Mehr als jeder vierte Bürger geht nicht zum Zahnarzt

Viele Erwachsene in Deutschland scheuen offensichtlich eine zahnärztliche Behandlung. So haben mehr als 28 Prozent der gesetzlich Versicherten im Jahr 2015 keinen Dentisten aufgesucht. Das geht aus Analysen der BARMER mit Blick auf den Tag der Zahngesundheit am 25. September hervor. „Stetige Vorsorge legt den Grundstein für eine langanhaltende Zahngesundheit. Jeder Versicherte sollte daher mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt gehen. Andernfalls riskiert man irreversible Erkrankungen wie zum Beispiel Parodontose, die zum Zahnverlust führen kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Ostdeutsche gehen eher zum Zahnarzt Im regionalen Vergleich gehen vor allem die Saarländer nicht zum Dentisten. Hier nahmen im Jahr 2015 nur 65,1 Prozent einen Zahnarzttermin wahr. Ähnlich sah es in Bremen (67,5 Prozent), Hamburg (68,3 Prozent) und Rheinland-Pfalz (68,6 Prozent) aus. Die Thüringer nehmen hingegen die Spitzenposition ein. Hier waren es 77,9 Prozent, die zum Zahnarzt gegangen sind, gefolgt von den Bürgern aus Sachsen (77,7 Prozent), Sachsen-Anhalt (76,4 Prozent), Brandenburg (76,1 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (75,4 Prozent). Keine Zahnbeläge, keine Parodontitis „Wir appellieren ausdrücklich an alle Bürger, die Zahngesundheit nicht zu vernachlässigen. Schon bei ersten Warnsignalen wie Zahnfleischbluten sowie geschwollenem und gerötetem Zahnfleisch sollte man zum Zahnarzt gehen“, sagt Straub. Denn aus einer Zahnfleischentzündung könne ohne Behandlung rasch eine Parodontitis werden. „Es gibt kaum eine Krankheit, die sich so leicht vermeiden lässt wie eine Parodontitis. Vereinfacht gesagt lautet die Formel, keine Zahnbeläge, keine Parodontitis“, sagt Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Stiftung Gesundheitswissen beruft Expertenbeirat

Die Stiftung Gesundheitswissen hat ihren Expertenbeirat berufen. Das Beratungsgremium ist thematisch breit besetzt und reflektiert den umfassenden Arbeitsansatz der Stiftung bei der Erstellung von laienverständlichen Gesundheitsinformationen: So umfasst der neue Beirat neben ausgewiesener Fachexpertise zur evidenzbasierten Medizin (EbM) und Methodologie auch angesehene Vertreter der Medizinethik, der Gesundheitswissenschaften und Gesundheitsbildung, der Kommunikationswissenschaften sowie unterschiedlicher medizinischer Disziplinen. „Für unseren Expertenbeirat konnten wir in den vergangenen Monaten renommierte Persönlichkeiten aus der Wissenschaft gewinnen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, und ergänzt: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darüber, dass die Stiftung solche hochkarätige Unterstützung erhält.“ Der Beirat berät den Vorstand bei inhaltlichen und methodischen Fragen und trägt mit seinem Fachwissen und externen Impulsen dazu bei, die Qualität der Stiftungsarbeit kontinuierlich auf hohem Niveau zu halten. „So kann es gelingen, dass der interne Blick auf Problemstellungen und Lösungsansätze bei wichtigen Zukunftsthemen durch externe Perspektiven reflektiert wird,“ erklärt Suhr. Zum hochkarätig besetzten Expertengremium der Stiftung Gesundheitswissen gehören: Prof. Gerd Antes, Direktor des Deutschen Cochrane Zentrums, Prof. Eva Baumann, Professorin für Kommunikationswissenschaft am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Leiterin des Hanover Center for Health Communication, Prof. Marie-Luise Dierks, Leiterin des Forschungsschwerpunktes „Patientenorientierung und Gesundheitsbildung“ an der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health, Fakultät angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Dr. med. Dagmar Lühmann, Forschungskoordinatorin des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof. Doris Schaeffer, Professorin für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld, Prof. Martin Scherer, Direktor des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; Vizepräsident der DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin), Prof. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Institutsvorständin Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Medizinische Universität Graz (Österreich), Prof. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin, Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Medizinischen Fakultät und Direktorin des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) der Universität zu Köln. Zudem ist vorgesehen, im Expertenbeirat die Patienten- und Verbraucherperspektive durch weitere Berufungen zu stärken. Interessenkonfliktbeauftragte berufen Eine weitere Neuerung: Neben der Verabschiedung eines umfangreichen Compliance-Regelwerks hat die Stiftung Gesundheitswissen die Ärztin Dr. Christiane Fischer als Interessenkonfliktbeauftragte berufen. Sie wird die Stiftung künftig bei Fragen der Unabhängigkeit, Compliance und Vermeidung von Interessenkonflikten beraten. „Bei der Erarbeitung von Gesundheitsinformationen sehe ich den Umgang mit Interessenkonflikten allgemein als ein wichtiges Thema an“, erläutert Suhr. Deshalb setzte die Stiftung Gesundheitswissen mit der Berufung von Dr. Fischer auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Arbeit. Experten, die sich an der Erstellung von Gesundheitsinformationen beteiligen, sind angehalten, ihre Beziehungen (beispielsweise zur Industrie) offenzulegen. Die Ärztin Fischer ist Geschäftsführerin von MEZIS e.V. und ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet sozialethischer Herausforderungen im Gesundheitswesen. Seit dem Jahr 2012 ist sie Mitglied im Deutschen Ethikrat. Pressemitteilung der Stiftung Gesundheitswissen

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Honorare für niedergelassene Ärzte steigen

Heute hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2018 entschieden. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf: Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro. Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro. Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet. Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes erklärte: „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“. Nach der heutigen Entscheidung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Digitalisierung im Krankenhaus: Zwischen Gesundheits-Apps und Pflegerobotern

Der 40. Deutsche Krankenhaustag widmet sich in diesem Jahr besonders dem Thema Innovationen in der Gesundheitsversorgung. Digitalisierung der Medizin, Big Data und E-Health: beim Krankenhaustag, der vom 13. bis 16. November 2017 in Düsseldorf im Rahmen der Medizinmesse MEDICA in Düsseldorf stattfindet, werden explizit diejenigen Themen aufgegriffen, die die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens in den kommenden Jahren entscheidend mitbestimmen werden. „Digitalisierung“ ist dabei der Begriff schlechthin für die Beschreibung, was uns erwartet, auch in den Kliniken. Ob elektronische Gesundheitskarte, Online-Videosprechstunde oder Dienstleistungen rund um das „Krankenhaus 4.0“ – das Thema E-Health gewinnt zunehmend an Bedeutung. Unter dem Dach des Deutschen Krankenhaustages stehen daher nicht nur Neuerungen aus den Bereichen E-Health und Digitalisierung im Fokus. Auch Innovationen im Bereich der Patientenversorgung werden in zahlreichen Veranstaltungen und Foren diskutiert. So werden in der Veranstaltung „Entscheiderfabrik – Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz“ beispielsweise Themen wie „Mehr Zeit für Patienten und Pflege durch die sinnvolle Integration von Smartphones & Tablets in die Krankenhaus IT“ oder „Fall Akte Plus: Neue Wege für intersektorale Versorgung und Patientenbeteiligung“ vorgestellt. „Digitalisierung sichert Zukunft“ unter diesem Motto bietet das „Krankenhaus-Träger-Forum“ in einem Themenschwerpunkt die Möglichkeit, gezielt über die spezifischen Herausforderungen für die Kliniken zu debattieren. Auch im Forum „Pflege im Krankenhaus“ steht die Digitalisierung ganz oben auf der Agenda. Im ersten Teil werden Themen und Trends wie „Big Data – was kommt da auf uns zu?“ oder „Chancen und Grenzen der Robotik“ diskutiert. So bringt die Digitalisierung neue Chancen für die Gesundheitsvorsorge, Diagnose und Behandlung. Sie kann auch ein Instrument sein, um die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung besser zu verzahnen. Der Vortrag „IT- und Pflege – mit Interoperabilität gemeinsam Sektorengrenzen überwinden?!“ wird sich dieser Thematik nähern. Im zweiten Teil des Forums „Pflege im Krankenhaus“ IT verändert Krankenhaus stehen Themen wie „Der elektronische Heilberufeausweis, die elektronische Gesundheitskarte – was bringen sie für die Praxis?“ oder „Elektronisches Patientendatenmanagement auf der IMC im Universitätsklinikum Düsseldorf – ein Praxisbericht“ im Fokus. Die Fachtagung des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern wird unter dem Motto „Dialoge führen – Menschen verstehen – Patienten gewinnen“ die besondere Rolle der „Soziale Medien wie Facebook & Co. in der Patientenkommunikation“ analysieren. Ganz praktische digitale Hilfestellungen bietet der „App-Store Krankenhaustag“ den Besuchern, wie z.B. die „Krankenhaus-Indoor-Navigation“. Ein wichtiges Feld wird zudem das Thema Datenschutz und Datensicherheit sein. Krankenhäuser sind, wie alle Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, Ziel möglicher Angriffe auf die IT. Die IT-Sicherheit ist deshalb für Krankenhäuser von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund bietet der Verein für Krankenhaus-Controlling (DVKC) in seiner Session „Krankenhaus Controlling 4.0“ mit dem Vortrag „Mit Datenschutz zum Datenschatz – wie man sensible Controllingdaten vor Cyberangriffen sichert“ wertvolle Tipps, um sich vor möglichen Attacken zu schützen. Beim Thema Digitalisierung sollte auch der Blick in die europäischen Nachbarländer nicht fehlen. Die „4th Joint European Hospital Conference“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Chancen und Risiken von E-Health und analysiert die verschiedenen Konzepte auf europäischer Ebene. Hierbei spielt der „E-Health-Aktionsplan 2012-2020“ der Europäischen Kommission eine besondere Rolle. Als zentrales Informations- und Diskussionsforum führt der Kongress die verschiedenen im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen zusammen und bietet die Möglichkeit, in gesundheitspolitischen und praxisorientierten Vorträgen über die spezifischen Herausforderungen der jeweiligen Bereiche zu diskutieren. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.600 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Weitere Informationen finden Sie im Kongressprogramm unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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securPharm: Positive Bilanz zur Halbzeit

Die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen dreijährigen Umsetzungsfrist für den Aufbau des Schutzsystems gegen gefälschte Arzneimittel ist nun vorbei. Ab 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit neuen Sicherheitsmerkmalen auf ihrer Verpackung für den Verkehr freigeben. Apotheken können diese an Patienten dann nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgeben. securPharm zieht zur Halbzeit eine positive Bilanz. „securPharm kommt mit dem Aufbau des neuen Fälschungsschutzes gut voran. Bis zum 9. Februar 2019 wird es uns gelingen, ein funktionierendes Sicherheitssystem in Deutschland aufzubauen“, so Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm e. V., der deutschen Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Je näher der Stichtag rückt, desto mehr geht es um Detailfragen, die sich aus dem Testbetrieb ergeben. Herausforderung für die zweite Halbzeit ist neben dem weiteren Systemausbau vor allem die Anbindung der Systemnutzer. Außer den Partnern der Arzneimittelversorgung zählen dazu auch die zuständigen nationalen Behörden. Bislang haben sich 148 von rund 400 betroffenen pharmazeutischen Unternehmen an securPharm angebunden (Stand: August 2017). „Über ein Drittel angebundener Unternehmen ist im europäischen Vergleich eine beachtliche Zahl. Da wir aus dem Testbetrieb allerdings um die komplexen Anforderungen gerade für Unternehmen wissen, wünschen wir uns, dass sich mehr Unternehmen bereits jetzt an securPharm anschließen, da sie ansonsten in ein erhebliches Risiko laufen könnten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm. Pharmazeutische Unternehmen, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffen sind, schließen sich über ACS PharmaProtect GmbH an securPharm an. Die Organisation rechnet damit, dass sich zum Jahresende die Anzahl angebundener Unternehmen signifikant steigern wird. Der securPharm-Fahrplan sieht außerdem vor, dass sich ab 2018 alle Arzneimittel abgebenden Stellen anbinden, d.h. alle Apotheken, pharmazeutische Großhändler und Krankenhäuser. Der Zugangspunkt dazu wird von der neu gegründeten Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA), einer Tochter der Avoxa Mediengesellschaft deutscher Apotheker mbH, eingerichtet und betrieben. Sie kümmert sich auch um die eindeutige elektronische Identifizierung der Marktpartner über das N-Ident-Verfahren als Voraussetzung für die securPharm-Anbindung. Die eigentliche Anbindung wird durch die jeweiligen Softwarehäuser, IT-Dienstleister oder die Marktpartner selbst vorgenommen. Die NGDA stellt diesen Unternehmen die notwendige technische Unterstützung zur Verfügung. Der Ausblick auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stimmt optimistischer als noch zu Jahresanfang. Derzeit haben sich in 22 dieser Länder sowie in der Schweiz, die nationalen Organisationen gegründet, die die jeweiligen Systeme für die Echtheitsprüfung aufbauen (Stand: August 2017). Ziel ist der Aufbau eines Fälschungsschutznetzwerks, damit jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke der EU und des EWR auf seine Echtheit überprüft wird, bevor es der Patient erhält. Über securPharm e.V.: securPharm e.V. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden: BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag am 9. Februar 2019 ein System bereit zu stellen, das von allen Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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Hermann Gröhe: „Jeder kann zum Lebensretter werden“

Vom 18. bis 24. September 2017 findet unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Woche der Wiederbelebung statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „10.000 Menschen könnten in Deutschland jedes Jahr gerettet werden, wenn Angehörige oder Passanten bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden. Aber viele trauen sich nicht, aus Angst etwas falsch zu machen. Wir brauchen deshalb ein gemeinsames entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen in Schulen, Vereinen, Betrieben, Behörden, in der Medizin und den Hilfsorganisationen, um klarzumachen: Wiederbelebung ist kinderleicht – wichtig ist, überhaupt zu handeln! Dann kann jeder zum Lebensretter werden. Damit alle Schulen in Deutschland Wiederbelebung in den Unterricht aufnehmen, wollen wir die Schulen mit einem Ausbildungskonzept für Lehrer unterstützen, das im Rahmen unseres ‘Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung‘ ausgearbeitet werden soll.“ Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Jährlich erleiden mindestens 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, dann zählt jede Minute. Denn das Gehirn beginnt nach nur drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff, Schaden zu erleiden. Daher ist ein sofortiges Eingreifen (überlebens-)wichtig. Eine Herzdruckmassage ist einfach durchzuführen. Im Ernstfall handeln nach dem Motto ‚Prüfen. Rufen. Drücken‘: Bewusstsein und Atmung kontrollieren, Notruf 112 wählen und mit dem Drücken auf den Brustkorb umgehend beginnen. Bei der Laienreanimation kann man nichts falsch machen – außer nicht zu helfen.“ In bis zu 45 Prozent der Fälle sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Familienangehörige oder Passanten zugegen. Wenn mehr Menschen im Notfall unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen – dadurch könnten rund 10.000 Menschenleben zusätzlich gerettet werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben daher 2016 das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen über die Laienreanimation zu informieren und die Laienreanimationsquote in Deutschland dadurch von derzeit 37 Prozent bis 2020 auf mindestens 50 Prozent zu steigern. Wichtig ist es dabei, an vielen Stellen anzusetzen, dazu zählen auch die Schulen. Deshalb wird das NAWIB die Schulen dabei unterstützen, Wiederbelebung fest im Unterricht zu verankern. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hatte den Bundesländern bereits in seiner 395. Sitzung im Jahr 2014 empfohlen, ab der Jahrgangsstufe 7 zwei Unterrichtsstunden pro Jahr dem Thema Wiederbelebung zu widmen und die Lehrkräfte entsprechend schulen zu lassen. Mehrere Bundesländer haben diese Empfehlung bereits umgesetzt, andere müssen noch nachziehen. Oftmals fehlt es aber an einem Ausbildungskonzept für Lehrer. Daher ist geplant, im Rahmen des „Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung“ ein solches Ausbildungskonzept zu entwickeln. Das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ist ein Zusammenschluss von bislang 13 Fachgesellschaften, Verbänden und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC), das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Zu den laufenden und geplanten Aktivitäten des NAWIB zählt eine bundesweite Informationskampagne mit zahlreichen öffentliche Veranstaltungen in Schulen, Behörden, Betrieben und Vereinen, um über Wiederbelebung aufzuklären. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Woche der Demenz – Hermann Gröhe und Dr. Katarina Barley: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen gesellschaftliche Unterstützung

Unter dem Motto „Demenz. Die Vielfalt im Blick“ findet vom 18. bis 24. September deutschlandweit zum dritten Mal die Woche der Demenz unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley statt. Mit der Woche der Demenz will die Allianz für Menschen mit Demenz Verständnis und Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige fördern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der Pflegereform haben wir dafür gesorgt, dass Demenzkranke und ihre Familien spürbar mehr Hilfe erhalten. Wir brauchen darüber hinaus eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Dazu gehört eine gute pflegerische und medizinische Versorgung genauso wie ein verständnisvoller Umgang mit Demenzkranken, sei es in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Bürgerämtern oder im Supermarkt. Die Woche der Demenz richtet sich an jeden und jede von uns – denn Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, brauchen die Unterstützung und das Verständnis der ganzen Gesellschaft.“ Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Deshalb ist es besonders wichtig, aufzuklären, Vorurteile oder Ängste abzubauen und Begegnungen mit Betroffenen möglich zu machen. Genau dieses Ziel verfolgen die von uns geförderten 500 Standorte im Modellprogramm der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz: Schülerinnen und Schüler übernehmen Patenschaften für demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner, Sportvereine integrieren Menschen mit Demenz durch besondere Angebote, Demenzlotsen sensibilisieren das Personal in Krankenhäusern und Kommunen schulen Demenzbegleiterinnen und -begleiter insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt des Engagements zeigt: Jeder kann helfen, die Situation von an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.“ Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Um das Bewusstsein der Mitmenschen vor Ort für die Bedürfnisse von Demenzkranken zu stärken, mehr Verständnis für Menschen mit Demenz zu erreichen sowie betroffene Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2012 die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Allianz in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ 2014 verpflichtet hat, endet planmäßig im September 2018. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie in Deutschland. Die Bundesregierung hat Verbesserungen für Menschen mit Demenz in dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt gemacht: Durch die Pflegereform wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ausgeweitet. Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflege Hilfe durch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zudem erhalten Pflegebedürftige, etwa für Hilfen im Haushalt, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung einen Betrag von 125 Euro im Monat. Auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegereform entlastet und haben nun erstmals einen eigenen Beratungsanspruch. Wenn pflegende Angehörige krank sind, selbst einmal eine Pause brauchen oder in den Urlaub fahren wollen, kann über die sogenannte Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Vertretung für die Pflege in Anspruch genommen werden. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Darüber hinaus wurde die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verbessert. Dadurch wurden für pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de www.wegweiser-demenz.de www.allianz-fuer-demenz.de www.lokale-allianzen.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kinder haben ein Recht auf gut betreuten Start ins Leben: Politik muss Hebammenmangel schnellstens bekämpfen!

Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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Deutscher Apothekertag fordert Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten

Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hat sich heute für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Nur so seien künftig einheitliche Apothekenabgabepreise zu gewährleisten, die für die Versorgung aller Patienten in ganz Deutschland notwendig sind. Das „Parlament“ der Apotheker mit seinen mehr als 300 Delegierten aus allen 16 Bundesländern hat einen Leitantrag diskutiert und beschlossen, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen. Nach EU-Regeln muss nur der Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sein. Eine Mehrheit von 21 der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat den Versand mit rezeptpflichtigen Medikamenten hingegen verboten. Im Leitantrag heißt es: „Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), der zu Folge die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für den Arzneimittelversand aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland gilt, haben Versender die Möglichkeit, den dem Gemeinwohl dienenden Grundsatz der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterlaufen und den Bestellern Rabatte zu gewähren. Damit werden den Krankenkassen als typischen Empfänger von Preisnachlässen im Gesundheitswesen einerseits und andererseits der Solidargemeinschaft der Steuerzahler Mittel entzogen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung dienen. Hinzu kommt, dass ein zunehmender Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland bedroht und damit die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet.“ Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Februar 2017 einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt habe, um ein Unterlaufen sozialrechtlicher Steuerungsmechanismen wie Zuzahlungen und Festbeträge zu verhindern: „Die Begründung des Gesetzentwurfs ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der einheitliche Apothekenabgabepreis stellt eine wesentliche Säule des deutschen Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende flächendeckende Arzneimittelversorgung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Nordost erhält Wissenschaftspreis: Entscheidet der Wohnort über eine effiziente medizinische Versorgung?

Mit dem Wissenschaftspreis „Regionalisierte Versorgungsforschung“ sind die AOK Nordost und die Beuth Hochschule für Technik Berlin  am heutigen Donnerstag ausgezeichnet worden. Im Rahmen der Tagung „Regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung – Aus den Regionen lernen. Ein Gewinn fürs Ganze?“ wurde der mit 5.000 Euro dotierte Preis des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) in Berlin an die Gesundheitskasse übergeben. Mit dem Preis werden überdurchschnittlich gute Arbeiten auf dem Gebiet der Versorgungsforschung ausgezeichnet, die sich der Untersuchung regionaler Unterschiede widmen. In der prämierten Studie untersucht die AOK Nordost seit 2015 zusammen mit der, wie sich die häufigsten Volkskrankheiten in der Region Nordost verteilen und geht so der Frage nach, ob der Wohnort einen Einfluss auf die Anzahl und Art von Erkrankungen hat. Denn obwohl Krankheiten wie Diabetes Mellitus Typ 2,  Hypertonie, koronare Herzkrankheit, Depression und chronisch obstruktive Lungenerkrankung hinsichtlich ihrer regionalen Verteilung und der Risikofaktoren ähnlich sind, steigt die Häufigkeit der Erkrankungen in sozial benachteiligten Gebieten. Hinsichtlich der immer älter werdenden Bevölkerung wird sich diese Häufigkeit in den strukturschwachen Gebieten noch verstärken. So liefert die Studie neben Einblicken in die regionale Verteilung dieser Volkskrankheiten vor allem Prognosen für die Regionen, die für eine künftige Bedarfsplanung von Haus- und Fachärzten von großer Bedeutung sind. „Die Anforderungen an die medizinische Versorgung besonders mit Blick auf die regionalen Unterschiede in Nordost wachsen stetig. Mit der Studie liefert die AOK Nordost wichtige Daten für die Versorgungsforschung, um so auch in Zukunft zum Wohle unserer Versicherten eine hohe Versorgungsqualität vor Ort gewährleisten zu können. Es freut uns sehr, dass diese Arbeit mit dem Wissenschaftspreis des ZI gewürdigt wurde. Denn das  zeigt, wie wichtig solche Studien für die medizinische Versorgung sind“ sagt Marita Moskwyn, Leiterin für Ärztliche Versorgung bei der AOK Nordost. Pressemitteilung der AOK Nordost

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