Entscheidungshilfe mit Hürden – Die Genexpressionsanalyse unterstützt Brustkrebspatientinnen 

Sogenannte Genexpressionsanalysen oder Biomarker-Tests bestimmen das individuelle Rückfallrisiko von Brustkrebs im Frühstadium. Gemeinsam mit ihrem Arzt können Frauen mithilfe des Ergebnisses ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie treffen. Um das Risiko eines Rückfalls zu bestimmen, nutzen die auf dem deutschen Markt gängigen Tests jedoch unterschiedliche Methoden. Patientinnen stehen oft vor dem Dilemma, dass gerade der von ihrem behandelnden Arzt empfohlene Test nicht erstattet wird. Um ihre ohnehin schwierige Situation etwas zu erleichtern, zahlt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK nun als erste gesetzliche Krankenversicherung alle gängigen Analysen.                                 Die Brustkrebsdiagnose trifft Frauen oft, wenn sie mitten im Leben stehen: Laut der Deutschen Krebsgesellschaft ist ein Viertel aller Betroffenen bei der Diagnose jünger als 55 Jahre. Befindet sich die bei Frauen häufigste Krebsart noch im Frühstadium, kann der Tumor jedoch häufig vollständig operativ entfernt werden. Nichtsdestotrotz kann ein Rückfallrisiko bestehen, da eventuell Krebszellen im Körper zurückbleiben, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder wachsen. Daher wird zusätzlich zu einer Antihormontherapie häufig eine vorbeugende Chemotherapie empfohlen, obwohl letztere mit ihren langwierigen und schweren Nebenwirkungen nicht in jedem Fall zwingend notwendig ist. Indem sie das individuelle Rückfallrisiko bestimmen, erleichtern Biomarker-Tests die Entscheidung für oder gegen die Therapie.  Abwägen der Vor- und Nachteile Anhand des Testergebnisses können Patientinnen und Mediziner gemeinsam abwägen, ob eine Chemotherapie im individuellen Fall mehr Vor- oder Nachteile mit sich bringt. Bei einem geringen Rückfallrisiko könnte eine Chemotherapie, die unter anderem das Immunsystem schwächen und einen vorzeitigen Eintritt der Wechseljahre herbeiführen kann, mehr schaden als nutzen. Ist das Rückfallrisiko hoch, kann sie durch frühzeitigen Einsatz die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Brustkrebsdiagnose jedoch minimieren und die Nebenwirkungen somit eventuell aufwiegen. Brustkrebspatientinnen bekommen mit dem Testergebnis also ein wichtiges Instrument, um die für sie persönlich richtige Therapie zu wählen. Viele Methoden führen zum Ergebnis Da mehrere Tests auf dem deutschen Markt angeboten werden und Ärzte häufig jeweils eine bestimmte Analysemethode vorziehen, kann es jedoch vorkommen, dass eine Kasse nicht den vom Arzt empfohlenen Test zahlt. Viele Versicherungen erstatten die Tests darüber hinaus überhaupt nicht, und der Gemeinsame Bundesausschuss hat bisher nicht über eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Dr. Gabriele Gonschor, bei der SBK für neue Versorgungsangebote verantwortlich, erklärt: „Uns ist wichtig, dass unsere Versicherten informierte Entscheidungen treffen können, wenn es um ihre Gesundheit geht. Eine große Zahl der Brustkrebspatientinnen ist dank des Tests und der Empfehlungen der Mediziner in der Lage, zu entscheiden, ob eine Chemotherapie für sie persönlich die richtige Wahl ist und ob diese auch einen Vorteil gegenüber der alleinigen Antihormontherapie bringt. Daher haben wir uns auch als bisher einzige Kasse dazu entschieden, die aktuell gängigen Tests uneingeschränkt zu zahlen – damit sich die Patientin in ihrer schwierigen Situation nicht zusätzlich noch mit Fragen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beschäftigen muss.“ Darüber hinaus können Patientinnen genau den Test in Anspruch nehmen, den ihr Arzt im jeweiligen Fall empfiehlt. Die SBK übernimmt CE-zertifizierte Tests wie EndoPredict, Prosigna, MammaPrint und Femtelle sowie den Oncotype DX. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse

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Neue Kraft für die Zielgruppe der Körperschaften im Gesundheitswesen – Ulrich Buschhaus übernimmt Vertrieb und Partnermanagement

Mit Ulrich Buschhaus (47) hat die Wilken Software Group jetzt einen weiteren erfahrenen Vertriebsspezialisten für die Zielgruppe der Körperschaften in der Sozialversicherung und im Gesundheitswesen gewonnen. Zuvor war Buschhaus als Account Manager bei der itsc GmbH in Hannover tätig – Wilken-Partner und IT-Dienstleister für Krankenkassen. „Mit der Hilfe von Ulrich Buschhaus werden wir unsere Kunden noch intensiver betreuen und unser Partnernetzwerk deutlich ausbauen „, so Jochen Endreß, Bereichsleiter Gesundheit & Versicherungen bei der Wilken Software Group. Darüber hinaus wird Buschhaus mit seiner Erfahrung auch die Entwicklung weiterer Branchenmodule auf Basis der neuen P/5-Technologie von Wilken unterstützen, mit denen die Digitalisierung der Prozesse in den Körperschaften vorangetrieben werden soll. „Zudem bekennen wir uns mit ihm noch stärker zur Region Nord-West, aus der viele unserer Kunden kommen, da er hauptsächlich von seinem Office in Westfalen und von Greven aus agieren wird“, so Endreß weiter. Von 1988 bis 2002 war Ulrich Buschhaus als Krankenkassenbetriebswirt bei der IKK in Iserlohn tätig und leitete dort die Abteilung Arbeitgeberservice inklusive Vollstreckungsbehörde. Bei der ISKV GmbH (heute Teil der BITMARCK Unternehmensgruppe mit Sitz in Essen) war er bis 2013 in verschiedenen Funktionen und Business Units an der Entwicklung und Einführung der Branchen-Software iskv_21c beteiligt und zuletzt in der Vertriebssteuerung als Key Account Manager tätig. Die vertrieblich orientierte Kundenbetreuung mit Schwerpunkt IT-Dienstleistungen für die gesetzliche Krankenversicherung fand ihre Fortsetzung dann für weitere vier Jahre bei der itsc GmbH. Pressemitteilung der Wilken Software Group

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Studie Robotik in der Gesundheitswirtschaft: Robotische Systeme können zur Lösung der Probleme in der Gesundheitsversorgung beitragen

  Die Stiftung Münch hat in einer Studie untersucht, welche Potenziale für die Gesundheitsversorgung in der Robotik liegen und wie diese gehoben werden können. Neben einer Übersicht über den Stand der Technik robotischer Lösungen und aktueller Entwicklungen für die Einsatzfelder Krankenhaus, Rehabilitation, Altenpflege und zur Unterstützung des selbstständigen Lebens in der eigenen Häuslichkeit wurde der Stellenwert der Ansätze in Japan und Korea beleuchtet, die auf dem Gebiet der innovativen Robotik in der Gesundheitswirtschaft als Vorreiter gelten. Darauf aufbauend zeigt die Studie Potenziale für das deutsche Gesundheitswesen auf, entwirft mögliche Zukunftsszenarien und gibt Handlungsempfehlungen, welche technischen, politischen und rechtlichen Hürden es zu überwinden gilt.Die Studie zeigt auf, dass robotische Systeme das Potenzial haben, zukünftig eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten. Aktuell sind jedoch nur wenige robotische Systeme im Einsatz. Am weitesten fortgeschritten ist der Bereich der neurologischen Rehabilitation und minimal-invasiven Operationsverfahren. Insbesondere sind jedoch bei physisch anstrengenden Tätigkeiten und in der Logistik Entlastungen durch automatisierte Systeme zu erwarten.Um den Einsatz jenseits von Prototypen und Forschungsprojekten zu ermöglichen, müssen gesetzliche und rechtliche Voraussetzungen geschaffen und klare Finanzierungswege festgelegt werden. Die Akzeptanz muss durch gezielte Kommunikation erhöht werden – ein Ansatz, der in Japan und Korea aktiv praktiziert und politisch vorgegeben ist und als Vorbild für Deutschland dienen kann. Auch die Forschungsförderung muss intensiviert werden. Dabei ist es entscheidend, Regularien und Administration abzubauen und zu flexibilisieren und insbesondere auch Start-ups und Kleinunternehmen zu unterstützen.Ein weiterer wichtiger Punkt, um robotische System zu etablieren, ist die Ausrichtung der Versorgungssysteme am Nutzen der Patienten. Die gegenwärtige sektorale Trennung stellt ein Innovationshindernis dar, das es zu überwinden gilt. Schließlich muss die Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen strategisch neu ausgerichtet werden, da in allen Bereichen des Gesundheitswesens aufgrund der wachsenden Technisierung und Digitalisierung eine ergänzende Qualifizierung des Personals erforderlich ist und auch neue Berufsbilder geschaffen werden müssen.„Insbesondere die Pflegerobotik kann perspektivisch ein wichtiger Baustein werden, die physischen und auch bürokratischen Belastungen der Pflegekräfte zu minimieren und so diesen für das Gesundheitswesen eminent wichtigen Beruf wieder attraktiver machen. Sie soll die Pflegekräfte nicht ersetzen, sondern diesen idealerweise mehr Zeit für die menschliche Zuwendung ermöglichen“, so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch.Die Studie wurde unter der Federführung von Professor Barbara Klein (Frankfurt University of Applied Sciences) und Dr. Birgit Graf (Fraunhofer IPA, Stuttgart) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Buch veröffentlicht, das am 15. Dezember im medhochzwei-Verlag erschienen ist. Pressemitteilung der Studie Münch

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IKK BB-Versicherte zahlen weiter 15,49 Prozent

„Wir gehen stabil ins neue Jahr. Unsere Versicherten zahlen weiter 15,49 %, inklusive 0,89 % Zusatzbeitrag“. So die aktuelle Botschaft der regionalen Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) an ihre rund 243.000 Versicherten. In seiner gestrigen Sitzung in Potsdam beschloss der IKK BB-Verwaltungsrat zudem, dass alle Extra-Leistungen der Kasse erhalten bleiben. Dieses vielfältige und umfangreiche, zusätzliche Leistungspaket habe sich zu einer echten Visitenkarte der IKK BB entwickelt und sorge am GKV-Markt regelmäßig für positive Bewertungen der Kasse und für zufriedene Versicherte, so die Begründung. Die IKK BB setzt damit weiter auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen guten Leistungen zu einem möglichst günstigen Preis. Befragungen der IKK BB ergeben, dass einzelne Versichertengruppen teils sehr unterschiedliche Schwerpunkte bei Auswahl und Bewertung ihrer Kasse setzen. Eine tragende Rolle spielen dabei ausgewählte besondere Leistungen, zunehmend aber auch digitale Services wie zum Beispiel eine gut ausgestattete Online-Filiale. Schwer kalkulierbar bleiben hingegen die mittelfristigen gesundheitspolitischen Entwicklungen: Schleppende  Verhandlungen bei der Bildung einer neuen, handlungsfähigen Regierung, aber auch die aufflammende Diskussion um den möglichen Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung erschweren hier die Planung. Aus Sicht der mittelständischen IKK BB täuschen zudem Schlagzeilen über vermeintlich immense GKV-Rücklagen darüber hinweg, dass einige wenige Kassen hier überproportional von aktuellen Rahmenbedingungen profitieren, die es dringend zu reformieren gilt. Der IKK-Verwaltungsratsvorsitzende Anselm Lotz kommentiert: „Unterm Strich bleibt bei all den scheinbar günstigen Momentaufnahmen auch in den nächsten Jahren  für alle Kassen die Aufgabe bestehen, die durch die ausgabenintensiven  Reformen am Gesundheitsmarkt ganz real steigenden Mehrkosten zu bewältigen. Und das, wohl gemerkt, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden und mit einem wettbewerbsfähigen Beitragssatz.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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Fristgerechte Umsetzung des neuen Schutzes gegen gefälschte Arzneimittel wichtiger Beitrag zum Patientenschutz

securPharm baut in Deutschland bis zum 9.2.2019 das System für die Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf. Ziel des Systems ist der verbesserte Schutz der Patienten vor gefälschten Arzneimitteln. Die fristgerechte Fertigstellung des Systems zum gesetzlich vorgesehenen Stichtag am 9.2.2019 hat für securPharm und die securPharm tragenden Verbände hohe Priorität. „Wir nehmen die Frist, die uns die EU-Kommission für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben hat, äußerst Ernst. Jeder, dem der Ausbau des Schutzes für Patienten am Herzen liegt, sollte ebenso auf eine termingerechte Umsetzung drängen“, so Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm e. V. „Marktpartner, die dabei auf eine Fristverlängerung des Stichtags durch den Gesetzgeber oder auf Ausnahmen hoffen, sollten sich bewusst werden, dass Patientenschutz nicht warten darf.“ Das securPharm-System steht bereits jetzt für den Anschluss aller Marktakteure der legalen Lieferkette zur Verfügung. securPharm, die nationale Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, hat im letzten Monat allen potenziellen Systemnutzern die notwendigen Informationen für die Anbindung an das System zur Echtheitsprüfung zur Verfügung gestellt. securPharm empfiehlt, sich bereits jetzt anzubinden und Testläufe durchzuführen, damit zum Stichtag nicht nur das System fertig ist, sondern auch der Übergang zur Echtheitsprüfung im Alltag reibungslos verläuft. Ziel ist ein System, das ab 9.2.2019 wirksam die Patienten vor gefälschten Arzneimitteln schützt. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist ein  verbesserter Schutz der Patienten vor gefälschten Arzneimitteln, falls es diese trotz bestehender Schutzmaßnahmen in die legale Lieferkette geschafft haben sollten. Ab 9. Februar 2019 dürfen aus diesem Grund in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Erstöffnungsschutz, an dem zu erkennen ist, dass die Verpackung auf dem Vertriebsweg nicht geöffnet wurde. Die Seriennummer wird vor der Abgabe bzw. Verwendung jeder Packung stets mit einer Datenbank abgeglichen, die alle vergebenen Nummern enthält. Terminverschiebungen oder inhaltliche Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen erfordern ein aufwändiges Konsultationsverfahren und sind deshalb allein aus formal-organisatorischen Gründen vor dem 9.2.2019 nicht mehr zu erwarten. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemutteilung von securPharm e.V.

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GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für dritte Amtsperiode

Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die zweite Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2017. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat heute in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die dritte Amtsperiode von 2017 bis 2023 gewählt. Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen, die Ersatzkassen (EK) 16 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in. Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2017) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Roswitha Weinschenk von der AOK PLUS. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher, Bosch BKK. Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2018 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden. Hintergrund Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versicherten- und keinen Arbeitgebervertreter stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes. Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Medizin-App gegen Kopfschmerz und Migräne – Große Studie zur digitalen Prävention gestartet

Kann eine Smartphone-App dazu beitragen, Kopfschmerzen zu lindern? Um das herauszufinden, starten BARMER und Deutsche Telekom gemeinsam ein Pilotprojekt unter wissenschaftlicher Begleitung der Berliner Charité. Es soll zeigen, ob die App „M-sense“ die Leiden von Kopfschmerz- und Migränepatienten mildern kann. In der App erfassen Betroffene eine Reihe relevanter Einflussfaktoren für Schmerzattacken, wie etwa Schlafverhalten, Wetter oder Stress sowie die Attacken selbst. „M-sense“ analysiert diese Informationen und erstellt ein persönliches Schmerzmuster. Anhand dieses Musters entwickelt die App individuelle Handlungstipps für die Nutzer. Vom Autogenen Training über Muskelentspannung bis zum Ausdauersport werden präventive Maßnahmen in Begleitung zur klassischen Therapie vorgeschlagen, um Intensität und Dauer künftiger Schmerzattacken zu reduzieren. Aus den persönlichen App-Protokollen können sich zudem wertvolle Hinweise für die ärztliche Therapie ergeben. Einzigartige Untersuchung einer zertifizierten Gesundheits-App Im Rahmen einer Kooperation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der BARMER werden an der Studie bis zu 1.000 von Kopfschmerzen oder Migräne betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Telekom teilnehmen. Sie sollen die App regelmäßig nutzen und neun Monate lang mittels medizinischer Fragebögen bewerten. Auch die in der App selbst erfassten Daten werden Aufschluss darüber liefern, ob „M-sense“ präventiv die Kopfschmerztherapie ergänzen kann. Die wissenschaftliche Untersuchung zur schon jetzt als Medizinprodukt zertifizierten App ist in ihrem Umfang bislang einzigartig. Insbesondere junge Erwachsene betroffen Vor allem junge Erwachsene leiden unter Kopfschmerzen. 1,3 Millionen der 18- bis 27-Jährigen sind betroffen, wie der BARMER-Arztreport 2017 zeigt. Für die Studie werden daher hauptsächlich junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Telekom-Shops sowie Auszubildende des Konzerns die App nutzen. Pressemitteilung der BARMER

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Stackelberg: Apothekenhonorar neu verteilen

Die kolportierten Zahlen weisen darauf hin, dass mindestens eine Umstrukturierung der Apothekenvergütung notwendig ist, es jedoch keinesfalls einer insgesamt höheren Honorarsumme bedarf“, sagte Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Interview mit apotheke adhoc anlässlich der Diskussion über Höhe und Verteilung der Apothekenhonorare. Ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt offenbar, dass die Apotheker jährlich rund 1,1 Milliarden Euro mehr verdienen als eigentlich angemessen wäre und es eine Ungleichverteilung zwischen Stadt und Land gibt. „Die Veröffentlichung des Gutachtens erwarten wir daher mit Spannung“, so v. Stackelberg. Auch das traditionelle Apothekensystem gehöre auf den Prüfstand. „Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist aus unserer Sicht schon lange überholt. Es kommt auf die Qualität der Arzneimittelversorgung und der Beratung an, nicht darauf, dass niemand mehr als vier Apotheken besitzen darf. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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BDPK-Vorstand: Neubesetzungen in der Führungsspitze

Der BDPK-Vorstand wählte auf seiner letzten Sitzung in Berlin Thomas Lemke, Vorstandsvorsitzender der Sana Kliniken AG zum 1. Vizepräsidenten und Dr. Marina Martini, Vorstand AMEOS Gruppe zur 2. Vizepräsidentin im BDPK-Vorstand. Außerdem wurde Dr. Mate Ivančić, Regionalgeschäftsführer Region Mitte und Mitglied der erweiterten Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH einstimmig als neues Vorstandsmitglied gewählt. BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel M. Sc., Geschäftsführende Gesellschafterin der Private Kliniken Dr. Dr. Nebel, Vlotho gratulierte den drei Gewählten zu ihren neuen Aufgaben und betonte: „Thomas Lemke, Dr. Marina Martini und Dr. Mate Ivančić zählen zur Riege der Top-Krankenhausmanager im deutschsprachigen Raum. In Zeiten wachsender gesundheitspolitischer Herausforderungen sind sie in der BDPK-Führungsspitze für unseren Bundesverband ein großer Gewinn. Meine Vorstandskollegen und ich freuen uns auf die enge Zusammenarbeit.“ Anlass für die Neuwahlen waren personelle Veränderungen im BDPK-Vorstand: Dr. Michael Philippi, der zum 29.12.2016 die Sana Kliniken AG, München als Vorsitzender des Vorstandes verlassen hatte, stand infolgedessen nicht mehr als 1. BDPK-Vizepräsident zur Verfügung. Auch Dr. Francesco De Meo legte sein Amt als 2. Vizepräsident nieder. Beide bedankten sich für das konstruktive und vertrauensvolle Zusammenwirken bei der BDPK-Vorstandsriege und bekräftigten, dem Bundesverband weiterhin mit ihrer Expertise und ihren Erfahrungen unterstützend zur Seite zu stehen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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GKV-Überschüsse für Zukunftsinvestitionen einsetzen

Zu den Finanzergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Januar bis September 2017 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Das Finanzergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung in den ersten neun Monaten 2017 ist entgegen aller Horrorszenarien, die die Kassen an die Wand gemalt haben, erneut extrem positiv. Mittlerweile ist die Finanzreserve der Krankenkassen viermal so hoch wie vom Gesetz vorgesehen. Die Ausgabenentwicklung im stationären Bereich liegt wieder hinter der allgemeinen Ausgabenentwicklung. Die Einnahmen der Krankenkassen stiegen um 4,2 Prozent, die Ausgaben um 3,7 Prozent. In die stationäre Versorgung fließen hingegen nur 2,4 Prozent. Das ist weniger als der Kostenzuwachs, insbesondere im Personalbereich der Krankenhäuser. Dies ist auch Ergebnis einer Blockadehaltung in wichtigen Teilen des Krankenhausstrukturgesetzes, wie zum Beispiel den Zentrumszuschlägen, die die Kassen seit Monaten fahren. Mit den weit über die Mindestvorhaltungen angesparten Finanzmitteln hat das Gesundheitswesen einen eigenen finanziellen Topf, aus dem für die zentralen Fragen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge, die Sicherung des Personalbedarfs und die Digitalisierung von der zukünftigen Bundesregierung Mittel genutzt werden können und sollen.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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