Bundesgesundheitsminister beruft Internationales Beratergremium

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sechs hochrangige Expertinnen und Experten in ein „Internationales Beratergremium zur globalen Gesundheitspolitik“ berufen. Dieser Beirat trat heute in Berlin erstmals zusammen. Er soll das Bundesgesundheitsministerium bei der Neuausrichtung der Strategie zur internationalen Gesundheitspolitik beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben die deutsche Unterstützung für andere Staaten bei Gesundheitskrisen spürbar ausgebaut und auch unsere finanziellen Beiträge für die globale Gesundheit deutlich gesteigert. Globale Gesundheitspolitik ist damit zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres Landes geworden. Diese Verantwortung werden wir im Rahmen der Staatengemeinschaft mit unserem starken Gesundheitswesen und unseren gut ausgebildeten Fachkräften auch in Zukunft kraftvoll wahrnehmen – das ist nicht nur Ausdruck unserer Solidarität mit ärmeren Staaten, sondern liegt auch in unserem eigenen Interesse. Wir werden daher unsere Strategie zur globalen Gesundheitspolitik weiterentwickeln. Ich freue mich, dass wir sechs international anerkannte Expertinnen und Experten gewinnen konnten, die bei der Erarbeitung dieses Konzepts ihr Wissen und ihren Erfahrungen einbringen.“ Dem „Internationalen Beratergremium zur globalen Gesundheitspolitik“ (International Advisory Board on Global Health) gehören an: Vorsitz: Prof. Dr. Ilona Kickbusch, Direktorin des Global Health Centre, Graduate Institute of International and Development Studies in Genf (http://graduateinstitute.ch/globalhealth) Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie Charité (https://virologie-ccm.charite.de) Dr. Christopher Elias, Präsident des Global Development Program, Bill & Melinda Gates Stiftung (www.gatesfoundation.org/de) Prof. Jeremy Farrar, Direktor des Wellcome Trusts (https://wellcome.ac.uk) Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften (www.leopoldina.org) Dr. Matshidiso Rebecca Moeti, WHO Regionaldirektorin für Afrika (www.afro.who.int) Prof. Dr. Ilona Kickbusch, Vorsitzende des Beratergremiums: „Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine Vorreiterrolle im Bereich der globalen Gesundheit übernommen. Ein Kennzeichen dieses Erfolges ist die multilaterale Vorgehensweise und die Zusammenarbeit mit zahlreichen nationalen und internationalen Akteuren. Das Beratergremium will Deutschland dabei unterstützen, neue Maßstäbe in der globalen Gesundheit zu setzen.“ Deutschland hat die Gesundheit in diesem Jahr auf die Tagesordnung der internationalen Politik gebracht. Ereignisse wie der verheerende Ebola-Ausbruch in Afrika und weltweit zunehmende Antibiotika-Resistenzen zeigen, dass die Welt unzureichend auf internationale Gesundheitskrisen vorbereitet ist. Die Hamburger Erklärung der G20-Staats- und Regierungschefs und die Berliner Erklärung der G20-Gesundheitsminister bringen deutliche Fortschritte diesen zwei großen Herausforderungen der Zukunft: dem Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen und der Verbesserung des weltweiten Gesundheitskrisenmanagements. Auf diese und weitere Entwicklungen im Gesundheitsbereich muss die internationale Staatengemeinschaft Antworten geben. Das neu gegründete Internationale Beratergremium wird Impulse für die Lösung globaler gesundheitspolitischer Herausforderungen geben. Die Gestaltungsmöglichkeiten Deutschlands in der internationalen Gemeinschaft stehen dabei im Fokus. Das nächste Treffen des Internationalen Beratergremiums ist für Ende 2017 vorgesehen. Zur Neuausrichtung der Strategie zur globalen Gesundheitspolitik ist ein umfangreicher Austausch aller Ressorts der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft, privater Wirtschaft und Politik geplant. Gerade im Hinblick auf die nächsten Schritte des Reformprozesses in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und damit verbunden einer nachhaltigen Finanzierung der internationalen Gesundheitspolitik ist auch eine Zusammenarbeit mit den internationalen Stiftungen am Standort Berlin ein wichtiges Ziel. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Arztpraxen erzielen 70 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung

Mit 70,4 % entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 % der Einnahmen und 3,3 % aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten. Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen in Deutschland 2015 bei 507 000 Euro. Dies gilt für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden. Dieser Durchschnittswert ist stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen beeinflusst, denn die Hälfte aller Arztpraxen hatte Einnahmen von weniger als 373 000 Euro (Median). Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 249 000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Bei der Hälfte der Praxen betrugen die Ausgaben weniger als 166 000 Euro (Median). Die Aufwendungen setzten sich zu 51,9 % aus Personal- und zu 48,1 % aus Sachaufwendungen zusammen. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2015 bei 258 000 Euro. Die Hälfte aller Arztpraxen hatte einen Reinertrag von höchstens 197 000 Euro (Median). Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl der Praxisinhaber bezogen wird. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht Aufwendungen für Praxisübernahme und Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber. Zwischen den Arztpraxen verschiedener Fachgebiete gibt es große Unterschiede bei Einnahmen und Aufwendungen und damit auch beim Reinertrag: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850 000 Euro, gefolgt von Praxen der Fachgebiete Augenheilkunde (370 000 Euro) und Orthopädie (310 000 Euro). Am niedrigsten fiel der durchschnittliche Reinertrag mit 180 000 Euro bei den Praxen der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus. Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin erreichten einen durchschnittlichen Reinertrag von 227 000 Euro. Methodische Hinweise: Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 5 %, die alle vier Jahre durchgeführt wird. In die hier dargestellten Ergebnisse flossen nur Werte von Einzelpraxen und fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften ein, jedoch nicht von fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren. Im Berichtsjahr 2015 wurden die Arztpraxen präziser als in den Erhebungen zuvor verschiedenen Organisations- und Kooperationsformen zugeordnet. Dies führt zu einer stark eingeschränkten Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Erhebungsjahres 2015 mit den Vorjahren. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

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Initiative „Wahlradar Gesundheit“: Zwei Drittel der Deutschen sind mit Gesundheitszustand zufrieden

Mehr als zwei Drittel der Deutschen schätzen ihren eigenen Gesundheitszustand als „gut“ (39 Prozent), „sehr gut“ (20 Prozent) oder sogar „ausgezeichnet“ (9 Prozent) ein. Nur ein knappes Drittel hält ihn für „mittelmäßig“ (22 Prozent) oder „schlecht“ (10 Prozent). Mit Prävention lässt sich der Gesundheitszustand allerdings verbessern oder zumindest stabilisieren: Drei von vier Befragten (74 Prozent), die sich mehr Vorsorgeangebote in Apotheken wünschen, sind bereit, dafür zu zahlen – zumeist jedoch in Abhängigkeit vom Preis (63 Prozent). Allerdings erwarten neun von zehn Befragten (94 Prozent) von der Politik, dass sie sich dafür einsetzt, dass Krankenkassen die Präventionsangebote in Apotheken finanzieren. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Infas-Instituts unter mehr als 3.000 erwachsenen Bundesbürgern, auf die die Initiative „Wahlradar Gesundheit“ hinweist. „Wahlradar Gesundheit“ ist eine Initiative der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, die die Gesundheitsversorgung vor Ort auf die Tagesordnung der Bundestagswahl am 24. September bringen möchte. „Mit unserer Initiative wollen wir einen Dialog anregen zwischen den Politikern, die in den 299 Wahlkreisen für den Bundestag kandidieren, und den Menschen, die in diesen Wahlkreisen wohnen“, sagt Mathias Arnold, Apotheker aus Halle/Saale und Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Dabei geht es vor allem um die künftige Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung in der Region, Stadt oder Gemeinde. Die Antworten werden wir auf unserer Website veröffentlichen.“ In den 299 Wahlkreisen befragen ortansässige Apotheker die bis zu 1.800 Direktkandidaten der größeren Parteien, um Diskussionen über wichtige Gesundheitsthemen im jeweiligen Wahlkreis anzuregen und Transparenz über die Positionen der Kandidaten zu schaffen. Das Besondere an der Initiative ist, dass die Antworten der Politiker auf die Fragen der Apotheker direkt und ungekürzt auf der Webseite der Initiative unter www.wahlradar-gesundheit.de veröffentlicht werden. Auf einer Deutschlandkarte kann jeder Bürger seinen eigenen Wahlkreis finden und die Antworten der Kandidaten dort vergleichen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Hoher Standard – KV Nordrhein erhält ISO-Zertifikat für vorbildliche Informationssicherheit

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat für ihr „Informationssicherheitsmanagementsystem“, kurz ISMS, die Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 27001 erhalten. In der Norm sind Verfahren und Regeln eines Unternehmens zur Informationssicherheit definiert. Zertifiziert wird eine Organisation, wenn sie nachweisen kann, dass sie Risiken im Bereich der Informationssicherheit adäquat behandelt und sensible Informationen angemessen schützt. Nach der KV Rheinland-Pfalz ist die KV Nordrhein die zweite nach den Maßgaben der ISO 27001 zertifizierte Landes-KV. „Die erfolgreiche Zertifizierung verdeutlicht, wie hoch unsere Sicherheitsstandards im Bundesvergleich im Bereich der Abrechnung sind. Trotzdem können wir uns nicht zurücklehnen, wir werden unsere Informationssicherheit in Anbetracht der grassierenden Cyber-Kriminalität im Sinne unserer Mitglieder kontinuierlich weiterentwickeln“, sagt der für IT-Fragen zuständige KVNO-Geschäftsführer, Dr. Stefan Böcking. Um die Anforderungen der ISO-Norm zu erfüllen, hat die KV Nordrhein unter anderem den IT-Betrieb ihrer Abrechnung mit der Software „Gradient“ zertifizieren lassen. Zudem führten die Prüfer der Zertifizierungsstelle Mitarbeitergespräche und nahmen Gebäudebegehungen vor. Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, wird die Zertifizierungsstelle die Einhaltung der Normen regelmäßig kontrollieren. Die nächste Re-Zertifizierung steht für das Jahr 2020 an. Die Zertifizierung nach ISO 27001 erfolgte im Kontext eines größeren Modernisierungsprozesses innerhalb der KVNO-IT. Mit verschiedene Reorganisationsmaßnahmen, Mitarbeiterweiterbildungen und dem Einsatz neuer EDV-Systeme wurden in den letzten Jahren erfolgreich wichtige Grundlagen für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung bei der KV Nordrhein gelegt. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Befragung zeigt große Zufriedenheit mit Geburtskliniken, aber auch deutliche Unterschiede in der Versorgung

Mütter stellen den Geburtskliniken in Deutschland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Weiterempfehlungsrate liegt im Schnitt bei 83 Prozent. Aber: Es zeigt sich eine große Spannweite bei der Zufriedenheit. Werdende Eltern sollten bei der Klinikwahl gezielt vergleichen. Die Geburtskliniken in Deutschland leisten nach Wahrnehmung der Frauen, die dort entbunden haben, insgesamt gute Arbeit. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede zwi-schen einzelnen Kliniken. Deshalb sollten werdende Eltern bei ihrer Klinikwahl gezielt vergleichen. Das geht aus einer Analyse der Krankenkassen AOK und BARMER sowie der „Weissen Liste“, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung, hervor. Grundlage ist die größte Patientenbefragung in Europa: Bislang wurden über 300.000 Mütter angeschrieben, rund 87.500 haben geantwortet. Die Ergebnisse der fortlaufenden Befragung fließen in den Online-Krankenhausvergleich der „Weissen Liste“ sowie in die darauf basierenden Vergleichsportale von AOK und BARMER ein. Höchste Zufriedenheit mit Betreuung durch Hebammen Im Bundesschnitt erreichen die Geburtskliniken eine Weiterempfehlungsrate von 83 Prozent. Mit 89 Prozent wurde der Umgang mit den Neugeborenen am besten bewer-tet. Die zweithöchste Zustimmung (86 Prozent) erfährt die Betreuung durch die Heb-ammen. Mit der ärztlichen Versorgung waren 85 Prozent zufrieden und mit der pflegerischen Betreuung 82 Prozent. Etwas geringer ist die Zufriedenheit mit Organisation und Service (79 Prozent). Der genaue Blick auf einzelne Kliniken zeigt klare Unterschiede: Während zwei von drei Kliniken Zufriedenheitswerte von über 80 Prozent erreichen, fällt rund jede zehnte Klinik unter 75 Prozent. Einzelne Kliniken schneiden besonders schlecht ab und erreichen nur eine Weiterempfehlungsrate von etwa 60 Prozent. Vergleichen und die wirklich passende Geburtsklinik finden „Werdende Mütter haben im Normalfall genug Zeit, verschiedene Geburtskliniken mit-einander zu vergleichen. Neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit sollte auch die Zahl der Geburten in einer Klinik ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung sein“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Kliniken, die viele Geburten durchführen, haben in der Regel mehr Erfahrung im Umgang mit komplizierten Situationen.“ In den Vergleichsportalen der beteiligten Partner seien neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit auch Fallzahlen und weitere nützliche Informationen zur Ausstattung der Geburtskliniken abrufbar. „Für werdende Mütter ist es immens wichtig, dass sie sich in einer Geburtsklinik gut aufgehoben fühlen und durch Hebammen, Ärzte und Pflegepersonal bestmöglich be-treut werden. Allerdings ist die Suche nach einer geeigneten Klinik oftmals nicht ein-fach“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der BARMER. „Unsere Umfrageergeb-nisse helfen Eltern dabei, sich schnell zu orientieren, da die Kliniken, die besonders gut abschneiden, besser auf die Bedürfnisse der werdenden Mütter eingegangen sind“, so Rafii weiter. Auch Roland Rischer, Geschäftsführer der „Weissen Liste“, schätzt die von Patientinnen wahrgenommene Versorgungsqualität als sehr wichtigen Entscheidungsfaktor ein: „Die Erfahrungen, die Mütter mit Kliniken gemacht haben, in denen sie entbunden haben, sind keinesfalls weiche Entscheidungskriterien. Patientinnen und Patienten haben ein gutes Gespür für das Geschehen in einer Klinik“, sagt Rischer. „Die Befragung von Weisse Liste, AOK und BARMER gibt Müttern, die kurz zuvor Erfahrungen mit Geburtskliniken sammeln konnten, eine Stimme. Auf diese Weise können Schwangere auf der Suche nach der richtigen Klinik von unmittelbarem Erfahrungswissen profitieren“, so Rischer weiter. Portale bieten hilfreichen Überblick Für die Analyse wurden Versicherte von AOK und BARMER wenige Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragt. Bislang liefert die 2014 begonnene Befragung auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Fragebogens Ergebnisse zu 508 der derzeit bundesweit rund 700 vorhandenen Geburtskliniken. Voraussetzung für eine Ergebnisveröffentlichung sind mindestens 50 ausgefüllte Fragebögen pro Geburtsklinik. In den Regionen Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt wurden bisher nur wenige Versicherte befragt, so dass hier zurzeit nur Ergebnisse einzelner Kliniken freigeschaltet sind. Mütter mit Frühgeborenen wurden nicht befragt und sind nicht Teil der Auswertung. Seit 2011 befragen die Projektpartner Versicherte zu ihren Erfahrungen in Krankenhäusern. Diese Ergebnisse sowie Daten aus den sogenannten Qualitätsberichten der Krankenhäuser fließen in die Portale ein, mit denen Patienten im Internet die Qualität von Kliniken vergleichen können. Die Portale sind unter folgenden Adressen online zugänglich: AOK-Krankenhausnavigator:www.aok.de/krankenhausnavigator BARMER Krankenhausnavi:www.krankenhausnavi.barmer.de Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung:www.weisse-liste.de Gemeinsame Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes, der BARMER und der Weißen Liste

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Steigende Leistungsbedarfe und steigende Personalbedarfe führen zwangsläufig zu steigenden Finanzierungsbedarfen

Zu den Daten des Statistischen Bundesamts erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl von 277.000 zusätzlichen Behandlungsfällen macht deutlich, dass die Krankenhäuser wachsende Morbiditätslasten zu tragen haben. Die fast 300.000 zusätzlichen Fälle verursachen Behandlungskosten nach kalkulierten Fallpauschalenpreisen von etwa einer Milliarde Euro. Damit ist der Erlöszuwachs, den die Kliniken in Höhe von ca. 2,9 Milliarden in 2016 erzielten, schon zu einem Drittel durch die neuen Fälle aufgebraucht. Auch beim Krankenhauspersonal hat in 2016 ein deutlicher Anstieg stattgefunden. So erhöhte sich im ärztlichen Dienst die Zahl der Vollkräfte um 3.600 und im nichtärztlichen Dienst um rund 22.000 – davon 4.300 Mitarbeiter in der Pflege. Durch diese ca. 26.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen rund 1,2 Milliarden Euro mehr Personalkosten. Auch dies zeigt, dass der Großteil der Ausgabenzuwächse der Krankenkassen im Krankenhausbereich für das zusätzliche Personal und die zusätzlichen Leistungsbedarf benötigt wird. Für die Tarifsteigerungen für das Bestandspersonal bleibt dann wenig übrig. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass steigender Leistungsbedarf, steigender Personalbedarf und leistungsgerechte Vergütungszuwächse zwangsläufig zu steigenden Finanzierungsbedarfen führen. Dem müssen die Finanzierungsregelungen Rechnung tragen. Des Weiteren ist festzustellen, dass der seit Jahren steigende stationäre Behandlungsbedarf es erforderlich macht, die Frage der Standorte und Kapazitäten von Krankenhäusern klug und behutsam zu diskutieren und die scheinbar einfache Krankenkassenlogik des Streichens und Kürzens um jeden Preis als das zu enttarnen, was sie ist: eine wenig verantwortungsvolle Vorgehensweise in einem Kern der sozialen Daseinsvorsorge.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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PKV bleibt Innovationsmotor bei Arzneimitteln

Neue Medikamente kommen den Versicherten der Privaten Krankenversicherung (PKV) schneller zu Gute als den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den ersten Jahren nach der Zulassung innovativer Arzneimittel haben Privatversicherte einen deutlich überproportionalen Nutzungsanteil. Während die Zahl der abgegebenen Packungen von neuen Medikamenten im ersten Jahr nach deren Markteintritt in der PKV im Durchschnitt um 108,4% zunahm, stieg sie in der GKV um 81,7%. Auch zwei Jahre nach Markteintritt ist der Anstieg in der PKV (+34,1 %) deutlich höher als in der GKV (+10,6 %). Erst ab dem dritten Jahr nach Zulassung lässt sich für die GKV eine stärkere Zunahme der Verordnungszahlen feststellen. Dies ist ein Ergebnis des neuen Jahresberichts des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung von Privatversicherten. Eine Ursache für die anfangs zurückhaltende Verordnung neuer Medikamente bei GKV-Versicherten sieht das WIP darin, dass der Arzt erst nach abgeschlossener Preisverhandlung der GKV beurteilen kann, ob das neue Medikament im Vergleich zu anderen Wirkstoffen aus Sicht der gesetzlichen Kassen wirtschaftlich ist. Darüber hinaus befasst sich das WIP erstmals auch mit Nachahmerpräparaten bei Biopharmazeutika, den so genannten Biosimilars. Die Analyse zeigt hier, dass bei den Wirkstoffen die Biosimilar-Quoten der GKV höher sind als in der PKV. Der WIP-Arzneimittelbericht verdeutlicht, wie sich PKV und GKV mit ihren unterschiedlichen Rollen und Funktionen im deutschen dualen Gesundheitssystem gegenseitig ergänzen. Die Analyse basiert auf den neuesten verfügbaren Daten des GKV-Arzneiverordnungs-Reports sowie von Insight Health und den 2015er Arzneimittelabrechnungsdaten von PKV-Unternehmen, die zusammen fast 90 % des PKV-Marktes repräsentieren. Die WIP-Studie „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2017, Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV

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Nur jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016). „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“ Zum Hintergrund: Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Neuer Verwaltungsrat führt stabile IKK BB an – Zehn neue Gesichter in der Selbstverwaltung

Im Jahr der Sozialwahlen 2017 meldet auch die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) personelle Veränderungen in der künftigen Selbstverwaltung: Am 08.07.2017 trat der neu gewählte IKK BB-Verwaltungsrat im Rahmen einer Klausurtagung der IKK-Selbstverwaltung in Potsdam am Templiner See zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Unter den 28 gewählten Vertretern, je 14 auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite, die in den kommenden Jahren die gesundheitspolitischen und strategischen Planungen und Entscheidungen der regionalen IKK BB begleiten werden, begrüßten die Teilnehmer auch neue Verwaltungsratsmitglieder, die die Kasse künftig unterstützen und mit frischen Ideen bereichern werden. Dies sind auf der Versichertenseite Holger Domröse, Nadine Epplen, Sören Hartmann, und Michael Manneck. In der Gruppe der Arbeitgeber kommen Gerd Bretschneider, Michael Gürtler, Constantin Rehlinger, Holger Schmädicke, Andreas Tietze und Robert Wüst hinzu. Zuvor wurden die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder für ihre langjährige Arbeit im Verwaltungsrat der IKK BB geehrt und feierlich verabschiedet. Als neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates führt künftig Anselm Lotz (53), Dipl.-Ing. und Mitglied des Vorstandes der Handwerkskammer Berlin die Arbeitgeberseite an; auf Arbeitnehmerseite übernimmt wieder Uwe Ledwig (55), Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung–Genuss-Gaststätten (NGG) Region Berlin-Brandenburg, den Vorsitz. Die laufende Amtsperiode verlängert sich auf den 30.09.2018, bevor ab 01.10.2018 turnusmäßig der Wechsel im Vorsitz stattfinden wird. Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin

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Ambulante Palliativversorgung: Nordrhein bleibt Vorreiter bei Betreuung von Schwerstkranken

Vor zehn Jahren hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein damit begonnen, palliative Versorgungsstrukturen in ihrem Landesteil zu etablieren. Heute gibt es ein flächendeckendes Angebot für die häusliche Versorgung Schwerstkranker in Nordrhein – dank der Initiative der KV Nordrhein, ihrer Vertragspartner und des Engagements von niedergelassenen Haus- und Fachärzten. Sie sind im Verbund mit Pflegefachkräften und Hospizdiensten der Garant dafür, dass Schwerstkranke, bei denen die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung der Krankheit ausgeschöpft sind, in der letzten Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung qualifiziert betreut werden können. Ziel der Palliativversorgung ist es, die Lebensqualität des Patienten so lange wie möglich zu erhalten und seine Beschwerden zu lindern. Beispielhaft für Bundesgebiet Wie weit die Entwicklung der ambulanten Palliativversorgung vorangeschritten ist, bilanzierte die KV jetzt auf einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger mit dem Titel „Weil jeder Tag zählt – Gut versorgt am Lebensende.“ „Das ambulante Versorgungsangebot für Palliativpatienten in Nordrhein war und ist beispielgebend für das Bundesgebiet. Inzwischen ist eine koordinierte ambulante Palliativversorgung mit einem 24-stündigen Bereitschaftsdienst in nahezu allen Regionen Nordrheins möglich“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, zu Beginn der Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft. Bergmann betonte den Wert der ambulanten Palliativversorgung: „Wir wissen, dass die meisten schwerstkranken und sterbenden Menschen den Wunsch haben, ihre letzte Lebenszeit in der häuslichen Umgebung zu verbringen. Dabei steht nicht das medizinisch Machbare im Fokus, sondern der Wille des schwerstkranken Patienten.“ Voraussetzung dafür sei ein gut ausgebautes Palliativnetz mit Haus-, Fach- und Palliativärzten sowie mit Pflegefachkräften und ambulanten Hospizdiensten. Insgesamt wurden bis Ende 2016 bereits über 20.000 Patienten in Nordrhein palliativmedizinisch betreut, davon über 11.300 in der „Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV)“ und fast 9.300 in der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)“, bei der unter anderem die Schmerztherapie eine besondere Rolle spielt. Insgesamt gibt es in Nordrhein bereits 830 Praxen, die an der ambulanten Palliativversorgung teilnehmen, fast 1900 fortgebildete Haus- und Fachärzte, davon 373 besonders qualifizierte „Palliativärzte (QPV)“, und 23 „Palliativ Care Teams“ für die SAPV. Anderes ärztliches Denken Auf der Infoveranstaltung standen neben den Berichten erfahrener Palliativkräfte die Fragen der Besucher im Mittelpunkt. Antworten gaben der Düsseldorfer Hausarzt und Palliativmediziner Dr. med. Claudius Löns, der Palliativmediziner und Chirurg Dr. med. Bernhard Mallmann sowie Pflegedienstleiter Claus Bunten, der wie Mallmann zum „Palliativ Care Team Düsseldorf“ gehört. Sie berichteten gemeinsam mit Bettina Kutzscher, Koordinatorin beim Hospizverein Düsseldorf-Nord, über die Behandlungsmöglichkeiten, machten die Strukturen innerhalb der Netzwerke verständlich und beantworteten zahlreiche Fragen – unter anderem zum Zugang in die Palliativversorgung, die in der Regel über den Hausarzt erfolgt. „Hinter der Palliativversorgung steckt viel Arbeit und ein hohes Maß an Qualifikation“, sagte Löns, der ein „anderes ärztliches Denken“ formulierte: „Die Palliativversorgung funktioniert nur auf Augenhöhe mit dem Patienten, der sich in der Nähe des Todes befindet. Es geht immer um die Frage, was der Patient noch von der Therapie hat – und ob er sie wünscht.“ Auch wenn klar sei, dass die Erkrankung zum Tod führt, gehe es in der Palliativversorgung um das Leben – und die Frage, wie man es am Ende gestaltet. Dr. med. Bernhard Mallmann bekräftigte, dass die meisten Schwerkranken zuhause bleiben möchten, wobei das „Zuhause“ auch ein Hospiz sein könne. „Im häuslichen Umfeld der Patienten findet idealerweise auch der erste Kontakt mit dem Team statt, da wir das Umfeld des Kranken kennen müssen“ – gerade bei Patienten, die keine Familie haben. Claus Bunten betonte die Vorteile der Palliative Care Teams gegenüber normalen Pflegediensten: „Die ,normale‘ Pflege erfolgt im Minutentakt, bei der Palliativ Care-Pflege kann ich die Zeit aufwenden, die für den Patienten sinnvoll ist. Dazu sind wir 24 Stunden lang jederzeit verfügbar.“ Bunten, seit 2007 im Palliativ Care Team Düsseldorf dabei, hat eine klare Entscheidung getroffen: „Ich möchte nur noch in der ambulanten Versorgung arbeiten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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