„echt unersetzlich…!?“ – Onlineberatung für Jugendliche mit Pflegeverantwortung geht an den Start

Alleine in Berlin pflegen, unterstützen oder begleiten schätzungsweise 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre chronisch kranken oder behinderten Eltern, Großeltern oder Geschwister. Die Rolle dieser Minderjährigen in der familialen Pflege wird in Deutschland allerdings kaum beachtet. Sie helfen bei der Mobilisation, der Nahrungsaufnahme, der Körper- und Intimpflege und leisten emotionale Unterstützung. Sie erledigen Haushaltstätigkeiten, Einkäufe und Besorgungen und kümmern sich um jüngere Geschwister. Für die meisten ist diese Rolle selbstverständlich. Es gehört für sie zum Familienalltag dazu. Wissenschaftliche Studien belegen allerdings auch, dass mit dieser Pflegeverantwortung auch negative Auswirkungen auf die Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten und persönliche Entwicklung mit einhergehen kann. Bundesweit einmalig bietet seit heute die neue Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ von „Pflege in Not“ Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung an. Zusätzlich zur Onlineinformation und zur persönlichen und telefonischen Beratung bietet die Onlineberatung krankheitsübergreifend und anonym Hilfestellungen für Betroffene an. Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kolat: „Kinder und Jugendliche, die ihre Angehörigen pflegen, übernehmen schon sehr früh in ihrem Leben große Verantwortung und stehen unter großem Druck – auch und gerade emotional. Diese Gruppe von pflegenden Angehörigen stand bisher nicht im Focus. Das wollen wir in Berlin ändern. Sie benötigen dringend Hilfe und Unterstützung, damit nicht aufgrund ihres Engagements für andere, nachteilige Folgen für ihren eigenen Lebensweg entstehen. Dabei hilft ab jetzt die Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ und ich freue mich sehr, dass wir in Berlin damit bundesweit die ersten sind und hoffe, dass andere Bundesländer diesem guten Beispiel folgen!“ Gabriele Tammen-Parr (Pflege in Not): „Von der Öffentlichkeit bisher völlig unbeachtet, pflegen und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre kranken und behinderten Angehörigen zu Hause. Manche von Ihnen übernehmen regelmäßig Aufgaben bei der Pflege, einige davon sogar als allein verantwortliche Pflegeperson. Sie sind teilweise mit hohen psychischen und körperlichen Anforderungen konfrontiert. Wir wollen mit unserer Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ pflegende Kinder und Jugendliche unterstützen, die täglich in den Familien Enormes leisten.“ Dr. Katharina Graffmann-Weschke (AOK Pflege Akademie): „Vor rund zwei Jahren haben wir gemeinsam in Berlin begonnen, beteiligte Akteure aus dem Gesundheitsbereich, Schule, Senatsverwaltungen, Universitäten, Pflegestützpunkte und andere durch Dialogforen auf das Thema aufmerksam zu machen. Ziel war und ist es, Unterstützungsmöglichkeiten zu sammeln und neue zu entwickeln. Aufbauend auf unserer langjährigen Zusammenarbeit freuen wir uns sehr, ein Angebot für diese online affine Zielgruppe zur Verfügung stellen zu können.“ Benjamin Salzmann (echt unersetzlich…!?): „Das Internet ist für Jugendliche bei solch schambesetzen Themen ein sehr guter Zugangsweg. Durch die Anonymität der Onlineberatung fühlen sich betroffene Jugendliche wohler, schwierige Themen wie Überlastung, Scham und Ängste anzusprechen. Auch bieten wir die Möglichkeit, trotzdem jederzeit auch eine intensive, persönliche Beratung zu nutzen und wir geben ihnen die Möglichkeit, in Kontakt zu anderen betroffene Jugendlichen zu kommen.“ Die Onlineberatung und Informationsseite „echt unersetzlich…!?“ ist erreichbar unter: www.echt-unersetzlich.de – Informationen gibt es auch unter www.facebook.com/echtunersetzlich Pressemitteilung der AOK Nordost

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Kliniken sind Garant der Notfallversorgung

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zu den heutigen Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Notfallversorgung: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die KBV ihre Unzulänglichkeiten bei der Notfallversorgung ideenreich abarbeiten möchte. Allerdings ist die Einschätzung der KBV falsch, dass die Patienten in das Krankenhaus gehen würden, obwohl ihnen ein Arzt im Bereitschaftsdienst effektiver helfen würde. Richtig ist vielmehr, dass die Patienten in die Kliniken kommen, weil ihnen hier effektiv geholfen werden kann. Die Kliniken haben tief gefächerte diagnostische Möglichkeiten und modernste medizintechnische Ausstattungen. Sie sind aufgrund der erforderlichen Erreichbarkeit auch in der Fläche jederzeit präsent. Ohne die jährlich rund 20 Millionen ambulanten Behandlungsfälle der Krankenhäuser wäre die Versorgung schon heute nicht mehr aufrecht zu erhalten. Auch der neueste Vorschlag der KBV, dass nicht-medizinische Kräfte – wie Pflegekräfte oder Arzthelfer – an der Krankenhauspforte entscheiden sollen, ob der Patient in die KV-Notfallstelle oder die Krankenhaus-Notfallambulanz gesteuert wird, muss a priori als nicht besonders weiterführend bezeichnet werden. Die Beurteilung medizinischer Notfälle sollte auch in Zukunft unter Arztvorbehalt stehen. Zudem muss gelten: Doppelvorhaltung am Ort des Krankenhauses kann nicht das Hauptziel sein.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung e.V.

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Solide Finanzentwicklung – BARMER-Verwaltungsrat ruft zur Sozialwahl auf

Angesichts der anhaltend guten Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht der Verwaltungsrat der BARMER von stabilen Beitragssätzen im kommenden Jahr aus. Das Präsidium der BARMER-Selbstverwaltung wies auf die positive Finanzentwicklung der eigenen Kasse hin, deren Gesamtrücklage mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro betrage. Ziel sei, dass die 9,4 Millionen Versicherten der BARMER auch im kommenden Jahr von einem stabilen Beitragssatz profitieren. Beschließen werde den konkreten Beitragssatz der neue Verwaltungsrat der Kasse, der derzeit im Rahmen der Sozialwahl gewählt wird. Mitglieder sollten von ihrem Recht Gebrauch machen, bis zum 4. Oktober ihre Stimme für das neue „Mitgliederparlament“ abzugeben. Wichtige Herausforderungen gemeistert „Wir sind sehr froh, dass wir dem neuen Verwaltungsrat ein gut geordnetes Haus hinterlassen werden“, erklärten die drei Mitglieder des BARMER-Verwaltungsratspräsidiums Bernd Heinemann, Ulrike Hauffe und Dirk Wiethölter. Dazu zählten neben der positiven Finanzentwicklung unter anderem ein tiefgreifend restrukturiertes Unternehmen und eine erfolgreich bewältigte Fusion. Zum 1. Januar 2017 hatten sich die BARMER GEK und Deutsche BKK zur BARMER zusammengeschlossen. „Die neue BARMER ist gut gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.“ Sozialwahl bei der BARMER läuft Die Selbstverwaltung der BARMER sei nicht nur für die Festlegung der Beitragssätze verantwortlich. Sie sei das Gremium, das alle wichtigen Entscheidungen der Kasse fälle. Unter anderem wähle sie den Vorstand, beschließe den Haushalt und entscheide die zahlreichen Satzungs- und Serviceleistungen der BARMER. Jedes der 7,5 Millionen wahlberechtigten Mitglieder sollte deshalb sein Recht auf Sozialwahl wahrnehmen, weil es damit die Ausrichtung seiner Kasse mitbestimme. Anfang September seien die entsprechenden Wahlunterlagen den Wahlberechtigten per Post zugesandt worden. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. BARMER-Sozialwahl: www.barmer.de/sozialwahl   www.sozialwahl.de Pressemitteilung der BARMER

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Führungswechsel beim Industrieverband SPECTARIS – Tobias Weiler übergibt Geschäftsführung an Jörg Mayer

Dr. Tobias Weiler (54) wird seinen laufenden Geschäftsführervertrag beim Industrieverband SPECTARIS nicht erneut verlängern. Nach zehn intensiven und erfolgreichen Jahren verlässt der SPECTARIS-Geschäftsführer den Branchenverband, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Weiler war zunächst von 2007 bis 2010 Leiter der Fachverbandes Medizintechnik, bevor er 2011 die Geschäftsführung des Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien übernahm. SPECTARIS-Vorstandsvorsitzender Josef May kommentiert das Ausscheiden von Dr. Weiler: „Wir haben die Entscheidung von Herrn Dr. Weiler mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und danken ihm für die erfolgreiche Arbeit der vergangenen zehn Jahre. Tobias Weiler hat den Industrieverband SPECTARIS strukturell neu aufgestellt und bei den für unsere Branchen relevanten Zielgruppen nachhaltig positioniert. Vor allem in den für uns wichtigen Feldern Gesundheitspolitik und Außenwirtschaft hat er entscheidende Impulse für unsere mittelständische Industrie in Berlin und Brüssel gesetzt.“ Als Nachfolger hat der SPECTARIS-Vorstand Herrn Jörg Mayer (45) berufen, der zum Jahreswechsel den Bundesverband Solarwirtschaft verlässt. Dort war er sieben Jahre lang Geschäftsführer und trug wesentlich zur Internationalisierung der jungen Branche und zu ihrer Vernetzung in die Politik bei. Viele Herausforderungen der Solarfirmen gelten auch in zunehmendem Maße für die Unternehmen der optischen, medizinischen und mechatronischen Technologien. Digitalisierung, Freihandel und Standortbedingungen sind nur drei der Felder, die für neue Absatzchancen des SPECTARIS-Mittelstands erfolgskritisch sind. „Wir erwarten von unserem neuen Geschäftsführer, dass er den Dialog mit der Politik vertieft, neue Allianzen schmiedet und den Verband für dynamische Mittelständler noch attraktiver macht. Mit seinen Erfahrungen aus dem Kampf um die Energiewende wollen wir in der nächsten Legislaturperiode Weichenstellungen erreichen, die unser Mittelstand dringend braucht“, so May zur Staffelübergabe zwischen Weiler und Mayer. SPECTARIS vertritt heute wie vor 136 Jahren Innovatoren, die ihre Produkte am gesellschaftlichen und technologischen Wandel ausrichten. Die überwiegend mittelständischen Firmen sind ein Aushängeschild deutscher und europäischer Technologieführerschaft. „SPECTARIS wird noch deutlicher die berechtigten Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik artikulieren und ein moderner Wegweiser für die künftigen Geschäftsmodelle der Branche sein“, erläutert Mayer seine Pläne für die kommende Aufgabe. Mit dem Führungswechsel unterstreicht SPECTARIS seinen Anspruch, ein verlässlicher und gleichzeitig dynamischer Partner der Industrie zu sein. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Bessere Betreuung für werdende Mütter und über 17 Prozent mehr Honorar für freiberufliche Hebammen

Nachdem die Verbände der Hebammen und der GKV-Spitzenverband sich über die Honorarentwicklung und strukturelle Fragen zur Verbesserung der Versorgungsqualität nicht verständigen konnten, hatte der GKV-Spitzenverband die zuständige Schiedsstelle bereits im Februar 2017 angerufen. Diese hat gestern unter Vorsitz von Herrn Professor Papier einem im Juli 2017 erarbeiteten gemeinsamen Schiedsantrag des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e.V. und des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist dies ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet. Die zentralen Punkte der Einigung sind: Die Honorare für alle Leistungen werden um mehr als 17 Prozent angehoben und gelten rückwirkend ab 15. Juli 2017. Hintergrund: Freiberufliche Hebammen bekommen keinen einheitlichen Lohn, sondern ein Honorar je abgerechneter Leistung. Diese Honorare sind erstmalig ab 1. Juli 2020 wieder neu verhandelbar. Eine Neustrukturierung der klinischen Geburtenbetreuung durch freiberufliche Beleghebammen ermöglicht eine persönlichere Betreuung. Um die Maßnahmen in den Kliniken umsetzen zu können, tritt diese Regelung erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband ist zudem gerne bereit, das Angebot der Hebammenverbände anzunehmen, gemeinsam entsprechende Konzepte zur Weiterentwicklung der klinischen Geburtsbetreuung durch Beleghebammen zu erarbeiten. Es sind neue Leistungen wie z. B. ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung (bisher nur Finanzierung von Gruppenkursen) hinzugekommen. Die neuen Leistungen führen zusammen mit den Neustrukturierungsmaßnahmen für die persönlichere Betreuung in der klinischen Geburtshilfe zu weiteren Mehreinahmen der Hebammen über die 17-prozentige Honorarerhöhung hinaus. Für diesen zusätzlichen Bereich kalkulieren die Kassen mit Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Prozent. Besserer Betreuungsschlüssel kommt Im Zentrum der Geburtshilfe muss selbstverständlich die individuelle Betreuung der werdenden Mütter stehen. Deshalb war es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut. Berufshaftpflichtversicherung Zusätzlich zu den Honorarerhöhungen erhalten freiberufliche Hebammen auch weiterhin einen Ausgleich für die steigenden Kosten ihrer Berufs-Haftpflicht¬versicherung. Hierfür zahlt der GKV-Spitzenverband der einzelnen Hebamme auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Wenn sich die Versicherungsprämie für die Berufs-Haftpflicht¬versicherung erhöht – wie erneut zum 1. Juli 2017 geschehen- steigt automatisch die Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an. Bisherige Honoraranpassungen Zuletzt waren die Honorare für freiberufliche Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Erläuterung zum besseren Betreuungsschlüssel In der Praxis bedeutet der bessere Betreuungsschlüssel, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen gleichzeitig beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit kann sie innerhalb einer Stunde vier Frauen helfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch bei Bedarf einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise bei der „Hilfe bei Wehen“ zeigt, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen einer oder sogar zweier Bereitschaftshebammen notwendig. So soll künftig sichergestellt werden, dass schwangere Frauen persönlicher betreut werden und damit die Qualität in der Geburtshilfe steigt. Um den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand für die betreuenden Hebammen zu berücksichtigen, wurden die Honorare deutlich angehoben. Beispiel für die Verbesserungen der Vergütung von klinischen Geburten durch Beleghebammen: Das Kind wird nach zehn Stunden in einer Klinik geboren. Bisherige Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann 342,70 € für diese Klinikgeburt abrechnen. Die Pauschale in Höhe von 271,94 € sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt vor. Die beiden weiteren Stunden vor der Geburt können über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 70,76 € (2 Std. = 4 halbe Stunden x 17,69 €). Neue Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann für diese Klinikgeburt 538,20 € abrechnen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Geburtspauschale in Höhe von 165,60 € bezieht sich auf bis zu einer Stunde vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt. Daneben können die weiteren neun Stunden vor der Geburt über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 372,60 € (9 Std. = 18 halbe Stunden x 20,70 €). Die Erhöhung beträgt in diesem Beispiel 195,50 €. Dies entspricht einer Erhöhung von über 57 Prozent. Wenn die Hebamme in den Stunden vor der Geburt parallel eine weitere Frau betreut, erhält sie beispielsweise für die Hilfe bei Beschwerden und Wehen je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,70 €. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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NGDA soll Apotheken in digitale Zukunft führen

Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) soll ab sofort die digitale Vernetzung der Apotheken unterstützen und gemeinsam mit der Abteilung IT/Telematik der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vorantreiben. Neben der Entwicklung und dem Betrieb eines sicheren und intelligenten Datennetzes für Apotheken gehören auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens sowie die Entwicklung und der Betrieb eigener Anwendungen zum satzungsgemäßen Unternehmenszweck. Außerdem konzipiert und errichtet die NGDA den Apothekenserver als Teil des deutschen securPharm-Systems zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen. Die NGDA hat ihren Sitz in Eschborn und gehört zur Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker, die ein Tochterunternehmen der ABDA ist. „Der digitale Wandel beeinflusst die Arbeit in den Apotheken immer stärker“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Ob für den elektronischen Medikationsplan, bei der Arzneimittelfälschungsabwehr securPharm oder im Medikationsmanagementprojekt ARMIN – die Herausforderungen werden stetig anspruchsvoller. Die Gründung der NGDA ist eine Antwort auf diese Entwicklung.“ Mit dem Aufbau eines eigenen Identifikationsverfahrens für Apotheken („N-Ident“) zur Teilnahme am securPharm-Projekt ab Februar 2019 sei ein erster Schritt getan, so Schmidt: „Der Aufbau und Betrieb eines sicheren Datennetzes soll den Apothekern vor allem den Alltag erleichtern. Elektronische Bestellungen oder die Vernetzung mit Ärzten und Kliniken sind nur zwei Beispiele für mögliche Anwendungen.“ Zum Hintergrund: Im Perspektivpapier „Apotheke 2030“ wurde bereits 2014 der Grundsatz formuliert, dass sich alle gesundheitsbezogenen Angebote und Leistungen der Apotheken an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung orientieren müssen. Der Deutsche Apothekertag 2015 hat beschlossen, dass ein sicheres IT-Netz der Apothekerschaft konzipiert und umgesetzt werden soll. Im selben Jahr beschloss der ABDA-Vorstand einstimmig das Positionspapier „E-Health: Ethische Grundsätze“, das seitdem die Leitplanken für den Umgang mit sensiblen Gesundheits- und Patientendaten definiert. Mitte 2016 fiel die Vorstandsentscheidung zur Gründung eines gesonderten Unternehmens. Die formale Gründung der NGDA erfolgte im April 2017. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.avoxa.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Studie: Stress im Alltag – Chatten bis zur Erschöpfung

Drei von vier jungen Bundesbürgern stehen unter starkem Stress. Sie fühlen sich häufig müde und schlapp. Strapazen bereitet ihnen dabei zunehmend das Privatleben mit der ständigen Erreichbarkeit für Freunde und Familie. Während immerhin fast jeder zweite Mann sich daher regelmäßig Auszeiten nimmt, sind es bei den Frauen noch nicht einmal 30 Prozent. Das sind Ergebnisse der repräsentativen Studie „Zukunft Gesundheit 2017“ der Schwenninger Krankenkasse und der Stiftung „Die Gesundarbeiter“. Mehr als 1.000 Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland zwischen 14 und 34 Jahren wurden dafür befragt. „Viele Jugendliche und junge Menschen unterliegen heute einem Konformitätszwang. Sie befürchten, Freunde und Familie zu enttäuschen, wenn sie nicht sofort auf eine Nachricht reagieren. Hinzu kommt die Angst, eine wichtige Neuigkeit aus dem Netzwerk zu verpassen“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Gesundheitsexpertin der Schwenninger. Seit der ersten Zukunftsstudie im Jahr 2014 fühlen sich die Befragten zunehmend durch die Dauerkommunikation unter Druck gesetzt. Damals glaubten 40 Prozent der 14- bis 34jährigen, ständig für Freunde und Familie erreichbar sein zu müssen. 2017 ist dieser Wert auf 55 Prozent angestiegen. Bei einem Drittel der Befragten ist die Situation bereits derart angespannt, dass sie das Privatleben stärker stresst als Beruf, Ausbildung oder Studium. 72 Prozent der Männer und 80 Prozent der Frauen wünschen sich daher mehr Zeit, um sich gezielt zu entspannen. Wenn es um das Setzen von Grenzen geht, gibt es unter den Geschlechtern einen interessanten Unterschied. So ist es für Frauen zwar schwieriger, sich der Kommunikation von Freunden und Familienmitgliedern zu entziehen. Dafür können sie sich in ihrer Freizeit jedoch besser gegenüber ihrem Arbeitgeber abgrenzen. Während 27 Prozent der Frauen das Gefühl hatten, ständig für den Arbeitgeber oder Ausbilder über digitale Medien erreichbar sein zu müssen, lag dieser Wert bei den Männern zehn Prozentpunkte höher. „In den vergangenen Jahren ist das Smartphone zum täglichen Begleiter geworden. Durch die ständige Erreichbarkeit fällt es aber gerade jungen Menschen schwer, sich gruppendynamischen Prozessen zu entziehen und ein gesundes Maß zu finden“, so die Expertin der Schwenninger. Schule und Eltern sollten Heranwachsende möglichst früh darüber aufklären, wie sich exzessiver Medienkonsum auf die Gesundheit auswirkt, und aufzeigen, wie sie sich mit bewussten Kommunikationspausen davor schützen können. So könnte beispielsweise die Smartphone-Nutzung während gemeinsamer Mahlzeiten mit der Familie für tabu erklärt werden. Gerade Eltern können durch ihre Vorbildfunktion hierbei viel bewegen. Die vollständige Studie finden Sie hier: http://presse.die-schwenninger.de/presse/pressemitteilungen/aktuelles-single/artikel/studie-stress-im-alltag-chatten-bis-zur-erschoepfung/ Pressemitteilung der Schwenniger BKK – „Die Schwenninger“  

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Mehr als 56 Millionen Euro für die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika zugesagt

Mit 56,5 Millionen Euro wollen die Bundesrepublik Deutschland und weitere internationale Geldgeber die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika vorantreiben. Die Mittel wurden der Globalen Partnerschaft für Antibiotika-Forschung und Entwicklung – GARDP (Global Antibiotic Research and Development Partnership) – im Rahmen einer Veranstaltung auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Georg Schütte, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, in Berlin zugesagt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Trotz der Gefahr durch weltweit zunehmende Antibiotika-Resistenzen sind in den letzten Jahrzehnten kaum neue Antibiotika auf den Markt gekommen. Deshalb haben sich die G20 unter deutscher Präsidentschaft dazu verpflichtet, die Erforschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll voranzutreiben. Denn wir können auf wirksame Antibiotika nicht verzichten. Dass heute mehr als 56 Millionen Euro für die Produktentwicklungspartnerschaft GARDP zur Verfügung gestellt werden konnten, ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die globale Gesundheitsgefahr Antibiotika-Resistenzen.“ Georg Schütte, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird die, Global Antibiotic Research and Development Partnership‘, GARDP, in den kommenden Jahren substanziell fördern, denn wir sind fest davon überzeugt, dass in wichtigen Fragen der Gesundheitsforschung bedeutende Fortschritte nur durch länderübergreifende Kooperationen zu erzielen sind. Internationale Produktentwicklungspartnerschaften wie GARDP sind für Deutschland ein wichtiges Instrument, um dringend benötigte neue Antibiotika und Diagnostika erfolgreich und schnell zu entwickeln.“ Dr. Manica Balasegaram, Direktor der GARDP: “GARDP ist äußerst dankbar für diese bedeutende Finanzhilfe, die einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unserer vier Programme leisten wird. Diese Unterstützung ermöglicht uns konkrete Schritte hin zur Realisierung unserer Vision und zum Erreichen unseres Ziels. Wir wollen vier neue Therapien bis 2023 bereitstellen und somit zu einer Verbesserung der Lebensqualität aller Patienten beitragen, die bezahlbare und wirksame neue Antibiotika benötigen.” Dr. Hajime Inoue, Sonderbeauftragter des Generaldirektors der WHO für Antibiotika-Resistenz: “Bislang befinden sich in der Pipeline für neue Antibiotika nur sehr wenige bahnbrechende Innovationen. Wir müssen weiterhin in neue Modelle zur Unterstützung der Entwicklung neuer Antibiotika investieren, um prioritäre Krankheitserreger, einschließlich Tuberkulose, in den Griff zu bekommen. Aus diesem Grund hat die Weltgesundheitsorganisation in Kooperation mit der DNDi die GARDP gegründet, und wir sind dankbar für die finanzielle Unterstützung, die so viele Staaten hierzu leisten.” Dr. Bernard Pécoul, Exekutivdirektor der DNDi:  “Wir fühlen uns ermutigt durch dieses klare Zeichen eines überwältigenden politischen Willens, in alternative Modelle für die Erforschung und Entwicklung neuer Therapien im Kampf gegen arzneimittelresistente Infektionen und Antibiotika-Resistenz zu investieren. Wir möchten uns für die starke deutsche Führung und die Unterstützung durch die Niederlande, die Schweiz, Südafrika, Luxemburg, Monaco, das Vereinigte Königreich, den Wellcome Trust sowie CARB-X bedanken. Edith Schippers, Ministerin für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport der Niederlande: „Der Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen muss für die Weltgemeinschaft von oberster Priorität sein. Wir wissen, dass die aktuellen Geschäftsmodelle für die Entwicklung neuer Antibiotika nicht funktionieren. Wir müssen neue Modelle entwickeln, die relevante und erschwingliche Produkte für eine verantwortungsvolle Nutzung hervorbringen. GARDP wird genau dies tun. Aus diesem Grund haben die Niederlande GARDP von Anfang an unterstützt. Es war eine gute Entscheidung der G20, bei diesem Thema die Führung zu übernehmen, und ich leiste gerne einen Beitrag. Hoffen wir, dass sich uns bald auch andere anschließen werden, denn es wird Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen.“  Pascal Strupler, Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit: “Die Schweiz unterstützt die Partnerschaft GARD seit Beginn. Es ist wichtig, dass die initiierten Projekte erfolgreich weitergeführt werden können. Die Koordination und Kooperation im Bereich derAntibiotika-Forschung auf globaler Ebene ist von entscheidender Bedeutung und wichtiger Teil der Schweizer Strategie gegen Antibiotika-Resistenzen. Die Schweiz verlängert deshalb ihre Unterstützung an GARDP für zwei Jahre bis 2019 mit einer halben Million Schweizer Franken.“ Steve Brine, Großbritanniens Parlamentarischer Staatssekretär für die öffentliche Gesundheit: „Antibiotika-Resistenzen stellen die größte Gefahr für die Gesundheit weltweit dar, und wie wir wissen, machen Infektionskrankheiten nicht an Grenzen halt. Deshalb ist ein gemeinsames internationales Vorgehen erforderlich. Großbritannien begrüßt die Führung, die Deutschland während seiner G20-Präsidentschaft übernommen hat, und wir werden diese und andere Vorhaben aktiv unterstützen, so auch durch unsere ‘Call to Action‘- Konferenz im nächsten Monat. Diese Initiative baut auf unserem nationalen und internationalen Engagement auf – unserer Arbeit zur Verbesserung der Überwachung in Entwicklungsländern, unserer starken Fürsprache in den Vereinten Nationen, unseren Investitionen in die innovative Forschung und den Fortschritten, die bei der Reduzierung des unangemessenen Einsatzes von Antibiotika bei Menschen und Tieren erreicht wurden.“  Professor Glenda Gray, Präsidentin und Vorstandsvorsitzende des South African Medical Research Council: „Als forschende Mediziner und innovative Vordenker wollen wir entschieden gegen Antibiotika-Resistenzen vorgehen. Unsere Strategien und Maßnahmen müssen sich stets an dem Ziel ausrichten, das Leben der Menschen positiv zu beeinflussen. In Anbetracht des Status quo dieser lokalen und globalen Herausforderung müssen wir uns gemeinsam der Dringlichkeit dieses Themas bewusst sein und öffentlich-private Partnerschaften stärken, um nicht die Kontrolle über die Situation zu verlieren.“ Dr. Jeremy Farrar, der Direktor des Wellcome Trusts: „Wir müssen alle zusammen arbeiten, um der tödlichen Bedrohung durch resistente Erreger Herr zu werden – diese fordert bereits jetzt 700.000 Menschenleben pro Jahr. Wir bei Wellcome freuen uns daher sehr, nun gemeinsam mit Deutschland und weiteren Partnern dafür sorgen zu können, dass die Menschen weltweit besser vor dieser und anderen ernsten Gesundheitsgefahren geschützt werden. Hierzu wollen wir GARDP zunächst mit einem Betrag  von bis zu £1 Million unterstützen.  Wir begrüßen Deutschlands Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Globalen Gesundheitspolitik, auch im Rahmen der G20, sowie die Fortschritte, die seit dem Start von GARDP im vergangenen Jahr bereits erzielt wurden. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den weiteren Partnern weltweit an der Bekämpfung eines so drängenden Problems wie dem der resistenten Infektionen zusammenzuarbeiten.” Lydia Mutsch, Gesundheitsministerin Luxemburgs: „Luxemburg ist stolz, die Arbeit von GARDP unterstützen zu können. GARDP hilft uns unserer politischen Bereitschaft die Antibiotikaresistenz zu bekämpfen konkret Ausdruck zu verleihen und unsere Bemühungen auf internationalem Niveau zu b
eschleunigen. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unterstützung einen neuen Moment schaffen wird im globalen Kampf gegen AMR.“ Romain Schneider, Minister für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten Luxemburgs, fügte hinzu: „Wenn wir AMR als globale Bedrohung bekämpfen wollen ist, sowohl die Investition in die Entwicklung von neuen und verbesserten Antibiotikabehandlungen, als auch deren Auslieferung an die Industriestaaten und die Entwicklungsländer der Schlüssel. Es ist unsere gemeinsame […]

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Vor der Technologie kommt das Denken: AOK Baden-Württemberg will Privatwirtschaft in der Telemedizin überholen

„Unser Gesundheitssystem ist nicht krank, es ist müde“, sagt Dr. Christopher Hermann, „es benötigt dringend eine Therapie.“ Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg macht im aktuellen Unternehmensbericht der mit fast 4,3 Millionen Versicherten größten Krankenkasse im Südwesten gleich mehrere Bereiche aus, in denen er dem deutschen Gesundheitswesen gerne eine „Hallo-Wach-Spritze“ verabreichen würde. Neben der ambulanten Versorgung und Teilen des Kliniksektors hat der AOK-Chef vor allem die Digitalisierung im Visier. „Es gibt Krankenkassen, die werfen irgendeine App auf den Markt und denken, sie sind damit schon mitten in der Digitalisierung angekommen. Vor der Technologie kommt aber das Denken: Was wird wirklich gebraucht, mit welchem Nutzen und in welcher Zeit?“ Abhängigkeiten in alle erdenklichen Richtungen sind ein Charakteristikum eines jeden Digitalisierungsprojekts. Hermann verweist auf ein Beispiel, in dem die AOK Baden-Württemberg gerade diese strukturbedingte Vorgabe in eine Chance verwandelt hat. „Wir haben gemeinsam mit der Universität Tübingen und dem Hausärzteverband Baden-Württemberg das Projekt TeleDerm gestartet. Es verbindet die hausärztliche Versorgung mit einem telemedizinischen Ansatz. Damit bringen wir die Expertise von Dermatologen dorthin, wo keine entsprechende fachärztliche Kompetenz zur Verfügung steht.“ TeleDerm erprobt die AOK in den Landkreisen Calw, Rottweil, Zollern­alb und Böblingen. In den Praxen der teilnehmenden Hausärzte können Patientinnen und Patienten mit Hautproblemen erkrankte Hautpartien von ihrem Hausarzt abfotografieren lassen und gemeinsam mit ihm einen Fragebogen ausfüllen. Foto und Fragebogen stellt der Hausarzt dann über eine geschützte Online-Plattform einem Dermatologen zur Verfügung. Innerhalb von zwei Tagen kann der Hausarzt dessen Fachdiagnose an die Patienten weitergeben. „Dieses Projekt passt zu unserer Langzeitstrategie, in der der Hausärzte die zentrale Rolle in der Versorgung einnehmen. In strukturschwächeren Regionen kann Telemedizin einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ärztlicher Versorgung erschließen“, betont Hermann. Es sei nun aber an der Politik, nach der Bundestagswahl einen Handlungsrahmen vorzugeben, der digitale Initiativen wie TeleDerm schneller voranbringt. „Wir müssen Ergebnisse vorweisen können, bevor private Großkonzerne den Markt der Telemedizin endgültig untereinander aufteilen“, so Hermann weiter. Wie der Unternehmensbericht zeigt, hat die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 mit einem Haushaltsvolumen von 15,2 Milliarden Euro einen Jahresüberschuss von 191 Millionen Euro erwirtschaftet. „Wer denkt, dass wir deswegen im Geld schwimmen, ist aber auf dem Holzweg“, erklärt der AOK-Chef: „191 Millionen Euro ist eine Summe, die wir in vier Arbeitstagen für Versichertenleistungen ausgeben.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Palliativnetz WiN: Zehn Jahre im Dienst schwer kranker Patienten und ihrer Angehörigen

Patienten im Rhein-Kreis Neuss, die an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leiden, können in ihrem vertrauten Umfeld ärztlich und pflegerisch gut versorgt werden – dank des Palliativnetzes „WiN – Wir in Neuss“. Am Samstag feierten das Netz und sein Förderverein zehnjähriges Bestehen mit zahlreichen Gratulanten, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Kreisdirektor Dirk Brügge, Marion Schröder, Regionaldirektorin der AOK Rheinland/Hamburg, und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die KV hat vor gut zehn Jahren begonnen, palliativmedizinische Versorgungsstrukturen in Nordrhein aufzubauen. Ambulante Palliativversorgung für 1000 Patienten  Mehr als 60 Haus-, Fach- und Palliativärzte, Pflegefachkräfte und ambulante Hospizdienste engagieren sich im WiN-Netz, das rund 1.000 Patienten im Kreisgebiet versorgt. „Das Ziel der ambulanten Palliativversorgung lautet, möglichst vielen Palliativpatienten zu ermöglichen, ihre letzte Lebenszeit in gewohnter häuslicher Umgebung verbringen zu können“, sagte der Neusser Hausarzt Dr. Gerhard Steiner vom Vorstand des Vereins zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung im Rhein-Kreis. „Der Rhein-Kreis Neuss – darauf können alle Beteiligten stolz sein – gehörte mit dem Palliativnetz WiN zu den ersten Regionen, in denen die allgemeine ambulante Palliativversorgung an den Start ging. Heute sind wir in Nordrhein Vorreiter einer koordinierten und flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung“, sagte Bergmann. Gröhe, der die Versorgung Schwerstkranker mit dem „Hospiz- und Palliativgesetz“ in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integriert hat, lobte das Netz als Gewinn für die Versicherten im Rhein-Kreis: „Das ,Wir‘ als erstes Wort im Namen ist kein Zufall. Sie machen mit dem Netzwerk aus großem persönlichem Engagement eine bestmögliche Mannschaftsleistung und zeigen, dass Sie es mit dem Erhalt der Menschenwürde bis zum Lebensende ernst meinen.“ Das Niveau in Nordrhein erhalten Bergmann und Gröhe gingen auch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Palliativversorgung ein. Bergmann erkannte an, dass die Palliativversorgung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz fester Bestandteil der GKV geworden sei. Er betonte aber auch, dass dessen Ausgestaltung nicht dazu führen dürfe, „das in Nordrhein Erreichte nach unten zu korrigieren. Wir hätten uns gewünscht, dass unser nordrheinisches Modell als Blaupause für die bundesweiten Regelungen gedient hätte“ – vor allem bei der Rolle der qualifizierten Palliativärzte, die in den nordrheinischen Netzwerken für die Koordination der Versorgung vor Ort unentbehrlich sind, im Gesetz aber in dieser Rolle nicht vorkommen. Gröhe wies darauf hin, dass er entsprechende Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung auf Bundeseben schaffen wolle, bestehende Vereinbarungen in den Ländern aber davon unberührt bleiben sollten. „Nordrhein soll Schule machen und darf durch neue Regelungen nicht unter Druck geraten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein KVNO

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