190 Millionen beratungsintensive Arzneimittel: Anwendung in der Apotheke demonstrieren lassen

 Im Jahr 2017 gaben die deutschen Apotheken mehr als 190 Millionen Arzneimittel ab, die allein wegen ihrer Darreichungsform besonders beratungsintensiv sind. Damit machen diese Arzneimittel 29,5 Prozent aller Fertigarzneimittel aus, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Diese Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) veröffentlichte die ABDA in ihrer Broschüre ‚Die Apotheke 2018 – Zahlen, Daten, Fakten‘. „Viele Arzneimittel sind – unabhängig vom Wirkstoff – schwierig anzuwenden. Patienten sollten sich die richtige Anwendung deshalb von ihrem Apotheker demonstrieren lassen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstandsvorsitzender des DAPI. „Es reicht in aller Regel nicht aus, Patienten auf eine schriftliche Anleitung zu verweisen oder ihnen den Link zu einem Video mitzugeben. Aus zahlreichen Studien zur Gesundheitskompetenz wissen wir, dass komplexe gesundheitsrelevante Informationen von vielen Menschen nicht verstanden und folglich auch nicht zuverlässig umgesetzt werden können. Nur das persönliche, vertrauensvolle Gespräch, bei dem der Patient angstfrei Fragen stellen kann, hilft da weiter. Im Arzneimittelversand kann man das nicht leisten. Auch deshalb sind und bleiben Apotheken unverzichtbar.“ Spitzenreiter unter den beratungsintensiven Darreichungsformen sind Fertigarzneimittel, die nicht geteilt werden dürfen. Auf sie entfallen rund 14 Prozent. Beispiele sind Retard-Tabletten oder Magensaft-resistente Medikamente. Auf Platz zwei folgen Fertigarzneimittel zur Injektion mit rund 4 Prozent. Bekanntester Vertreter ist hier Insulin. Die Arzneimittel zur Inhalation, zum Beispiel Asthmasprays, machen rund 3 Prozent der beratungsintensiven Arzneimittel aus. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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DKG: Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet die flächendeckende Schlaganfallversorgung

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, sieht durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Deutschland gefährdet. „Das Bundessozialgericht greift durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für die Abrechnung der Komplexbehandlung beim akuten Schlaganfall massiv in das Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung ein. Es ist nicht die Aufgabe des obersten deutschen Sozialgerichts, die Strukturvorgaben zur Versorgung von Schlaganfallpatienten zu definieren. Für diese Festlegungen gibt es im deutschen Gesundheitswesen ein Verfahren in das Experten eingebunden sind“, so Gaß. In seinem Urteil hat das Bundessozialgericht die bisherige Festlegung, der maximalen Transportzeit von Patienten einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu interpretiert. Die bisher geltende Definition spricht ausdrücklich von der Zeit zwischen dem Rettungstransportbeginn und dem Rettungstransportende, also der Fahrzeit des Rettungswagens oder der Flugzeit des Rettungshubschraubers. Das Gericht urteilte nun, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie zu laufen beginnt und mit der Übergabe des Patienten an die behandelnden Ärzte der Neurochirugie endet. „Eine solche Fristsetzung führt in der praktischen Anwendung dazu, dass die Komplexbehandlung des Schlaganfalls nur noch in den Kliniken durchgeführt werden kann, die selbst über eine neurochirurgische Abteilung verfügt. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, einzugreifen und die Strukturvorgaben ihres Instituts (DIMDI) unverzüglich anzupassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass zukünftig die Schlaganfallpatienten lange Wege durch die Republik gefahren werden, bevor eine schnelle Diagnose und Behandlung des Schlaganfalls erfolgen kann“, so Gaß weiter. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Versorgung mit Vierfach-Grippeimpfstoff im Nordosten – Beschwerde von Pharmaunternehmen zurückgewiesen

“Wir begrüßen den Beschluss des Landessozialgerichts Hessen. Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Das LSG legte in seinem Beschluss dar, dass die Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost über den Vierfachimpfstoff keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Somit sei auch keine lenkende Wirkung in Richtung auf ein Pharmaunternehmen gegeben. Zudem sei es ausdrücklich zulässig, mit den Apothekerverbänden einen festen Abgabepreis für Grippeimpfstoffe zu vereinbaren. Es sei allen Pharmaunternehmen frei gestellt, ihre tetravalenten Grippeimpfstoffe durch entsprechende Preisgestaltung konkurrenzfähig zu machen, betont das LSG. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, so Stefanie Stoff-Ahnis. Das LSG hat darüber hinaus ausdrücklich betont, dass Kassen und Apothekerverbänden als Akteuren der Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz zukommt. Kassen und Apothekerverbände dürfen somit weiterhin die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln auf Landesebene gestalten. Pressemitteilung der AOK Norsost

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eHealth-Zielbild für Deutschland: Gemeinsamer Impuls der Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft

Die acht Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft, BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI, schlagen in einem gemeinsamen Positionspapier eine „Dialogplattform eHealth-Zielbild für Deutschland“ vor. Die acht Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft, BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI, schlagen in einem gemeinsamen Positionspapier eine „Dialogplattform eHealth-Zielbild für Deutschland“ vor. Dabei setzen sie sich für eine stärkere Vernetzung von unterschiedlichen Politikfeldern und Branchen unter einer zentralen politischen Moderation ein, um die Voraussetzungen für eine konsequente Digitalisierung anhand einer nationalen eHealth-Strategie zu schaffen. Dies soll zur erfolgreichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie dem „eHealth-Aktionsplan 2020“, beitragen. In dem branchenübergreifenden Papier werden die zentralen Herausforderungen der Digitalisierung des Gesundheitssystems aus Sicht der beteiligten Verbände zusammengeführt und ein Formulierungsvorschlag für ein eHealth-Zielbild präsentiert. Zu den inhaltlichen Aspekten gehören unter anderem ein neues Datenmodell, das die Nutzbarkeit von Forschungs- und Versorgungsdaten durch „gesetzliche Erlaubnistatbestände“ beispielsweise im Rahmen von Big Data-Anwendungen gewährleistet sowie die Verbesserung der Interoperabilität von medizintechnischen IT-Systemen auf Basis von Datenstandards. Auch sind transparente und verlässliche Zugangs- und Erstattungswege erforderlich, um Patienten regelmäßig einen schnellen Zugang zu innovativen, digitalen Versorgungsangeboten zu gewähren. Bereits im Januar 2018 haben die acht Verbände gemeinsam zur Entwicklung eines nationalen eHealth-Zielbilds aufgerufen. Dieses gibt nach Auffassung der Branchenverbände allen Beteiligten des Gesundheitssystems bei der Umsetzung des digitalen Wandels die notwendige Orientierung und ermöglicht es ihnen, konkrete Ziele zu definieren und zu erreichen. Die industrielle Gesundheitswirtschaft steht in Deutschland für rund eine Million Beschäftigte und mit einem Gesamtumsatz von 77 Milliarden Euro für einen Anteil von 22 Prozent an der Bruttowertschöpfung der gesamten Gesundheitswirtschaft. Gemeinsame Pressemitteilung von BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI

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IKK BB: „Wir fordern mehr Fairness im Wettbewerb!“

Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) hat das Geschäftsjahr 2017 besser als befürchtet abgeschlossen. Dies bestätigte der IKK-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 21.06.2018 in Potsdam und entlastete zugleich den Vorstand. Dennoch weist die Bilanz 2017 einen Fehlbetrag von rund 16 Millionen Euro aus, der sich auf die aktuelle Finanzsituation der regionalen IKK auswirkt. Die IKK BB beurteilt die aktuelle Lage am Gesundheitsmarkt zwiespältig. Anselm Lotz, Verwaltungsratsvorsitzender Arbeitgeberseite fasst auch positive Aspekte zusammen: „Die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sorgen für nahezu Vollbeschäftigung und historisch niedrige Arbeitslosenzahlen. So gibt es wieder mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und Beitragszahler. Auch bei der IKK BB sind 2017 die Beitragseinnahmen um fast 10 Prozent gestiegen.“ Diverse kritische Entwicklungen im Gesundheitswesen beeinträchtigen den Erfolg: Manipulierbarer Morbi-RSA verteilt Gelder ungleich Insgesamt steigende Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nach wie vor höchst ungleich verteilt. Der schwer durchschaubare, aber offenbar manipulierbare Morbiditäts-Risikostruktur-Ausgleich (Morbi-RSA) ist aus IKK-Sicht die derzeit vermutlich größte Baustelle im Gesundheitswesen. Uwe Ledwig, Verwaltungsratsvorsitzender Versichertenseite, sieht hier dringenden Handlungsbedarf: „Statt Solidarität und Fairness gibt es hier Gewinner des Systems, die Zuweisungen weit über dem Bedarf ansammeln, während andere Kassen unterfinanziert sind. Die IKK BB fordert daher, den Morbi-RSA umgehend und früher als bis Ende 2019 geplant grundlegend zu reformieren und gegen offensichtliche Manipulationen und ungerechte Verteilung abzusichern.“ Ausgaben belasten in der Hochpreisregion Während Kassen in ausschließlich ländlichen Regionen mit wenig ausgebauter gesundheitlicher Infrastruktur von günstigeren Ausgaben profitieren, drücken Kostensteigerungen in zentralen Leistungsbereichen vor allem am hochpreisigen Markt in und um Berlin. Die IKK BB bilanziert für 2017 deutliche Mehrkosten bei den Arzneien (+ 10,6 Mio.; + 8,4 %), beim Krankengeld (+ 4,8 Mio.; /+ 13,48 %), der stationären Versorgung (+ 10,9 Mio.; +4,26 %) sowie bei Heil-/Hilfsmitteln (+7,1 Mio.; +14,9 %). Massive Leistungsausweitungen steigern Kosten Die vom Gesetzgeber angekündigten Leistungsausweitungen im Kranken- und im Pflegebereich begrüßt die IKK BB im Sinne einer bestmöglichen Versorgung für die Versicherten ausdrücklich.  Allerdings bedeutet das weitere Kostensteigerungen, auch für das gesamte GKV-Finanzierungssystem. Vor diesem Hintergrund wird die IKK BB ihren Versicherten auch künftig einen wettbewerbsfähigen Beitragssatz anbieten, zusammen mit weiterhin uneingeschränkten, bedarfsgerechten Extra-Leistungen. Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.Diese Presseinformation finden Sie auch im Internet unter www.ikkbb.de Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg

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BARMER-Verwaltungsrat begrüßt Morbi-RSA-Reform – Meilenstein für einen fairen Kassenwettbewerb

Der Verwaltungsrat der BARMER sieht in der angekündigten Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen einen zentralen Schritt zur Stabilisierung des GKV-Systems. „Eine Reform des sogenannten Morbi-RSA wäre ein Meilenstein für einen fairen Wettbewerb der Kassen untereinander. Nur so können auf Dauer ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden, die nichts mit dem Wettbewerb um gute Versorgung zu tun haben. Deshalb begrüßt der BARMER-Verwaltungsrat es ausdrücklich, dass die Große Koalition die Reform des Finanzausgleichs der Kassen angekündigt hat“, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER, Bernd Heinemann, anlässlich der heutigen Sitzung des Gremiums in Berlin. Morbi-RSA weist erhebliche Schwachstellen auf Eine rasche Reform des Morbi-RSA bleibe die zentrale Reformbaustelle in dieser Legislaturperiode, so Heinemann weiter. Schließlich seien faire Wettbewerbsbedingungen und eine stabile Finanzierungsgrundlage die zentrale Basis, um eine bestmögliche Versorgung aller Versicherten zu gewährleisten. Hier bestehe Handlungsbedarf. Denn der Morbi-RSA weise als wichtigstes Instrument zur Verteilung der GKV-Finanzen erhebliche Schwachstellen auf. „In seiner jetzigen Form verhindert der Morbi-RSA einen fairen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Stattdessen führt er zu deutlichen Verwerfungen innerhalb des Systems”, so Heinemann. Abschmelzen der Reserven erst mit Reform des Finanzausgleichs Auch die derzeit gute Finanzlage in der GKV dürfe nicht über die bedrohlichen Fehlentwicklungen im System hinwegtäuschen. „Die finanzielle Kluft zwischen den Krankenkassen vergrößert sich nach wie vor. Deshalb ist es richtig, dass die Kassen nach dem Willen des Gesetzgebers erst dann ihre Reserven abschmelzen müssen, wenn die Reform des Finanzausgleichs im Jahr 2020 Früchte trägt“, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER mit Blick auf das GKV-Versichertenentlastungsgesetz. Dass dieses den Abbau von Rücklagen mit der Reform des Morbi-RSA verknüpfe, sei wichtig, damit es zu keiner weiteren Destabilisierung des Kassensystems komme. Pressemitteilung der BARMER

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Weniger Bürokratie, stärkere Einbindung in digitale Prozesse: bvitg bezieht Position zur Digitalisierung in der Pflege

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. stellt seine Kernthesen zur Einbindung der Pflege in eine digital unterstützte Gesundheitsversorgung vor und formuliert konkrete Handlungsvorschläge. Seit Jahren lassen demographischer Wandel und andere gesellschaftliche Entwicklungen die Bedeutung der Pflege im Versorgungsbereich stetig wachsen. Gleichzeitig ist der Pflegesektor in der Gesundheitsversorgung der wohl am stärksten von Ressourcenknappheit betroffene Bereich – sowohl aus finanzieller als auch personeller Sicht. Diese Diskrepanz hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag aufgegriffen und auch Maßnahmen aufgeführt, die eine Digitalisierung in der Pflege fördern sollen. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der in Deutschland die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, begrüßt diese Entwicklung und hat zu diesem Thema nun ein Positionspapier veröffentlicht. „Um die Gesundheitsversorgung weiterhin mit hoher Qualität in Deutschland garantieren zu können, ist die Digitalisierung in der Pflege unabdingbar“, stellt Vorstandsmitglied Uwe Eibich fest. „Der in der Pflege besonders wichtige zwischenmenschliche Kontakt kommt bei hohen administrativen Verpflichtungen und Kostendruck häufig zu kurz. Die Digitalisierung in der Pflege eröffnet diesbezüglich Potenziale, so dass wieder mehr Zeit für die pflegerischen Kernaufgaben bleibt.“ So fordert der bvitg den Abbau von Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation durch die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, die es erlauben, auf papiergebundene Prozesse uneingeschränkt zu verzichten. In einem komplexen interdisziplinären Versorgungsgeschehen kommt der Pflege eine zentrale Rolle zu. Der bvitg sieht es daher als notwendig an, Digitalisierung in der der Pflege sektoren- und berufsübergreifend mit einem ganzheitlichen Ansatz zu denken. „Eine Schlüsselrolle die digitale Einbindung in die intersektionalen Versorgungsprozesse kommt dabei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu. Voraussetzungen dafür sind der Anschluss von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur sowie eine verbindliche Pflegeterminologie, die eine reibungslose intersektorale und interdisziplinäre elektronische Kommunikation sicherstellt, denn nur mit den notwendigen Daten aus der Pflegedokumentation geben Gesundheitsdaten in der ePA ein umfassendes Bild. Auch die aktive Einbindung pflegender Angehöriger in den Pflegeprozess wird möglich“, erklärt Uwe Eibich. Mit der Veröffentlichung seines Positionspapiers möchte der bvitg als erfahrener Ansprechpartner zu IT-Themen im Gesundheitswesen den Dialog mit anderen Stakeholdern anstoßen und seine Expertise und Unterstützung in der Umsetzung möglicher Maßnahmen anbieten. Um das Thema „Digitalisierung in der Pflege“ verbandsseitig voranzutreiben, wurde am Anfang des Jahres eine Arbeitsgruppe mit diesem Fokus gegründet. Das Positionspapier finden Sie auf der bvitg-Website. Wenn Sie zukünftig keine weiteren Pressemeldungen vom bvitg wünschen, senden Sie bitte eine Mail an presse@bvitg.de. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.

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Demografie-Vorsorge der PKV überschreitet Rekordmarke von 250 Milliarden Euro

Die Alterungsrückstellungen der Privaten Kranken- und Pflege­versicherung haben im ersten Halbjahr 2018 die Rekordmarke von 250 Milliarden Euro überschritten. Damit hat sich die Demografie-Rücklage der Versicherten in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt (Ende 2007: 123,6 Mrd. Euro). „Trotz Niedrigzins-Umfeld konnte die PKV 2017 eine Netto­verzinsung von 3,5 Prozent erwirtschaften – das müssen uns andere erst mal nachmachen“, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue, bei der Jahrestagung des Verbandes in Berlin. Allein 2017 wuchsen die Rückstellungen um 12,3 Milliarden Euro. „Und sie steigen weiter, jeden Tag um rechnerisch 34 Millionen Euro.“ „Mit den Alterungsrückstellungen sind Privatversicherte gut auf den demografischen Wandel vorbereitet“, so Laue. „Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kalkuliert die PKV die Beiträge so, dass die Versicherten von Beginn an Vorsorge dafür treffen, dass im Alter der Bedarf an Leistungen steigt. Dadurch belasten die neun Millionen Privatversicherten nachfolgende Generationen nicht mit der Finanzierung ihrer Gesundheitskosten im Alter, sie entlasten die Steuer- und Beitragszahler von morgen.“ Zudem haben die Alterungsrückstellungen positive volkswirt­schaftliche Effekte: „Der PKV-Kapitalstock ermöglicht mehr Investitionen und hilft dabei, die Wirtschaft zu stärken“, erläu­terte Laue. Die Internetseite „Zukunftsuhr.de“ zeigt die Entwicklung der Alterungsrückstellungen der Privaten Krankenversicherung in Echtzeit und erläutert deren Funktionsweise. Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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Kassen sparen zu Lasten der Kliniken

Zur finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Quartal 2018 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit 2,1 Prozent steigen die Aufwendungen der Krankenkassen für die Krankenhausbehandlungen nur unterdurchschnittlich. Dies bestätigt die Beobachtungen der Krankenhäuser, dass wieder mehr Häuser in die roten Zahlen rutschen. Die Ursache für die gedämpften Erlöszuwächse liegt in der Verweigerung von Vergütungen, die beispielsweise für Einstufungen in der Pflegeversicherung vereinbart sind, aber nicht durch die Krankenkassen zur Auszahlung kommen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der MDK-Prüfungen in einer absolut unangemessenen Weise zu. Einige Kliniken berichten bereits über hohe Prüfquoten von 15 bis 20 Prozent aller Fälle. Dabei werden Verrechnungen mit aktuell erbrachten Leistungen vorgenommen. Für die DKG ist dies ein klarer Hinweis darauf, dass die nicht gerechtfertigten Zahlungsverweigerungen mittlerweile Überhand nehmen. Zudem können die Krankenhäuser mit 2,1 Prozent Erlöszuwachs die Personalkostenzuwächse von fast 4 Prozent nicht decken. Dies unterstreicht erneut, dass eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen für alle Krankenhausmitarbeiter dringend erforderlich ist.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Finanzreserven der Krankenkassen wachsen weiter auf fast 20 Milliarden Euro – Spahn: Abbau übermäßig hoher Rücklagen richtiger Schritt.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 416 Millionen Euro erzielt. Die nun ebenfalls vorliegenden endgültigen Jahresergebnisse 2017 ergaben einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro – rund 350 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen. Damit sind die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende März 2018 auf rund 19,9 Milliarden Euro gestiegen. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:„Wir liegen mit unserem Versichertenentlastungsgesetz richtig. Die Krankenkassen häufen aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage immer weiter Finanzreserven an. Deshalb ist es richtig, dass Krankenkassen sobald wie möglich ihre übermäßig hohen Rücklagen abbauen müssen, um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten.“ Einnahmen in Höhe von rund 60,1 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 59,7 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent einen Zuwachs von 3,5 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,08 Prozent und damit um 0,03 Prozentpunkte unterhalb des Vergleichsquartals. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1. Quartal einen Überschuss von rund 197 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 122 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 29 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 18 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 53 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte ein geringes Defizit von 3 Millionen Euro. Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,1 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Moderate Ausgabenzuwächse Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2018 einen Ausgabenzuwachs von 3,5 Prozent bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent. Im 1. Quartal 2017 lag der Ausgabenzuwachs bei 3,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,5 Prozent, die Verwaltungskosten um 3,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen. Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Quartal 2018 um 2,1 Prozent und damit nur moderat gestiegen. Bei  Preisabschlüssen von durchschnittlich +2,5 Prozent spricht Vieles dafür, dass es in den Krankenhäusern in den Monaten Januar bis März zu kostenkostendämpfenden Effekten bei der Mengenentwicklung gekommen ist, die noch einer näheren Analyse bedürfen. Hierbei können auch Sondereffekte des 1. Quartals eine Rolle gespielt haben. Die Arzneimittelausgaben stiegen ähnlich wie im Vorjahr um 3,9 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Im Unterschied zu Vorjahren ist es nicht mehr zu hohen Zuwächsen bei Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und  pharmazeutischen Unternehmern gekommen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 2,9 Prozent. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es bereits im Jahr 2017 bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit vergleichsweise niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregelung“ zu höheren Vergütungsabschlüssen gekommen ist. Diese haben dazu geführt, dass der Ausgabenzuwachs im vergangenen Jahr mit 4,3 Prozent deutlich höher lag. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlungbetrug der Anstieg ebenfalls 2,9 Prozent, beim Zahnersatz 2,2 Prozent. Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (8,8 Prozent) sowie für  Hilfsmittel (5,5 Prozent) gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2018 mit 3,8 Prozent in ähnlichem Umfang wie die Leistungsausgaben gestiegen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahresquartal heraus, ergibt sich ein unterproportionaler Anstieg der Netto-Verwaltungskosten von rund 3,0 Prozent. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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