Chlorhexidin-Mundspüllösung bedarf Arzneimittelzulassung
Viele Zahnärzte empfehlen ihren Patienten Mundspülungen mit dem Wirkstoff Chlorhexidin zur Unterstützung der Prophylaxe. Auch in der Fachpresse wir das Mittel als “Goldstandard der antibakteriellen Wirkstoffe bezeichnet“. Zahlreiche Hersteller vertreiben Mundspüllösungen mit diesem Wirkstoff als kosmetisches Produkt. Diese Verfahrensweise hat das OLG Hamm mit Urteil vom 05.12.2013 (4 U 70/13) als wettbewerbswidrig untersagt. Ein Hersteller […]
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