Medizinrechts-Beratungsnetz: Vergrößerung des Gutachterpools

Der Medizinrechtsanwälte e.V. hat seinen Gutachterpool vergrößert. Den Vertrauensanwälten des Medizinrechts-Beratungsnetzes stehen ab sofort weitere fünfhundert Ärzte als medizinische Gutachter zur Seite. Damit hat sich der Fundus an medizinischen Experten, die unsere Juristen in medizinischen Fragen beraten, mehr als verdoppelt. Beim Medizinrechts-Beratungsnetz können Ärzte und Patienten einen Beratungsschein beantragen. Der ermöglicht ihnen ein kostenfreies medizinrechtliches Orientierungsgespräch mit einem Vertrauensanwalt in ihrer Nähe.

In den Orientierungsgesprächen geht es vielfach um vermeintliche Behandlungsfehler, um eine Frühverrentung aus medizinischen Gründen, die Ablehnung von Leistungen durch die Krankenkasse, um berufsrechtliche oder Gebührenfragen der Ärzte – um nur einige der Beispiele aufzuzählen, in denen Medizinrechtsanwälte für Patienten und Ärzte tätig werden können. In einem Orientierungsgespräch geht es zunächst einmal darum, den Sachverhalt zu erfassen, nach ersten Antworten zu suchen und die Frage zu klären, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit überhaupt sinnvoll ist.

Patientenrechtegesetz: Gesundheitlicher Verbraucherschutz aus einem Guss

Lange hat es gedauert, jetzt ist es soweit: Das neue Patientenrechtegesetz ist Ende Februar in Kraft getreten! Das Gesetz sorgt für neue Transparenz und klare Regelungen, in dem es bereits die durch die Rechtsprechung ausgeformte Rechtsposition der Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch bündelt. Durch das wichtige Signal, das die Politik hiermit aussendet, werden die Positionen des Patienten gestärkt, darüber hinaus verändert sich zu Gunsten der Patienten wenig. Trotzdem gibt es kritische Stimmen, denen das Patientenrechtegesetz nicht weit genug geht, so ist die von Patienten initiative vielfach geforderte generelle Beweislastumkehr nicht Gesetz geworden.

Neuerungen im HWG: Die Zahnarztfrau dankt endgültig ab

Wer kennt sie nicht? Die ewig lächelnde Zahnarztgattin, die uns die Vorzüge der beworbenen medizinischen Zahncreme erläutert und uns dabei ihre makellos weißen Zähne zeigt. Aber warum ist es die wehrte Gattin und nicht der Zahnarzt selbst, der uns an ihrem Insider-Wissen teilhaben lässt? Die einfache Antwort: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist schuld. Es regelt, an welche Vorschriften Ärzte sich bezüglich ihrer Werbemaßnahmen halten müssen.