Kriminalisiert der BGH Vertragsärzte?
Wessen Interessen vertritt ein Vertragsarzt: die der Krankenkassen oder die der Patienten? Jeder Patient erwartet, dass der Arzt vor allem ihm hilft. Der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheidet das demnächst womöglich anders. Danach ist der Vertragsarzt Beauftragter der Krankenkassen und eventuell sogar Amtsträger. Das hätte erdrutschartige Folgen.
Nimmt ein Vertragsarzt eine „Zuweiserprämie“ an, verstößt er jetzt schon gegen Berufs-, Vertragsarzt-und Wettbewerbsrecht. Ist der Vertragsarzt nach BGH-Ansicht Beauftragter der Krankenkassen, kann er obendrein wegen Bestechlichkeit bestraft werden.