Kabinett beschließt Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen („BIS 2030 – Bedarfsorientiert, Integriert, Sektorübergreifend“) beschlossen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam vorgelegte Strategie wird nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dank unserer erfolgreichen Präventionsarbeit und hochwertigen Behandlung gehört Deutschland zu den Ländern mit den niedrigsten HIV-Neuinfektionsraten in Europa. Die aktuellen Zahlen zeigen aber auch, dass die Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Dabei ist es wichtig, alle sexuell und durch Blut übertragbaren Krankheiten in den Blick zu nehmen. Dadurch können Gemeinsamkeiten in der Prävention, Testung, Diagnostik genutzt und die Versorgung der Patientinnen und Patienten insgesamt verbessert werden. Zusammen mit den Bundesländern, Verbänden und Selbsthilfeorganisationen können wir so HIV, Hepatitis B und C  und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten noch wirksamer bekämpfen.“ Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller: „ Bei der Bekämpfung von HIV und AIDS wurden bereits beachtliche Erfolge für Millionen Menschen weltweit erreicht. Dennoch dürfen wir mit den Anstrengungen nicht nachlassen, besonders in Subsahara-Afrika“. So sei zwar die Zahl der Neuinfektionen unter Kindern von 520.000 im Jahr 2000 bis zum Jahr 2014 um mehr als die Hälfte auf 220.000 zurückgegangen, aber „Es muss unser Ziel sein, die Neuinfektionen mit HIV drastisch zu reduzieren. Wir setzen daher auf Prävention und verbesserte medizinische Versorgung. “ Mit der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie von 2005 hat die Bundesregierung erstmals Handlungsfelder zur Eindämmung von HIV und AIDS auf nationaler und internationaler Ebene beschrieben. Trotz wichtiger Erfolge in der Eindämmung der Epidemie ist eine Fortsetzung des Engagements notwendig. Da HIV, Hepatitis B und C sowie andere sexuell übertragbare Infektionen vergleichbare Übertragungswege und -risiken haben, werden die verschiedenen Krankheitserreger künftig in einer gemeinsamen, integrierten Strategie in den Blick genommen. So können Gemeinsamkeiten in der Prävention, Diagnostik und Testung der Krankheiten und bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten besser genutzt werden. Die Bereiche „Früherkennung und Prävention“ werden mit der neuen Strategie weiter ausgebaut. Denn durch das frühzeitige Erkennen von Infektionen können Menschen schneller geheilt, Spätfolgen vermieden und die Übertragung von Infektionen verhindert werden. Die Zahlen der geschätzten Neuinfektionen mit HIV haben sich seit 2006 stabilisiert. 2014  wurden 3.200 neue Fälle registriert. Ende 2014 lebten in Deutschland etwa 84.000 Menschen mit HIV. Dagegen ist etwa bei Syphilis seit 2010 ein starker Anstieg zu verzeichnen. 2014 wurden 5.722 Fälle gemeldet, 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist nur bei Männern zu beobachten. Bei Frauen sind die absoluten Zahlen wesentlich niedriger und waren 2014 rückläufig. Die Präventions- und Versorgungsangebote sind passgenau auf verschiedene Altersgruppen und Lebensbereiche ausgerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei, Wissen über die Krankheiten, ihre Übertragungswege und die Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Als Grundlage für die Planung und Durchführung von Maßnahmen werden aktuelle Daten erhoben. Eine Vernetzung der staatlichen Institutionen, dem Gesundheitsbereich, freien Trägern, Selbsthilfeorganisationen und anderen Akteuren soll gewährleisten, dass betroffene Menschen mit abgestimmten Maßnahmen besser erreicht und Ressourcen gebündelt werden. Auf internationaler Ebene wird die deutsche Entwicklungspolitik darüber hinaus ihre Anstrengungen fortführen, um allen Betroffenen Zugang zu Behandlung und sozialer Absicherung zu ermöglichen. Dabei sollen konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV eng verzahnt werden mit der nachhaltigen Stärkung von Gesundheitssystemen sowie der Stärkung von Frauenrechten. Auch die besonders schwierige Lage von Menschen auf der Flucht wird berücksichtigt, etwa durch die Integration von Präventions- und Schutzmaßnahmen in lokale HIV-Programme der Aufnahme- und Transitländer. Neben bilateralen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit wird die Bundesregierung daher international auch weiterhin den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria unterstützen. Maßstab ist und bleibt das Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die AIDS-Epidemie bis zum Jahr 2030 zu beenden und Hepatitis und andere übertragbare Infektionen zu bekämpfen. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.bmz.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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40 Millionen Menschen in Deutschland informieren sich im Internet über Gesundheitsthemen

Knapp 40 Millionen Menschen in Deutschland suchten im Jahr 2015 online nach Informationen zum Thema Gesundheit wie zum Beispiel zu Verletzungen, Krankheiten, Ernährung und gesundheitserhaltenden Maßnahmen. Das entsprach einem Anteil von 67 % der Internetnutzerinnen und -nutzer ab 10 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April weiter mitteilt, war dies ein Zuwachs von knapp 11 Prozentpunkten gegenüber 2010. Frauen waren interessierter an Gesundheitsthemen als Männer: 76 % der Internetnutzerinnen ab 10 Jahre informierten sich darüber im World Wide Web im Vergleich zu 59 % der Internetnutzer. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

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Patientenwohl Leitschnur des Handelns im Krankenhaus

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Hervorhebung der zentralen Bedeutung der persönlichen Zuwendung in der stationären Versorgung. Dessen sind sich die Krankenhäuser bewusst und das Patientenwohl ist Leitschnur ihres Handelns. Seit 2007 findet eine kontinuierliche Ausweitung der Pflegestellen in den Krankenhäusern mit insgesamt 30.000 zusätzlichen Stellen statt. Durch das Förderprogramm der Koalition wird die Einstellung weiterer 6.000 Kräfte mit 90 Prozent Personalkostenzuschuss gefördert. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur personellen Entlastung der Pflegekräfte. Und bei den Ärzten gab es in zehn Jahren seit 2004 eine Steigerung von 40.000 Beschäftigten auf knapp 170.000 Ärzte. „Zentrale Voraussetzung für eine versorgungsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern ist allerdings die gesicherte Finanzierung des Personalbestandes in der Größenordnung von 1,1 Millionen Beschäftigten (davon alleine mehr als 420.000 Pflegekräfte, davon 318.000 Vollzeitkräfte). Hier muss gewährleistet sein, dass Tarifsteigerungen – wie sie nun wieder anstehen – über die Vergütungsanpassungen refinanziert werden können. Nur wenn das gewährleistet ist, wird der Rationalisierungsdruck vom Personal genommen. Die ebenfalls mit der Krankenhausreform beschlossene Tarifausgleichsrate geht hier in die richtige Richtung. Sie muss allerdings stärker auf die tatsächlichen Vergütungsanpassungen in den einzelnen Bundesländern (Landesbasisfallwerte) ausgerichtet werden“, erklärte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK Bayern: Noch schnellere Bearbeitung von Reha-Anträgen

Die AOK Bayern setzt auf Digitalisierung, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern. So wird durch eine neue Internetschnittstelle die Bearbeitung der Anträge für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt deutlich beschleunigt. Kliniken können jetzt direkt die Anträge online erfassen – der langwierige Postweg wird überflüssig. Als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland hat die AOK Bayern eine entsprechende Software (ARGuS) entwickelt. „Wir können unseren Versicherten damit noch schneller eine Reha-Maßnahme vermitteln. Unnötige und belastende Wartezeiten werden vermieden“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Im Schnitt dauert es bisher drei Tage, bis der Reha-Antrag vom Krankenhaus bei der AOK Bayern eingeht und erfasst wird. Künftig können die von den Kliniken übermittelten Anträge sofort bearbeitet werden. „Die neue KrankenhausSchnittstelle vermeidet Medienbrüche und minimiert den Zeitaufwand der Antragsbearbeitung – sowohl für die Krankenhäuser als auch für die AOK Bayern“, so Platzer. Damit Kliniken die neue Internet-Schnittstelle nutzen können, ist eine Beitrittserklärung notwendig. Die AOK Bayern hat daher eine Rahmenvereinbarung mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und dem Verband der Privatkran- AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Ansprechpartner: Michael Leonhart, Pressesprecher Carl-Wery-Straße 28, 81739 München Telefon 089 62730-146, Telefax 089 62730-650099 www.aok.de, presse@by.aok.de 2 kenhausanstalten in Bayern (VPKA) abgeschlossen. Auch BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein begrüßt das neue Verfahren: „ARGuS vereint zwei Verbesserungen: Die Wartezeit für die Patienten wird verkürzt und der Arbeitsaufwand des Klinikpersonals wird verringert.“ Knapp 68.000 Anträge für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt bearbeitete die AOK Bayern im vergangenen Jahr. Dies entspricht etwa 270 Anträgen pro Werktag. Insgesamt finanzierte die AOK Bayern 2015 Anschlussrehabilitationen in Höhe von 160 Millionen Euro. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Wissenschaftliches Institut der TK mit neuem Direktor

Dr. Andreas Meusch (57) wird zum 1. April 2016 Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) der Techniker Krankenkasse (TK). Der promovierte Politikwissenschaftler hat davor mehr als 17 Jahre die 15 TK-Landesvertretungen geleitet. „Die TK ist die Interessenvertreterin ihrer Versicherten. Daher analysieren wir systematisch deren Versorgungsbedarf“, so der neue WINEG-Direktor. „Dabei betrachten wir Versorgungsstrukturen generell sowie einzelne Krankheitsbilder und konkrete medizinische Leistungen.“ Meusch folgt auf Dr. Frank Verheyen, der das WINEG seit 2009 geleitet hat und jetzt bei der TK strategische Aufgaben der Arzneimittelversorgung im Bereich Versorgungsinnovation übernimmt. Frühere berufliche Stationen von Meusch waren u. a. das Bundesministerium für Familie und Senioren, das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und fünf Jahre lang die Leitung der Landesvertretung Baden-Württemberg der Ersatzkassenverbände. Dr. Andreas MeuschMeusch wurde mit einer Arbeit über „Moral Hazard in der gesetzlichen Krankenversicherung“ promoviert. Sein Studium absolvierte er in Politikwissenschaften, Publizistik, Geschichte und öffentlichem Recht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie in Dijon und Krakau. Seit 1986 ist Dr. Meusch in verschiedenen Funktionen im Bereich der akademischen Lehre engagiert. Unter anderem war er für diverse deutsche Universitäten und Fachhochschulen als Lehrbeauftragter für die Fachbereiche Politikwissenschaft (Mainz, Stuttgart und Hohenheim), Pflegewissenschaften (Zwickau), Wirtschaftswissenschaften (Bayreuth) tätig. Meusch ist seit 2000 Mitherausgeber der Schriftenreihe „Beiträge zum Gesundheitsmanagement“ im NOMOS Verlag. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Schrittweise Marktzulassung bei Arzneimitteln: Prinzip Hoffnung darf Prinzip Sicherheit nicht verdrängen

Auf europäischer Ebene wird derzeit diskutiert, den Zulassungsprozess von neuen Arzneimitteln deutlich zu verkürzen und dafür bisherige Zulassungsstandards für Hersteller zu senken. Vor allem Patienten mit schweren Erkrankungen und fehlenden Therapieoptionen sollen von einem früheren Zugang profitieren, argumentieren Unterstützer dieser Pläne. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch Vorsicht geboten: „So verständlich die Hoffnung auf Heilung oder Linderung einer Krankheit durch neue Arzneimittel ist, sie darf nicht mit einer partiellen Abkehr vom Grundsatz Sicherheit als Bedingung für die Marktzulassung erkauft werden“, warnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes muss eine solide wissenschaftliche Evidenzgrundlage für die Prüfung von Wirksamkeit und Risiko von neuen Arzneimitteln vor ihrer Zulassung weiterhin oberste Priorität haben. „Wir dürfen nicht hinter den Sicherheitsstandard zurückfallen, den der Gesetzgeber aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit dem Contergan-Skandal in den 1970er Jahren gesetzt hat. Robuste, vergleichende Phase-III-Studien sind zentral, um die vom Hersteller behauptete Wirksamkeitsannahme zu bestätigen und mögliche schwere Nebenwirkungen unter intensiver medizinischer Betreuung der freiwilligen Studienteilnehmer zu erkennen, bevor das Produkt in der breiten Regelversorgung eingesetzt wird. Beschleunigte Zulassungen von Arzneimittel müssen daher Ausnahmen für echte medizinische Versorgungslücken bleiben. Nur hier ist es zu rechtfertigen, dass der sehr frühe Marktzugang mögliche Fehleinschätzungen zu Wirksamkeit, Risiken und Nebenwirkungen aufgrund der dünnen Datenlage zum Zeitpunkt der Zulassung mit sich bringt“, so v. Stackelberg. Bisherige Erfahrungen zeigen Probleme: Industrie liefert kaum Daten Bereits heute hat die europäische Zulassungsbehörde (EMA) mehrere Möglichkeiten, bei der Zulassung von neuen Arzneimitteln den Zugang von Patienten zu neuen Arzneimittel zu beschleunigen (z. B. die bedingte Marktzulassung oder die Marktzulassung unter besonderen Umständen). Im Frühjahr 2014 hat die EMA ein Pilotprojekt („Adaptive Pathways“) gestartet, um die bereits bestehenden Sonderwege unter einem einheitlichen Konzept einer beschleunigten Marktzulassung von Arzneimitteln trotz limitierter Datenbasis zusammenzuführen. Das neue Arzneimittel würde danach entweder zunächst nur für eine kleine Patientengruppe mit einer medizinischen Versorgungslücke zugelassen werden. Oder es würde eine bedingte Zulassung auf Basis einer unsicheren Datenlage erteilt werden. Die konventionellen Nachweisstandards für Zulassungen würde die EMA in diesen Fällen absenken. Unter anderem soll gerade die für Sicherheitsfragen besonders relevante Phase III-Studie, also vergleichende Tests mit einer größeren Personengruppe, vor Erteilung der Zulassung nicht mehr zwingend notwendig sein. Im Gegenzug verpflichtet sich der Unternehmer, nach der Zulassung ergänzende Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit nachzureichen. Liegen mit der Zeit ausreichende Daten vor, will die EMA die zunächst bedingte Zulassung zu einer „Vollzulassung“ hochstufen oder das anfangs begrenzte Einsatzgebiet sukzessive um zusätzliche Anwendungsgebiete erweitern. Bisherige Erfahrungen bei den schon derzeit möglichen beschleunigten Zulassungen zeigen jedoch, dass versprochene Studienergebnisse von Herstellern nicht, zeitlich verzögert oder mit qualitätsmindernden Abweichungen von den ursprünglichen Auflagen eingereicht werden. Zwischen Januar 2006 und Juni 2015 ließ die EMA 490 Arzneimittel zu, davon erhielten 26 eine bedingte Zulassung. Von diesen 26 Arzneimitteln wurden nur zehn auf Basis der vom Hersteller nachgelieferten Daten in eine reguläre Zulassung überführt (38,5 Prozent). Im Durchschnitt dauerte es bis zur Hochstufung zur Vollzulassung fünf Jahre, in denen Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels nicht auf regulärem Niveau abgesichert waren. Zu beobachten ist, dass die EMA ihre vor Zulassung formulierten Studienauflagen im Nachgang absenkt. In keinem Fall wurde wegen nicht erfüllter Auflagen die Zulassung entzogen; unbekannt ist, ob anderweitige Sanktionen verhängt wurden. Verspätete Abgabe von Studien muss sanktioniert werden „Wir müssen sicherstellen, dass die pharmazeutischen Unternehmen die versprochenen Studien nach Zulassung wirklich liefern und dies auch in einer Qualität, wie es Sicherheit und Versorgungsanspruch der Patienten erfordern“, mahnt v. Stackelberg. „Wenn die Zulassungsebene den Anspruch auf Studienlieferungen nicht effektiv durchsetzt, müssen es die nationalen Sozialversicherungssysteme tun.“ Der GKV-Spitzenverband schlägt daher eine angepasste Erstattung auf Basis verpflichtend zu wiederholender Nutzenbewertungen vor. Legt der Unternehmer nach Ablauf der Vorlagefrist die geforderten Studien nicht vor, wird die Erstattung angemessen beschränkt. Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Pläne der EU dämpft v. Stackelberg grundsätzlich die Erwartungen an die Erstattungshöhe solcher schrittweise zugelassenen Arzneimittel. Je weniger Daten bei der Zulassung vorlägen, desto dünner sei die Basis für die Erstbewertung und damit auch ein mögliches Zusatznutzenvotum durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. V. Stackelberg: „Eine schrittweise Zulassung kann daher nur eine am jeweiligen Wissensstand angepasste Erstattungshöhe bedeuten, die die größere Unsicherheit beim Zusatznutzen berücksichtigt.“ Richtige Konsequenzen aus einer schrittweisen Zulassung ziehen Setzt sich die schrittweise Marktzulassung bei neuen Arzneimitteln durch, muss sich auch die Arzt-Patienten-Kommunikation anpassen. „Patienten wie Ärzte haben einen Anspruch darauf, zu wissen, welches Risiko von Neben- und Wechselwirkungen sie eingehen. Die mit dieser Zulassungsart verbundene größere Unsicherheit muss an Patienten und Ärzte kommuniziert werden. Und zwar viel gezielter und breiter als es heute passiert“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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BARMER GEK-Arzneimittelrabattverträge: Achte Ausschreibung bezuschlagt

Die BARMER GEK hat die Zuschläge für die achte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge erteilt. Bezuschlagt wurden insgesamt 126 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 144 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 980 Millionen Euro. „Die Rabattverträge mit Generikaherstellern haben sich hinsichtlich der Versorgungsqualität sowie der Ausgabensteuerung bewährt“, betont BARMER GEK Vorstand Dr. Mani Rafii. Die neuen Verträge treten am 1. Juli 2016 in Kraft. Laufzeitende ist der 30. September 2017. Kombination von Mehrpartner- und Einpartnermodell Die bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel Wirkstoffe zur Behandlung von Diabetes, psychischen Erkrankungen, Infektionen und Schmerzen. Für sieben Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen ging bei der Ausschreibung kein oder kein zuschlagfähiges Angebot ein. Neben Exklusivverträgen setzt die BARMER GEK weiterhin verstärkt auf das Mehrpartnermodell. Bei 118 Losen kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 26 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert somit die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Insgesamt hat die BARMER GEK derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 270 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von zirka 1,5 Milliarden Euro realisiert. Neue Ausschreibung gestartet Aktuell schreibt die BARMER GEK weitere Arzneimittelrabattverträge, unter anderem zur Behandlung von Herz-Kreislauferkrankungen und Bluthochdruck, neu aus. Diese neue Tranche soll ab 1. Januar 2017 die entsprechenden bisherigen Verträge ablösen. Sie umfasst 160 Lose für insgesamt 141 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von etwa 390 Millionen Euro. Interessierte Pharmaunternehmen können ihre Angebote bis zum 18. Mai 2016 abgeben. Informationen gibt es auf der Ausschreibungsplattform unter https://ausschreibungen.barmer-gek.de/projekte.

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Arzneimittelrabattverträge – AOK Baden-Württemberg entlastet Versicherte um 32 Millionen Euro

Durch Arzneirabattverträge hat die AOK Baden-Württemberg im vergangenen Jahr knapp 207 Millionen Euro bei ihren Ausgaben einsparen können. „Diese Einsparungen tragen wesentlich zum erwarteten Rechnungsergebnis 2015 der AOK Baden-Württemberg mit einem Plus von 147 Millionen Euro bei. Wir können damit nicht nur die diesjährige Ausgabensteigerung abfedern, sondern auch weiterhin in den Ausbau der Versorgungsstrukturen investieren“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge des AOK-Systems, am Freitag (01.04.2016) in Stuttgart. Von den Einsparungen gebe die AOK Baden-Württemberg einen gehörigen Teil durch Zuzahlungsbefreiungen an Versicherte, die in der alternativen Regelversorgung der Hausarzt- und der Facharztverträge eingeschrieben sind, zurück. Hermann: „Diese Entlastung für unsere Versicherten machte vergangenes Jahr insgesamt 32 Millionen Euro aus“. Zwei neue Vertragstranchen schließen an die Ende März ausgelaufenen Verträge der Tranche „AOK XII“ aus dem Jahr 2014 an. „AOK XV“ und „AOK XVI“ haben eine Laufzeit von jeweils zwei Jahren und beinhalten Verträge über zusammen 106 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. „Bei den beiden neuen Verträgen sind auch wieder neue Wirkstoffe hinzu gekommen, die zwischenzeitlich patentfrei geworden sind und zu denen lebhafter Wettbewerb besteht. Dazu gehören zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und das Herzmedikament Eplerenon“, erläuterte Hermann. Die zum 1. April 2016 startenden Rabattverträge: AOK XV: •       Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 •       Verträge über 103 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 105 Fachlosen (19 im Mehrpartnermodell vergeben) •       45 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften •       AOK-Umsatzvolumen: 1,9 Milliarden Euro AOK XVI: •       Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 •       Verträge über drei Wirkstoffe (alle im Mehrpartnermodell vergeben) •       10 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften •       AOK-Umsatzvolumen: 150 Millionen Euro Die Rabattverträge für patentfreie Arzneimittel ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich des Generikamarktes deutlich in Schwung gebracht. Die laufenden AOK-Verträge decken rund zwei Drittel dieses Marktes ab. Sie umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro (Stand April 2016). Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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BARMER GEK will mit Beitritt zum Fachverband BiM Qualitätsstandards in der Internetmedizin voranbringen

Der rasant wachsende Markt der Internetmedizin, der von der Telemedizin bis zur Gesundheits-App reicht, braucht nach Ansicht der BARMER GEK klare Spielregeln und Qualitätsstandards. Diese will die Krankenkasse im Sinne ihrer Versicherten maßgeblich mitgestalten. Sie ist deshalb dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) beigetreten, der eben jenes Ziel verfolgt. „Die BARMER GEK unterstützt die Internetmedizin wie etwa den Ausbau telemedizinischer Anwendungen, sofern sie einen konkreten Mehrwert für den Patienten haben, diesen in einer grundlegenden Evaluation nachweisen und höchsten Datenschutzanforderungen genügen. Mit dem Beitritt zum Fachverband BiM will die BARMER GEK erreichen, dass die Internetmedizin zum Wohle der Patienten optimal eingesetzt wird“, sagt BARMER GEK Vorstand Dr. Mani Rafii. Oberstes Ziel müsse ein echter Nutzen für die Patienten sein, ohne dass sie die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten verlieren. BARMER GEK setzt auf Internetmedizin Seit Jahren geht die Krankenkasse bei der Internetmedizin voran, sei es mit der internetbasierten Therapie für Kinder mit funktioneller Sehschwäche oder durch Online-Trainings mit psychologischer Beratung. Seit Januar bietet die BARMER GEK als einzige Kasse im Rahmen ihres Kinder- und Jugend-Programms das telemedizinische Konsiliararztsystem „PädExpert“ an, das die Versorgung von Heranwachsenden verbessern soll, die unter seltenen und chronischen Erkrankungen leiden. „Die BARMER GEK hat immer wieder bewiesen, dass sie die Rolle des Gestalters der Internetmedizin einnimmt und hohe Qualitätsstandards von ihren Partnern einfordert. Daher freuen wir uns, einen solchen Partner als Mitglied des Bundesverbands Internetmedizin begrüßen zu können“, sagt BiM-Vorstandschef Sebastian Vorberg. Immer mehr Menschen rufen Gesundheitsinformationen online ab Der Beitritt der BARMER GEK zum BiM erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen Gesundheitsinformationen online abrufen. „Im Sinne gut informierter Patienten müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zugang zu qualitativ wertvollen Angeboten erleichtern beziehungsweise ‚geprüfte‘ Angebote von ‚ungeprüften‘ unterscheiden“, fordert Rafii. Der Bundesverband Internetmedizin soll sich hierfür zu einer Plattform entwickeln. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Diagnose Krebs: Mehr Sicherheit durch ärztliche Zweitmeinung

Jedes Jahr erkranken allein in Bayern rund 68.000 Menschen an Krebs. Um Patienten in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, bietet die AOK Bayern jetzt eine erweiterte ärztliche onkologische Zweitmeinung. Betroffene AOK-Versicherte aus ganz Bayern können sich kostenlos bei der Universitätsklinik in Erlangen beraten lassen. Das Angebot für eine ärztliche Zweitmeinung gilt für viele bösartige Tumorerkrankungen mit Ausnahme von Augentumoren. Eine entsprechende Kooperation hat die AOK Bayern mit dem Universitätsklinikum in Erlangen geschlossen. „Damit geben wir Patienten eine zusätzliche Orientierungshilfe – und ein Stück mehr Sicherheit bei der Entscheidung“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Universitätsklinik in Erlangen gehört zu den onkologischen Spitzenzentren in Bayern. Für Versicherte der AOK Bayern gibt es eine kostenlose Service-Hotline. Unter der Telefonnummer 0800 / 88 100 81 können sich AOK-Versicherte für die ärztliche onkologische Zweitmeinung anmelden. Dort erfahren sie auch, welche Befunde eingereicht werden müssen. Ein persönliches Erscheinen in der Universitätsklinik ist nicht notwendig. Der Versicherte muss auch keine Überweisung oder Einweisung durch den Hausarzt vorlegen. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Mittwoch von 12 bis 17 Uhr zu erreichen. Jede Woche findet in der Universitätsklinik in Erlangen mindestens einmal eine sogenannte Tumorkonferenz statt. Hier prüfen Mediziner der Uniklinik aus verschiedenen Fachrichtungen die Behandlungsmöglichkeiten. Die Patienten erhalten innerhalb von drei Werktagen nach der Konferenz die schriftliche Zweitmeinung. Diese kann die Behandlungsempfehlung bestätigen oder eine Alternative aufzeigen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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