Online-Selbsthilfeprogramm unterstützt bei Depressionen

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Störungen. Im Jahr 2015 gingen mehr als 540.000 Versicherte der AOK Bayern wegen Depressionen zum Arzt. Das entsprach fast zwölf Prozent der Versicherten. Zusätzlich zur medizinischen Behandlung bietet das interaktive Online-Selbsthilfeprogramm „moodgym“ Unterstützung. Es hilft Betroffenen, aber auch Gesunden bei der Vorbeugung und Linderung depressiver Symptome. Nutzer lernen negative Gedankenmuster zu erkennen und zu verändern, so dass sie besser mit belastenden Situationen umgehen können. Australische Wissenschaftler haben „moodgym“ basierend auf der kognitiven Verhaltenstherapie entwickelt. Die AOK hat die deutsche Version gefördert. Sie stammt vom Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health der Universität Leipzig. Das Trainingsprogramm besteht aus insgesamt fünf Bausteinen. Die Nutzung ist anonym und kostenfrei. Weltweit haben sich mehr als 1,1 Millionen Menschen für „moodgym“ registriert. Für die deutsche Version registrieren sich monatlich bis zu 3.000 Nutzer. Pressemitteilung der AOK Bayern

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BARMER-Arzneimittelrabattverträge: Zuschläge für die zehnte Tranche vergeben

Die BARMER hat die Zuschläge für die zehnte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Bezuschlagt wurden 137 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 150 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro. „Die Rabattverträge mit Generikaherstellern sind für die Krankenkassen bewährte Instrumente, um die Versorgungsqualität zu verbessern und gleichzeitig die Ausgaben zu steuern“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Kombination von Mehr- und Einpartnermodell Die jetzt bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter Wirkstoffe gegen Schmerzen und zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Diabetes. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter verstärkt auf das Mehrpartnermodell. Bei 121 Losen (81 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 29 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Für neun Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die neuen Verträge gelten ab 1. Oktober 2017 und enden am 30. September 2019. Pressemitteilung der BARMER

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Modellprojekt PRIMA zur Erprobung des Medikationsplans abgeschlossen

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Parallel sollte herausgefunden werden, wie Medikationspläne erstellt und eingesetzt werden sollten, um von Patienten, aber auch von Ärzten und Apothekern, akzeptiert zu werden und breite Anwendung zu finden. Dazu wurde jetzt das Modellprojekt PRIMA abgeschlossen, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurde. Die Abkürzung PRIMA steht für ‚Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung‘. „Wir haben zweierlei untersucht: Zunächst wollten wir wissen, wie gut Patienten diesen Medikationsplan verstehen“, sagte Studienleiter Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Anschließend haben wir untersucht, wie ein elektronischer Medikationsplan von Ärzten und Apothekern gemeinsam nach definierten Qualitätsstandards erstellt und fortgeschrieben werden kann.“ Im Rahmen von PRIMA wurden zunächst 40 Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, anhand eines strukturierten Interviews befragt. Schulz: „Die Ergebnisse waren eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Patienten will einen Medikationsplan und würde davon profitieren.“ In PRIMA wurde erstmals die Verknüpfung zwischen Arztpraxis- und Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt. Elf Paare aus je einem Arzt und einem Apotheker testeten den elektronischen Austausch von Medikationsplänen mit rund 200 Patienten. „Wir haben schnell gemerkt: Bei vielen Arzneimitteln unterscheiden sich die Angaben in der Arztpraxis-Software im Detail von denen der Apotheken. Da sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagte Schulz. „Arztpraxen- und Apothekencomputer können nur dann miteinander richtig kommunizieren, wenn sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dafür haben wir in PRIMA eine neues Daten-Austauschformat genutzt und verschiedene Standards festgelegt.“ Eine zentrale Erkenntnis aus PRIMA: Der Medikationsplan ist nur dann in die ambulante Routineversorgung integrierbar, wenn es eine technische Infrastruktur zum datenschutzkonformen Austausch zwischen Arztpraxen- und Apothekenverwaltungssystem gibt. Schulz: „Ein Medikationsplan, der die Patientensicherheit verbessern soll, muss fünf Qualitätskriterien erfüllen: Er muss aktuell und vollständig sein sowie kontinuierlich fortgeschrieben werden. Viertens ist die Bewertung der gesamten Medikation durch Arzt und Apotheker wichtig. Fünftens verstehen Patienten ihren Medikationsplan nur, wenn er ihnen erläutert wird und alle Angaben patientenfreundlich formuliert sind.“ Projektpartner in PRIMA waren die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Landesapothekerverbände (LAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Sachsen und Thüringen, die Freie Universität Berlin sowie die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Solide Finanzen bleiben Zukunftsaufgabe

„Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben dafür gesorgt, dass die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt weiterhin gut ist. Das ist ein gutes Signal für die Solidargemeinschaft der 71 Millionen gesetzlich Versicherten. Allerdings dürfen die guten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Rekordeinnahmen auch so hohe Ausgaben wie noch nie gegenüberstehen. Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind daher unverzichtbar“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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2016 gaben Apotheken rund 28 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel muss gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. „Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist wichtig, dass diese Hinweise auch von Patienten beachtet werden.“ Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. Im Jahr 2016 gaben die deutschen Apotheken zulasten der GKV rund 27,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das DAPI. Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Etwa ein Drittel der 27,7 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8,4 Mio. Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden. Kiefer: „Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Finanz-Reserven der Krankenkassen steigen auf 16,7 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 612 Millionen Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der Krankenkassen auf rund 16,7 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die gesetzliche Krankenversicherung steht auch weiterhin gut da. Das ist Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält und einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Politik ist gefordert, diese Entwicklung weiter zu befördern. Was mich besonders freut: Die Kassenzahlen zeigen, dass die deutlichen Verbesserungen, die wir bei der Gesundheitsförderung und in der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen.“  Einnahmen in Höhe von rund 58,2 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2017 Ausgaben von rund 57,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,9 Prozent gestiegen. Im 1. Quartal 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 406 Millionen Euro ausgewiesen. Im Gesamtjahr 2016 gab es auf Basis der jetzt vorliegenden endgültigen Finanzergebnisse ein Plus von 1,62 Milliarden Euro, welches somit im Vergleich zu den vorläufigen Rechnungsergebnissen noch einmal um rund 240 Mio. Euro höher ausfiel. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 361 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 155 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 27 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 17 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 58 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte einen Ausgabenüberhang von 6 Millionen Euro.  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,4 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über dem Ausgabenanstieg der Krankenkassen. Moderate Ausgabenzuwächse  Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2017 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent, im 1. Quartal 2016 hatte der Zuwachs bei 4,0 Prozent, im Gesamtjahr 2016 bei 4,2 Prozent gelegen. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten lediglich bei rund 2,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0 Prozent (je Versicherten um 2,7 Prozent), die Verwaltungskosten um 2,3 Prozent (je Versicherten um 1,1 Prozent). Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen  Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2017 absolut um 3,8 Prozent und um 2,6 Prozent je Versicherten gestiegen. Bei den aktuellen Ausgabenzuwächsen ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C in den ersten drei Monaten 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal 2017 um rund 14 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2016 auf rund 950 Millionen Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Quartal 2017 um rund 5 Prozent (je Versicherten um rund 3,7 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit im Jahr 2014 unbegründet zu niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungsabschlüssen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Ausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um rund 13 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,2 Prozent (je Versicherten 2,0 Prozent), beim Zahnersatz 0,3 Prozent (je Versicherten 0,9 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten lediglich Schätzcharakter und lassen daher nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2017 absolut um 3,3 Prozent (je Versicherten um 2,1 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März gut 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser teils noch nicht vollständig finanzwirksam geworden sind. Deutlich überproportionale Zuwächse beim Krankengeld mit einer Veränderungsrate von 7,4 Prozent (6,1 Prozent je Versicherten) sind auch auf eine niedrige Ausgangsbasis im 1. Quartal 2016 zurückzuführen, in dem die Ausgaben leicht zurückgingen. Hier ist im weiteren Jahresverlauf mit einer Abflachung zu rechnen. Demgegenüber weisen die Ausgaben für Heilmittel (4,6 Prozent absolut) und Hilfsmittel (1,4 Prozent absolut) unerwartet niedrigere Zuwächse auf, die erheblich von den Anstiegen der Vorjahre abweichen. Bei Heilmitteln ist davon auszugehen, dass Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer zu erheblichen Teilen erst nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam werden. Bei der häuslichen Krankenpflege ist nach vielen Jahren mit zumeist zweistelligen Zuwachsraten im 1. Quartal 2017 erstmals ein deutlich moderaterer Anstieg von 5,0 Prozent (je Versicherten 3,8 Prozent) festzustellen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen weiteren absoluten Zuwachs von rund 16 Prozent, nachdem in diesem Bereich bereits 2016 ein Zuwachs von rund 46 Prozent erzielt wurde. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Präventi
on nach dem Individualansatz gingen […]

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Vorstand und Delegierte der KV Nordrhein votieren für Zurückhaltung bei Einstieg in Telematik-Infrastruktur

Bei der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 23. Juni, nahmen die aktuellen Entwicklungen bei der Telematik-Infrastruktur und beim bevorstehenden Online-Rollout großen Raum ein. Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband kürzlich auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt haben, sollen sich die Praxen bis Ende 2018 mit der für die Anbindung an die sektorenübergreifende Telematik-Infrastruktur (TI) erforderliche Technik ausstatten. Aber: „Gespräche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Bundesministerium für Gesundheit über eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Juli 2019 laufen bereits“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Der ursprüngliche Zeitplan wird nicht einzuhalten sein – schon deshalb, weil die Industrie derzeit keinen zertifizierten Konnektor ausliefern kann. Wir hoffen, dass die notwendigen IT-Komponenten ab dem dritten Quartal erhältlich sind und empfehlen unseren Mitgliedern daher, kein ,Windhundrennen‘ zu starten und den Praxis-Einstieg in die TI mit kühlem Kopf zu gestalten“, sagte Bergmann. Die KV Nordrhein versorgt ihre Mitglieder mit umfangreichen Informationen zum Thema – unter anderem auf der heute aktivierten Webseite www.online-rollout.de, auf der sie kontinuierlich über die weiteren Schritte informieren wird. „Service und Kommunikation sind uns bei dieser komplexen Thematik besonders wichtig“, so Bergmann. Aufwertung der psychotherapeutischen Vergütung Weiteres Thema in seinem Bericht waren aktuelle Entscheidungen der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Die zur Wochenmitte durch den Bewertungsausschuss vorgenommene Entscheidung, die Vergütung für die neuen Psychotherapie-Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung rückwirkend zum 1. April zu erhöhen, bewertete Bergmann als eine aus Sicht der KVNO ausgesprochen positive Entscheidung. An den entscheidenden Beratungen des Bewertungsausschusses war Bergmann direkt beteiligt. Ausbau der Weiterbildungsförderung Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, informierte die Delegierten über verstärkte Aktivitäten bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung – unter anderem über die Arbeit an einer neuen „Sicherstellungs-Richtlinie“, zusammen mit den Beratenden Fachausschüssen der KVNO, und die Bildung einer „Task Force“ für zentrale Sicherstellungsfragen. Bereits ab Juli wird die fachärztliche Förderung der Weiterbildung um die Fachbereiche der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Hautärzte und der ärztlichen Psychotherapeuten erweitert. Bei der Reform der Bedarfsplanung im Ruhrgebiet warnte König vor einem sofortigen Wegfall der bestehenden Sonderregelungen – die KVNO plädiert für eine schrittweise Angleichung der hausärztlichen Arztdichte an das Bundesniveau nach einer zehnjährigen Übergangsphase. Abwarten bei NRW-Gesundheitspolitik Auch das aktuelle politische Geschehen in Nordrhein-Westfalen war ein Thema auf der VV, insbesondere die gesundheitspolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung von CDU und FDP. König begrüßte explizit die geplante Förderung zur Männergesundheit – „das ist mehr als sinnvoll.“ Gespannt sei er auf die genannten „Strukturveränderungen“ bei den Krankenhäusern – ansonsten gelte es, abzuwarten, wie die „Schlagworte“ im Vertrag mit Leben gefüllt werden, so König. Bildung eines HVM-Ausschusses Auf Antrag des Hauptausschusses beschlossen die Delegierten die Einrichtung eines HVM-Ausschusses, der sich künftig aus fünf Mitgliedern des Hauptausschusses der KVNO sowie jeweils einem in der VV gewählten Mitglied aus den hausärztlichen, fachärztlichen, psychotherapeutischen und aus dem Versorgungsbereich der ermächtigten und angestellten Ärzte bestehen wird. Der Ausschuss soll den Vorstand in allen Fragen der Honorierung der Vertragsärzte beraten. Einen Antrag zur Einrichtung eines Arbeitsausschusses zur Laborreform, mit der die strukturelle Unterfinanzierung dieses Bereichs beendet werden soll, überwiesen die Delegierten an den Vorstand. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Neue Studie zur Bewilligung von Leistungsanträgen: Staatssekretär Laumann kritisiert gravierende Unterschiede zwischen Leistungsbereichen und Krankenkassen

Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute in Berlin die von ihm in Auftrag gegebene Studie „Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES Instituts vorgestellt. Die Studie zeigt insbesondere, dass es bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt. Nach Ansicht von Staatssekretär Laumann sind diese Unterschiede größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt. So wird beispielsweise bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 und 19,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) ist erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich, indem der Antrag schließlich doch wie beantragt oder mit anderer Leistung bewilligt wird. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu (72,0 Prozent). Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erinnert Staatssekretär Laumann die Krankenkassen an ihre gesetzlichen Pflichten, denen sie bei allen Leistungsbereichen nachkommen müssten: „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen. Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen. Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert daher u. a. mehr Transparenz von ihnen. „Vor allem müssen die Krankenkassen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen. Damit würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden. Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, sagt Laumann. Er wiederholt zudem seine Forderung, dass Patienten bei Leistungsanträgen nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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„Monitor Patientenberatung 2016“ zeigt aktuelle Herausforderungen des Gesundheitssystems aus Sicht der Patienten auf

Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD),den „Monitor Patientenberatung 2016“ der UPD vor. Auf der Basis von rund 94.000 Beratungen im Jahr 2016 macht dieser sehr deutlich, auf welche Probleme und Herausforderungen die Patienten im deutschen Gesundheitssystem stoßen. Besondere Beratungsschwerpunkte zeigen sich dabei unter anderem beim Krankengeld, bei Behandlungsfehlern, bei der Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), beim Einsichtsrecht in die Patientenakte und bei zahnmedizinischen Leistungen. Zum Thema Krankengeld suchten Patienten im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Mal Rat bei der UPD. Diese hat dabei insbesondere zwei Problemlagen identifiziert: Erstens bestehe nach wie vor ein Risiko, den Krankengeldanspruch zu verlieren, weil es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Dieses Risiko sei nicht nur den Versicherten, sondern auch den Leistungserbringern oftmals nicht bewusst. Daher müssten die Krankenkassen zu mehr Transparenz und Information verpflichtet werden. Die zweite Problemlage zeige sich bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dessen Arbeit werde hier als wenig patientenorientiert empfunden. Die UPD empfiehlt daher eine sorgfältigere Prüfung der Akten auf Aktualität und eine Stärkung der persönlichen Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK. Bei psychischen Erkrankungen müsse diese sogar verpflichtend sein. Laumann unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden. Was die Rolle des MDK anbelangt: Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden. Patienten müssen jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher bin ich der Meinung: Der MDK muss sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden.“ Auch im Hinblick auf mögliche Behandlungsfehler suchten Patienten im vergangenen Jahr vergleichsweise häufig Rat bei der UPD – und zwar fast 4.700 Mal. Dabei stellt die UPD unter anderem fest, dass es Ratsuchende als entmutigend finden, dass die Beweislast für den Behandlungsfehler bei ihnen liegt. „Es gibt Informations- und Kommunikationsdefizite im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten: Ratsuchende fühlen sich oftmals nicht ernst genommen und mit ihren Fragen und Problemen alleine gelassen“, sagt Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer. Vor diesem Hintergrund erneuert Laumann seine Forderung nach Erleichterungen bei der Beweislast: „Bisher müssen Betroffene zweifelsfrei nachweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin jedoch kaum zu führen. Deshalb muss es künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“ Zugleich unterstützt Laumann die Forderung der UPD nach einem offeneren Umgang der Ärzte mit vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern. „Der schlimmste Fehler ist der, der verschwiegen oder sogar vertuscht wird. Denn aus ihm kann man nicht lernen. Wir brauchen eine Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent aufarbeitet, was geschehen ist“, sagt Laumann. Knapp 1.600 Mal wandten sich Bürger an die UPD, um sich über das Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen beraten zu lassen. Dabei sei immer wieder geschildert worden, dass Ärzte die Einsichtnahme pauschal verweigern, einschränken, hinauszögern oder sogar hohe Kosten ankündigen. Nach Ansicht von Laumann ist das ein unhaltbarer Zustand: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist das Einsichtsrecht glasklar geregelt worden. Und die Ärzte müssen dem ohne Wenn und Aber nachkommen. Wir können das Problem zugleich damit lösen, indem wir die Digitalisierung weiter vorantreiben: In Zukunft muss jeder Patient, wenn er es denn will, automatisch Einsicht in die Krankenunterlagen bekommen – eben dadurch, dass er sie jeweils aktuell auf seiner elektronischen Gesundheitskarte hat.“ „Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die UPD will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, sagt UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die für die unterschiedlichen Bereiche jeweils Verantwortlichen müssten nun entscheiden, welche Verbesserungen auf den Weg gebracht und wie Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Der „Monitor Patientenberatung 2016“ sowie die Unterlagen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sind im Internet sowohl auf der Seite des Patientenbeauftragten (www.patientenbeauftragter.de) als auch auf der Seite der UPD (www.patientenberatung.de) abrufbar. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Ersatzkassen freuen sich über Zugewinne bei der Sozialwahl 2017 – BARMER wählt bis zum 4.10.2017

„Mehr als 4,25 Millionen Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK), der DAK-Gesundheit, der KKH und der hkk haben bis zum 31. Mai bei der Sozialwahl 2017 ihre Stimme abgegeben. Das sind rund 740.000 Wahlberechtigte mehr als bei der vorherigen Sozialwahl im Jahr 2011“, so Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Bekanntgabe der Ergebnisse der Sozialwahlen 2017 durch die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel. „Dies ist ein erfreuliches Ergebnis und stärkt den Vertretern der Selbstverwaltung den Rücken in ihrer täglichen ehrenamtlichen Arbeit“, so Klemens. Alle Ersatzkassen konnten Zugewinne bei den Wahlberechtigten erzielen. Die Wahlbeteiligung bei den Ersatzkassen lag zwischen 28,4 und 32,4 Prozent. Insgesamt liegt sie durchschnittlich bei den vier Ersatzkassen bei 30,6 Prozent. „Dass die Ersatzkassen mehr Wahlberechtigte motivieren konnten an den Sozialwahlen teilzunehmen, zeigt, dass die Menschen die Bedeutung und den Wert eines selbstverwalteten Systems schätzen“, betont Klemens. Gleichzeitig ruft Klemens die Mitglieder der BARMER auf, sich im Herbst am zweiten Wahltermin zu beteiligen. „Die Sozialwahl ist noch nicht beendet. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, um den ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten eine starke Stimme zu geben“, bekräftigt Klemens. Aufgrund der Fusion zwischen der BARMER GEK und der Deutschen BKK zum 1. Januar 2017 ist ein zweiter Wahltermin für die BARMER-Mitglieder notwendig. BARMER-Mitglieder erhalten die Sozialwahlunterlagen Anfang September 2017. Die Wahl endet am        4. Oktober 2017. Von der neuen Bundesregierung erwartet Klemens eine Politik, die die Rechte der Selbstverwaltung stärkt und nicht schwächt. „Darüber hinaus muss sie für eine Modernisierung der Sozialwahl sorgen. Die Einführung von Online-Wahlen ist notwendig, um insbesondere junge Menschen zur Stimmabgabe zu motivieren“, fordert Klemens. Die neu gewählten Verwaltungsräte der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK konstituieren sich in den nächsten Monaten. Die genauen Termine für die konstituierenden Sitzungen lauten: 13.07.2017       HEK – Hanseatische Krankenkasse 07.09.2017      DAK-Gesundheit 07.09.2017      KKH Kaufmännische Krankenkasse 28.09.2017      hkk – Handelskrankenkasse 29.09.2017      Techniker Krankenkasse (TK) 17.11.2017        BARMER Bei der Sozialwahl entscheiden die wahlberechtigten Mitglieder der Ersatzkassen demokratisch, wer sich in der Selbstverwaltung für ihre Interessen einsetzen wird. Dafür wählen sie alle sechs Jahre ehrenamtliche Selbstverwalter für ihren Verwaltungsrat. Die Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen beschließen die Satzung, wählen und kontrollieren die Vorstände und verabschieden die Haushalte. Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung: Er beschließt Satzungsleistungen wie unter anderem Bonusprogramme oder Wahltarife oder neue Versorgungsformen und wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Pressemitteilung des vdek

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