Rote Karte für Mehrwertdienste-Telefonnummern im Impressum
Die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) bestehende Verpflichtung für alle Betreiber von Internetseiten, neben der E-Mail-Adresse einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen, wird nicht erfüllt, wenn ausschließlich eine Mehrwertdienste-Rufnummer bereitgehalten … Weiterlesen →