Medizinische Rehabilitation in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen!

Der BDPK appelliert an die Verhandler des Koalitionsvertrages, den Bereich der medizinischen Rehabilitation stärker in den Fokus zu nehmen. Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen haben CDU, CSU und SPD die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und Seniorenpflegeheimen auf der Agenda. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten, Möglichkeiten zur Refinanzierung der stark steigenden Personalkosten in den Bereichen Pflege, Ärzte und Therapeuten zu schaffen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Mit Sicherheit wird sich die geplante Anhebung der Gehälter auf das Gehaltsniveau im Bereich der medizinischen Rehabilitationskliniken auswirken. Geschieht das nicht, wechseln die qualifizierten Pflegekräfte aus den Reha-Kliniken in die besser bezahlten Beschäftigungsverhältnisse von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das darf nicht passieren, sonst ist die Versorgung der Patienten in den Reha-Kliniken ernsthaft gefährdet.“ Eine Refinanzierung deutlich steigender Gehaltskosten in der Rehabilitation ist derzeit nur zu geringem Teil im Rahmen der sogenannten Grundlohnrate möglich. Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände begrüßen zudem den im Sondierungspapier von Union und SPD vorgelegten Beschluss, die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern und ihnen den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu erleichtern. Zusätzlich dazu besteht jedoch nach wie vor ein dringender gesundheitspolitischer Handlungsbedarf, um den von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen einen bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu ermöglichen. „Dieses Thema war bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages 2013. An dem dort aufgeführten Schnittstellenproblem wurde trotz der Pflegereform-Gesetze I-III nicht wirklich etwas verändert. Geregelt wurde lediglich, dass nun im Rahmen der Pflegebegutachtung eine regelhafte Bewertung möglicher Rehabilitationspotentiale erfolgen soll,“ so Thomas Bublitz. Trotz aller erreichten Verbesserungen werden rehabilitative Potentiale zur Vermeidung bzw. Verschiebung von Pflegebedürftigkeit noch immer nicht frühzeitig durch die Einleitung notwendiger Rehabilitationsleistungen genutzt. Um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, müssen Antworten auf Fragen zum bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu Reha-Leistungen in der kommenden Legislaturperiode gefunden werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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AOK-Studie: Leichter Rückgang der Fehltage

Der Krankenstand im Südwesten ist nach aktuellen Zahlen der AOK Baden-Württemberg im Vergleich zu den beiden zurückliegenden Jahren leicht gesunken. Die AOK Baden-Württemberg verzeichnete 2017 im Schnitt pro Mitglied 18,2 Fehltage. Das sind 0,2 Tage weniger als 2016 und 0,4 Tage weniger als 2015. Der Krankenstand ist mit 5 Prozent im Vergleich zu 2016 nahezu unverändert und um 0,1 Prozent niedriger als 2015. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, sind bei Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg insgesamt 3,11 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und 33,22 Millionen Fehltage registriert worden. Die Erwerbspersonen in Baden-Württemberg waren 2017 durchschnittlich (1,7-mal) etwas seltener krankgeschrieben als noch in den beiden Vorjahren. Für die krankheitsbedingten Fehltage sind besonders verantwortlich Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (22,4 Prozent), Krankheiten des Atmungssystems (13,7 Prozent), psychische Störungen (11,3 Prozent) sowie Verletzungen (10,6 Prozent). Während die Zahlen für Atemwegserkrankungen und Verletzungen nahezu unverändert geblieben sind, belegt die aktuelle Auswertung bei den Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (z. B. Rückenschmerzen, sonstige Bandscheibenschäden und Schulterläsionen) einen leichten Rückgang. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage, die auf psychische Störungen zurückzuführen sind, ist in den letzten Jahren kontinuierlich leicht angestiegen. Ein Grund für die Spitzenposition der Krankschreibungen aufgrund von Muskel- und Skeletterkrankungen sei das ständige Sitzen und die dabei eingenommenen Fehlhaltungen bei der Arbeit und in der Freizeit, weiß PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychologin bei der AOK Baden-Württemberg. „Das belastet die Wirbelsäule und schwächt auf Dauer die Rückenmuskulatur, was unter anderem zu Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen führen kann. Auch psychosoziale Belastungen, wie zum Beispiel Stress durch geringe Handlungsspielräume oder Angst um den Arbeitsplatz, können Ursache von Rückenschmerzen sein. Vorbeugen kann man unter anderem mit einer Arbeitsgestaltung, die körperliche und geistige Beweglichkeit fördert, bewegten Pausen und regelmäßiger Bewegung in der Freizeit“, so Knapstein. Mehr als die Hälfte der Mitglieder der AOK Baden-Württemberg (55,3%) war 2017 mindestens einmal krankgeschrieben. Dies entspricht ungefähr den Werten der Jahre 2016 und 2015. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und sie für dieses Thema zu sensibilisieren, bietet die AOK Baden-Württemberg viele Aktionen und Maßnahmen in Betrieben an. Oft reichen schon wenige Maßnahmen, um rückenschonender zu arbeiten. Zu wenig oder einseitige körperliche Aktivität am Arbeitsplatz, ohne Ausgleich in der Freizeit, spielen beim Thema Rückenschmerzen eine entscheidende Rolle. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Alexa, starte Schlafenszeit! – BARMER-Sprachassistent unterstützt beim Einschlafen

Mit dem sprachgesteuerten Programm „Schlafenszeit“ hat die BARMER einen sogenannten Alexa-Skill entwickelt. Dabei handelt es sich um eine kostenlose Audio-App für den Amazon-Sprachassistenten „Echo“. Der Skill soll Stress und Ruhelosigkeit mindern und so beim Einschlafen helfen. Nutzerinnen und Nutzer können das neue Programm der BARMER auf Zuruf steuern und beispielsweise bei sanfter Musik oder entspannenden Klängen gut in den Schlaf finden. „Die ‚Schlafenszeit‘ zeigt, wie innovative Technologien sinnvoll in den Alltag integriert werden können. Mit dem neuen Skill sollen Nutzer möglichst unkompliziert zu der Entspannung finden, die für einen gesunden und regenerativen Schlaf nötig ist“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub.  Sanfte Klänge, Gute-Nacht-Geschichten und Schäfchenzählen Wer abends geplagt von rastlosen Gedanken lange wach liegt oder einfach nicht zur Ruhe kommt, kann für seine „Schlafenszeit“ aus verschiedenen Kategorien des Audio-Programms wählen. Der kostenlose Skill bietet sanfte Musik, entspannende Geräusche wie Meeresrauschen, kreative Traumreisen als Gute-Nacht-Geschichten oder den Klassiker in schlaflosen Nächten, das Schäfchenzählen. Im Gegensatz zu anderen Medien, wie dem Radio auf dem Nachttisch, lässt sich der smarte Assistent bequem per Sprachbefehl steuern. Die gewünschte Dauer des Programms kann ebenfalls auf Zuruf festgelegt werden. So verstummt der Schlafassistent sanft nach der verabredeten Zeit. Pressemitteilung der BARMER

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medatixx blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück – Anwenderzahlen bei Praxissoftware medatixx binnen sechs Monaten verdoppelt

Der Praxissoftwarehersteller medatixx ist mit dem Jahr 2017 „sehr zufrieden“, wie medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann mitteilt. So hat sich beispielsweise die Anwenderzahl der neuen Praxissoftware medatixx mit dem automatischen Selbst-Update alleine im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 mehr als verdoppelt. Nachdem medatixx im Sommer die 500er-Marke knackte, konnte bereits im Dezember die 1.000er-Hürde bei den Anwenderzahlen genommen werden. „Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung und eine nochmalige Bestätigung unseres Konzeptes“, findet Naumann und sieht als Grund für die sprunghaft steigende Anwenderzahl unter anderem den inzwischen hohen Entwicklungsstand dieser Praxissoftware der nächsten Generation. So wurde jüngst mit x.webtermin eine Online-Terminbuchung eigens für die Praxissoftware medatixx entwickelt, welche die Wünsche vieler Praxen und auch vieler Patienten nach direkter Kommunikation zwischen der Webseite der Praxis und dem Terminkalender erfüllt. Das vergangene Jahr nutzte das Unternehmen ebenfalls, um weitere Apps in den medatixx-AppPoint, eine medatixx-eigene Empfehlungsplattform für medizinische Apps, aufzunehmen. Wie Naumann ankündigt, werden 2018 weitere Apps folgen, um nach und nach die wichtigsten Krankheitsbilder abzudecken. Auch hier hat medatixx einen Nerv bei den Anwendern getroffen. „Wir erhalten sehr viele positive Rückmeldungen dazu, weil sich die Ärztinnen und Ärzte bei den Apps im medatixx-AppPoint sicher sein können, dass es sich um Anwendungen mit medizinischem oder prozessualem Nutzen handelt, die sie ihren Patienten empfehlen können und deren Daten sicher direkt in die Praxissoftware übertragen werden können“, so Naumann. Erfolgreich weiterentwickelt wurden auch die etablierten medatixx-Praxissoftwaresysteme x.comfort, x.concept und x.isynet. Laut Angaben des medatixx-Geschäftsführers war es auch 2017 eine herausfordernde Aufgabe, die vielzähligen verpflichtenden und zahlreiche zusätzliche funktionale Weiterentwicklungen vorzunehmen, „sodass unsere Anwender immer up to date sind und weiterhin zeitgemäße Systeme im Einsatz haben“. So habe medatixx beispielsweise über fünfzig HzV-Verträge der HÄVG, zwölf Facharztverträge des MEDIVERBUNDES, zwölf S3C-Verträge der GEVKO sowie zwei KV-Zusatzverträge umgesetzt und pflegt diese kontinuierlich. Darüber hinaus entwickelte medatixx neue Module wie zum Beispiel die „MedSuche Online“, mit der Wissensportale ergonomisch direkt aus der Praxissoftware heraus aufgerufen werden können. Den Jahresausklang 2017 nutzte das Unternehmen erneut, um statt Weihnachtsgeschenken eine Spende an die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ zu überweisen. „Diese Spende ist für uns inzwischen eine Tradition geworden, die unsere Anwender und Geschäftspartner sehr begrüßen“, betont Naumann. Pressemitteilung von medatixx

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Protektionismus hat fatale Folgen für den Standort Deutschland

Einmal im Jahr wird der Schweizer Skiort Davos zur Weltbühne: Beim jährlichen Weltwirtschaftsforum treffen sich international führende Experten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. „Von Davos aus muss ein kraftvolles Zeichen für Freihandel und gegen Protektionismus ausgehen. Dies ist wichtiger als jemals zuvor. Hier haben Bundeskanzlerin Angela Merkel, IWF-Chefin Christine Lagarde und weitere Regierungschef bereits klare Worte gefunden“, betonte Josef May, Vorstandsvorsitzender des Industrieverbandes SPECTARIS. Gerade für die 400 stark exportorientierten SPECTARIS-Mitgliedsunternehmen für optische, medizinische und mechatronische Technologien ist die weltweite Tendenz hin zu steigendem Nationalismus und Protektionismus ein gravierendes Problem. „Der Auslandsumsatz unserer Branche belief sich 2016 auf 39,5 Milliarden Euro und wird 2017 sicher über 40 Milliarden Euro liegen. Die Exportquote ist mit 62 Prozent sehr hoch. Dies zeigt, wie gefährlich Abschottung für unsere 300.000 Arbeitsplätze sein kann“, erklärte May. Wie schädlich protektionistische Maßnahmen sein können, zeigen beispielhafte Modellrechnungen des ifo-Instituts, etwa für den Fall der Einführung der US-Border Adjustment Tax unter Donald Trump. Langfristig könnte durch die Einführung das reale Bruttohaushaltseinkommen in Deutschland um 0,9 Prozent sinken. Dies würde eine Reduzierung des realen Jahreseinkommens pro Kopf in Höhe von fast 350 US-Dollar bedeuten. Daher sollte sich die Bundesregierung weiterhin ambitioniert für den Abschluss neuer Handelsabkommen einsetzen. May: „Vor allem Indien und China sind wichtige Staaten, mit denen der Freihandel vorangetrieben werden sollte – auch die Wiederaufnahme von Gesprächen mit den USA wären wichtig. Leider ist gerade die USA der Markt, der sich am stärksten verschließt.“ So stehen Einschränkungen wie die Sanktionsgesetzgebung CAATSA einer Öffnung der Märkte diametral entgegen und werden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten nehmen – in einigen Bereichen sicherlich auch zum großen Nachteil der USA. Der größte Teil der neuen Handelshemmnisse entfällt auf lokale Zertifizierungsanforderungen, beispielsweise zusätzliche Zertifizierungen zu den anerkannten internationalen Standards. Einzelne Staaten versuchen auf diese Art, ihre heimische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Somit ist es wichtig sicherzustellen, dass Standards oder technische Vorgaben keine zusätzlichen Hindernisse bewirken. „Ein wichtiger Baustein dabei ist auch, dass die gültigen EU-Standards und Zertifikate weltweit anerkannt werden. Unsere Waren werden so im Ausland wettbewerbsfähiger, weil Mehrfachaufwand und doppelte Zertifizierungskosten vermieden werden“, sagte May.  Ein Fokus auf die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen kann dabei für die Unternehmen zusätzliche Wachstumspotenziale heben und die Chance bieten, die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungs- oder Marktzugangsverfahren weiter voranzubringen. Positiv bewertet SPECTARS daher die jüngst verhandelten Freihandelsabkommen mit Japan und Kanada. „Es geht also doch, wenn beide Seiten willens sind“, betonte May. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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DKG: Die Kommunikation steht im Mittelpunkt

„Ganz wesentlich für die Gesundung von Menschen ist das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Dieses Gefühl entsteht, wenn Kommunikation und menschliche Zuwendung stattfindet. Der Tag des Patienten ist jedes Jahr ein guter Anlass, uns zu hinterfragen, wie wir das Miteinander und die Kommunikation weiter verbessern können“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich des bereits zum dritten Mal stattfindenden „Tag des Patienten“. Die Erwartungen der Krankenhäuser seien, dass alle Beteiligten ihre gegenseitigen Bedürfnisse, aber auch die Sorgen, Nöte und Zwänge besser kennenlernten. Um diese Verbesserung zu erzielen, sei die Kommunikation unerlässlich und stehe im Mittelpunkt. „Mit jedem Gespräch kann mehr Verständnis über die Leistungen der Krankenhäuser und damit auch mehr Vertrauen in die Arbeit der Kliniken geschaffen werden, zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, so Gaß. Am Tag des Patienten wird auch die besondere Bedeutung der Patientenfürsprecher deutlich. Die Krankenhäuser arbeiten eng, konstruktiv und gerne mit den Patientenfürsprechern zusammen, denn diese sind ein Scharnier hin zum Patienten. Das außergewöhnliche Engagement der zumeist ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher muss unbedingt hervorgehoben werden. Um diese Kommunikation zu stärken, gibt es auch immer beim Deutschen Krankenhaustag ein spezielles Forum, das die Bedeutung der Patientenfürsprecher unterstreicht. Deutschlandweit beteiligen sich zahlreiche Krankenhäuser am „Tag des Patienten“, der vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG) und dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) veranstaltet wird. Sie organisieren verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Vorträge zu patientenrelevanten Themen, persönliche Gespräche mit Beschwerdemanagern sowie Patientenfürsprechern oder richten Telefonhotlines ein. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft fordern eHealth-Zielbild für Deutschland

In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft die Bundesregierung dazu auf, ein nationales eHealth-Zielbild zu entwickeln, um die bis dato noch schleppende Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland schnell und erfolgreich voranzubringen. Der Aufruf wird von den Verbänden BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI gemeinsam getragen. Aus Sicht der Medizintechnik, Biotechnologie, Gesundheits-IT und pharmazeutischen Industrie als zentrale Eckpfeiler der industriellen Gesundheitswirtschaft gibt das eHealth-Zielbild allen Beteiligten im Gesundheitssystem eine notwendige Orientierung und ermöglicht es ihnen, konkrete Ziele zu definieren und zu erreichen. Die Verbände rufen deshalb dazu auf, ein solches Zielbild in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend zu erarbeiten, daraus eine nationale eHealth Strategie abzuleiten und anschließend durch einen konkreten Aktionsplan flächendeckend umzusetzen. Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland könne so wesentlich gefördert werden und Deutschland wieder Anschluss an die internationale Entwicklung finden. Die Branchenverbände betonen: Ziel der Digitalisierung des Gesundheitssystems ist es, die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen, kontinuierlich zu verbessern und dabei finanzierbar zu halten. Gleichzeitig solle Deutschland als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ausgebaut und gestärkt werden. Die Unterzeichner des Aufrufs setzen sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Entwicklung eines nationalen eHealth-Zielbilds als eine der ersten Aufgaben nach der Regierungsbildung angeht. Pressemitteilung der Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft

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Praxisverwaltungssoftware: MicroNova und Epikur kooperieren

Mit Epikur wächst der Nutzerkreis der von MicroNova entwickelten kostenfreien Partner-Schnittstelle für Praxisverwaltungssysteme (PVS): Das Unternehmen kann so die MicroNova-Technologie in sein eigenes PVS-Angebot integrieren. Damit haben Anwender in Praxen zum Beispiel die Möglichkeit, nahtlos an sektorübergreifenden vernetzten Strukturen teilzunehmen. Die eigens für derartige Kooperationszwecke entwickelte Standardschnittstelle steht bei der Partnerschaft im Mittelpunkt: Sie ist mit allen gängigen Praxisverwaltungssystemen kompatibel, so dass eine direkte PVS-Anbindung an die eHealth-Lösungen von MicroNova möglich ist. Epikur kann somit die von MicroNova entwickelten Connected-Care-Module aus der eigenen Bedienoberfläche heraus anbieten und ermöglicht seinen Kunden, nahtlos an Projekten zur sogenannten integrierten Versorgung teilzunehmen. Ebenso ist für Anwender in Arztpraxen der direkte Austausch medizinischer Informationen mit anderen Leistungserbringern und in deren PVS-Systeme möglich. „Mit der Schnittstellentechnologie von MicroNova können wir handfeste Vorteile für unsere Kunden schaffen. So lassen sich über die vorhandene Software einfach zusätzliche Funktionen bereitstellen, und Anwender können in ihrer vertrauten Umgebung weiterarbeiten“, fasst Bernhard Hertel zusammen, Geschäftsführer der Epikur Software GmbH. „Damit bleiben wir für unsere Kunden weiterhin der zentrale Ansprechpartner – trotz des erweiterten Funktionsumfangs. Das ist für alle Beteiligten eine sehr elegante Herangehensweise. Durch das Leistungsplus haben wir zudem ein überzeugendes Argument an der Hand, um weitere Kunden hinzuzugewinnen.“ Anpassung der PVS direkt beim Hersteller MicroNova stellt zertifizierten PVS-Herstellern im Rahmen seines Partnerprogramms die funktionale Beschreibung der Schnittstelle zur Verfügung. Mit diesen Informationen können Anbieter wie Epikur ihre eigenen Lösungen so anpassen, dass sie bei der Kopplung mit den Connected-Care-Modulen von MicroNova alle notwendigen Einstellungen im PVS eigenständig durchführen können. Trotz des erweiterten Funktionsumfangs bleibt damit das gesamte Know-how beim PVS-Hersteller – die Grundlage dafür, dass er in gewohnter Weise als primärer Ansprechpartner für alle Fragen rund um seine Software auftreten kann. Den Startschuss für das Partnerprogramm hatte MicroNova im Oktober 2016 gegeben und damit einen vertraglichen und technischen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Anbietern von PVS-Lösungen geschaffen. „Wir freuen uns über jeden weiteren Partner, der unsere kostenfreie Schnittstelle nutzt. Sie ist der Schlüssel für mehr Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen. Das Projekt bringt Vorteile für alle Beteiligten, seien es nun Leistungserbringer, Kostenträger oder Patienten. Mehr Informationsaustausch steht immerhin seit Jahren auf der Agenda von Politik, Verbänden und Wirtschaft“, erläutert Dietmar Dunkel, Leiter eHealth Solutions bei MicroNova. „Zudem bieten wir mit unseren Connected-Care-Lösungen einen wichtigen Zusatznutzen. Der Netzmedikamentenplan leistet etwa einen essenziellen Beitrag zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit – allein hier werden bisher nicht nur jedes Jahr hohe Summen verschenkt, sondern auch Gefahren durch unerwünschte Wechselwirkungen nicht wirksam genug unterbunden.“ Pressemitteilung der MicroNova AG

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Einheitliche Gebührenordnung: Keine Honorarangleichung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

„Die unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin von gesetzlich- und privatversicherten Patienten zu beenden, wäre ein echter Fortschritt. Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab. Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen (Zytostatika). Die Neuverhandlung der Hilfstaxe („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung“) war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte. Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken, und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen. „Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“ Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“ Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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