Mehr pflegende Hände ans Krankenbett – 600 Krankenhäuser profitieren von Fördergeldern der Krankenkassen

Insgesamt 600 Krankenhäuser haben im ersten Projektjahr vom Pflegestellen-Förderprogramm profitiert und wollen 1.600 zusätzliche Pflegestellen aufbauen. Finanziert werden diese zusätzlich Pflegenden in den Krankenhäusern durch Gelder der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen stellten in den ersten zwölf Monaten des Programms 52 Millionen Euro zur Verfügung, wie der aktuelle Projektbericht des GKV-Spitzenverbandes an das Bundesgesundheitsministerium auflistet. Wie gut und vor allem wie nachhaltig das Programm tatsächlich wirkt, bleibt allerdings abzuwarten. Im Bericht heißt es dazu, dass etwa von einem Drittel der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bisher nicht bekannt ist, ob die Förderoptionen genutzt werden. Krankenhäuser können die Fördergelder für 2016 auch im Folgejahr abrufen. Ob die Mittel aus dem Förderprogramm sachgerecht verwendet und wirklich zusätzliche Pflegestellen entstanden sind, kann erst nachträglich festgestellt werden. Hierfür müssen die Krankenhäuser den Krankenkassen das Testat eines Jahresabschlussprüfers vorlegen. Für den aktuellen Bericht liegen diese Informationen noch nicht vor. Aussagen zu den tatsächlich geschaffenen zusätzlichen Pflegestellen sind daher erst in den Folgejahren möglich. Hintergrund: Mit dem aktuellen Pflegestellen-Förderprogramm sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Aufbau von Pflegestellen in Krankenhäusern unterstützen. Von 2016 bis 2018 können Krankenhäuser damit neue Pflegestellen schaffen und Teilzeitstellen aufstocken. In den drei Förderjahren können Krankenhäuser bis zu 0,15 Prozent ihres Erlösbudgets zusätzlich erhalten, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Insgesamt stehen dafür bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel erhalten die Krankenhäuser über Zuschläge, die sie mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren. Das aktuelle Pflegestellen-Förderprogramm hat einen Vorläufer: Bereits von 2009 bis 2011 hatte der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den Aufbau von Pflegestellen in Krankenhäusern finanziell zu unterstützen. Von den ca. 1,1 Mrd. Euro der Kassen profitierten damals 1.100 Krankenhäuser und schufen 15.300 Pflegekräfte. Per Testat belegt sind jedoch nur 13.600 Stellen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Gröhe: G20 setzen Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheit

Zu den gesundheitspolitischen Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer sowie der Europäischen Union (G20) erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Ergebnisse des G20-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft sind ein Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheit. Mit dem Bekenntnis zu einer engen Zusammenarbeit im Kampf gegen grenzüberschreitende Gesundheitskrisen und gefährliche Krankheitserreger setzen die G20 ein starkes Zeichen der gemeinsamen Verantwortung für die Gesundheit weltweit: Dazu gehört eine starke und ausreichend finanzierte Weltgesundheitsorganisation, die Unterstützung beim Aufbau belastbarer Gesundheitswesen vor Ort, eine bessere Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes bei Mensch, Tier und in der Umwelt und verstärkte Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung neuer Impfstoffe und Arzneimittel.“ Mit ihrer gemeinsamen Abschlusserklärung „Eine vernetzte Welt gestalten“ unterstreichen die Staats- und Regierungschefs der G20 die wichtigen Ergebnisse des G20-Gesundheitsministertreffens, das auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Ende Mai in Berlin stattgefunden hat. Die G20 Staats- und Regierungschefs verweisen auf die Krisensimulationsübung der G20-Gesundheitsminister und betonen die Notwendigkeit einer weiteren engen internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen. Sie rufen die Vereinten Nationen auf, der globalen Gesundheit auf der politischen Tagesordnung auch in Zukunft einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die G20 unterstützen die starke Rolle der WHO bei der Bekämpfung von Gesundheitskrisen und beim Aufbau von Hilfsmaßnahmen. Dazu gehören auch die weitere Umsetzung der eingeleiteten WHO-Reformen und eine hinreichende und nachhaltige finanzielle Ausstattung der WHO. Um besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, sollen zudem internationale Programme zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln vorangetrieben werden, wie etwa die Koalition für Innovationen in der Epidemievorsorge (CEPI), die von Deutschland gefördert wird. Die G20 Staats- und Regierungschef heben die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften hervor. Die Ausrottung der Kinderlähmung weltweit wird als gemeinsames Ziel genannt. Antibiotika-Resistenzen stellen eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit der Menschen weltweit, aber auch für die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung von Staaten dar. Um der Ausbreitung von Resistenzen bei Menschen, Tieren und in der Umwelt zu begegnen, haben die G20 vereinbart, bis Ende 2018 Nationale Aktionspläne zu erarbeiten und deren Umsetzung auf einen guten Weg gebracht zu haben. Zudem soll der Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin auf therapeutische Zwecke begrenzt werden. Um den verantwortungsvollen Einsatz in allen Bereichen zu fördern sprechen sich die G20-Staats- und Regierungschefs für eine Verschreibungspflicht von Antibiotika aus. Gleichzeitig soll die Infektionsprävention und -kontrolle gestärkt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit geschärft und das Verständnis für das Thema Antibiotika in der Umwelt verbessert werden. Die G20 verpflichten sich dazu, den Zugang zu erschwinglichen hochwertigen Antibiotika, Impfstoffen und Diagnostika zu fördern sowie die Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten voranzutreiben, um gefährliche Krankheitserreger und insbesondere auch die Tuberkulose zu bekämpfen. Um die Wirkung bestehender und neuer Initiativen in antimikrobieller Grundlagenforschung und klinischer Forschung sowie der Produktentwicklung zu erhöhen, rufen die G20 zu einer neuen internationalen Plattform für die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf. Zudem sollen in Zusammenarbeit mit einschlägigen Experten, etwa der OECD und der WHO, Möglichkeiten für Marktanreize geprüft werden, um die Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten voranzubringen. Die globale Gesundheit ist ein Schwerpunkt der deutschen G20-Präsidentschaft. Damit unterstreicht Deutschland unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel einmal mehr, dass die globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres Landes geworden ist. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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AOK-Chef Hermann: Grenzen der Pflege aufbrechen

Am heutigen Montag informiert sich Ingrid Fischbach, neue Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, während eines ihrer ersten Termine im neuen Amt bei der AOK Baden-Württemberg über den aktuellen Umsetzungsstand der Pflegereform PSG II. „Wir wissen, dass eine sorgfältige Information und Aufklärung durch die Pflegekassen unverzichtbar sind, damit die Verbesserungen der Pflegereform bei den Betroffenen Wirkung entfalten können“, so die Pflegebevollmächtigte und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit. „Daher haben wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II auch den Pflegekassen die notwendige Zeit gegeben, diese Herausforderungen meistern zu können.“ Diesen Herausforderungen trage die AOK Baden-Württemberg in besonderer Weise Rechnung. Gastgeber Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zieht ein erstes positives Fazit der Pflegereform: „Die Situation der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen hat sich seit dem Start der Neuen Pflege im Januar 2017 spürbar verbessert. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die zuhause gepflegt werden.“ Weiteren Handlungsbedarf sieht er allerdings im stationären Bereich. Vor allem die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege sowie zwischen Pflege und Rehabilitation müssten im Interesse der Versicherten deutlich flexibler gestaltet werden, so der Chef der größten Kranken- und Pflegekasse im Südwesten weiter. „Wir wollen die Pflegeheime und damit unsere Versicherten als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen zurück in die Mitte der Gesellschaft holen“, umreißt Hermann das Ziel. Wie dies konkret aussehen könne, zeigten praxisnahe Projekte wie ORBIT oder das „stambulante“ Modell in der BeneVit-Einrichtung in Wyhl am Kaiserstuhl, über die sich auch die neue Pflegebevollmächtigte Fischbach bei ihrem Besuch in Stuttgart informieren ließ. Das Projekt ORBIT, das die AOK Baden-Württemberg mit dem Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg seit 2014 umsetzt, basiert auf der Idee der aktivierenden Pflege, die die vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten der zu Pflegenden durch ihre Einbeziehung in den Pflegealltag erhalten will. Ergänzt wird die aktivierende Pflege durch verschiedene auf den konkreten Bedarf des einzelnen abgestimmte Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie, die die Pflegekräfte nach Abschluss der Therapie in den Pflegealltag übernehmen. Im Ergebnis kann diese rehabilitative Pflege die Mobilität, Selbstständigkeit und damit die Lebensqualität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt verbessern. „Damit Modelle wie ORBIT zur Regel werden, muss die neue Bundesregierung rehabilitative Elemente in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen“, fordert Hermann. Dass sich die Lebensqualität durch die Verschmelzung von stationärem Wohnen und ambulanten Wahlleistungen steigern lässt, zeigt sich im Modellprojekt in Wyhl am Kaiserstuhl, das der Heimbetreiber BeneVit gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg umsetzt. Dort gestalten die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv den Tagesablauf mit und beteiligen sich – je nach individuellen Fähigkeiten – an den anfallenden Hausarbeiten wie dem Zubereiten der Mahlzeiten oder dem Zusammenfalten der Wäsche. Laut der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch die Duale Hochschule Stuttgart hat sich bei 34 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner der Gesundheitszustand seit Projektstart verbessert, bei 45 Prozent blieb er zumindest stabil. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Gesetze und Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat heute fünf Gesetzen und drei Verordnungen, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend verantwortlich ist, zugestimmt. Damit hat das BMG in der laufenden 18. Wahlperiode 28 Gesetze und bisher rund 40 Verordnungen zum Abschluss gebracht. Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)  Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht. Das Schulgeld wird grundsätzlich abgeschafft. Eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es ein Pflegestudium geben. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Pflegeberufereformgesetz   Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten  Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, ein elektronisches Melde- und Informationssystem zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich werden die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit. Das elektronische Melde- und Informationssystem soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Die Meldepflichten bei Häufungen von Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Die Leitung einer Kita wird verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung nicht vorgelegt haben. Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden. Beim Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Das BMG kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen, dass Personen, die nach Deutschland einreisen und wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte schwerwiegende übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, ein ärztliches Zeugnis darüber vorweisen müssen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte solcher Krankheiten vorliegen. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Die wichtige Rolle des Robert Koch-Instituts im Bereich des internationalen Gesundheitsschutzes wird gesetzlich verankert. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung spätestens bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für solche Krankenhausbereiche festzulegen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung zustande kommen, wird das BMG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 durch eine Rechtsverordnung ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Der Pflegezuschlag, den Krankenhäuser seit diesem Jahr zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung erhalten, wird ab 2019 von bisher 500 Millionen Euro mit den Mitteln des Pflegestellen-Förderprogramms auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/EpiMod-Gesetz   Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen  Für Personen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, wird ein Auskunftsanspruch festgelegt. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information wird ein bundesweites zentrales Samenspenderregister geschaffen. In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert. Umfassende Regelungen, wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege, gewährleisten einen hohen Datenschutzstandard. Durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen. Damit wird der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt. Auch Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes durch heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Abstammung zu erfahren. Hierfür werden die entsprechenden Einrichtungen verpflichtet, noch vorhandene personenbezogene Angaben des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende insgesamt 110 Jahre aufzubewahren. Das Gesetz tritt 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter:  www.bundesgesundheitsministerium.de/Samenspenderregister Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften  Die Mittel für die finanziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ werden auf Dauer gesichert. Ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Das Gesetz enthält zudem fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem werden gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten können Ärzte künftig darüber hinaus pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des Datenschutzes übermitteln. Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung verschärft das Gesetz die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, die vertraglich vereinbarte Personalaus
stattung im stationären Bereich und die zu Grunde gelegte Bezahlung des Pflegepersonals sicherzustellen. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden mit dem Gesetz zudem Details zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Bewertungsausschuss und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zum gesetzlichen Auftrag des G-BA zur Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren für den Krankenhausbereich, zum Entlassmanagement in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, zu Saisonarbeitnehmern in der verpflichtenden Anschlussversicherung, zu Darlehensaufnahmen von Eigeneinrichtungen der Krankenkassen und zur Wählbarkeit in die Verwaltungsräte der Krankenkassen geregelt. Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter  www.bundesgesundheitsministerium.de/Gesetz-Blut-Gewebezubereitungen Gesetz zur Ratifikation des Protokolls zur […]

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Muster-Auftragsverarbeitungs-Vertrag für das Gesundheitswesen auf die Datenschutz-Grundverordnung angepasst

Im Rahmen einer Zusammenarbeit haben fünf Verbände aus dem Gesundheitswesen gemeinsam die bisherigen Empfehlungen zur Datenverarbeitung im Auftrag an die aktuellen, durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung veränderten rechtlichen Anforderungen angepasst. Zusätzlich wurde ein Hinweis-Papier zum Umgang mit bereits bestehenden Datenverarbeitungs-Verträgen erstellt.  Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 24. Mai 2016 und deren Wirksamwerden am 25. Mai 2018 gelten ab diesem Datum hinsichtlich der Auftragsverarbeitung (AV) die Regelungen der DS-GVO unmittelbar in Deutschland. Diese lösen die nationalen Regelungen für die Datenverarbeitung im Auftrag ab. Auch die Anforderungen an die datenschutzrechtlichen Inhalte von Auftragsverarbeitungs-Verträgen (AV-Verträgen) wurden im Rahmen der DS-GVO festgelegt. Diese entsprechen weitestgehend dem jetzigen deutschen Recht, jedoch gibt es Abweichungen, die bei zukünftigen Vertragsabschlüssen zu beachten sind. Beispielsweise werden neben begrifflichen Änderungen die Anforderungen an die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, an die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie an die Unterstützung des Auftraggebers (neu „Verantwortlichen“) durch den Auftragnehmer (neu „Auftragsverarbeiter“) geändert bzw. spezifiziert. „Die Regelungen der DS-GVO gelten nicht nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sondern auch für alle schon vorhandenen und noch laufenden Verträge. Das bedeutet, dass die verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen und Krankenhäuser, die Verträge, die sie mit ihren Dienstleistern abgeschlossen haben, auf ihre Konformität mit den Anforderungen der DS-GVO überprüfen sollten und gegebenenfalls die Verträge abändern müssen. In diesem Kontext fungieren die Leistungserbringer als Dateninhaber und müssen sich im Klaren sein, dass sie bei Nicht-Einhaltung der datenschutzrechtlichen Standards unbeschränkt haftbar gemacht werden können. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit DKG, BvD, GMDS und GDD zusammengesetzt und eine Hilfestellung für unsere Kunden erarbeitet“, erläutert Katrin Keller, zuständiger Vorstand für Datenschutz und IT-Sicherheit im bvitg. Für ihr umfassendes Werk haben die Verbände hierzu einen kommentierten Muster-AV-Vertrag entworfen, der auf die besonderen Belange des Gesundheitswesens eingeht: „Der Mustervertrag hilft den Datenschutzbeauftragten aller beteiligten Unternehmen – in Arztpraxen, Krankenhäusern und bei IT-Herstellern – eine rechtssichere Datenverarbeitung zu bewerkstelligen“, erklärt Nikolaus Schrenk, Vorstand des BvD. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum begrüßt die gemeinsam erarbeitete Fassung: „Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung“, so Baum. Für die Krankenhäuser sei der aktualisierte Mustervertrag eine große Hilfestellung, um das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen so weit wie möglich sicher und praxisgerecht umzusetzen. Den Muster-Vertragstext finden Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv-vertrag.php Alles rund um den Umgang mit Altverträgen erhalten Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv_altvertraege.php Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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Vernetzung im Labor von morgen – Industrieverband SPECTARIS evaluiert universelle Schnittstellenstandards und Datenformate

Auf der gemeinsamen Suche nach einer Lösung für die Vernetzung und die Kommunikation von Laborgeräten kamen die Mitglieder des SPECTARIS-Fachverbandes Analysen-, Bio- und Labortechnik am 14. Juni 2017 bereits zum dritten Mal in Berlin zusammen. Die Vision der sogenannten „Projektgruppe Schnittstellen“ ist die vereinfachte Integration verschiedener Geräte von unterschiedlichen Herstellern in zentrale Monitoring- und Steuerungssysteme der Kunden. Zur Standortbestimmung jedes einzelnen Unternehmens und der Projektgruppe führte SPECTARIS eine Umfrage zu den Anforderungen der Laborgeräteindustrie unter seinen Mitgliedern durch. Als Ziele einer Vernetzung gaben die Teilnehmer hauptsächlich die Kommunikation mit anderen Geräten, die Datenarchivierung und Dokumentation sowie das Anstoßen und Monitoring von automatisierten Prozessen an. Zum Status Quo setzen die Hersteller zum Großteil auf altgediente Standards wie die in Branchenkreisen bekannten „RS-232“ oder „4-20mA“. „USB“ und „Ethernet“ finden bereits jetzt, aber auch in der Planung für zukünftige Schnittstellen, häufig Anwendung. Für Neuentwicklungen hat der Standard „RS-232“, dem Ergebnis der Umfrage nach, ausgedient. Der Planungshorizont für den Einsatz neuer Schnittstellen bewegt sich mehrheitlich im Korridor von einem bis drei Jahren. Eine automatisierte Laborinfrastruktur setzt sich zumeist aus vielen hochspezialisierten Komponenten und Modulen unterschiedlicher Hersteller zusammen. Die Möglichkeit der Vernetzung dieser Einheiten wird zunehmend wichtiger und ist damit für die Hersteller von Laborgeräten essenziell für eine gute Positionierung auf dem Markt. SPECTARIS organisiert aus diesem Grund regelmäßige Treffen, um gemeinsam eine gute Lösung für die Laborindustrie zu finden. Ein erster Schritt dabei war, sich ein genaueres Bild über bereits existierende Lösungen in der Industrie wie „OPC Unified Architecture“ und „SiLA“ zu machen sowie Industrie 4.0-Überlegungen und Lösungen aus anderen Branchen einzubeziehen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach zur neuen Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach in das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen. Sie übernimmt das Amt von Karl-Josef Laumann, der in Nordrhein-Westfalen zum Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ernannt worden ist. Die 60-jährige Fischbach gilt als ausgewiesene Gesundheits- und Sozialpolitikerin und ist seit fast 20 Jahren Bundestagsabgeordnete im Deutschen Bundestag. Fischbach wird die neue Aufgabe mit viel Erfahrung und Leidenschaft angehen: „Das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten ist eine wichtige und spannende Aufgabe. Aufgrund meiner Erfahrungen in den unterschiedlichen Bereichen werde ich mich dafür einsetzen, die Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu stärken. Wir brauchen informierte Patienten und dafür vor allem mehr Transparenz in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung. Selbstverständlich muss der gesetzlich verankerte Leistungszugang für alle gesichert sein: Es kann nicht sein, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren nicht so wie vom Gesetzgeber gewollt genehmigt, sondern viel zu häufig abgelehnt werden. Die kürzlich veröffentlichte IGES-Studie zu den Leistungsbewilligungen und Leistungsablehnungen durch die Krankenkassen hat erschreckenderweise gezeigt, dass 72 Prozent der Mütter und Väter mit ihrem Widerspruch erfolgreich waren. Der Großteil der Anträge wird also zunächst einmal abgelehnt, obwohl der Anspruch berechtigt ist. Dies gilt ebenso bei der Verordnung von Rehabilitation für ältere Menschen. Frühzeitige Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern. Eindeutig ausbaufähig sind Reha-Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung. Derzeit bekommen hier nur zwei von 100 Pflegebedürftigen eine Empfehlung für Rehabilitation. Erstaunlich ist, dass laut der bereits erwähnten IGES-Studie die Krankenkassen bis zu zwei Drittel aller Reha-Anträge erst nach Widerspruch genehmigen. Hinzu kommt, dass jeder in der Lage sein muss, seinen Anspruch auf Reha oder andere Gesundheitsleistungen ohne fremde Hilfe durchzusetzen – unabhängig von Bildung oder individueller Gesundheitskompetenz. Deshalb möchte ich in einer Studie die Tätigkeit von Lotsen untersuchen lassen, die bestimmte Patienten durch unser kompliziertes Gesundheitssystem begleiten. Wir sollten überlegen, wie solche Patientenlotsen für bestimmte Personengruppen fest im GKV-System verankert werden können. Auch macht mir die Heilmittelversorgung zunehmend große Sorgen. Denn vielerorts werden in Deutschland nicht nur Fachärzte und Pflegekräfte knapp, sondern auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. In meinem Heimatland NRW kommen auf einen Physiotherapeuten schon rund zweieinhalb Stellenangebote. Und die Schülerzahlen für einige Heilmittelberufe gehen deutlich zurück. Damit Patienten auch künftig gut versorgt sind, sollten wir die Gesundheitsfachberufe dringend attraktiver machen und aufwerten. Heilmitteltherapeuten sind keine Handlanger, sondern qualifizierte Fachkräfte, die fair bezahlt werden und mit Ärzten auf Augenhöhe arbeiten müssen.“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ich freue mich, dass mit Ingrid Fischbach eine erfahrene Gesundheits- und Sozialpolitikerin die wichtige Aufgabe der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigen übernimmt und die gemeinsam erreichten Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige weiter kraftvoll vorantreiben wird. Mit Ingrid Fischbach erhalten die Patienten, Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine starke Stimme. Karl-Josef Laumann danke ich für seine herausragende Arbeit in den letzten Jahren.“ Der bisherige Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, begrüßt die Ernennung von Fischbach ebenfalls: „Ich wünsche Ingrid Fischbach viel Freude und vor allem Durchsetzungskraft in diesem wichtigen Amt für die Belange der Patienten und Pflegebedürftigen. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, aber es gibt an vielen Stellen unseres Gesundheitssystems noch Luft nach oben, wenn man das Ziel, dass die Patienten in unserem Gesundheitssystem im Mittelpunkt stehen sollen, wirklich umsetzen möchte.“ Fischbach, 1957 in Wanne-Eickel geboren, ist seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2001 bis 2005 war sie stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2005 bis 2009 Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 2007 bis 2009 war sie Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2009 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fischbach ist verheiratet und hat eine Tochter. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.patientenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Dr. Karl Blum und Gabriele Gumbrich neue Vorstände des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Dr. Karl Blum und Gabriele Gumbrich wurden als neue Vorstände des Deutschen Krankenhausinstituts e.V. (DKI) berufen. Sie lösen den bisherigen Vorstand Dr. med. Andreas Weigand ab, der zur KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH wechselt. Weiterhin wird das Institut durch den seit Ende 2015 amtierenden Präsidenten des Kuratoriums des Deutschen Krankenhausinstituts, Wolfgang Pföhler, repräsentiert. Die DKI GmbH, als Tochtergesellschaft des DKI e. V. wird künftig von Gabriele Gumbrich geleitet. Mit Blum und Gumbrich übernehmen zwei langjährige Mitarbeiter die Leitung des DKI e.V. Beide sind seit 1994 für das DKI tätig, Dr. Karl Blum als Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Gabriele Gumbrich als Geschäftsführerin der Deutsches Krankenhausinstitut GmbH und Leiterin des Geschäftsbereichs Qualifikation. Mit der Ernennung von Blum und Gumbrich soll vor allem die Kombination von Expertisen aus der DKI-Forschung und DKI-Beratung verstärkt werden. Gumbrich: „Krankenhäuser, die wir beraten, erhalten nicht nur Unterstützung bei der Analyse und/oder Implementierung ihrer Prozesse, sondern auch bei der Erfolgsmessung ihrer Veränderungsmaßnahmen.“ Neue Wege geht das DKI auch in der Forschung. Blum: „Neben der bewährten Krankenhausforschung für unsere Träger und die Krankenhäuser wollen wir künftig die sektorübergreifende Forschung intensivieren. Zu diesem Zweck setzen wir verstärkt auf Kooperationen mit Projektpartnern und Einrichtungen aus anderen Bereichen.“ Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) in Düsseldorf ist seit über 60 Jahren eine fest etablierte Größe im deutschen Gesundheitswesen und das einzige Unternehmen der Branche, das Forschungs-, Krankenhausberatungs- und Fortbildungsleistungen aus einer Hand anbietet. Träger des DKI sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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RESIST – Antibiotika bewusst anwenden – Resistenzen vermeiden

„Antibiotika bewusst verschreiben und einnehmen“, darum geht es in dem neuen Versorgungsprogramm RESIST, das der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Innovationsfonds entwickelt hat. Seit dem 1.7.2017 können sich Ersatzkassen-Versicherte der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK in den KV-Bezirken Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt im Rahmen des Versorgungsprogramms RESIST von einem Haus-, Kinder-, HNO-Arzt oder einem Facharzt für Innere Medizin speziell beraten lassen. Bislang haben 600 Ärzte ein spezielles Online-Schulungsprogramm abgeschlossen, um das Konzept in den Praxisalltag zu integrieren – zum Start der Atemwegssaison im Herbst werden es etwa 3000 sein. Etwa eine Million Ersatzkassen-Versicherte werden so bis zum 30. Juni 2019 von RESIST profitieren. Im Anschluss daran wird entschieden, ob das Projekt in die Regelversorgung übernommen wird. „Unser Ziel ist es, Ärzte und Patienten zu einem sensibleren Umgang mit Antibiotika zu bewegen und dadurch die Qualität der Versorgung zu verbessern“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Auch wenn Deutschland bei den Antibiotika-Verordnungen im europäischen Vergleich im unteren Drittel liegt, mit circa 38 bis 40 Millionen Verordnungen pro Jahr, ist das immer noch zu viel. Laut dem Antibiotika-Report der DAK-Gesundheit aus 2014 sind schätzungsweise 30 Prozent aller Antibiotika-Verordnungen unnötig.“ Dies gilt insbesondere für Atemwegserkrankungen, denn viele Antibiotikarezepte werden wegen eigentlich harmlosen Atemwegsinfekten ausgestellt. Da diese jedoch zu 90 Prozent von Viren ausgelöst werden, sind Antibiotika auch deshalb meist wirkungslos. Zudem steigt das Risiko von Resistenzbildungen. Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor der Universitätsmedizin Rostock, erklärt das so: „Oft spielt die von Ärzten empfundene Erwartungshaltung der Patienten eine Rolle. Manche Patienten denken z. B., dass sie mit einem Antibiotikum schneller wieder gesund werden. Die Erwartungshaltung der Patienten wird aber häufig überschätzt. Auch werden aus der falschen Annahme heraus damit auf der ‚sicheren Seite‘ zu stehen, noch zu oft Breitspektrum-Antibiotika verordnet. Deutschland muss sich im internationalen Vergleich in Bezug auf einen rationalen Umgang mit Antibiotika in der ambulanten Versorgung aber nicht verstecken. RESIST schafft hier den Rahmen, noch besser zu werden.“ Das Projekt RESIST setzt auf Aufklärung und auf die Arzt-Patienten-Kommunikation. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, sagt: „Besonders begrüße ich es, dass das Projekt nicht nur auf die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen zielt, indem wir Ärzte unser Verordnungsverhalten überdenken und parallel die Patienten sensibilisieren, sondern dass wir mit RESIST auch das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch fördern. Dementsprechend setzt RESIST eine Behandlungssituation voraus, in der eine ausführliche Beratung nötig ist. Dieser Ansatz ist richtig und sollte zielstrebig verfolgt werden.“ Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Das Projekt RESIST wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und zwar durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Erste Ergebnisse sollen Ende 2019 vorliegen. Patienten aus den genannten Regionen sollten sich bei ihren Ärzten erkundigen, ob sie an dem Projekt teilnehmen. Interessierte Ärzte, die an dem Projekt teilnehmen wollen, sollten sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des vdek

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weiter.gehen: Positionen der AOK zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017

„Den Wettbewerb um die beste Versorgung gewinnt man nicht mit Trippelschritten, sondern mit umfassenden und tiefgreifenden Reformen. Deshalb müssen wir den Trend unbedingt umkehren und den Krankenkassen wieder mehr Gestaltungsspielraum zukommen lassen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung der gesundheitspolitischen Positionen der AOK zur Bundestagswahl 2017. „Wozu wir diesen Raum nutzen wollen, zeigen wir mit unserem Positionspapier, das den passenden Titel ‚weiter.gehen‘ trägt.“ Eines der wichtigsten Handlungsfelder bleibt laut AOK die Qualitätsoffensive im Krankenhaus. Litsch verweist auf die rund 10 Milliarden Euro, die die Kliniken bis 2020 zusätzlich erhalten. „Dieses Geld stammt von den Beitragszahlern und muss in besserer Versorgung der Patienten ankommen.“ Um die Patienten vor schlechter Behandlungsqualität im Krankenhaus zu schützen, gebe es nur eine Antwort. Und die lautet, dass die Krankenkassen diese Leistungen gar nicht mehr finanzieren“, so Litsch. „Um bessere Qualität umsetzen zu können, brauchen wir mehr Vertragsmöglichkeiten außerhalb der kollektiven Regelversorgung.“ Mehr Spielraum bräuchten die Gesetzlichen Krankenkassen auch bei der Arzneimittelversorgung. Litsch: „Weil Leistungserbringer um ihre Margen fürchteten, wurden die kassenindividuellen Verträge für Krebsmedikamente und Impfstoffe aufgehoben und damit die Chance auf eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Arzneimittelversorgung vertan. Diese Einschränkungen sollten rückgängig gemacht werden.“ Erst mit regionalen Verträgen könne der Versorgungsbedarf bestmöglich ausgefüllt werden. Für die nächste Wahlperiode müsse es ein deutliches Bekenntnis der Politik zum Wettbewerb um die beste Versorgung geben, fordert auch Jens Martin Hoyer, Stellvertretender Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Voraussetzung dafür sei die systematische Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), mit der sich die Politik ebenfalls auseinandersetzen müsse. „Eine wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen ist der beste Weg, denn viele der zur Zeit vorliegenden Änderungswünsche sind zwar kassenarten- und kassenindividuell nachvollziehbar, ordnungspolitisch aber Unfug“, so Hoyer. Sie hätten nur das Ziel, Geld aus dem Gesundheitsfonds so zu verteilen, dass die eigene Krankenkasse beziehungsweise Kassenart mehr und die Wettbewerber weniger Zuweisungen erhielten. „Wer Volkserkrankungen wie Diabetes aus dem Ausgleich verbannt, fördert ein längst vergangenes Geschäftsmodell, das junge und gesunde Versicherte bevorzugt. Besser und zielführender ist es, alle Krankheiten im Finanzausgleich zu berücksichtigen.“ In der Diskussion um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA heiße es häufig, dass der Finanzausgleich zu einem verzerrten Wettbewerb führen würde und verantwortlich für unterschiedliche Deckungsbeiträge sowie Überschüsse sei. „Doch die Überschüsse der AOK sind nicht auf den Morbi-RSA zurückzuführen, sondern in erster Linie auf einen effizienten Mitteleinsatz“, sagt Jens Martin Hoyer. Über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg habe die AOK Anstrengungen unternommen und sich Wettbewerbsvorteile erarbeitet. Die Leistungsausgaben der AOK hätten sich seit 2010 kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt entwickelt. Allein 2016 entspreche das 1,1 Milliarden Euro weniger Ausgaben als bei der Konkurrenz. Für die nächste Legislatur gesetzt sei auch das Thema Digitalisierung, so der Vorstandsvorsitzende Litsch. Allein mit dem jüngsten E-Health-Gesetz werde die zugesagte umfassende Vernetzung von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern 2018 nicht gelingen. Wichtige Anwendungen wie die Patientenakte blieben weiter auf der Strecke, weil die Entscheidungsstrukturen der Telematik nicht funktionierten und falsche Richtungsentscheidungen getroffen würden. „Der Gesetzgeber setzt nicht auf Patientensouveränität. Medizinische Daten der Behandlungsdokumentation dürfen nur in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken eingesehen werden. Nach unserer Ansicht sollten Versicherte aber einen direkten und einfachen Zugriff auf die geplante Patientenakte bekommen, sodass sie ihre Daten am Ort ihrer Wahl lesen und kommentieren können.“ Das geplante Patientenfach sei hierfür keine geeignete Lösung. Patienten vor den eigenen Daten „schützen“ zu wollen, zeuge von einem seltsamen Verständnis von Datenschutz. Litsch verweist auf das digitale Gesundheitsnetzwerk, das die AOK entwickele und im ersten Schritt eine digitale Patientenakte vorsehe. Bei den jetzt schon möglichen digitalen telemedizinischen Anwendungen drückt die AOK aufs Tempo: „Mit ihrem Einsatz können wir der bestehenden Über- und Unterversorgung im Gesundheitswesen entgegenwirken. Das derzeit geltende Fernbehandlungsverbot ohne ärztlichen Erstkontakt hemmt aber den Ausbau telemedizinischer Leistungen und lässt viel von diesem Potential ungenutzt. Wir plädieren daher für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots“, so Litsch. Über die Positionen der AOK zur Bundestagswahl 2017 können Sie sich auf www.gesunde-wahl.de und unter #weitergehen informieren.

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