Fallpauschalen greifen zunehmend genauer – Belastung der Kliniken durch extreme Kosten sinkt

Die Kosten von Krankenhäusern bei der Betreuung von Patienten werden durch die systematische Weiterentwicklung der Fallpauschalen zunehmend genauer abgebildet. Damit gehen extreme Kostenausreißer nach oben oder nach unten zurück, stellt ein aktueller Bericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft fest. Der sogenannte Extremkostenbericht 2016 (Datenbasis 2014 von 241 Krankenhäusern, rd. 4 Mio. Fälle) zeigt, dass die Belastung der untersuchten Krankenhäuser durch Kostenausreißer im Saldo von 30,7 Mio. Euro im Vorberichtszeitraum auf 5,3 Mio. Euro bei unterschiedlicher Verteilung zwischen den Krankenhäusern gesunken ist. Der Extremkostenbericht ist somit ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des Systems. Ein weiteres Ergebnis dieser bereits zum zweiten Mal vorgelegten Analyse: In der Kinderonkologie bilden die mittlerweile veränderten Fallpauschalen das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Im Vorjahresbericht hatte es einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der Fallpauschalen in diesem Bereich gegeben. Für die Selbstverwaltungspartner steht damit fest, dass es durch die jährliche Überprüfung und Anpassung der Fallpauschalen gelingt, das als lernendes System konzipierte Instrument immer zielgenauer auszurichten. Nichts destotrotz sind bestehende Kostenausreißer derzeit für die betroffenen Kliniken problematisch. Hintergrund: Der jährlich erscheinende sogenannte Extremkostenbericht (gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz) prüft systematisch, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern – Fälle mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen – konfrontiert sind. Im Rahmen der Analysen hatte das InEK gemäß den gesetzlichen Vorgaben detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerecht zu erfassen. Dabei konnten die Plausibilisierungsverfahren der Daten im Vergleich zum Vorjahresbericht 2015 deutlich verbessert werden. Durch den jetzt möglichen Zweijahresvergleich konnten die Ergebnisse außerdem fundierter als noch im letzten Jahr abgesichert werden. Der Bericht für 2016 wird vom InEK unter www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Extremkostenbericht_gem._17b_Abs._10_KHG veröffentlicht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Staatssekretär Laumann: Bessere Qualität der Inkontinenzhilfsmittel muss schnellstens bei den Versicherten ankommen

Nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes, die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis angehoben zu haben, fordert Staatssekretär Karl-Josef Laumann, dass die besseren Produkte umgehend bei den Versicherten ankommen. „Der GKV-Spitzenverband hat endlich auf die vielen Beschwerden der Patientinnen und Patienten reagiert und das Hilfsmittelverzeichnis geändert. Ich werde mir das allerdings weiterhin ganz genau anschauen. Denn Ankündigungen alleine reichen nicht. Entscheidend ist, dass die Versicherten tatsächlich die Hilfsmittel erhalten, die sie benötigen. Das heißt: Sie müssen qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Das war bislang in vielen Fällen ganz klar nicht der Fall“, sagt Laumann. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung mahnt daher, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften ein deutlich höheres Tempo vorzulegen. Laumann: „Ich fordere die Krankenkassen auf, die Versorgung schnellstens umzustellen. Es wäre unverantwortlich, die Übergangsfrist von einem Jahr bis zum Ende auszureizen. Versicherte, die auf vernünftige Inkontinenzhilfsmittel angewiesen sind, können nicht so lange warten.“ Laumann begrüßt zugleich die Ankündigung des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, dass künftig kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten müsse, um wirklich gut versorgt zu werden. „Es ist ein Unding, dass Patientinnen und Patienten bisher oftmals aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine ausreichende Qualität zu bekommen. Ich hoffe, dass das bald der Vergangenheit angehört. Ich bin der Meinung, dass dafür künftig jeder Leistungserbringer mehrere aufzahlungsfreie Hilfsmittel anbieten muss. Denn nicht jedes Produkt ist für jeden Versicherten geeignet. Darüber hinaus brauchen wir Klarheit darüber, wie viele Versicherte welcher Krankenkasse in welcher Höhe Aufzahlungen leisten. Hier brauchen wir eine klare Verpflichtung zur Veröffentlichung der entsprechenden Daten“, erklärt Laumann. Diese und weitere Forderungen zur Reform der Hilfsmittelversorgung hatte der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit erst kürzlich in einem Positionspapier veröffentlicht. Dieses ist auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung abrufbar unter: http://www.patientenbeauftragter.de/images/positionspapiere/20160220_Positionspapier_Hilfsmittelversorgung.pdf Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Experten-Zweitmeinung reduziert Anzahl der Wirbelsäulen-Eingriffe um fast die Hälfte

Die Zahl der Eingriffe an der Wirbelsäule hat sich zwischen den Jahren 2006 und 2014 auf bundesweit gut 780.000 mehr als verdoppelt. Doch bei weitem ist nicht jeder Eingriff nach Einschätzung von Experten notwendig. Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März empfiehlt die BARMER GEK daher den Patienten, vor einem Eingriff die Zweitmeinung eines Experten einzuholen. „Vor einer Rückenoperation ist eine zweite Expertenmeinung sinnvoll, auch um vorschnelle oder unnötige Eingriffe zu vermeiden. Bislang hat rund die Hälfte der Rückenpatienten, die über uns eine Zweitmeinung angefordert haben, auf eine Wirbelsäulen-Operation verzichtet“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. BARMER GEK Teledoktor vermittelt bei Bedarf an Rückenspezialisten Die BARMER GEK bietet ihren Versicherten umfangreiche Beratung und ein professionelles Zweitmeinungsverfahren an. Bei Bedarf vermittelt der sogenannte Teledoktor der Krankenkasse den Patienten an einen Rückenspezialisten. Er ermöglicht in der Regel innerhalb einer Woche den Zweitmeinungstermin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät über Behandlungsoptionen. Immer häufiger erfolgt weiterer Eingriff nach erster Rücken-OP „Nutzen und Risiko müssen genau abgewogen werden. So führt eine Rückenoperation oft eben nicht zur wünschenswerten Schmerzfreiheit“, sagt Marschall. Stattdessen folge in immer mehr Fällen eine weitere Operation. So erhielten etliche Patienten, die zunächst einen Bandscheiben-Eingriff hatten, ein bis zwei Jahre später eine weitere Operation, bei der die Wirbel versteift würden. Bei den BARMER GEK-Versicherten ist die Zahl dieser Folgeeingriffe seit dem Jahr 2006 um 137 Prozent auf 510 Fälle im Jahr 2013 gestiegen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Christian Zahn wurde als Verwaltungsvorsitzender verabschiedet – Uwe Klemens ist Nachfolger

Heute wurde Christian Zahn nach sechsjähriger Amtszeit als alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes verabschiedet. Im Anschluss wurde Uwe Klemens als sein Nachfolger gewählt. Christian Zahn dankte den Mitgliedern des Verwaltungsrates, dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er ist seit der Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates und war seit 2010 dessen alternierender Vorsitzender. Zahn wird weiterhin ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates bleiben. „Es waren spannende Zeiten in der Gesundheitspolitik und wir haben in der Selbstverwaltung viel für die Versicherten erreicht. Mit 67 Jahren habe ich nun jedoch das Bedürfnis, den Staffelstab weiterzureichen“, so Christian Zahn. Auf der heutigen Verwaltungsratssitzung des GKV-Spitzenverbandes sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Christian Zahn hat mit seinem großen Engagement und weitreichenden Erfahrungen einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet.“ Dr. Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte: „Es waren Jahre der intensiven, vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit, für die ich Christian Zahn von ganzem Herzen danke.“ Uwe Klemens war von 2001 bis 2014 ver.di Landesbezirksleiter in Rheinland-Pfalz und nach der Fusion in gleicher Funktion bis zum 06.02.2015 im Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland. Seit mehr als zwanzig Jahren engagiert er sich in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse und seit dem 25.02.2015 ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. „Die Interessen der Versicherten liegen mir besonders am Herzen. Ich freue mich auf die kommenden Aufgaben in der Funktion des alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates“, so Uwe Klemens. Uwe Klemens bildet auf Seiten der Versicherten zusammen mit Dr. Volker Hansen, der als Vertreter der Arbeitgeber seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, dessen neue Spitze. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Einheitliche Regelungen für medizinische Versorgung von Asylbewerbern notwendig

Die nach Deutschland geflüchteten Menschen haben Anspruch auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, bundesweit den gleichen Zugang zu den erforderlichen Leistungen sicherzustellen. Angesichts des im Bundesgebiet weiterhin sehr heterogen ausgestalteten Zugangs zur medizinischen Versorgung erneuert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes seinen bereits im September 2015 an Bund, Länder und Kommunen gerichteten Appell, eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bekennt sich zur Mitverantwortung der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und bekräftigt die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenversicherung, den Ländern und Kommunen mit ihrem Know-how und ihrer Infrastruktur als verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen. Solange eine verbindliche bundesgesetzliche Vorgabe nicht besteht, appelliert der Verwaltungsrat an die für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Länderregierungen bzw. obersten Landesbehörden, zumindest jeweils auf Landesebene flächendeckend einheitliche Regelungen sicherzustellen. Zum Hintergrund In seiner 17. Sitzung am 02.09.2015 fasste der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im Öffentlichen Teil unter TOP 5 folgenden Beschluss: Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an Bund, Länder und Kommunen, zeitnah eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 die Vorschrift des § 264 Absatz 1 SGB V zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG neu geregelt. Geändert wurde, dass zur bislang optionalen Übernahme der Krankenbehandlung für besondere Personengruppen durch die Krankenkassen nunmehr die für die Krankenkassen verpflichtende Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG hinzukommt, soweit ein Bundesland oder die zuständige oberste Landesbehörde eine entsprechende Vereinbarung für die Asylbewerber einfordert. Zudem hat der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden auf Bundesebene Rahmenem¬pfehlungen zur Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen sowie zum Abrechnungs- und Kostenerstattungsverfahren zu vereinbaren, die Grundlage für die Vereinbarungen auf der örtlichen bzw. Landesebene sein sollen. Inzwischen haben fünf bilaterale Verhandlungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung von Bundesrahmenempfehlungen stattgefunden. Die fachlichen Beratungen sollen am 23.03.2016 abgeschlossen werden. Sie konzentrieren sich auf offene Fragen der Umsetzung des nach den §§ 4 und 6 AsylbLG eingeschränkten Leistungsanspruchs in einzelnen Leistungsbereichen, die Frage des angemessenen Verwaltungskostenersatzes in Abhängigkeit von den jeweils unterschiedlichen Regelungen auf Landes- bzw. örtlicher Ebene sowie die Haftung für die missbräuchliche Nutzung der eGK nach Wegfall der Leistungsberechtigung. In sechs Bundesländern bestehen Vereinbarungen zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen, die zwar einem einheitlichen Grundmuster folgen, in Details jedoch voneinander abweichen. Die Verhandlungssituation in den anderen Bundesländern ist sehr heterogen. Selbst in Bundesländern mit Landesrahmenvereinbarungen ist die Bereitschaft der örtlichen Träger, durch ihren Beitritt zu einem einheitlichen Vorgehen im Land beizutragen, unterschiedlich ausgeprägt. Zu diesem differenzierten Vorgehen dürften auch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Finanzierungsverantwortung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beitragen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Große Potenziale für deutsche Medizintechnik im Wachstumsmarkt Indien

Bereits zum zwölften Mal war die deutsche Medizintechnikbranche mit einem German Pavillon auf der Medical Fair India vom 11. bis 13. März in Mumbai vertreten. Vor Ort begleitet wurden die ausstellenden Unternehmen von SPECTARIS, auf dessen Initiative es im Rahmen des Gemeinschaftsstandes auch in diesem Jahr kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Deutschland möglich war, sich dem indischen Markt unter dem gemeinsamen Label „Medtech Made in Germany“ zu präsentieren. Anlässlich eines Empfangs des Generalkonsulats von Mumbai, vertreten von der stellvertretenen Generalkonsulin Gabriele Boner, wies Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS, auf die großen Potenziale des indischen Markts hin. „Indien zählt zu den weltweit aussichtsreichsten Märkten für die Medizintechnikbranche“, so Kuhlmann in seinem Grußwort. Das liege vor allem am Bevölkerungswachstum und insbesondere am steigenden Pro-Kopf-Einkommen, das für eine starke Nachfrage nach medizinisch-technischen Geräten sorgen würde. Das Gesamtvolumen des indischen Gesundheitsmarkt wird auf 40 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll bis zum Jahr 2020 auf 280 Milliarden US-Dollar wachsen. Auf medizinisch-technische Geräte entfallen rund sieben Prozent. Aufgrund der großen Importabhängigkeit Indiens würden vor allem ausländische Hersteller von den jährlichen Wachstumsraten von 10 bis 12 Prozent des dortigen Medizintechnikmarktes profitieren, so Kuhlmann weiter. „Insbesondere auch, um auf dem riesigen Markt Indien mit der entsprechenden internationalen Konkurrenz, unter anderem aus China, den deutschen Unternehmen eine hochwertige Plattform zu bieten, ist es gut und wichtig, dass sich die deutsche Medizintechnikbranche mit einem Gemeinschaftsstand präsentiert und Flagge zeigt“, so Kuhlmann abschließend. SPECTARIS bietet über das Auslandsmesseprogramm hinaus weitere unterstützende Elemente für den Markteintritt und die Marktbearbeitung in wichtigen Zielmärkten. Für Indien ist für die kommenden Monate so etwa auch ein spezielles Seminar geplant, welches sich mit den neuen Zulassungsvoraussetzungen in Indien befasst. Die deutschen Gemeinschaftsstände werden auf Antrag eines Fachverbands, wie im Fall der Medical Fair India von SPECTARIS, im Rahmen des Auslandsmesseprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach Prüfung durch den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) auf ausgewählten Messen im Ausland angeboten. Pressemitteilung des SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe überreicht Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis an Entdeckerinnen der programmierbaren Gen-Schere

Für die Entwicklung der programmierbaren Gen-Schere CRISPR-Cas9 erhalten die beiden Wissenschaftlerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer A. Doudna heute den mit 100.000 € dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis. Mit dieser Gen-Schere kann die Erbsubstanz zerteilt werden. Die Gene können dann verändert, abgeschaltet oder durch andere Gene ersetzt werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe überreicht die Auszeichnungen bei einer Festveranstaltung in Frankfurt am Main. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Ich freue mich, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre wegweisende Forschung heute mit dem Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis auszeichnen zu können. Die Forschungsergebnisse sind beeindruckend, aufregend und zukunftsweisend zugleich. Für schwer erkrankte Menschen erwachsen aus diesen Entdeckungen neue Hoffnungen auf bessere Therapien in der Zukunft und damit eine Verbesserung der Lebensqualität. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wissenschaftlicher Fortschritt verantwortungsbewusst eingesetzt wird. Dafür braucht es klare Grenzen, die von der Wissenschaft beachtet werden. Denn Fortschritt muss immer den Menschen dienen.“   Die Mikrobiologin Charpentier ist Professorin an der Universität Umeå, Schweden, und Direktorin am Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie in Berlin. Zuvor war sie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsbiologie in Braunschweig tätig. Doudna ist Biochemikerin und Professorin an der University of California in Berkeley, USA.   Den mit 60.000 Euro dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter Nachwuchspreis erhält Dr. Claus-Dieter Kuhn. Kuhn beschäftigt sich mit Ribonukleinsäuren, die nicht in Eiweiße übersetzt werden, sondern andere Aufgaben bei der Steuerung zellulärer Prozesse haben, derzeit mit Ribonukleinsäuren, die Gene an- und abschalten. Der Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis ist eine der international angesehensten Auszeichnungen, die in der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Medizin vergeben werden. Der Preis wird traditionell an Paul Ehrlichs Geburtstag, dem 14. März, in der Frankfurter Paulskirche an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für besondere Leistungen, etwa in der Immunologie, der Krebsforschung, der Hämatologie, der Mikrobiologie oder der Chemotherapie, verliehen. Der Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis wird vom Bundesministerium für Gesundheit in Höhe von 50.000 Euro gefördert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Das Mehrwertpaket für die Gesetzlichen Krankenkassen – Wilken und BITMARCK verlängern und erweitern Partnervertrag

Der Softwarespezialist Wilken und die BITMARCK-Unternehmensgruppe, größter Full-Service-Anbieter im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung, haben ihren Lizenz- und Partnervertrag für die kommenden fünf Jahre verlängert und ausgebaut. Darüber hinaus bietet Wilken neben dem Rechnungswesen, der Beschaffung und dem Haushalt im Rahmen von „gkv-vernetzt“, der Plattform für die Digitalisierung der Krankenkassen, jetzt auch ein GKV-spezifisches Mehrwertpaket an. Es besteht aus den Modulen Eingangsrechnungsmanagement ERM_GKV, Wilken Smart Service Center und Wilken E-Marketing Suite. Alle Module wurden auf die Anforderungen der Krankenkassen hin optimiert. Wilken und BITMARCK arbeiten bereits seit 2005 zusammen, das Wilken CS/2 Rechnungswesen ist derzeit bei 105 der insgesamt 124 deutschen Krankenkassen gemeinsam mit der GKV-Branchensoftware iskv_21c von BITMARCK im Einsatz. „Dass diese Partnerschaft nun bereits zum zweiten Mal verlängert wurde, ist ein Beleg für eine konstant gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, stellt Jochen Endreß, verantwortlich für den Bereich Gesundheit & Versicherungen bei der Wilken GmbH, fest. Wilken ERM_GKV Aufwändige Rechnungsprüfungen und lange Bearbeitungszeiten bis zur sachlichen Freigabe gehören derzeit noch zum Alltag in vielen Krankenkassen. Mit Hilfe des GKV Eingangsrechnungsmanagements werden viele der Bearbeitungsschritte über den Rechnungsworkflow automatisiert abgewickelt. Das System sorgt dabei für eine deutlich bessere Transparenz sowie für die revisionssichere Archivierung aller Belege. Die schnellere Bearbeitung stellt zudem sicher, dass die bestehenden Skontolinien voll ausgeschöpft werden. Individuell und bedarfsgerecht kommunizieren Mit der Wilken E-Marketing Suite richten GKVen ihre digitale Kommunikation auf Basis der jeweiligen Interessen und Versichertenmerkmale zielgerichtet und individuell aus. Dieses Interessensprofil passt sich zudem automatisch an den Lebenszyklus des Versicherten und die sich damit verändernden Bedürfnisse an. Mit der Wilken E-Marketing Suite erhalten die GKVen so ein Instrument, mit dem sie immer genau die Leistungen und Mehrwerte an ihre Versicherten kommunizieren können, die für diese in hohem Maße relevant sind. Mehr Effizienz im Servicecenter Über das Wilken Smart ServiceCenter können Termine einfach gesteuert und Wartezeiten vermieden werden. Denn die Versicherten planen ihre Termine online vom Rechner zu Hause aus oder über ihre mobilen Endgeräte. Durch die Integration der vorhandenen Kalendersysteme im Servicecenter werden ihnen alle aktuell freien Termine angezeigt. Damit ist auch eine nachfrageorientierte Planung der Sachbearbeiter umsetzbar. Je nach Anliegen ist es zudem möglich, den Besucher darüber zu informieren, welche Unterlagen er zum Gespräch mitbringen sollte. Unnötige Mehrfachtermine werden so vermieden. Pressemitteilung der WILKEN GmbH

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Zusatzbeiträge werden weiter steigen

„Wir weisen schon seit längerer Zeit darauf hin, dass die Ausgaben wieder stärker steigen als die Einnahmen. Zurzeit können einige Krankenkassen das noch über ihre Reserven abfedern. Aber viele Kassen mussten die Zusatzbeiträge erhöhen, um laufende Ausgaben zu finanzieren“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Wir haben zum Jahresbeginn eine durchschnittliche Steigerung um zwei Zehntel gehabt. Das werden wir in den Folgejahren in ähnlichen Größenordnungen haben. Daher rechnen wir damit, dass wir bei vorsichtiger Schätzung in 2019 bei 1,8 Prozent sein werden.“ Die GKV-Vorstandsvorsitzende forderte eine Gesetzesänderung, um Preise vor allem für neue Arzneimittel zu begrenzen. „Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), wo Nutzenbewertungen vorgenommen werden und dann Preisverhandlungen stattfinden, ein neues Instrument geschaffen. Es ist sehr wirkungsvoll, hat aber einen Haken: Wenn ein Unternehmen ein neues Produkt auf den Markt bringt, kann es nach wie vor den Preis beliebig festlegen. Erst nach einem Jahr gilt dann der mit dem Hersteller zwischenzeitlich ausgehandelte Preis. Er sollte auch rückwirkend gelten, um Fantasiepreise im ersten Jahr zu verhindern. Daher sollte das Gesetz geändert werden.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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ULD-Datenschutzsiegel für „ViViAN“: Vernetzungslösung für das Gesundheitswesen besteht Härtetest

Nach einem umfangreichen Begutachtungs- und Zertifizierungsprozess hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) der Vernetzungslösung ViViAN das ULD-Datenschutz-Gütesiegel erteilt. Das Gütesiegel bescheinigt der MicroNova-Software, dass sie sowohl in rechtlicher als auch technischer Hinsicht die Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit erfüllt. Arztpraxen und Patienten erhalten durch das Siegel Gewissheit, dass beim Austausch medizinischer Informationen über ViViAN kein unbefugter Zugriff auf Daten erfolgt. Die Prüfer des ULD haben die Kriterien Datensicherheit, Vermeidung unnötiger Datentransfers, Datensparsamkeit, Revisionsfähigkeit sowie die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen untersucht. Alle Aspekte seien vom Hersteller MicroNova AG angemessen bis vorbildlich umgesetzt worden, so der Prüfbericht. Die Grundlage für das hohe Maß an Sicherheit bildet der dezentrale Aufbau der Vernetzungslösung; so ist ein direkter Austausch medizinischer Informationen zwischen den Praxen möglich – ohne zwischengelagerte Server. Weiterer Bestandteil des Konzepts ist eine vorab erforderliche Einwilligungserklärung durch die Patienten zur Datenübermittlung. Ein dritter relevanter Punkt ist die Möglichkeit für Ärzte, die Detailtiefe der zu versendenden Informationen mit Hilfe von Filtern zu bestimmen. Technisch zählt die SSL-Verschlüsselung zu den zentralen Aspekten, die Datenschutz und -sicherheit gewährleisten. „Schon während der Konzeption und Entwicklung der Vernetzungslösung standen wir im intensiven Austausch mit Datenschutzbeauftragten. So konnten wir die besonders hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit in diesem Bereich umsetzen – von den bereichsspezifischen Datenschutznormen über das allgemeine Datenschutzrecht bis hin zur ärztlichen Schweigepflicht“, erläutert Dietmar Dunkel, Leiter eHealth & Medical IT bei der MicroNova AG. „Mit dem freiwillig durchlaufenen Audit- und Zertifizierungsverfahren des ULD geben wir den Anwendern unserer Vernetzungslösung die Sicherheit, dass ViViAN höchste Datenschutzanforderungen erfüllt. Dazu standen wir schon vor der Zertifizierung. Nun haben wir Brief und Siegel dafür.“ Datenschutz zentrales Kriterium für Ärzte Eine Studie des Beratungsunternehmens Accenture kam 2012 zu dem Ergebnis, dass neben inkompatiblen IT-Systemen, der Furcht vor Produktivitätsverlusten und der Neuorganisation von Praxisabläufen Datenschutzbedenken die größten Hindernisse für den Datenaustausch sind. ViViAN adressiert daher genau diese Punkte: Die Lösung kann auf alle gängigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) aufsetzen und so Kompatibilität herstellen. Dadurch entfallen auch Doppeleingaben sowie die Kosten für parallel arbeitende IT-Systeme, wie sie bisher für Vernetzungsprojekte meist erforderlich waren. Da die Software in enger Zusammenarbeit mit Ärzten entwickelt wurde, entspricht sie zudem den Anforderungen des Praxisbetriebs. So sind beispielsweise eine Vielzahl an ICD-Codierungen bereits enthalten. Darüber hinaus lassen sich Kundenwünsche individuell umsetzen. Erfolgreicher Einsatz in der Praxis Die Vorteile der MicroNova-Lösung haben bundesweit bereits verschiedene Ärztenetze überzeugt, unter anderem in Leverkusen oder Brandenburg an der Havel. Seit einigen Monaten sind auch die Praxen des Ärztenetz Rosenheim (änro) mit ViViAN vernetzt. Für den dortigen Projektpartner, Gerhard Schöndorfer, Direktor der AOK Rosenheim, liegen die Vorteile der Vernetzungslösung auf der Hand: „Durch den Informationsaustausch können die teilnehmenden Haus- und Fachärzte noch intensiver und effektiver zusammenarbeiten. Für unsere Kunden bedeutet das, dass sie durch die bessere Abstimmung zwischen den Ärzten eine noch bessere Behandlung erhalten.“ Auch in Baden-Württemberg läuft derzeit in der Region Heilbronn ein Pilotprojekt mit 100 Ärzten – der dortige MEDIVERBUND kooperiert dabei mit der AOK Baden-Württemberg sowie mit der AUDI BKK. Pressemitteilung der MicroNova AG

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