Über 18.000 Neukunden wechseln zur IKK BB

Zwischen Januar und April 2016 wechselten mehr als 18.000 Versicherte zu der in Potsdam ansässigen Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB). Die regionale Kasse hat damit das 1. Quartal 2016 sehr erfolgreich abgeschlossen: Sie überzeugt mit einem günstigen Beitragssatz von nur 15,2 Prozent und einem im Wettbewerb top-bewerteten Angebot an (Extra-) Leistungen. Auch im zweiten Jahr der individuellen Zusatzbeiträge bleibt die IKK BB damit auf Wachstumskurs: Bereits 2015 stieg der Versichertenbestand um 1,6 Prozent auf schließlich 212.817 Versicherte zum Jahresende. Im ersten Quartal 2016 hielt der Zustrom weiter an. Das gilt auch für die wechselbereiten GKV-Versicherten, die sich im Internet über www.ikkbb.de oder auf den Vergleichsportalen informieren: So wählten allein im 1. Quartal 2016 bereits über 4.000 Versicherte diesen Weg zur IKK BB. Von der erfolgreichen Entwicklung bei der regionalen Innungskrankenkasse profitiert auch der Arbeitsmarkt in Brandenburg und Berlin: Der stetig wachsende Versichertenbestand bei der IKK BB hat zu 33 neuen Arbeitsplätzen und 15 neuen Ausbildungsplätzen geführt. Anlässlich der Verwaltungsratssitzung der IKK BB am 8.4.2016 in Caputh fasste Uwe Ledwig, Vorsitzender des IKK BB-Verwaltungsrates, seine Zwischenbilanz für das 1. Quartal 2016 zusammen: „Wir haben damit gerechnet, dass die im zweiten Jahr gestiegenen Preisunterschiede den Wettbewerb erneut zu unseren Gunsten beeinflussen würden. Den Verwaltungsrat freut es, dass das erkennbar gute Preis-Leistungsverhältnis so positiv von unseren Versicherten angenommen wird.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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Wichtiges Etappenziel bei der Korruptionsbekämpfung erreicht

Zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Korruption untergräbt das Vertrauen der Patienten in Ärzte und andere Heilberufler und schadet damit allen ehrlichen Menschen in unserem Gesundheitswesen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass Korruption in Zukunft endlich in den meisten Fällen bestraft werden kann. Wichtig ist dabei, dass es sich bei den neuen Straftatbeständen nicht um Antragsdelikte, sondern um Offizialdelikte handeln wird. Die Staatsanwaltschaften haben Korruption im Gesundheitswesen zukünftig also stets „von Amts wegen“ zu verfolgen. Auch Whistleblower können damit eine anonyme Strafanzeige stellen und ihr nicht selten maßgebliches Insiderwissen direkt und nicht über Umwege weitergeben. Allerdings sind wir noch nicht am Ziel, denn kurz vor Schluss sind Streichungen im Gesetzentwurf erfolgt, die weitreichende Folgen haben werden. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Tatbestandsvariante Nr. 2, das heißt, die Verletzung von berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit, wurde gestrichen. Damit sollten Bedenken im Hinblick auf die Unbestimmtheit und Uneinheitlichkeit bei einem Teil der in Bezug genommenen Berufsordnungen Rechnung getragen werden. Das ist im Ergebnis nicht überzeugend, sondern ein höchst problematisches Zugeständnis an die Ärztekammern, die Medizinprodukte- und Pharmaindustrie. Es hat seinen Grund, dass die Apotheker die Einigung begrüßen, die Bundesärztekammer sehr zufrieden ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten froh sind: Das Gesetz in seiner jetzigen Form läuft darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet. Das geht jedoch an der Wirklichkeit im Gesundheitswesen vorbei, wo es durchaus Monopole gibt mit einem Interesse daran, durch Zuwendungen ihre Stellung zu stärken. Neue, innovative Arzneimittel, zu denen es keine vergleichbare Alternative im Markt gibt, sind ein Beispiel dafür. Hier tritt das Pharmaunternehmen als Monopolist auf. Es könnte die Verkaufszahlen seines Medikaments steigern, indem es den Ärzten Geld zusteckt, ohne dafür Strafen fürchten zu müssen. Da die Pharmaunternehmen im ersten Jahr die Preise beliebig festlegen dürfen, ist der Anreiz dafür nicht zu unterschätzen. Der Passus, dass Apotheker künftig belangt werden können, wenn sie für die Abgabe bestimmter Medikamente vom Hersteller Sonderrabatte oder andere Vergünstigungen bekommen, wurde auf den letzten Metern einfach gestrichen! Ein Beispiel dafür sind die Arzneimittelrabatte, wo die Kassen zunehmend mehrere Rabattverträge für den gleichen Wirkstoff abschließen. Um mehr von seinem Rabattarzneimittel abzugeben, könnte eines dieser Unternehmen den Apotheker bestechen, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hat heute einen entscheidenden Schritt zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gemacht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die nächsten Schritte folgen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Apotheker begrüßen Antikorruptionsgesetz: Patientenschutz gewährleistet

Die Apotheker in Deutschland unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, jedwede Korruption im Gesundheitswesen konsequent zu bekämpfen. Zu dem heute vom Bundestag beratenen Antikorruptionsgesetz sagt der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedmann Schmidt: „Das Antikorruptionsgesetz ist richtig und wichtig, der heute eingebrachte Entwurf ist in Ordnung. Für die Arzneimittelversorgung gilt: Vieles, was bislang schon berufsrechtlich verboten ist, kann künftig auch strafbar sein. Der Schutz des Patienten vor falscher, durch Vorteilnahme geleitete Beratung ist damit in jedem Falle gewährleistet. Den verfassungsrechtlich fragwürdigen Rückgriff auf landesrechtlich teilweise abweichende berufsrechtliche Vorschriften braucht das Gesetz dazu nicht.“ Der Gesetzgeber habe insofern konsequent gehandelt, als er Besonderheiten des Apothekenwesens berücksichtigt habe. Schmidt weiter: „Die Gesundheitspolitik hat vor langer Zeit die Richtungsentscheidung getroffen, dass Apotheker auch als Heilberufler im Wettbewerb stehen und kaufmännisch agieren müssen. Gerade im Selbstmedikationsbereich sind sie gehalten, rezeptfreie Arzneimittel möglichst marktgerecht einzukaufen, damit Preisvorteile an Patienten weitergegeben werden können.“ Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gebe die Arzneimittelpreisverordnung dagegen einen engen, aber sinnvollen Rahmen der Preisneutralität vor, um Apotheker und Patienten gleichermaßen vor Nachteilen in der Versorgung zu schützen. „Dieser Bereich“, so Schmidt, „ist durch ärztliche Verordnung, Rabattverträge und Festbetragsregelungen ohnehin so stark reguliert, dass die Apotheke keinen Spielraum für abweichendes Verhalten hat.“ Pressemitteilung der  ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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vdek begrüßt Antikorruptionsgesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen durch den Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand zu ahnden ist lange überfällig. Denn durch Bestechung, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstehen nach Schätzungen des ‚European Healthcare Fraud and Corruption Network‘ jährlich Verluste zwischen drei und zehn Prozent der Gesundheitsausgaben. Für Deutschland entspricht das Schäden von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr. Vielfach tragen die Versicherten die finanziellen Folgen. Noch schwerer wiegt, dass kriminelle Motive, zum Beispiel bei der Therapieentscheidung, die Gesundheit von Patienten gefährden können. Der vdek begrüßt daher ausdrücklich, dass die Politik nun die bisher bestehende Lücke im Strafrecht schließt und Korruption auch bei niedergelassenen Ärzten und anderen Angehörigen von Heilberufen wie etwa Therapeuten unter Strafe stellt. Das Gesetz kann Schäden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Versicherten verhindern, indem es Täter abschreckt. Gut ist insbesondere, dass die Ermittlungsbehörden künftig auch tätig werden können, wenn kein Strafantrag, zum Beispiel durch eine Krankenkasse, vorliegt. Dies entspricht einer zentralen Forderung des vdek. Das Strafmaß von bis zu drei, in schweren Fällen von bis zu fünf Jahren ist angemessen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum Apotheker von den Regelungen teilweise ausgenommen werden. Gerade auch bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. von Medizinprodukten kann es zu Beeinflussung und Vorteilnahme kommen. Ein wirkungsvoller Schutz vor Korruption in diesem Bereich sieht anders aus.“ Pressemitteilung des vdek

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Über 12.000 eArztbriefe ausgetauscht – Verlängerung Feldtest

Die KV Telematik GmbH verlängert die mit 26 Arztnetzen gemeinsam erfolgende Erprobung des eArztbriefes bis zum 31. Dezember 2016. Bereits über 12.000 eArztbriefe wurden zwischen niedergelassenen Haus- und Fachärzten ausgetauscht. Die Anwender sind nach Einrichtung der technischen Grundlagen von der sicheren, schnellen und datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation der Patientendaten begeistert. Auch Ärzte außerhalb der Erprobung nutzen den eArztbrief bereits häufig. „Das Interesse am eArztbrief ist seit Beginn des Feldtests im letzten Jahr bei den Ärzten sehr hoch“, berichtet Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH (KVTG) und fügt hinzu, „uns ist wichtig, den eArztbrief via KV-Connect anhand der Rückmeldungen der Teilnehmer zukunftsfähig zu gestalten. Da nicht alle Teilnehmer Gelegenheit hatten, den eArztbrief hinreichend zu testen und Erfahrungen auszutauschen, verlängern wir den Feldtest bis Ende diesen Jahres“. Die bisherigen Auswertungen des Feldtests zeigen bereits deutlich, dass diejenigen, die den eArztbrief installiert haben, ihn auch schnell in ihre täglichen Arbeitsabläufe integrieren und den Nutzen hoch bewerten. Daher wird der eArztbrief auch schon von vielen Ärzten eingesetzt, die nicht am Feldtest teilnehmen. Verbesserungsbedarf wurde bislang bei der technischen Implementierung und den Installationen vor Ort geäußert. Schließlich sollen bis Jahresende Feldtestteilnehmer auch bei einem eArztbrief-Austausch mit Krankenhäusern unterstützt werden. Die fachliche Beschreibung des eArztbriefs hatte die KVTG den PVS-Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Qualitätssicherung wurde neben einem Audit der KVTG ein Interoperabilitätsworkshop in Berlin durchgeführt, zusammen mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V.). Ziel des Workshops war der Test eines systemübergreifenden Austauschs von eArztbriefen per KV-Connect und der reibungslosen Weiterverarbeitung empfangener eArztbriefe. Als technische Infrastruktur für den eArztbrief wird das „Sichere Netz der KVen (SNK)“ genutzt. Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten schätzen die Vorzüge des SNK: Mit etwa 93.000 angeschlossenen Nutzern ist es das größte Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen und bietet den Nutzern viel Potential für zeitgemäße Kommunikation, auch im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur. Link zum Interview: „Meine Meinung zum eArztbrief“, Dr. Thomas Koch, GPN GmbH Pressemitteilung der KV Telematik GmbH

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eGK: Praxistest der Notfalldaten beginnt

In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen. Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann. Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der  Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint finden Sie unter www.nfdm.gematik.de. Dort liegt auch ein Foto der Informationsveranstaltung vom 13. April 2016 am Universitätsklinikum Münster zu Ihrer Verwendung. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Pharmadialog: Erstattungsbeträge sollten ab erstem Tag gelten

Anlässlich der heutigen Abschlussveranstaltung des Pharmadialogs erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Am Ende des Pharmadialogs sind die Themen benannt und mögliche Schritte skizziert. Nu‎n kommt es im parlamentarischen Verfahren darauf an, die Interessen der Beitragszahler einzubeziehen, denn die müssen am Ende alles bezahlen. Mit der Umsatzschwelle ist ein neues Instrument im Gespräch, um den drastischen Ausgabenanstieg bei Medikamenten anzugehen. ‎Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ganz entscheidend wird sein, bei welchem Euro-Wert eine solche Umsatzschwelle liegt. Einfacher, konsequenter und besser wäre es jedoch, die miteinander verhandelten ‎Preise ab dem ersten Tag gelten zu lassen. Ich freue mich sehr, dass die Information der Ärzte in ihren Praxen deutlich verbessert werden soll. ‎Es wird Zeit, dass die Informationen aus den Nutzenbewertungen endlich schnell und umfassend bei den Ärzten ankommen, damit diese ihre Patienten besser versorgen können. Allerdings muss es hier um tatsächlich unabhängige Informationen gehen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Schülerwettbewerb: Innovative Projekte zum Thema „Gesundheit weiter gedacht“ gesucht

Schüler aus ganz Deutschland können ihre Schule ab sofort ins Rennen um den Titel „Schule des Jahres 2016“ schicken. In einer von drei Wettbewerbskategorien suchen die BARMER GEK und UNICUM ABI die besten und innovativsten Projekte zum Thema „Gesundheit weiter gedacht“. Ob gesunde Ernährungskonzepte, Bewegungsideen oder originelle Maßnahmen gegen Stress im Schulalltag, gesucht werden neuartige gesundheitsfördernde Projekte. Auch digitale Gesundheitsideen, etwa mit Schrittzähler oder Internetanwendungen, sind gefragt. 2.000 Euro und Activity Tracker als Preise Dem Gewinnerteam in der Kategorie „Gesundheit weiter gedacht“ winkt eine Projektförderung in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich gibt es von der BARMER GEK moderne Activity Tracker. Mit der Siegerprämie können die Schüler ihr Engagement weiterführen und verbessern. Mit dem Wettbewerb wollen die Organisatoren auch dazu beitragen, die Vielzahl an kreativen Gesundheitsprojekten ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken, die an Schulen umgesetzt werden. Erst Jury-Entscheid, dann Online-Voting Am Wettbewerb teilnehmen können alle zum Abitur führenden Schulen. In der Bewerbungsphase gilt es, die eigenen Projekte aussagekräftig zu präsentieren. Eine Jury, bestehend aus der UNICUM ABI Redaktion und Verantwortlichen der BARMER GEK, wählt aus den eingereichten Bewerbungen je Kategorie die drei besten Projekte aus. Die zwei weiteren Wettbewerbskategorien sind „Die beste Schülerfirma“ und „Das beste soziale oder karitative Projekt“. Im großen Finale gibt es ein Online-Voting: Wer in seiner Rubrik die meisten Stimmen mobilisiert, ist „Schule des Jahres 2016“ und gewinnt den Preis. Einsendeschluss für die Projekte ist der 1. Juni 2016. Weitere Informationen: www.barmer-gek.de/creative; www.schuledesjahres.de Pressemitteilung der BARMER GEK

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Pharmadialog – AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt – Dialog muss auch mit Krankenkassen erfolgen

Die am Dienstag (12.04.2016) in Berlin vorgestellten Ergebnisse des Pharmadialogs gehen laut AOK Baden-Württemberg beim Thema “Liefersicherheit innerhalb der Rabattverträge“ nur in Ansätzen in die richtige Richtung: „Dass kompetente Krankenkassen beim Pharmadialog nicht einbezogen wurden, ist die eine kritische Sache. Die andere ist, dass zwar im Ergebnispapier des Pharmadialogs die Liefersicherheit innerhalb der Arzneirabattverträge auftaucht, im Ergebnis aber ohne Substanz bleibt“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (12.04.2016) in Stuttgart. Die Vermeidung von Lieferengpässen im patentfreien Arzneimittelmarkt sei mit Blick auf die Versicherten im ureigensten Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. Hermann: „Zunächst gilt es festzuhalten, dass durch temporäre Lieferengpässe eines einzelnen Anbieters keineswegs die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet wird.“ Zur Liefersicherheit trage eine ausreichende Vorlaufzeit bis zum jeweiligen Vertragsstart bei, der die Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens sicherstellt. Diese Vorlaufzeit werde in den AOK-Verträgen ausnahmslos garantiert. Das Ergebnispapier des Pharmadialogs bleibe hierzu mit einer allgemeinen Aussage zu einem „6-Monats-Vorlauf“ im Ungewissen. „Das muss präzisiert werden. Entscheidend für mehr Sicherheit ist der Start der Vorlaufzeit. Die 6-Monats-Frist muss zum Zeitpunkt starten, wenn das Pharmaunternehmen über den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren vorab von den Krankenkassen informiert wird“, so Hermann weiter. Damit bleibe den Unternehmen jeweils ausreichend Zeit zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit zum Vertragsstart. Für die AOK Baden-Württemberg ist es unerlässlich, dass Krankenkassen direkt in den Pharmadialog mit einzubeziehen sind. Dies ergebe sich allein aus der Tatsache des Vertragsgeschehens. Derzeit laufen bundesweit Verträge der AOK-Gemeinschaft für insgesamt 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro (Stand: April 2016). „Hier geht es um gute Rahmenbedingungen durch die Politik, um Transparenz und vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken, die ein Anrecht darauf haben, ihre Arznei auch stets zeitnah zu erhalten“, so Hermann weiter. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Pharmadialog: Tendeziell richtig – aber keine faulen Kompromisse

Anlässlich der heute vorgestellten Ergebnisse aus dem Pharmadialog erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Positiv ist, dass die Ärzte in Zukunft besser über den Nutzen von neuen Medikamenten informiert werden sollen. Die Nutzenbewertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen daher in die Praxissoftware aufgenommen werden. Nur mit einer Information zum Nutzen können Ärzte wirklich verantwortungsvoll mit den neuen Arzneimitteln umgehen. Ich befürchte aber auch Ausgabenrisiken und eine weitere Belastung für die Beitragssätze, wenn wegen der geplanten Geheimhaltung Ärzte keine Transparenz über die verhandelten Preise haben. Ärzte werden bei unterschiedlichen Therapiealternativen keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mehr vornehmen können, weil ihnen die Transparenz fehlt. Das Vorhaben der Bundesregierung, den Umsatz, den Hersteller mit neuen Medikamenten im ersten Jahr der Zulassung machen, zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Allerdings sollten hier keine faulen Kompromisse gemacht werden. Nur bei Erreichen eines – bisher nicht definierten – Umsatz-Schwellenwertes die verhandelten Preise rückwirkend in Kraft zu setzen, wirkt de facto wie eine Umsatzgarantie. Wir brauchen Maßnahmen gegen die Hochpreispolitik der Pharmaindustrie: Mondpreise wie beim Hepatitis-C-Präparat „Sovaldi“ müssen ein Ende haben. Wir fordern, dass der mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Preis mit dem Hersteller rückwirkend zur Markteinführung gilt. Denn allein im Jahr 2015 musste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für diese neuen Arzneimittel 1,4 Milliarden Euro ausgeben.“ Pressemitteilung des vdek e.V.

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