Gröhe: „Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gemeinsam zum Erfolg führen“

In Hamburg starten heute (Dienstag) die Fachdialoge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I und II. Mit den Regionaldialogen „Pflege stärken“ unterstützt das BMG in den nächsten zwei Jahren pflegende Angehörige, Pflegekräfte und weitere Vertreter der Pflegepraxis bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar verbessert. Pflegebedürftige erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen oder einer Demenz leiden. Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind die Erfahrungen und das Wissen aus der Praxis wichtig. Deshalb freuen wir uns auf den Dialog mit pflegenden Angehörigen, Pflegekräften und vielen weiteren Vertretern aus der Pflegepraxis. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfolgreich umgesetzt wird und die Verbesserungen zügig bei den Pflegebedürftigen ankommen.“ In zehn Regionen Deutschlands finden ab heute jeweils drei aufeinander aufbauende Dialogveranstaltungen statt. Vertreterinnen und Vertreter des BMG bieten mit weiteren Akteuren aus der Pflege umfangreiche Informationen über die neuen Gesetze an. Die Regionaldialoge sollen auch Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen und Ideen geben, um gemeinsam  zu klären, wo die Umsetzung der neuen Regelungen der Pflegeversicherung noch  Unterstützung benötigt. Es wurden Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bereichen zu den Veranstaltungen eingeladen: Anbieter von Beratungsangeboten, Anbieter von ambulanten, teilstationären und stationären Dienstleistungen, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekassen, Pflegende im privaten Umfeld sowie Pflegebedürftige selbst. Der Auftaktveranstaltung in Hamburg folgen weitere Regionaldialoge: 4. März – Leipzig 8. März – Hannover 9 März – Berlin 10. März – Nürnberg 18. April – Mannheim 19. April  – Stuttgart 20. April – München 21. April – Duisburg 22. April – Frankfurt am Main Die zweite Runde der Fachdialoge findet im Herbst 2016, die dritte Runde im Frühjahr 2017 statt. Insgesamt sind 30 Veranstaltungen geplant. Daneben sind registrierte Nutzer eingeladen, am Online-Dialog oder an Webinaren teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebsite www.regionaldialog-pflege.de und www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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SPECTARIS mit wichtigem Etappenerfolg zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmeregelungen

Die vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträge zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wurden im Februar vom evaluierenden Öko-Institut Freiburg der Europäischen Kommission zur Verlängerung vorgeschlagen. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Diese Vielzahl von Anträgen wurde von der Europäischen Kommission in mehrere Evaluationspakete gruppiert. Als Teil des ersten evaluierten und der Europäischen Kommission vorgelegten Arbeitspaketes besteht jetzt die Erwartung, dass die SPECTARIS-Anträge zeitnah weiter behandelt werden. Dazu wird eine Expertengruppe der EU-Mitgliedsstaaten konsultiert. Die Befragung der Experten erfolgt entweder schriftlich oder durch ein Treffen der Expertengruppe. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen jedoch nicht vor Anfang 2017. Bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission gelten die bisherigen RoHS-Regelungen fort. Das erwartete grüne Licht für die uneingeschränkte weitere Verwendung optischer Gläser und Filter wird – unabhängig vom Tag der offiziellen EU-Entscheidung – ab dem 21. Juli 2016 für weitere fünf Jahre gelten. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Kliniken haben ambulante Qualitätsmedizin

„Der diesjährige Krankenhaus-Report gibt einen guten Überblick über das ambulante Leistungsspektrum der Krankenhäuser und macht mehr als deutlich, dass ohne die Krankenhäuser die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet wäre“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Die Krankenhäuser stellten in vielen spezialisierten fachärztlichen Bereichen, insbesondere in der Onkologie, in der Pädiatrie, in der Psychiatrie und in der Notfallversorgung wichtige ambulante Leistungen für die Bevölkerung sicher. Deutlich werde erneut, dass der gesetzliche Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen vom vertragsärztlichen System nur zum Teil erfüllt werde. Die gesetzlichen und insbesondere die von den Selbstverwaltungspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geschaffenen Rahmenbedingungen trügen der Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung nicht ausreichend Rechnung und vergäben Chancen für eine patientengerechte Versorgung. „Deshalb sieht die DKG nach dem Versorgungsstärkungsgesetz und nach der Krankenhausreform im Abbau von Hemmnissen zu Gunsten einer besseren sektorenübergreifenden Versorgung eine ganz zentrale gesundheitspolitische Reformaufgabe. Allerdings sind die Vorschläge, die von einzelnen Autoren dazu im Krankenhausreport gemacht werden, absolut ungeeignet. Wenn gefordert wird, die Zulassungsbedingungen für Leistungen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV), beispielsweise in der Onkologie, von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung abhängig zu machen, wäre dies die Rückkehr zur Totalabschottung der Sektoren“, machte der DKG-Präsident deutlich. Neue Hürden, noch mehr Bürokratie und Misstrauenskontrollen würden nicht weiter helfen. Es ist absolut widersprüchlich, wenn die Kassen besser verzahnte Versorgung fordern, gleichzeitig aber im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die ambulante Mitbehandlung von Begleiterkrankungen im Rahmen der ASV verhindern und die Patienten zwingen, alle sechs Monate neue Überweisungen vorzulegen. Qualifikation, Qualität und Patientenorientierung und nicht die Sorge um „Mengenausweitungen“ und „Kontrollmöglichkeiten“ müssen die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten sektorenübergreifenden Versorgung prägen. „Davon sind die Vorstellungen von Krankenkassen und KBV aber leider noch weit entfernt“, so Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Hebammenverband beendet endlich Zickzackkurs bei Versicherungsunterlagen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat seinen ca. 2.300 Mitgliedern mit Geburtshilfe und dem GKV-Spitzenverband die für einen Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten notwendigen Unterlagen ihrer Gruppenhaftpflichtversicherung nun zur Verfügung gestellt. Damit ist ein unnötiger bürokratischer Mehraufwand sowie ein Zeit- und Geldverlust für die einzelne DHV-Hebamme mit Geburtshilfe bei der Beantragung des Haftpflichtkosten-Ausgleiches beim GKV-Spitzenverband endlich abgestellt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Zickzackkurs des DHV in Form von Ankündigungen, die notwendigen Unterlagen vollständig bereitzustellen, die der Verband wenige Tage später wieder zurückgenommen hatte. Leidtragende dieser Politik waren die einzelnen DHV-Hebammen mit Geburtshilfe, da sie bisher Gefahr liefen, bei unvollständigen Unterlagen einen um 250 Euro geminderten Ausgleich der gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten. Für die DHV-Mitgliedshebammen bedeutet das Umschwenken ihres Verbandes, dass sie nur noch die Policen und die verausgabten Haftpflichtkosten in dem beantragten Versicherungszeitraum nachzuweisen haben. „Ich bin sehr froh, dass der Deutschen Hebammenverband nun doch im Sinne seiner Mitglieder handelt, um finanzielle Nachteile für die einzelne Hebamme zu verhindern“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Zugleich hofft er, dass sich das nun eingeführte Verfahren der Informationsweitergabe über die Konditionen der Gruppenhaftpflichtversicherung durch den DHV auch bei künftigen Tarifsteigerungen fortsetzen wird. Denn nun kennt der GKV-Spitzenverband erstmals die Versicherungsbedingungen. So könnten DHV-Hebammen dauerhaft von einem unbürokratischen Verfahren profitieren. Zur Erinnerung: Noch in der Schiedsstelle im Herbst 2015 hatte der DHV die Vorlage einiger Versicherungsunterlagen verweigert. Anfang Dezember 2015 hatte der DHV dann dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, diese für alle Mitglieder zur Verfügung zu stellen. So wäre das Antrags- und Ausgleichsverfahren für alle Beteiligten einfach und unkompliziert gewesen. Bereits Mitte Dezember 2015 zog der DHV seine Zustimmung jedoch wieder zurück. Laut dem Schiedsstellenbeschluss von Ende September 2015 müssen die Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Versicherungsunterlagen beifügen. Erfolgt das nicht, soll der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien einbehalten, hatte die Schiedsstelle entschieden. Ob die einzelne DHV-Mitgliedshebamme mit Geburtshilfe die notwendigen Informationen bei der Bayerischen Versicherungskammer direkt erhalten hätte, um so eine finanzielle Einbuße beim Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtkosten zu verhindern, war wegen der Konstruktion als Gruppenhaftpflichtversicherung bis zum Schluss unsicher gewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Hermann Gröhe: „Arzt-Patienten-Gespräch ist entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung“

Im Rahmen des Nationalen Krebsplans hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Kommunikative Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten in der Onkologie“ unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg gefördert. Die Ergebnisse und Konsequenzen für die künftige Ausgestaltung des Medizinstudiums werden heute (Montag) und morgen auf einem Abschluss-Symposium in Heidelberg vorgestellt und diskutiert. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe erklärt dazu in Heidelberg: „Die Diagnose „Krebs“ ist für die betroffenen Menschen zumeist ein Schock. Vieles von dem, was bisher als sicher galt, gerät ins Wanken – Angst und Hilflosigkeit machen sich breit. Ärztinnen und Ärzte spielen eine entscheidende Rolle dabei, ihre Patienten in dieser Situation zu begleiten und über ihre Krankheit sowie mögliche Therapien aufzuklären. Dabei sind Fachkenntnisse, aber auch Menschlichkeit gefragt. Je besser das Arzt-Patienten-Gespräch gelingt, umso eher sind Patienten in der Lage, aktiv am Genesungsprozess mitzuarbeiten. Deshalb ist es wichtig, Ärztinnen und Ärzte schon im Medizinstudium besser auf die Gespräche mit ihren Patientinnen und Patienten vorzubereiten. Ein einfühlsames und verständliches Arzt-Patienten-Gespräch kann dazu beitragen, die Behandlung bei einer Krebserkrankung, aber auch bei vielen anderen Erkrankungen zu verbessern.“ Gemeinsam werden die Teilnehmenden des Symposiums konkrete Umsetzungsvorschläge zur Implementierung des onkologischen Mustercurriculums in die medizinische Ausbildung erarbeiten und diese in einer „Heidelberger Erklärung“ veröffentlichen. Die Ergebnisse des Projektes stellen darüber hinaus einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der im Jahr 2012 in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommenen Vorgabe dar, dass die ärztliche Gesprächsführung Gegenstand der ärztlichen Ausbildung und Inhalt der abschließenden Staatsprüfung ist. Im Juni 2008 wurde der Nationale Krebsplan vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen. Er hat das Ziel, die im internationalen Vergleich gute onkologische Versorgung in Deutschland sowie die Krebsfrüherkennung weiterzuentwickeln und die Patientenorientierung zu stärken. Derzeit läuft die Umsetzung der zahlreichen Empfehlungen zu den insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de/praevention/nationaler-krebsplan.html http://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Home/homepage_node.html Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Apothekenzahl 2015 weiter gesunken

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Ende des Jahres 2015 auf 20.249 gesunken. Das sind 192 Apotheken weniger als Ende 2014. Damit hält der Abwärtstrend weiter an, hat sich aber abgeschwächt. Den 346 Schließungen stehen nur 154 Neueröffnungen gegenüber. Dabei wurden vor allem Einzelapotheken geschlossen. Teilweise konnten Schließungen durch den Übergang in Filialapotheken aufgefangen werden. Das zeigen die aktuellen Berechnungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis der von den Landesapothekerkammern gemeldeten Apothekenbetriebserlaubnisse. Den bisherigen Höchststand an Apotheken in Deutschland hatte es im Jahr 2008 gegeben (21.602). Mit 25 Apotheken pro 100.000 Einwohnern liegt die Apothekendichte in Deutschland weiterhin unter dem EU-Durchschnitt (31 Apotheken). „Die sinkende Zahl an Apotheken in Deutschland hat nicht eine, sondern viele Ursachen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Der Wettbewerb zwischen den Apotheken auf lokaler Ebene ist intensiv. Gerade kleinere Apotheken können da in betriebswirtschaftliche Schieflagen geraten. Auch die Suche nach pharmazeutischem Fachpersonal oder nach einem Nachfolger für den älter werdenden Inhaber ist auf dem Land oft schwierig.“ Schmidt weiter: „Vor allem sind die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene nicht optimal. Niedergelassene Apotheker und ihre potentiellen Nachfolger brauchen Planungssicherheit, um Investitionen in die Zukunft angehen zu können. Daran fehlt es aber, gerade im Hinblick auf eine berechenbare Entwicklung der Vergütung. Eine jederzeit und überall funktionierende Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken braucht verlässliche wirtschaftliche und ordnungspolitische Rahmenbedingungen.“  Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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VIACTIV Krankenkasse – Verwaltungsrat verlängert Dienstverträge der Vorstände

Der Verwaltungsrat der VIACTIV Krankenkasse unter Vorsitz von Klaus-Peter Hennig, Krefeld, hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 den Vorständen sein Vertrauen ausgesprochen. Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Reinhard Brücker, der im März 2017 ausläuft, wurde um weitere 6 Jahre bis zum 31.03.2023 verlängert. Brücker ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der VIACTIV Krankenkasse (vormals BKK vor Ort) und verantwortet die Unternehmensbereiche Markt, Personal, IT, Controlling/Finanzen, Revision und Vorstandsstab. Gleichzeitig hat das Gremium den zum selben Zeitpunkt auslaufenden Vertrag von Vorstandsmitglied Roland Wien um weitere 6 Jahre verlängert. Roland Wien ist ebenfalls seit 2009 Vorstandsmitglied und verantwortet die Geschäftsbereiche Leistungsmanagement,  Abrechnungs- und Vertragsmanagement und Versicherungen/Beiträge. „Mit den einstimmigen Vertragsverlängerungen setzt der Verwaltungsrat ein klares Zeichen in der Kontinuität der geschäftspolitischen Ausrichtung der VIACTIV Krankenkasse als moderne und leistungsstarke Krankenkasse in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld“, so Klaus-Peter Hennig.   Pressemitteilung der VIACTIV Krankenkasse

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adesso AG steigert das operative Ergebnis 2015 auf neuen Höchstwert und übertrifft die bereits angehobene Jahresprognose

Auf Basis von vorläufigen Zahlen hat adesso im vierten Quartal 2015 bei einem Umsatz von 56,2 Mio. EUR ein EBITDA von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) erzielt. Der Gesamtjahresumsatz 2015 betrug 196,4 Mio. EUR und das EBITDA 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,8 Mio. EUR). Die zentrale Kennzahl des operativen Ergebnisses erreichte 2015 damit einen neuen Höchstwert, stieg gegenüber dem Vorjahr um 45 % und liegt über der zur Mitte des Jahres bereits auf 11,0 bis 12,0 Mio. EUR angehobenen Prognose. Die EBITDA-Marge stieg von 6,2 % im Vorjahr auf 7,2 %. Treiber des erneut starken vierten Quartals waren neben einer weiterhin guten Auslastung die erfreulich hohen Lizenzumsätze mit dem eigenen Content Management System FirstSpirit im Dezember und ein weiterer Neukunde für das Lebensversicherungssystem PSLife. Durch höhere planmäßige Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation der Born Informatik AG auf den übernomenen Auftragsbestand stieg das Konzernergebnis mit 30 % auf 5,2 Mio. EUR langsamer als das EBITDA. Das Ergebnis je Aktie steigt um 36 % auf 0,80 EUR. Alle Werte sind im Hinblick auf die noch laufende Prüfung der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorläufig. Der vollständige Konzernjahresabschluss auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses wird am 24. März 2016 veröffentlicht und über die Website der Gesellschaft unter www.adesso-group.de abrufbar sein. Presseinformation der adesso group

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Nationalen Aktionsplan für Seltene Erkrankungen entschlossen umsetzen“

In Deutschland leiden schätzungsweise mehr als vier Millionen Menschen an einer Seltenen Erkrankung. Unter dem Motto „Erhebt Eure Stimme – Gemeinsam für die Seltenen“ findet am 29. Februar 2016 (Montag) der 9. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Nationalen Aktionsplan für Seltene Erkrankungen sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, um die Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen in unserem Land zu verbessern. Jetzt geht es darum, den Aktions-plan auf allen Ebenen entschlossen umzusetzen. Ganz wichtig ist dabei der Aufbau von Fach-zentren, in denen Patientinnen und Patienten schnell, zielgerichtet und möglichst gut erreich-bar eine gute medizinische Versorgung für ihr Krankheitsbild erhalten. Dazu müssen jetzt Strukturen geschaffen werden, die die Zusammenarbeit der Spezialisten und den Austausch von Fachwissen national und international fördern. Um den Zugang von Patienten zur medizinischen Versorgung zu verbessern, fördern wir das Projekt se-atlas. Der se-atlas hilft, schnell einen Überblick über Anlaufstellen für die verschiedenen Seltenen Erkrankungen zu erhalten. Wichtig ist außerdem, die Forschung weiter voranzutreiben. Deshalb unterstützen wir Experten beim Aufbau spezieller Patientenregister. Das trägt entscheidend dazu bei, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen weiter zu verbessern.“ Aktuell gibt es 25 Zentren in Deutschland, die sich auf Seltene Erkrankungen spezialisiert haben, allerdings nicht zertifiziert sind. Der Nationale Aktionsplan sieht den Aufbau von klar definierten Referenz- und Fachzentren für Seltene Erkrankungen vor. Als wichtigen Meilenstein hat das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) nun Anforderungskataloge für Referenz- und Fachzentren für Seltene Erkrankungen erarbeitet und veröffentlicht. Nun geht es darum, die Möglichkeiten eines Zertifizierungs- oder Anerkennungsverfahrens der Zentren auf Grundlage dieser Kataloge zu prüfen. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen. Im August 2013 hat das NAMSE den Nationalen Aktionsplan vorgelegt. Der jetzt vom Aktionsbündnis veröffentlichte Monitoringbericht liefert einen guten Überblick zum derzeitigen Umsetzungs-stand der im Plan formulierten Maßnahmen und Projekte. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Geschäftsstelle des NAMSE bis Juli 2018 mit insgesamt 1,4 Millionen Euro um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans weiter zu begleiten. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt se-atlas mit mehr als einer 1 Million Euro sowie das Registerprojekt für Seltene Erkrankungen (OSSE) mit 467.000 Euro. Die Bundesregierung fördert die Forschung an Seltenen Erkrankungen mit ins-gesamt rund 20 Millionen Euro. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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16. Ministertagung der Global Health Security Initiative in Washington – Gemeinsames Handeln gegen globale Bedrohungen

Heute treffen sich in Washington D.C. die Gesundheitsministerinnen und -minister der „Global Health Security Initiative“ (GHSI) zu ihrer 16. Tagung. Im Zentrum der diesjährigen Ministertagung der GHSI stehen die Umsetzung der Lehren aus der Ebola-Epidemie in West-Afrika sowie die Zusammenarbeit in globalen gesundheitlichen Notlagen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ein funktionierendes Gesundheitswesen ist der beste Schutz vor Gesundheitskrisen. Das hat die Ebola-Krise einmal mehr in dramatischer Weise gezeigt. Es ist gut, dass die sieben führenden Industrienationen bereits konkrete Hilfe für 76 Staaten weltweit zugesagt haben, um die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken. Das Bundesgesundheitsministerium wird gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut, dem Paul-Ehrlich-Institut, dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Partnerländer gezielt bei der Stärkung der Gesundheitswesen unterstützen. Dazu gehört die Ausbildung von Personal zur Bewältigung  von Gesundheitskrisen in Partnerländern. Ein schnell einsetzbares Team aus Epidemiologen und Laborexperten soll künftig schon bei ersten Anzeichen eines Krankheitsausbruchs vor Ort bei der Diagnostik und Bekämpfung unterstützen können.“ Gemeinsam mit der Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Vizepräsidenten der Weltbank beraten die Minister die WHO-Reform-Bemühungen sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Entwicklungsländer zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Die WHO hat im Nachgang der Ebola-Krise bereits erste Reformmaßnahmen eingeleitet, die das globale Krisenmanagement in gesundheitlichen Notlagen stärken. Um in Gesundheitskrisen sofort auf Finanzmittel zurückgreifen zu können, wurde ein Hilfsfond eingerichtet. Auch die Weltbank plant eine Finanzierungsmöglichkeit für pandemische Ereignisse. Auch die derzeitige Ausbreitung des Zika-Virus steht auf der Agenda des GHSI-Treffens. Die Ausbreitung des Zika-Virus macht erneut deutlich, wie wichtig der frühe Austausch von Informationen und Probenmaterial ist. Noch fehlt es an eindeutigen wissenschaftlichen Belegen für den Zusammenhang zwischen einer Zika-Infektion und der Häufung von Mikrozephalie-Fällen. Proben werden unter anderem zur Entwicklung und Validierung von Nachweismethoden, aber auch Impfstoffen und Medikamenten benötigt. Die GHSI ist ein Zusammenschluss der G7 Staaten, Mexikos und der Europäischen Kommission sowie der WHO und bietet ein Forum zur Diskussion aktueller Fragen der Gesundheitssicherheit. Die nächste reguläre Ministertagung der Global Health Security Initiative wird Anfang 2017 in Brüssel stattfinden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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