Steuertipp zu Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter und Geschäftspartner

Geschenke, die aus betrieblichen Anlässen gemacht werden, haben potentiell steuerlichen Sprengstoff. Wer die folgenden Grundsätze berücksichtigt, ist auf der sicheren Seite.

Geschenke an Arbeitnehmer

Geschenke an Arbeitnehmer gehören prinzipiell zum Lohn und damit zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Aber weil sie zum Lohn gehören, fallen generell auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Davon gibt es zwei Ausnahmen: