BGH-Urteil: Gewährung von Beihilfen unterliegt strengen Vorgaben

In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 24.3.2016 hat der BDPK einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der BDPK hatte sich im Frühjahr 2013 mit einer Klage dagegen gewandt, dass der Landkreis Calw den Kreiskliniken ein Defizit von 6 Millionen Euro im Jahr 2012 sowie sämtliche zu erwartenden Defizite in den Jahren 2013 bis 2016 ausgleichen will. Dieser Klage gab der BGH nun teilweise statt und verwies das Verfahren an das OLG Stuttgart als Berufungsgericht zurück. Nach dem Urteil des  Bundesgerichtshofs unterliegt die Gewährung von Beihilfen durch Kommunen an ihre Krankenhäuser strengen Vorgaben. Diese Vorgaben hat der Landkreis Calw laut BGH in weiten Teilen nicht beachtet. Insbesondere fehlt es an einer genauen Zuordnung im Rahmen des sogenannten Betrauungsakts, für welche Kosten der Krankenhausversorgung der Landkreis welche Subventionen gewährt (Transparenzkriterium). Deshalb hätte es einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bedurft. Diese hatte der Landkreis jedoch nicht eingeholt. Das OLG Stuttgart als Berufungsgericht muss nunmehr abschließend darüber entscheiden, ob die vom Landkreis Calw gewährten Subventionen Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind. Diese Frage hatte es im Berufungsverfahren offen gelassen, weil es hierauf nach seiner – vom BGH jetzt korrigierten – Auffassung nicht ankam. Der BGH stellt demgegenüber klar, dass die Kommunen ihre Krankenhäuser nicht schrankenlos aus Steuergeldern subventionieren dürfen. Welche weiteren Konsequenzen sich aus dem Urteil des BGH ergeben, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung beurteilt werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

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Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild „Pflege“ geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft. Viele Jahre wurde über die Reform geredet. Jetzt ist es Zeit, die Pflege und unsere Pflegekräfte durch eine zukunftsfähige Pflegeausbildung weiter zu stärken. Ich freue mich deshalb sehr über die große Zustimmung der Pflegekräfte und ihrer Verbände sowie der Wohlfahrtsverbände und aus der Wissenschaft zur neuen Pflegeausbildung.“ Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Elke Ferner, betont: „Wir sind mitten im demografischen Wandel, die Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen steigt. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir eine generalistische Pflegeausbildung brauchen. Sie bietet vielfältigere Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und wird dabei helfen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dieses Gesetz macht die Pflegeausbildung attraktiv und trägt damit dazu bei, soziale Berufe aufzuwerten.“ Ergänzt wird das Gesetz durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen vor und können so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden. Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte werden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt. Die neue Ausbildung wird für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld bezahlen zu müssen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Zusammenführung zu einem Beruf wird auch die Angleichung der Verdienste in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege unterstützen. Das ist ein gutes Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind. „Die Schulgeldfreiheit macht den Pflegeberuf attraktiver und ist gleichzeitig ein Schritt in Richtung mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner. „Die Arbeit von Pflegekräften, ob in der Krankenpflege, der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege, verdient eine anständige Bezahlung, aber zugleich auch die Wertschätzung, die sich nicht unmittelbar auf dem Gehaltskonto niederschlägt: Respekt.“ Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang ist für 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Individualbudgets als Option erhalten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeberufsausbildung. Allerdings müssen für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe unterstützende und fördernde Rahmenbedingungen entstehen. Dazu gehört insbesondere, dass die zukünftige Finanzierungsregelung nicht schlechter sein darf als die im Krankenhausbereich seit Jahren bewährte Form der überbetrieblichen Finanzierung der Ausbildung auf der Grundlage krankenhausindividuell vereinbarter Ausbildungskostenbudgets. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Ausbildungskostenpauschalen darf auf keinen Fall als Regelinstrument den Krankenhäusern zwangsweise übergestülpt werden. Deshalb fordert die DKG die Option der Individualbudgets als gleichberechtigte Finanzierungsmöglichkeit neben den Pauschalen. „Es gibt sehr große strukturelle und individuelle Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Um auf diese adäquat reagieren zu können, bedarf es der Wahlmöglichkeit jedes Krankenhauses, ob es innerhalb der Pauschale agieren möchte oder ein Individualbudget aushandeln will. Nur so können vorhandene Ausbildungsstrukturen auch zukünftig sichergestellt werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der DeutschenKranmkenhausgesellschaft e.V.

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Ärzte: Anstellung und Teilzeit liegen im Trend

Die Anzahl der angestellten Vertragsärzte und -psychotherapeuten stieg 2015 deutlich um 10,6 Prozent auf 27.174. Ihre Zahl hat sich damit seit 2005 nahezu verzehnfacht, damals waren es 2.772. Generell haben sich die meisten Trends der vergangenen Jahre fortgesetzt. Das geht aus der aktuellen Ärztestatistik hervor, die die KBV heute veröffentlicht hat. Insgesamt nahmen 167.316 Ärzte und Psychotherapeuten in 2015 an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Davon waren es 144.769 Ärzte und 22.547 Psychologische Psychotherapeuten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl zwar um 2.369 erhöht (1,4 Prozent). Jedoch ist damit die Anzahl der geleisteten Arztstunden nicht unbedingt gestiegen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Teilzeittätigkeit ergibt sich lediglich ein Plus von 0,2 Prozent. Der Rückgang der Hausärzte setzte sich in 2015 mit minus 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fort. Ihre Zahl sinkt damit auf 51.765. Das sind 1.170 Hausärzte weniger als noch 2009. Besonders stark war der Rückgang im Saarland (minus 1,9 Prozent verglichen mit 2014) und in Schleswig-Holstein (minus 1,7 Prozent). Dem bundesweiten Trend entgegensetzen konnten sich u.a. Brandenburg (plus 1,1 Prozent), Hessen (plus 0,3 Prozent) sowie Thüringen und Hamburg (plus 0,2 Prozent). Auch in einigen anderen Arztgruppen hat sich die Zahl der Mediziner verringert, wie etwa bei den Frauenärzten (minus 0,1 Prozent), Kinder- und Jugendärzten (minus 0,2 Prozent) und Nervenärzten (minus 0,8 Prozent). Dagegen stieg die Anzahl der Psychotherapeuten um 2 Prozent. Dieser Zuwachs um 453 Psychotherapeuten ist dabei vor allem auf einen starken Anstieg in den neuen Bundesländern zurückzuführen – etwa in Mecklenburg-Vorpommern (plus 12,3 Prozent), Brandenburg (plus 10,4 Prozent) oder in Sachsen-Anhalt (plus 8,6 Prozent). Außerdem gibt es auch moderate Zuwächse bei den Fachinternisten und Orthopäden. Mit der Ärztestatistik veröffentlicht die KBV regelmäßig Zahlen und Daten zur Struktur der vertragsärztlichen Versorgung und stellt diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Alle Daten finden sich unter www.kbv.de/html/gesundheitsdaten.php. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Mobile Health: Verlorenen Boden gutmachen

Das Verständnis für den Wert digitaler Technologien in der Healthcare-Branche ist in Deutschland zwar theoretisch angekommen, wird aber in der Praxis noch nicht gelebt. Stattdessen laufen die Unternehmen hierzulande Gefahr, von der Technologie-Führerschaft des Silicon Valley überrannt zu werden. Nicht nur bei der vergangenen Healthcare Conference in San Francisco im Januar 2016 wurden die Stimmen um die Diversifikations-Strategie von Google und Co. lauter, auch über den großen Teich hinweg löst die Offensive der IT-Experten Aufbruchsstimmung aus. „Und das wird auch Zeit“, sagt Stefan Raupach, Director Strategy & Client Solutions bei der Marvecs GmbH, und plädiert für mehr Tatendrang bei der Umsetzung mobiler Kommunikations-Strategien anhand modularer IT-Bausteine und unter Einbezug sämtlicher Steakholder im Gesundheitsmarkt. Den „digitalfremden“ aber dafür branchenvertrauten Pharmaunternehmen fehlt es meist an der notwendigen IT-Expertise oder auch Manpower, um intelligente Softwarelösungen in Eigenregie zu entwickeln und im Hinblick auf die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse der Zielgruppen in der Praxis zu etablieren. „Daher realisieren wir für Kunden modulare Plattformkonzepte, die individuell auf eine Organisationen und ihre Anspruchsgruppen zugeschnitten werden können“, erklärt Stefan Raupach.  Mobile-Strategien modular aufbauen Einmal von Marvecs eingerichtet, verknüpft ein durchdachtes Mobiles-Kommunikations-Konzept mit vorgefertigten Software-Bausteinen die verschiedenen Kommunikationspartner langfristig und effizient miteinander: vom Hersteller und Außendienstler über den Arzt, das Klinikpersonal oder den Apotheker bis hin zum Patienten und dessen familiäres Umfeld. Unter Verwendung ganz unterschiedlicher Kanäle, wie etwa Web Meetings, individualisierbare Websites, Apps oder E-Mail-Kampagnen – kann bedarfsorientierter Content nicht nur zur richtigen Zeit an den richtigen Ansprechpartner übermittelt, sondern auch mit wenigen Klicks aktuell gehalten werden. Entsprechende Feedback-Mechanismen in Apps und anonymisierte Tracking-Funktionen stellen sicher, dass Hersteller ihren Service und ihre Präparate kontinuierlich anpassen sowie verbessern können. Sprich: Statt wie bisher Informationen nur zu senden, können diese nun im Sinne einer dialogorientierten Kommunikation hin und her gespielt und im Anschluss weiterverarbeitet werden. Kreislauf aus personalisierter Kommunikation und anonymisiertem Feedback Von dem Konzept profitiert jeder Kommunikationspartner auf seine Weise. Patienten erhalten relevante Inhalte wann und wo immer sie benötigt werden – und zwar zugeschnitten auf ihren persönlichen Krankheitsverlauf. Mit einem breiten Instrumentarium wird den Störfaktoren der Compliance, wie zum Beispiel Vergesslichkeit oder eine mangelhafte Aufklärung über Nebenwirkungen und Begleiterkrankungen, somit ein Riegel vorgeschoben. Dem behandelnden Arzt hingegen wird einerseits ein zusätzliches Instrument an die Hand gegeben, um eine strukturierte und ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten und somit die Arzt-Patienten-Beziehung zu vertiefen. Auf der anderen Seite stehen Ärzten ebenso wie Apothekern komfortable Wege der Informationsbeschaffung zur Verfügung. Gleichermaßen erschließen sich die Vorzüge für Pharmaunternehmen: Mit einer intelligenten Mobile-Health-Strategie gestalten sie die Abläufe im Feld effizienter und erhalten gleichzeitig wertvollen Rücklauf an Informationen für ihre Forschung und Entwicklung in Form von anonymisierten Patientendaten und interaktiven Feedback-Mechanismen. Als wichtiger Teil des Kommunikationskreislaufs kann der Außendienst seine Kontakte individuell verwalten und ansprechen. Dabei wahrt er im selben Zug die Bedürfnisse von Facharzt oder Apotheker hinsichtlich Zeiteffizienz und fachspezifischer Inhalte.  Die Praxis: Compliance dank digitalem Therapie-Plan Als Pharmadienstleister hält Marvecs die Zügel in der Hand, wenn es um die Konzeption und praktische Umsetzung von mobilen Kommunikations-Konzepten geht. So geschehen für ein Projekt im Bereich Lungenerkrankungen: Sobald der IT-Background geschaffen und der Außendienst entsprechend geschult waren, startete das Team mit der Präsentation beim Arzt. Da dieser in der Regel unter hohem Zeitdruck arbeitet, erfolgte die Aufbereitung der Eckpfeiler des Programms anhand einer individualisierten Landing-Page. Von dort aus genügt ein Mausklick des Arztes, um den Prozessstart einzuläuten und beispielsweise schriftliche Informationen anzufordern, die er im nächsten Schritt an seinen Patienten weitergeben kann. Dieser entscheidet letztendlich selbst, ob er an dem Programm teilnehmen möchte und kann sich für eine detaillierte Aufklärung anonym an ein Service-Center wenden. Spricht er sich dafür aus, erhält er seinen eigenen Platz in dem vernetzten Kommunikationskosmos: Der Patient wird an seine Medikation und Rezeptabholungen erinnert und bekommt grundsätzliche Informationen zu seiner Erkrankung sowie ein persönliches Nebenwirkungsprofil. Zusätzliche Bausteine der Kooperation, auf die der Patient nach Bedarf zugreifen kann, sind zum Beispiel ein Fitness-Programm mit Trackingfunktion und eine Raucherentwöhnung. Dabei erfolgt die gesamte Interaktion mit dem Teilnehmer einerseits mobil über ein beliebiges Endgerät und andererseits natürlich weiterhin auch persönlich über speziell geschulte Mitarbeiter im Kompetenz-Center. Hinsichtlich des Datenschutzes und vertraglicher Rechtsbeziehungen ist das gesamte System gründlich evaluiert.  Modulares und flexibles System Mobile Kommunikations-Konzepte können für verschiedene chronische Krankheitsbilder zum Einsatz kommen, wie beispielsweise Diabetes, Lungen- oder Herz-Kreislauferkrankungen sowie onkologische Erkrankungen, Multiple Sklerose oder Rheumatoide Arthritis. Aktuell arbeitet Marvecs in Zusammenarbeit mit Universitäten und Meinungsbildnern aus den Indikationen an unterschiedlichen Programmen. Denn in jedem Fall bedarf es eines langfristigen Behandlungsplans, der in seiner Umsetzung so effizient, individuell und informationsorientiert wie möglich gestaltet werden sollte. Allgemeine Ein- oder Ausschlusskriterien gibt es dank des modularen Konzepts nicht. „Für Pharmaunternehmen gilt lediglich, endlich in die Gänge zu kommen“, so Raupach abschließend. Pressemitteilung der MARVECS GmbH

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securPharm: Pharma-Branche berät über Umsetzung der neuen Sicherheitsmerkmale

Die dreijährige Frist für die Umsetzung der neuen Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel läuft seit dem 9. Februar 2016. Heute haben sich rund 270 Vertreter von Pharmaunternehmen, Großhändlern, Apotheken sowie Vertreter ihrer Verbände zur 3.securPharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie getroffen. Sie beraten und informieren sich über die Umsetzung der neuen Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Patienten noch besser als bisher vor gefälschten Arzneimitteln schützen sollen. securPharm e.V., die deutsche Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, hatte dazu nach Frankfurt am Main eingeladen. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und der EU-Kommission standen den Teilnehmern persönlich Rede und Antwort. Auf der Tagung wurden intensiv Fragen rund um die Einführung der neuen Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Arzneimittel diskutiert. Im Mittelpunkt standen komplexe Themen wie etwa die Anwendung der Codierregeln bei Verpackung und Bedruckung sowie die notwendigen Schritte der unternehmensinternen Maßnahmen für ein erfolgreiches Hochladen der individuellen Seriennummern in die Datenbank der pharmazeutischen Industrie. Diese von der ACS PharmaProtect GmbH im Auftrag der Pharmaverbände betriebene Datenbank ist Teil des securPharm-Systems. Das Hochladen der Daten ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Echtheitsprüfung in der Apotheke. Deutlich wurde im Laufe der Veranstaltung: Vor allem Pharma-Unternehmen sollten jetzt handeln und sich an securPharm, das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, anschließen. Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstands von securPharm e.V.: „Wir müssen uns die Zeit nehmen, mit allen Akteuren der Arzneimittelversorgung die Prozesse der Echtheitsprüfung unter Realbedingungen zu trainieren. Dazu sollten sich alle Akteure bereits ein Jahr vor dem Starttermin an securPharm angeschlossen haben, um bis zum Stichtag am 9. Februar2019 eine fehlerfreie Echtheitsprüfung zu erreichen.“ Selbst für Unternehmen, die mit der internen Umstellung auf die neuen Sicherheitsmerkmale erst am Anfang stehen, ist eine frühzeitige Anbindung an securPharm sinnvoll. Sie profitieren auf diese Weise vom Erfahrungsaustausch mit anderen Marktteilnehmern. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemitteilung des securPharm e.V.

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BSI veröffentlicht Themenpapier zu Ransomware

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Themenpapier zu Ransomwareveröffentlicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle durch Verschlüsselungs-Trojaner beschreibt das Themenpapier die verschärfte Bedrohungslage durch Ransomware und stellt Angriffsvektoren und mögliche Schäden dar. Weiterer Schwerpunkt des Papiers sind konkrete Empfehlungen und Hilfestellungen für die Prävention und die Reaktion im Schadensfall. Das Themenpapier richtet sich an professionelle Anwender und IT-Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und anderen Institutionen. Als Ransomware werden Schadprogramme bezeichnet, die den Zugriff auf Daten und Systeme einschränken oder verhindern und diese Ressourcen nur gegen Zahlung eines Lösegeldes (engl.„ransom“) wieder freigeben. Es handelt sich dabei um einen Angriff auf das Sicherheitsziel der Verfügbarkeit und eine Form digitaler Erpressung. „Die durch Ransomware verursachten IT-Sicherheitsvorfälle der letzten Wochen zeigen, wie abhängig Unternehmen und andere Institutionen von Informationstechnologie sind und welche Auswirkungen ein Cyber-Angriff haben kann. Das BSI ruft IT-Anwender auf, sich mit der aktuellen Bedrohungslage durch Ransomware auseinander zu setzen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Themenpapier Ransomware leistet dazu eine pragmatische und wertvolle Hilfestellung“, erklärt Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Themenpapier steht auf der Webseite des BSI zum kostenlosen Download zur Verfügung_ Ransomware: Bedrohungslage, Prävention & Reaktion (PDF, 603KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Pressemitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

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Sanktionen im eGK-Projekt verursachergerecht gestalten

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes begrüßt die Zielsetzung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz), den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematik¬anwendungen endlich voranzubringen. Der hierfür vorgesehene Ansatz, dem Prozess durch konkrete Fristen und Sanktionsmechanismen die nötige Dynamik zu verleihen, ist grundsätzlich richtig. Nicht zuletzt durch eine Sperre der Zuweisungen an die gematik und eine Verwaltungsratserklärung im Januar 2015 hat der GKV-Spitzenverband nachdrücklich auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Einige der vorgesehenen Sanktionsmechanismen orientieren sich jedoch an unrealistischen Terminen und sind zudem nicht verursachergerecht. Dies zeigt sich besonders deutlich an der Fristsetzung für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Die Lieferung und Erprobung der für das VSDM erforderlichen Dienste und Komponenten für die Arztpraxen und Krankenhäuser als Voraussetzung für deren flächendeckende Einführung wurde bereits vor mehr als zwei Jahren nach einer europaweiten Ausschreibung an zwei Industriekonsortien vergeben. Während die Dienste der Krankenkassen und die zentrale Telematikinfrastruktur bereits weitgehend verfügbar sind, verzögert sich die Lieferung von Konnektoren und Kartenterminals für die Arztpraxen und Krankenhäuser wieder und wieder. Die Gesellschafter der gematik haben alle Möglichkeiten, die Industrie bei der Termineinhaltung zu unterstützen, vollständig ausgeschöpft und verfügen über keine weiteren Steuerungs- oder Einflussmöglichkeiten. Ein undifferenziertes Abstrafen von drei Gesellschaftern der gematik durch Haushaltskürzungen wegen Säumigkeiten oder technischer Probleme der Hersteller der Hard- und Softwareprodukte ist nicht gerechtfertigt. Die derzeitige Nichteinhaltung zugesagter Termine liegt ausschließlich bei der Industrie. Darüber hinaus wird der Haushalt des GKV-Spitzen¬verbandes ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verwendet, deren Umfang in der Vergangenheit stetig zugenommen hat. Eine Kürzung, aber auch das Einfrieren des Haushalts kann somit nur dazu führen, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden können. Diese Bestrafung ist aus Sicht der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar. Die Krankenkassen haben als alleinige Kostenträger in der gematik bereits heute Projektinvestitionen von über einer Milliarde Euro aus Versichertenbeiträgen aufgebracht, um den seit 2003 bestehenden gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Der GKV-Spitzenverband hat, nicht zuletzt durch die bereits entwickelten und vorgehaltenen technischen Systeme der Kassen zur Online-Prüfung der eGK, die weiterhin laufende Kosten verursachen, eine mehr als ausreichende Motivation für eine zügige Umsetzung. Nach den aktuellen Zeitplänen der Auftragnehmer ist die Erprobung des Versichertenstammdatendienstes, inklusive der notwendigen Evaluierung, im Jahre 2016 nicht abzuschließen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetz- bzw. den Verordnungsgeber daher dringend auf, die Sanktionsmechanismen verursachergerecht auszugestalten und die Termine für den Wirkbetrieb der einzelnen Anwendungen entsprechend der Verfügbarkeit der notwendigen Komponenten anzupassen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Ausbildungsreform darf keine negative Sogwirkung entfalten

Der Verwaltungsrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, mit der Neuordnung der Pflegeausbildung die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Gleichzeitig ist er der Überzeugung, dass sich die ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Pflege insbesondere im Umgang mit der steigenden Anzahl Pflegebedürftiger auch in der Weiterentwicklung des Pflegeberufs niederschlagen müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisher drei getrennten Ausbildungen Kinder-, Gesundheitskrankenpflege sowie die Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung und einem gemeinsamen Berufsbild zusammengefasst werden. Im Kontext der jüngeren und anstehenden Pflegegesetzgebung muss sich die Ausbildungsreform streng an dem Ziel messen lassen, dass in Zukunft eine hochwertige Pflege mit ausreichend Fachkräften gewährleistet ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Gesetzgebung keinen Sog in die Krankenpflege zu Lasten der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege auslöst. Wesentlich für die zukünftige Qualität der Pflege sind die Ausbildungsinhalte. Sie müssen sicherstellen, dass übergreifende Pflegekompetenzen vermittelt, aber gleichzeitig spezielle Ausbildungsinhalte nicht verlorengehen oder vernachlässigt werden. Der Verwaltungsrat hält es für zwingend, die bisher lediglich in Form von Eckpunkten vorliegenden Ausbildungsinhalte so auszugestalten, dass dem Fachkräftebedarf in allen Bereichen der Pflege ohne Abstriche bei der Pflegequalität Rechnung getragen wird. Diese konkreten Festlegungen sollten vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorliegen und transparent fachlich unter Einbeziehung der Altenpflege und Kinderkrankenpflege diskutiert werden. Aus Sicht der sozialen Pflegeversicherung ist es keinesfalls hinnehmbar, dass es zu einem Fachkräftemangel insbesondere im Bereich der Altenpflege kommen kann. Die vorgesehene zusätzliche primärqualifizierende Hochschulausbildung soll zu einem attraktiven Berufsfeld beitragen und soll die Fachkräftebasis unterstützen. Eine übermäßige Akademisierung ohne versorgungspolitischen Bezug zur Pflegepraxis wird abgelehnt. Positiv hervorzuheben ist der beabsichtigte Wegfall des Schulgeldes als Zugangshürde für den Pflegeberuf. Keinesfalls hinnehmbar ist die vorgesehene Finanzierungssystematik, mit der sich die Bundesländer weiter aus ihrer originären finanziellen Verantwortung im Bildungsbereich entziehen. Strikt abgelehnt wird die erneut erkennbare Tendenz der Quersubventionierung staatlicher Aufgaben, wie die Finanzierung der Schulkosten, durch die Sozialversicherungsträger. Der Verwaltungsrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Finanzierung so zu organisieren, dass die Länder im Rahmen der geltenden Rechtssystematik vollumfänglich an den Kosten der schulischen Ausbildung, wie dies auch bei den Berufsschulen der Fall ist, beteiligt werden. Eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen muss zwingend vermieden werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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PKV fördert Patientenberatung auf Arabisch

Im Zuge der Neuorganisation der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) sowie angesichts der Flüchtlingslage fördert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) künftig auch Beratungen auf Arabisch:  Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wird künftig auch Beratungen auf Arabisch anbieten. Ermöglicht wird dies durch den Verband der Privaten Krankenversicherung. Der PKV-Verband hat mit der UPD einen Vertrag bis zum Jahr 2022 geschlossen. Mit der Erhöhung der PKV-Fördermittel auf 630.000 Euro pro Jahr wird das muttersprachliche Beratungs-angebot der UPD erheblich weiterentwickelt. Neben Türkisch und Russisch wird künftig auch Arabisch angeboten. Dazu erklärt Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung: „Ich freue mich sehr darüber, dass die muttersprachliche Beratung ausgebaut und künftig auch auf Arabisch angeboten wird. Das muttersprachliche Angebot der UPD leistet damit gerade in der aktuellen Situation einen ganz wichtigen Beitrag auch für eine erste Orientierung in unserem komplexen Gesundheitssystem.“ Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD: „Unser Ziel ist, allen Ratsuchenden – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind – durch unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung selbstbestimmte Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitlich-medizinische und sozialrechtliche Fragen zu ermöglichen. Dabei sollen alle Ratsuchenden unterstützt werden: Die, die am Rande, in der Mitte und an der Spitze unserer Gesellschaft stehen genauso wie die, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.“ Dr. Volker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor: „Wir sind zuversichtlich, dass dieses neue Angebot für die vielen Menschen, die aus dem arabischen Raum und vor allem aus dem Bürgerkriegsland Syrien zu uns fliehen, eine Hilfe zur Selbsthilfe sein kann, indem ihre Gesundheitskompetenz gestärkt wird. Die Private Krankenversicherung trägt gesamtgesellschaftliche Verantwortung und leistet einen ganz konkreten Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in unserer Gesellschaft.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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