Pflegeausbildung: Staatssekretär Karl-Josef Laumann fordert „Generalistik jetzt!“

Staatssekretär Karl-Josef Laumann hat mit einer Pressekonferenz den Aufruf „Generalistik jetzt!“ gestartet. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung wirbt darin für die generalistische Pflegeausbildung. „Die Generalistik muss kommen – sie ist eine große Chance für die Pflege in Deutschland, die nicht vertan werden darf!“, heißt es in dem Aufruf. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Pflegeberufsgesetzes werde der Pflegeberuf professionalisiert und für zukünftige Auszubildende attraktiver gemacht. Zudem ergäben sich für die Pflegekräfte bessere berufliche Aufstiegschancen. Der komplette Aufruf ist im Internet unter www.generalistikjetzt.de nachzulesen. Dort findet sich auch eine Liste mit Personen, Verbänden und Institutionen, die „Generalistik jetzt!“ unterstützen, darunter u. a. der Deutsche Pflegerat, die Diakonie und die Caritas. „Ich freue mich, dass es für den Aufruf eine so breite Rückendeckung gibt. Insbesondere die Pflegekräfte selbst fordern die Generalistik schon seit langem. Wir sollten auf die Praxis hören. Mit dem Pflegeberufsgesetz haben wir jetzt eine Möglichkeit, die nicht so schnell wiederkommen wird“, sagte Laumann. Bei der Vorstellung des Aufrufs anwesend war auch Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats. Er erklärte: „Die Reform der Pflegeausbildung ist eine gute Nachricht für alle professionell Pflegenden. Ihre Arbeit wird dadurch aufgewertet. Die neue Ausbildung wird zu besseren Karrierechancen und zu einer besseren Bezahlung, insbesondere in der Altenpflege führen.“ An die Kritiker der generalistischen Pflegeausbildung gerichtet sagte Westerfellhaus zudem: „Wer jetzt die Reform der Pflegeausbildung auf Eis legt, der handelt im hohen Maße fahrlässig. Damit würde das Aus für eine moderne Form der Pflegeausbildung riskiert, die wir angesichts der demografischen Entwicklungen und der damit einhergehenden Herausforderungen an den Pflegeberuf mehr denn je benötigen.“ An der Gesundheits- und Krankenpflegeschule der Wannsee-Schule für Gesundheitsberufe in Berlin wird bereits seit geraumer Zeit erfolgreich generalistisch ausgebildet.  Leiterin Christine Vogler berichtete bei der Vorstellung des Aufrufs über ihre positiven Erfahrungen damit. Für sie ist klar: „Die generalistische Ausbildung führt zu hohen beruflichen Handlungskompetenzen, guten Basiskompetenzen, einer hohen Analyse- und Reflexionsfähigkeit sowie Flexibilität und hoher Motivation zu lebenslangem Lernen. Wir schaffen mit der Generalistik ein Ausbildungskonzept, welches die Gleichwertigkeit der pflegerischen Arbeitsfelder befördert. Gleichzeitig sichern wir eine professionelle zeitgemäße pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Darauf können sich Patienten verlassen: Hochwertige Qualität der ambulanten Versorgung

„Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in jeglicher Hinsicht hochwertig. Dafür bilden Facharztstatus, Genehmigungsvorbehalt und Fortbildungsverpflichtung die Garanten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der heutigen Vorstellung der „Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität“. „Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein Mehrklassensystem – zugunsten der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. An keiner Stelle gibt es eine höhere Sicherheit sowie tatsächlich eine hohe Leistungsqualität und -transparenz als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, erläuterte Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben hohe Qualitätsansprüche an sich selbst – was man an der großen Anzahl und Vielfalt von freiwilligen Qualitätsinitiativen erkenne. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle ,wegreguliert‘ werden“, so Gassen. Schließlich sei Qualitätssicherung kein Selbstzweck. „Der entstehende Aufwand ist Zeit, die beim Patienten fehlt. Kosten und Nutzen müssen daher in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen“, führte Dryden aus. Dies sagte er auch vor dem Hintergrund, dass die Praxen mit jährlichen Bürokratiekosten von rund vier Milliarden Euro belastet werden. „Außerdem muss der Mehraufwand adäquat refinanziert werden – und zwar von allen Kostenträgern“, ergänzte KBV-Chef Gassen. In Bezug auf den Vergleich mit der Qualitätssicherung an Kliniken, den die Niedergelassenen „nicht zu scheuen brauchen“, meinte Gassen: „Wir müssen uns bewusst sein, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann.“ Die Besonderheiten der ambulanten Versorgung mit vielen chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und langen Behandlungsverläufen, machten es unmöglich, Versorgungsqualität primär am Ergebnis zu messen. „Ob eine Operation erfolgreich war, lässt sich relativ leicht sagen. Über den Verlauf einer komplexen Behandlung zu urteilen, ist da schon schwieriger. Der Zollstock von Krankenhäusern passt für Praxen oft nicht.“ Im ambulanten Praxisalltag sei vielmehr wichtig, „dass wir die Potentiale von Prozess- und Strukturqualität weiter ausschöpfen“. Gerade hier liegen nach Ansicht von Dr. Wolfgang-Axel Dryden auch die Stärken der ambulanten Patientenversorgung: „Unsere bewährten KV-Strukturen mit ihren individuellen ärztlichen Aktivitäten, kollegialen Peer Reviews, Vor-Ort-Besuchen, Feedbackberichten und freiwilligen Qualitätsinitiativen, belegen, dass Instrumente der Qualitätsförderung dann nachhaltig wirken, wenn  sie unmittelbar am Patienten ansetzen und von den Beteiligten selbst gestaltet und verantwortet werden.“ KBV-Chef Gassen betonte, dass sich Qualitätssicherung an der Situation vor Ort orientiere. Daher müssten die zahlreichen regionalen Maßnahmen, die die KVen zur Qualitätsförderung entwickelt haben, weiterhin unterstützt und gestärkt werden. Die „Positionen zur ambulanten Versorgung“ finden sich online auf der Internetseite der KBV unter www.kbv.de/html/21183.php. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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BARMER GEK Arztreport 2016: Über drei Millionen Patienten mit chronischem Schmerz

In Deutschland leiden etwa 3,25 Millionen Menschen an chronischem Schmerz. Doch trotz wichtiger Fortschritte muss ihre Versorgung noch deutlich verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der BARMER GEK Arztreport 2016, der erstmals valide Zahlen auf der Basis von Krankenkassendaten zu dem Thema liefert. „Chronischer Schmerz ist eine eigenständige Erkrankung, die sehr spezifisch behandelt werden muss. Angesichts von Millionen Betroffenen muss die Bekämpfung des chronischen Schmerzes zu einem nationalen Gesundheitsziel werden“, forderte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, bei der Vorstellung der Studie heute in Berlin. Dessen Anliegen müsse eine durchgängige Versorgungskette sein, um durch interdisziplinäre Zusammenarbeit möglichst oft die Chronifizierung von Schmerzen zu verhindern. Dabei solle der Hausarzt eine Lotsenfunktion übernehmen. Chronischer Schmerz in Brandenburg am häufigsten Der Report zeigt, dass chronische Schmerzen in Deutschland regional sehr unterschiedlich dokumentiert werden. Am häufigsten sind mit 5,79 Prozent die Menschen im Bundesland Brandenburg betroffen. Die geringste Rate wurde in Bremen mit 2,94 Prozent dokumentiert. Im Bundesdurchschnitt liegt die Diagnoserate chronischer Schmerzen bei 4,02 Prozent. Für ihre Auswertung hatten die Reportautoren vom AQUA-Institut Göttingen die Diagnosen berücksichtigt, mit denen chronische Schmerzen ohne direkten Bezug auf ein Organ dokumentiert werden. Dabei zeigt sich für die zehn Jahre von 2005 bis 2014, dass chronischer Schmerz stetig häufiger diagnostiziert wurde. So waren 2005 erst 1,59 Prozent der Bevölkerung betroffen. Chronische Schmerzen werden in allen Altersgruppen deutlich häufiger bei Frauen dokumentiert, wobei die Zahl der Betroffenen mit dem Alter ansteigt. In der Gruppe der über 80-Jährigen waren im Jahr 2014 etwa 13,2 Prozent betroffen, 143.000 Männer und 444.000 Frauen. Das entsprach Diagnoseraten von 9,3 Prozent bei den Männern und 15,2 Prozent bei den Frauen. Bei den über 90-Jährigen sind etwa zehn Prozent der Männer und knapp 16 Prozent der Frauen betroffen, rund 15.000 Männer und knapp 83.000 Frauen. Multimodale Schmerztherapie nur bei einem von fünf Patienten In den letzten Jahren habe sich, so Straub, in der Versorgung chronischer Schmerzpatienten vieles getan, allerdings zeige sich ein differenziertes Bild der Schmerzmedizin. So habe sich die Zahl der Patienten, die im Krankenhaus mit einer multimodalen Schmerztherapie behandelt wurden, in den Jahren 2006 bis 2014 mehr als verdoppelt. Damit seien im Jahr 2014 bei rund 61.000 Patienten chronische Schmerzen multimodal therapiert worden. Das entspräche jedoch nur einem Fünftel aller Patienten, die potenziell für eine solche Therapie geeignet wären. Straub verwies darauf, dass die Versorgung mit multimodaler Schmerztherapie insbesondere unter Qualitätsgesichtspunkten nicht ausreichend sichergestellt sei. „Wir unterstützen daher intensiv die Bemühungen seitens der Fachgesellschaften, verbindliche Qualitätskriterien für die multimodale Schmerztherapie im Krankenhaus zu entwickeln.“ Fallzahl ambulanter Behandlungen auf neuem Höchststand Der Arztreport analysiert auf der Basis der Daten aus der ambulanten medizinischen Versorgung von 8,6 Millionen Versicherten der BARMER GEK im Jahr 2014 aktuelle Trends in diesem Versorgungsbereich. Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, Göttingen, verwies darauf, dass im Jahr 2014 jeder Einwohner in Deutschland durchschnittlich pro Quartal rund zwei Ärzte aufgesucht hatte. Mit 8,5 Behandlungsfällen pro Kopf sei die Fallzahl 2014 auf einen neuen Höchststand seit dem Jahr 2005 gestiegen. Für die ambulante medizinische Betreuung ihrer Versicherten zahlten die Krankenkassen im Jahr 2014 durchschnittlich 522,96 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 3,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2013, in dem noch 505,24 Euro für einen Versicherten aufgewendet worden waren. Wie in den Vorjahren betrugen im Jahr 2014 die Aufwendungen für Männer mit 450 Euro deutlich weniger als für Frauen mit 593 Euro. „Erneut zeigen sich regionale Unterschiede. In Berlin und Hamburg gab es im Jahr 2014 versichertenbezogene ambulante Behandlungskosten, die mehr als zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt lagen“, so Szecsenyi. Daten aus dem BARMER GEK Arztreport 2016 In der ambulanten medizinischen Versorgung chronischer Schmerzpatienten hat die Zahl der betroffenen Patienten in den Jahren 2008 bis 2014 kontinuierlich zugenommen, von 0,59 Prozent auf 0,81 Prozent. Demnach wurden in Deutschland im Jahr 2014 rund 655.000 Personen wegen chronischer Schmerzen ambulant behandelt. Dabei steigt die Betroffenheit mit dem Alter an, bis auf einen kurzen Knick nach dem Erreichen des Rentenalters. Am stärksten genutzt wird die ambulante Versorgung von Männern im Alter zwischen 80 und 84 Jahren und Frauen zwischen 75 und 79 Jahren. Die an der Versorgung chronischer Schmerzpatienten beteiligten 1142 Ärzte verteilen sich regional unterschiedlich. In Niedersachsen ergaben sich 0,54 Ärzte je 100.000 Einwohner, in Bremen rund 2,6 (siehe ab Seite 218). Innerhalb des Jahres 2014 hatten nach geschlechts- und altersstandardisierten Auswertungen von BARMER GEK Daten 92,9 Prozent der Bevölkerung Kontakt zur ambulanten ärztlichen Versorgung. Im Vergleich zum Vorjahr 2013, in dem die Behandlungsrate in Folge der ausgeprägten Grippe- und Erkältungswelle noch etwas höher lag, war damit ein leichter Rückgang zu verzeichnen (siehe ab Seite 48). Die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9 für Kinder erfreuen sich nach wie vor einer regen Nutzung. So wurden die U3 bis U7 bundesweit bei etwa 93 bis 97 Prozent der dazu berechtigten Kinder im Alter zwischen der vierten und fünften Lebenswoche bzw. dem 21. bis 24. Lebensmonat genutzt. Auch die relativ neue U7a, die erst im Jahr 2008 eingeführt wurde, wurde mit 89,7 Prozent deutlich besser genutzt als in den Anfangsjahren (ab Seite 129). Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden nach wie vor von Frauen deutlich häufiger beansprucht. 58 Prozent der Frauen zwischen 20 und 45 Jahren haben sie genutzt. Mit zunehmendem Alter sinkt jedoch bei ihnen die Bereitschaft, daran teilzunehmen. Ab einem Alter von 75 Jahren liegt sie unter 40 Prozent. Nach Hochrechnung der BARMER GEK Daten hatten 41 Prozent aller Frauen in Deutschland (in absoluten Zahlen: 16,93 Millionen) im Jahr 2014 eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Von den Männern nahmen 11,7 Prozent beziehungsweise 4,65 Millionen an einer solchen Untersuchung teil (siehe ab Seite 121). Pressemitteilung der BARMER GEK

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Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch: Frühe Nutzenbewertung muss in die medizinischen Leitlinien

Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen fordern seit langem, dass das AMNOG und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK), auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen und gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken. Steimle: „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung.“ Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen waren 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 stiegen die Ausgaben erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind vor allem teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs. Kann das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. Eine Regelung an der auf keinen Fall gerüttelt werden sollte. Denn eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, so Steimle. Die TK setzt sich hingegen dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen. Ziel ist es mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland kostet die Industrie auch in anderen Ländern Geld, da sich die Preise im Ausland häufig am deutschen Markt orientieren. In Folge des niedrigen Preises nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland wieder vom Markt, obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind. Ein weiterer Kritikpunkt der TK: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren.“, so Steimle. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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TÜV-Siegel für AOK-Service und Kundenzufriedenheit

Der TÜV SÜD hat jetzt der AOK Bayern für 2016 das Siegel für „Servicequalität und Kundenzufriedenheit“ verliehen. „Die AOK investiert seit vielen Jahren schon in kompetente Beratung und qualifizierten Service“, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Auszeichnung mit dem Siegel belege, dass sich diese Investitionen gelohnt haben. Der TÜV prüfte zehn Unternehmenseinheiten, der größten Krankenkasse Bayerns. Dabei führte er unangekündigt Testkäufe in der gesamten AOK Bayern durch und bezog die Ergebnisse laufender Befragungen von AOK-Versicherten zur Kundenzufriedenheit ein. Bei der Übergabe des Zertifikats bestätigte Christian Erichsen, Bereichsleiter Kunden Kompetenz Center bei der TÜV SÜD Management Service GmbH, die hohe Servicekultur und Servicezuverlässigkeit der AOK Bayern. Die Nähe zum Kunden sowie Mehrwertangebote zeichneten die Krankenkasse aus. Die AOK befragt regelmäßig ihre Versicherten, wie zufrieden sie mit dem Kundenservice sind. Rund 96 Prozent sind nach der aktuellsten Umfrage zufrieden bis absolut überzeugt. Besonders positiv sehen die Befragten die Möglichkeit des persönlichen Kontakts in der Geschäftsstelle und die telefonische Erreichbarkeit. Die AOK Bayern hat über 4,3 Millionen Versicherte. Die Krankenkasse wird 2016 rund 16 Milliarden Euro in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen

Heute hat die mit dem Präventionsgesetz im Sommer 2015 eingeführte Nationale Präventionskonferenz (NPK) erstmals bundeseinheitliche trägerübergreifende Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet. Damit hat das von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung getragene Gremium die Voraussetzungen für den Start der nationalen Präventionsstrategie geschaffen und eine gesetzliche Kernaufgabe umgesetzt. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger haben auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung an der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt. Mit ihnen werden nun als gemeinsame Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“ definiert. Durch diese Orientierung am Lebenslauf ist es grundsätzlich möglich, alle Menschen mit lebensweltbezogener Prävention zu erreichen – angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu entsprechenden Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Prioritäre Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen. Für diese Ziele und Zielgruppen beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen nicht nur die Handlungsfelder, sondern auch das Leistungsspektrum und die Beiträge, die die jeweiligen Sozialversicherungsträger dazu leisten, sowie die bei konkreten Maßnahmen zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen in den Ländern und Kommunen auf der Grundlage von Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen. „Wir wollen die vor Ort für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortlichen bei ihren Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen. Mit den Bundesrahmenempfehlungen liegt dafür nun eine gute, erstmals trägerübergreifende Basis vor – die jetzt gemeinsam mit den Akteuren vor Ort mit Leben gefüllt werden muss, damit sie die gewünschte nachhaltige Wirkung erzielen kann“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und amtierender Vorsitzender der NPK. „Wichtig ist nun, die verfassten Strategien zeitnah für den Versicherten im Rahmen von sozialversicherungsträgerübergreifenden Projekten erlebbar zu machen“, ergänzt Arnd Spahn, alternierender Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert. „Die Bundesrahmenempfehlungen sind als lernendes System zu verstehen. Bestärkung der Menschen, ihre Gesundheitspotenziale auszuschöpfen, Auf- und Ausbau gesundheitsfördernder Strukturen und Verminderung sozial bedingter Ungleichheit bei den Gesundheitschancen – um diese Ziele zu erreichen, müssen und werden die Bundesrahmenempfehlungen kontinuierlich weiterentwickelt werden“, betont Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz erstmals den im Vierjahresturnus erscheinenden trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen. „Dieser Bericht wird Transparenz schaffen und zeigen, welcher Träger was gefördert hat, welche Ziele erreicht und welche Erfahrungen bei der Zusammenarbeit gemacht wurden. Außerdem wird er Hinweise zu Präventionsbedarf und –potenzialen in der Bevölkerung geben. Damit wird der Bericht eine wertvolle Hilfe für die weitere Arbeit der Nationalen Präventionskonferenz sein“, erläutert Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund,  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten 190 Millionen Euro mehr von den Krankenkassen

Es geht um viel Geld, in diesem Jahr musste die Struktur der Krankenhausvergütung in Baden-Württemberg unter Beteiligung der Schiedsstelle festgesetzt werden: Insgesamt erhalten die Krankenhäuser im Land dieses Jahr 8,2 Milliarden Euro von den Krankenkassen. Allein die AOK Baden-Württemberg zahlt 85 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr an die Krankenhäuser in Baden-Württemberg. „Im Ergebnis sind zwar hinterfragbare Kostensteigerungen eingerechnet, insgesamt geht der Abschluss aber in die richtige Richtung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.„Uns ist die finanzielle Schieflage mancher Krankenhäuser durchaus bewusst. Strukturelle Probleme in der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg sind aber nicht durch immer mehr Geld zu lösen. Was wir brauchen ist eine konsequente Umsetzung der mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beabsichtigten Strukturreformen – hier sind jetzt alle gefordert: das Land, die Krankenhäuser und die Krankenkassen.“ Im Landesbasisfallwert sind Ausgleichszahlungen berücksichtigt worden, die als Einmaleffekt zu einer Absenkung führen. Diese Anpassung folgt bestehenden Vereinbarungen der einzelnen Krankenhäuser mit den Krankenkassen. In den kommenden Jahren verändert sich durch das KHSG die Preisfindung deutlich. Hier haben die Krankenhäuser erhebliche zusätzliche Mittel in der politischen Diskussion durchgesetzt. Im Rahmen der Strukturreform müssten Lösungen entwickelt werden, die effizient und wirtschaftlich seien und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards der Krankenhausversorgung sicher stellen.Hier sei auch der Wille der Krankenhausträger gefragt, über ihre eigene Region hinaus zu schauen und gute Lösungen für die Bevölkerung in Baden-Württemberg insgesamt zu finden. Auf Behauptungen, dass die Krankenhäuser in Baden-Württemberg besonders benachteiligt und dazu gezwungen seien, Personal abzubauen, entgegnet Hermann: „Über viele Jahre hinweg haben die Krankenhäuser in Baden-Württemberg einen weit höheren Preis für ihre Leistungen erhalten als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Dem entgegen stehen auf Dauer bundesdurchschnittliche Einnahmen der Krankenkassen – das kann nicht funktionieren.“ Die AOK fordert schon lange, dass die Krankenhausstrukturen zukunftsfähiger gestaltet werden, damit mehr Qualität in das System kommt und die Patienten profitieren. Den Strukturfonds, den die Bundesregierung mit dem Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet hat, sieht Hermann als richtungsweisend. Die Länder würden in die finanzielle Mitverantwortung genommen und Investitionsentscheidungen würden erstmals im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen. Auch die Krankenhäuser profitieren durch zusätzliche Finanzmittel: Über den Fonds können 2017 Mittel von bis zu 120 Millionen Euro für Baden-Württemberg abgerufen werden, um Krankenhausstrukturen zu verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Land mindestens 50 Prozent der Kosten übernimmt. „Wir erwarten, dass das Land Baden-Württemberg seiner finanziellen Mitverantwortung umfänglich nachkommt. Die Gelder müssen zwingend in sinnvolle Projekte, wie z. B. den Abbau von teuren Doppelstrukturen investiert werden“, so Hermann weiter. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Kliniken begrüßen Neuausrichtung des Psych-Entgeltsystems

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) steht der mit den Eckpunkten der Koalition vorgesehenen grundsätzlichen Neuausrichtung der Vergütung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausleistungen positiv gegenüber. „Der ursprünglich vorgesehene Weg zu landeseinheitlichen Preisen für die verschiedenen psychiatrischen Leistungskategorien wird damit nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt des jetzt vorgesehenen Finanzierungskonzeptes steht der Finanzierungsbedarf des einzelnen Krankenhauses“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Nur im budgetorientierten Ansatz könne gewährleistet werden, dass die Vorhaltungen der Kliniken, insbesondere Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderlichen Personalausstattungen, sachgerecht berücksichtigt würden. Damit sei zugleich entschieden worden, dass die Weiterentwicklung der psychiatrischen Entgeltkataloge (die Beschreibung der Leistungen und deren Kalkulation) einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen sei. „Dazu gehören aus der Sicht der Krankenhäuser eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Leistungsverzeichnisses. Die vorgesehenen Neuregelungen zur besseren Berücksichtigung der medizinischen Kosten und des Personalbedarfs im Kalkulationsverfahren müssen allerdings um entsprechende Finanzierungsregelungen für die konkreten Budgetverhandlungen vor Ort ergänzt werden. Was kalkuliert wird, muss am Ende auch über die Budgets finanziert werden“, machte Baum deutlich. Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, sich der mit dem Entgeltsystem geforderten Transparenz über Leistungen und Kosten zu stellen. Der nunmehr vorgesehene Krankenhausvergleich dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser in einer Abwärtsspirale an die am härtesten durchrationalisierten Kostenstrukturen angepasst würden. Vielmehr müsse der Krankenhausvergleich gewährleisten, dass die Besonderheiten der einzelnen Krankenhäuser auch berücksichtigt werden. Die Erweiterung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser in den häuslichen Bereich der Patienten (Home-Treatment) sei ein ebenfalls zu begrüßender Ansatz. Damit würden Betreuungs- und Versorgungssprünge im bisherigen System überwunden. „Die mit der Neuausrichtung erforderlichen Anpassungen im Entgeltkatalog erfordern Vorbereitungs- und Umstellungszeiten, die mit dem von der Koalition vorgesehenen Start des Systems ab 1. Januar 2017 zu knapp bemessen sind. Hier brauchen die Krankenhäuser mehr Zeit“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.  

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Zahl der Masern-Schutzimpfungen steigt

In Sachen Masern-Schutzimpfungen deutet sich in der Bevölkerung ein Umdenken an. Nach aktuellen Analysen der BARMER GEK haben sich im Jahr 2015 deutlich mehr Versicherte gegen die hochansteckende Infektionskrankheit impfen lassen. Dies gilt sowohl für die Erstimmunisierung von Kindern als auch für erwachsene Versicherte, die ihren Impfschutz auffrischen ließen. So haben sich im ersten Halbjahr 2015 doppelt so viele Erwachsene im Alter zwischen 25 und 45 gegen Masern nachimpfen lassen wie in vergleichbaren Zeiträumen zuvor. Nach Analysen der BARMER GEK haben sich allein in dieser Altersgruppe im gesamten Jahr 2015 schätzungsweise 180.000 gesetzlich Versicherte in Deutschland impfen lassen. Im Jahr zuvor waren es lediglich rund 80.000. „Ein Grund für die erhöhte Zahl an Masern-Schutzimpfungen gerade bei den Erwachsenen könnte die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema in der Öffentlichkeit sein“, vermutet Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der BARMER GEK. Aus Sicht der Medizinerin ist es höchste Zeit für ein solches Umdenken. Erst vor wenigen Tagen hatte das Robert Koch-Institut darauf hingewiesen, dass es im Jahr 2015 so viele Masernfälle wie selten in Deutschland gegeben hatte. Auch die Impfraten seien zu gering, vor allem bei den Einjährigen und im Osten Deutschlands. Die BARMER GEK rät Erwachsenen angesichts massiv steigender Zahlen von Masernfällen, regelmäßig ihren Impfstatus zu überprüfen. Bei unklarem oder unzureichendem Impfstatus sollte schnellstens eine Auffrischungsimpfung nachgeholt werden. Pressemitteilung der BARMER GEK

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AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH: eine starke Stimme im Apothekenmarkt

Die Zusammenführung der operativen ABDA-Tochtergesellschaften unter einem Dach schreitet weiter voran. Nach der Ankündigung im vorigen Jahr hat der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute beschlossen, dass dieses standeseigene Unternehmen den Namen „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“  tragen wird. In dieser Gesellschaft werden die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH (WuV), die Govi-Verlag GmbH sowie die Geschäftsbereiche IT/EDV und die Technischen Dienste der VGDA – Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH vereint. Der Name „AVOXA“ ist ein eigens entwickelter Kunstname, der mit dem Bestandteil „vox“ (lat. Stimme) verdeutlichen soll, dass sich die Mediengruppe – wie bisher die Einzelgesellschaften – auch künftig Gehör im Gesundheitsbereich verschaffen will. Unter dem Dach der „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ werden künftig alle Produktmarken der Geschäftsfelder Messen und Kongresse, Fachzeitschriften und Publikumszeitschriften, Buchprojekte und Online-Medien, pharmazeutische Daten und EDV-Dienstleistungen und nicht zuletzt das Pseudo-Customer-Geschäft geführt. „Der Zusammenschluss schafft zahlreiche zusätzliche Synergieeffekte und dadurch eine noch schnellere und effektivere Ausrichtung auf die Anforderungen des Apothekenmarktes“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „AVOXA wird eine starke Stimme im Apothekenmarkt sein – von den Apothekern für die Apotheker!“ Die Zusammenführung der Unternehmen wird mit der Eintragung der „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ ins Handelsregister zur Jahresmitte 2016 vollzogen sein. Die AVOXA-Geschäftsführung werden die bisherigen Geschäftsführer der WuV, Metin Ergül, und des Govi-Verlags, Peter Steinke, gemeinsam übernehmen. Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens liegt bei ca. 190 Angestellten. Entlassungen wird es im Zusammenhang mit der Unternehmenszusammenführung nicht geben. Sitz des Unternehmens ist Eschborn bei Frankfurt am Main. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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