten zu bearbeiten noch ihr eine neue Krankenversicherungskarte auszustellen, als grob rechtswidrig.

Bundestreffen der Aktion „Stoppt-die-e-Card“ in Hamburg: Neue Sicherheitsprobleme und immer neue Stopp-Schilder für die geplante „Autobahn im Gesundheitswesen“

Am 22.3.trafen sich im Hamburger Ärztehaus zahlreiche Vertreter der in der bundesweiten Aktion „Stoppt-die-e-Card“ zusammengeschlossenen Organisationen und Verbände aus dem ganzen Bundesgebiet zur Planung ihrer weiteren Aktivitäten.

Vertreter von Patientenverbänden, Bürgerrechtsverbänden, Verbraucherzentralen, Arzt-und Zahnarztorganisationen, Juristen, Datenschutzexperten und Kommunikationswissenschaftler diskutierten über den Stand des milliardenschweren Pleiten-Projektes und die Optionen des zivilen Ungehorsams gegen die weiteren „Anwendungen“ der geplanten Krankheitsdatenspeicherung außerhalb der ärztlichen Schweigepflicht.

Einig waren sich alle Teilnehmer darin, dass die e-Card jetzt, 7 Jahre nach dem geplanten Einführungstermin 1.1.2006 tatsächlich „da“ ist, aber nichts von den weiteren Anwendungen wie Notfalldatensatz, elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte ließ sich bisher verwirklichen und die versprochenen „Segnungen“ des „Kartenprojektes“ haben sich samt und sonders bisher in Luft aufgelöst. Milliarden Euro wurden verschwendet.

Wie Dr. Axel Brunngraber, Teilnehmer des Treffens sagte, „das trojanische Pferd wurde uns schon in den Vorgarten gestellt aber die gefährliche Füllung fehlt noch“. Für die Ärzte wurde festgestellt, dass die Einführung des sogenannten online „Versichertenstammdatenmanagements“ als Übernahme der Verwaltungsarbeit der Kassen in die Arztpraxen der Dreh-und Angelpunkt in diesem Jahr sein wird, den es zu verhindern gilt.

Hier hat die KBV Vertreterversammlung kürzlich klar beschlossen, dass die Übernahme dieser administrativen Tätigkeit für die Kassen mit der Folge des Online-Anschlusses aller Arztpraxen an die Kassenserver weiterhin auch mit dem Ärztetagbeschluss 2012 von der Ärzteschaft ganz klar abgelehnt wird.

Bei dem Hamburger Treffen wurde die Haltung des Vorstandes der Bundesärztekammer kritisiert, die seit Jahren die klaren Ablehnungsbeschlüsse des Ärztetagesplenums ignoriere, ein Verhalten, welches bei den anwesenden Versicherten- und Bürgerrechtsverbänden auf völliges Unverständnis stieß.

Diverse gesetzlich Versicherte haben bundesweit Klagen gegen die verordnete Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte angestrengt. Sie berichteten bei dem Bundestreffen über den Stand ihrer Klagen in vielen Bundesländern und besprachen mit den anwesenden Rechtsexperten das weitere Vorgehen.

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung berichtete, dass inzwischen auch aus der Sicht amtlicher Datenschützer immer mehr Sicherheitsprobleme bei der e-Card gesehen werden. So wurde nach einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages letzte Woche im Rahmen des geplanten Gesetzes zur elektronischen Verwaltung diskutiert, dass hier die Nutzung der DE – Mail standardmäßig als Ende zu Ende Verschlüsselung vorgeschrieben werden solle. So eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung empfehle sich auch für die Übertragung sensibler Daten im Gesundheitswesen unter Umgehung jeglicher zentraler Datenspeicherung bei Privatfirmen, Klinikkonzernen oder Kassen. Und für dieses Ende-zu- Ende Verschlüsselung sei das staatlich erzwungene Mammut-Projekt e-GK weder notwendig noch sinnvoll.

In der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages vertrat der Datenschützer von Mecklenburg-Vorpommern Dankert , dass „die elektronische Gesundheitskarte“ für den Behördendatenverkehr verglichen mit DE- Mail als Identifizierungsmittel auszuschließen sei,“ da diese nicht als vergleichbar gesichert angesehen werden könne“(Quelle Heise Online).

Diese erneute Ohrfeige für die Lobbyisten des e-GK Projektes bestätigte die Organisationsvertreter in Hamburg in ihrer seit Jahren geäußerten Kritik genauso wie der kürzlich zitierte Satz des Gematik-Chefs Arno Elmer, der in einer Diskussionsveranstaltung verkündet hatte: „”Wir bauen nur die Autobahn. Wenn der Gesetzgeber die Daten haben will, dann ändert er die Gesetze und holt sie sich”(Quelle: Heise online).

Die Vertreter der Aktion Stoppt-die-e-Card waren sich einig in dem Ziel, genau die Herstellung dieses sensiblen „Krankheitsdatenberges“ zu verhindern. Und damit zu verhindern, dass mit einer kleinen Gesetzesänderung die Zugriffsrechte auf die sensibelsten Daten jedes Bürgers einfach möglich werden. Niemand könne die Daten auf Dauer schützen.

Die Aktion wird im 8. Jahr ihres Bestehens ihre weitere Arbeit fortsetzen und bittet alle kritischen Bürger, Ärztinnen und Ärzte um weitere publizistische und materielle Unterstützung.

Bündnis gegen die Elektronische Gesundheitskarte warnt nach Affäre im Gesundheitsministerium vor Datenlecks

Das breite Bündnis ‘Stoppt die e-Card‘ aus Ärzten, Patientenverbänden und Bürgerrechtlern warnt nach der schweren Spionageaffäre im Gesundheitsministerium vor den besonderen Risiken von Lobbyismus und Datenlecks im Gesundheitswesen.

Die unmittelbare Nähe der Lobbyisten zu den Entscheidern sieht das Bündnis mit großer Sorge. „Der Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die politische Kultur und den Einfluss der Gesundheitsindustrie,“ sagt Dr. Silke Lüder, Sprecherin des Bündnisses. „Das von der FDP geführte Ministerium hat in Bezug auf das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ nach der Bundestagswahl 2009 eine Kehrtwendung um 180 Grad vollführt, und dabei den Parlamentariern wichtige Gesetzesänderungen teilweise am Abend vor der Abstimmung ohne echte Kontrollmöglichkeit zur Abstimmung vorgesetzt. Welchen Einfluss hier die interessierten Lobbyisten genommen haben, können wir nur vermuten“.

Doch das Risiko beschränkt sich nach Ansicht des Bündnisses nicht auf die Führungsebene. „In jeder Firma gibt es sogenannte Binnentäter, geschätzt ein Promille der Mitarbeiter größerer Firmen ist bestechlich“, so Kai-Uwe Steffens, Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung im Bündnis. „Dieses Risiko wächst stark mit der Größe der Datenmengen. Eine große Anhäufung von Krankheitsdaten, wie sie das System der „Elektronischen Gesundheitskarte“ vorsieht, ist nicht mehr zeitgemäß, sondern unverantwortlich.“

„Gesicherte Punkt-zu-Punkt-Kommunikation und dezentrale Datenspeicherung in den Händen der behandelnden Ärzte und der Patienten sind eine sichere und günstige Alternative,“ ergänzt Gabi Thiess als Vertreterin der Selbsthilfegruppen in der Bürgerinitiative. „Das viele Geld der Versicherten sollte für die Behandlung von Kranken verwendet werden, und nicht in gefährlichen und unnötigen großen IT-Projekten verschwinden.”

Download der Pressemitteilung

Bekomme ich automatisch eine Privatrechnung bei Nichtvorlage der elektronischen Gesundheitskarte?

Viele Kassen üben hier im Moment einen massiven Druck auf ihre Versicherten aus, um bis Ende 2012 das politisch erzwungene Limit von 70 % ihrer Versicherten mit e-GKs auszustatten. Ein typischer Brief an e-Card kritische Kassenversicherte sieht im Augenblick so aus:

“Sehr geehrte Frau XY,
Sie haben noch keine neue TK-Gesundheitskarte von uns erhalten.
Der Grund ist, dass Sie uns noch kein Passbild eingereicht haben. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir – wie alle Krankenkassen – dem gesetzlichen Auftrag entsprechend unsere Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausstatten. Was passiert, wenn wir kein Bild von Ihnen erhalten?

Sobald für alle Versicherten die bisherige Krankenversicherungskarte für ungültig erklärt wird, können Leistungen nur noch über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Ohne die neue Karte kann es dazu kommen, dass Sie für in Anspruch genommene Leistungen eine Privatrechnung erhalten. Diese Kosten können wir leider nicht erstatten. Wir möchten, dass Sie auch weiterhin alle Leistungen in Anspruch nehmen können und bitten Sie deshalb noch einmal, uns Ihr Passbild einzureichen“. Zitat Ende

Dazu Folgendes:

“Privatabrechnung” bei Nichtvorlage der e-GK steht nicht im Gesetz (so wie in den Schreiben der Kassen suggeriert wird) sondern nur im Bundesmantelvertrag Ärzte von 2008 der in 2012 gekündigt wird

Dort steht: Vereinbarung
zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
zwischen den Krankenkassen und der KBV
Stand: 22.04.2008

“Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden gemeinsam einen Stichtag festlegen, ab dem die Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit verliert.”

Kommentar: Da dieser Stichtag noch nicht vereinbart wurde, gelten die KVKs weiter. Bis wann, ist bisher unbekannt. Kann frühestens nach Ausgabe von 100 % e-GKs an die Versicherten geschehen, das heißt, nicht vor Ende 2013, schätzungsweise.

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Gehört das Einsenden eines Passbildes zu den gesetzlich definierten Mitwirkungspflichten der Versicherten? Ein juristischer Kommentar

Besteht für mich als gesetzlich Krankenversicherten tatsächlich eine Mitwirkungspflicht dahingehend, dass ich meiner Krankenkasse ein Passfoto bzw. ein Lichtbild von mir zur Verfügung stellen muss?

Es besteht grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht des Versicherten dahingehend, der Versicherung ein Passfoto/Lichtbild von sich zur Verfügung zu stellen. § 291 Abs.2 SGB V regelt lediglich, dass die Krankenversichertenkarte neben der Unterschrift ein Lichtbild des Versicherten enthält. Es wurde aber keine diesbezügliche Verpflichtung des Versicherten geregelt. Sinn und Zweck des § 291 Absatz 2 SGB V ist es, Missbräuchen dadurch entgegenzuwirken, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mittels Lichtbild und Unterschrift ähnlich dem Personalausweis oder Reisepass zu einem Ausweis- und Identifikationsdokument ausgestaltet wird. Siehe hierzu Anlage 4a des BMV-Ä Anhang 1 unter Ziffer 1.2.:„Der Arzt ist verpflichtet, die Identität des Versicherten zu prüfen.
Die Identität des Versicherten ist anhand der auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Identitätsdaten (Lichtbild, Unterschrift, Name, Vorname, Geburtsdatum) zu prüfen.” Sofern der Versicherte über keine eGK verfügt, was nach § 15 Abs.2 SGB V eine nicht sanktionierte Pflichtverletzung darstellt, kann/darf der Arzt nach dem “Bundesmantelvertrag Ärzte” (BMV-Ä), die avisierte Behandlung gegenüber dem Versicherten privat abrechnen, wenn dieser auch nach zehn Tagen noch keine eGK vorlegt (Anhang 1 Pkt. 2 BMV-Ä). Weist der Versicherte dem Arzt jedoch seinen Leistungsanspruch über die zuständige Krankenkasse noch im selben Quartal nach, ist der Arzt zur Rückzahlung der Privatvergütung an den Versicherten verpflichtet.

Sind bereits rechtsverbindliche Anforderungen an dieses Lichtbild definiert (z.B. Farbfoto, biometrisch vermessbar, …)?

Nein, aus § 291 Abs.2 SGB V ergeben sich keine diesbezüglichen zwingenden Anforderungen. Die §§ 291a, 291b SGB V sehen im Übrigen die Einrichtung einer Gesellschaft für Telematik vor, welche die “technischen Vorgaben einschließlich des Sicherheitskonzeptes” sowie “Inhalt und Struktur der Datensätze” zum Betrieb der eGK regelt. Diese Gesellschaft empfiehlt die Nutzung eines biometrischen Fotos. Allerdings ist diese Empfehlung eine Orientierungshilfe für die Krankenkassen, die für sich aber m.E. keinen Anspruch der Krankenkassen auf ein biometrisches Foto bergründen kann. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Regelung.

Muss ich als Versicherter tatsächlich negative Konsequenzen befürchten, wenn ich kein Lichtbild von mir zur Verfügung stelle und das Schreiben der Krankenkasse ignoriere?

Nein, § 206 II SGB V stellt auf eine Verletzung der Pflichten aus § 206 Abs.1 SGB V ab. Dies betrifft aber ausschließlich die Mitteilung versicherungsrelevanter Tatsachen, wie die, die der Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Durchführung der der Krankenkassen übertragenen Aufgaben dienen. Diese Aufgaben betreffen im Prinzip die Erfüllung des Sachleistungsprinzips (Bereitstellung von Leistungen durch die KK etc.pp). Das Foto dient aber – wie oben bereits dargestellt – nicht der Feststellung der Beitragspflicht, Versicherungspflicht oder der Ermöglichung der Durchführung der der Krankenkassen übertragenen Aufgaben. Denn diese Tatsachen sind ja nicht strittig. § 307 SGB V ist vorliegend ebenso nicht einschlägig. Nach § 307 Abs.2 Nr.2 SGB V handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt. Bei dem Foto handelt es sich – wie schon gesagt – nicht um eine Auskunft, die unmittelbar die Beitrags – oder Versicherungspflicht des Versicherten betrifft. Auch § 307 Abs.1 Nr.2 SGB V ist nicht einschlägig. Hiernach handelt der Versicherte ordnungswidrig, wenn er entgegen § 206 Abs. 1 Satz 2 die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Das Foto ist keine erforderliche Unterlage im Sinne von § 206 SGB V. § 60 SGB I ist ferner ebenso wenig einschlägig, da das Foto keine Tatsache darstellt, die unmittelbar für die Inanspruchnahme der Sachleistung der Krankenkasse erheblich ist.(RA Ouahes)

Wir danken dem Berliner Rechtsanwalt Marksen Ouahes (Medizinrecht) für diese juristische Beurteilung!

Mit Widerspruch und Klage gegen die eCard

Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert. Egal ob sie freiwillig oder unfreiwillig versichert sind: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Ihnen nicht kündigen, sie dürfen nicht Ihren Beitrag erhöhen, weil sie nicht mit der Karte einverstanden sind.

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