Krankenhäuser brauchen gesicherte und bezahlbare Arzneimittelversorgung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Ergebnisse des Pharmadialogs. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Versorgung mit Antibiotika, die die Kliniken zur Infektionsbehandlung dringend benötigen. Forschungs- und Innovationshemmnisse von der Zulassung bis zur Preisbildung unter Festbetragsbedingungen müssen beseitigt werden. Die vorgesehene Freistellung bestimmter Antibiotika von den Festbetragsregelungen kann ein wesentlicher Beitrag sein, um Lieferengpässe zu verhindern. „Die Krankenhäuser benötigen gerade auch im stationären Alltag gesicherten Zugang zu einer ganzen Bandbreite an antimikrobiellen Wirkstoffen. Nur wenn dies dauerhaft gewährleistet ist, und wir nicht mit Lieferengpässen kämpfen müssen, können wir die Herausforderungen in der Versorgung meistern. Deshalb ist es ein richtiger Schritt, bei der Bildung von Festbetragsgruppen und der Nutzenbewertung die Resistenzsituation zu berücksichtigen. Für unsere Krankenhäuser zentral ist auch, dass sich die Pharmaindustrie verpflichtet hat, zu einer Verbesserung der Versorgungssituation beizutragen und konkret auch Kliniken frühzeitig über drohende Lieferengpässe bei den für die Versorgung wichtigen Wirkstoffen zu informieren. Wesentlich wäre aber auch, dass die Kliniken hinsichtlich der finanziellen Risiken bei der Vorratshaltung mit Arzneimitteln abgesichert werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Für die Kliniken sind Arzneimittel mit mehr als 3,8 Milliarden Euro ein großer Kostenblock. Es ist deshalb von immenser Bedeutung, dass insbesondere bei innovativen Arzneimitteln, beispielsweise in der Krebstherapie, Wege gefunden werden, die Bezahlbarkeit der Therapien zu sichern. Die Krankenhäuser begrüßen, dass der Pharmadialog dazu konkrete Vorschläge macht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BARMER GEK unterstützt Pläne gegen Mondpreise bei neuen Arzneimitteln

Die BARMER GEK begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Mechanismen einzuführen, um überteuerten Medikamentenpreisen vorzubeugen. „Die Strategie mancher Pharmafirmen bei der Preisgestaltung neuer Arzneimittel ist ein Problem für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten. Die Arzneimittelpreise sind Kostentreiber, die langfristig zu höheren Krankenkassenbeiträgen führen können“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Es sei gut, dass die von Pharmafirmen und GKV-Spitzenverband verhandelten Arzneimittelpreise nun rückwirkend gelten sollen. Der geplante Schwellenwert dürfe jedoch nicht dazu führen, diesen positiven Effekt abzuschwächen. Zudem reichten die Pläne allein nicht aus, um den Ausgabentrend bei teuren Arzneimitteln dauerhaft zu stoppen. Neben Schwellenwert auch Schnellbewertung einführen Die BARMER GEK will deshalb die Preisfestsetzung ausgabenstarker Arzneimittel grundsätzlich neu geordnet wissen. Straub: „Für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel soll es künftig eine Schnellbewertung direkt bei Markteintritt und eine Kosten-Nutzen-Bewertung spätestens nach fünf Jahren geben.“ Sowohl die medizinische als auch die gesundheitsökonomische Bedeutung neuer Arzneimittel sollte deren Preis fair mitbestimmen. Beide Vorschläge sollten für Arzneimittel mit einem absehbaren Jahresumsatz von mehr als 80 Millionen Euro gelten. Mehr Transparenz steigert den Nutzen für Patienten „Der BARMER GEK geht es bei der Schnellbewertung von Innovationen um eine wirksame Weiterentwicklung des AMNOG-Prozesses“, betonte Straub. Auf diese Weise könnte der Patientennutzen stärker als bisher berücksichtigt werden. Schließlich würden unter anderem durch eine Schnellbewertung die Kosten eines Arzneimittels und dessen Wirkung miteinander verglichen werden. Gleichzeitig warnte die BARMER GEK vor einer allgemeingültigen Geheimhaltung der verhandelten Arzneimittel-Preise. Dadurch könnten mögliche Einspareffekte wieder ausgehebelt werden, so Straub. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Zahlen sprechen deutliche Sprache: Ambulant vor stationär!

Die Zahlen sind eindeutig: In der ambulanten Versorgung gibt es über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr. Im Jahr 2014 hat es dort 552,7 Millionen Behandlungsfälle gegeben. Gekostet hat das 33,4 Milliarden Euro. Auf die Krankenhäuser hingegen entfällt mit 67,9 Milliarden Euro ein mehr als doppelt so hoher Kostenanteil, bei 19,1 Millionen Behandlungsfällen. „Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt zwar ganz eindeutig für die Versorgung der Patienten, spiegelt sich aber leider nicht in der notwendigen Unterstützung durch die Politik wider“, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Leider hat die Politik in der aktuellen Gesetzgebung eher zugunsten des stationären Sektors gehandelt, statt den Niedergelassenen den Rücken zu stärken.“ Um das Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen, brauche es eine gute Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern. Der KBV-Chef betont: „Ideen dazu gibt es bereits. Die wollen wir mit unserem Programm KBV 2020 weiter vorantreiben.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Ergebnisse des Pharmadialogs vorgestellt – Zukunftsweisende Forschung, leistungsstarker Produktionsstandort und hochwertige Arzneimittelversorgung

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Bundesforschungsministerin Johanna Wanka und Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Sontowski haben heute in Berlin zusammen mit Vertretern der pharmazeutischen Industrie, der Wissenschaft und der Forschung sowie der Gewerkschaft IG BCE die Ergebnisse des „Pharmadialogs“ vorgestellt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit den Vereinbarungen des Pharmadialogs stellen wir gemeinsam die Weichen für eine starke Forschung und Produktion am Pharmastandort Deutschland auch in Zukunft. Damit schaffen wir die Grundlagen dafür, dass Patientinnen und Patienten weiterhin einen schnellen Zugang zu hochwertigen und zugleich bezahlbaren Arzneimitteln haben. Es ist gut, dass sich die pharmazeutische Industrie für die Entwicklung neuer Antibiotika und eine bessere Versorgung mit Kinderarzneimitteln stark macht. Gerade aufgrund der aufwendigen Entwicklung neuer Antibiotika brauchen wir eine enge Zusammenarbeit der forschenden Unternehmen, der Wissenschaft und der Politik, um die Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken. Diese Partnerschaften wollen wir gemeinsam verstärken.“ Bundesministerin Professor Dr. Johanna Wanka: „Mir ist wichtig, dass die Menschen von den Forschungsergebnissen schnell profitieren. Der enge Dialog zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist für einen intakten Wissenstransfer unerlässlich. Wir werden die Entwicklung von Wirkstoffen und Arzneimitteln mit Forschungsprogrammen weiterhin unterstützen.“ Laut Wanka sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit einer neuen Fördermaßnahme gezielt bei der Entwicklung neuartiger Ansätze zur Diagnose und Behandlung bakterieller Infektionen gefördert werden. Staatssekretär Dr. Rainer Sontowski: „Mit dem Pharmadialog haben wir uns das Ziel gesetzt, den Standort Deutschland für Forschung und Produktion nachhaltig zu stärken und hierfür die richtigen Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie zu schaffen. Nach vier Dialogsitzungen haben wir uns auf einen Katalog verständigt, der verschiedene Maßnahmen und Handlungsfelder zusammenführt. Im Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums werden wir unsere sehr erfolgreiche Start-up-Förderung fortsetzen. Außerdem bleibt es auch weiterhin ein wichtiges Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalstandort Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln.“ Die pharmazeutischen Verbände: „Die Verbände begrüßen, dass die Bundesregierung die hohe Bedeutung der pharmazeutischen und der Biotechnologie-Industrie für eine hochwertige Arzneimittelversorgung, die Lebensqualität von Patienten und den Wirtschaftsstandort Deutschland ausdrücklich anerkennt. Jetzt sind alle Akteure gefordert, gemeinsam ein ausgewogenes und zukunftsfähiges Maßnahmenpaket zu erarbeiten.“  Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Vizepräsident der Goethe-Universität Frankfurt a. M.: „Deutschland bietet hervorragende Voraussetzungen für die Erforschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln, nicht zuletzt wegen seiner exzellenten universitären und außeruniversitären Forschungsinfrastrukturen. Um die Zukunftsfähigkeit des Pharmastandortes Deutschland zu stärken und auszubauen, müssen Standortvorteile, Infrastrukturen und Potenziale besser synergistisch entlang der pharmazeutischen Wertschöpfungskette genützt, bürokratische Hemmnisse abgebaut und ein innovationsfreundlicheres Klima sowie neue Förderinstrumente geschaffen werden.“  Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE): „Mühsam, aber konstruktiv – der Pharmadialog hat sich gelohnt. Die Bedeutung der deutschen Pharma-Industrie wird stärker wahrgenommen. Das gilt sowohl mit Blick auf Versorgungsqualität und Sicherheit der Arzneimittel als auch für die Rolle, die die Branche für die Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands spielt. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine notwendige Voraussetzung für den ökonomischen Erfolg und für den Erhalt und Ausbau von Beschäftigung. Die Pharma-Industrie hängt wesentlich ab vom Qualifikationsniveau und der Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt es darauf an, die Fachkräfteentwicklung klug und weitsichtig voran zu bringen.“ Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums haben sich die Dialogpartner des Pharmadialogs in den letzten eineinhalb Jahren mit den Herausforderungen der pharmazeutischen Industrie in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion und Versorgung beschäftigt. Der Umgang mit Antibiotika-Resistenzen wurde in der Unterarbeitsgruppe „Antibiotika“ vertieft beraten. Folgende zentrale Vereinbarungen wurden getroffen: Zur Sicherung und zur Gewinnung von Fachkräften werden weitere Anstrengungen unternommen: Die pharmazeutische Industrie wird dazu ihre bisherigen Ausbildungsangebote verstärken und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter verbessert werden. Austauschprogramme zwischen Industrie und Wissenschaft sollen die Durchlässigkeit im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erhöhen. Die weltweite Spitzenposition Deutschlands als Standort für klinische Prüfungen soll weiter gestärkt werden. Dazu trägt der Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Forschung und Bildung „Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung“ bei. Mit einem Strahlenschutzgesetz soll die Dauer von Genehmigungsverfahren von klinischen Prüfungen, bei denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung eingesetzt werden, verkürzt werden. Der Referentenentwurf des Strahlenschutzgesetzes soll im Laufe des Jahres 2016 vorgelegt werden. Die Zahl der für Kinder geeigneten Arzneimittel soll erhöht werden, um die Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dazu sollen die Besonderheiten von Kinder-Arzneimitteln bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln noch besser berücksichtigt werden können. Um Lieferengpässen von Arzneimitteln entgegenzuwirken, wird eine Liste besonders versorgungsrelevanter, engpassgefährdeter Arzneimittel erarbeitet. Ein „Jour Fixe“ unter Beteiligung der Bundesoberbehörden und Fachkreise soll die Versorgungslage beobachten, bewerten und so mehr Transparenz bei der Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen schaffen. Der Schutz vor Arzneimittelfälschungen wird verstärkt. Dazu sollen in Zukunft die zuständigen Landes- und Bundesbehörden schon bei Verdacht auf Fälschungen das Inverkehrbringen der Arzneimittel untersagen können, ihren Rückruf oder ihre Sicherstellung anordnen dürfen. Die pharmazeutische Industrie wird zudem „securPharm“ ausbauen, um die zukünftig nach europäischen Vorgaben geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimitteln zu ermöglichen. Die Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und den pharmazeutischen Unternehmen sollen künftig so ausgestaltet werden, dass den pharmazeutischen Unternehmern möglichst 6 Monate zur Umsetzung verbleiben. Beim Thema „Antibiotika“ wurden umfangreiche Maßnahmen festgehalten: Das Bundesforschungsministerium wird die Förderung neuartiger Therapieansätze und Diagnostika für bakterielle Infektionen ausbauen. Gemeinsam mit anderen Ländern und der WHO wird koordiniert durch das Bundesgesundheitsministerium eine Liste mit den weltweit wichtigsten bakteriellen Erregern und Resistenzen (List of threat organisms) erstellt. Die Dialogpartner werden ihr Wissen in die Erarbeitung einbringen. Das trägt
dazu bei, die Forschung und den Einsatz von Antibiotika besser auf tatsächliche Bedarfe auszurichten. Um den Einsatz von Antibiotika besser zu steuern und so Resistenzen verringern zu können, wird das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gezielt Informationen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bereitstellen. Die pharmazeutische Industrie wird prüfen, inwieweit eine finanzielle Unterstützung der pharmazeutischen Unternehmen bei der unabhängigen Erstellung und Aktualisierung von Leitlinien für die Antibiotikatherapie durch die medizinischen Fachgesellschaften, z.B. durch Einzahlung in einen Fonds, möglich ist. Für Arzneimittel, die als Reserveantibiotika für die Versorgung wichtig sind, soll mehr Spielraum bei der Erstattung geschaffen werden: Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Bildung von Festbetragsgruppen antimikrobieller Wirkstoffe die Resistenz-Situation und -Entwicklung bei der Antibiotikatherapie berücksichtigen. Zudem soll er die Möglichkeit erhalten, […]

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Apotheken stellten 2015 mehr als 7 Mio. allgemeine Rezepturarzneimittel für gesetzlich Versicherte her

Im Jahr 2015 haben die öffentlichen Apotheken 7,2 Millionen so genannte allgemeine Rezepturen wie z.B. Kapseln oder Salben für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Insgesamt liegt die Zahl noch deutlich höher, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten gar nicht erfasst werden. Auch mehrere Millionen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroinersatztherapie sowie für die künstliche Ernährung (Ernährung unter Umgehung des Darms) kommen noch hinzu. „Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“ Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Überbrückung von Versorgungslücken bei Fertigarzneimitteln. Vergütet werden der Einkauf der Grundstoffe und die Herstellung des Medikamentes. Anders als  bei Fertigarzneimitteln gibt es aber keine Gebühr für Beratung und Abgabe der individuellen Arznei. Dazu Kiefer: „Das ist nicht nachvollziehbar, weil gerade Rezepturarzneimittel oft eine besonders intensive Beratung erfordern. Deswegen fordern wir ein, dass Rezepturen hinsichtlich des Beratungsaufwandes den Fertigarzneimitteln gleich gestellt werden.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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Vertreterversammlung der KV Nordrhein entscheidet: 2016 keine weiteren Reformschritte im Notdienst

Die Reform des ambulanten ärztlichen Notdienstes stand im Zentrum der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am 8. April in Düsseldorf. Dabei ging es nicht um weitere konkrete Reformschritte: Die Delegierten entschieden mehrheitlich, die Reform bis Ende 2016 zu stoppen. Damit bleibt es der noch 2016 zu wählenden neuen Vertreterversammlung überlassen, die weiterhin geltenden VV-Beschlüsse zur Reform zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Der beschlossene Antrag fordert den Vorstand auf, bis Jahresende keine weiteren Änderungen in der allgemeinen ärztlichen und fachärztlichen Notdienststruktur umzusetzen – mit Ausnahme von Änderungen, die mehrheitlich von Kreisstellen gewünscht sind und der geltenden Beschlusslage der VV entsprechen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, hatte selber schon zu  Beginn der Sitzung dafür geworben, eine Art Moratorium zu beschließen: „Wir haben die Reform aus sehr triftigen Gründen beschlossen. Diese Gründe, unter anderem eine Homogenisierung der Dienstbelastung, eine bessere Kostenkontrolle und ein einheitliches, flächendeckendes Angebot an fachärztlichen Notdiensten, müssen auch in künftiger Umsetzung eine zentrale Rolle spielen – ich sage künftig, weil ich zurzeit keine tragfähige Basis für eine weitere Umsetzung der Notdienstreform sehe“, sagte Bergmann. Schwierige Suche nach Konsens Auch Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, ging in seinem Bericht auf das Thema Notdienst und auf offene Fragen bei der Planung und Umsetzung der Reform ein. So fehle nach wie vor ein Konsens zur Zahl und zu genauen Standorten von Notdienstpraxen in der Modellregion Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, in der eine enge Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Bereich im Notdienst erprobt werden soll. Die Einführung weiterer zentraler Standorte für die fachärztlichen Notdienste ist derzeit nicht möglich, da die beschlossene gemeinsame Notdienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein noch nicht vom Landesgesundheitsministerium genehmigt ist. Zudem gibt es in den Regionen weiteren Abstimmungsbedarf. Einvernehmliche Lösungen fehlen auch bei der Reform des kinderärztlichen Notdienstes, unter anderem bei den Regelungen zur Einrichtung von Dependancen. Die Entscheidung der Delegierten, die Reformpläne zurückzustellen, kommentierte Potthoff mit dem Verweis auf den umfassenden Reformbeschluss aus November 2012 und dem Hinweis, dass der aktuelle Beschluss keine der offenen Fragen erledige, sondern nur vertage. Die Frage nach einer künftigen Notdienststruktur sei darüber hinaus grundsätzlich zu stellen – inklusive der Überlegung, ob dafür nicht über den ambulanten und stationären Bereich hinaus ein separater Sektor mit separater Verfügung geschaffen werden solle. Hierüber würden bereits Gespräche geführt. 3,2 Prozent mehr Honorar in 2016 Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, ging in seinem Bericht auf die jüngste Honorarvereinbarung der nordrheinischen Krankenkassen und der KV in Nordrhein und die erste Bilanz der Termin-Servicestellen ein. Das Honorarvolumen der niedergelassenen Vertragsärzte in Nordrhein wird sich im laufenden Jahr um gut drei Prozent erhöhen; das Honorarplus entspricht einem Gesamtvolumen von knapp 83 Millionen Euro. Mit der Arbeit der seit Ende Januar aktiven Termin-Servicestelle zeigte sich Brautmeier sehr zufrieden. „Die Mitarbeiter der Servicestelle haben in den ersten neun Wochen mehr als 2200 Termine erfolgreich vermittelt“, sagte Brautmeier – der Anteil der Fälle, in denen sich Patienten mit einer als dringlich gekennzeichneten Überweisung meldeten, sank in den vergangenen Wochen von etwa der Hälfte auf nur noch ein Drittel. Nur diese Patienten haben Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen. Die gesuchtesten Fachgruppen waren Neurologen, Radiologen und Kardiologen. Der Anteil der trotz der Vermittlung von den Patienten nicht wahrgenommenen Facharztterminen lag bisher bei acht Prozent. „Wir halten die Servicestelle nach wie vor für überflüssig, aber wir wollen den Service gut gestalten, damit wir niemanden in die Klinik schicken müssen und der Politik weitere Argumente liefern, die Krankenhäuser für ambulante Leistungen zu öffnen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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adesso initiiert Hochschulbeirat

Die adesso AG hat einen Hochschulbeirat für den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis ins Leben gerufen. Das neue Gremium setzt sich aus Führungskräften des IT-Dienstleisters sowie zahlreichen Professoren renommierter Hochschulen zusammen. Ziel des adesso-Hochschulbeirats ist der gegenseitige Austausch über aktuelle wissenschaftliche und technologische Themen. Das Gremium soll wissenschaftliche und Praxisperspektiven zusammenführen und so neue Impulse für beide Seiten ermöglichen. Dazu wird der Hochschulbeirat künftig zweimal jährlich tagen. Neben Managern von adesso sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Volker Gruhn und dem Vorstandsmitglied Andreas Prenneis sind Professoren von sechs verschiedenen Hochschulen im Beirat vertreten. Dazu gehören: Prof. Bernhard Rumpe, RWTH Aachen University, Lehrstuhl Software Engineering Informatik 3; Prof. Wilhelm Hasselbring, Kiel University, Software Engineering Group Department Computer Science; Prof. Dietmar Jannach, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl Informatik 13 Dienstleistungsinformatik; Prof. Michael Klotz, FH Stralsund, Fachbereich Wirtschaft; Prof. Manfred Reichert, Universität Ulm, Institut für Datenbanken und Informationssysteme; Prof. Stefan Tai, Technische Universität Berlin, Information Systems Engineering. Zu den konkreten Maßnahmen des Hochschulbeirats zählt unter anderem der Aufbau enger Kooperationen. So möchte sich adesso noch aktiver an Forschungsprojekten beteiligen, umgekehrt soll die wissenschaftliche Expertise der Hochschulen verstärkt in die Kundenprojekte des IT-Dienstleisters integriert werden. Geplant ist, die Kooperationen auf regionaler Ebene zwischen den Geschäftsstellen von adesso und den in der Nähe ansässigen Hochschulen zu vertiefen. Darüber hinaus werden die Vertreter von adesso und die Hochschulprofessoren im Beirat aktuelle technologische, wissenschaftliche sowie förderpolitische Themen diskutieren und deren strategische Bedeutung eruieren. „Praxis muss heute sehr viel enger mit Wissenschaft kooperieren, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen einer digitalen Welt gewachsen zu sein“, sagt Prof. Dr. Volker Gruhn, Aufsichtsratsvorsitzender der adesso AG. „Deshalb führt unser Beirat die Expertise von adesso mit der Expertise unserer Hochschulpartner zusammen. Gemeinsam wollen wir zukunftsfähige Ideen entwickeln und realisieren und so zu einem Innovator für die IT-Branche werden.“ Pressemitteilung der adesso AG

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Beitragserhöhung: BKK mobil oil erhöht Zusatzbeitrag auf 1,1 Prozent

Nachdem sich die BKK mobil oil zu Beginn des Jahres 2016 der Welle zur Erhöhung des Zusatzbeitrages entziehen konnte, musste die Kasse mit Sitz in München nun den Zusatzbeitrag auf das Niveau des durchschnittlichen Zusatzbeitrages anheben. Nach eigenen Angaben führte die aktuelle Entwicklungen des Gesundheitsmarktes sowie Veränderungen bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und stark gestiegene Leistungsausgaben zur Notwendigkeit, den bislang unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent auf den aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent anzuheben. Die Anhebung ist ab 01.04.2016 gültig.

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Deutsch-Französischer Ministerrat: Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird weiter gestärkt

Anlässlich des 18. Deutsch-Französischen Ministerrats in Metz haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine, Ministerin für Soziales und Gesundheit, eine Erklärung zur verstärkten Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich unterzeichnet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der heute unterzeichneten Erklärung stellen wir die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik auf eine neue Grundlage. Damit wollen wir die medizinische Versorgung von Patienten in grenznahen Regionen weiter verbessern und die globale Gesundheitspolitik  gemeinsam vorantreiben. Wir werden den deutsch-französischen Austausch auch künftig durch regelmäßige Treffen insbesondere auch zum Gesundheitskrisenmanagement verstärken.“ Um die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich über die Ländergrenzen hinweg zu fördern, sprachen sich beide Minister dafür aus, die sogenannte MOSAR-Vereinbarung zeitnah zu unterzeichnen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den grenznahen Krankenhäusern und ermöglicht den Bewohnern der Region an Saar und Mosel den Zugang zu einer qualitativ guten und bedarfsgerechten Versorgung in der Nähe des Wohnorts. So werden administrative und finanzielle Hindernisse beseitigt und eine optimale und sich ergänzende Gesundheitsversorgung geschaffen. Darüber hinaus ist es beiden Ländern ein wichtiges Anliegen, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft einen schnellen Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen und gleichzeitig die Finanzierung von Innovationen langfristig zu sichern. Um Innovationen im Gesundheitsbereich stärker voranzutreiben, wird deshalb ein Dialog von Gesundheitsexperten, Patientinnen und Patienten, Industrie, Krankenkassen, Verwaltungen und öffentliche Träger angestrebt. Zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen sprachen sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika weltweit aus. Eine Verschreibungspflicht in der Human- und Veterinärmedizin wird als wirksames Instrument angesehen. Darüber hinaus soll es einen internationalen Dialog über eine Optimierung der Zulassung und Regulierung von Antibiotika geben. Zudem unterstrichen die Minister die tragende Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die globale Gesundheitssicherheit. Um die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO aus dem Jahr 2005 weiter voranzutreiben, regten beide Minister eine WHO-Plattform an, die die Maßnahmen zur Implementierung der IHR koordiniert. Gemeinsam mit den zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20) soll die internationale Krisenreaktionsfähigkeit im Gesundheitsbereich weiter gestärkt werden. Sowohl Deutschland als auch Frankreich begrüßten die Einrichtung des European Medical Corps und sprachen sich dafür aus, dass das Corps einen Beitrag zur globalen Einsatztruppe der WHO für gesundheitliche Notlagen bildet. Künftig sollen weitere regelmäßige Treffen stattfinden, beispielsweise zur Rolle der medizinischen Versorgungszentren im Gesundheitswesen oder zum Gesundheitskrisenmanagement. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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PKV-Zahlen 2015: Vorsorge für Privatversicherte trotz Niedrigzinsen erneut stark gewachsen

Trotz des ungünstigen Zinsumfeldes hat die Private Krankenversicherung die Demografie-Vorsorge für ihre Versicherten erneut deutlich ausbauen können: Die Alterungsrückstellungen stiegen 2015 auf 219 Milliarden Euro; ein Plus von 6,2 Prozent. „Auch in der Niedrigzinsphase konnten wir den Rückstellungen der Privatversicherten im Jahr 2015 rund 12,8 Milliarden Euro neu zuführen“, erklärte der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, bei der Vorstellung der vorläufigen Branchenzahlen in Berlin. „Das beweist die große Kompetenz und Sorgfalt der PKV-Unternehmen bei der Anlage der Versichertengelder. Die PKV trifft nachhaltig und verlässlich dafür Vorsorge, dass die Versicherten älter werden und im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt.“ Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung kalkuliert die PKV die Beiträge der Versicherten so, dass sie von Beginn an selbst Vorsorge für ihre altersbedingt steigenden Gesundheitsausgaben treffen. Diese Alterungsrückstellungen betragen 189 Milliarden Euro in der Krankenversicherung sowie 30 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Damit haben sie sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. 2015 erreichte die Branche insgesamt eine Nettoverzinsung von 3,7 Prozent. Zahl der Versicherungen steigt auf 33,56 Millionen  Die Gesamtzahl an Versicherungen in der Privaten Krankenversicherung entwickelte sich im Jahr 2015 ebenfalls weiter positiv: Sie stieg auf insgesamt 33,56 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen verzeichneten dabei einen Zuwachs um 1,7 Prozent auf 24,77 Millionen. Der Trend zu privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, setzt sich somit fort. Besonders stark war das Wachstum erneut in der Pflegezusatzversicherung. Die Zahl der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen stieg um 22,4 Prozent auf 683.500 Verträge. Die Zahl der ungeförderten Pflegezusatzpolicen wuchs um 4,2 Prozent auf 2,59 Millionen. Insgesamt ergibt das ein Plus von 228.200 Versicherungen. „Den Menschen wird zunehmend bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nur einen Teil der Kosten trägt und für die Betroffenen oder ihre Angehörigen ohne private Vorsorge eine Finanzierungslücke von oft mehr als tausend Euro im Monat bleibt“, so Leienbach. In der Krankheitsvollversicherung trug ein Sondereffekt abermals zu einem leicht rückläufigen Neugeschäft bei: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichte 2015 einen historischen Rekordstand, sodass zwangsläufig auch der Wechsel von Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besonders hoch ausfiel. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes wuchs die Zahl der Arbeitnehmer gegenüber 2014 um 426.000 Personen, wogegen die Zahl der Selbstständigen um 97.000 zurückging. Infolgedessen mussten zigtausende vorher privatversicherte Selbstständige beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Anstellungen in die GKV wechseln, ob sie das nun wollten oder nicht. Somit verringerte sich der Bestand in der Krankheitsvollversicherung 2015 leicht auf 8,79 Millionen Personen. Das sind 0,5 Prozent oder 47.100 weniger als Ende 2014. Der Rückgang war damit geringer als im Vorjahr (2014: minus 0,6 Prozent). Moderates Wachstum bei den Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhten sich 2015 um 1,4 Prozent auf 36,82 Milliarden Euro. 34,62 Milliarden Euro entfallen auf die Krankenversicherung – ein Plus von 0,9 Prozent. Eine Ursache für dieses vergleichsweise geringe Wachstum war die moderate Beitragsentwicklung bei vielen PKV-Unternehmen. In der Pflegeversicherung stiegen die Einnahmen um 9,4 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro. Grund dafür ist das erste Pflegestärkungsgesetz: Die Pflegeleistungen wurden deutlich ausgeweitet und somit auch die Beiträge angepasst. Die Versicherungsleistungen stiegen 2015 um 4,1 Prozent auf 25,81 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfallen 24,86 Milliarden Euro, auf die Pflegeversicherung 0,95 Milliarden Euro. Das ergibt ein Plus von 4,0 Prozent in der Krankenversicherung und von 8,0 Prozent in der Pflegeversicherung.

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