Hat ein Homöopathie-Präparatehersteller für Artikel gezahlt?

Auf mein-parteibuch findet sich ein Artikel, der die Frage aufwirft, ob die
Ärzte Zeitung
bezahlte Werbung als Artikel verkauft hat — im Auftrag der Deutschen Homöopathie
Union, die entgegen der ersten Vermutung nicht etwa ein Interessensverband,
sondern schlicht ein homöopathischer Pharmakonzern ist. Der frühere Chefredakteur,
Dr. Thomas Kron, erklärte bei boocompany:

Der ganze Homöopathie-Quark steht nur deswegen in dem Blatt, weil die DHU –
die Deutsche Homöopathie-Union – dafür bezahlt. Es handelt sich also um bezahlte
Redaktion bzw. Werbung. Und da macht sich kein Redakteur mehr Gedanken über den
inhaltlichen Wert der Beiträge. Es reicht, dass die DHU gezahlt hat. Ausserdem
sind die verantwortlichen Chefredakteure keine Mediziner und verstehen rein gar
nichts von dem, was in dem Blatt an Medizin drin ist.

Ein entsprechender Kommentar dazu wurde bei science-blogs gelöscht, Dr. Kron
bestätigte aber auf erneute Anfrage hin, dass er genau diesen Kommentar
abgegeben hat. Eine manipulative E-Mail an boocompany sollte auch noch
eine ladungsfähige Anschrift herauskitzeln, dies wurde vom Betreiber von
boocompany verhindert. Die DHU erklärte inzwischen durch ihren
Geschäftsführer, dass diese Behauptung

nachweislich falsch, diffamierend und geschäftsschädigend [ist].
Die DHU zahlte nicht für die redaktionelle Berichterstattung in der ÄrzteZeitung …

Update 04.08.2008: Stationäre
Aufnahme gibt Entwarnung
.

Krebstherapie mit schwachen EM-Feldern?

Vor ein paar Tagen fand ich durch Zufall und wirres Umherklicken
eine Studie, deren Beurteilung ich mir beim besten Willen nicht
zutraue: Amplitude-modulated electromagnetic fields for the treatment of cancer: Discovery of tumor-specific frequencies and assessment of a novel therapeutic approach, im
Journal of Experimental & Clinical Cancer Research, 2009,
28:51.

Kernpunkt der Studie: schwache EM-Felder bei bestimmten Frequenzen
können eventuell in der Krebstherapie helfen. Freaky?

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Schweinereien in Kiel

An der Uni Kiel ist es wohl
üblich, bei ärztlichen Attesten zur Prüfungsunfähigkeit (aufgrund einer Erkrankung) eine
vollständige Diagnoseermittlung zu verlangen
. Dazu ist die Entbindung des Arztes von der
Schweigepflicht notwendig. Der Uni-Präsident ließ verlautbaren, dass dies aufgrund der
Bachelor/Master-Studiengänge notwendig geworden wäre und die Entscheidung über die
Prüfungsfähigkeit grundsätzlich nicht die Aufgabe des Arztes, sondern der
Prüfungsbehörde sei. WTF? Entscheiden neuerdings Sesselpubser über den gesundheitlichen
Zustand von irgendwem?

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