Kabinett beschließt Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll im August 2016 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Hochwertige klinische Prüfungen sind eine Voraussetzung für einen schnellen und sicheren Zugang zu neuen Arzneimitteln. Dabei müssen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ein reibungsloses Genehmigungsverfahren Hand in Hand gehen.“ Mit dem Gesetz werden Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgenommen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln erforderlich geworden sind. Durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln sind die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen nun europaweit verbindlich vorgegeben. Im AMG werden insbesondere die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren für die Genehmigung klinischer Prüfungen geregelt. Die Regelungen im Überblick: Die Ethik-Kommissionen der Länder werden weiterhin maßgeblich an der Genehmigung klinischer Prüfungen beteiligt. Dazu müssen die Ethik-Kommissionen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Paul-Ehrlich-Institut registrieren lassen. Zudem gelten für Prüfungsteilnehmer in Deutschland besondere Schutzvorschriften, wie das Erfordernis der Aufklärung der Prüfungsteilnehmer durch einen Arzt. Die gruppennützige Forschung – also Forschung, die ausschließlich einen Nutzen für die Patientengruppe des Prüfungsteilnehmers hat – mit nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen bleibt grundsätzlich verboten. Sie soll nur dann im Rahmen der engen Vorgaben des europäischen Rechts zulässig sein, sofern eine Patientenverfügung des Betreffenden dies ausdrücklich gestattet und der gesetzliche Betreuer auf der Basis der Patientenverfügung und nach umfassender Aufklärung in die konkrete klinische Prüfung einwilligt. Bei Menschen, die auch nach Erreichen der Volljährigkeit nicht einwilligungsfähig bleiben, ist eine gruppennützige klinische Prüfung weiterhin verboten, da diese Menschen keine Patientenverfügung abgeben können. Um den Patientenschutz weiter zu verbessern, wird im AMG geregelt, dass eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nicht erfolgen darf, wenn die Verschreibung offenkundig nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Die zuständigen Bundesoberbehörden können künftig über die in Deutschland prinzipiell verfügbare Anzahl und Größe von freigegebenen Arzneimittelchargen informieren. Dadurch wird der Ständigen Impfkommission und den medizinischen Fachgesellschaften ermöglicht, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Liefer- oder Versorgungsengpässen etwa bei Impfstoffen vorzubereiten. Zur Verbesserung der Vollzugspraxis wird klargestellt, dass ein begründeter Verdacht auf Arzneimittelfälschungen ein Grund für einen möglichen Arzneimittelrückruf der Bundesoberbehörden ist. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei der Bekämpfung des Ebolafiebers in Afrika wird klargestellt, dass Ausnahmeregelungen des AMG (z. B. Verwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels oder Impfstoffes) und der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung auch zum Zwecke einer Beteiligung an internationalen Hilfsaktionen greifen. Im Heilmittelwerbegesetz wird klargestellt, dass nicht nur die Werbung für das Teleshopping, sondern auch das Teleshopping selbst als besondere Ausprägung der Werbung verboten ist. Es wird zudem geregelt, dass das Teleshopping auch für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte verboten ist. In der Bundes-Apothekerordnung wird das Berufsbild der Apotheker umfassender beschrieben. Bislang nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten, zum Beispiel in der Lehre und Forschung oder in der öffentlichen Verwaltung, wurden aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter:  www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums der Gesundheit

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eHealth in der Praxis: eArztbriefe und weitere Online-Anwendungen – 2. KVTG-Partnermeeting

Die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KV-Connect und das Sichere Netz der KVen (SNK) hat in den letzten Monaten weiter an Fahrt gewonnen. Das wurde vor knapp 200 Teilnehmern beim Partnermeeting der KV Telematik GmbH (KVTG) am 8. März 2016 in Berlin deutlich. Sehr eindrücklich war die Bekanntgabe, dass bereits nahezu 8000 eArztbriefe per KV-Connect versandt wurden. Zudem ergab die Zwischenauswertung des Feldtests, dass diejenigen Ärzte, die den eArztbrief installiert haben, ihn auch schnell in die tägliche Praxis integrieren und nutzen. Dr. Thomas Koch, Orthopäde und Geschäftsführer des Arztnetzes GPN GesundPlus Netzwerk GmbH, stellte vor, welche Vorteile der elektronische Austausch von Arztbriefen den teilnehmenden Ärzten bietet. „Für unser Ärzte ist das eine prozessuale und organisatorische Erleichterung“, sagte Dr. Koch, „endlich steht eine zeitgemäße, datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung.“ Nach umfangreichen Vorlaufarbeiten sind zwischen den Netzwerkpraxen seit letztem November mehr als 1000 eArztbriefe versendet worden – quer durch unterschiedliche PVS-Systeme. Auch medizinische Labore sehen großes Zukunftspotential für eine moderne und sichere Datenkommunikation und befürworten laut Dr. Michael Müller, Laborarzt und Geschäftsführer vom MVZ Labor 28 GmbH, die „Verwendung von KV-Connect“. Dr. Müller hofft, „in Zukunft Befunde und sonstige Dokumente ohne Medienbruch sicher digital übertragen zu können“. Neben eArztbrief und Labordaten können eine Vielzahl weiterer medizinischer Anwendungen via KV-Connect versendet werden: eDMP, DALE-UV sowie Dokumentationen und abrechnungsrelevante Dokumente. Die Versendung ist nicht nur schnell und einfach, sondern vor allem datenschutzrechtlich sicher. Wichtig ist der Mehrwert für die KV-Connect-Nutzer: einmal registriert und installiert, können perspektivisch immer mehr Anwendungen über diesen einen Dienst gesendet werden. Weiteres Thema war die Abschaltung des veralteten Kommunikationsdienstes D2D und die Migration auf KV-Connect. Der endgültige Termin zur D2D-Abschaltung am 30.9.2016 steht schon länger fest. „D2D basiert auf einer veralteten Technologie und wird definitiv am 30. September 2016 abgestellt“ sagte Gilbert Mohr, Leiter Team Anwendungen bei der KVTG, „daran ist nicht mehr zu rütteln.“ Schließlich wurde der eTerminservice präsentiert. Der eTerminservice ist eine Plattform zur Vermittlung von Facharztterminen, die die KVTG im Auftrag der KBV entwickelt hat und den KV-Terminservicestellen zur Verfügung stellt. Mittlerweile nutzen 12 KVen den Service, weitere sollen noch folgen. Der nächste Schritt ist nun, dass die Softwarehersteller den eTerminservice über eine Schnittstelle in ihre Praxisverwaltungssysteme integrieren. Erste Anbieter sind zuversichtlich, die Funktionalität im zweiten Halbjahr 2016 umzusetzen. Perspektivisch bietet der eTerminservice viele Optionen, um die Versorgungssteuerung zu verbessern und Terminservicestellen und Praxen weiter zu entlasten. Pressemitteilung der KV Telematik

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SPECTARIS und Deutscher Pflegeverband fordern Gleichberechtigung für vollstationäre Pflege

Die demografische Entwicklung und der damit verbundene weitere Anstieg der Pflegebedürftigen zwingen beim Blick auf die derzeitige Situation in der Pflege zu einem Umdenken. Die stationäre Pflege muss gleichberechtigt neben der ambulanten Pflege sowie den gemischten Pflegelösungen angesehen und entsprechend gefördert werden. Dies fordern der Branchenverband SPECTARIS und der Deutsche Pflegeverband (DPV) in einem gemeinsamen Positionspapier anlässlich der Messe ALTENPFLEGE, welche vom 8. bis 10. März in Hannover stattfindet. Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei SPECTARIS: „Keine Pflegeform darf einer anderen undifferenziert vorgezogen werden, wie es die Politik seit Jahren gerne mit der ambulanten Pflege propagiert.“ Das Prinzip des SGB XI, die häusliche bzw. ambulante Pflege vor die stationäre Pflege zu stellen, greife viel zu kurz. „Die stationäre Pflege wird zukünftig besonders im Bereich der Altenpflege deutlich an Bedeutung gewinnen. Eine vollumfängliche Pflege allein durch Angehörige zu Hause wird schon aufgrund der demografischen Entwicklung und Multimorbidität nicht mehr überall möglich sein“, so Kuhlmann weiter. Durch Krankheiten wie Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes würden zunehmend medizinische Kenntnisse der Pflegenden benötigt, die nur gut qualifizierte Pflegekräfte besitzen. Ein großer Vorteil der stationären Pflege liege darin, dass eine Einbindung in andere medizinische Versorgungskanäle leichter möglich sei als bei der häuslichen Pflege. Um zudem die Qualität der Pflege für die Betroffenen weiter zu verbessern, müssen die zu pflegende Person und ihre Angehörigen in die Lage versetzt werden, unabhängig von den finanziellen Mitteln eine freie Wahl für die stationäre Pflege oder die Pflege zu Hause treffen zu können. Staatliche Förderprogramme müssen diese Wahlfreiheit garantieren. Auch eine umfassende Beratung durch die medizinischen und pflegenden Berufsgruppen sollte sichergestellt werden. Ferner müsse die vielfach in Medien und Öffentlichkeit festzustellende Diffamierung der stationären Pflege aufhören, so Kuhlmann weiter. Will man ein hohes Qualitätsniveau in der Pflege gewährleisten, muss neben der Gleichberechtigung der vollstationären Pflege dringend weiter in die Ausbildung des Pflegepersonals und in die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen investiert werden. Die von der Bundes- und den Landesregierungen zukünftig vorgesehenen, höheren Beträge für die Ausstattung der ambulanten und stationären Pflege werden nicht ausreichen, um den größer werdenden Bedarf zu decken. Nach Bedarfseinschätzung fehlen der Pflege heute jährlich 4,5 Milliarden Euro, um eine qualifizierte, pflegerische Versorgung zu garantieren. Trotz der partikularen Verbesserung, welche die beiden Pflegestärkungsgesetze bringen, verdeutlicht diese Zahl eingehend den zukünftigen Handlungsbedarf. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das seit vielen Jahren geforderte Pflegeberufsgesetz sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Gesetzesentwurf belegt die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag, signalisiert endlich Rechtssicherheit bezüglich der vorbehaltenen Tätigkeiten der Pflegeprofession und berücksichtigt die längst überfällige generalistische Ausbildung. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Multimorbidität älterer Menschen in Altenpflegeheimen und Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Krankenhäusern ist eine Gesamtkompetenz der Pflegenden, die mit der Generalistik einhergeht, dringend erforderlich. Mit der Reform wird dem Fachkräftemangel begegnet und die Pflegeprofession wird attraktiver für Berufsanfänger. Gleichzeitig erhöht sich die horizontale und vertikale Durchlässigkeit im Bildungssystem bei zusätzlichen Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. „Der Anfang ist gemacht. Nun geht es darum, kontinuierlich das in der Vergangenheit von der Politik stark vernachlässigte Thema Pflege wieder gesund zu pflegen“, so Rolf Höfert, Geschäftsführer des DPV. „Die Pflege nach den Grundsätzen der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss möglich sein! Und das im Sinne der beruflich Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und nicht zu vergessen, der Pflegebedürftigen und Patienten.“ Das ausführliche Positionspapier von SPECTARIS und DPV finden Sie unter http://www.spectaris.de/verband/presse/artikel/seite/spectaris-und-deutscher-pflegeverband-fordern-gleichberechtigung-fuer-vollstationaere-pflege/presse.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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eBI überzeugt BARMER GEK – Kooperation zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER wirkt zukunftsweisend

Die Krankenkassen KNAPPSCHAFT und BARMER GEK gehen in der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle zukünftig gemeinsame Wege. Die von der KNAPPSCHAFT entwickelte elektronische Behandlungsinformation (eBI) wird demnächst auch Versicherten der BARMER GEK mehr Sicherheit im Versorgungsgeschehen bieten. eBI liefert wichtige Informationen zur Behandlungshistorie von Patienten wie Arzneimittel, Erkrankungen, Angaben zu  Krankenhausaufenthalten sowie behandelnden niedergelassenen Ärzten. Bei einem Krankenhausaufenthalt können die am Projekt beteiligten Krankenhäuser diese Daten mit Einverständnis des Patienten einsehen und so zum Beispiel mögliche Nebenwirkungen verschiedener Medikamente erkennen. „Die Zusammenarbeit der KNAPPSCHAFT mit der BARMER GEK ist ein wichtiges Signal für Patientinnen und Patienten und für Behandler. Bisher waren unterschiedliche technische Lösungen unterschiedlicher Kassen ein Schreckgespenst für Ärzte und Krankenhäuser. Die Kooperation mit der BARMER GEK zeigt nun, dass erfolgreiche Projekte Verbreitung finden können. Damit kann die Innovation der KNAPPSCHAFT noch besser in der Fläche verwurzelt werden“, so die Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT, Bettina am Orde. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, betonte bei der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung den über die verschiedenen Sektoren der medizinischen Versorgung reichenden Nutzen der Zusammenarbeit. „Mit der elektronischen Behandlungsinformation können Informationslücken zwischen der ambulanten Versorgung und der Behandlung im Krankenhaus geschlossen werden.“ Möglich werde dies unter anderem durch einen Medikationsplan, der nach einem Krankenhausaufenthalt an den weiter behandelnden Arzt übermittelt werden kann. Auch hierfür ist die Zustimmung des Patienten Voraussetzung. Der Kooperationsvertrag ist auf vier Jahre angelegt. Ziel der Partner ist es, die eBI als Industriestandard im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren. Dazu sollen weitere Krankenkassen als Partner gewonnen und eine Förderung durch den Innovationsfonds erreicht werden. Spätestens nach vier Jahren soll das Projekt Teil der Regelversorgung werden. Gemeinsame Pressemitteilung der Knappschaft und BARMER GEK

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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2015: Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 24,5 Milliarden Euro

Die Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zum Jahreswechsel 2015/2016 insgesamt rund 24,5 Milliarden Euro. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen liegen Ende 2015 bei rund 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen haben die Gelder aus ihren Finanz-Reserven genutzt, um ihre Zusatzbeiträge niedrig zu halten: Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag im Jahr 2015 im Vergleich zum Sonderbeitrag aus dem Jahr 2014 abgesenkt. Das zeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Kassen um niedrige Zusatzbeiträge funktioniert. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wies ein Volumen von 10 Milliarden Euro aus.  Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dass die Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge um knapp 900 Millionen Euro entlastet werden konnten, zeigt die insgesamt gute Finanzlage der Kassen. Mit Reserven von rund 24,5 Milliarden Euro steht die Gesetzliche Krankenversicherung weiter auf einer stabilen Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Notwendige Verbesserungen in der Patientenversorgung mit einer nachhaltigen Finanzierbarkeit zu verbinden, muss auch weiterhin gemeinsames Anliegen von Politik und Krankenkassen sein.“ Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von rund 212,42 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2015 Ausgaben von rund 213,56 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von 1,14 Milliarden Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge entlastet haben. Dieser gewollte Entlastungeffekt für die Versicherten ist mit einer Finanzwirkung der Krankenkassen in einer Größenordnung von rund 900 Millionen Euro verbunden. Zudem wurden beim Risikostrukturausgleich, bei dem sich Be- und Entlastungseffekte GKV-weit ausgleichen, von den einzelnen Krankenkassen auf Grund des Vorsichtsprinzips in einer Größenordnung von rund 311 Millionen Euro höhere Verpflichtungs- als Forderungsbuchungen vorgenommen. Weitere Perspektive  Die Entwicklung des Jahres 2015 bietet auf Basis der bei den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds vorhandenen Finanzreserven eine solide und in dieser Form vom Schätzerkreis auch erwartete Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig fielen die vorläufigen Finanzergebnisse sogar geringfügig günstiger aus als von den Experten im Oktober 2014 prognostiziert wurde. Auf Basis der Mitte Oktober 2015 vom GKV Schätzerkreis einvernehmlich erfolgten Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV in 2016 ergibt sich für dieses Jahr zur Deckung der laufenden Ausgaben der Krankenkassen eine moderate Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte. Dabei sind z.B. Leistungs- und Qualitätsverbesserungen für Versicherte durch eine Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, bessere Gesundheitsprävention in Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz, mehr Personal, bessere Versorgung in Krankenhäusern, Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung sowie eine stärkere Nutzung der Chancen der Digitalisierung berücksichtigt. Dies hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht sowie Ausgaben für innovative Arzneimittel, eine stärkere Inanspruchnahme von Krankengeld und häuslicher Krankenpflege aufgrund der demographischen Entwicklung.  Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten bei Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro einen Überschuss von rund 9 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Finanz-Reserven von rund 4,3 Milliarden Euro Ende 2015 die Ausgaben die Einnahmen um rund 532 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,1 Milliarden Euro) um 287 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanz-Reserven 1,1 Milliarden Euro) um rund 346 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See erzielte einen Ausgabenüberhang von rund 20 Millionen Euro, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt, erzielte einen Überschuss von 34 Millionen Euro.  Gesundheitsfonds und Liquiditätsreserve  Beim Gesundheitsfonds überstiegen die Ausgaben in Höhe von 208,62 Milliarden Euro die Einnahmen in Höhe von 206,17 Milliarden Euro. Dieser Ausgabenüberhang von rund 2,46 Milliarden Euro erklärt sich durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses zur Konsolidierung des Bundeshaushalts um einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro. Bei der nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die Gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist – wie vom Schätzerkreis bereits im Oktober 2014 prognostiziert – Ende 2015 eine Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro vorhanden.  Ausgabenzuwächse haben sich abgeflacht Je Versicherten gab es in 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,7 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 bei 3,9 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Halbjahr 2015 weiter abgeflacht. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,8 Prozent je Versicherten im Vergleich zu einem Anstieg von 5,3 Prozent im Vorjahr. Der Verwaltungskostenanstieg betrug 3,2 Prozent je Versicherten (vgl. Netto-Verwaltungskosten unten). Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit die Ausgabenzuwächse unterhalb der Prognose, die der Schätzerkreis bei seiner Schätzung im Herbst 2014 für das Jahr 2015 getroffen hatte.  Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im Jahr 2015 je Versicherten um 3,9 Prozent und absolut um knapp 1,7 Milliarden Euro (4,6 Prozent) gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für die überwiegend im Herbst 2014 zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in 2015 eine Größenordnung von 1,3 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel in 2015 erklären. Das sind rund 0,7 Milliarden Euro mehr als 2014 für diese Medikamente ausgegeben wurden. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind in 2015 um rund 460 Millionen Euro gegenüber 2014 auf rund 3,61 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt haben sich die immer noch deutlichen Ausgabenzuwächse für Arzneimittel im Jahresverlauf 2015 verlangsamt; nach einem Zuwachs von 4,8 Prozent im 1. Halbjahr 2015 auf nunmehr 3,9 Prozent je Versicherten im Gesamtjahr 2015. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Die ärztlichen Honorare für GKV-Versicherte stiegen damit insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatzbetrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen in 2015 je Versicherten um 3,1 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch im vergangenen Jahr allein von den gesetzlichen Krankenkassen um rund 2,5 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als 2014. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren
Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen […]

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Krankenhauserlöse niedriger als Krankenhauskosten

Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten. Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden. Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BARMER GEK und Betriebsärzte kooperieren bei betrieblicher Gesundheitsförderung

Die BARMER GEK und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) arbeiten künftig auf dem Gebiet der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention eng zusammen. Ziel der Kooperation ist es, die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern. Damit setzen BARMER GEK und DGAUM gleichzeitig eine zentrale Forderung des im letzten Jahr in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz, um. „Mit Unterstützung der Arbeitsmediziner und Betriebsärzte können wir unsere speziell auf Betriebe zugeschnittenen Präventionsangebote nahezu allen Firmen in Deutschland anbieten, vom kleinen mittelständischen Betrieb bis zum Großunternehmen“, sagt Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Straub kündigt zugleich an, die Anzahl der von der BARMER GEK in den Betrieben durchgeführten Maßnahmen deutlich zu erhöhen. Im Jahr 2015 hatte die BARMER GEK Beschäftigte in 5.200 Betrieben erreicht. Neben der gemeinsamen Entwicklung neuer Leistungsangebote für gesundheitsbewusste Betriebe kommt den Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, der Früherkennung möglicher Krankheiten und deren kurativer Behandlung zu. Bestimmte Impfungen im Betrieb können die Betriebsärzte künftig direkt mit der BARMER GEK abrechnen. „Die rund 12.000 Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sind in der Lage, fast 43 Millionen arbeitende Menschen anzusprechen und für präventiv-medizinische Maßnahmen zu sensibilisieren. Sie sind deshalb Lotse und neutraler Berater in Sachen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation“, so Professor Dr. Hans Drexler, Präsident der DGAUM. Der DGAUM gehören vor allem Ärzte, aber auch Natur- und Sozialwissenschaftler an, die auf dem Gebiet der Arbeits- und Umweltmedizin arbeiten. Die Mitglieder der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft, darunter die Lehrstuhlinhaber der arbeitsmedizinischen Institute an deutschen Universitäten und Universitätsklinika, engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. An der Schnittstelle zur betriebsärztlichen Praxis arbeitet die DGAUM eng mit den betriebsärztlichen Berufsverbänden zusammen. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Flüchtlinge und Asylbewerber mit Gesundheitskarte versorgen

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern hat die bayerische Staatsregierung jetzt dazu aufgefordert, Flüchtlinge und Asylbewerber bereits vor Ablauf von 15 Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen. Die Ausgabe von Gesundheitskarten vor diesem Zeitpunkt liegt in der Entscheidung der Bundesländer. Derzeit werden von den Kommunen in Bayern Berechtigungsscheine ausgegeben. Nach einer Wartezeit von 15 Monaten erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber laut Gesetz grundsätzlich eine Gesundheitskarte. Anfallende Kosten für die medizinische Behandlung werden aber weiterhin aus Steuermitteln finanziert. „Mit Blick auf die Gesundheit der Betroffenen sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten macht es keinen Sinn, die 15-Monatsfrist abzuwarten“, so Matthias Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats. In einer Vielzahl von Fällen wird die AOK Bayern auch schon jetzt zunehmend hinsichtlich Information und Beratung von Betroffenen, Leistungserbringern und Behörden in Anspruch genommen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Veranstaltung „Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege für Beschäftigte im Krankenhaus“

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Krankenhäuser im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen ein zentrales Instrument vorausschauender Personalpolitik. Dabei steht neben der Kinderbetreuung verstärkt auch die Pflege von nahen Angehörigen im Mittelpunkt. Nach zwei gemeinsamen Veranstaltungen in den Jahren 2010 und 2012 und einer gemeinsamen Broschüre im Jahr 2013 widmen sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ in diesem Jahr dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflege. Der Anteil pflegebedürftiger Menschen wächst schnell, und immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Angehörigenpflege miteinander vereinbaren. Annette Widmann-Mauz (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, betont, dass Menschen, deren Beruf es sei, Kranke zu pflegen und zu heilen, und die gleichzeitig zu Hause Angehörige pflegten, in besonderer Weise Unterstützung und Entlastung benötigen. „Die Bundesregierung hat mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen, aber auch mit den Pflegezeitgesetzen die Entlastungsmechanismen für pflegende Angehörige verstärkt. Wichtig ist nun, dass diese Regelungen von den Personalverantwortlichen in den Krankenhäusern konstruktiv und kreativ aufgegriffen werden“, so Widmann-Mauz. „Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine der zentralen Antworten auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft – auch für Krankenhäuser und ihre Beschäftigten“, sagt Landrat Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, bei der Begrüßung. Die Krankenhäuser hätten schon vielfältige Initiativen ergriffen, eine familienbewusste Arbeitswelt sei schließlich auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, um gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so Reumann weiter. Auf der Veranstaltung diskutieren Expertinnen und Experten sowie Personalverantwortliche aus Krankenhäusern Lösungsansätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege. „Die Veranstaltung zeigt, dass die Problematik in den Krankenhäusern angekommen ist und es gute Modelle zur besseren Vereinbarkeit in der Praxis bereits gibt“, so Kirsten Frohnert, Projektleiterin im Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“. Die Veranstaltung wird von der DKG und dem vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem DIHK gegründeten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ am 4. März 2016 in Berlin durchgeführt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Verband der Ersatzkassen e. V. und BKK Dachverband e. V. unterstützen Forderung nach Reform des Morbi-RSA: Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie der BKK Dachverband e. V. unterstützen die am heutigen Tag von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs – kurz: Morbi-RSA. „Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Die Verteilungswirkungen des Morbi-RSA führen zu einer Ungleichbehandlung der Kassenarten. Benachteiligt sind insbesondere die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und die Innungskrankenkassen. Wir müssen daher die Zuweisungskriterien im Morbi-RSA weiterentwickeln“, fordert Elsner.   „Kurzfristig sollten daher die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen“, betont Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes e. V. Das heute vorgestellte IGES-Gutachten belege eindeutig, dass es einer Berücksichtigung von gesonderten Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr bedarf, da der Finanzbedarf von EMG-Rentnern heute bereits im Morbi-RSA abgebildet wird.“   Krankenkassen mit vielen EMG-Rentnern hätten derzeit einen finanziellen Vorteil, denn für einen EMG-Rentner zum Beispiel mit der Diagnose Depression erhalte eine Kasse heute mehr Zuweisungen als ein normaler Versicherter mit haargenau der gleichen Diagnose.   Die Streichung der EMG-Zuschläge sei sachgerecht und ohne viel bürokratischen Aufwand umsetzbar, erklären Elsner und Knieps. Die Politik sollte noch in dieser Legislaturperiode ein politisches Signal setzen, um die Fehlentwicklungen im Morbi-RSA zumindest teilweise zu beseitigen. Nach der Bundestagswahl 2017 müssten dann weitere Reformschritte in die Wege geleitet werden.   Hintergrund: EMG-Zuschläge sollten in der Zeit vor Einführung der Morbiditätsausrichtung des RSA die krankheitsbedingt höhere Ausgabenbelastung durch Erwerbsminderungsrentner kompensieren. Sie wurden als eine Art „indirekter Morbiditätsindikator“ genutzt und sind mit Einführung des Morbi-RSA im Jahr 2009 grundsätzlich hinfällig geworden. Die krankheitsbedingte Ausgabenbelastung wird heute über die Morbidität erfasst. Trotzdem findet sich im heutigen Morbi-RSA über die Bewertung der Erkrankungen hinaus nach wie vor das Zuweisungs-Konstrukt für Erwerbsminderungsrentner. Dies führt zu einer Mehrfachberücksichtigung dieses Merkmals und damit zu einer ungerechtfertigten Mehrfachzuweisung für den gleichen Sachverhalt für diese Personengruppe.   Im RSA-Jahresausgleich 2014 verzeichneten die AOKn eine Überdeckung von +888 Millionen Euro, die Ersatzkassen hingegen eine Unterdeckung von -433 Millionen Euro, die BKKn von -335 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen von -155 Millionen Euro. Diese Zahlen belegen die Verzerrung des Wettbewerbes zwischen den Krankenkassen. Wie sich die unterschiedlichen Deckungsgrade entwickelt haben, zeigt auch folgende Grafik: Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes der Ersatzkassen und des BKK Dachverbandes e.V.

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