Wahlradar Gesundheit“: Jetzt online die Wahlkreiskandidaten für den Bundestag suchen!

Genau einen Monat vor der Bundestagswahl lädt die Initiative „Wahlradar Gesundheit“ die Wähler in Deutschland ein, die Positionen ihrer Direktkandidaten zur Gesundheitsversorgung vor Ort auf der Webseite www.wahlradar-gesundheit.de zu suchen und zu prüfen. Auf einer Deutschlandkarte kann jeder Bürger seinen eigenen Wahlkreis finden und die Antworten der Politiker auf gesundheitspolitische Fragen vergleichen. Wem die Gesundheitsversorgung vor Ort wichtig ist, der kann sie bei seiner Wahlentscheidung am 24. September berücksichtigen. Schritt für Schritt füllt sich das Portal mit den Antworten der bis zu 1.800 Politiker aus 299 Wahlkreisen: In jedem der Stimmbezirke schickt ein ortsansässiger Apotheker bis zu fünf Fragen an die Direktkandidaten der größeren Parteien. Alle Antworten werden direkt und ungekürzt auf www.wahlradar-gesundheit.de veröffentlicht, so dass sich jeder Wähler selbst ein Bild von den Kandidaten machen kann. Natürlich werden die Antworten bekannter Spitzenpolitiker zusätzlich über Facebook und Twitter verbreitet. „Wahlradar Gesundheit“ ist eine Initiative der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung vor Ort in den Blickpunkt der Bundestagswahl am 24. September rücken möchte. Die Initiative verzichtet auf Forderungskataloge in Form von Wahlprüfsteinen und will stattdessen einen Dialog zwischen Bürgern und Politikern befördern. Vor vier Jahren bei der Bundestagswahl 2013 hatten 648 Politiker – etwa 40 Prozent aller angeschriebenen Direktkandidaten – auf die Fragen der Initiative geantwortet. Von den 630 tatsächlich gewählten Bundestagsabgeordneten hatten sich 278 beteiligt – das entspricht einer Quote von 44 Prozent. Weitere Informationen unter www.wahlradar-gesundheit.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK verstetigt positive Finanzentwicklung

Die AOK-Gemeinschaft kann auch für das zweite Quartal 2017 wieder auf ein äußerst solides Finanzergebnis verweisen. Nachdem schon die ersten drei Monate des Jahres mit einem Plus von 361 Millionen Euro abgeschlossen worden sind, konnte der Überschuss im zweiten Quartal noch einmal auf rund 650 Millionen Euro gesteigert werden. Im Vorjahr hatten die AOKs das zweite Quartal mit einem Plus von 125 Millionen Euro abgeschlossen. Zwei Gründe führt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, für die positive Finanzentwicklung an: „Mit einem Zuwachs von rund 3,4 Prozent haben die AOKs im ersten Halbjahr 2017 überdurchschnittlich viele Versicherte hinzugewonnen, vor allem auch jüngere Menschen. Gleichzeitig verzeichnen wir seit Jahren einen unterdurchschnittlichen Anstieg der Leistungsausgaben, der auch im zweiten Quartal mit nur einem Prozent pro Versicherten weit unter Branchendurchschnitt rangiert.“ Bedenkt man gleichzeitig, dass die AOKs rund 200 Millionen Euro pro Tag für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten ausgeben, relativiere sich der Überschuss von 650 Millionen Euro wieder. Allerdings verlaufe die Finanzentwicklung der AOK-Gemeinschaft schon seit längerem konstant positiv. „Die konsequente Ausrichtung unseres Geschäftsmodells auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zahlt sich jetzt aus“, so Litsch. Der Verbandschef betont, dass die AOK-Gemeinschaft über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg effizient aufgestellt sei – von den Arzneimittelrabattverträgen über die Abrechnungsprüfung im Krankenhaus bis hin zum Leistungsmanagement. So habe man sich kontinuierlich deutliche Wettbewerbsvorteile erarbeitet. Während die Ersatzkassen aktuell Versichertenzuwächse von einem Prozent und Ausgabensteigerungen von über drei Prozent auswiesen, sei dieses Verhältnis bei der AOK genau umgekehrt. Litsch: „Wenn alle Kassen so wirtschaften würden wie die AOK, hätten wir jährlich rund zwei Milliarden Euro weniger Ausgaben in der GKV. Das sind rund 0,2 Prozent Beitragssatzpunkte.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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DKG zu den Forderungen der Techniker Krankenkasse: Vergleichbar ist nicht gleich

Zu den Forderungen der Techniker Krankenkasse (TK) nach gleichen Preisen für vergleichbare medizinische Eingriffe stationär und ambulant, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die Techniker Krankenkasse verkennt, dass es hier nicht um gleiches Geld für gleiche Leistung geht. Was sie will, ist gleiches Geld für unterschiedliche Leistungen. Bei Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, sind sehr oft die Begleiterkrankungen Grund für die stationäre Aufnahme. Damit hat der Patient aber auch einen anderen Pflege- und Versorgungsbedarf. Krankenhäuser haben völlig andere Vorhaltekosten als eine Arztpraxis, die in die DRG-Fallpauschalen einfließen. Dies muss sich zwangsläufig auch in der Vergütung von stationären Leistungen widerspiegeln, damit schwierigere Fälle weiterhin stationär versorgt werden können. Auch der Techniker Krankenkasse sollte der Unterschied zwischen einer Leistenbruchoperation bei einem 90-jährigen multimorbiden Patienten oder einem ansonsten gesunden Erwachsenen durchaus bewusst sein. Nicht umsonst spricht die Techniker Krankenkasse selber davon, dass man vergleichbare Leistungen habe. Vergleichbar ist aber nicht gleich. Zudem sollte die Techniker Krankenkasse erkennen, dass die Preise im Krankenhaus nicht von Krankenhäusern festgelegt werden, sondern vielmehr über ein kompliziertes Kalkulationsverfahren unter Beteiligung der Krankenkassen definiert werden. Mit Populismus und Gleichmacherei wird man dem Versorgungsbedarf der Versicherten nicht gerecht.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Südzucker BKK wechselt zum BITMARCK-Rechenzentrum in München

Die Südzucker BKK und BITMARCK beschreiten künftig gemeinsame Wege: Am 01. Januar 2018 wechselt die Krankenkasse zum BITMARCK-Rechenzentrum in München. Betrieb, Administration und Fachberatung der GKV-Standardsoftware BITMARCK_21c|ng sowie Betrieb und Betreuung des eGK-Systems zählen dann ebenso wie die Ausgabe und Verwaltung der elektronischen Gesundheitskarten oder die Einführung der Integrationsplattform zu den Dienstleistungen, die künftig von BITMARCK für den Kunden erbracht werden. Für Armin Lindemann, Vorstand der Südzucker BKK, haben jedoch nicht nur die Vorteile der Leistung aus einer Hand innerhalb der BITMARCK-Unternehmensgruppe überzeugt: „Ausschlaggebend für uns war auch die faire und transparente Preispolitik, mit der die Vertragsverhandlungen geführt wurden sowie ein professionelles Projektmanagement für einen reibungslosen Rechenzentrumswechsel. Für eine Kasse unserer Größe war es zudem wichtig, bei IT-Themen gut gerüstet zu sein im Hinblick auf Stabilität, Planungssicherheit und unsere zukünftige strategische Ausrichtung. Genau hier konnte BITMARCK mit hoher Beratungskompetenz punkten.“ Auf dem richtigen Weg: „Flexibilität bei unterschiedlichsten Kundenanforderungen und Kassengrößen“ „Wir freuen uns sehr, dass wir die Südzucker BKK von unseren Dienstleistungen überzeugen und dadurch als neuen Kunden für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gewinnen konnten“ erläutert Christian Niklaus, Geschäftsführer der BITMARCK Beratung GmbH und fügt hinzu: „Das zeigt uns, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die umfassenden Branchenkenntnisse unserer Fachspezialisten, Flexibilität bei unterschiedlichsten Kundenanforderungen und Kassengrößen sowie eine individuelle Fachberatung sind unsere Stärken am Markt. Mit zusätzlichen Investitionen in unsere Mitarbeiter vom IT-Markt werden wir unser IT Kompetenzen und unsere Servicequalität zudem zukünftig konsequent weiter ausbauen.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe

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BARMER startet kommunale Präventionskampagne – Olympiasiegerinnen sind Botschafterinnen

Die BARMER möchte ab sofort noch gezielter Menschen zu mehr Bewegung und damit einem gesünderen Lebensstil animieren als bisher. Dazu hat sie ihre bundesweite Initiative „Deutschland bewegt sich“ zu einer kommunalen Präventionskampagne weiterentwickelt und als Botschafterinnen die aktuellen Weltmeisterinnen und Olympiasiegerinnen im Beachvolleyball, Laura Ludwig und Kira Walkenhorst, gewonnen. „Mit ‚Deutschland bewegt sich! – kommunal‘ möchten wir die Bürger zu einem gesundheitsfördernden Verhalten motivieren und unterstützen Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zur bewegten Kommune. Denkbar sind etwa kombinierte Sport- und Betreuungsangebote, so dass eine Mutter Sport machen kann, während ihr Kind versorgt ist“, sagt Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der BARMER. Kampagne soll rund drei Millionen Menschen erreichen Bis zum Jahr 2022 will die BARMER mit „Deutschland bewegt sich! – kommunal“ rund drei Millionen Menschen in 30 Städten und Kommunen zwischen 50.000 und 200.000 Einwohnern erreichen. „Die Kampagne ‚DBS! – kommunal‘ schafft optimale Voraussetzungen, damit jeder Einzelne mehr für seine Gesundheit aktiv sein kann. Dies unterstützen wir gerne“, sagt Ludwig. „Die Kampagne fördert die gesundheitliche Chancengleichheit. Sie kann Bürger zu mehr Bewegung animieren, die bislang nur schwer erreichbar waren“, ergänzt Walkenhorst. Sowohl die Bürger als auch die Kommune profitieren „,Deutschland bewegt sich! – kommunal‘ kommt nicht nur den Bürgern zugute, sie nützt auch der teilnehmenden Stadt. Eine bewegungsfreundliche Kommune steigert ihr Image und verbessert die Gesundheitsstrukturen vor Ort“, sagt Rothmaier. Städte, die ab dem kommenden Jahr an „DBS! – kommunal“ teilnehmen wollen, können sich dafür registrieren unter kommunal@deutschland-bewegt-sich.de. Pressemitteilung der BARMER Foto: BARMER, Kira Walkenhorst (l.) mit Jürgen Rothmaier und Laura Ludwig

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Selbstverwaltung verbessert Versorgung psychiatrischer Patienten

Mit der Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung haben der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen wesentlichen Schritt zu einer besseren Versorgung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen gemacht. Die neue gesetzliche Regelung bietet ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Krankenhauspatienten in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln. Versorgt werden diese Patienten durch mobile fachärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams. Wichtigste Voraussetzung für diese stationsäquivalenten Leistungen ist, dass das Therapieziel bei einem Krankenhauspatienten am ehesten im häuslichen Umfeld zu erreichen ist. Zusätzlich muss garantiert werden, dass das Behandlungsteam im Krisenfall schnell intervenieren und der Patient auch jederzeit kurzfristig die Klinik erreichen kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle im häuslichen Umfeld lebenden Menschen einverstanden sind. Das behandelnde Krankenhaus kann, insbesondere um die Behandlungskontinuität optimal zu gewährleisten oder wegen der Wohnortnähe, auch an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmende Leistungserbringer oder andere Krankenhäuser beauftragen. „Den Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen wird mit dieser Vereinbarung eine zusätzliche Möglichkeit für eine passgenaue patientengerechte Behandlungsform an die Hand gegeben. Unser Ziel wird es sein, in guter Kooperation auch mit niedergelassenen Leistungserbringern diese neue Behandlungsmöglichkeit in die Praxis einzubringen. Mit der Vereinbarung haben wir eine weitere wesentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber mit dem PsychVVG übertragen hat, als gemeinsame Selbstverwaltung erfüllt“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. „Wenn diese Form der Versorgung hilft, Leiden zu verringern, wäre viel gewonnen. Absehbar ist aber schon jetzt, dass es sich um eine kleine Patientengruppe handelt. Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt“, sagt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Gemeinsame Pressemitteilung von der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung

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TK vernetzt elektronische Gesundheitsakte bundesweit mit Krankenhäusern

Weniger als ein halbes Jahr nach Beginn der Entwicklungspartnerschaft für eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und IBM Deutschland sind nun auch Krankenhausträger mit an Bord. Die Helios Kliniken, Agaplesion, Vivantes und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf haben ihre Kooperation zugesichert. Zudem arbeitet die TK mit dem Universitätsklinikum Heidelberg daran, deren bereits seit 2014 bestehende Patientenakte PEPA mit der eGA zu vernetzen. Ziel der eGA ist, dass Versicherte jederzeit über ihre Gesundheitsdaten verfügen können und die bestmögliche Transparenz zu ihrer medizinischen Versorgung erhalten. Jeder kann frei entscheiden, ob er das Angebot nutzt und wer auf seine Daten zugreifen kann. „Unsere eGA soll eine Versichertenakte werden und davon leben, dass die Daten des Versicherten mit denen anderer Akteure im Gesundheitswesen verbunden werden. Nur so lässt sich das Krankheits-, Diagnose- und Behandlungsgeschehen umfassend abbilden. Mit der bundesweiten Vernetzung der eGA mit großen Krankenhausträgern machen wir nun den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung“, erklärt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Die Partner streben zudem an, allgemeingültige Standards für die Einbindung von Diagnose- und Behandlungsdaten in die eGA zu erarbeiten. Die Datensicherheit hat bei dem gesamten Vorhaben eine hohe Priorität: Der Prozess wird entsprechend dem deutschen Datenschutzrecht organisiert und macht den Versicherten zum alleinigen Herrn der gebündelten Daten. In der Konsequenz sollten alle Krankenkassen ihren Versicherten eine geschützte elektronische Akte anbieten müssen, die beim Wechsel der Krankenkasse auch übertragbar ist, damit die Daten nicht verloren gehen und die Vorteile für die Versicherten erhalten bleiben. Dies fordert die TK auch in ihrem gesundheitspolitischen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017. Geplant ist, im Laufe des kommenden Jahres mit einer ersten Ausbaustufe der eGA zu starten. Laut einer aktuellen Umfrage der TK findet die Idee der eGA großen Anklang: 40 Prozent der bevölkerungsrepräsentativ Befragten finden sie sehr gut, weitere 48 Prozent gut. Damit bewerten insgesamt neun von zehn Menschen in Deutschland eine elektronische Gesundheitsakte positiv. Diese Einschätzung zieht sich durch alle Bevölkerungsgruppen. Selbst von denen, die der Digitalisierung des Gesundheitswesens eher kritisch gegenüberstehen, befürworten 69 Prozent die Einführung einer eGA. Fast alle Befragten verbinden vor allem eines mit der elektronischen Gesundheitsakte: die Hoffnung, dass Ärzte und Therapeuten künftig besser zusammenarbeiten können. 93 Prozent sehen genau darin die Chancen einer solchen Akte. Mit 88 Prozent sind es beinahe ebenso viele, die darauf hoffen, dass all ihre Gesundheitsdaten in der eGA beisammen und besser nutzbar sein werden. Ein Arzt oder Therapeut könnte sich mit einem Blick in die eGA ein umfassendes Bild seines Patienten verschaffen und auf Anamnesen und Werte früherer behandelnder Ärzte zurückgreifen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Gröhe: „Gute Arbeitsbedingungen für die Pflege“ – BMG geförderte Arbeitshilfe für die Praxis veröffentlicht

Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit hat das Freiburger Institut „AGP Sozialforschung“ eine Arbeitshilfe für Arbeitgeber in der Pflegewirtschaft erstellt, die Schlüsselfaktoren für gute Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege aufzeigt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegekräfte leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Dafür haben Sie Dank und Anerkennung, vor allem aber gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir die Bezahlung nach Tarif gestärkt, unterstützen Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau, sorgen für zusätzliche Betreuungskräfte und dafür, dass die Pflegeeinrichtungen vor Ort ihre Personalausstattung verbessern können. Die nun entwickelte Arbeitshilfe soll für Arbeitgeber in der Pflege Ansporn und Hilfe zugleich sein, ihren Mitarbeitern ein gutes Arbeitsumfeld zu bieten.“  Durch den demografischen Wandel wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen. Dadurch steigt auch der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften. Die umfangreichen Verbesserungen durch die Pflegereform in dieser Wahlperiode kommen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, genauso wie den Pflegekräften zugute. Die Bezahlung nach Tarif in der Pflege wurde gestärkt und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte um 21.000 auf 49.000 erhöht. Mit einer vereinfachten Pflegedokumentation unterstützt die Bundesregierung Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie. Zudem war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Anlass für die Verantwortlichen auf Landesebene und in den Pflegeeinrichtungen, die Personalausstattung vor Ort zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. In allen Bundesländern sind dazu bereits von den Vereinbarungspartnern wichtige Schritte unternommen worden: Die Vorgaben zur Personalausstattung wurden in vielen Bundesländern bereits in den entsprechenden Rahmenverträgen verbessert und sind damit verbindliche Grundlage für zukünftige Vergütungsverhandlungen. Dort, wo die Anpassung der Rahmenverträge noch aussteht, konnte die Personalausstattung aber bereits im Wege von Einzelverhandlungen verbessert werden. Dadurch konnten im Schnitt bundesweit zwei Vollzeitstellen pro Pflegeeinrichtung geschaffen werden. Darüber hinaus wurde die Pflegeselbstverwaltung verpflichtet, bis 2020 ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, mit dem besser ermittelt werden kann, wie viel und welches Personal es in einem Pflegeheim geben muss. Mit der umfassenden Modernisierung der Pflegeausbildung werden bessere Berufs- und Aufstiegschancen ermöglicht und das Schulgeld abgeschafft.  Um gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Langzeitpflege weiter zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt „Herausforderung Pflege II“ gefördert. Unter der Federführung von AGP-Leiter Prof. Dr. Thomas Klie hat ein elfköpfiges Redaktionsteam zentrale Faktoren unter die Lupe genommen, die für die anspruchsvollen Bedingungen rund um den Erhalt und die Gewinnung des Personals in der Langzeitpflege mitverantwortlich sind. Ergebnis ist eine Arbeitshilfe für Arbeitgeber, in der mehr als ein Dutzend Schlüsselfaktoren zur Personalarbeit in der Langzeitpflege herausgearbeitet wurden. Dazu zählen planbare Arbeitszeiten und verlässliche Pausen, angemessene Gehälter, interessante Weiterbildungen, ein verträgliches Maß an Bürokratie und Kontrolle, gut ausgebildete Führungskräfte und eine bessere Gesundheitsförderung im Sinne des Präventionsgesetzes. Sie zu erkennen, zu benennen und sie aufeinander zu beziehen – darin liegt der Wert der 14 Schlüsselfaktoren für die Personalarbeit in der Langzeitpflege, die mit Good-Practice-Beispielen dokumentiert wurden. Die ausführliche Arbeitshilfe „Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Personalarbeit in der Langzeitpflege“ ergänzt die gleichnamige Kurzfassung. Beide Broschüren stehen als kostenlose Downloads unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Arbeitshilfe-Langzeitpflege zur Verfügung.

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Immer mehr Inhaber schließen zu: Nur noch 19.880 Apotheken in Deutschland

Zur Jahreshälfte 2017 erreicht die Apothekenzahl in Deutschland den niedrigsten Stand seit 1988. Mit 19.880 Apotheken gibt es derzeit im Bundesgebiet so wenige Apotheken wie zuletzt ein Jahr vor dem Mauerfall. Damals waren es in den beiden deutschen Staaten zusammen 19.781 Apotheken. Seit Jahresende 2016 hat sich die Apothekenzahl von 20.023 um 143 reduziert. Das ergeben Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Auffällig ist der Verlust an selbständigen Apothekeninhabern, deren Zahl in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 209 sank. Dass es weniger Haupt- bzw. Einzelapotheken gibt, wird nur zum Teil dadurch aufgefangen, dass die Zahl der Filialen wächst: 66 Filialbetriebe sind im ersten Halbjahr dazu gekommen. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle fachliche und wirtschaftliche Verantwortung tragen. „Immer mehr Apothekeninhaber geben auf. Es tut weh, wenn selbständige Apotheker entweder wirtschaftlich dazu gezwungen sind oder einfach keine pharmazeutische Perspektive mehr sehen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Dieser Verlust an selbständigen Apothekern schmerzt deshalb besonders, weil Freiberuflichkeit und Gemeinwohlpflicht untrennbar miteinander verbunden sind. Jeder Inhaber trägt die volle Verantwortung und gibt der Apotheke ein Gesicht.“ Wo früher noch mehr als 20.000 Inhaber gewirkt hätten, seien heute weniger als 15.400 Selbständige übrig. Schmidt weiter: „Zum Glück haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Ein Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird allerdings den Abwärtstrend beschleunigen. Versandhändler müssen sich ja seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Deshalb brauchen wir direkt nach der Bundestagswahl ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das nur über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Ärzte wollen rechtssicher dokumentieren

Der Praxissoftwarehersteller INDAMED verzeichnet bei den Anfragen der MEDICAL OFFICE-Anwender ein „zunehmend wachsendes Interesse an der rechtssicheren Dokumentation in der Software“. INDAMED führt dies darauf zurück, dass nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ein erhöhter Bedarf an Sicherheit bei den Ärzten besteht. Ein möglicher Rechtsstreit mit Patienten kann für Ärzte unangenehm, langwierig und auch teuer werden. Oftmals steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Das Patientenrechtegesetz hat die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen weiter gestärkt. Die Wahl der richtigen Arztpraxissoftware stellt laut INDAMED dabei eine Schlüsselposition dar, damit Ärzte eine lückenlose und protokolierte Änderungshistorie vorhalten können. Erkennbar ist in der Datensatzprotokollierung auch die Person, welche den Eintrag oder die Eintragsänderung durchgeführt hat. Damit dies eindeutig nachvollziehbar ist, erhält jeder Anwender innerhalb der Praxis ein geheimes Anmeldepasswort mit einem Identifikationskürzel. Die Anmeldung kann manuell oder per RIFD-Reader (z. B. Armband oder Chip) erfolgen. Eine Kontrollabfrage durch den Praxisinhaber über vorgenommene Datenänderungen ist hierbei in MEDICAL OFFICE direkt möglich. Die durch das System erstellte Archivdatenbank ist nicht veränderbar und erfüllt somit die hohen Anforderungen des Patientenrechtegesetzes. Das spart Zeit, Ärger und Kosten. Seit dem 26. Februar 2013 haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten suchen sie in vielen Fällen nicht das klärende Gespräch mit dem Arzt, sondern informieren direkt die Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen oder Selbsthilfeorganisationen, die im Zweifelsfall Dokumente einfordern können. Dann ist es wichtig, eine lückenlose und protokollierte Änderungshistorie vorlegen zu können. Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH

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