Apotheker sehen pessimistischer in die Zukunft – Apothekenklima-Index zum Auftakt des Deutschen Apothekertages veröffentlicht

Die selbständigen Apotheker in Deutschland schätzen die Zukunft ihrer Branche und ihres eigenen Betriebs deutlich pessimistischer ein als noch vor einem Jahr. Vier von zehn Apothekern (40,9 Prozent) erwarten eine etwas oder deutlich schlechtere Entwicklung für ihre Apotheke in den kommenden zwei bis drei Jahren (Vorjahr: 28,0 Prozent). Für die gesamte Branche „Apotheken“ rechnen sogar fast zwei Drittel (64,4 Prozent) der Apothekeninhaber mit einer Verschlechterung in der nahen Zukunft (Vorjahr: 50,8 Prozent). Dies sind Ergebnisse aus dem Apothekenklima-Index 2017, einer repräsentativen Meinungsumfrage von TNS infratest im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Der Apothekenklima-Index, für den nach 2016 zum zweiten Mal 500 Apothekeninhaber im ganzen Bundesgebiet befragt wurden, wurde heute zum Auftakt des morgen beginnenden Deutschen Apothekertages in Düsseldorf vorgestellt. Wesentlicher Grund für die Stimmungseintrübung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016, wonach ausländische Versandhändler sich nicht mehr an die in der Arzneimittelpreisverordnung verankerten einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Damit entsteht für die Präsenzapotheken in Deutschland eine Schieflage im Wettbewerb. Mehr als die Hälfte der Apothekeninhaber (56,3 Prozent) geben an, dass sie nach dem EuGH-Urteil ihre Investitionen bremsen wollen. Ein Drittel (33,9 Prozent) will sogar am Personal sparen. In kleineren Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern wird der Umfrage zufolge auch die Ausbildung unter dem EuGH-Urteil leiden (32,7 Prozent). Vier von fünf Apothekern (80,3 Prozent) fordern von der neuen Bundesregierung als erste Maßnahme nach der Wahl, ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten zu beschließen. Planungssicherheit bzw. stabile ordnungspolitische Rahmenbedingungen werden als wichtigstes politisches Thema der kommenden zwei bis drei Jahre betrachtet (83,7 Prozent). „Dass die Zahl der Apotheken in Deutschland bereits seit Jahren sinkt, ist bekannt. Wenn sich nun auch noch das Klima in den Apotheken innerhalb eines Jahres so massiv eintrübt, ist das umso mehr Grund zur Besorgnis. Schließlich wollen und müssen wir die gute Arzneimittelversorgung zwischen Usedom und Schwarzwald erhalten“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Wenn Apotheker nicht mehr investieren, ausbilden und Jobs schaffen, sollte die Politik das ernst nehmen und handeln. Ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist die einzige europarechtlich und ordnungspolitisch saubere Lösung, um die aus dem EuGH-Urteil resultierende Schieflage zu heilen. Das Verbot würde die Gestaltungshoheit des Gesetzgebers über die Gesundheitspolitik wieder herstellen.“ Mit ihren ‚Kernpositionen zur Bundestagswahl 2017‘ hatten ABDA und Apothekerschaft sich bereits im Frühjahr dieses Jahres zu freiberuflicher Leistungserbringung, einer Stärkung der flächendeckenden Versorgung und einer Weiterentwicklung des Honorarsystems bekannt. Wie die Politik zu ihren Positionen steht, ermitteln die Apotheker derzeit über die Initiative „Wahlradar Gesundheit“. Das Projekt zielt darauf ab, die Gesundheitspolitik auf die Tagesordnung des Bundestagswahlkampfes zu bringen und dabei die Patientenversorgung vor Ort ins Blickfeld zu rücken. Deshalb befragen lokale Apotheker in den 299 Bundestagswahlkreisen die bis zu 1.800 Direktkandidaten der sieben größten Parteien zu verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung. Deren Antworten werden ungekürzt auf der Webseite www.wahlradar-gesundheit.de für alle interessierten Bürger zugänglich gemacht. Auf einer Deutschlandkarte kann man die Antworten seiner Direktkandidaten suchen und vergleichen. „Im Bundestagswahlkampf wird meist über die große politische Linie diskutiert. Der ganz konkrete Alltag der Menschen in Städten und Gemeinden wird dabei oft vergessen“, sagt ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold. „Ob Hausarztpraxis, Facharzttermin, Klinikstandort, Pflegeheim oder Apothekennotdienst – die Gesundheitsversorgung vor Ort kennt ganz konkrete Herausforderungen, denen sich die Heilberufler, aber auch die Politiker stellen müssen. Wer als Direktkandidat in den Bundestag einzieht und dort Beschlüsse zur Gesundheitspolitik fasst, sollte zuvor schon einmal mit einem Arzt oder Apotheker in seinem Wahlkreis gesprochen haben. Der ‚Wahlradar Gesundheit‘ ist ein Ausgangspunkt für diesen Dialog. Viele Kandidaten haben sich schon zurückgemeldet. Und wir erwarten, dass in den letzten Tagen vor der Wahl noch viele weitere dazu kommen.“ Zum Hintergrund: Vom 13. bis 15. September 2017 findet der Deutsche Apothekertag auf dem Messegelände in Düsseldorf statt. Mehr als 300 Delegierte aus jeweils 17 Apothekerkammern und -verbänden diskutieren und beschließen in der Hauptversammlung die zukünftigen Positionen ihres Berufsstandes. Zur Eröffnungsveranstaltung am 13. September, die auch per Livestream zu verfolgen ist, werden u.a. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Gesundheitspolitiker aus den Bundestagsfraktionen erwartet. Am 14. September findet das Themenforum „Europa und die Gesundheitspolitik: Was war, was ist, was wird?“ statt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Neuer Verwaltungsrat der AOK Nordost hat sich konstituiert – Vorsitzende fordern Wettbewerb für bessere Versorgung der Menschen

Der Verwaltungsrat der AOK Nordost hat für die neue Amtsperiode von sechs Jahren seine Arbeit aufgenommen. Wie die beiden heute auf der konstituierenden Sitzung in Dierhagen gewählten Vorsitzenden betonten, will das höchste Selbstverwaltergremium den erfolgreichen Kurs der Gesundheitskasse im Sinne der rund 1,8 Millionen Versicherten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern konsequent fortsetzen. „Der Wettbewerb der Krankenkassen muss zu einem echten Versorgungswettbewerb weiterentwickelt werden, bei dem die Kassen auch Verhandlungsspielräume haben, um im Sinne ihrer Versicherten Einzelverträge mit Ärzten und Kliniken abzuschließen“, so Alexander Schirp, der als Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite seit Bestehen der AOK Nordost tätig ist. Die Basis dafür bilde ein gerechter funktionsfähiger Risikostrukturausgleich, der keine Anreize für Risikoselektion biete. Neu als alternierender Vorsitzender wurde Knut Lambertin gewählt. Der 46-jährige Berliner löst Rainer Knerler ab, der ebenfalls seit 2011 dem Verwaltungsrat für die Versichertenseite vorstand und dem das Selbstverwaltergremium für seine engagierte Arbeit dankte. Knerler habe sich nach der Vereinigung der früheren Landes-AOKs in Berlin und Brandenburg sowie ein Jahr später mit Mecklenburg-Vorpom­mern zur AOK Nordost um das Zusammenwachsen der Dreiländerkasse verdient gemacht und dazu beigetragen, die AOK Nordost als kompetenten und verlässlichen Partner für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungspartner in der Region aufzubauen. Sein Nachfolger Lambertin, der beim DGB-Bundesvorstand als Referatsleiter Gesundheitspolitik arbeitet, sagte: „Insbesondere die Digitalisierung stellt uns im Gesundheitswesen in Deutschland vor Herausforderungen, die wir angehen müssen. Die soziale Selbstverwaltung der Krankenkassen steht insbesondere für Versicherten- und Patientennähe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Rechte und Position der Krankenversicherten gestärkt werden.“ Vor diesem Hintergrund hat die AOK Nordost mit dem bereits 2016 gegründeten Wissenschaftlichen Beirat für Digitale Transformation ein Gremium ins Leben gerufen, das die Kasse bei digitalen Projekten wie der elektronischen Patientenakte kritisch berät. Der neue Verwaltungsrat der AOK Nordost besteht aus insgesamt 30 Mitgliedern – paritätisch besetzt mit jeweils 15 Vertretern der Versicherten- sowie der Arbeitgeberseite. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind im Frühjahr aus den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen hervorgegangen. Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählt den Vorstand und kontrolliert die Krankenkasse, beschließt den Haushalt sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag und entscheidet über zusätzliche Mehrleistungen der Kasse für die Versicherten. Pressemitteilung der AOK NordOst

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Nur 2,3 Prozent der Kassenausgaben für Apotheken

Nur 2,3 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entfallen auf die 20.000 Apotheken mit ihren mehr als 155.000 Beschäftigten. Vor zehn Jahren hatte der Anteil noch bei 2,6 Prozent gelegen – und ist somit erheblich gesunken. Von den 222,73 Mrd. Euro GKV-Ausgaben im Jahr 2016 entspricht dies einem Wertschöpfungsanteil von 5,04 Mrd. Euro für die Apotheken. „Diese Zahl zeigt einmal mehr, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland effizient organisiert ist und keinen Kostentreiber darstellt“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Zum Auftakt der Woche des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf (13. bis 15. September 2017) legt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihr Statistisches Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2017“ vorab elektronisch vor. Auf 68 Seiten finden sich grundlegende Informationen zur Apothekenlandschaft in den Regionen, bundesweit und in Europa. Qualitätssicherung und -kontrolle, Beschäftigungszahlen und Versorgungsleistungen der öffentlichen Apotheken stehen dabei im Vordergrund. Darüber hinaus spielt natürlich auch das Arzneimittel an sich eine große Rolle – ob innerhalb der dominanten Rabattverträge, bei der gesetzlichen Preisbildung oder bei der Anzahl der Zulassungen. Für Millionen Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften Angaben zu Zuzahlungsbefreiungen oder zur Hilfsmittelversorgung in vielen Fällen besonders relevant sein. Zu den Neuerungen im Vergleich zur 60 Seiten langen Vorjahresversion von „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2017“ zählt eine Auflistung der Rezeptsammelstellen nach § 24 ApBetrO pro Bundesland. Zum Versandhandel nach § 11a ApoG werden detaillierte Angaben zu Marktanteilen gemacht. Zur Fremdsprachenprüfung für ausländische Apotheker findet sich eine Rangliste der häufigsten Herkunftsländer. Eine Sonderauswertung widmet sich dem Um- und Absatz von Immunsuppressiva. Ebenso werden Zytostatika erstmals gesondert ausgewiesen. Neu sind auch Zahlen zu „Besonderen Arzneimittelgruppen“ wie Betäubungsmitteln oder kühlkettenpflichtigen Medikamenten. Für Millionen Menschen mit Diabetes, die ihren Blutzuckerspiegel selbst messen müssen, könnte eine Liste mit Fakten zum Markt der Blutzuckerteststreifen besonders relevant sein. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Wahl im gematik-Beirat: bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch zum stellvertretenden Sprecher gewähltWahl im gematik-Beirat: bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch zum stellvertretenden Sprecher gewählt

Im Rahmen der 43. Sitzung des Beirats der gematik am 8. September 2017 wurde Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V., zum stellvertretenden Sprecher des Beirats gewählt. Gemeinsam mit Mathias Redders, dem Verantwortlichen für Gesundheitswirtschaft, Telematik im Gesundheitswesen und Kurorte im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW sowie Vorsitzenden der Bund-Länderarbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen, spricht Sebastian Zilch ab sofort für die kommenden zwei Jahre für den Beirat der gematik – Gesellschaft für die Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Mit der Wahl an die Spitze des Beirats wird die Bedeutung der Industrie, und vor allem der Software-Anbieter des deutschen Gesundheitswesens, für eine erfolgreiche Umsetzung des Großprojekts „Telematikinfrastruktur“ unterstrichen. „Als bvitg sind wir überzeugt, dass eine zentrale Infrastruktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen allen Beteiligten – also Leistungserbringern, Kostenträgern, Forschung sowie Patientinnen und Patienten – die Voraussetzung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens bildet und fest verankert werden muss. Die Gesundheits-IT-Industrie wird ihre Verantwortung wahrnehmen und sich aktiv mit anhaltender Kontinuität in die Arbeit des Beirats der gematik einbringen. Stellvertretend für die Mitglieder des bvitg bedanke ich mich für das mit der Wahl ausgesprochene Vertrauen“, erklärt Sebastian Zilch. Die Aufgabe des gematik-Beirates besteht darin, die gematik in ihrer Arbeit zu unterstützen, indem dieser die Gesellschaft für Telematikanwendungen in fachlichen Belangen von grundlegender Bedeutung berät. Zu den Mitgliedern des Beirats zählen Vertreter der Länder, des Bundes, der Wissenschaft, der Industrie, der Patienten sowie weitere Interessensgruppen. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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Apotheker gaben bis Juni mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten ab

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben: Auf ärztliche Verordnung wurden Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5.100 Rezepte stieg kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1.518, Juni: 2.213). „Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei, dass es kein ‚Allheilmittel‘ ist, sondern nur eine weitere, in jedem Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, sind nicht möglich. Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.  

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DKG zu den GKV-Finanzergebnissen: Leistungserbringer gehören in den Schätzerkreis

Zu den Finanzergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. Halbjahr 2017 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung machen deutlich, dass die von den Kassen immer wieder prognostizierten Ausgabenexplosionen so nicht eintreten. Vielmehr haben wir mittlerweile eine Finanzreserve von 17,5 Milliarden Euro und GKV und der Gesundheitsfonds werden zur Sparkasse der Nation. Mit 2,5 Prozent ist der Ausgabenanstieg im stationären Bereich deutlich unter dem Durchschnitt der Leistungsausgaben im GKV-System. Dieser lag bei 3,7 Prozent und damit niedriger als der Einnahmeanstieg von 4,3 Prozent. Die Zahlen im stationären Bereich zeigen auch, dass noch immer nicht alle Verbesserungen die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehen waren, bei den Krankenhäusern wirklich ankommen. Der hohe Einnahmeanstieg macht deutlich, dass eine Reform der Personalfinanzierungsregelungen für die Krankenhäuser dringend notwendig ist. Auffällig ist, wie bei jeder Bekanntgabe der Finanzergebnisse, dass die Realität und die Prognosen des Schätzerkreises nichts miteinander zu tun haben. Die Diskrepanz von Schätzung und Realität macht deutlich, dass die Krankenkassen das Instrument des Schätzerkreises mittlerweile missbrauchen. Um hier wieder Verlässlichkeit zu erzeugen, müssen die Leistungserbringer in den Schätzerkreis aufgenommen werden.“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige

In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf 17,5 Mrd. Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. Halbjahr 2017

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 1,41 Milliarden Euro erzielt. Der Überschuss des 1. Quartals in Höhe von 612 Millionen Euro hat sich somit mehr als verdoppelt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Mitte 2017 – bei einem stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent – auf rund 17,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die Kassenzahlen zeigen, dass die Verbesserungen, die wir etwa im Bereich der Gesundheitsförderung und der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig haben dieKrankenkassen mit 17,5 Milliarden Euro Finanzreserven weiterhin gute Spielräume, ihre Versicherten mit hochwertigen Leistungen bei attraktiven Beiträgen zu unterstützen. Das ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 116,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 115 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. Halbjahr einen Überschuss von 598 Millionen und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen.  Auf Basis der Finanzdaten des 1. Halbjahrs spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch in der zweiten Jahreshälfte ein deutliches Plus erzielen und sich die positive Finanzentwicklung der GKV bei weiterhin günstiger Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in diesem und auch im kommenden Jahr fortsetzt. Mitte Oktober wird sich der gemeinsame Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt mit der Aktualisierung der Finanzprognose für 2017 beschäftigen und erstmalig eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2018 erstellen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2018 festlegen.  Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten  Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im 1. Halbjahr nochmals deutlich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 650 Millionen Euro (1. Quartal: 361 Mio. Euro), die Ersatzkassen von 456 Millionen Euro (1. Quartal: 155 Mio. Euro), die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 111 Millionen Euro (1. Quartal: 27 Mio. Euro), die Innungskrankenkassen (IKKen) von 93 Millionen Euro (1. Quartal 27 Mio. Euro) und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro (1. Quartal: 58 Mio. Euro). Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung verbuchte einen Ausgabenüberhang von 1 Million Euro (1. Quartal: -6 Mio. Euro).  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017. Mit einer äußerst günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Halbjahr von 4,7 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über der Ausgabenentwicklung der Krankenkassen. Deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung  Trotz Umsetzung wichtiger Verbesserungen, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, sank der absolute Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen im 1. Halbjahr 2017 auf 3,6 Prozent. In den Monaten Januar bis März lag der Ausgabenzuwachs noch bei 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2016 lag er noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,3 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Die Ausgabenentwicklung bleibt dabei sogar deutlich unter den Prognosen des Schätzerkreises, der im Oktober vergangenen Jahres mit einem absoluten Ausgabenzuwachs in einer Größenordnung von 4,9 Prozent gerechnet hatte. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. Halbjahr lediglich bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,7 Prozent (je Versicherten um 2,5 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 0,9 Prozent (je Versicherten um -0,3 Prozent). Zur Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten hat nach neueren Erkenntnissen auch der Umstand beigetragen, dass die Neuzugänge an Versicherten, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger sind, sondern auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen als gleichaltrige Bestandsversicherte. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung moderat verlaufen.  Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Halbjahr 2017 absolut um 3,2 Prozent und um 2,0 Prozent je Versicherten gestiegen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind um rund 7,6 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 auf rund 1,95 Milliarden Euro gestiegen. Zu der moderaten Entwicklung hat auch ein erheblicher Rückgang der Ausgaben für innovative Arzneimittel bei Hepatitis C gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 beigetragen. Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Halbjahr 2017 um rund 5,1 Prozent (je Versicherten um rund 3,9 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um knapp 18 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,9 Prozent (je Versicherten 2,7 Prozent), beim Zahnersatz 1,0 Prozent (je Versicherten minus 0,2 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr bei Ärzten und Zahnärzten noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2017 absolut um 2,5 Prozent (je Versicherten um 1,3 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni rund 0,94 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen be
reits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Daten teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate […]

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SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren

Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen.  Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse

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Litsch: Sachverständigenrat setzt wichtige Signale in der Notfallversorgung

Die heute präsentierten Vorschläge des Sachverständigenrats (SVR) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland stoßen beim Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, auf Zustimmung. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Notfallversorgung neu aufgestellt werden muss“, sagt Litsch. Zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung gebe es zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit, oft herrsche Ineffizienz. Vielen Patienten fehle die Orientierung zwischen den verschiedenen Anlaufstellen. „Jetzt liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, mit denen wir zu klaren Strukturen, einfachen Prozessen und klar definierten Zuständigkeiten kommen können.“ Den Verbandschef überzeugt vor allem der konsequente sektorübergreifende Ansatz. Es sei wichtig, dass die Ersteinschätzung der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in einer integrierten Anlaufstelle erfolge. „Künftig müssen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen“, erklärt Litsch. „Solche zentralen Anlaufstellen könnten die heutige Trennung in ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen überwinden.“ Litsch begrüßt, dass diese integrierten Anlaufstellen nicht an allen Krankhäusern angesiedelt werden sollen, sondern nur an ausgewählten und qualifizierten Standorten. Die Präsentation des SVR lasse aber die wichtige Frage nach der Steuerung auf Landesebene bisher noch unbeantwortet. Derzeit sehe das Konzept vor, dass allein die Länder einen Bedarfsplan für die Notfallversorgung erstellen. Wichtige Fragen zur Sicherstellung und Steuerung blieben damit allerdings offen. Vor diesem Hintergrund könne es keine ungedeckelten Budgets geben. Litsch: „Ich warne davor, die Geburtsfehler der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hier zu wiederholen.“ In diesem Zusammenhang befürwortet Litsch einen gemeinsamen Ausschuss aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften auf Landesebene: „Nimmt man das Konzept der sektorübergreifenden Notfallversorgung  ernst, so kann es auch nicht bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung bleiben.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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