Elektronische Gesundheitskarte vor dem Aus?

Milliardengrab E-Gesundheitskarte offenbar vor dem Aus

berichten die Medien im August 2017, hier der Bayrische Rundfunk

“Die Entwicklung der elektronischen
Gesundheitskarte hat Milliarden verschlungen. Offiziell ist sie auf der
Zielgeraden. Aus der Spitze des Gesundheitswesens kommen immer lautere
Zweifel, ob die Karte jemals das halten wird, was sie versprach.”

http://www.br.de/nachrichten/elektronische-gesundheitskarte-vor-dem-aus-100.html

Das Dementi des zuständiggen Gesundheitsministers ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Klar, es ist Wahlkampf. Aber das Projekt ist unsinnig, teuer und gefährlich. Und das lässt sich inzwischen nicht mehr gut verbergen.

Einen kurzen Überblick über die aktuellen Aspekte lieferte Heise – Online hier:

Von VPN Konnektoren, Lesegeräten und fehlenden Vorteilen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Von-VPN-Konnektoren-Lesegeraeten-und-fehlenden-Vorteilen-3798708.html

Fallen Sie nicht auf Lockangebote der Industrie herein!

Freie Ärzteschaft zum online-Anschluss von Arztpraxen

Die Freie Ärzteschaft warnt niedergelassene Ärzte davor, ihre Praxen
an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und auf die
Frühbucherangebote der Industrie einzugehen. „Wir sollten erstmal
abwarten, ob das Pleitenprojekt elektronische Gesundheitskarte nach der
Bundestagswahl überhaupt weitergeführt wird“, sagt FÄ-Vize Dr. Silke
Lüder.

“Seit 2006 gibt es hehre Versprechungen zum angeblichen Nutzen der
eGK. Sie sollte Leben retten, elektronische Rezepte, Notfalldatensätze,
Organspende-Erklärungen sollten auf der Karte stehen, alle
Krankheitsdaten jedes Menschen lebenslang mithilfe der eGK zentral
gespeichert werden. Elf Jahre später wird das ganze peinliche Scheitern
offensichtlich. Aus führenden Kreisen der gesetzlichen Krankenkassen
kommt immer lautere Kritik an dem Pleitenprojekt. Die Freie Ärzteschaft
gehört seit 2004 zu den Kritikern dieses unsinnigen Projekts. Und wir
sehen: Die Geschichte gibt uns recht.” (Freie Ärzteschaft 20.8.2017)

“Fallen Sie nicht auf Lockangebote der Industrie herein!” vollständig lesen

Wunschdaten

 aus: Frankfurter
Rundschau; Samstag, 22.07.2017

„Dr. Hontschiks Diagnose“

Es könnte so einfach sein, wenn es bloß um gute Medizin
ginge. Aber das Projekt will und will nicht in Gang kommen. Einige Milliarden
Euro sind schon versenkt worden, und immer noch klappt rein gar nichts. Sie
sollte 2006 eingeführt werden, ein zweistelliger Millionenbetrag war dafür geplant.
Elf Jahre später, drei bis vier Milliarden Euro sind inzwischen ausgegeben,
verkündet das Bundesgesundheitsministerium schon wieder, dass der erste Schritt
zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, das sogenannte „Versichertenstammdatenmanagement“,
erneut verschoben werden muss. Es stünden die technischen Geräte noch nicht in
ausreichender Zahl zur Verfügung.

“Wunschdaten ” vollständig lesen

Nach WannaCry: Ärztetag warnt vor den Risiken in einem total vernetzten Gesundheitswesen

Heise Online berichtet über kritische Beschlüsse auf dem Deutschen Ärztetag 2017 in Freiburg:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-WannaCry-Deutscher-Aerztetag-warnt-vor-Risiken-in-einem-totalvernetzten-Gesundheitswesen-3725255.html

Patientendaten zentral in der Cloud zu speichern ist zu riskant,
meint der Deutsche Ärztetag. Besser sei eine “moderne und dezentrale
Punkt-zu-Punkt-Kommunikation im Gesundheitswesen unter höchsten
Datenschutzkriterien”,so Heise Online am 24.5.2017.

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Unter diesem Titel hat das ZDF-Magazin frontal 21 am 23.05.2017 einen sehenswerten Beitrag (8 Min.) gesendet. Darin kommen KritikerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu Wort, darunter

Im Beitrag schildern zudem zwei
Redakteurinnen des ZDF-Magazin frontal 21, wie sie – allein durch einen
Anruf bei der Techniker Krankenkasse und ohne weitere Prüfung der
telefonisch vorgetragenen Sachverhalte – per Brief von der TK eine eGk
auf den Namen der jeweils anderen Person erhielten. Mit dieser könnten sie dann auf die sensiblen Daten der anderen Person zugreifen, genannt “Patientenquittung”, inclusive aller Diagnosen, Medikamentenverordnungen, Arztbesuche…

Der Beitrag ist noch bis 23.05.2018 im Internet verfügbar.

Weideland für die Digitalwirtschaft – Kommentar zur E – Health Strategie der CDU

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Ein Kommentar von Michael Loewener, Niedersächsisches Zahnärzteblatt 3 -2017

Wer das 10-seitige und 12 Punkte umfassende Papier der
CDU zur E-Health-Strategie in Deutschland in vollem Umfang liest, dem wird die
alternative Zielrichtung der Initiative „junger“ CDU-Politiker nicht verborgen bleiben.
Wie derzeit auf allen gesellschaftlichen und vor allem wirtschaftlichen Ebenen,
so steht zunehmend auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens auf der
Agenda der Politik.

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“Weideland für die Digitalwirtschaft – Kommentar zur E – Health Strategie der CDU” vollständig lesen

Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen

Sie zeigen die Verletzlichkeit der Medizin. Sie zeigen, dass es bei bei der Kritik an dem Datenschutz nie um dem abstrakten Schutz von Daten geht, sondern um den Schutz von Menschen. Auch in Deutschland nehmen die Angriffe auf Kliniken und Arztpraxen ständig zu, auch wenn sie nicht in jedem Fall Teil der medialen Aufmerksamkeit sind. Medizindaten sind auf der ganzen Welt zunehmend ein Geschäftsfeld, in jeder Hinsicht. Trotzdem nimmt der “E-Health” – Hype täglich zu. Politik, Gesundheitsindustrie und IT- Konzerne warten auf satte Gewinne. Das Großprojekt “Elektronische Gesundheitskarte” soll das Kernstück für eine zentrale Datenhaltung aller Krankheitsdaten werden. Die Elektronische Patientenakte, so kürzlich Gesundheitsminister Gröhe, sei die “Königsanwendung”. Bei der augenblicklichen Entwicklung kann man sicher sein, die E-Akten werden künftig in der Cloud gespeichert. Gleichzeitig sorgen die politischen Institutionen in Deutschland nicht dafür, dass es einen strukturellen Schutz der Krankheitsdaten tatsächlich gibt. Jeder neue Cyberangriff oder Datenschutzskandal bestätigt uns in unserer Forderung nach einer gesicherten dezentralen modernen Punkt-zu-Punkt Kommunikation in der Medizin unter höchsten Datenschutzstandards. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung erhalten bleiben. Das staatliche Mammutprojekt eGK hat bisher nur Milliarden verschlungen, aber erfüllt u. E. die notwendigen Ansprüche in keiner Weise. Dr. Silke Lüder 14.5.2017

Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK

Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen
Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.

In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und
der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem
über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als
Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen
ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei
Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.

Bei Interesse hier weiterlesen:

<https://ddrm.de/sozialgericht-augsburg-entscheidet-ueber-eine-klage-gegen-die-elektronische-gesundheitskarte/>

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Sozialgericht Augsburg: Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte

Rolf D. Lenkewitz, (Systemadministrator), engagierter und kenntnisreicher Gegner des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hatte im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk)
eingereicht. In einem ersten Schritt hatte die beklagte Krankenkasse
beim Sozialgericht Augsburg beantragt, die Klage nicht zur Entscheidung
anzunehmen. Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach.

Am
01.02.2017 ist Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht
Augsburg ( Holbeinstraße 12, 86150 Augsburg, Sitzungssaal 2, Erdgeschoss
links, Zimmer 7) Sitzungsbeginn ist 9.45 Uhr. Die Verhandlung ist öffentlich. Verhandelt wird über 2 Klagen:

  1. Die Klage gegen die eGk und die telematische Infrastruktur (TI)
  2. Die zwischenzeitlich angestrengte Untätigkeitsklage gegen das Sozialgericht Augsburg und gegen die beklagte Krankenkasse.
  3. Der Kläger Rolf D. Lenkewitz schreibt auf seiner Homepage: „Werden
    mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der elektronischen
    Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die Medizin- und
    Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in gleicher Form
    verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol für die
    sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt.
    Es
    entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher des
    Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen Datenspeichern
    im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von Verschlüsselung und
    Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit der eGK und TI, die
    Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist, damit als kritische
    Verwertungsmasse verfügbar…

Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechtler ziehen vor Bundesverfassungsgericht

Aus einem Bericht des Ärztenachrichtendienstes ÄND:

Prominente und Aktivisten wollen die Telefon- und
Internetüberwachung aufhalten: Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.
Denn durch das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ soll ab Sommer 2017 gespeichert
werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet
unterwegs ist.

Lüder: “Die Vertraulichkeit der ärztlichen Verbindungsdaten ist besonders wichtig.”

„Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Prinzip der
Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch die Telekommunikation aller
Menschen in Deutschland nicht mehr vertraulich ist. Der Tagesablauf von
allen Mobilfunknutzern wird genauso vollständig ausgeforscht wie die
individuelle Internetnutzung – und auch die Kommunikation mit
Berufsgeheimnisträgern, wie von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen und
Journalisten“, heißt es in einer Presseerklärung der initiative, die
maßgeblich von der Organisation Digitalcourage und dem Arbeitskreis
gegen Vorratsdatenspeicherung getragen wird. 

Die Vorratsdatenspeicherung sei damit ein unverhältnismäßiger
Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses sowie der
Informations- und Pressefreiheit, wobei der tatsächliche Nutzen der
Vorratsdatenspeicherung nicht nachgewiesen worden sei. „Eine Auflistung
aller existierenden Überwachungsgesetze (Überwachungsgesamtrechnung)
macht deutlich, dass das Maß für Telefon- und Internetüberwachung längst
übervoll ist.“

Auch Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freie
Ärzteschaft, unterstützt den Gang nach Karlsruhe: “Die Vertraulichkeit
der ärztlichen Verbindungsdaten ist besonders wichtig und muss geschützt
werden, ansonsten kann die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr gewahrt
werden. Alleine der Telefonanruf eines Patienten bei einer Praxis für
Psychiatrie oder einer HIV Schwerpunktpraxis ist schon einen Tatsache,
mit der Menschen erpresst werden können. Die anlasslose Überwachung der
gesamten Bevölkerung bietet keinen Schutz vor Terrorismus, schränkt aber
massiv die Persönlichkeitsrechte aller ein”, so die
Allgemeinmedizinerin am Montag.

Mehr als 30.000 Menschen haben die Verfassungsbeschwerde bislang
durch ihre Unterschrift unterstützt. Weitere Informationen finden Sie
auf diesen Seiten:”

Digitalcourage

AK Vorratsdatenspeicherung

Quelle: Ärztenachrichtendienst ÄND 28.11.2016 mit freundlicher Genehmigung des ÄND