Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger nicht kostendeckend

“Bei der in der Frankfurter Rundschau angesprochenen Thematik handelt es sich im Kern nicht um ein Flüchtlingsproblem, zumal die Kosten für deren Gesundheitsversorgung in den ersten 15 Monaten von den Ländern und Kommunen, nicht von den Kassen getragen werden. Das eigentliche, schon seit Längerem bestehende Problem liegt vielmehr in den nicht kostendeckenden Kassenbeiträgen für ALG II-Empfänger. Ob und inwieweit sich dieses Problem durch die Flüchtlingswelle verschärft, kann zurzeit noch in keiner Weise eingeschätzt werden. Denn es liegen bisher weder valide Zahlen über die Kosten der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen vor, noch kann seriös eingeschätzt werden, wie viele von den Flüchtlingen nach 15 Monaten ALG II- Empfänger werden”, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Hintergrund: Bis Ende 2015 bekamen die Krankenkassen für einen ALG-II-Empfänger und alle Personen, die über ihn familienversichert waren, insgesamt 140 Euro als Zuweisung vom Bund. Diese Zuweisung war in der Vergangenheit schon nicht kostendeckend. Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz wurde dies zum 1. Januar 2016 geändert. Nun werden grundsätzlich alle ALG-II-Bezieher in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind, weil sie zuletzt privat krankenversichert waren. Alle Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die bisher vorrangig familienversichert waren und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind ab 2016 also eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Zuweisung des Bundes pro Mitglied sinkt in diesem Zuge auf 90 Euro. Dahinter steckt die Annahme, dass sich zukünftig die Anzahl der Mitglieder vergrößert und somit eine Reduzierung der Zuweisung unterm Strich kostenneutral wäre. Ob dem so ist, wird eine spätere Evaluation zeigen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Diagnose Krebs: Sport ab dem ersten Augenblick steigert Therapieerfolg und Lebenserwartung

Anstatt sich zu schonen, sollten sich Krebspatienten schon in der akuten Krebstherapie moderat bewegen, um die körperlichen Belastungen von Operation und Chemotherapie besser verkraften zu können. Aktuelle Studien zeigen, dass etwa  Brustkrebs-Patientinnen so ihre Lebensqualität verbessern und auch ihre Lebenserwartung deutlich verlängern konnten. Aus diesem Grund weitet die Techniker Krankenkasse (TK) ihr Angebot “Sport als Therapie” ab sofort auch auf die häufigsten Krebserkrankungen aus. Ebenfalls neu: Ab März gibt es das Programm für Diabetiker und Patienten mit koronaren Herzerkrankungen auch bundesweit als telemedizinische Anwendung. Voraussetzung dafür ist eine individuell verordnete Sporttherapie mit dem Ziel, den Patienten mehrere Stunden pro Woche einer, seiner Situation angemessenen mittleren Belastung auszusetzen – so wie es das Programm “Sport als Therapie” schon erfolgreich bei Diabetes- und Herzpatienten (KHK) tut. Abgeschlagenheit, Angst und Kraftlosigkeit – wenn aus gesunden Menschen von einem Moment auf den anderen Krebspatienten werden, fallen viele erst einmal in eine Starre. “Inaktivität ist an sich schon ein Risikofaktor für Krebs”, sagt Professor Dr. Martin Halle von der Technischen Universität München (TUM). “Je eher wir damit beginnen, diese Inaktivität in eine Aktivität umzuwandeln, desto besser ist die Prognose des Tumorpatienten”, so der Sportmediziner. Und so geht es: Schon während des ersten Krankenhausaufenthaltes stellt der Arzt einen aus mehreren Modulen bestehenden Behandlungsplan auf, der neben gesunder Ernährung, psychoonkologischer Betreuung und einem Gesundheits-Coaching noch während der Chemotherapie und Bestrahlung auch eine Sporttherapie vorsieht. Dabei wird das Trainingsprogramm individuell an die Therapie, die jeweilige Symptomatik und die subjektive Verfassung des Patienten angepasst: “Es geht darum, dass der Patient sich von Beginn an daran gewöhnt, selbst für sich etwas zu tun. Das ist gut für die eigene Psyche. Und die Bewegung fördert die Verträglichkeit der Chemotherapie”, so Halle. “Hightech-Medizin und neue Behandlungsmethoden haben dafür gesorgt, dass die Prognose für viele Krebspatienten heute besser ist als noch vor 25 Jahren”, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. “Die Studienergebnisse machen aber deutlich, dass sich die individuellen Therapieergebnisse und Prognosen noch verbessern lassen, wenn Patienten sich aktiv an der Therapie beteiligen”, so Ballast. Auch deshalb setzt die TK auf die Eigenverantwortung gut informierter Patienten. Einen neuen Weg gehe die TK auch mit der Erweiterung des Therapieangebotes mithilfe der Telemedizin: “Auf diese Weise bringen wir medizinische Exzellenz aus München an jeden beliebigen Standort in Deutschland. Das ist neu und ein gutes Beispiel dafür, welche Rolle der Faktor ‘Digitale Technik’ im Wettbewerb um mehr Qualität im Gesundheitswesen zukünftig einnehmen wird”, so Ballast. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2016 geeinigt. Der landesweite Basisfallwert steigt von bislang 3.255,50 Euro auf 3.312,00 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns über zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Nach einer außergewöhnlich schwierigen Verhandlungsrunde, die im November 2015 begann und zwei Schiedsstellentermine unter der Leitung eines neutralen Schlichters beinhaltete, gelang am 10. Februar der Durchbruch. Den Kompromiss bezeichnen beide Seiten als „problematisch, aber gerade noch annehmbar“. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die BKG und Krankenkassen als Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der  Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhaus­behandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Kooperationen in der ASV werden durch Bürokratie verhindert

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Aufruf zu mehr Kooperationen von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten in der onkologischen Versorgung. Er könne aber nur Früchte tragen, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufhöre, die Hürden für das gesetzliche Kooperationsmodell der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) ständig höher zu schrauben. „Wenn sich niedergelassene Onkologen und onkologische Krankenhausambulanzen zusammenschließen wollen, müssen sie inzwischen Antragsordner mit bis zu 3.000 Seiten bei den Zulassungsgremien einreichen. Verantwortlich für diesen bürokratischen Super-Gau sind letztlich der GKV-Spitzenverband und die KBV. Sie praktizieren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Entscheidungsgremien (Bewertungsausschuss) mit ihrer strukturellen Mehrheit eine ASV-Verhinderungspolitik. Die jüngsten Beschlüsse im G-BA vom Dezember letzten Jahres machen dies mehr als deutlich. Jetzt von einer Bevorzugung der Kliniken zu sprechen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, sagte DKG-Hautgeschäftsführer Georg Baum. Seit Jahren und Jahrzehnten in der Onkologie erfahrenen Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern würden geradezu absurde Nachweise über deren Leistungserbringung abverlangt. Alle sechs Monate werden Patienten gezwungen, sich eine erneute Verordnung für die Fortsetzung einer onkologischen Behandlung beim Haus oder im niedergelassenen Facharzt zu beschaffen. Nach altem Recht gab es über 700 Zulassungen für onkologische Erkrankungen zur Behandlung in Krankenhäusern. Nach neuem Recht werden nur noch wenige Kooperationsmodelle wegen der hohen bürokratischen Hürden übrig bleiben. „Die nach neuem Recht vorgesehenen Verpflichtungen zur Kooperationen mit niedergelassenen Onkologen hat dazu geführt, dass die ASV jetzt durch Bürokratie überreglementiert worden ist, so dass neue Zulassungen kaum noch zu Stande kommen. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen. Dem Prinzip „wer kann, der darf“ muss zum Durchbruch verholfen werden. Die ASV wurde geschaffen, um schwerkranken Patienten den Zugang zu Behandlungskompetenzen der Krankenhäuser zu ermöglichen. Es geht um die Patienten und nicht um Fragen von Wettbewerb und Mittelstand. Wenn die KBV diese Diskussion führt, dann muss sie diskutieren, ob die Durchführung onkologischer Behandlungen durch nicht darauf spezialisierte niedergelassene Ärzte aufrechterhalten werden kann“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Onkologie: Klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit, aber: keine Benachteiligung im Wettbewerb

Erhebliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten der ambulant tätigen Fachärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern konstatiert die von der Unternehmung DICE Consult erstellte Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“. In Auftrag gegeben vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), wurde sie heute in Berlin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) präsentiert. Dabei rief Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den Praxen auf. „Den Nutzen davon haben vor allem die Patienten. Denn das große Wissen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommt den Krankenhäusern zugute – und somit dem Patienten, der umfassend betreut wird“, warb der KBV-Chef. Gleichzeitig wies er darauf hin, „dass wir Niedergelassene den Wettbewerb nicht scheuen, aber man muss uns seitens der Politik die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Kliniken.“ „Die Niedergelassenen sind der Garant dafür, dass Betroffene in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren Arzt behalten können“, sagte Prof. Dr. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des BNHO.  „Gerade für Krebspatienten ist es wichtig, während der schwierigen Zeit der Behandlung so viele vertraute Alltagsroutinen wie möglich zu behalten. Ohne niedergelassene Onkologen wäre dies unmöglich.“ Die Experten rund um Prof. Dr. Justus Haucap von DICE Consult empfehlen unter anderem einen deutlichen Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sprechen sich ebenso für den „Erhalt mittelständischer Strukturen mit selbstständigen niedergelassenen Ärzten in der ambulanten Versorgung aus“. „Hierdurch wird Wettbewerb gestärkt, dem insbesondere im Hinblick auf Fortschritte bei der Organisation und den Prozessen von Versorgung Bedeutung zukommt“, schreiben die Gutachter. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Jeder zweite gesetzlich Versicherte zweifelt am Nutzen von Selbstzahler-Leistungen

Sind Selbstzahler-Leistungen beim Arzt nützlich? Eher nicht, meinen 38 Prozent der gesetzlich Versicherten. Nein, sie sind auf keinen Fall nutzbringend, sagen weitere 15 Prozent. Damit hat gut die Hälfte der Versicherten (53 Prozent) Zweifel am Nutzen von sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Wissenschaftlichen Instituts für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) der Techniker Krankenkasse (TK). Zweifel am Nutzen von medizinischen Angeboten bestehen aber nicht nur bei Selbstzahler-Leistungen: Jeder vierte Befragte (27 Prozent) berichtet zudem von dem Eindruck, dass ein Arzt generell manchmal oder sogar häufig unnötige Untersuchungen oder Behandlungen empfiehlt. Trotz anfänglicher Bedenken lässt sich ein Drittel der zweifelnden Patienten (33 Prozent) vom Arzt überzeugen und unterzieht sich der vorgeschlagenen Diagnostik oder Therapie. Die drei Hauptgründe dafür: Vertrauen in die ärztliche Kompetenz, die Meinung, eine Diagnostik oder Therapie mehr könne nicht schaden, und die Angst, sich falsch zu entscheiden. „Die Zweifel der Befragten an privat zu zahlenden Leistungen haben eine handfeste Basis, denn IGeL-Angebote sind nicht immer medizinisch sinnvoll oder notwendig“, sagt Dr. Frank Verheyen, Direktor des WINEG. Viele der Selbstzahler-Leistungen wurden bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft und abgelehnt. Das oberste Entscheidungsgremium aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretern legt fest, welche Leistungen zum Katalog der Kassen gehören und welche Kosten somit auch von den Kassen übernommen werden. Gehört eine Leistung nicht zum Katalog, muss sie aus eigener Tasche bezahlt werden. Versicherte, die von ihrem Arzt ein IGeL-Angebot bekommen, sollten sich daher genau erklären lassen, welchen Nutzen die Methode für sie hat und welche Risiken damit möglicherweise verbunden sind. Um sich informiert für oder gegen eine Selbstzahler-Leistung zu entscheiden, hilft auch der IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de). Das Internetportal hat mittlerweile rund 30 Leistungen auf wissenschaftlicher Basis in Hinblick auf Nutzen und Schaden unter die Lupe genommen. Keines der untersuchten Angebote wurde positiv bewertet. Vier Angebote sind als „tendenziell positiv“ eingestuft. 14 Angebote wurden als „tendenziell negativ“ bewertet, drei Selbstzahler-Leistungen sogar als „negativ“. 13 Angebote wurden als „unklar“ eingestuft. Versicherte, die prüfen möchten, ob eine Selbstzahler-Leistung im Einzelfall sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, finden Hinweise dazu in der TK-Broschüre „Kompetent als Patient“. Sie steht auf www.tk.de zum Download bereit (Webcode230628). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben

Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. „Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.“ Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker. Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.  

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vdek und bpa legen Empfehlung zur Umsetzung des PSG II für Pflegeheime vor

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt deutliche Verbesserungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige. Damit die Umsetzung in vollstationären Einrichtungen möglichst reibungslos gelingt, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) eine Empfehlung für die vertragliche Gestaltung vorgelegt. Um das Umstellungsverfahren schnell, effizient und transparent zu gestalten, sieht der Vorschlag eine Umstellung der Pflegesätze nach einer bundesweit einheitlichen Formel vor. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden, zugleich wird ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz bei allen Vertragspartnern sichergestellt sowie die zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht. Darüber hinaus ermöglicht die Empfehlung den Pflegekassen, Sozialhilfe- und Heimträgern Verbesserungen bei den Entgelten und Personalveränderungen landesspezifisch zu vereinbaren. Hierzu kann die von vdek und bpa erstellte Formel zur Umrechnung verwendet werden. Auf diese Weise wird auch eine Verbesserung der (personellen) Ausstattung der Pflegeheime ermöglicht. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Unsere Empfehlung ermöglicht es den Partnern der Pflege-Selbstverwaltung, einen angemessenen Zuschlag für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in stationären Einrichtungen zu vereinbaren. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Stärkung der Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen einzuleiten. Das heißt, es profitieren alle Seiten: Bei den Pflegebedürftigen kommt mehr Pflege an und die Einrichtungen erhalten Planungssicherheit.“ Herbert Mauel, bpa-Geschäftsführer, machte deutlich: „Keine der bisher diskutierten Umstellungsvarianten kann alle Fragen beantworten. Die vorgelegte gemeinsame Empfehlung baut darauf auf, Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege und Betreuung in Pflegeheimen konsequent zu ergreifen sowie absehbare Risiken in gemeinsamer Verantwortung auszuschließen. Damit grenzt sich die gemeinsame Empfehlung eindeutig von einer lediglich budgetneutralen Umstellung ab, welche die zu erwartenden Risiken dem Pflegeheimträger überantworten würde.“ Hintergrund: Als Folge der Pflegereform müssen alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zum 1. Januar 2017 neue Pflegesätze ausweisen, die auf die fünf neuen Pflegegrade zugeschnitten sind. Betroffen von der Umstellung sind bundesweit 12.500 Pflegeheime, die Pflegekassen sowie die Sozialhilfeträger. Pressemitteilung des vdek

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Fälschungsschutzrichtlinie: Neue Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel kommen in drei Jahren

Heute wurde die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung für Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit beginnt für die Akteure der Arzneimittelversorgung die dreijährige Umsetzungsfrist. Ab 09.02.2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist. „Dies ist ein wichtiger Tag für den Patientenschutz. Deutschland soll auch weiterhin zu den sichersten Märkten für Arzneimittel gehören. Für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale läuft ab jetzt die Uhr“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V., der Stakeholder-Organisation, die ein System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln in Deutschland aufbaut. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der heute veröffentlichten delegierten Verordnung ist der Patientenschutz, indem die legale Lieferkette mit den neuen Sicherheitsmerkmalen vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel geschützt werden soll. Die delegierte Verordnung ergänzt die Fälschungsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2011 um die technischen und organisatorischen Details für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale. Die delegierte Verordnung bestätigt das securPharm-System in den wesentlichen Grundpfeilern wie etwa die Umsetzung durch die nationalen Stakeholder-Organisationen, den Data Matrix Code als Datenträger, getrennte Datenbanken für pharmazeutische Unternehmen und Apotheken sowie ein End-to-End-Überprüfungssystem. Beim End-to-End-System erzeugt der pharmazeutische Unternehmer bei der Fertigung des Arzneimittels die individuelle Seriennummer, die jede Packung zum Unikat macht und die von Großhandel und Apotheke künftig auf ihre Echtheit geprüft werden soll. Mit Stand Februar 2016 wurden bereits über 21 Millionen Packungen in das securPharm-System hochgeladen. Die Vorgaben der heute veröffentlichten Verordnung berücksichtigen zwar die Abläufe der einzelnen Handelsstufen und finden pragmatische Lösungen. Sie stellen jedoch die pharmazeutischen Unternehmen vor technische und wirtschaftliche Herausforderungen. Das Management der Seriennummer von deren Generierung, dem Andruck auf der Packung bis zum erfolgreichen Weiterleiten in die Datenbank erfordert eine Anpassung der IT-Lösungen und Prozesse im Unternehmen. Pharmazeutische Großhändler spielen bei der Sicherung der legalen Lieferkette ebenfalls eine große Rolle. Sie sollen laut Verordnung alle Arzneimittel-Packungen prüfen, die nicht direkt vom pharmazeutischen Unternehmen oder in dessen Auftrag geliefert werden. So wird ein Großhändler etwa jede Arzneimittelpackung auf ihre Echtheit prüfen, die er von einem anderen Großhändler erwirbt oder die er als Retoure aus einer Apotheke bekommt. Die Vorgaben der heute veröffentlichten Verordnung berücksichtigen in vielen Punkten das Alltagsgeschäft in einer Apotheke. So sind in dem Data Matrix Code die Chargennummer und das Verfalldatum enthalten, die nun zusammen mit der Pharmazentralnummer (PZN) gescannt werden können. Apotheker haben zusätzlich zur verbindlichen Echtheitsprüfung vor der Abgabe an den Patienten die Möglichkeit, die Packung auch schon beim Wareneingang zu prüfen. Dies hat für Apotheker verschiedene Vorteile, etwa die regelhafte Übernahme von Charge und Verfalldatum in das Warenwirtschaftssystem sowie die klare Zuordnung nicht abgabefähiger Arzneimittel zum jeweiligen Lieferanten. Außerdem sieht die Verordnung alltagstaugliche Fristen im Umgang mit Arzneimitteln vor, die bereits aus dem System ausgebucht, aber noch nicht abgegeben wurden. Bis zu 10 Tage darf ein Arzneimittel wieder eingebucht werden, solange es im Besitz des Apothekers geblieben ist. Auch die Schnelligkeit des Datenspeichersystems zur Echtheitsprüfung wird klar festgelegt. Sie muss Apothekern ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerungen auszuführen. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Mehr Sicherheit bei Gelenk-Operationen: BARMER GEK baut Onlineservice für Patienten aus

Rund jedes zehnte der jährlich 390.000 eingesetzten künstlichen Hüft- und Knie-Gelenke muss später wieder ausgetauscht werden. Über die Ursachen ist bislang wenig bekannt. Die BARMER GEK will ihren Versicherten nun mehr Schutz bei Gelenk-Operationen bieten und hat ihr Kliniksuchportal erweitert. Ab sofort bietet das „Krankenhausnavi“ einen ersten Einblick in das deutsche Endoprothesenregister (EPRD), das die Qualität von Implantaten und Gelenkeingriffen auswertet. Das EPRD listet erstmals die Kliniken auf, die freiwillig daran teilnehmen und regelmäßig Daten liefern. „Das Endoprothesenregister kann ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Qualität und Sicherheit bei Gelenkimplantaten sein. Alle rund 1200 Kliniken, die künstliche Knie- und Hüftgelenke einsetzen, sollten dem EPRD beitreten und die notwendigen Daten liefern“, fordert der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Register macht im Ausland bis zu jede zweite Wechsel-OP überflüssig Im EPRD, an dem sich unter anderem die BARMER GEK und Medizinproduktehersteller beteiligen, haben sich bisher 684 Klinken freiwillig registriert. „Wenn bestimmte Prothesen schadhaft sind, kann das Register als Frühwarnsystem dienen und eine Klinik ihre Patienten schneller informieren“, nennt Straub ein Beispiel und verweist auf Erfolge im Ausland. So sei in Schweden die Zahl der Wechseloperationen seit Einführung eines Endoprothesenregisters um fast die Hälfte gesunken. EPRD eines von vielen neuen Elementen im Krankenhausnavi Die heute vom EPRD veröffentlichten Kliniken sind im BARMER GEK Krankenhausnavi gekennzeichnet. Zudem bietet das Portal ab sofort weitere wertvolle neue Informationen über die rund 2000 Kliniken in Deutschland. Dazu gehören krankenhausbezogene Informationen zur Hygiene und Patientensicherheit sowie Angaben, ob ein Haus Mindestmengen bei Operationen erfüllt. Straub: „Mit dem erweiterten Krankenhausnavi machen wir es unseren Versicherten noch leichter, eine passende Klinik zu finden.“ Mehr Infos unter www.krankenhausnavi.barmer-gek.de und www.eprd.de Pressemitteilung der BARMER GEK

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