Experteninterview zum Welt-Diabetestag mit Dr. Mahmoud Sultan, Ärztlicher Leiter im Diabeteszentrum Berlin-Kreuzberg

Zum Welt-Diabetestag am 14. November informiert die AOK Nordost über das Diabetische Fußsyndrom – einer schwerwiegenden Folgeerkrankung des Diabetes mellitus, die unbehandelt bis zur Amputation führen kann. Wie eine spezialisierte Betreuung die Amputationsrate deutlich verringern kann, zeigt der Versorgungsvertrag „Diabetischer Fuß“ der AOK Nordost in Berlin, in dem das Amputationsrisiko um 16 Prozent gesenkt wurde. In dem mit dem renommierten MSD-Gesundheitspreis ausgezeichneten Programm betreuen 25 spezialisierte Diabetologen rund 1.500 Patienten.  Herr Dr. Sultan, was genau ist eigentlich das Diabetische Fußsyndrom? Dr. Mahmoud Sultan: Beim Diabetischen Fußsyndrom, umgangssprachlich auch Diabetischer Fuß genannt, führen schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den Beinen dazu, dass selbst kleinste Verletzungen nur schlecht abheilen und sich leicht infizieren. Daraus entwickeln sich dann oft tiefe Geschwüre, die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Im schlimmsten Fall muss amputiert werden. Aber das Diabetische Fußsyndrom ist sehr gut behandelbar, wenn es rechtzeitig erkannt wird. Warum sollte die Kontrolle und Pflege der Füße für jeden Diabetiker zur täglichen Routine werden? Es ist für Diabetiker sehr wichtig, Veränderungen an den Füßen frühzeitig zu erkennen. Schon eine kleine unscheinbare Wunde kann schlimme Folgen haben, wenn sie nicht versorgt wird. Wichtig ist eine gründliche Inspektion, beispielsweise mit Hilfe eines Spiegels, damit auch die Fußsohlen genau kontrolliert werden können. Wer nicht alleine lebt, sollte ruhig auch einen Angehörigen um Hilfe bitten. Durch die richtige Pflege der Füße wird zudem die Haut weniger anfällig für Verletzungen. Was sind die ersten Anzeichen, das etwas nicht stimmt? Bei Rötungen, Druckstellen und offenen Stellen an den Füßen oder Knöcheln, aber auch bei Kribbeln oder Schmerzen beziehungsweise Taubheit in den Füßen sollte schnell ein Diabetologe aufgesucht werden. Wie pflege ich als Diabetiker meine Füße richtig? Druckstellen, Schwielen und zu trockenen beziehungsweise feuchten Füßen kann gut vorgebeugt werden. Dabei müssen Diabetiker einige Dinge beachten. So sollte ein Fußbad beispielsweise nicht zu heiß sein. Nach dem Fußbad oder dem Waschen müssen die Füße sehr gut abgetrocknet werden, möglichst mit einem weichen Tuch und insbesondere auch zwischen den Zehen. Außerdem sollten die Füße nach dem Waschen gut eingecremt werden. Bei der Nagelpflege sollten Diabetiker keine spitzen Gegenstände wie Nagelscheren verwenden, sondern stattdessen auf Feilen und Bimssteine zurückgreifen. Generell empfehle ich jedem Diabetes-Patienten, regelmäßig zur professionellen Fußpflege beim Podologen zu gehen. Wenn beim Patienten ein Risiko vorliegt, am Diabetischen Fußsyndrom zu erkranken, kann die professionelle Fußpflege auch ärztlich verordnet werden. Viele Diabetiker sind in einem speziellen Versorgungsprogramm (DMP) Diabetes eingeschrieben. Warum sollten sie dann noch zusätzlich an einem Versorgungsvertrag wie dem der AOK Nordost teilnehmen? Die Teilnahme an einem speziellen Versorgungsvertrag zum Diabetischen Fußsyndrom stellt eine sinnvolle Ergänzung zum DMP Diabetes dar. In einem solchen Versorgungsvertrag sind die teilnehmenden Ärzte und Wundpfleger auf das Krankheitsbild spezialisiert und bilden sich regelmäßig dazu fort. Zudem müssen sie eine Mindestanzahl an versorgten Patienten vorweisen. Sie müssen auch gut vernetzt sein mit anderen an der Versorgung dieser Erkrankung beteiligten Fachgruppen und Krankenhäusern. Der Patient ist also gut aufgehoben in einem Netzwerk von Spezialisten und erhält eine qualitativ hochwertige Versorgung auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Weitere Informationen zum Behandlungsprogramm auf der AOK-Internetseite unter nordost.aok.de/inhalt/hilfe-bei-diabetischem-fusssyndrom Pressemitteilung der AOK Nordost

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Dr. Andreas Kiefer als DAPI-Vorsitzender bestätigt

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) bestätigte gestern den ehrenamtlichen Vorstand für weitere vier Jahre. Dr. Andreas Kiefer (56) wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Kiefer übernimmt dieses Amt bereits seit sechs Jahren und ist gleichzeitig Präsident der Bundesapothekerkammer. Als Stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Peter Froese (57), Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein wiedergewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Christian Belgardt (54), Präsident der Apothekerkammer Berlin, Dr. Hans-Peter Hubmann (53), Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands und Dr. Sebastian Schmitz (58), Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Als gemeinnütziges Institut liefern wir zuverlässig Fakten der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Als einen der wichtigen Orte dieser Arzneimittelversorgung unterstützen wir die Apotheke und die durch sie versorgten Patienten damit mittelbar und zukünftig noch zeitnaher und noch stärker auch unmittelbar“, sagt Kiefer mit Blick auf die kommenden vier Jahre als Vorsitzender. Das DAPI befasst sich mit der pharmakoökonomischen und pharmakoepidemiologischen Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln sowie allgemeinen Fragen der Arzneimittelversorgung, insbesondere deren Qualitätssicherung. Dazu werden Untersuchungen durchgeführt sowie Gutachten erstellt. Die Auswertungen beruhen auf Daten, die das DAPI von kooperierenden Apothekenrechenzentren erhält. Dem DAPI steht so eine einzigartige Datenbasis zur Verfügung, die aus vollständig anonymisierten Verordnungsdaten von Arzneimitteln besteht, die in öffentlichen Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgegeben wurden. Die Datenbank umfasst mittlerweile 10 Milliarden anonymisierte Verordnungen aus der GKV-Arzneimittelabrechnung und wächst jährlich um ca. 600 Mio. Einträge, die keinen Bezug zu einzelnen Personen, Ärzten oder Apotheken mehr aufweisen. Das DAPI erhält seine Daten in monatlichem Rhythmus als vollständig anonymisierte Kopie von Abrechnungsdaten von Rechenzentren aus allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Das DAPI ist ein gemeinnütziger Verein und wird derzeit getragen von 13 Landesapothekerkammern und 16 Landesapothekerverbänden. Zudem unterstützen ca. 580 Einzelmitglieder die Aktivitäten des DAPI durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Experten: Soziale Selbstverwaltung ist Garant für „Good Governance“

Die soziale Selbstverwaltung ist kein Verfassungsgut, aber Bestandteil einer „Good Governance“. Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung führt ihn aus. Damit hat die soziale Selbstverwaltung eine Staatsfunktion und ist wichtiger denn je. Das ist das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 17. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor rund 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Verbände und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Selbstverwaltung auf Abruf – Legitimation oder Beschneidung“ in der Berliner Kalkscheune. Die Selbstverwaltung sei „die einzige vernünftige und rechtsstaatliche Möglichkeit, öffentlichen Aufgaben nachzukommen“, sagte Klaus Wiesehügel, stellvertretender Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisierte, dass die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zunehmend beschnitten werden. Das wichtigste Recht, die Finanzautonomie der Krankenkassen, sei der Selbstverwaltung bereits 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz entzogen worden. Höhepunkt sei jedoch das mittlerweile in Kraft getretene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Dass auch die Legitimation der Selbstverwaltung zunehmend angezweifelt werde, ärgere ihn. Wollseifer verwies darauf, dass Selbstverwaltung von der Möglichkeit lebe, „die unterschiedlichen Interessen frei auszugleichen“ – in der sozialen Selbstverwaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Eine „gemein-same Entscheidung“ würde von allen Seiten getragen werden. Der Ruf „nach dem starken Staat“ bei Konflikten sei nicht zielführend. Ausgesprochen haben sich die Diskussionsteilnehmer für einen intensiven Dialog mit Patientenvertretern. Ein Stimmrecht sei nicht erforderlich. „Die Stärkung der Patientenvertretung in der Selbstverwaltung heißt nicht per se Sitz und Stimme“, sagte Ursula Helms, stellvertreten-de Sprecherin des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Helms: „Wir wollen als Patientenvertreter der Stachel im Fleisch sein.“ Für Klaus Wiesehügel sei es ein „falsches Signal“, Patientenvereinigungen in die Selbstverwaltung aktiv einzubinden. „Der Dialog ist wichtig und gut“, so Wiesehügel. Er plädierte für die Beibehaltung der Friedenswahl. Allerdings müsse es für die Aufstellung der Listen im Vorfeld eine intensive Diskussion geben. Als Beispiel führte Wiesehügel das Prozedere für die Bundestags-wahl an. Nicht nachvollziehen könne er den Ruf vieler Parlamentarier nach einer Urwahl. Im Bundestag würden schließlich von 709 Abgeordneten auch nur 299 Parlamentarier direkt gewählt. Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, betonte, dass jede Regierung die Selbstverwaltung demokratischer und besser gestalten wollte. Becker: „Für die Politik ist die Selbstverwaltung ein ungezogenes Kind, das man besser an die Hand nehmen sollte.“ Sie sei nicht durch die Verfassung garantiert und habe demnach eine Staats-funktion. Nach Aussage von Becker kann der Staat damit bei der Selbstverwaltung mitwirken. „Kooperation statt Konfrontation“, so müsse die Selbstverwaltung arbeiten, über deren Ausgestaltung weiter diskutiert werden müsse. Selbstverwaltung wirke politischem Einfluss entgegen, sagte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als „mittelbare Staatsverwaltung“ verhindere sie, dass Entscheidungen nicht politisch, sondern sachlich getroffen würden. Gunkel sieht die soziale Selbstverwaltung derzeit „nicht auf dem Vormarsch“. Um die Autonomie müsse gekämpft werden. Aufgearbeitet werden müsse, warum der Gesetz-geber zunehmend in die Hoheit der Selbstverwaltung eingreife. Für Stefan Füll, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic, ist die Selbstverwaltung in den Krankenkassen flexibel und effektiv. Schnelle Wege und Entscheidungen würden die Arbeit des Verwaltungsrates der IKK classic auszeichnen. Wer von einer ineffizienten Selbstverwaltung rede, habe eine andere Sichtweise auf die Selbstverwaltung, so Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB-Bundesvorstand. In mehr als 90 Prozent der Fälle würden die Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Probleme bekommen. Wenn es bei zehn Prozent der Fälle um existenzielle Fragen gehe, sei die Wahrnehmung eine ganz andere. Hofmann: „Die GKV ist ein Massengeschäft, das sehr gut funktioniert – das System ist effizient und effektiv.“ Auch Hofmann forderte, mehr auf Patientenvertreter zuzugehen. Eine Stimme für sie lehnte er ab: „Das schwächt die Versichertenseite.“ Ein „Fan“ der sozialen Selbstverwaltung ist Ursula Helms vom GBA. Bei der gemeinsamen Selbstverwaltung könne aber „schneller und besser“ gehandelt werden. Hier wäre ein „Schubs“ sehr gut, beispielsweise aus Qualitätsgründen, wie der Bedarfsplanung. Helms bemängelte, dass der Wettbewerbsgedanke in den Krankenkassen einen zu großen Raum einnehme: „Hier sollte nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern mehr die Qualität der Leistungen.“ Ob das Thema Sozialwahlen bzw. Selbstverwaltung in der kommenden Legislatur eine Rolle spielt, ist derzeit unklar. Klaus Wiesehügel hoffe, dass sich die Politik dazu durchringt, die Selbstverwaltung zu stärken. Nach Aussage von Hofmann ist bei der gemeinsamen Selbstverwaltung „Musik“. Onlinewahlen lehnt Hofmann ab: „Sie sind rechtlich nicht sauber.“ Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. verwies darauf, dass Selbstverwaltung ein hohes Gut sei und nicht schlecht geredet werden dürfe. Darüber zu diskutieren sei jetzt wichtig, um frühzeitig beispielsweise die Sozialwahlen zu stärken. Hohnl: „Unser Auftrag ist, Verwaltung zu organisieren – mit Leidenschaft, das gehört zur Selbstverwaltung.“ Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Pressemitteilung des IKK e.V.

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BARMER-Pflegereport 2017: Zu wenige Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige

In Deutschland fehlen bundesweit tausende Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige. Das geht aus dem Pflegereport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach gibt es laut einer repräsentativen BARMER-Umfrage bei Pflegebedürftigen unter 60 Jahren, beginnend mit dem frühen Kindesalter, etwa 4.000 teilstationäre und rund 3.400 Kurzzeitpflegeplätze zu wenig. Zudem können junge Pflegebedürftige häufig nicht so wohnen, wie sie es bevorzugen, weil die entsprechenden Angebote fehlen. „Für junge Pflegebedürftige geht das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen an deren Bedürfnissen vorbei, Wunsch und Wirklichkeit klaffen häufig auseinander. Die Situation der jungen Pflegebedürften muss dringend verbessert werden, und zwar kurzfristig. Hier sind Politik, Pflegekassen und Leistungserbringer gleichermaßen gefragt“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Junge Pflegebedürftige haben andere Wünsche als ältere Laut dem BARMER-Pflegereport gab es im Jahr 2015 insgesamt 386.000 Pflegebedürftige unter 60 Jahren. Das entspricht 13,5 Prozent der 2,86 Millionen Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen I bis III.Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Während der weitaus größere Teil aller Pflegebedürftigen weiblich ist, verhält es sich bei den jüngeren genau entgegengesetzt. So gab es unter ihnen im Jahr 2015 „nur“ 175.000 weibliche, aber 211.000 männliche Pflegebedürftige. Insgesamt haben die jüngeren Betroffenen andere Krankheitsbilder und leiden eher selten an Demenz oder den Folgen von Schlaganfällen. Nach der Analyse des Reports haben 35 Prozent Lähmungen, 32 Prozent Intelligenzminderungen, 24 Prozent eine Epilepsie und zehn Prozent das Down-Syndrom. „Junge Pflegebedürftige haben ganz andere Bedarfe als ältere. Dem müssen Pflegeeinrichtungen künftig verstärkt Rechnung tragen“, sagte der Autor des BARMER-Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Zu wenig geeignete Plätze für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche Gerade für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bleibt der Wunsch nach einem selbstbestimmten Wohnen häufig unerfüllt. Wie die eigens durchgeführte Umfrage von mehr als 1.700 Versicherten ergeben hat, würden gerne 35 Prozent der Zehn- bis 29-Jährigen in eine Wohngruppe ziehen. Jedoch hat etwa jeder zweite Pflegebedürftige in dieser Altersklasse angegeben, dass sich sein Wechsel in eine Wohngruppe, aber auch in ein Pflege- oder Behindertenheim, deswegen zerschlagen hat, weil kein Platz in der Einrichtung vorhanden war. „Die unerfüllten Wünsche nach einem selbstbestimmten Wohnen vieler junger Pflegebedürftiger müssen für Politik, Bauwirtschaft und Interessensverbände ein Ansporn sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Erforderlich sind mehr ihrem Alter angepasste Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und sehr junge Erwachsene“, sagte Straub. Wunsch nach Kurzzeitpflege gut doppelt so hoch wie derzeit machbar Vor allem bei der Kurzzeitpflege gibt es massive Versorgungslücken. So nutzen derzeit neun Prozent der jungen Pflegebedürftigen mindestens einmal im Jahr die Kurzzeitpflege. Tatsächlich aber würden gerne 19 Prozent auf dieses Angebot zugreifen. Damit ist der Wunsch nach Kurzzeitpflege um mehr als 100 Prozent höher, als er tatsächlich realisierbar ist. Defizite gibt es auch bei der Tagespflege, die lediglich 13 Prozent in Anspruch nehmen, wobei 20 Prozent den Wunsch danach hegen. Als wesentlichen Grund, warum die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege nicht wie gewünscht genutzt werden, gaben 43 beziehungsweise 40 Prozent der Betroffenen den Mangel an entsprechenden Angeboten für die jeweilige Altersgruppe an. Für 31 beziehungsweise 27 Prozent der betroffenen Befragten waren keine Angebote für die eigene Erkrankung vorhanden. „Die ergänzenden Pflegeleistungen, die die häusliche Pflege stärken sollen, würden insgesamt mehr genutzt werden, wenn die alters- und erkrankungsspezifischen Angebote gegeben wären“, sagte Rothgang. Aus dem BARMER-Pflegereport 2017 Eigenanteile: Der Gesamteigenanteil für Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Dabei ist die Streuung beachtlich. Für ein Viertel der Einrichtungen liegt der Gesamteigenanteil unter 1.286 Euro, bei einem weiteren Viertel dagegen bei über 2.053 Euro und für ein Prozent der Einrichtungen sogar bei über 3.000 Euro. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede. So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen (Report Seite 30f.). Pflegebedürftige: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von insgesamt 2,02 Millionen im Jahr 1999 um 51 Prozent auf 3,04 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. Hier sind alle Personen mit den Pflegestufen null bis drei beinhaltet. Davon waren 1,93 Millionen weiblich und 1,11 Millionen männlich. Zuletzt waren 79,5 Prozent der männlichen Pflegebedürftigen 60 Jahre und älter, während 90,5 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen zu dieser Gruppe gehören. 41,2 beziehungsweise 64,1 Prozent waren 80 Jahre und älter (Seite 65). Stellen in der Pflege: In der ambulanten Pflege hat sich die Zahl der Vollzeitstellen, wenn man Teil- und Vollzeitstellen zusammenrechnet, zwischen den Jahren 1999 und 2015 um 84 Prozent erhöht, von 125.400 auf 238.800 Personen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Pflegebedürftigen, die sie versorgen, um 67 Prozent gestiegen, und zwar von 415.300 auf 692.300 Personen (Seite 131 f.). Heimplätze: Im Jahr 2015 gab es 13.600 Pflegeheime in Deutschland mit insgesamt 928.900 Heimplätzen. Davon entfielen 877.100 Plätze auf die vollstationäre Pflege, 51.400 auf die Tagespflege und 400 Plätze auf die Nachtpflege (Seite 136 f.). Pressemitteilung der BARMER

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40. Deutscher Krankenhaustag im Rahmen der MEDICA – Krankenhäuser in einer neuen Zeit

„Eine neue Regierung stellt auch die Krankenhäuser vor neue Aufgaben. Und ein Viererbündnis in einer neuen Farbkonstellation wird sicherlich für die kommenden Jahre eine besondere Herausforderung“, erklärte Georg Baum, Geschäftsführer der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK) bei der Vorstellung des aktuellen Kongressprogramms in Düsseldorf. „Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet eine gute Gelegenheit, die strategischen Fragen für die kommenden vier Jahre zu stellen und zu diskutieren. Für uns ist klar, dass diese neue Zeit vor allen Dingen durch den Fachkräftemangel geprägt sein wird. Erfolg oder Misserfolg der Politik in den kommenden Jahren wird sich auch daran messen lassen, ob man Antworten auf den Fachkräftemangel in der Pflege findet. Dazu gehören auch Fragen, wie durch Entbürokratisierung und beispielsweise bauliche Maßnahmen und Modernisierungen das Arbeitsfeld Krankenhaus attraktiver und moderner zu gestalten ist“, so Baum. Insbesondere das Thema Digitalisierung stelle für die Krankenhäuser ein ganz wesentliches Zukunftsfeld dar. „Doch auch der Politik muss klar sein, dass diese Mammutaufgabe nicht ohne Finanzmittel zu schultern sein wird. Wir brauchen ein Sonderprogramm Digitalisierung, um die Krankenhäuser hier zukunftsfähig zu machen. Und wir müssen die Chancen umfassend nutzen, von der elektronischen Fallakte bis hin zur Frage, ob Smartphones und Tablets sinnvolle Instrumente sein können, um Pflegekräfte zu entlasten“, erklärte Baum, der auch Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist. Zudem forderte er, dass für die Betriebskosten ein Digitalisierungszuschlag von Nöten sei. Dies alles werde auf dem Krankenhaustag Thema sein. Mit dem Titel „Krankenhäuser in einer neuen Zeit“ steht der Deutsche Krankenhaustag, der im Rahmen der weltweit größten Medizintechnik Messe Medica vom 13. bis 16. November 2017 in Düsseldorf stattfindet, ganz im Zeichen des politischen, digitalen und auch wirtschaftlichen Umbruchs. In zahlreichen unterschiedlichen Foren und Veranstaltungen werden Themen wie Qualität, Controlling und Patientenorientierung praxisnah diskutiert. Zentrale Veranstaltung des Deutschen Krankenhaustages ist das DRG-Forum am ersten Kongresstag. Die Entwicklung des DRG-Katalogs und des Entgeltsystems in der Psychiatrie (PEPP) aus Sicht von Krankenhäusern, Kostenträgern und Ministerium werden von Fachleuten diskutiert. Im BDI-Symposium dreht sich alles um die Frage der Versorgungsplanung durch Qualitätsvorgaben – und dies sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Der Frage, welche Bedeutung und Rolle Patientenfürsprecher und der Dialog mit Patientinnen und Patienten im Alltag haben, stellt sich die Fachtagung des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern. Im Rahmen des 40. Deutschen Krankenhaustages findet wieder der Europäische Krankenhauskongress statt. Mittlerweile zum vierten Mal treffen sich Vertreter aus den europäischen Mitgliedstaaten zur European Hospital Conference am 16. November 2017. Dabei debattieren Experten aus unterschiedlichen Ländern der Europäischen Union zum Oberthema „Chancen und Risiken von E-Health“. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Weitere Informationen finden Sie im Kongressprogramm unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Christoph Lohfert Stiftung lobt Lohfert-Preis 2018 aus

Kulturwandel im Krankenhaus: Multidimensionale Konzepte zur Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur – so lautet das Ausschreibungsthema für den Lohfert-Preis 2018. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, übernimmt die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Förderpreis. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2018. Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2018 erneut praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Das Konzept soll grundlegend neue Ansätze und patientenorientierte, qualitätsverbessernde Impulse beinhalten. Sicherheitskultur spielt zentrale Rolle bei Patientenversorgung Kulturwandel zur Verbesserung der Sicherheitskultur zielt darauf ab, erwünschte sicherheitsbezogene Grundmuster, geteilte Werte, Überzeugungen und Handlungsweisen bei den Mitarbeitern zu fördern und zu verankern. Der Lohfert-Preis 2018 prämiert Konzepte, die durch multidimensionale Ansätze zum Kulturwandel in Krankenhäusern beitragen. Sie sollen die nachhaltige Verbesserung der (Patienten-) Sicherheitskultur in einzelnen Fachabteilungen oder der gesamten Einrichtung fördern. Bewerbungskriterien Bewerben können sich alle Teilnehmer der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und online eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2018. Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.christophlohfert-stiftung.de angenommen.  Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich ebenfalls dort. Die Christoph Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis 2018 am 19. September 2018 im Rahmen des 14. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg. Pressemitteilung der Christoph Lohfert Stiftung

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DKG: Flächendeckende Versorgung durch Krankenhäuser ist besonderes sozialpolitisches Ziel

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Prof. Gerlach, Hausarzt, dass ein Viertel der deutschen Krankenhäuser geschlossen werden können, ohne dass sich die Qualität verschlechtere, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass kompetente Hausärzte in Deutschland sich Gedanken darüber machen, wie die Beteiligung der ambulanten Medizin an der Versorgung kranker und schwerstkranker Menschen verbessert werden kann. Wenn jedoch ein Viertel der Krankenhäuser geschlossen würde, entstünde ein Behandlungsnotstand allererster Ordnung in Deutschland. In nahezu allen Regionen des Landes haben inzwischen Bürger Probleme beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Selbst in Großstädten wie Berlin gibt es Probleme, Geburtsabteilungen in Krankenhäusern zu finden, die freie Aufnahmekapazitäten haben. Zu Recht wird in der aktuellen politischen Diskussion der Stellenwert einer ausreichenden, guten und flächendeckenden Versorgung durch Krankenhäuser als besonderes sozialpolitisches Ziel hervorgehoben. Die Schließung von Kliniken bei steigenden medizinischem Versorgungsbedarf der Bevölkerung kann auch keinen Beitrag zur Lösung der Pflegepersonalproblematik leisten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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SBK veröffentlich Ergebnis der Kundenbefragung: Kunden würdigen Beratungsqualität

Kassentests gibt es viele, die meisten fragen standardmäßig einen bestimmten Leistungskatalog ab. Diejenigen, die die Qualität einer Krankenkasse wirklich beurteilen können, werden jedoch nicht gefragt – die Versicherten. Wie eine Kasse im Fall der Fälle unterstützt, ob die Anliegen schnell und einfach bearbeitet werden, und wie gut die Beratung ist, ist für Kunden aber entscheidend. Um authentisches Feedback zu erhalten und Verbesserungen abzuleiten, befragt die SBK regelmäßig ihre Versicherten. Die Ergebnisse* macht sie heute auch öffentlich – und ist damit die einzige gesetzliche Krankenkasse deutschlandweit, die Kundenmeinungen transparent macht. Laut den Ergebnissen der aktuellen Kundenbefragung sind die Versicherten insgesamt sehr zufrieden mit der SBK. Im Vergleich zum Vorjahr steigen alle Zufriedenheitswerte an. Sehr positiv wurden dabei die Bindung an die Kasse, die Weiterempfehlungsbereitschaft und die Gesamtzufriedenheit mit der Krankenkasse eingeschätzt. Die Wichtigkeit der Beratungsqualität verdeutlicht sich vor allem in der hohen Zufriedenheit der Versicherten mit der Betreuung, dem Kontakt per Telefon und per Mail sowie dem persönlichen Besuch der Geschäftsstelle. Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Anzahl der Beschwerdethemen zurückgeht. „Nur, wenn eine Beschwerde geäußert wird, können wir etwas verbessern“, erklärt Susanne Unterhuber, Leiterin des Qualitätsmanagements der SBK, „Daher freuen wir uns über jede Kundenmeinung – auch über eine, die uns aufzeigt, wo es noch Verbesserungspotential gibt.“ Dabei reicht bereits eine einzige Beschwerde aus, um konkrete Maßnahmen innerhalb des Unternehmens einzuleiten.  SBK-Stärken zahlen sich aus Der Großteil der Versicherten, 86 Prozent, möchte lange bei der SBK bleiben. 81 Prozent würden sich wieder dafür entscheiden und 80 Prozent würden sie weiterempfehlen. Zudem sinkt die Anzahl der Kunden, die über einen Wechsel nachdenken, auf acht Prozent. Diese guten Ergebnisse und auch die Tatsache, dass die Zahl der Wechselfreudigen bei den langjährigen Versicherten am niedrigsten ist, zeigen, dass die SBK erfolgreich auf ihre Stärken setzt, die sie vom Wettbewerb unterscheiden. Dabei spielt die persönliche Kundenberatung die wichtigste Rolle. Über alle Alters- und Versichertengruppen wird dieser Aspekt mit den höchsten Zufriedenheitswerten versehen. Zwar werden auch die digitalen Angebote der SBK im Alltag gerne genutzt. Dass im Ernstfall oder bei komplizierten Themen aber ein persönlicher Ansprechpartner für sie da ist, wissen die Versicherten zu schätzen. Zudem steigt das Interesse an besonderen Services und Angeboten zur Vorsorge und zum Gesundbleiben stark an. Insgesamt bewerten die Kunden die SBK-Stärken deutlich besser, wenn sie zuvor in Kontakt mit der Krankenkasse standen, egal ob via Onlineservices, Telefon, Brief oder vor Ort. Wurden diese Kommunikationskanäle genutzt, so fiel die Zufriedenheit mit der SBK und deren Services höher aus. „Hier zeigt sich, worin die besondere Qualität einer Krankenkasse besteht: im direkten Kontakt mit dem persönlichen Berater“, weiß Unterhuber. Die hohen Imagewerte spiegeln dies ebenfalls wieder. 84 Prozent der Befragten gaben an, dass die SBK ihre Kunden schnell und einfach unterstütze. 83 Prozent sehen die persönliche und individuelle Betreuung als besondere Stärke und Alleinstellungsmerkmal. Mehr Dienstleistungscharakter für den Wettbewerb „Wünschenswert wäre ein Wettbewerb, in dem die Qualität der Krankenkassen verglichen werden kann – und Qualität heißt Erfüllen von Kundenanliegen“, so Unterhuber. „Im Moment wird der Wettbewerb vorwiegend um Beitragssätze geführt. Doch nicht zuletzt die Ergebnisse von solchen Kundenbefragungen zeigen, dass die Versicherten nicht nur finanziell, sondern vor allem qualitativ profitieren wollen. Ziel sollte daher sein, neben Preis und Leistung auch die Qualität als Faktor im Wettbewerb der Krankenkassen zu etablieren.“ *Die alljährliche Kundenbefragung der SBK wird online erhoben und ermittelt die Zufriedenheit der Kunden im Allgemeinen und in Bezug auf einzelne Leistungen und Services. 2016 nahmen an dieser Repräsentative 3.877 Kunden teil, das entspricht 11,4 Prozent aller SBK-Versicherten. Die Ergebnisse können auf einzelne Beraterstellen und Zielgruppen zurückgeführt werden. So kann die SBK Schlüsse aus der Umfrage ziehen und die dementsprechenden Verbesserungen in die Wege leiten. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK

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DKG: Studie ohne wissenschaftlichen Anspruch

Zu dem Ergebnis einer Bremer Studie über unnötige Krankenhauseingriffe erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Wenn als Ergebnis einer Befragung von 60 Ärzten und Geschäftsführern aus Krankenhäusern abgeleitet wird, dass in deutschen Krankenhäusern „nicht selten“ aus rein wirtschaftlichen Gründen operiert wird, kann dies nicht ansatzweise als validierte oder gar wissenschaftliche Feststellung ernst genommen werden. Der Beitrag der Herren Wehkamp und Naegler hat offensichtlich das Ziel, öffentliche Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erreichen. Die Aneinanderreihung von Behauptungen, die durch ständige Wiederholung und scheinwissenschaftliche Umfragen nicht wahrheitsgehaltiger werden, hält die Konfrontation mit der Realität nicht Stand. In den fast 2.000 deutschen Krankenhäusern arbeiten mehrere Tausend Krankenhausgeschäftsführer sowie 10.000 Chef- und 40.000 Oberärzte in leitenden Funktionen, insgesamt 180.000 Ärzte. Behandelt werden ca. 20 Millionen Patienten stationär und ca. 20 Millionen Patienten ambulant. Die von der Bundesregierung initiierte und im Jahr 2014 veröffentlichte Studie zur Ermittlung möglicher medizinisch nicht notwendiger Behandlungen mit umfassenden Datenanalysen konnte Behauptungen, es gäbe massenhaft medizinisch nicht notwendige Leistungen, in keinster Weise bestätigen. Richtig ist, dass die Medizin für Krankheitsbilder unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten bietet. Richtig ist auch, dass mögliche Erkrankungen durch Krankenhausaufenthalte abgeklärt werden müssen. Wenn die Autoren dieser windigen Studie nun zu dem Ergebnis kommen, dass „nicht selten aus rein wirtschaftlichen Gründen operiert“ wird und dass viele unnötige Behandlungen in Krankenhäusern stattfinden, kann darauf nur mit der Sorge geantwortet werden, dass immer mehr scheinbar wissenschaftliche Behauptungen von der Öffentlichkeit überhaupt in dieser Form wahrgenommen werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BVKJ fordert: „Mehr Kinder- und Jugendärzte! Jetzt!“

Eltern, die keinen Kinder- und Jugendarzt mehr für ihr Kind finden oder die monatelang auf einen Untersuchungstermin warten müssen – das Thema Kinder- und Jugendärztemangel erreicht inzwischen auch die täglichen Nachrichten (z. B. https://www.tvnow.de/rtl/rtl-aktuell/sendung-vom-06-11-2017/player). Dem Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ) bereiten der Frust und die Verzweiflung der Eltern gleichfalls Sorgen. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Wir versuchen, so viele Kinder medizinisch zu betreuen wie nur irgend möglich, viele Kolleginnen und Kollegen gehen dabei weit über ihre Belastbarkeitsgrenzen hinaus. Wir brauchen dringend mehr Kinder- und Jugendärzte, um mit dem Babyboom der letzten Jahre Schritt halten zu können. Allein 2016 wurden 776.883 Kinder in Deutschland geboren, 18,7 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Die Zahl der Kinder- und Jugendärzte hat damit nicht Schritt gehalten – ein Fehler der starren Bedarfsplanung, bei der entscheidende Entwicklungen übersehen wurden, etwa die zunehmende Zahl der Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Dann die Überalterung des Berufsstandes: Derzeit verabschiedet sich ein großer Teil unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand und in den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in Rente gehen. Immer mehr Pädiater spezialisieren sich zudem auf Fachgebiete wie Allergologie oder Rheumatologie. Solche Praxen fallen dann für die normale medizinische Grundversorgung aus. Und natürlich der Babyboom dank Elterngeld, besserer Betreuungsmöglichkeiten und allgemein wachsender Kinderfreundlichkeit der Gesellschaft.“ Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert schon seit langem deutlich mehr Kinder- und Jugendärzte. Dr. Thomas Fischbach: „Die Bedarfsplanung muss endlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Und sie muss flexibler werden. Kinder- und Jugendarztpraxen müssen dort sein, wo Eltern sie brauchen, vor allem in den dicht besiedelten Großstadtvierteln oder auch auf dem Land. Dazu müssen auch deutlich mehr junge Mediziner in unserem Fach ausgebildet werden. Pädiatrie muss als vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“ berücksichtigt werden. Die Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen muss analog zu den Allgemeinärzten finanziell gefördert werde. Hierzu hat der BVKJ bereits ein aktuelles Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern übersendet. Wir brauchen außerdem auch mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss ebenfalls entsprechend vergütet werden. Es ist höchste Zeit, dass die Politik jetzt handelt, denn unsere Wartezimmer sind überfüllt, der Unmut der Eltern wächst und wir Kinder- und Jugendärzte arbeiten am Limit.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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