KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Dabei wurde auch eine Lösung für die einmalig zu verhandelnde Konvergenzregelung gefunden. Das Honorar steigt in der Summe um rund 176 Millionen Euro. Davon entfallen gut 64 Millionen Euro auf den Konvergenzbetrag, also die basiswirksame Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Diese lange von den Niedergelassenen und der KV Nordrhein geforderte Anpassung wurde durch den im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) neu gefassten Paragrafen 87a Absatz 4a SGB V möglich und war Bestandteil der Verhandlungen für das Jahr 2017. „Die Verhandlungen waren schwierig und lang – das Ergebnis aber kann sich sehen lassen und ist eine gute Nachricht für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie die ambulante Versorgung in Nordrhein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Obwohl wir bei den Verhandlungen zur Konvergenz durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Beweispflicht einen strukturellen Nachteil zu kompensieren hatten, haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt.“ „Die zusätzlichen Mittel werden aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen verwendet, also beispielsweise in die Finanzierung förderungswürdiger Leistungen fließen“, betont Dr. med. Carsten König, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Die Erhöhung wird nicht über mehrere Jahre verteilt, sondern direkt ab 2017 in voller Höhe wirksam. Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, ist aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Wir investieren einen hohen Betrag in die Zukunftsfähigkeit, in den Ausbau und die Verbesserung der ambulanten Versorgung. Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt. Die Einigung zeigt, dass die nordrheinische Selbstverwaltung auch bei schwierigen Themen handlungsfähig ist.“ „Die Ersatzkassen bewerten das Ergebnis als einen guten Kompromiss“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen in NRW. „Wir erwarten, dass das zusätzliche Geld die medizinische Versorgung noch verbessert und damit den Versicherten zugutekommt.“ Inklusive des Konvergenz-Betrags beläuft sich die Steigerung der nordrheinischen Gesamtvergütung für das vergangene Jahr auf rund 120 Millionen Euro. Die Umsetzung der Bundesvorgabeninklusive der Anhebung des regionalen Punktwerts um 0,9 Prozent sowie die Berücksichtigung der Veränderungsraten bei Morbidität und demographischer Entwicklung führen zu einem anteiligen Zuwachs von rund 48 Millionen Euro. Ebenfalls um 0,9 Prozent angehoben (etwa acht Millionen Euro) werden für 2017 die Mittel der extrabudgetären nach Punkten bewerteten EBM-Leistungen. Zudem wurde die Fortsetzung der Einzelleistungsvergütung (EGV),der Zuschläge beim Ambulanten Operieren und des Zentrumsvertrages sowie zahlreicher Sonderverträge in Nordrhein konsentiert. Die Verhandlungen für das Jahr 2018 summieren sich auf ein Plus von mehr als 56 Millionen Euro für die ambulante Versorgung. Die Steigerungen beim regionalen Punktwert, der Veränderungsrate sowie bei der EGV belaufen sich für dieses Jahr auf zusammen rund 55 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 1,5 Millionen zur rückwirkenden Vergütung des im Jahr 2015 nicht vorhersehbaren Anstiegs des ambulanten Behandlungsbedarfes. Die geltenden Vereinbarungen zu Einzelleistungsvergütung, den Zuschlägen beim Ambulanten Operieren und zum Zentrumsvertrag sowie die Sonderverträge werden uneingeschränkt weitergeführt. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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DKG: Schließung von Krankenhäusern führt zu Versorgungslücken für die Patienten

Zu dem Gutachten „Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Beitrag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung „So zocken Krankenhäuser bei Patienten ab“ erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Hier findet ein unverantwortliches Schlechtreden der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter statt. Weder die aus statistischen Zahlen abgeleiteten Vermutungen der Bertelsmann Stiftung über nicht notwendige Leistungen, noch die im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF behaupteten Überkapazitäten lassen solche unqualifizierten Bewertungen der Leistungen der Krankenhäuser zu. Tatsache ist, dass wir in Deutschland ein gutes stationäres Versorgungssystem haben, das die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu relativ günstigen Kosten gewährleistet. Die Fallkosten in den deutschen Krankenhäusern sind deutlich niedriger als in vielen Ländern mit ähnlich qualifizierten Krankenhausversorgungssystemen. Tatsache ist ebenso, dass in immer mehr medizinischen Versorgungsbereichen und in immer mehr Regionen eher Engpässe als Überkapazitäten im Krankenhausbereich existieren. Das ist im Frühjahr als durch die Grippewelle hundertfach Patienten auf den Gängen versorgt werden mussten ebenso deutlich geworden wie die zunehmenden Meldungen über Zugangsprobleme zu Geburtsabteilungen. Gerade im ländlichen Raum sind die Krankenhäuser zunehmend in der Verantwortung auch für die ambulante Versorgung und die Notfallversorgung der Bevölkerung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kommen dort ihrem Sicherstellungsauftrag längst nicht mehr nach. Die Propagandisten einer hochgradigen Zentralisierung der stationären Versorgungsstrukturen verkennen den hohen Stellenwert der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Das Beispiel der dänischen Zentrierung ist lediglich gut für den Beweis, dass viele Milliarden Euro an Investitionen auch im deutschen Gesundheitswesen erforderlich sind. Diese müssten aus den Steuerhaushalten, wie es das Gesetz vorsieht, aufgebracht werden. Wenn die Bundesländer die im Gesetz vorgesehene Investitionsmittelbereitstellung weiterhin nicht gewährleisten können, dann muss die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch Bundesmittel beendet werden. Hier und nicht bei den Krankenhäusern sind die Defizite festzustellen – darauf sollte sich der Beirat beim BMF dann auch konzentrieren, statt den Refrain von der durch Fakten nicht belegten These der Über- und Fehlversorgung neu anzustimmen. In keiner Weise besser würde die Versorgung über Selektivverträge in den Händen der Krankenkassen. Medizinische Daseinsvorsorge muss politisch verantwortet bleiben. Es wäre eine Bankrotterklärung der Politik, diese zentrale Verantwortung auf die Krankenkassen zu übertragen. Wer auf Zentralisierung und Selektivverträge setzt, riskiert große Versorgungslücken und Wartelisten für die Patienten, wie wir sie aus anderen Ländern kennen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BVKJ: Zukunft der pädiatrischen Versorgung in Deutschland gefährdet

Eltern, die keinen Kinder- und Jugendarzt mehr für ihr Kind finden oder die monatelang auf einen Untersuchungstermin warten müssen – längst keine Seltenheit mehr auf dem Land und auch in Städten. In Deutschland herrscht inzwischen deutlich spürbar ein Kinder- und Jugendärztemangel. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) appelliert daher an die Gesundheitsminister der Länder, endlich die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Wenn sich ab morgen in Düsseldorf die Gesundheitsminister der Länder in Düsseldorf treffen, muss das Thema „Kinder- und Jugendärztemangel“ ganz oben auf die Agenda! Viel zu lange hat die Politik untätig zugeschaut, wie immer weniger Kinder- und Jugendärzte immer mehr Kinder und Jugendliche versorgen. Die Fakten: Wir haben erfreulicherweise seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg der Geburtenrate. Allein 2016 wurden 776.883 Kinder in Deutschland geboren, 18,7 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Krankheiten, die früher in der Kinderklinik behandelt wurden, werden heute ambulant behandelt. Wir versorgen immer mehr chronisch kranke Kinder und Jugendliche und eine wachsende Zahl von Patienten mit sozial bedingten Entwicklungsstörungen. Auch das System der Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wird immer umfangreicher. Die Zahl der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte hat mit diesen Entwicklungen nicht Schritt gehalten – ein Fehler der starren Bedarfsplanung. Wir haben also zu wenig Kinder- und Jugendärzte. Unser Berufsstand ist zudem überaltert: Derzeit verabschiedet sich ein großer Teil unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand und in den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in Rente gehen. Wo sich überhaupt noch Nachfolger finden, sind diese nicht mehr bereit, 60 Wochenstunden und mehr zu arbeiten. Wie die Politik die Pädiatrie zukunftsfest machen kann Wir brauchen eine neue, bessere und flexiblere Bedarfsplanung. Kinder- und Jugendarztpraxen müssen dort sein, wo Eltern sie brauchen, vor allem in den dicht besiedelten Großstadtvierteln oder auch auf dem Land. Wo es zu wenige Kassensitze gibt, müssen mit neuen Budgets neue Sitze geschaffen werden! Wir brauchen eine Aufhebung der starren Budgetgrenzen. Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, mehr zu arbeiten, müssen dafür auch entsprechende Honorare bekommen! Wir brauchen außerdem auch mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss ebenfalls entsprechend vergütet werden. Im Studium: Wir brauchen deutlich mehr Ausbildung in Pädiatrie. Kinder- und Jugendheilkunde als Teil der Primary Care muss genau wie Allgemeinmedizin zu vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“werden. In der Weiterbildung: Wir brauchen auch wie bei den Allgemeinärzten die finanzielle Förderung der Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen. Hierzu hat der BVKJ ein Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern bereits übersendet. Wir bitten die Gesundheitsminister dringend: Nutzen Sie Ihre Konferenz in Düsseldorf, um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft zu sichern, denn unsere Kinder und Jugendlichen warten nicht mit dem Aufwachsen und wir Kinder- und Jugendärzte arbeiten heute schon am Limit.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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DKG zur Studie der Bertelsmann Stiftung: Statistiken greifen zu kurz

Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zu Knieprothesen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Es gibt kaum einen Bereich der operativen Leistungen, der so intensiv zwischen behandelnden Ärzten und Patienten geklärt wird, wie die Endoprothetik. Hier greift ein Mehraugenprinzip. Zudem besteht immer die Möglichkeit, Zweitmeinungen einzuholen. Patienten mit Knieproblemen haben in der Regel einen langen Leidensweg hinter sich, ehe operiert wird. Statistische Auswertungen greifen hier zu kurz. Entscheidend ist die individuelle Situation der Patienten. Denn der Wunsch nach Mobilität und Schmerzfreiheit nimmt in unserer Gesellschaft weiter zu. Anhand statistischer Werte wird mit dieser Studie aber auch versucht, den Anschein einer stationären Überversorgung zu erwecken. Die pauschale Verdächtigung, die Krankenhäuser würden aus nichtmedizinischen Gründen Patienten operieren, hat keine Grundlage. Analysen auf Makroebene helfen nicht weiter und verkennen die Realität. Frau Dr. Mohn hat Recht, statistisch ist das nicht zu erklären. Nur der Blick in die Krankenakte hilft weiter. Die Krankenhäuser helfen Patienten, die Statistik hilft nicht.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen

Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 20. und 21. Juni 2018 darüber verständigen, dass Arzneimittelrabattverträge für Generika bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln zukünftig nur noch mit mehreren Vertragspartnern möglich sein sollen. Begründet wird dies vor allem mit einer höheren Versorgungssicherheit für die Patienten. Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hält jedoch dagegen: „Die zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne, und die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten.“ So habe die AOK mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter erhalten. Waren es 2006, dem Jahr vor der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nachweisen konnte. Versorgungssicherheit braucht Transparenz Die AOK unterstützt das Anliegen der Gesundheitsminister eine hochwertige, patientenorientierte und verlässliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sieht ebenfalls gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu begegnen. „Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins Hintertreffen“, ist Hermann sicher. „Darüber hinaus sind die Sanktionen unserer exklusiven Rabattverträge bei Lieferausfällen schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.“ Um noch rascher umfassend bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor. Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von Medikamenten muss auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden. Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin. „Bis heute hat die AOK rund 10 Milliarden Euro eingespart – ein Ergebnis, das seinen Grund auch in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat. Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil wir dieses Geld in die Versorgung investieren.“ Das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: „Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen Pharmakonzerne.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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DKG zum Fachkräftemangel und Investitionsstau in den Psychiatrien

Der Fachkräftemangel bildet mittlerweile auch in der stationären Psychiatrie eine zentrale Herausforderung. Dies ist das Ergebnis des aktuellen „Psychiatrie Barometers“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), einer jährlich durchgeführten Repräsentativbefragung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Fachabteilungen in Deutschland. Aktuell haben 45 Prozent der Einrichtungen Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu besetzen. Im Ärztlichen Dienst sind es sogar 63 Prozent. Besonders dramatisch ist die Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier konnte in den betroffenen Einrichtungen jede fünfte Arztstelle nicht besetzt werden. „Das Problem des Fachkräftemangels nimmt damit auch in der Psychiatrie besorgniserregende Ausmaße an. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erarbeitung einer Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Mindestanforderungen in Psychiatrie und Psychosomatik, sind die flankierenden Erhebungen des DKI zur Ist-Situation äußerst hilfreich und bei der Entwicklung der Mindestvorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zwingend zu berücksichtigen. Objektive Stellenbesetzungsunmöglichkeiten müssen akzeptiert werden, sonst kollabiert die Versorgung“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Zudem kommen laut DKI-Studie die Bundesländer ihrer finanziellen Verpflichtungen zur Vorhaltung der psychiatrischen Fachkrankenhäuser nicht ausreichend nach. Nur noch die Hälfte der Krankenhausinvestitionen wird hier aus öffentlichen Fördermitteln bestritten. Die andere Hälfte müssen die psychiatrischen Fachkrankenhäuser aus Eigenmitteln aufbringen. Die Erlöse der Kliniken reichen aber nicht aus, um den Investitionsbedarf zu decken. Drei von vier Psychiatrien in Deutschland sind deswegen nicht ausreichend investitionsfähig. Der DKG-Präsident machte deutlich, dass die Länder den Bedarf der Kliniken an Investitionsmitteln decken müssten. Gaß: „Die psychiatrischen Krankenhäuser brauchen ausreichende Investitionsmittel, um Qualität und Sicherheit der stationären Patientenversorgung weiterentwickeln zu können. In der Psychiatrie haben wir zum Teil eine lange Verweildauer, das konkrete Umfeld ist deshalb für diese Patienten von besonderer Bedeutung, auch für den angestrebten positiven Behandlungsverlauf.“ Die Ergebnisse des Psychiatrie Barometers 2018 beruhen auf der schriftlichen Repräsentativbefragung von psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie den Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen. Der aktuelle „Psychiatrie Barometer“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ist als Anlage beigefügt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende und Gernot Kiefer als Vorstand im Amt bestätigt. Beide Vorstände sind für weitere sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019. Mit dem Ende der laufenden Amtsperiode wird Johann-Magnus v. Stackelberg aus Altersgründen aus dem Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ausscheiden. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Amtszeit der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Herrn v. Stackelberg wird am 1. Juli 2019 beginnen. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: „Wir sind froh, dass wir Frau Dr. Pfeiffer und Herrn Kiefer für eine weitere Amtszeit gewinnen konnten. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, die Zusammenarbeit mit Herrn v. Stackelberg noch ein Jahr fortsetzen zu können, bevor er in den verdienten Ruhestand geht.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Telematikinfrastruktur: Gemeinsame Selbstverwaltung schafft Klarheit für Rollout

„Wir haben die dringend notwendige Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, erklärte heute Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. „Es ist an der Industrie, durch die Bereitstellung geeigneter Produkte dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, die notwendige technische Ausstattung rechtzeitig erhalten können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Die unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, getroffene Vereinbarung sieht in den Eckpunkten wie folgt aus: Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro. Die KBV und der GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen. Zur Erklärung: Die Anbindung an das sichere Gesundheitsnetz erfordert ein neues Gerät, den Konnektor. Er verbindet die Praxis-IT-Systeme über einen Internetanschluss mit der Telematikinfrastruktur. Beim Konnektor handelt es sich um eine Art Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. So müssen die Konnektoren von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Künftig keinen Vorsorgetermin mehr verpassen: Digitaler Assistent der BARMER erinnert Versicherte

Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Doch bei weitem nicht jeder Versicherte nimmt die kostenlosen Routine-Checks wahr. Ein neuer Service der BARMER hilft den Versicherten, dass sie keinen Termin mehr verpassen. So können sie ab sofort den Gesundheitsmanager als Teil der BARMER-Service-App nutzen, wenn sie im Mitgliederbereich „Meine BARMER“ angemeldet sind. „Der Gesundheitsmanager bietet dem Nutzer einen Überblick über alle anstehenden Vorsorgeuntersuchungen für sich selbst und die Familie. Das ist eine enorme Erleichterung, zumal man den Manager so einrichten kann, dass er an jede anstehende Untersuchung erinnert“, sagt Dr. Regina Vetters, Abteilungsleiterin der Digitaleinheit BARMER.i. Besonders junge Mütter wünschten sich eine Übersicht aller Untersuchungen für sich und ihre Kinder, um das Familienmanagement zu erleichtern. Viele Versicherte gehen nicht regelmäßig zur Vorsorge Eine hilfreiche Stütze ist der Gesundheitsmanager auch vor dem Hintergrund, dass viele Versicherte Vorsorgeuntersuchungen nicht oder nur lückenhaft wahrnehmen. So sind nach dem aktuellen BARMER-Arztreport nur rund 40 Prozent der Frauen und etwa elf Prozent der Männer im Jahr 2016 zur Krebsfrüherkennung gegangen. Dabei übernehmen die Krankenkassen für Frauen ab 20 Jahren jährlich den Vorsorgetest gegen Brustkrebs und ab 30 Jahren gegen Gebärmutterhalskrebs. Für Männer ab 45 gibt es den Prostata-Check. Zudem bestehen Vorsorgetests für Haut- und Dickdarmkrebs für beide Geschlechter. „Je später Krankheiten wie Krebs erkannt werden, desto schwerer sind sie heilbar. Daher möchten wir unsere Versicherten ermuntern, den Gesundheitsmanager zu nutzen, damit keine Vorsorgeuntersuchung im Alltagsstress aus Versehen untergeht“, sagt Vetters. Mehr als 30 Vorsorgeuntersuchungen im Blick Der Gesundheitsmanager bietet einen Überblick über mehr als 30 Vorsorgeuntersuchungen, die die Krankenkassen je nach Alter und Geschlecht der Versicherten übernehmen. Sie reichen von U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche über die Dentale Frühprävention bis hin zur Krebsvorsorge. Pressemitteilung der BARMER

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