vdek-Zukunftspreis 2016: Konzepte für die Versorgung von Senioren mit Einwanderungsgeschichte gesucht

Immer mehr Senioren in Deutschland haben eine Migrationsgeschichte. Dadurch kommen neue Herausforderungen auf Pflege, Prävention und medizinische Versorgung zu. Um die Teilhabe von Einwanderern an der Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern, müssen sich Ärzte, Pflegekräfte, Krankenkassen etc. auf die wachsende kulturelle und ethische Vielfalt einstellen und Leistungen den kulturellen Besonderheiten anpassen. Dazu ist unter anderem das Wissen um diese Besonderheiten nötig, Sprach- und andere Zugangsbarrieren müssen abgebaut werden. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) widmet sich mit seinem diesjährigen Zukunftspreis der Versorgung von älteren Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Unter dem Motto „Alterung der Migrationsgeneration – Interkulturelle Versorgungskonzepte für eine sich verändernde Seniorengeneration“ sucht der vdek innovative Ideen, beispielhafte Projekte und Konzepte für interkulturell sensible Präventions-, Versorgungs- und Pflegeangebote. Die besten Ideen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Projekte, die aufzeigen, wie Verständnis-, Sprach- oder andere Zugangsbarrieren abgebaut oder die Kommunikation und Interaktion in der Prävention, medizinischen Versorgung und Pflege verbessert werden können. Über die Preisvergabe entscheidet eine hochkarätige Fachjury, bestehend aus: Christian Zahn (Juryvorsitz), Verbandsvorsitzender des vdek, Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Rostock, Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Prof. Dr. Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg, Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung der eingereichten Konzepte stellen vor allem die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz dar. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2016 finden Bewerber auf der Webseite des vdek unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2016.html. Für Fragen steht Frau Alina Wolfschütz allen Interessierten gerne unter der Telefonnummer 030 / 269 31-17 62 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek

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Hasso-Plattner-Institut: Eigentumsfrage bei medizinischen Daten klären

Um Fortschritte in der Krebsbehandlung zu erzielen, muss dringend geklärt werden, wem die Patientendaten gehören und wie sie besser für die Forschung eingesetzt werden können. Das hat der Direktor des Hasso-Plattner-Instituts, Prof. Christoph Meinel, anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar gefordert. Die Zusammenführung und Analyse medizinischer Daten spiele für individualisierte Krebstherapien eine zentrale Rolle. Der Informatikwissenschaftler warnte davor, dass Deutschland den Anschluss an wichtige Entwicklungen in der Medizin verpassen könnte: „Der digitale Wissensaustausch, für den es bereits Technologien gibt, kommt wegen fehlender rechtlicher Sicherheit nur unzureichend voran“, sagte Meinel. Da die Analyse genetischen Materials immer schneller und kostengünstiger werde, wachse die Herausforderung für Mediziner, verfügbare Daten sinnvoll zu verknüpfen und dadurch präzisere Einblicke zu gewinnen, erklärte Meinel. Am HPI arbeiten Wissenschaftler mit Gesundheitsexperten zusammen, um die Analyse und Kombination riesiger Mengen von medizinischer Daten in Echtzeit zu ermöglichen. „Für einen Tumorpatienten in Deutschland könnte das bedeuten, dass Ähnlichkeiten zwischen dem genetischen Fingerabdruck seines Tumors und weiteren Patienten weltweit identifiziert werden“, erläuterte Dr. Matthieu-P. Schapranow, Program Manager E-Health am HPI. So könnte präziser entschiedenen werden, welche individuelle Chemotherapie für jeden Patienten erfolgsversprechend ist. Das Problem: Die erforderlichen Daten müssen international über Einrichtungen hinweg ausgetauscht werden, da schwerwiegende Erkrankungen keine Grenzen kennen. Heute funktioniert das jedoch oft lediglich im Rahmen von einzelnen Forschungsprojekten. Der HPI-Wissenschaftler plädierte dafür, Patienten mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu gewähren. „Analog zu einem Organspendeausweis wäre ein Datenspendepass denkbar“, sagte Schapranow. So könnten Patienten den Zugriff auf ihre krankheitsrelevanten Daten, z.B. Tumor- und Labordaten, für ausgewählte Forschungszwecke selbst verwalten. In diesem Fall würden sie vorher nach ihrer Einwilligung gefragt – etwa per App auf dem Smartphone. Die Anonymisierung der Daten spiele eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz solcher Vorhaben. Hier sei es wichtig, dass eine Anfrage in einer Datenbank niemals Rückschlüsse auf eine bestimmte Einzelperson oder eine kleine Personengruppe zulasse. „Die Klärung dieser Fragen ist komplex, aber unumgänglich, um Patienten Zugang zur bestmöglichen Behandlung auf die individuellen Diagnose zu ermöglichen“, so Schapranow. Die Medizin-Themen des HPI auf der CeBIT 2016 Die Online-Plattform Analyze Genomes können sich interessierte Besucher der CeBIT 2016 in Halle 6, Stand D18 live anschauen. Daneben wird das Forschungsprojekt SAHRA („Smart Analysis – Health Research Access“) präsentiert, wie große Mengen permanent anfallender Gesundheitsdaten aus der Patientenversorgung in Echtzeit ausgewertet werden können. Bislang ist es im deutschen Gesundheitswesen so, dass zwar sehr viele Informationen erfasst, aber bisher nur unzureichend genutzt werden. SAHRA demonstriert: Behandlungs-, Abrechnungs-, Studien- und Registerdaten, die zum Schutz der Privatsphäre anonymisiert sind, können kombiniert und für die Versorgungsforschung und die dazu ermächtigten Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. An seinem Stand zeigt das HPI außerdem ein IT-System, das Risikofaktoren für Herzschwäche erfasst und ganzheitlich bewertet. Die Besucher können erleben, dass die Integration und interaktive Auswertung entsprechender Daten in einer Internet-Plattform dazu führt, dass Klinik-Ärzte individuelle Behandlungsentscheidungen schneller treffen und breiter abstützen können. Hinweis für Redaktionen: Videos zur Analyze-Genome-Plattform des HPI (we.analyzegenomes.com) finden Sie hier https://www.youtube.com/watch?v=r-QGqQ2wfqc und hierhttp://we.analyzegenomes.com/2015/07/21/symposium-on-big-data-in-medicine-german-video-footage/ Alle Vorträge eines HPI-/Leopoldina-Symposiums zu Big Data in der Medizin gibt es außerdem hier: https://www.tele-task.de/archive/series/overview/1074/ Kurzprofil Hasso-Plattner-Institut Das Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH an der Universität Potsdam ist Deutschlands universitäres Exzellenz-Zentrum für IT-Systems Engineering. Als einziges Universitäts-Institut in Deutschland bietet es den Bachelor- und Master-Studiengang „IT-Systems Engineering“ an – ein besonders praxisnahes und ingenieurwissenschaftliches Informatik-Studium, das von derzeit 480 Studenten genutzt wird. Die HPI School of Design Thinking, Europas erste Innovationsschule für Studenten nach dem Vorbild der Stanforder d.school, bietet 240 Plätze für ein Zusatzstudium an. Insgesamt zwölf HPI-Professoren und über 50 weitere Gastprofessoren, Lehrbeauftragte und Dozenten sind am Institut tätig. Es betreibt exzellente universitäre Forschung – in seinen zehn IT-Fachgebieten, aber auch in der HPI Research School für Doktoranden mit ihren Forschungsaußenstellen in Kapstadt, Haifa und Nanjing. Schwerpunkt der HPI-Lehre und -Forschung sind die Grundlagen und Anwendungen großer, hoch komplexer und vernetzter IT-Systeme. Hinzu kommt das Entwickeln und Erforschen nutzerorientierter Innovationen für alle Lebensbereiche. Das HPI kommt bei den CHE-Hochschulrankings stets auf Spitzenplätze. Mit openHPI.de bietet das Institut seit September 2012 ein interaktives Internet-Bildungsnetzwerk an, das jedem offen steht. Pressemitteilung des Hasso Plattner Institut

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KBV unterstützt Praxen bei der Netzarbeit

Intensiver fachlicher Austausch mit Kollegen und gleichzeitig die eigene Selbstständigkeit wahren: Das ist für die Niedergelassenen in Praxisnetzen möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt diese bewährte Kooperationsform und zeigt in einem neuen kostenlosen Serviceheft, wodurch sich eine erfolgreiche Vernetzung auszeichnet. Beispiele aus der Praxis veranschaulichen, wie die mittlerweile mehreren hundert Netze in Deutschland arbeiten. Zentrales Thema der Broschüre sind die Anforderungen zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem werden die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Gründung eines Netzes aufgezeigt, die Aufgaben eines Netzmanagers vorgestellt und die unterstützende Wirkung von Qualitätsmanagement in der Netzarbeit erläutert. Wie die Befragungen im Rahmen des Ärztemonitors zeigen, wird die Arbeit in Praxisnetzen unter den Niedergelassenen immer beliebter. 2012 beteiligten sich 27 Prozent der Vertragsärzte an einem Praxisnetz, bei den Vertragspsychotherapeuten waren es 17 Prozent. 2014 stieg der Anteil auf 32 Prozent beziehungsweise 23 Prozent. Auch für den Nachwuchs ist diese Form der Teamarbeit interessant. Die Broschüre „Praxisnetze“ ist als Download unter www.kbv.de/praxisnetze oder als gedrucktes Exemplar kostenfrei verfügbar (Bestellung an versand@kbv.de). Ein Kurzfilm über ein beispielhaftes Praxisnetz (Kreis Dithmarschen) findet sich unter: www.kv-on.de/html/14781.php Pressemitteilung der KAssenärztlichen Bundesvereinigung

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AOKs schreiben Generika in Höhe von 1,1 Milliarden Euro aus

Die AOK-Gemeinschaft hat jetzt im Europäischen Amtsblatt die Ausschreibung der 17. Tranche der bundesweiten Rabattverträge für Generika veröffentlicht. AOK XVII umfasst demnach 58 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (59 Fachlose). Die Verträge lösen überwiegend die Kontrakte der Tranche AOK XIII ab. Sie sollen am 1. Oktober 2016 starten und bis zum 30. September 2018 laufen. Die pharmazeutischen Unternehmen können bis zum 7. April 2016 Angebote für einzelne oder alle der acht regionalen Gebietslose abgeben. „Bei der Auswahl unserer Vertragspartner geht es beileibe nicht nur um den Preis, sondern insbesondere um eine sichere Versorgung unserer Versicherten. Die Zuverlässigkeit eines Unternehmens ist deshalb ein entscheidendes Auswahlkriterium“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag in Stuttgart. Vier Fachlose für besonders häufig verordnete Medikamente schreibt die AOK-Gemeinschaft in der neuen Runde im Drei-Partner-Modell aus. „Damit gehen wir in puncto Lieferfähigkeit absolut auf Nummer sicher“, betonte Hermann. Zu den Wirkstoffen, für die jeweils drei Partnerunternehmen gesucht werden, gehören der Blutdrucksenker Metoprolol und das Diabetes-Präparat Metformin. Insgesamt umfasst die neue Runde nach Darstellung Hermanns einen AOK-Umsatz von zuletzt rund 1,1 Milliarden Euro/Jahr. „Es ist kein Geheimnis, dass die Pharmalobby nicht nur am Verfahren zur Nutzenbewertung neuer Medikamente sägt, sondern auch auf das vorzeitige Ende des gesetzlichen Herstellerrabatts und des Preismoratoriums drängt“, sagte Hermann mit Blick auf die vierte Runde des „Pharmadialogs“ der Bundesregierung. Allein der Wegfall des Preismoratoriums würde die Ausgaben der Krankenkassen aber voraussichtlich um mehr als drei Milliarden Euro jährlich in die Höhe treiben. „Deshalb bleiben die Arzneimittelverträge für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung von zentraler Bedeutung“, so Hermann. „Während einzelne Pharmaunternehmen mit ihren Preisen für neu zugelassene Arzneimittel offenbar die Grenzen der Belastungsfähigkeit der Beitragszahler austesten wollen, sind unsere Verträge eine sichere Bank in puncto wirksamer Ausgabensteuerung.“ Die jüngsten Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums geben Hermann recht: Danach haben die Krankenkassen dank der Rabattverträge von Januar bis einschließlich September 2015 rund 2,54 Milliarden Euro weniger für Medikamente ausgeben müssen. Die Effekte der Verträge lagen damit nochmals 13 Prozent über denen der ersten drei Quartale 2014. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Hilfsmittel: Einfachere Patientenversorgung durch neues Vertragsportal in Apotheken

Mehr als die Hälfte der 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen bereits das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten besser und schneller mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Die in Zusammenarbeit von Deutschem Apothekerverband (DAV), Landesapothekerverbänden und ABDATA Pharma-Daten-Service entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. „Das Online-Vertragsportal schafft mehr Transparenz für Apotheker im extrem komplexen Hilfsmittelmarkt“, sagt Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Hilfsmittel und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Mehr Überblick in der Apotheke nutzt auch den Patienten. Mit dem OVP kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag beitritt.“ Mehr als 10.000 Apotheken sind schon über ihren Landesapothekerverband an das OVP angebunden. Derzeit werden mehr als 40.000 Vertragsprüfungen pro Woche  abgefragt – Tendenz steigend. In der Datenbank sind mehr als 150 Verträge und über 750.000 Beitrittsdatensätze der Apotheken hinterlegt. Das Online-Vertragsportal ist auch mit den Warenwirtschaftsystemen der Apothekensoftwarehäuser verbunden, so dass die Apotheken feststellen können, welche Hilfsmittel sie vorrätig haben oder noch bestellen müssen. Zum Hintergrund: Der Deutsche Apothekertag 2015 in Düsseldorf hatte Gesetzgeber und Krankenkassen dazu aufgefordert, die Versorgung mit Hilfsmitteln aufzahlungsfrei, wohnortnah und unbürokratisch im Sinne des Patientenwohls zu gewährleisten. Die Aufrechterhaltung des Sachleistungsprinzips und ein Verbot von Exklusivausschreibungen sind Kernforderungen. Die Apothekerschaft drängt auch darauf, die bürokratischen Einstiegshürden der Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung abzusenken. Mit dem OVP des DAV bekräftigen die Apotheker nun ihre Absicht, trotz Hindernissen auch künftig Patienten weiter mit Hilfsmitteln zu versorgen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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Kassentest: BARMER GEK mit Bestnoten ausgezeichnet

Die BARMER GEK bietet ausgezeichnete Leistungen und einen hervorragenden Service. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin „Focus-Money“ in seinem aktuellen großen Kassentest (Ausgabe 6/2016). Außerdem erhielt sie in der Kategorie „Gesundheitsförderung“ die Bestnote „Hervorragend“. Damit verdiente sich die BARMER GEK im Gesamtergebnis die Auszeichnung „Top-Krankenkasse“. „Das Testergebnis unterstreicht unseren Anspruch, die beste Krankenkasse Deutschlands zu sein. Dazu gehört, immer für unsere Versicherten da zu sein, wenn es darauf ankommt und mit innovativen Mehrleistungen zu überzeugen“, so Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Mediziner würden BARMER GEK empfehlen Die BARMER GEK konnte in der Kategorie Service zum Beispiel mit ihren rund um die Uhr erreichbaren Hotlines für Service und medizinische Fragen, ihrer Online-Filiale und dem persönlichen Service vor Ort punkten. Außerdem überzeugte sie mit ihrem Angebot einer strukturierten ärztlichen Zweitmeinung sowie der Vermittlung von Arztterminen. Laut Umfrage unter mehr als 10.000 Ärzten und Zahnärzten genießt die Kasse einen guten Ruf. Sie gehört zu den gesetzlichen Kassen, die die Mediziner ihren Patienten unter anderem aufgrund ihres Leistungsumfangs empfehlen würden. In den Kategorien „ambulante & integrierte Versorgung“ und „Bonus & Vorteilsprogramme“ erhielt die BARMER GEK ebenfalls die Note „sehr gut“. Umfangreiche Datenanalyse der geöffneten Kassen In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut und dem Portal gesetzlichekrankenkassen.de hat „Focus-Money“ 73 Datensätze von aktuell 88 in Deutschland für die Allgemeinheit geöffneten Krankenkassen analysiert und in zehn Teilbereichen betrachtet. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Isabell Hallertz ist neue Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege

Der Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP) in Berlin hat eine neue Geschäftsführerin: Isabell Halletz. Die 31jährige diplomiert Betriebswirtin ist ab 1. April 2016 neue Geschäftsführerin und tritt damit die Nachfolge des Juristen Dr. Florian Bauckhage-Hoffer an, der im vergangenen Jahr seinen Posten geräumt hatte. Die Potsdamerin arbeitete nach dem Studium als Leitende Referentin beim Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg sowie für die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation Brandenburg. Dabei gehörten Verhandlungen mit Kassen und Politik zu ihrem Geschäft. Zuletzt arbeitete sie für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Schwerpunkte waren hier die Zusammenarbeit mit der Politik, der Gesundheitswirtschaft und die Koordination der Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern und Organisationen – national und international. „Wir freuen uns, dass wir als Arbeitgeberverband Pflege mit Frau Halletz als neue Geschäftsführerin, der ansonsten stark männerdominierten Verbandslandschaft ein weibliches Gesicht hinzufügen können.“ erklärte Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege. „Ihre fachliche Expertise und ihre vielfältigen Verbindungen in der Pflegewirtschaft und in der Politik sind für unseren Verband ein Gewinn. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ so Greiner weiter. Frau Halletz kommentiert ihre neue Aufgabe mit den Worten: ,,Ich freue mich, als Geschäftsführerin meine Erfahrungen in der strategischen Verbandsarbeit für die weitere gute Entwicklung des Arbeitgeberverbandes Pflege und des Pflegemarktes in Deutschland einbringen zu können. Altenpflege ist das große Thema der nächsten Jahre.“

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Zentrale Prüfstelle Prävention garantiert Qualität in der Prävention – Über 1,3 Millionen Zugriffe auf Präventionskursdatenbank pro Monat

Die Zentrale Prüfstelle Prävention setzt zunehmend Maßstäbe für Qualität. Bereits nahezu 130.000 Präventionskurse hat die Einrichtung seit ihrer Gründung am 1. Januar 2014 auf Qualität geprüft. Rund 1.700 Kurse und Anbieter zeichnet die Prüfstelle monatlich mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ aus – Tendenz steigend. Damit hat das Siegel Qualitätsstandards gesetzt. Für rund 60 Millionen GKV-Versicherte wächst unterdessen kontinuierlich die Auswahl an Kursen in der Präventionskursdatenbank, die die hohen Qualitätsanforderungen der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen – vom Rückentraining über Ernährungskurse bis zur Tabakentwöhnung. Vor allem im Bereich der fernöstlichen Entspannungsmethoden (Yoga, Tai Chi und Qigong) nahm das Angebot zuletzt deutlich zu. „Die Zentrale Prüfstelle Prävention garantiert den Qualitätsstandard für unsere Versicherten und macht ihn transparent, auch immer mehr Kursleiter erkennen die Vorteile des neuen Prüfverfahrens: Mit nur einem unbürokratischen Antrag können sie die Zulassung ihres Präventionskurses für alle beteiligten Krankenkassen erhalten. Damit erreichen die Anbieter bis zu 88 Prozent aller GKV-Versicherten direkt“, erklärte im Namen der Kooperationsgemeinschaft Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des federführenden Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Zertifizierung dauert maximal zehn Tage und ist für die Anbieter kostenlos. „Wir arbeiten laufend daran, das ohnehin einfache Antragsverfahren nutzerfreundlich weiterzuentwickeln“, so Elsner weiter. Erst im April 2015 hatte die Prüfstelle die Zertifizierung von standardisierten Kurskonzepten ermöglicht. Anbieter können sich seitdem für ein bereits zugelassenes Konzept zertifizieren lassen, was den einzelnen Prüfantrag deutlich einfacher macht. Großer Gewinner sind letztlich die Versicherten der beteiligten Krankenkassen: Bis zu zwei Kurse werden jährlich von den Kassen pro Versicherten bezuschusst. In der Regel tragen die Krankenkassen 80 Prozent der Kosten, manche auch bis zu 100 Prozent. Über die Internetseiten ihrer Krankenkasse können sich die Versicherten unkompliziert über die zertifizierten Präventionsangebote in ihrer Nähe informieren. Die zahlreichen Angebote umfassen die Bereiche „Bewegung“, „Ernährung“, „Stressreduktion/Entspannung“ und „Suchtmittelkonsum“. Unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de können Anbieter ihre Präventionskurse zertifizieren lassen. Versicherte finden schnell und einfach über die Internetseiten ihrer Krankenkasse die Präventionskurse in ihrer Nähe. Gemeinsame Presseerklärung der Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention Hintergrund: Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Die Einrichtung prüft in deren Auftrag Präventionskurse nach Vorgaben des „Leitfadens Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes. Finanziert und verantwortet wird die Prüfstelle von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk), vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), den Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, der AOK Bayern, der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Nordost, der AOK NordWest, der AOK Niedersachen, der AOK Sachsen-Anhalt, der AOK-Hessen, der IKK classic, der IKK Südwest, der IKK Brandenburg und Berlin, der BIG direkt gesund, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

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Apotheken meldeten 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken

Apotheken meldeten der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) im Jahr 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken. „Apotheken leisten durch die Meldungen an die AMK einen bedeutsamen Beitrag für eine erhöhte Arzneimittelsicherheit“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Apotheken können Qualitätsmängel und unerwünschte Wirkungen an die AMK melden. Dabei reicht es aus, wenn die Apotheke einen Verdacht hat, denn alle Meldungen stellen zunächst Signale dar, denen die AMK gemeinsam mit den Behörden und pharmazeutischen Herstellern nachgeht. Bei Qualitätsmängeln, die vermutlich durch einen Hersteller verursacht wurden, ist die Apotheke verpflichtet, ihre zuständige Behörde zu benachrichtigen. Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (5831 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1783 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (32%) entfiel in 2015 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (68 %) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Die Meldungen aus Apotheken zu Verdachtsfällen von Arzneimittel-Manipulationen und -Fälschungen waren im Jahr 2015 rückläufig. Die komplette Melde- und Anfragen-Statistik 2015 ist verfügbar unter www.arzneimittelkommission.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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Arzneimitteltherapiesicherheit – Passgenau statt Gießkanne

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist ein Thema, das zwar schon lange diskutiert wird, aber noch immer nicht ausreichend im Versorgungsalltag angekommen ist. Dabei sollte es selbstverständlich sein, in der Therapie auf Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu achten. In der Realität hakt es noch, so lautet das Fazit der Konferenz „Innovationen für mehr Sicherheit“ der Techniker Krankenkasse (TK). Vertreter der Patienten, Ärzte, Apotheker, Wissenschaftler und die gemeinsame Selbstverwaltung kamen hier zu Wort und diskutierten Strategien, um die Situation zu verbessern. „Wir diskutieren das Thema schon seit vielen Jahren und haben in der Vergangenheit auch immer wieder gute Projekte gesehen. Im Praxisalltag ist davon aber bisher nicht genug angekommen. Das ist zum Nachteil für die Patienten“, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der TK. „Wichtig bei der Arzneimitteltherapie ist, dass der richtige Patient die für ihn richtigen Medikamente erhält und auch über seine Therapie Bescheid weiß.“ „Um die Patientensicherheit zu verbessern, wird der Innovationsfonds sich in seinem ersten Jahr auch mit der Möglichkeit der Förderung von Projekten befassen, die eine Verbesserung der AMTS im Fokus haben“, so Professor Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ballast: „Der Innovationsfonds bietet Chancen, das Thema voran und vor allem zu den richtigen Patienten zu bringen. Nicht jeder über 65 mit mehr als drei Medikamenten muss überprüft werden. Ein gezielter Einsatz bringt mehr als die Gießkanne.“ Daher sei ein Ansatz vielversprechend, bei dem zunächst eine Strategie entwickelt wird, um die richtigen Patienten für eine Medikationsanalyse zur Förderung der AMTS zu finden. Denn ein pauschales Vorgehen, wenn der Arzt bei jedem zweiten Patienten die Therapie überprüfen soll, sorgt nur dafür, dass der Arzt die AMTS durch „Alarm-Müdigkeit“ im Alltag wieder aus den Augen verliert. Genau aus diesem Grund findet das Thema im Praxisalltag heute zu wenig Beachtung. Mit Unterstützung von digitalen Lösungen sind zugeschnittene Kommunikationsmaßnahmen umsetzbar, die den Arzt nur dann aufmerksam machen, wenn es besonders wichtig ist. „Hier könnten in Zukunft auch die Daten der Krankenkassen dafür sorgen, dass die Ärzte zielgerichtet jene Patienten ansprechen, für die eine besondere Überprüfung der Arzneimitteltherapie notwendig ist“, so Professor Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Außerdem sollten die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in die Leit-linien aufgenommen werden, um Ärzten eine umfassendere Entscheidungsmöglichkeit bei der Therapiewahl zu bieten. Wenn ein neues Medikament nicht besser ist als das bereits vorhandene, dann ist es oftmals besser, auf dasjenige zurückzugreifen, für das es bereits umfangreiche Erfahrungen und Studien gibt. Das Feld der AMTS ist groß. Es fängt bei dem Einsatz von Antibiotika bei viralen Effekten an und geht bis zu mutigen Entscheidungen, bestimmte Therapien zu verschieben oder auf den Einsatz von bestimmten Medikamenten zu verzichten. Für Patienten und Fachkreise gibt es bereits heute unterschiedliche, jeweils auf die Zielgruppe zugeschnittene Informationsangebote der TK. Seit über zehn Jahren bietet die TK mit der „Versicherteninformation Arzneimittel“ (TK-ViA) eine Auflistung der verordneten Medikamente, ähnlich dem Medikationsplan wie er frühestens im Herbst 2016 eingeführt werden wird. Der Medikations-Check-up 60+ soll diejenigen Patienten mit Multimedikation identifizieren, die mehrere Arzneimittel bekommen und ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen haben. Die TK-ArzneimittelCoaches stehen den Kunden mit Typ-2-Diabetes und Rheuma zur Seite und beraten sie telefonisch sowie in Zusammenarbeit mit Apothekern über die Therapie. Zukünftig steht dieses Angebot auch für Patienten mit KHK (Koronarer Herzkrankheit) zur Verfügung. Auch bei jungen Menschen kann AMTS ein wichtiges Thema sein, zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Anti-Baby-Pille. Die TK bietet deshalb auch zu diesem Thema ein Informationsangebot für junge Frauen und Gynäkologen an. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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