Finanzergebnisse der GKV im 1. -3. Quartal 2017: Reserven steigen auf 18,6 Mrd. Euro / Spielraum für Senkung von Zusatzbeiträgen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 2,52 Milliarden Euro erzielt. Die Überschussentwicklung hat sich damit im Vergleich zum 1. Halbjahr (1,41 Milliarden Euro) weiter beschleunigt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende September 2017 auf rund 18,6 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt knapp eine Monatsausgabe und liegt damit fast viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Es ist gut, dass unsere Verbesserungen, etwa in der Prävention oder der Hospiz- und Palliativversorgung, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig zeigen die weiter steigenden Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung, dass es richtig war, den Experten im Schätzerkreis zu folgen und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz abzusenken. Denn mit Finanzreserven von 18,6 Milliarden Euro haben viele Krankenkassen gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen. Es liegt nun in der Hand der einzelnen Krankenkassen, diese Spielräume im Sinne ihrer Versicherten auszuschöpfen.“ Einnahmen in Höhe von rund 174,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 172,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal einen Überschuss von rund 1,55 Milliarden Euro und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen. Die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV haben sich im 1. bis 3. Quartal mit einem Zuwachs von 4,4 Prozent so entwickelt wie im Schätzerkreis von allen Beteiligten einvernehmlich prognostiziert. Die Veränderungsrate bei den zuweisungsrelevanten Ausgaben entwickelte sich mit dem moderaten Anstieg von 3,8 Prozent so, wie von den im Schätzerkreis vertretenen Experten von Bundesversicherungsamt und Bundesgesundheitsministerium mehrheitlich für das Gesamtjahr 2017 erwartet. Der Zuwachs blieb damit deutlich unterhalb der Annahme der Krankenkassenseite im Schätzerkreis, die für 2017 noch eine Beschleunigung des Ausgabenwachstums auf 4,2 Prozent erwartet hatte. Auf Basis der bisherigen Finanzentwicklung und den Erwartungen des Schätzerkreises für das laufende und kommende Jahr spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Überschüsse im vierten Quartal weiter ausbauen und auch im Jahr 2018 die nötigen Finanz-Spielräume für gute Leistungen bei attraktiven Beiträgen für die Versicherten haben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises für das Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Die Selbstverwaltungen der Krankenkassen beschließen in diesen Wochen ihre Haushalte für 2018 und legen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten  Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im Jahresverlauf 2017 Quartal für Quartal verbessern. Zum Teil konnte der Überschuss im 1. – 3. Quartal gegenüber dem Ergebnis des 1. Halbjahrs sogar mehr als verdoppelt werden. Dabei ergibt sich folgendes Bild:  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf die Entwicklung im 4. Quartal gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten beiden Monaten des Jahres zu. Vor diesem Hintergrund rechnet der Schätzerkreis für das Gesamtjahr 2017 mit einem Ausgabenüberhang des Gesundheitsfonds von ca. 0,6 Milliarden Euro und einer Liquiditätsreserve zum Jahresende 2017 von knapp 8,5 Milliarden Euro. Dabei ist die Entnahme von rund 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve bereits berücksichtigt. Die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds verläuft mit einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. bis 3. Quartal von 4,4 Prozent weiterhin sehr dynamisch. Somit profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Deutliche Abflachung der Ausgabenzuwächse  Trotz der Umsetzung wichtiger Verbesserungen für die Versicherten, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, hat sich der Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen seit 2014 mit 3,7 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2017 erheblich abgeflacht. Im Gesamtjahr 2016 lag der Zuwachs bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,0 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. bis 3. Quartal bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,6 Prozent (je Versicherten um 2,4 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 1,9 Prozent (je Versicherten um 0,8 Prozent). Dabei sind die Neuzugänge, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger, sondern nehmen auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch als die gleichaltrigen Bestandsversicherten. Auch dies hat zu einer Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten beigetragen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung in den Monaten Januar bis September moderat verlaufen.  Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die Ausgaben um rund 5,1 Prozent an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der so genannten „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die um 13,4 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,3 Prozent, beim Zahnersatz 0,8 Prozent. Da bei den Krankenkassen bislang bei ihrer Rechnungslegung nur für die ersten Monate des Jahres 2017 bei Ärzten und Zahnärzten Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind um 3,7 Prozent gestiegen. Die Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der durchschnittlichen Steigerungsrate der gesamten Leistungsausgaben. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen um 2,4 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,35 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen bereits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Dat
en teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate einfließen konnten sowie weitere Verbesserungen im Krankenhausbereich. Die Zuwächse beim Krankengeld, die bis zum […]

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Siemens plant Börsennotierung von Siemens Healthineers an der Frankfurter Börse

Die Siemens AG bereitet den für die erste Jahreshälfte 2018 geplanten Börsengang der Medizintechniksparte im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse vor. Das hat der Aufsichtsrat des Konzerns in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Der Börsengang ist für Siemens Healthineers der nächste logische Schritt und die Grundlage, um unsere starke Position als führender globaler Medizintechnik-Anbieter auszubauen,“ sagt Michael Sen, Aufsichtsratsvorsitzender von Siemens Healthineers und im Vorstand des Siemens-Konzerns unter anderem für die Medizintechnik verantwortlich. „Frankfurt ist eines der weltweit größten Wertpapierhandelszentren, dessen Bedeutung vor dem Hintergrund des Brexit weiter zunehmen wird. Als hochliquider Handelsplatz ist Frankfurt attraktiv für Investoren aus der ganzen Welt. Die Börsennotierung gibt Siemens Healthineers unternehmerische Flexibilität und Zugang zum Kapitalmarkt. Ziel ist es, nachhaltig und profitabel zu wachsen und die Paradigmenwechsel der Gesundheitsbranche aktiv zu gestalten“, so Michael Sen. Für die Börsennotierung wird die Siemens Healthineers AG gegründet. „Unsere Vorbereitungen für den Börsengang liegen voll im Plan. Die Strategie 2025 und das Management-Team stehen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind weitgehend hergestellt. Deutsche Bank, Goldman Sachs International und J.P. Morgan sind als globale Koordinatoren und BNP PARIBAS, BofA Merrill Lynch, Citigroup und UBS Investment Bank als weitere Konsortialbanken mandatiert“, sagt Siemens Finanzvorstand Ralf P. Thomas. Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein führender internationaler Technologiekonzern, der seit 170 Jahren für technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität steht. Das Unternehmen ist weltweit aktiv, und zwar schwerpunktmäßig auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Siemens ist weltweit einer der größten Hersteller energieeffizienter ressourcenschonender Technologien. Das Unternehmen ist einer der führenden Anbieter effizienter Energieerzeugungs- und Energieübertragungslösungen, Pionier bei Infrastrukturlösungen sowie bei Automatisierungs-, Antriebs- und Softwarelösungen für die Industrie. Darüber hinaus ist das Unternehmen ein führender Anbieter bildgebender medizinischer Geräte wie Computertomographen und Magnetresonanztomographen sowie in der Labordiagnostik und klinischer IT. Im Geschäftsjahr 2017, das am 30. September 2017 endete, erzielte Siemens einen Umsatz von 83,0 Milliarden Euro und einen Gewinn nach Steuern von 6,2 Milliarden Euro. Ende September 2017 hatte das Unternehmen weltweit rund 372.000 Beschäftigte. Weitere Informationen finden Sie im Internet www.siemens.com. Pressemitteilung der Siemens AG

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Präventionsbericht 2017: Rekordwachstum bei Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr das stärkste Wachstum bei Gesundheitsförderung und Prävention seit 16 Jahren verzeichnet. Fast 500 Mio. Euro gaben sie 2016 insgesamt für die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, die betriebliche Gesundheitsförderung sowie für individuelle Präventionskurse aus. Erreicht wurden damit rd. 6,4 Mio. gesetzlich Versicherte. In keinem anderen Jahr zuvor gab es ein derart massives Engagement der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es in dem heute vom GKV-Spitzenverband und dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) vorgestellten Präventionsbericht. Pro Versichertem gaben die Krankenkassen 6,64 Euro aus. Sie haben damit den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag von sieben Euro pro Versichertem bereits im ersten Geltungsjahr fast erreicht. Nicht ausgegebene Gelder sollen im kommenden Jahr in Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen fließen. Menschen in ihren Lebenswelten erreichen Rund 116 Mio. Euro haben die Krankenkassen 2016 für den Bereich Gesundheitsförderung in Lebenswelten ausgegeben. Das ist gut dreimal so viel wie 2015. Die Krankenkassen erreichten damit rd. 3,3 Mio. Menschen, etwa ein Drittel mehr als im Vorjahr. „Die gesetzlichen Krankenkassen haben die hochgesteckten Ziele des Präventionsgesetzes engagiert umgesetzt. Deutlich ausgebaut wurden z. B. Projekte in sogenannten sozialen Brennpunkten. Oft sind gerade solche Projekte wegen der vielen beteiligten Partner und der zeitaufwendigen Abstimmungen wirklich herausfordernd. Doch es lohnt sich. Mit diesen Angeboten tragen die Krankenkassen dazu bei, dass Gesundheitsförderung endlich auch bei denen ankommt, für die sie besonders wichtig ist“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gesundheit am Arbeitsplatz fördern Rekordinvestitionen weist der Präventionsbericht auch im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) aus. Die Ausgaben der Krankenkassen stiegen hier von rd. 76 Mio. Euro im Jahr 2015 auf rd. 147 Mio. Euro im Jahr 2016. In über 13.000 Betrieben konnten rd. 1,4 Mio. Versicherte direkt mit Maßnahmen angesprochen werden, die physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz verringern helfen. Durchschnittlich mehr als zwei Jahre unterstützen die Krankenkassen Unternehmen bei entsprechenden Aktivitäten. Ein besonderes Augenmerk lag im vergangenen Jahr darauf, vor allem mittlere und kleine Unternehmen zu erreichen. Netzwerke mit regelmäßigen Treffen und Erfahrungsaustauschen sind eine besonders geeignete Form, um sie für Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu sensibilisieren und zu motivieren. Erstmals macht der Präventionsbericht quantitative Angaben zu dieser besonderen Betreuungsform: Zusätzlich zur direkten Betreuung durch BGF-Berater erreichten die Krankenkassen knapp 14.000 Unternehmen durch überbetriebliche Netzwerke. Demographie macht Prävention immer wichtiger Die Teilnahmezahlen bei Kursangeboten, die sich an einzelne Versicherte wenden und sich mit Bewegungsförderung, Stressbewältigung, Ernährung und Raucherentwöhnung befassen, blieben 2016 mit rd. 1,7 Mio. auf Vorjahresniveau. Für diese individuellen Präventionsangebote gaben die Krankenkassen 211 Mio. Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr aus. „Die Daten der Krankenkassen, die seit 2002 in den Präventionsberichten ausgewertet werden, zeigen, dass das Engagement bei der Gesundheitsförderung erheblich zugenommen hat. Diese wichtige Aufgabe gewinnt auch mit Blick auf die demographische Entwicklung an Bedeutung. Neben den Individualangeboten kommt es darauf an, Menschen mit Präventionsangeboten in den verschiedenen Lebenswelten zu erreichen und zu fördern“, fasst Dr. Pick, Geschäftsführer des MDS, zusammen. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)

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Litsch im Streit um den Morbi-RSA: „Beirats-Expertise ernst nehmen“

Finanziell geht es der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so gut wie seit langem nicht mehr. Trotzdem drohen Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen weiter mit Kassenpleiten und klagen über Ungerechtigkeiten beim Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der GKV. „Angesichts der GKV-weit sehr erfreulichen Finanzkennzahlen sollte der Expertenrat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs von allen Beteiligten ernst genommen werden und die Kassen sich ansonsten wieder mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, Versorgung zu gestalten“, fordert dagegen Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Laut ersten Medienberichten weist die GKV nach dem dritten Quartal 2017 einen Überschuss von rund 2,5 Milliarden Euro auf, die Rücklagen bei den 113 Krankenkassen belaufen sich auf rund 18 Milliarden Euro. Damit dürften die kassenindividuellen Beitragssätze 2018 nicht nur auf breiter Front stabil bleiben, viele Kassen denken sogar über eine Absenkung ihres Zusatzbeitrags nach. Vom Gesamtüberschuss entfallen auf die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen rund 1,25 Milliarden Euro, also mehr als die Hälfte. Allein der Branchenprimus, die Techniker Krankenkasse, die über zehn Millionen Menschen in Deutschland versichert, hat ein Plus von rund 476 Millionen Euro zu verzeichnen und denkt jetzt über eine Beitragssatzabsenkung nach. Litsch: „Die Zahlen sprechen Bände. In dieser Situation wirkt es befremdlich, wenn einige Kassenfunktionäre nun einen kurzfristigen politischen Handlungsbedarf oder Vorschaltgesetze herbeizureden versuchen.“ Die positive kassenartenübergreifende Finanzentwicklung halte im Übrigen schon seit über zwei Jahren an, obwohl es in dieser Zeit keine Änderungen am Morbi-RSA gegeben habe, betont Litsch. Im Streit um dessen Weiterentwicklung plädiert der Verbandschef deshalb für Augenmaß: „Abgesehen davon, dass wir im deutschen Gesundheitswesen weitaus dringlichere Probleme haben, zum Beispiel die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, den Fachkräftemangel in der Pflege oder die schnelle digitale Vernetzung, wäre die künftige Bundesregierung gut beraten, sich auf die nun vorliegende wissenschaftliche Expertise zu stützen, um dem von Einzelinteressen getriebenen Dauerstreit nachhaltig die Grundlage zu entziehen.“ So hatte das Expertengremium unter anderem Vorschläge gemacht, wie der Morbi-RSA manipulationsresistenter gestaltet werden kann. Im Mittelpunkt steht vor allem die Einführung einheitlicher ambulanter Kodierrichtlinien, da die Morbidität ohne ambulante Diagnosen nicht ausreichend abgebildet werden kann. Dieses Anliegen unterstützen die AOKs ausdrücklich und haben zum Umgang mit ambulanten Kodierungen entsprechend des Heil- und Hilfsmittelgesetzes bereits im Juni 2017 gemeinsame Eckpunkte festgelegt. Mit seinem Sondergutachten hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt erstmals seit 2011 eine wissenschaftlich fundierte Analyse des Morbi-RSA durchgeführt und daraus Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung abgeleitet. Die nun vorliegende Expertise stützt sich auf Daten aller Krankenkassen und Erfahrungen seit Einführung des Risikostrukturausgleichs im Jahr 2009. Sie war zuvor von allen Krankenkassen und Kassenverbänden gefordert worden. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens hatten diese umfassend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Evaluationsvorschläge einzubringen. Für das Sondergutachten wurde der Wissenschaftliche Beirat extra um zwei Experten erweitert, darunter auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach, ausgewiesener Experte für Wettbewerbsfragen. „Alle gesundheitspolitischen Akteure haben nun erstmals für mögliche Reformen verlässliche und umfassende Daten und Fakten vorliegen. Dieses Pfund sollten wir nutzen“, so Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Bayern: Zusatzbeitrag bleibt stabil

Für die über 4,5 Millionen Versicherten der AOK Bayern bleibt der Zusatzbeitrag auch 2018 stabil. Dies hat der Verwaltungsrat der größten Krankenkasse im Freistaat heute in München beschlossen. Seit 2016 liegt der Zusatzbeitrag unverändert bei 1,1 Prozent. „Wir wollen keine Beitragsachterbahn, sondern ein verlässlicher und berechenbarer Partner für die Beitragszahler sein“, so Ivor Parvanov, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats (Arbeitgeber). Damit schließt sich die AOK Bayern dem GKV-Spitzenverband an, der bislang keine Luft für Beitragssenkungen sieht. Vielmehr sind 2018 erhebliche Steigerungen der Ausgaben zu befürchten, die auch durch bereits verabschiedete Gesetze verursacht werden. Der Verwaltungsrat fordert eine rasche Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen. „Noch immer liegen die Zuweisungen für Kranke unter dem Versorgungsbedarf, während die Zuweisungen für gesunde Versicherte über dem Bedarf liegen“, so Parvanov. Für eine zielgenauere Finanzierung seien alle Krankheiten in den Finanzausgleich einzubeziehen. Dies ist auch eine Empfehlung des Sondergutachtens des Bundesversicherungsamts zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs. Der Haushaltsplan 2018 der AOK Bayern sieht Ausgaben in Höhe von über 15 Milliarden Euro vor. Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung und Arzneimittel sind mit insgesamt über zehn Milliarden Euro die größten Ausgabenblöcke. Das Ausgabenvolumen der Pflegeversicherung der AOK Bayern liegt laut Haushaltsplan 2018 bei über 2,3 Milliarden Euro. Fast 900 Millionen Euro entfallen auf die Versorgung in Pflegeheimen. Knapp 600 Millionen Euro werden für die Pflege zu Hause als Pflegegeld ausbezahlt. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET Convention

Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET© Convention, die vom 21. – 23. März 2018 in der KONGRESSHALLE am Zoo in Leipzig stattfinden wird. Der Verband digitale Gesundheit e.V. (VdigG) besteht seit August 2014 mit dem Ziel, eine gesellschaftspolitische Umgebung zu schaffen, in der digitale Innovationen im Gesundheitswesen in Deutschland sowohl möglich als auch angstfrei nutzbar werden. Hierfür agiert der Verband erfolgreich im Bereich der politischen Meinungsbildung und Beratung nationaler und internationaler Multiplikatoren. Die XPOMET© Convention für Innovation und Hightech in der Medizin besteht aus einem Innovationskongress auf fünf Bühnen, themenspezifischen Think Tanks, erfrischenden Diskussionsformaten, der Future Health Ausstellung sowie diversen Side-Events, der Startup-Section und dem Festival of Medicine. Über 40 Experten und Visionäre aus der Gesundheitsbranche bilden den Beirat für die 12 Themenbereiche der XPOMET©. Allein drei der Beiräte entstammen dabei dem Vorstand des VdigGs: Prof. Dr. Arno Elmer (Vorstand Strategie & Markt), Dr. Florian Fuhrmann (Vorstand Vernetzung & Versorgung) sowie Dr. Philipp M. Schäfer (Vorsitzender des Vorstands). Chairman der XPOMET© ist Ulrich Pieper, Vorsitzender des Vorstands VdigG. Aber auch das Ziel des Verbands sowie der XPOMET© Convention ist deckungsgleich: Eine Plattform für eine neue Kultur und ein Verständnis für fächerübergreifenden Austausch zu schaffen – dass Innovationen im Gesundheitswesen nicht nur im Silicon Valley, sondern auch auf dem DACH-Markt schnell und sinnvoll umgesetzt werden können. Mitglieder des VdigG erhalten durch diese Kooperation nicht nur kostenfreien Zugang zur XPOMET©, sondern auch attraktive Sonderkonditionen für Ausstellerflächen. Pressemitteilung des Verbandes digitale Gesundheit e.V.

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Verwaltungsrat der BARMER hat sich konstituiert – Bernd Heinemann bleibt Verwaltungsratsvorsitzender

Die BARMER hat einen neuen Verwaltungsrat. Das 30-köpfige ehrenamtliche Gremium, das bei der BARMER aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern besteht, trat heute erstmals nach der Sozialwahl zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Zum Verwaltungsratsvorsitzenden wurde erneut Bernd Heinemann (65), Mitglied und ehemaliger Vizepräsident des Landtags Schleswig-Holstein, gewählt. Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates ist erneut Ulrike Hauffe (66), ehemalige Bremer Landesbeauftragte für Frauen. Dem Präsidium des BARMER-Verwaltungsrates gehört ferner Dirk Wiethölter (51) als Schriftführer an. Auch hier hat es keine personelle Veränderung gegeben. Wiethölter, hauptberuflich Geschäftsführer der HairGroup GmbH, vertritt in der Selbstverwaltung der Kasse die Interessen der Arbeitgeber. Bei der diesjährigen Sozialwahl hatten bis zum Stichtag 4. Oktober 2017 mehr als 2,2 Millionen BARMER-Mitglieder ihre Stimme abgegeben. Das sind rund 165.000 Wahlberechtigte mehr als bei der letzten Sozialwahl im Jahr 2011. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 30,3 Prozent. Pressemitteilung der BARMER

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Zahl der Antibiotika-Verordnungen in Deutschland bleibt konstant niedrig

Die öffentlichen Apotheken gaben 2016 vergleichbar häufig Antibiotika wie in den Vorjahren ab. Es waren rund 12,6 definierte Tagesdosen pro 1000 Versicherte und Tag (dose per 1000 inhabitants per day, DID) an oralen Antibiotika zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das entspricht etwa dem Wert der Vorjahre: 2012 wurden rund 13,1 und 2014 rund 12,8 DID abgegeben. Das ergab eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) anlässlich des Europäischen Antibiotikatags. Verordnungen auf Privatrezepten wurden nicht erfasst. Innerhalb von Europa gibt es immense Unterschiede im Antibiotika-Gebrauch. Im Jahr 2015 wurden in den Niederlanden im ambulanten Bereich nur 10,7 DID abgegeben. Spitzenreiter war Griechenland mit 36,1 DID. Der die Bevölkerungszahlen berücksichtigende Mittelwert lag in ganz Europa bei 22,4 DID. „Diese Zahlen sind nicht eins zu eins mit unseren aktuellen Ergebnissen vergleichbar, zum Beispiel weil in der aktuellen Auswertung des DAPI Verordnungen von Zahnärzten nicht berücksichtigt wurden und sich die Auswertung auf oral angewendete Antibiotika beschränkte. Aber die Tendenz ist klar: In Deutschland werden Antibiotika erfreulicherweise zurückhaltender verordnet als in den meisten anderen europäischen Ländern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI. Werden Antibiotika falsch eingesetzt, können sie ihre Wirksamkeit verlieren. Immer häufiger kommt es zu Infektionen durch resistente Bakterien, bei denen die klassischen Antibiotika nicht mehr wirken. Kiefer: „Apotheker beraten ihre Patienten zum richtigen Umgang mit Antibiotika. Das trägt dazu bei, dass sich weniger Resistenzen entwickeln.“ Unter www.abda.de ist ein Flyer mit dem Titel “7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika” verfügbar. Dazu gehört unter anderem, dass Antibiotika nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Gröhe: „Sachgerechter Einsatz von Antibiotika“ – Daten zum Antibiotikaverbrauch für alle Krankenhäuser

Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags am 18. November 2017 erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen ist entscheidend, dass Antibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Fortbildung für medizinisches Personal und das öffentliche Bewusstsein weiter zu stärken. Die Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung des Robert Koch-Instituts liefert wertvolle Vergleichsdaten für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, um den Einsatz von Antibiotika immer wieder kritisch zu hinterfragen.“ Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts betont: „Daten zum Antibiotikaverbrauch tragen dazu bei, kritische Bereiche im Krankenhaus zu identifizieren, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überwachen und eine gezieltere Verordnungspraxis zu erreichen“. Das Robert Koch-Institut bietet mit der Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (https://avs.rki.de) ab dieser Woche erstmals allen Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, ihren Antibiotikaverbrauch mit Referenzdaten zu vergleichen. Die Daten können über eine interaktive Datenbank abgerufen werden. In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) hat das Robert Koch-Institut die Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) für den stationären Sektor aufgebaut. Nach einer Pilotphase 2014 läuft AVS seit 2015 im Routinebetrieb. Bisher haben sich mehr als 300 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken angemeldet und 190 Einrichtungen liefern Daten. Neben der Verbrauchs-Surveillance führt das RKI auch eine Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) durch, mit der Kliniken und niedergelassene Ärzte die Resistenzentwicklung vor Ort verfolgen und ihre Verordnung anpassen können (https://ars.rki.de). AVS und ARS sind wichtige Voraussetzungen für Strategien zum umsichtigen Einsatz von Antibiotika (Antibiotic-Stewardship-Programme) in Kliniken. Deutschland hat mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen gebündelt. Wesentliche Ziele der DART 2020 sind die Förderung eines sachgerechten Antibiotika-Einsatzes in der Human- und Tiermedizin, die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals, die Information der Bevölkerung über Antibiotika-Resistenzen, die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau der Antibiotika-Resistenz- und Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung (Surveillance). Um gut ausgebildetes Personal zu fördern, werden Krankenhäuser durch das Hygieneförderprogramm mit insgesamt 460 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 bei der Einstellung und Ausbildung von Hygienefachpersonal sowie der Weiterbildung von Infektiologen und bei externen infektiologischen Beratungsleistungen unterstützt. International hat Deutschland durch die DART 2020 eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen übernommen und diese erstmals zu einem Schwerpunktthema der diesjährigen deutschen G20-Präsidentschaft gemacht. Alle G20-Staaten haben zugesagt, bis Ende 2018 mit der Umsetzung eigener Nationaler Aktionspläne zu beginnen, den sachgerechten Einsatz von Antibiotika zu stärken und die Forschung gemeinsam voranzutreiben. Im Mittelpunkt des Europäischen Antibiotikatags sowie der vom 13. bis zum 19. November 2017 stattfindenden Welt-Antibiotika-Woche (World Antibiotic Awareness Week, WAAW) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen dieses Jahr das Gesundheitspersonal und seine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kliniken stellen die Notfallversorgung sicher – finanzielle Defizite nicht länger akzeptabel

Die Krankenhäuser haben im Jahr 2016 rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt. Durch die anhaltend schlechte Finanzierung dieser ambulanten Notfallversorgung ergab sich für die Kliniken ein Minus von rund einer Milliarde Euro. Dieses Ergebnis zeigt das „Krankenhaus Barometer 2017“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). „Die Befragung der Krankenhäuser macht deutlich, dass das Problem der Notfallversorgung noch lange nicht gelöst ist. 96 Prozent der befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend war. Die Krankenhäuser begrüßen, dass die Reform der Notfallversorgung in den Koalitionssondierungen ein von allen Parteien aufgerufenes Thema ist. Aus Krankenhaussicht muss im Mittelpunkt einer Lösung eine auf die Kliniken zugeschnittene Finanzierung der Leistungen stehen. Dazu gehört auch die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagieren, sind rückwärtsgewandt und führen nicht weiter. Deshalb lehnen auch die Krankenhäuser die zentralen Punkte des Sachverständigenratsgutachtens ab“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders auffällig ist, wie sich die Notfälle über die Woche hinweg verteilen. 34 Prozent der Notfälle kommen am Wochenende und an Feiertagen sowie 14,5 Prozent an Mittwochnachmittagen. Aber 36 Prozent kommen an den übrigen Werktagen. Die Befragung macht zudem deutlich, dass auch eine KV-Notdienst-Praxis am oder in der Nähe eines Krankenhauses häufig keine Lösung ist. Durchgehend geöffnete KV-Notdienst-Praxen gibt es am Wochenende nur rund 14 Prozent. Das gleiche Ergebnis zeigt sich an den anderen Wochentagen außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Praxen. „Nur 15 Prozent der KV-Notdienst-Praxen haben über Nacht geöffnet. Meist öffnen sie aber erst gegen 19 Uhr und schließen am nächsten Morgen um sieben. Schlussendlich sind 85 Prozent der Praxen zumeist nur zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass von einer wirklichen Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht gesprochen werden kann“, so Baum. Beim Krankenhaus Barometer handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen. Die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2017 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, welche von April bis Mitte Juli 2017 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Krankenhäuser. Das Barometer wird im Auftrag der Träger des DKI erstellt; das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). Die aktuelle Ausgabe des Krankenhaus Barometers ist im Downloadbereich der DKI-Homepage unter https://www.dki.de/sites/default/files/downloads/2017_11_kh_barometer_final.pdf abrufbar. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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