AOK Sportkanal #45grad geht an den Start

Mit einem eigenen Youtube Kanal zum Thema Sport geht die AOK Nordost heute Abend an den Start. #45grad, so der Titel, ist die digitale Plattform, mit der die AOK Nordost spannende Einblicke in den Sport in der Region gibt. Der Kanalname steht dabei für die Himmelsrichtung Nordost auf dem Kompass. Mehrmals wöchentlich wird auf #45grad die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Gesundheit mit interessanten Hintergrundgeschichten und Tipps für den eigenen Alltag gezeigt. Dazu gehören Themen wie Prävention, Ernährung, Regeneration, Motivation oder Stressbewältigung. Die Gesundheitskasse will den Menschen einen Anstoß geben, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun. Denn Sport kann nicht nur Krankheiten, wie Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, vorbeugen, sondern ist auch gut für das seelische Wohlbefinden. Gerade Jugendliche und Kinder sollen über diesen Weg für sportliche Aktivität begeistert werden. Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost, unterstreicht neben dem gesetzlichen Präventionsauftrag für die Krankenkasse vor allem die Bedeutung des neuen Kommunikationskanals: „Als Gesundheitskasse ist es unsere Aufgabe und unser Anliegen, die Menschen darüber zu informieren, wie sie sich gesund und fit halten. Gerade Jüngere sind auf klassischen Kommunikationswegen aber immer schwieriger zu erreichen. Mit seiner emotionalen und zugleich informativen Aufmachung ist #45grad damit der direkte digitale Draht zu jungen Sportbegeisterten.“ #45grad startet mit dem Thema „Entspannung und Stressbewältigung“ in Drucksituationen, wie sie insbesondere vor und in einem Sportwettkampf entstehen. Fußballikone Andreas „Zecke“ Neuendorf und Hertha-Trainer Pál Dárdai haben dem neuen Sport Youtube Kanal der AOK Nordost vor dem Topspiel Hertha BSC gegen den FC Bayern München am kommenden Sonntag Einblicke in ihre eigenen Erfahrungen und Gefühlswelten zu diesem Thema gegeben. Durch eine Vielzahl von Gesundheitspartnerschaften mit Vereinen, Verbänden und Institutionen ist die AOK Nordost im Breiten- und Spitzensport aktiv – von Hertha BSC Berlin und die Füchse Berlin über den 1. FFC Turbine Potsdam bis hin zu Hansa Rostock sowie zahlreichen weiteren Sportlern und Vereinen der Region. Pressemitteilung der AOK Nordost

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DKG: Kassen blockieren Spezialisierung durch Zentren

Zur Kündigung der Vereinbarung über die besonderen Aufgaben von spezialisierten Zentren an Krankenhäusern durch den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kündigung dieses mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages steht im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen. Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollen. Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen. Die Schiedsstellenvereinbarung ist das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung. Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren sind in der Vereinbarung konkretisiert worden. In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien. Der überwiegende Teil dieser Konkretisierungen kommt aus dem Forderungskatalog des GKV-Spitzenverbandes. Ohne die Überführung in das neue Konzept werden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten. Hier droht ein Kahlschlag z. B. auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs. Die Länder fordern wir auf, die Benennung der Krankenhäuser als Zentren unabhängig von der Haltung des GKV-Spitzenverbandes jetzt zügig durchzuführen. An die Krankenkassen vor Ort appellieren wir, die Vereinbarungen mit den Krankenhäusern zu schließen. Den GKV-Spitzenverband fordern wir auf, die Kündigung der Vereinbarung zurückzuziehen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Entlassmanagement: Zulassungsverfahren der Verordnungssoftware läuft

Ab dem 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein standardisiertes Entlassmanagement für Patienten sicherzustellen. Zu einer der Vorgaben gehört der Einsatz von zertifizierten Softwareprodukten bei der Erstellung von Verordnungen. Aufgrund eines engen Zeitrahmens zur Umsetzung weist die Industrie darauf hin, dass noch nicht alle Softwareprodukte bis zum vorgegebenen Datum zugelassen und implementiert sein könnten. Gemäß der Vereinbarung zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V sind ab dem 1. Oktober 2017 Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. In diesem Zusammenhang ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen sowie Verordnungen auszustellen. Dabei gelten für die Verordnungen im Krankenhaus – mit marginalen Einschränkungen – dieselben Regelungen wie bei niedergelassenen Ärzten. Vor diesem Hintergrund wurde gemäß der Vereinbarung von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 21. September 2017 das Verfahren zur Zulassung der Verordnungssoftware veröffentlicht. Damit können die zuständigen Anbieter für Krankenhausinformationssysteme nun mit der Zertifizierung der entsprechenden Module beginnen. Dabei stehen sie jedoch großen zeitlichen Herausforderungen gegenüber: „Mit Blick auf den gesetzlichen Zeitrahmen ist das gesamte Vorgehen sehr knapp bemessen. Deshalb möchten wir die Kunden unserer Mitglieder dafür sensibilisieren, dass die zertifizierte Software zum 1. Oktober 2017 gegebenenfalls noch nicht zur Verfügung stehen könnte“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. Davon spricht auch die DKG in ihrem Rundschreiben vom 21. September 2017. Das Ausstellen von Verordnungen sei dabei eine „Kann-Bestimmung“ und man könne problemlos auf eine Zertifizierung der Software warten. Zudem kann übergangsweise an bestehenden Verfahren festgehalten werden oder aber auch auf den neuen Verordungsformularen für das Entlassmanagement händisch eine Verordnung vorgenommen werden, bis die Software zur Verordnungsformularbedruckung seitens der DKG durch eine Prüfziffer hierfür freigegeben wurde. Regresse seitens der Kostenträger sind bei einem Einhalten der Bestimmungen nicht vorgesehen. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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„Wissensreihe Männergesundheit“ informiert zu Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance

Studien zur Männergesundheit zeigen, dass sich Männer vielfach nicht ausreichend um ihre Gesundheit kümmern und Schwierigkeiten haben, passende Gesundheitsinformationen zu finden, zu beurteilen und zu nutzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Stiftung Männergesundheit haben daher ihre gemeinsame „Wissensreihe Männergesundheit“ erweitert: Drei neue Broschüren informieren zielgruppenspezifisch zu den Themen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance. Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Männer gehen seltener zum Arzt als Frauen. Sie führen ein teilweise risikoreicheres Leben, trinken mehr Alkohol, ernähren sich ungesünder und nehmen seltener an gesundheitsfördernden Angeboten teil. Es ist deshalb wichtig, relevante Informationen auch ‚an den Mann‘ zu bringen. Die ‚Wissensreihe Männergesundheit‘ ist im Hinblick auf Sprache und Optik auf das Rezeptionsverhalten von Männern zugeschnitten und somit eine beliebte Informationsquelle, die unser umfassendes, qualitätsgesichertes Onlineangebot www.maennergesundheitsportal.de ergänzt.“ Um die Sensibilität von Männern für ihre Gesundheit zu erhöhen und ihr Präventionsbewusstsein zu stärken, hat die BZgA gemeinsam mit der Stiftung Männergesundheit die Hefte der „Wissensreihe Männergesundheit“ aufgelegt. Sie wurden unter der wissenschaftlichen Leitung ausgewiesener Fachexpertinnen und -experten, basierend auf den aktuellen Leitlinien, entwickelt. Neben den drei neuen Heften gibt es bereits Broschüren zu den Themen Bluthochdruck, Burnout, Diabetes mellitus, Herzinfarkt und Übergewicht. Kostenlose Bestellung der Hefte „Wissensreihe Männergesundheit“ über: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln Online-Bestellsystem: http://www.bzga.de/infomaterialien   Fax: 0221/8992257 E-Mail: order@bzga.de Die Broschüren stehen außerdem zum Download bereit unter: http://www.maennergesundheitsportal.de und http://www.stiftung-maennergesundheit.de Ein Faktenblatt mit aktuellen Daten zur Männergesundheit in Deutschland finden Sie unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/maennergesundheit/ Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) spricht mit der Internetseite http://www.maennergesundheitsportal.de gezielt Männer an, um sie über die Möglichkeiten einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsvorsorge zu informieren. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und können die persönliche Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal nicht ersetzen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Stiftung Männergesundheit

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Hormonelle Verhütung: Studie der SBK zeigt beunruhigende Zahlen zu Nebenwirkungen von Pille & Co.

Schnell, sicher und bequem: Nach wie vor greifen viele Frauen auf hormonelle Verhütungsmethoden zurück. Kein Wunder – sorgen sie bei richtiger Einnahme und Anwendung für zuverlässigen Schutz und sexuelle Freiheit. Doch neue Zahlen alarmieren. Eine repräsentative Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK zeigt: Jede Zehnte leidet unter Depressionen als Nebenwirkung von Pille, Hormonspirale & Co. Dass die Antibabypille nicht nur ein harmloses Bonbon, sondern ein Medikament mit ernstzunehmenden Nebenwirkungen ist, ist längst bekannt. Dennoch gilt sie bei vielen Frauen nach wie vor als bevorzugtes Verhütungsmittel: Laut der Umfrage der SBK nehmen 39 Prozent der 18-24-Jährigen und 38 Prozent der 25-34-Jährigen die Antibabypille. Bei den 35-45-Jährigen sind es noch 18 Prozent, neun Prozent bei den Befragten zwischen 45 und 54 Jahren. Mehr als ein Drittel der Befragten (43 Prozent) gab an, die Pille schon einmal genutzt zu haben, diese als Verhütungsmittel jedoch nicht mehr in Betracht zu ziehen. Die Hormonspirale hingegen erfreut sich weniger Beliebtheit: Nur drei Prozent greifen aktuell bei der Verhütung darauf zurück.  Die Kehrseite: Depressionen, Kopfschmerzen, Libido-Verlust Dass hormonelle Verhütungsmethoden stets auch Risiken bergen, ist nichts Neues. Dennoch alarmieren die neuesten Zahlen: Jede zehnte Frau gibt an, in Folge der Einnahme unter Depressionen zu leiden oder gelitten zu haben. Fast ein Drittel der 18-bis 24-Jährigen (30 Prozent) gibt an, diese Nebenwirkung (gehabt) zu haben. „Das ist ein beunruhigendes Ergebnis“, sagt Dr. Alexander Klostermann, Gynäkologe beim SBK Gesundheitstelefon. „Stellt eine Depression doch eine ernste psychische Krankheit dar, die die Betroffenen schwer belastet und behandelt werden sollte“. Häufige Nebenwirkungen sind neben Gewichtszunahme (28 Prozent) und Kopfschmerzen/Migräne (17 Prozent) auch sexuelle Unlust (neun Prozent). Besonders jüngere Frauen zwischen 18 und 24 Jahren bemerken häufiger Nebenwirkungen (65 Prozent). Über alle Altersklassen hinweg gaben dagegen 51 Prozent der Befragten an, keine Nebenwirkungen wahrgenommen zu haben. Hormonelle Verhütung? Nein, danke! Die Umfrage zeigt, dass viele Frauen auf hormonelle Verhütungsmethoden verzichten oder Alternativen gegenüber aufgeschlossen sind. So gaben 15 Prozent aller Befragten an, dass sie die Antibabypille noch nie eingenommen haben und diese auch zukünftig nicht als Verhütungsmethode in Betracht kommt. Alternativ zur hormonellen Verhütung stehen bei den Teilnehmerinnen aller Altersklassen Kondome hoch im Kurs (48 Prozent). Die Kupferspirale ist vor allem für die Altersgruppen 18-24 (26 Prozent) und 25-34 (20 Prozent) eine Option. Auch die Kalendermethode, bei der eine Berechnung anhand der Zykluslänge stattfindet, ist für elf Prozent der Frauen eine Überlegung wert. Für Frauen zwischen 18 und 34 Jahren würden jedoch auch andere hormonelle Verhütungsmethoden, wie beispielsweise eine Pille mit anderer Zusammensetzung trotz Nebenwirkungen in Frage kommen (41 Prozent). Nichtsdestotrotz würden insgesamt 63 Prozent aller Frauen nicht-hormonelle Verhütungsmethoden als Alternative in Erwägung ziehen.  Beratungsangebote helfen bei der Entscheidung Nicht immer fällt die Entscheidung für oder gegen ein Verhütungsmittel leicht – müssen doch die Lebensumstände genauso in Betracht gezogen werden wie die Chancen und Risiken der alternativen Methoden. „Wir bieten beim SBK Gesundheitstelefoneine ausführliche Beratung rund um Verhütung und Alternativen zur Pille an“, erklärt Gynäkologe Klostermann. Auch klären die Experten über die Nebenwirkungen hormoneller Verhütungsmethoden auf. Frauen, die an Depressionen leiden, können sich zudem jederzeit an die Psychologische Beratung der SBK wenden. Hier bieten professionelle und qualifizierte Berater Unterstützung in Krisen- oder Stresssituationen sowie bei psychischen Problemen. Über die Umfrage: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.054 Frauen zwischen dem 13.09.2017 und 15.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse – SBK

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Arzneiverordnungs-Report 2017: Patentgeschützte Arzneimittel werden immer teurer

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zuzahlung der Versicherten lagen 2016 bei rund 38,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das Verordnungsvolumen nur um 2,1 Prozent gestiegen ist.„2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arzneimittel verordnet. Hauptursache dafür war die überproportionale Kostensteigerung bei den patentgeschützten Wirkstoffen“, sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2017. Der anhaltende Trend zu neuen hochpreisigen Arzneimitteln im patentgeschützten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der höchsten Bruttoumsätze je Verordnung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindestens einen Bruttoumsatz von 946 Euro je Verordnung. 2016 waren es bereits mindestens 3.979 Euro. „Patentgeschützte Arzneimittel sind in Deutschland besonders teuer. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden, deren Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar ist, sind die öffentlich bekannten Listenpreise etwa 20 Prozent günstiger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports und Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere die gentechnologisch hergestellten Biologika treiben die Ausgaben im Patentmarkt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milliarden Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachstumstrend ist nicht zu erwarten: Mittlerweile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biologikum. Für sieben Biologika waren in Deutschland Ende 2016 Biosimilars zugelassen. Sie sind einem Biologikum strukturell ähnlich und üben die gleiche pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper aus. „Biologika werden in den kommenden Jahren eine deutlich zunehmende therapeutische Bedeutung für den Arzneimittelmarkt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausgaben verbunden sein. Durch die konsequente Verordnung von Biosimilars könnten mittelfristig beträchtliche Einsparungen für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erzielt werden, ohne dabei die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu beeinträchtigen“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports. Verstärkt wird die Entwicklung hin zu hohen Preisen für patentgeschützte Arzneimittel dadurch, dass Pharmafirmen in Deutschland den Preis ihres patentgeschützten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Marktzugang noch immer frei festlegen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbieter und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Frühen Nutzenbewertung ausgehandelter Erstattungspreis. Um der Hochpreisstrategie der Pharmafirmen zu begegnen, sollten sich die Erstattungspreisverhandlungen stärker am Zusatznutzen eines Wirkstoffs orientieren und die verhandelten Preise rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten. Neben der Preisentwicklung gibt es bei den patentgeschützten Arzneimitteln auch den Trend zu mehr beschleunigten Zulassungsverfahren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medikamentöse Behandlung seltener Erkrankungen möglichst schnell für betroffene Patienten zugänglich zu machen. Gleichzeitig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausreichende Datenbasis zu Nutzen und Risiken für die Patienten auf den Markt. In Deutschland betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arzneimittel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulassung in der Regel auch weitere klinische Studien und die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung gefordert. „Doch ist der Marktzugang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharmaunternehmen ihrer Verpflichtung nach weiteren Daten nicht ausreichend nach“, kritisiert Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb muss die Europäische Arzneimittel-Agentur stringenter vorgehen und Sanktionen umsetzen. Außerdem müssen wir in Deutschland Lösungen finden, entsprechende Studien firmenübergreifend zu finanzieren und pharmaunabhängig durchführen zu können.“ Hinweis: Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den deutschen Arzneimittelmarkt. Seit mehr als 30 Jahren bietet er eine unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert. So schafft er seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex. Das Projekt GKV-Arzneimittelindex, das ein Projektbeirat mit allen relevanten Beteiligten im Arzneimittelmarkt begleitet, wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 durchgeführt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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RHÖN-KLINIKUM AG treibt Digitalisierung konsequent voran

Die RHÖN-KLINIKUM AG treibt die Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie weiter voran und geht eine neue Zusammenarbeit mit einer Tochter der börsennotierten Fabasoft AG, dem österreichischen Enterprise Search- und Big Data-Anbieter Mindbreeze, ein. Der Klinikkonzern wird von diesem Unternehmen die KI (Künstliche Intelligenz)-basierte Suchmaschinen-Technologie Mindbreeze InSpire einsetzen. Mit dieser, in enger Zusammenarbeit mit der RHÖN-KLINIKUM AG weiter entwickelten Anwendung in Form eines medizinischen Cockpits, kann sich das gesamte medizinische Personal rascher orientieren und wird dadurch entlastet. „Dieser neuartige Zugang zu medizinischer Information soll uns helfen, die steigende Menge an Daten zu strukturieren und danach auswertbar zu machen. Hier zeigt die Digitalisierung einen weiteren konkreten, erlebbaren Nutzen“, so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender des Konzerns. Das medizinische Cockpit wird erstmals am neuen Campus Bad Neustadt eingeführt; der Einsatz an den anderen Klinikstandorten des Unternehmens ist angedacht. Mit der Anwendung implementiert das Unternehmen ein intelligentes System zur automatischen Dokumentenverarbeitung. Mit ihm können gezielt aus sehr unterschiedlichen und unstrukturierten medizinischen Dokumenten – wie Arztbriefen, Labor- oder OP-Berichten sowie Radiologiebefunden – für den Arzt relevante Informationen gefiltert und aufbereitet werden. Das System unterstützt durch semantische Analyse, unter Berücksichtigung von medizinischem Wortschatz und Syntax sowie vernetztem Suchen, die Informationsfindung in heterogenen und überwiegend freitextbasierten Patientendokumenten. So können im klinischen Bereich und im Forschungsumfeld bestimmte Muster in Befunden, Krankheiten und Medikation zielsicher erkannt werden, und die Ärzte erhalten einen schnellen Überblick bei umfangreichen Fällen. Alle Patientendokumente und strukturiert vorliegende Patientendaten werden dem Arzt auf einer zentralen Benutzeroberfläche, einem sogenannten medizinischen Cockpit, im zeitlichen Verlauf dargestellt. Die RHÖN-KLINIKUM AG wird darüber hinaus auch mit weiteren Partnern künftig an fortschrittlicheren KI-basierten Systemen arbeiten. Hierfür richtet das Unternehmen eine entsprechende Kooperationsplattform ein, um Lösungen mit messbarem Mehrwert zu entwickeln. „Wir glauben aufgrund des unverändert hohen regulatorischen und budgetären Drucks fest an den Einsatz intelligenter Assistenzsysteme, um noch effizienter zu werden. Das ist die Zukunft – daran führt kein Weg vorbei, sowohl bei administrativen Prozessen wie der Leistungs-dokumentation und -abrechnung, als auch perspektivisch bei der Diagnoseunterstützung. Dementsprechend treiben wir die Digitalisierungsstrategie, in der wir auch Telemedizin und Robotik berücksichtigen, weiter voran. Unsere neue Stabsstelle Digitale Transformation bindet in diesem Prozess das medizinische Personal und weitere Anwender intensiv ein – das ist für die interne Akzeptanz unerlässlich“, sagt Holzinger. Die bisherige Zusammenarbeit mit IBM Watson wird nach Abschluss des Pilotprojekts nicht  weiter fortgeführt. Pressemitteilung der RHÖN-KLINIKUM AG

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Feierliche Preisverleihung: Christoph Lohfert Stiftung vergibt Lohfert-Preis 2017 und erstmalig einen Medienpreis

Gelingende Arzt-Patienten-Kommunikation stand bei der diesjährigen Preisverleihung der Christoph Lohfert Stiftung im Fokus: In Anwesenheit der Schirmherrin, der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, überreichte der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. med. Kai Zacharowski gestern feierlich den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis 2017. Ausgezeichnet wurde das Projekt „Effizienz von Smartphone Apps zur Erfassung von Symptomen und Therapienebenwirkungen in der Behandlung von Krebspatienten“ unter der Leitung von Prof. Dr. med. Andreas Trojan, OnkoZentrum Zürich/ Stiftung Swiss Tumor Institute. Erstmalig vergab die Christoph Lohfert Stiftung den ebenfalls mit 20.000 Euro dotierten Medienpreis. Dieser ging an Dr. med. Werner Bartens, Arzt und Leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 13. Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses statt. Arzt-Patienten-Kommunikation im Fokus Prof. Dr. med. Andreas Trojan nahm den Preis auch stellvertretend für das Team um Oberarzt Dr. Marco Egbring und Oberärztin Dr. Elmira Far, Klinik für Klinische Pharmakologie und Toxikologie des UniversitätsSpitals Zürich, entgegen. In einer Studie, publiziert im «Journal of Medical Internet Research“, hatten sie die Auswirkungen von Smartphone Apps auf die Therapie, die Versorgung und Kommunikation zwischen Ärzten und Brustkrebspatientinnen untersucht. Fazit: Die Erhebung der Daten und die anschließenden Besprechungen mit dem Behandlungsteam führten dazu, dass die Patientinnen im Alltag in Bezug auf ihre Krankheit aufmerksamer waren. Sie erkannten Nebenwirkungen der Chemotherapie entsprechend früher. Die Studie zeigte, dass die App vor allem dann ihren Zweck erfüllt, wenn die vom Patienten erhobenen Daten später gemeinsam mit dem Arzt besprochen werden. Geschieht dies, kann die App das Wohlbefinden der Patientinnen verbessern. Mit dem erstmalig verliehenen Medienpreis unterstützt die Christoph Lohfert Stiftung die weitere Arbeit von Dr. med. Werner Bartens. Als Leitender Redakteur und als Autor populärer Sachbücher setzt sich Dr. med. Werner Bartens kritisch mit dem Gesundheitssystem auseinander und trägt zur Patientenaufklärung bei. Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks würdigte die Arbeit beider Preisträger. „Sie leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation in der Medizin.“ Über den Lohfert-Preis Der Lohfert-Preis 2017 war zum Thema: „„Patientenkommunikation: Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-) Behandlungen““ ausgeschrieben. Wie in den vergangenen Jahren sollten Projekte im Fokus stehen, die in diesem Sinn messbare Qualität am Patienten zeigen und umsetzen. Die Christoph Lohfert Stiftung prämiert und fördert mit dem Lohfert-Preis praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und seine Interessen in den Mittelpunkt rücken. Der Lohfert-Preis unterstützt insbesondere Projekte, die den Weg des Patienten im Krankenhaus, die Kommunikation dort sowie die Patientensicherheit nachhaltig verbessern. Thema des Lohfert-Preises 2018 Der Lohfert-Preis 2018 steht unter dem Titel: „Kulturwandel im Krankenhaus: Multidimensionale Konzepte zur Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur“. Bewerbungen für den Lohfert-Preis 2018 können ab Mitte Oktober unter www.christophlohfert-stiftung.de eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2018. Pressemitteilung der Christoph Lohfert Stiftung

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Selbstverwaltung bei der Knappschaft-Bahn-See neu gewählt

Alle sechs Jahre wird das Parlament der Sozialversicherungsträger, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten besteht, neu gewählt. Nach den durchgeführten Sozialwahlen hat sich heute die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die XII. Sozialversicherungswahlperiode in der Hauptverwaltung Bochum konstituiert und damit die Weichen für eine weitere konstruktive Arbeit zum Wohle der Versicherten gestellt. Frank Vanhofen (Arbeitgebervertreter) wurde als Vorsitzender der Vertreterversammlung, dem höchsten Organ der Knappschaft-Bahn-See, gewählt. Der Personalleiter bei der DB Cargo AG verwies in seiner Antrittsrede auf die wichtigen sozialpolitischen Fragen der nächsten Jahre. Aufgrund der demografischen Herausforderungen in der Gesellschaft wird in den kommenden Jahren die nachhaltige finanzielle Absicherung aller Sozialversicherungssysteme im Vordergrund der politischen Bestrebungen stehen müssen, so Vanhofen. Zum alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung ist Robert Prill (Versichertenvertreter) gewählt worden, der das Amt ab dem 1. Oktober nächsten Jahres bekleiden wird. Herr Prill ist als Versichertensprecher bei der Bahn AG tätig. Als Vorstandsvorsitzende der Knappschaft-Bahn-See wurde Edeltraud Glänzer (Versichertenvertreterin) gewählt. Sie ist seit dem Jahr 2005 Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und seit Oktober 2013 stellvertretende Vorsitzende der IG BCE. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wurde Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob als Arbeitgebervertreter. Der promovierte Ingenieurwissenschaftler im Bereich Bergbau ist Vorsitzender des Vorstands der RWTÜV e. V. und der RWTÜV-Stiftung. In den Antrittsreden wurde herausgestellt, dass durch die konstruktive Zusammenarbeit von Selbstverwaltung und Geschäftsführung die Knappschaft-Bahn-See in der abgelaufenen Wahlperiode ihre Position eines innovativen und zukunftsfähigen Unternehmens weiter ausgebaut hat. Dies zeigt sich unter anderem durch die Übertragung neuer Aufgaben wie beispielsweise die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Im Benchmarking der Rentenversicherungen nimmt die Knappschaft-Bahn-See weiterhin eine hervorragende Position ein. Die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT hat sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre neu am Gesundheitsmarkt aufgestellt und sich damit neue Wettbewerbschancen eröffnet. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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GKV-Spitzenverband kündigt Vertrag – Kein Geld für Türschild-Zentren

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Vertrag zur Finanzierung von Zentren inklusive seiner Anlage gekündigt. Eine entsprechende Information zusammen mit der Aufforderung zur Neuverhandlung ging am Dienstag dieser Woche an den dritten Vertragspartner, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Dieser Schritt war aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen unvermeidbar. Denn der Vertrag zur Zentrenfinanzierung basiert auf Festlegungen der Bundesschiedsstelle, die aus Kassensicht dem eigentlichen Gesetzesauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gerecht werden. Ausreichend für eine Finanzierung laut Schiedsstelle ist, dass eine Klinik in der Krankenhausplanung der Länder als Zentrum ausgewiesen wird, ohne dass es weitere strukturierende Elemente gibt. Ein Flickenteppich in der Umsetzung und Streit über die Kriterien je Bundesland sind die Folge. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 200 Kliniken, die einen Zuschlag als Zentrum erhalten. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition, was als Zentrum gilt. „Die Krankenkassen stehen zu ihrem Wort und wollen die Konzentration von besonderen, versorgungsrelevanten Aufgaben an kompetenter Stelle fördern. Dafür braucht es aber klare Entscheidungskriterien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das KHSG sieht neben dem Vertragsauftrag vor, dass die Übergangsfinanzierung für bestehende Zentren Ende 2017 ausläuft. Damit angesichts der aktuellen Entwicklung kein Versorgungsengpass für Patienten entsteht, fordert der GKV-Spitzenverband die DKG auf, sich gemeinsam gegenüber der Politik für eine Verlängerung der Übergangszeit bis 2018 stark zu machen. So hätte man genug Zeit, bundeseinheitliche Kriterien für besondere Aufgaben zu entwickeln. Zentrenbildung – Worum geht es eigentlich? Mit dem KHSG wollte der Gesetzgeber die heterogene Zentrumslandschaft in Deutschland vereinheitlichen und auf versorgungspolitisch relevante Krankheitsbilder konzentrieren. Versicherte sollten künftig davon profitieren, dass besondere Leistungen von Zentren wie Tumorkonferenzen auch für Patienten anderer Krankenhäuser in allen Bundesländern an kompetenter Stelle der Spitzenmedizin angeboten und finanziert werden. Es sollte zu erkennen sein, dass sich diese Zentren objektiv durch spezielle Aufgaben, eine entsprechende Ausstattung, medizinische Expertise und Fachpersonal von anderen Kliniken unterscheiden. Bis zum KHSG war der Zentrumsbegriff von Bundesländern wie Krankenhäusern recht inflationär und versorgungspolitisch beliebig benutzt worden. Bayern z. B. hielt die Schlaganfallversorgung für zentrumsrelevant. Baden-Württemberg setzte dagegen auf Geriatrie- und Nordrhein-Westfalen wiederum auf Brustkrebszentren. Der Eindruck drängte sich auf, jede medizinische Einrichtung, die etwas auf sich hielt, bezeichnete sich als Zentrum. Versorgungspolitische Begründungen bei den Entscheidungen der Länder zur Zentrenbildung fehlten oft. Als gelungenes Beispiel und künftige Blaupause für die Entscheidung, wann die Bezeichnung Zentrum gerechtfertigt ist, kann die Versorgung von seltenen Erkrankungen gelten. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hatte bundeseinheitliche Kriterien entwickelt, auf deren Basis die Finanzierung für entsprechende Zentren erfolgt. Hintergrund: Was künftig unter dem Begriff Zentrum zu finanzieren ist, sollten DKG, PKV und GKV-Spitzenverband per Verhandlungen klären, so das KHSG. Dies scheiterte, worauf die Kassenseite Ende 2016 die Bundesschiedsstelle eingeschaltet hatte. Gegen die Entscheidung der Bundesschiedsstelle im Dezember 2016 hatte der GKV-Spitzenverband Anfang 2017 Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Da die Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, ist der festgesetzte Vertrag zunächst gültig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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