Internationale Startup Kohorte präsentiert Neuentwicklungen für die Kardiologie bei Philips

Hamburg – Sechs Startups präsentierten am so genannten Breakthrough Day ihre klinischen Innovationen vor der Philips Geschäftsleitung, Fachpublikum und möglichen Investoren. Im Rahmen des Philips HealthWorks Startup Program wurden sie aus 300 internationalen Startups ausgewählt, um den 12-wöchigen Health Accelerator Kardiologie zu durchlaufen. Begleitet wurden die Gründer-Teams von Philips Experten aus allen Fachbereichen, Kliniken und Gesundheitsexperten. Ziel des Programms ist es, neue Lösungen für das Gesundheitswesen zu entwickeln und diese bis zur Marktreife voranzutreiben. „Ich bin unfassbar stolz, dass wir hier gleich sechs bahnbrechende Lösungen für das Gesundheitswesen präsentieren können“, strahlt Dr. Peter Vorländer, HealthWorks Innovation Lead bei Philips und Leiter der Kohorte in Deutschland. „Schon in dem aufwändigen Auswahlverfahren hat sich deutlich gezeigt, auf welch hohem Niveau sich das Programm bewegt. Alle Beteiligten kommen aus renommierten Kliniken und Forschungseinrichtungen und haben das Entwicklungspotenzial ihrer Lösungen erkannt. Aber auch den Handlungsbedarf, ihre Innovationen noch weiter zu entwickeln und fertig zu stellen – und diesen Weg gehen sie gemeinsam mit Philips.“ Innovationen aus dem klinischen Alltag Die Lösungen der Startups sind vielfältig. Ein Tool sorgt für die Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit. Ein Projekt befasst sich mit der Entwicklung einer Software zur präzisen Vorhersage eines plötzlichen Herzstillstands, ein anderes mit der automatischen Regulierung des Blutzuckerspiegels bei Intensiv-Patienten. Auch neue Hardware wird vorgestellt: Durch eine einfache Plug-and-Play-Lösung ist es erstmals möglich, das Herz eines ungeborenen Kindes in einem Magnetresonanztomographen (MRT) darzustellen, um Fehlbildungen frühzeitig erkennen und therapieren zu können. „Die HealthWorks Kohorte ist für uns ein Glücksfall. Gerade von Philips als einem der etabliertesten Anbieter für MRT-Systeme ins Visier und unter die Fittiche genommen zu werden, zeigt uns, dass wir mit unserer Entwicklung offensichtlich ein relevantes Segment im Markt adressieren“, beschreibt Dr. Fabian Kording, Gründer und Geschäftsführer von northh medical, die Situation für das junge Unternehmen. „Wenn wir jetzt in der Abschlusspräsentation erfolgreich pitchen, erhoffen wir uns natürlich etwas – warum nicht eine Zusammenarbeit oder ein Invest eines der größten Medizintechnik-Anbieter der Welt?“, so Kording weiter. Mehrwert für beide Seiten Die Gesundheitsversorgung steht vor komplexen Herausforderungen: Verschiebung des Krankheitsspektrums aufgrund des demographischen Wandels, steigender Kostendruck, Fachkräftemangel. Angesichts dieser Entwicklungen lauten die zentralen Fragen im Gesundheitswesen: Wie können wir wirtschaftlicher arbeiten, die Kosten senken und gleichzeitig die Qualität der medizinischen Versorgung erhalten oder sogar verbessern? Um diesem Wandel zu begegnen, erfordert es dynamische Partnerschaften zwischen großen Unternehmen und Startups. Im Philips HealthWorks Startup Program arbeiten die weltweit besten Innovatoren im Bereich der Gesundheitstechnologie zusammen. Das Programm bietet jungen Unternehmern einen konkurrenzlosen Zugang zu führenden globalen Gesundheitstechnologieanbietern. Die Unterstützung reicht von maßgeschneiderten Finanzmitteln bis hin zu einem hervorragenden Netzwerk aus Experten, Investoren und Partnern im Gesundheitswesen, globalen Innovationszentren und einer erstklassigen Technologieplattform. Als einziges Unternehmen in der Welt, das sowohl im Bereich der persönlichen Gesundheit als auch im Bereich der professionellen Gesundheitsversorgung tätig ist, führt Philips den Wandel an. Basierend auf mehr als 125 Jahren bahnbrechender Innovationen entwickeln wir vernetzte Lösungen, um die Versorgung unserer wachsenden Weltbevölkerung radikal zu verbessern. Über Philips HealthWorks https://www.healthworks.philips.com/pages/Hamburg_Cardiology_2018/ Pressemitteilung von Philips

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Ein Jahr Pflegestärkungsgesetz II: Deutlich mehr Menschen erhalten Pflegeleistungen

Deutlich mehr Menschen können seit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Januar 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im vergangenen Jahr gab es bei der AOK Bayern zusätzlich für rund 25.000 Versicherte erstmals Leistungen von der Pflegekasse. In den Jahren zuvor erhielten jährlich etwa 3.200 Versicherte erstmals Pflegeleistungen. „Die hohe Inanspruchnahme der neuen Pflegeleistungen belegt, wie notwendig die gesetzliche Neuregelung war“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Letztlich gehe es darum, pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und damit länger eine bessere Lebensqualität zu erhalten. Mit den erweiterten Leistungen haben sich auch die Ausgaben deutlich erhöht. Lag der Haushalt der Pflegekasse der AOK Bayern 2016 noch bei knapp 1,9 Milliarden Euro, so erhöhte er sich 2017 auf über 2,3 Milliarden Euro. Die Steigerung liegt bei fast 25 Prozent. Insgesamt erhalten über 200.000 Versicherte Leistungen von der Pflegeversicherung. „Ohne Angehörige wäre die Pflege in unserem Land nicht sicherzustellen“, so Stippler. Die soziale Absicherung der Pflegepersonen sei deshalb wichtig. „Besonders die verbesserten Leistungen für die Absicherung im Alter sind mehr als gerecht“, so die AOK-Chefin. Die Pflegekasse der AOK Bayern zahlte 2017 für etwa 43.200 Pflegepersonen mehr als 146 Millionen Euro Beiträge zur Rentenversicherung. Dies ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. 2016 überwies die AOK Bayern knapp 68 Millionen Euro an die Rentenversicherung. Ausgebaut hat die Pflegekasse der AOK im Freistaat auch ihr bayernweites Netz an Pflegeberaterinnen und -beratern. Waren zum Start des PSG II noch 52 Pflegeberater im Einsatz, so sind es jetzt 73. Die AOK-Pflegeberater unterstützen pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen schon zu Beginn der Pflege auch dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Bei Bedarf erstellen sie individuelle Versorgungspläne für die Pflegebedürftigen und informieren pflegende Angehörige über Entlastungsmöglichkeiten, die die Pflegeversicherung vorsieht. Hinweis zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht selbst versorgen kann, etwa weil er selbst erkrankt oder in Urlaub fahren will, kann laut AOK Bayern durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse entlastet werden. Informationen zur Kurzzeit-, Ersatz- und Tagespflege sowie zu weiteren Angeboten für pflegende Angehörige gibt es unter: https://bayern.aok.de/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige/ Pressemitteilung der AOK Bayern

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Macht Pflege krank? Pflegende sind öfter chronisch krank, jeder Fünfte leidet unter Depressionen

Die Mehrfachbelastung pflegender Angehöriger durch Pflege, Beruf und Familie geht auf Kosten der Gesundheit. Die Angehörigen Pflegebedürftiger haben höhere Gesundheitskosten und sind öfter beim Arzt – chronischer Schmerz und Depression spielen dabei eine große Rolle, zeigt eine Analyse der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Für die Analyse hat die SBK die Daten von 2.239 pflegenden Personen im Alter zwischen 21 und 70 Jahren mit den Daten der übrigen Versicherten derselben Altersgruppe verglichen. Neun von zehn der Pflegenden sind weiblich, zwei Drittel (66 Prozent) sind zwischen 41 und 60 Jahren alt. Die Analyse zeigt, dass mit Blick auf chronische und schwerwiegende Krankheiten pflegende Angehörige deutlich kränker als durchschnittliche Versicherte sind (plus 25 Prozent). Die Anzahl einzelner Diagnosen liegt um bis zu 100 Prozent höher, wie bei Depressionen und chronischem Schmerz. Pflegende Angehörige gehen insgesamt öfter zum Arzt oder benötigen eine intensivere Behandlung und Betreuung durch ambulante Mediziner. Höhere Krankheitskosten, aber deutlich weniger stationäre Behandlung Obwohl sie insgesamt häufiger unter chronischen und schwerwiegenden Krankheiten leiden, sind die Angehörigen von Pflegebedürftigen jedoch nicht öfter oder länger im Krankenhaus, wie ein Vergleich der Ausgaben für stationäre Behandlung aufzeigt. Besonders deutlich zeigt sich dieses Verhältnis bei pflegenden Angehörigen im Alter zwischen 61 und 70 Jahren: Hier liegen die Gesamtausgaben für stationäre Behandlung bei den Pflegenden rund 50 Prozent unter dem Durchschnitt. Die ambulanten Kosten liegen jedoch sieben Prozent höher als bei Personen, die nicht pflegen. Der Verdacht, dass Pflegende aus Rücksicht auf ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik verzichten, liegt somit nahe. Die betroffenen Pflegepersonen leiden außerdem vermehrt unter Krankheiten wie Depressionen oder chronischem Schmerz: 20 Prozent der pflegenden Angehörigen sind von einer Depression betroffen, also jeder Fünfte. Bei den übrigen Personen sind es nur zehn Prozent oder jeder Zehnte. Damit kommt die Depression unter pflegenden Angehörigen doppelt so häufig vor wie im Durchschnitt. Mehr Entlastung für pflegende Angehörige nötig Es ist richtig und gut, dass die Bundesregierung den Pflegeberuf stärken will und mehr Pflegekräfte einstellen möchte. Neben professionellen Pflegekräften pflegen aber außerdem viele Menschen ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen zuhause. „Auch Angehörige müssen gestärkt und unterstützt werden, wenn sie Eltern oder Geschwister zuhause pflegen. Wenn jemand ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause versorgt, darf er dafür nicht mit seiner Gesundheit bezahlen. Darüber hinaus gibt es gerade in ländlichen Gegenden zu wenige Angebote und unzureichende Pflegemöglichkeiten durch Pflegedienste. Die Pflegeleistungen, die in der häuslichen Pflege als Unterstützung dienen, sollten daher dringend ausgebaut werden“, fordert Sandra Deike, für den Bereich Pflege bei der SBK verantwortlich. Zur Analyse: Die Daten von 2.239 nicht erwerbsmäßig pflegenden Personen im Alter zwischen 21 und 70 Jahren wurden mit den Daten der übrigen Versicherten derselben Altersgruppe verglichen. Die meisten dieser mehr als 2.000 Pflegepersonen pflegen Familienangehörige, nur in Einzelfällen kümmern sie sich um Personen, mit denen sie nicht verwandt sind. Verglichen wurden die durchschnittliche Zahl festgestellter Diagnosen sowie die Leistungsausgaben je Versichertem. Die Höhe der Leistungsausgaben lässt Rückschlüsse auf Dauer und Intensität von Erkrankung und Therapie zu. Die Ausgaben lassen sich in nicht stationäre (Arzt, Arzneimittel) und stationäre (Krankenhaus) unterteilen. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: 91 Prozent der untersuchten pflegenden Angehörigen sind weiblich. Die meisten pflegenden Angehörigen sind zwischen 41 und 60 Jahren alt. Zwei Drittel (66 Prozent) aller untersuchten Pflegepersonen gehören dieser Altersgruppe an. Mit Blick auf die Zahl der chronischen und schwerwiegenden Krankheiten pro Person sind pflegende Angehörige deutlich kränker als durchschnittliche Versicherte: Im Schnitt liegt die Zahl dieser Diagnosen bei den Pflegenden um 25 Prozent höher. Die Zahl der an Depression und/oder chronischem Schmerz leidenden pflegenden Angehörigen ist sogar doppelt so hoch wie bei nicht Pflegenden. Die gesamten Leistungsausgaben für pflegende Angehörige liegen pro Person 8 Prozent über dem Durchschnitt. Der Schwerpunkt der Leistungsausgaben liegt bei den pflegenden Angehörigen auf den Kosten für ambulante Behandlung, diese betragen 32 Prozent mehr als bei Personen, die nicht pflegen. Die Aufwendungen für stationäre Krankenhausbehandlungen liegen hingegen deutlich unter denen von Personen, die nicht pflegen: hier gibt die SBK nicht ein Drittel mehr, sondern 12 Prozent weniger pro pflegendem Angehörigen aus. Erstes Fazit Die Analyse unserer Versichertendaten ersetzt keine wissenschaftliche Studie, aber bereits diese Zahlen weisen deutlich auf eine bestehende Problematik für pflegende Angehörige hin. Sie werfen wichtige Fragen auf: Pflegende Angehörige sind kränker als der Durchschnitt der Versicherten. Der Schluss liegt nahe, dass dies auf die hohe Mehrfachbelastung durch Pflege, Beruf und Familie zurückzuführen ist. Die Pflegenden brauchen mehr ärztliche Betreuung, lassen sich aber nicht häufiger im Krankenhaus behandeln. Wahrscheinlicher, als dass sie mehr ambulant kurierbare Erkrankungen wie Erkältungen oder Rückenschmerzen haben, ist die Vermutung, dass sie aus Rücksicht auf ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik verzichten. Pflegende leiden unter dieser Belastung körperlich wie seelisch. Politik und Gesellschaft müssen also an ganzheitlichen Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige arbeiten. Pressemitteilung SBK

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121. Deutscher Ärztetag – Fernbehandlung jetzt bundeseinheitlich regeln

Als einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Medizin würdigt BARMER-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub die Entscheidung der deutschen Ärzteschaft, das sogenannte Fernbehandlungsverbot zu lockern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Deutsche Ärztetag heute in Erfurt gefasst. „Der Deutsche Ärztetag hat mit seinem Votum zum Fernbehandlungsverbot erste wichtige Weichen gestellt. Das eröffnet große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung. Mit der Fernbehandlung rücken Ärzte und ihre Patienten näher zusammen. Das fördert die rasche Abklärung allgemeiner Beschwerden, aber vor allem die intensivere Betreuung immobiler Patienten. Jetzt muss eine bundesweit einheitliche Regelung die derzeitigen regionalen Ansätze harmonisieren“, forderte Straub. Der Beschluss des Deutschen Ärztetages habe deutlich gezeigt, dass es der Ärzteschaft um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten digitaler Kommunikation gehe und sie das Heft des Handelns auch bei der digitalen Behandlung nicht aus der Hand geben wolle. Bislang war es Ärzten in Deutschland berufsrechtlich untersagt, Patienten ohne vorherigen persönlichen Kontakt zu behandeln. Lediglich in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein galten andere Regelungen. Zeitgemäßer Kontakt zwischen Arzt und Patient Aus Sicht der BARMER dürfe es nun nicht länger bei unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bleiben, zumal Ärzte und Krankenkassen die technischen Systemanforderungen und die Vergütung von Videosprechstunden auf Bundesebene bereits geregelt und Rahmenbedingungen zur digitalen Versorgung von Patienten geschaffen hätten. Den Patienten wäre nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise in Schleswig-Holstein eine ärztliche Online-Beratung möglich sei und in Brandenburg nicht. Zudem biete eine Behandlung aus der Ferne auch Großstädtern sinnvolle Erleichterungen. „Bislang hat die BARMER mit Angeboten wie dem Teledoktor allgemeinen ärztlichen Rat ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die Fernbehandlung ergänzt dieses Angebot. Sie ist sinnvoll und gut für die Patienten“, so Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Fernbehandlungsverbot gelockert: bvitg begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages

Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags positiv. Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute das Fernbehandlungsverbot in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert. Somit ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn Telemedizin hat das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken. „Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten ermöglichen im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung. Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten. Damit telemedizinische Leistungen so schnell wie möglich integraler Bestandteil der Versorgung werden, gilt es nun finanzielle Anreize zur Nutzung für zu schaffen. Ein Verbot zu lockern reicht alleine nicht aus, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. Bis vor kurzen war es Ärztinnen und Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im letzten Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte, da dort die Patienten zunehmend auf telemedizinische Leistungen in der Schweiz auswichen. Mit der Entscheidung der Ärztekammer kann nun auch die Erstdiagnose wie Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen per Video-Chat oder Smartphone erfolgen. Pressemitteilung bvitg e.V.

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Lockerung des Fernbehandlungsverbotes: AOK Nordost begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages

Die AOK Nordost begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Telemedizin und wird Online-Videosprechstunden im eigenen Ärztezentrum ausbauen. „Wenn es darum geht, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für alle Versicherten zu gewährleisten – egal, wo diese leben –, dann führt aus Sicht der Gesundheitskasse kein Weg vorbei an der digitalen Transformation. Wir sehen uns als Vorreiter innovativer Versorgungslösungen, haben auf unserem bisherigen Weg aber auch die rechtlichen und organisatorischen Hürden in der Praxis erlebt. Diese gilt es abzubauen, damit wir digitale Innovationen vorantreiben können. Das Fernbehandlungsverbot ist nur eine Hürde auf dem Weg hin zu einem innovationsfreundlicheren Gesundheitswesen, dessen Lockerung wir als AOK Nordost bereits seit Längerem fordern. Am Ende entscheidet jeder Patient ganz individuell und natürlich in Absprache mit dem Arzt, ob er einen persönlichen Arztbesuch dem Kontakt per Videokanal vorzieht“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Trotz der bisherigen Einschränkungen hat die AOK Nordost im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Reihe innovativer digitaler und telemedizinischer Pro-gramme für ihre Versicherten auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch die Online- Videosprechstunde, die einige Arztpraxen und das Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost (www.cfg-berlin.de) bereits seit 2016 anbieten. Sollte die Berliner Ärztekammer den Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes umsetzen, werden alle 18 Arztpraxen des CfG in Berlin Online-Videosprechstunden entsprechend der geänderten und genehmigten Berufsordnung der Landesärztekammer anbieten. Dazu kooperiert die AOK Nordost mit dem Berliner Internet-Unternehmen Patientus. Dieser Anbieter stellt die Online-Plattform zur Verfügung, über welche die CfG-Ärzte mit ihren Patienten in Kontakt treten können. Alles, was Versicherter und Arzt für die Online-Videosprechstunde benötigen, ist ein PC/Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser und einem Internetzugang sowie eine Webcam. Arzt und Patient treffen sich dann zu einem vorab festgelegten Termin im virtuellen Wartezimmer. Eine hohe Priorität hat dabei die Datensicherheit. Diese wird bei Patientus durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient gewährleistet. Bei der Verbindung sind keine Server zwischengeschaltet, von denen Daten abgerufen werden könnten. So haben weder Patientus noch die AOK Nordost Zugriff auf die abgehaltenen Online-Videosprechstunden. Pressemitteilung der AOK Nordost

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DKG zum Stand der Verhandlungen zu Personaluntergrenzen

Ungerechtfertigte Kritik am Verhandlungsstand Pflegepersonaluntergrenzen Zur gemeinsamen Erklärung von Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Beratungen über die Einführung der Personaluntergrenzen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Solange die Organisationen ein anderes Ziel verfolgen, als der Gesetzgeber mit den Personaluntergrenzen vorgegeben hat, kann eine Verständigung nicht erreicht werden. Die Forderung nach Personalvorgaben für eine bedarfsgerechte Pflege ist mit der gesetzlichen Vorgabe zur Einführung von Personaluntergrenzen zur Vermeidung von Gefährdungssituationen nicht zu vereinbaren. Insofern läuft die Kritik der Organisationen an dem Beratungsstand der Selbstverwaltungspartner zur Vorbereitung der Personaluntergrenzen ins Leere. Die Selbstverwaltungspartner haben wichtige Entscheidungen zu den Erfassungs- und Nachweismodalitäten getroffen. Eine schicht- und tagesgenaue Erfassung des eingesetzten Personals und des Pflegebedarfs der Patienten für Sanktionierungen, die auf Tagesabweichung abstellen, wären ein bürokratischer Gau und hätten das Potenzial, die Krankenhausversorgung in Deutschland lahmzulegen. Denn bei unerwartet mehr Patienten oder auch unerwarteten Ausfällen beim Pflegepersonal müssten Patienten abgewiesen werden. Es gibt keinen Grund, Personalbesetzungsdaten über ca. 300 Millionen Schichten und Pflegebedarf von ca. 20 Millionen Patienten zu dokumentieren, für Prüfzwecke an die Krankenkassen zu leiten, um zu erwartende wenige Fälle von Personaluntergrenzen-Überschreitung zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund haben die Selbstverwaltungspartner den Einstieg über Monatsdurchschnittswerte vorgesehen. Diese sollen am Ende eines Quartals transparent gemacht werden. Zudem sollen die Tage angegeben werden, an denen die Personaluntergrenzen nicht erreicht wurden. Diese Vorgehensweise geht über die gesetzliche Vorgabe hinaus, die Transparenz nach Ablauf des jeweiligen Budgetjahres fordert. Mit der Verständigung auf diese Anwendungsmodalitäten ist eine wichtige Hürde für den Start des Systems in 2019 genommen worden. Auch bestehen gute Aussichten, dass über die derzeit laufenden Erhebungen in den Krankenhäusern aus den tatsächlichen Personalbesetzungen bis Ende Juni entsprechende Untergrenzen für Tages- und Nachtschichten festgelegt werden können.“ Pressemitteilung Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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AOK Bayern: Psychische Erkrankungen bei Arbeitnehmern deutlich gestiegen

Bayerns Arbeitnehmer leiden immer häufiger unter psychischen Erkrankungen. So stieg ihr Anteil am Krankenstand seit 2009 von 8,0 Prozent auf 10,9 Prozent (2017). Dies entspricht einem Zuwachs von gut 36 Prozent. Auch die durchschnittliche Dauer einer Krankmeldung aufgrund einer psychischen Erkrankung kletterte in diesem Zeitraum von 21,8 auf 26,2 Tage. Insgesamt verzeichnete die AOK Bayern im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg beim Krankenstand auf 4,7 Prozent (Vorjahr: 4,6 Prozent). Damit fehlte jeder der mehr als 2,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten im Durchschnitt 17 Tage im Betrieb. Dies zeigt die aktuelle Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten für 2017. Bei den psychischen Erkrankungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen den zehn größten bayerischen Städten: Während in München 10,9 Krankmeldungen je 100 erwerbstätige AOK-Mitglieder registriert wurden, waren es in Bayerns zweitgrößter Stadt Nürnberg 12,1 Fälle. Noch höhere Werte gab es in Erlangen (12,2 Fälle) und Fürth (12,6 Fälle). Den niedrigsten Anteil verzeichneten Regensburg und Ingolstadt mit jeweils 10,3 Krankmeldungen je 100 Mitglieder. Damit schneidet der Süden deutlich besser ab als der Norden Bayerns. Auffällig ist auch: Seit 2009 sind psychische Erkrankungen bei Arbeitnehmern in Nordbayern weitaus stärker gestiegen als in Südbayern. So hatten Würzburg und Bayreuth 2009 mit 7,3 und 7,4 Krankmeldungen je 100 Mitglieder die niedrigsten Werte unter den zehn größten Städten in Bayern. Im vergangenen Jahr gehörten Würzburg (11,5 Fälle) und Bayreuth (11,7 Fälle) dagegen zu den Spitzenreitern. Mögliche Ursache für diese Entwicklung: Ein höherer Altersdurchschnitt der Erwerbstätigen in Nordbayern. Ein deutliches Nord-Süd-Gefälle gibt es nicht nur bei den psychischen Erkrankungen. Insgesamt meldeten sich Arbeitnehmer in Südbayern seltener krank als in Nordbayern. Den niedrigsten Krankenstand wiesen 2017 die Landkreise München und Starnberg aus (jeweils 3,7 Prozent). Die höchsten Werte verzeichnete Kronach (6,0 Prozent) gefolgt von den Landkreisen Coburg, Rhön-Grabfeld und Haßberge (jeweils 5,8 Prozent). Die AOK Bayern unterstützte 2017 mehr als 2.800 Unternehmen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Sie stemmte damit jedes sechste BGF-Projekt der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Um den wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, bietet die AOK Bayern verstärkt BGF-Aktivitäten zu den Themen Stressbewältigung und Gesundes Führen. Rund 500 Trainings für Beschäftigte und mehr als 100 Workshops für Führungskräfte hat die AOK Bayern dazu im vergangenen Jahr veranstaltet. Pressemitteilung AOK Bayern

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Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“

Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG

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DAV-Vorsitzender Becker: Ordnungspolitische Stabilität fördert digitale Innovation bei Arzneimittelversorgung

Um Innovationen in der Arzneimittelversorgung zu fördern, brauchen Deutschlands Apotheken mehr Planungssicherheit und klare ordnungspolitische Eckpfeiler. „Zu diesen Eckpfeilern gehören die Apothekenpflicht für rezeptfreie Medikamente, das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken und der einheitliche Abgabepreis für verordnete Arzneimittel“, sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), im Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 55. DAV-Wirtschaftsforums in Potsdam vor mehr als 300 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Medien. In Bezug auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot des Versandhandels mit verordneten Medikamenten mahnte Becker zur Eile: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu befassen und ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten.“ Die Durchsetzung der Arzneimittelpreisverordnung gegen ausländische Versandhändler sei ein Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, deren Sicherung die Regierung versprochen habe, so Becker. Auf einem stabilen ordnungspolitischen Fundament könnten Apotheken auch ihre digitale Innovationskraft besser ausspielen: „Die Apotheken arbeiten im Back-Office schon lange digital. Aber auch im Patientenkontakt wird die Digitalisierung zukünftig eine noch größere Rolle spielen“, sagte der DAV-Vorsitzende. Bundeseinheitlich, diskriminierungsfrei und kassenübergreifend müsse die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, damit alle Patienten davon einen Nutzen haben. Für Becker ist die Konsequenz: „Wir stehen zur gematik und wir stehen zur dazugehörigen Telematik-Infrastruktur. Wir bekennen uns zum E-Rezept und zur E-Patientenakte. Unregulierten Wildwuchs, bei dem E-Rezepte gezielt fehlgesteuert werden und die Datensicherheit auf wackeligen Füssen steht, lehnen wir ab.“ In einem weiteren E-Health-Gesetz sollten laut Becker insbesondere das Medikationsmanagement fortentwickelt und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden: „Die Einführung eines qualitätsgesicherten, honorierten und abgestuften Systems von Medikationsanalyse und -management würde die deutschlandweite Sicherheit in der Arzneimitteltherapie stärken.“ Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-wirtschaftsforum.de Pressemitteilung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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