Das Meldegesetz

ist ein schönes Beispiel dafür, wie persönliche Informationen trotz ausdrücklicher Ermahnung der Datenschützer aus der Datenhoheit des Bürgers entführt und in einer Nacht-und-Nebel-Abstimmung durch den Gesetzgeber der kommerziellen Nutzung zugeführt werden.

In vier (die nächste EM) oder sechs (die übernächste WM) Jahren müssen dann vielleicht die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft nur kurz Sturm laufen, damit auch die zwischenzeitlich flächendeckend gespeicherten Krankheitsdaten offiziell verkauft werden dürfen.

Spendenaufruf für die Aktion „Stoppt-die-e-Card“

Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Gefahr für die ärztliche Schweigepflicht und für eine gute medizinische Versorgung. Hier werden Milliarden für ein industriegetriebenes Projekt ausgegeben, die nicht den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden. Der Deutsche Ärztetag hat auch 2012 das Gesamtprojekt entschieden abgelehnt. Seit 2007 gibt es die bundesweite Bürgerinitiative „ Stoppt-die-e-Card“, die sich zum Ziel gesetzt hat, über die gesundheitsgefährdenden Folgen einer zentralen Speicherung von Krankheitsdaten aufzuklären.

Wir brauchen Ihre finanzielle Unterstützung, um die kritische Aufklärung, z. B. durch Veranstaltungen und Informationsmaterialien etc., weiter führen zu können.

Wir bitten deshalb um Spenden auf das Konto der IPPNW
Kontonummer. 22-222 10
BLZ 100 205 00 der Bank für Sozialwirtschaft Berlin unter dem Stichwort „Stoppt–die- e-Card“.

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Silke Lüder
Dr. Manfred Lotze
Hamburg, Sprecher der Aktion „Stoppt-die-e-Card“, IPPNW HH

Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur "Gesundheitskarte"

Komitee für Grundrechte und Demokratie: Bremen, 29.06.2012
Wolfgang Linder

Wir fordern die gesetzlich Krankenversicherten auf, sich dem Ansinnen ihrer Krankenkasse zu widersetzen, ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte einzusenden.

Wir fordern Bundesregierung, Minister Bahr und Bundestag dazu auf, das Projekt „elektronische Patientenakte“ und den weiteren Roll Out der elektronischen Gesundheitskarte zu stoppen.

Die neue Gesundheitskarte leistet bisher nicht mehr als die alte Krankenversichertenkarte. Unter Berufung genau hierauf hat auch ein Sozialgericht in erster Instanz jüngst eine Klage gegen die neue Karte abgewiesen. Allerdings ist sie viel teurer, da mit Prozessorchip und Foto des Inhabers versehen. Die Kassen suggerieren ihren Versicherten, Sinn der neuen Karte sei es, durch das Foto des Inhabers deren Missbrauch zu verhindern. Dies ist vorgeschoben. Kern des Projekts ist es, den Zugang zur elektronischen Patientenakte zu eröffnen. Künftig sollen auf zentralen Servern möglichst sämtliche medizinische Behandlungen möglichst vieler Versicherter lebenslang gespeichert werden. Soweit ist es noch nicht, die dafür erforderliche technische Infrastruktur wird noch vorangetrieben. Aber: nur dadurch können die immensen Kosten des Projekts gerechtfertigt werden. Es heißt, man könne nur so Doppel- oder sich widersprechende Behandlungen vermeiden. Eine längst überfällige Verbesserung der Kommunikation von Ärzten und Krankenhäusern untereinander ohne zentralen Datenpool wird hierdurch jedoch weder geleistet noch wird sie auf anderem Wege vorangetrieben.

Die Risiken und Konsequenzen aber werden immens sein:

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Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!

Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.

Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.

Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.

Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).

Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.

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Alles sicher bei der elektronischen Gesundheitskarte? Ziel der Kritiker ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Am 28.6.2012 fand vor dem Düsseldorfer Sozialgericht der erste Prozess eines Krankenversicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte (e-GK) statt.

Sven S. aus Wuppertal klagt gegen die Bergische Krankenkasse aus Wuppertal. Er verlangt, medizinische Leistungen zu erhalten, ohne die Elektronische Gesundheitskarte benutzen zu müssen. Seiner Meinung nach verstößt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte gegen die Verfassung.

Eine Zwangsanbindung aller Arztpraxen und Kliniken an ein Computernetz der Krankenkassen wird von ihm abgelehnt, niemand könne auf Dauer diese Daten
schützen.

Sven. S. wird von seinem Anwalt Jan Kuhlmann und von vielen 1000 kritischen Versicherten unterstützt, die wie er ihr Recht auf Krankenbehandlung durch ihre Versicherungen einfordern, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Daten zum Beispiel bei zukünftigen Gesetzesänderungen nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf war ein erster Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.

Nicht überraschend wurde die Klage des Versicherten zunächst vom Sozialgericht abgelehnt. „In dem Verfahren wurde bislang völlig ausgeblendet dass das Kärtchen als Schlüssel zu einem bundesweiten Zwangsnetz aller Praxen und Kliniken für Krankheitsdaten dienen soll“ so Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e Card“.

Sven S. hatte dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion „ Stoppt die-e Card“ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen.

Dr. Silke Lüder sieht in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürfen. Erst letzte Woche stellte sich heraus, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.

Weitere Informationen: www.stoppt-die-e-card.de; www.ippnw.de; www.foebud.org; www.vorratsdatenspeicherung.de; www.grundrechtekomitee.de; www.liste-neuanfang.org

Ansprechpartnerin für die Presse: Dr. Silke Lüder
mail: silke.lueder@stoppt-die-e-card.de , Grachtenplatz 7, 21035 Hamburg Tel 040-7353035 Fax 040-7353036, mobil 0175-1542744
Hamburg, Aktion „Stoppt-die-e-Card“ , IPPNW

Manchmal interessiern sich auch Staatsanwälte für Krankenakten

In diesem speziellen Fall für die Krankenakte eines angeschossenen Rockers, der seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte. Der Ermittlungsrichter hat die Staatsanwaltschaft jetzt ermächtigt, die Akte zu durchforsten, weil die Weigerung, zu kooperieren, die Ermittlungen erschwere.  Ein ganz normaler Vorgang, so die Staatsanwaltschaft.

Quelle: Internet

Gericht weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab

Die umstrittene elektronische Gesundheitskarte darf weiter benutzt werden. In einem Pilotverfahren wies das Düsseldorfer Sozialgericht am Donnerstag die Klage eines Versicherten ab, der befürchtet, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.

Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung der Karte befreien lassen.

Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden (Az.: S 9 KR 111/09).

Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an. Mehreren Zuschauer-Berichten zufolge hat das Sozialgericht deutlich durchblicken lassen, dass es diesem Falle eine Grundsatzentscheidung in höheren Instanzen für angebracht hält. Der Vizepräsident des Sozialgerichtes habe in einem öffentlichen Gespräch nach der Verhandlung sogar eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht empfohlen.

Die Aktion „Stoppt-die-e-Card“ bezeichnete den heutigen Prozess als „ersten Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.“

Kläger Sven S. habe dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. „Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion ‚Stoppt die-e Card’ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, betonte, dass sie „in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür“ sehe, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürften. Erst letzte Woche habe sich herausgestellt, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.

Nach Meinung des Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, ist die Gerichtsentscheidung nicht als Rückschritt im Kampf gegen die elektronische Gesundheitskarte zu sehen. Das Gericht habe vielmehr signalisiert, dass eine Entscheidung an höherer Stelle getroffen werden müsse. Die Sache laufe nun auf eine Entscheidung in Karlsruhe hinaus. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Instanz dann dem Gesetzgeber endlich die Augen öffnet und sich für die Sicherheit der sensiblen Patientendaten stark macht.“

Quelle

Mit freundlicher Genehmigung von facharzt.de

Keine weiteren Tests der elektronischen "Gesundheitskarte"

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben jetzt weitere Tests der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelehnt. In einem mehrheitlich verabschiedeten Beschluss heißt es wörtlich:

„Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KVN sehen vor dem Hintergrund der einhelligen Ablehnung des Online-Versichertenstammdaten-Managements (Online-VSDM) durch die vertragsärztliche Selbstverwaltung auf Bundesebene und in den Ländern keine Grundlage für Tests mit dem Ziel einer Einführung in den Praxen und lehnen solche Tests deshalb im Bereich Niedersachsen als kontraproduktiv ab.“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVN, Dr. Jörg Berling, sieht in dem Beschluss auch ein Signal an den Ärztenachwuchs.

„Um weiter engagierten Nachwuchs für den Beruf des niedergelassenen Arztes zu sichern, können wir keine weiteren unproduktiven Bürokratieelemente im Zentrum der Patientenversorgung dulden.“ Die Verlagerung von administrativen und hoheitlichen Aufgaben der Krankenkassen in die Praxen habe die KVN-Vertreterversammlung wegen der unerträglichen Behinderung der Patientenversorgung abgelehnt.

Versicherungsschutz auch ohne Fotokarte

Die kritischen Versicherten, die ihre Fotos aus gutem Grund nicht einsenden wollen weil sie keinerlei Vertrauen mehr in dieses ” IT Mammutprojekt” haben, werden von allen Kassen im Augenblick mit den gleichen Argumenten genötigt und in Angst versetzt, sie könnten ihren Versicherungsschutz verlieren.

Es ist nicht an dem. Der Versicherungsschutz an sich geht nicht verloren. Er hängt nicht von der Fotokarte ab. Und im Gesetz steht nichts davon, dass die Ärzte dann eine “Privatrechnung ausstellen werden”.

Es gibt eine ” untergesetzliche Regelung” genannt Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zwischen Kassen und KBV aus 2008, in der steht, dass nach Auslaufen der “Parallelphase” zwischen alten und neuen Karten ( in einigen Jahren!) die Ärzte ohne vorgelegte e-Card nicht mehr abrechnen dürfen. Dieser Vertrag (BMV-Ä 2008) wird in 2012 neu verhandelt, die Vertreterversammlung der KBV hat vor Kurzem entschieden, dass

– sie die Verpflichtung zum ” Versichertenstammdatenmanagement” in den Arztpraxen als nicht ärztliche Aufgabe ablehnt und
bei der Neuverhandlung des Bundesmantelvertrages Ärzte in 2012 diese Verpflichtungen zum VSDM aus dem BMV-Ä gestrichen werden sollen!

Und diese Verpflichtungen, das sollte man auch den Versicherten sagen, gelten so lange nicht, ehe nicht die ” Parallelphase” zwischen alten und neuen Karten vorbei ist, und das wird sicher noch 1-2 Jahre dauern. Und erst wenn die ganze ” Telematik- Onlineinfrastruktur” steht (und bisher tut sie das noch lange nicht!) werden KBV und Kassen entscheiden, wann die alten Karten nicht mehr gelten (Stichtag).

Diese ganzen Kleinigkeiten werden landauf landab von allen Beteiligten offiziell verschwiegen! Man geht lieber mit Märchen hausieren. Vor allem die Tatsache, dass die Ärzte flächendeckend das Industrie- und Kassenprojekt ablehnen wird natürlich komplett unterschlagen.

Also, eine (vom Arzt auch noch nach verspäteter Vorlage einer Karte zurück zu zahlende!) Privatrechnung oder einen Verlust des Versicherungsschutzes wird es auf absehbare Zeit noch nicht geben. In den geschätzt nächsten 2 Jahren können alle weiter im Ersatzverfahren behandelt werden (falls die alte Karte nicht mehr gilt) heißt, die Arztpraxis ruft bei der Kasse an und lässt sich Ihren Versicherungsschutz bestätigen.

Man kann auch gegen die e-Card klagen, erster Prozess eines Versicherten gegen die e-GK findet mit der Unterstützung der Aktion ” Stoppt- die- e-Card” am 28.6.2012 im Sozialgericht Düsseldorf statt, 9 Uhr

Öffentlicher Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf
1. Etage, Saal 139
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf

Dr. Silke Lüder