Zufriedenheit der Deutschen mit ihren Krankenversicherungen erreicht Rekordwerte

Anlässlich der Jahrestagung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) erklärt der Vorsitzende Uwe Laue: „Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Das zeigen nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen – das belegt auch die sehr große Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer medizinischen Versorgung. Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Instituts für Demosko­pie Allensbach (1.057 Befragte) im Auftrag des PKV-Verbandes zeigt: 86 Prozent der gesetzlich Versicherten bewerten das Gesundheitssystem und die Gesundheitsversorgung in Deutschland als gut oder sogar sehr gut. Bei Privatversicherten sind es 91 Prozent. Die Zufriedenheit mit der eigenen Versicherung ist sogar noch höher: Als zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Krankenversicherung äußerten sich 90 Prozent der gesetzlich Versicherten und 92 Prozent der Privatversicherten. Die Bürger wissen: In Deutschland profitieren alle Patienten von kurzen Wartezeiten, freier Arztwahl und einer schnellen Teil­habe am medizinischen Fortschritt. Das belegt auch ein neuer Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Demnach haben in Deutschland alle Menschen einen sehr guten Zugang zu medizinischen Leistungen und dabei die mit Abstand kürzesten Wartezeiten in Europa. Diese hervorragenden Ergebnisse sind kein Zufall, sondern Folge des Miteinanders von Gesetzlicher und Privater Kranken­versicherung. Ihr Wettbewerb führt zu innovativen Lösungen und verbessert die Versorgung.“ Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.

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BARMER-Arzneimittelreport 2017: Kosten für Krebsmedikamente explodieren

Die Ausgaben für onkologische Arzneimittel in der ambulanten Versorgung BARMER-Versicherter sind seit dem Jahr 2011 um 41 Prozent gestiegen. Sie übertreffen damit deutlich die Kostensteigerungen aller anderen Arzneimittel ohne Rezepturen, die im gleichen Zeitraum um 20 Prozent wuchsen. Das belegt der BARMER-Arzneimittelreport 2017, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach dienen fünf der zehn Arzneimittel mit der aktuell größten Umsatzsteigerung der Behandlung von Tumorerkrankungen. Dieser Trend lässt sich nicht durch eine größere Anzahl an betroffenen Patienten erklären, denn darauf entfielen seit dem Jahr 2011 lediglich acht Prozent der Kostensteigerung. Vielmehr fielen hier die höheren Herstellerpreise ins Gewicht. „Ziel der Pharmahersteller ist der maximale Umsatz, unser Ziel ist im Interesse der Patienten und Beitragszahler ein realistisches Preis-Leistungsverhältnis. Auch bei onkologischen Arzneimitteln, so segensreich viele von ihnen wirken, sind faire Preise wichtig“, sagte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Medikamente sollten daher nach fünf Jahren auf ihren Nutzen überprüft und darauf basierend das Preis-Leistungsverhältnis bestimmt werden. Deutschland zahlt im europäischen Vergleich Höchstpreise Die Autoren des Reports haben die Kosten von 31 onkologischen Arzneimitteln in Europa, Australien und Neuseeland verglichen. Demnach ist Deutschland führend. Bei 90 Prozent (28 von 31) würden die Preise hier über dem Median liegen, acht der 31 Krebsmedikamente kosteten sogar am meisten. Die Preise für Krebsmedikamente stiegen in Deutschland zudem seit Jahren. Hätten die Arzneimittelkosten für eine typische Chemotherapie in der ersten Therapiephase in den neunziger Jahren umgerechnet noch bei wenigen Tausend Euro gelegen, so seien es zehn Jahre später einige Zehntausend Euro gewesen. Heute erreichten die Kosten in vielen Fällen eine Größenordnung von Hunderttausend Euro und mehr. Die Therapiekosten zur medikamentösen Behandlung von Patienten mit Hautkrebs hätten sich beispielsweise in fünf Jahren fast verachtfacht. Orphan Drugs als Ausweichstrategie? Es gibt laut Reportergebnissen einen deutlichen Trend, dass für onkologische Arzneimittel immer häufiger die Zulassung als sogenanntes „Orphan Drug“ beantragt wird. Das sind Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen. So waren bereits ein Drittel der im Jahr 2015 neueingeführten Arzneimittel Orphan Drugs. Dabei erreichten Orphan Drugs bei nur kleinen Verordnungsmengen von 9,8 Millionen Tagesdosierungen ein Umsatzvolumen von 1,38 Milliarden Euro. „Die Pharmafirmen haben offenbar ein großes Interesse daran, Krebsmittel als Orphan Drugs zuzulassen. Um eine solche Zulassung zu erhalten, müssen weniger Belege über Nutzen und Sicherheit des Arzneimittels vorgelegt werden“, betonte Studienautor Prof. Dr. Daniel Grandt vom Klinikum Saarbrücken. Bei jedem dritten Orphan Drug seien zum Zeitpunkt der Zulassung weniger als 100 Patienten untersucht worden, und randomisierte Vergleichsstudien fehlten meist. Die bei Zulassung geforderten klinischen Studien gebe es jedoch auch zehn Jahre später noch nicht. Zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten sollten Orphan Drugs einer regulären frühen Nutzenbewertung unterzogen werden. Zudem müssten vor allem diese Medikamente auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut einer Bewertung unterzogen werden. „Alle Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Risiken ein Orphan Drug hat“, betonte Grandt. Zehn Millionen Euro pro Jahr für weggeworfene Arzneimittel In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen den Reportergebnissen zufolge jedes Jahr erhebliche Kosten für Arzneimittel in der onkologischen Behandlung an, die kein Patient erhalten hat. Gemeint sind Restmengen, die bei der Herstellung der Zytostatika-Rezepturen anfallen, die sogenannten Verwürfe. Allein bei den BARMER-Versicherten hätten im Jahr 2015 zehn Millionen Euro für ungenutzt weggeworfene Arzneimittel ausgegeben werden müssen. Verwürfe fielen je nach Packungsgröße, rezeptierter Wirkstoffmenge und Haltbarkeit des Wirkstoffes an. „Offenbar versuchen einige Pharmafirmen über Verwürfe ihren Gewinn zu maximieren, indem sie praxistaugliche Packungsgrößen mit Einzeldosierungen vom Markt nehmen und durch größere Packungen ersetzen. Auch die tatsächliche Haltbarkeit angebrochener onkologischer Arzneimittelstammlösungen scheint verschwiegen zu werden“, betonte Straub. Selbstverständlich sollte aber die Verfügbarkeit praxistauglicher Einzeldosisstärken direkt mit der Zulassung verknüpft werden. Ebenso sollten Untersuchungen zur Haltbarkeit für die Pharmafirmen verpflichtend sein. Aktuell werden die Kosten dieser Untersuchungen unter anderem von den Kassen bezahlt. Daten aus dem Arzneimittelreport 2017: Kennzahlen: Die Arzneimittelausgaben (ohne Rezepturen) für BARMER-Versicherte sind im Jahr 2016 pro Versichertem um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Steigerung war dabei vor allem auf Mehrverordnungen zurückzuführen, weniger auf eine Steigerung der Durchschnittskosten der Arzneimittel. Gesamtausgaben von 4,72 Milliarden Euro (2012: 3,89 Milliarden Euro) entsprachen Ausgaben je Versichertem von 529 Euro (Frauen 538 und Männer 516 Euro; im Report auf Seite 38). Umsatz-Spitzenreiter: Der Wirkstoff Adalilumab war auch im Jahr 2016 das umsatzstärkste patentgestützte Arzneimittel für BARMER-Versicherte. Die Kosten für das unter dem Handelsnamen Humira® bekannte Medikament gegen rheumatoide Arthritis und chronische entzündliche Darmerkrankungen lagen im Jahr 2016 bei 134 Millionen Euro und damit noch einmal sechs Millionen Euro höher als im Jahr zuvor. Auf den Plätzen zwei und drei der umsatzstärksten Arzneimittel bei BARMER Versicherten folgen der Blutverdünner Xarelto® (Wirkstoff Rivaroxaban) mit 90 Millionen Euro (plus neun Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2015) und das zur Behandlung verschiedener Krebsformen eingesetzte Avastin® (Wirkstoff Bevacizumab) mit einem Umsatz von fast 87 Millionen Euro (plus zwei Millionen Euro). Die 30 umsatzstärksten Arzneimittel auf den Seiten 43/44. Polypharmazie: Als Polypharmazie wird im Report gewertet, wenn ein Patient fünf und mehr Medikamente pro Jahr erhält. Dies galt bei der BARMER im Jahr 2016 für 1,85 Millionen Frauen und 1,08 Millionen Männer. Dabei steigt die Quote mit dem Alter bei beiden Geschlechtern an und erreicht ihren Spitzenwert bei Frauen ab 75 Jahren mit 71,3 Prozent und Männern der gleichen Altersgruppe mit 70,8 Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Betroffenheit bei Frauen lag über alle Altersgruppen bei 36,2 und bei Männern bei 28,2 Prozent (Report Seite 92). Neue Onkologika: Ein Blick auf die neuen Wirkstoffe in den Jahren 2005 bis 2015 zeigt die Bedeutung der Onkologika. Von den 323 neu zugelassenen Wirkstoffen waren 57 für die Behandlung von Krebserkrankungen bestimmt. Das entspricht einem Anteil von 18 Prozent. In den Jahren 2012, 2013 und 2015 lag der Anteil der Onkologika jedoch jeweils bei über 30 Prozent der neu zugelassenen Wirkstoffe, im Jahr 2010 hatte er bei zehn Prozent gelegen. Zwei neuen onkologischen Wirkstoffen im Jahr 2010 standen demnach im Jahr 2015 zwölf neue Wirkstoffe gegenüber (Seite 158/159).    Glossar Medikamentöse Tumortherapie wird alleine oder in Kombination mit Operation bzw. Strahlentherapie zur Behandlung onkologischer Erkrankungen eingesetzt. Die Auswahl der Therapiemodalitäten und des Therapieregimes hängt dabei von der Art der Tumorerkrankung, dem […]

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Verwaltungsrat stellt positiven Jahresabschluss 2016 fest – AOK Nordost baut Marktführerschaft aus

Mit einem positiven Rechnungsergebnis hat die AOK Nordost das Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen und ihre Marktführerschaft weiter ausgebaut. Das hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse in seiner gestrigen Sitzung festgestellt. „Das Ergebnis unterstreicht die erfolgreiche Geschäftspolitik der AOK Nordost und ist begründet in einer nachhaltigen Ausgabenentwicklung auf der einen und wachsenden Mitgliederzahlen auf der anderen Seite“, sagte Alexander Schirp, Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite. „Die Solidargemeinschaft kann sich auf die AOK Nordost als einen Partner verlassen, der seinen stabilen Finanzkurs und sein gutes Preis-Leistungsverhältnis auch in Zukunft fortsetzen wird“, ergänzte Rainer Knerler, der als Verwaltungsratsvorsitzender die Versichertenseite vertritt. Insgesamt hat die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständige Gesundheitskasse im Vorjahr rund 66.000 neue Mitglieder gewonnen, darunter immer mehr junge Versicherte. Die Leistungsausgaben der Kasse sind 2016 je Versicherten zugleich nur um 2,34 Prozent gestiegen – und damit deutlich unter dem Durchschnitt der bundesweiten Ausgaben von 3,13 Prozent. Gesundheitskasse setzt auf digitale Transformation in der Versorgung „Um unsere Marktführerschaft zum Wohle der Versicherten und Patienten einzusetzen, wird die AOK Nordost weiter auf innovative Versorgungsangebote für die Region setzen. Wir sehen uns dabei als einen der führenden Player im Bereich der digitalen Transformation – hier geht es um die Zukunftsfähigkeit einer leistungsfähigen gesetzlichen Krankenversicherung“, betonte AOK-Vorstand Frank Michalak. Die AOK entwickelt derzeit ein digitales Gesundheitsnetzwerk, mit dem Patienten in einer elektronischen Akte künftig ihre Untersuchungsergebnisse, Befunde und weitere Gesundheitsinformationen selbstbestimmt bündeln sowie Ärzten und Krankenhäusern für eine abgestimmte Behandlung zur Verfügung stellen können. Um damit verbundene ethische Fragestellungen und Themen der Datensicherheit umfassend zu bewerten, hat die AOK Nordost als erste Krankenkasse zudem einen unabhängigen Wissenschaftlichen Beirat für die Digitale Transformation ins Leben gerufen, der die Kasse zu ihren Projekten kritisch berät. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Über 93 Prozent der Baden-Württemberger wollen Hausarzt als Lotsen

Die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband im Land sowie MEDI Baden-Württemberg sehen sich in ihrem jahrelangen Engagement für ihr gemeinsames Haus- und Facharztprogramm bestätigt. Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zeigt, halten mehr als 93 % der Baden-Württemberger die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für sinnvoll. Auch in den übrigen Teilen der Republik sind 87 % der Befragten dieser Meinung. Dort weiß jedoch nur weniger als die Hälfte (41,5 %) überhaupt, dass auch ihre Krankenkasse einen Hausarztvertrag anbietet – in Baden-Württemberg sind es zwei von drei. In einem gemeinsamen Forderungspapier zur Bundestagswahl begründen die Vertragspartner im Südwesten diesen Unterschied damit, dass derzeit außerhalb Baden-Württembergs solche Selektivverträge im Interesse der Versicherten nicht genug ausgeschöpft würden. Im Südwesten dagegen sorge der seit neun Jahren voranschreitende alternative Aufbau der Regelversorgung durch Haus- und Facharztverträge nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit. Um den Versorgungswettbewerb zu beleben, hat der Gesetzgeber 2008 alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge als Alternative zur Kollektivversorgung anzubieten. Das nutzt insbesondere chronisch kranken und älteren Patienten, die einer intensiven und koordinierten Versorgung bedürfen. Bundesweit nehmen 4,3 Millionen Versicherte an Hausarztverträgen teil, davon über ein Drittel allein bei der AOK Baden-Württemberg. Auch die Monopolkommission beklagt in ihrem Sondergutachten vom März 2017 wettbewerbliche Defizite, weil sich Selektivverträge bundesweit noch nicht durchsetzen konnten. Das vermindere die Effizienz der Krankenversicherung und führe zu unnötigen Kosten für die Beitragszahler. „Das zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem besitzt eine Monopolstruktur, die man nicht von innen heraus erneuern kann – dazu braucht es wie in anderen Branchen Konkurrenz von außen”, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die neue Bundesregierung sollte dringend klare Signale für echten Versorgungswettbewerb setzen. Die Krankenkassen müssen durch die richtigen Anreize nachhaltig dafür interessiert werden, selektivvertragliche Alternativen zu entwickeln und ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anzubieten“, sagt Hermann. Dass dies nachweislich zu einer besseren Versorgung als in der Regelversorgung führt, zeigen die Haus- und Facharztverträge von AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg. Diese wurden gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als Vollversorgungsverträge außerhalb des KV-Systems konzipiert – und nicht wie die meisten anderen Selektivverträge lediglich als punktuelle Ergänzung. Davon profitieren derzeit schon fast 1,5 Millionen Versicherte – insbesondere Versicherte, die Versorgung brauchen. 4.000 teilnehmende Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten stellen diese gezieltere und besser strukturierte Versorgung sicher. „Wir sehen, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen beim Aufbau neuer patientenorientierter Strukturen und besserer Arbeitsbedingungen für die ambulante Ärzteschaft auch finanziell jedes Jahr mehr Früchte tragen“, betont Hermann. „Die Gesamtausgaben liegen nach einer mehrjährigen An¬laufphase deutlich niedriger als es die Ausgaben in der Regelversorgung sein würden”. Diese Anlaufphase ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2014 durch die Abschaffung der Refinan-zierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V a.F.) allen Krankenkassen. Aber trotz des Wegfalls die¬ses Investitionshemmnisses kommt die bundesweite Verbreitung der HZV nur langsam voran. Die Teilnehmerzahl an HZV-Verträgen ist bundesweit von 3,2 Millionen Ende 2013 auf gerade mal rund 4,3 Millionen Versicherte Ende 2016 gestiegen. Die Partner fordern daher vom Gesetzgeber, dass das Recht der Versicherten auf eine HZV dauerhaft Krankenkassenpflicht bleibt. Und zusätzlich müssten Blockaden zum Nachteil der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte und Versicherten unterbunden werden. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dazu: „Außerhalb Baden-Württembergs gibt es einzelne KVen, die das notwendige Verfahren zur Honorarbereinigung zum Nachteil der ärztlichen Teilnehmer an den Selektivverträgen durchführen. Auch einige Anbieter von Arzt-Informationssystemen behindern die Umsetzung, indem sie die notwendige Vertrags¬software nicht oder nicht vorschriftsmäßig anbieten.“ Neben den Hausarztverträgen werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von Ver-trägen zur besonderen fachärztlichen Versorgung bundesweit kaum genutzt. Dr. Werner Baum-gärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, er-klärt dazu: „Es gibt zu wenige Anreize für die Krankenkassen, Facharztverträge nach § 140a SGB V abzuschließen, weil es in der ‚Hängematte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist. Die Kassen sehen kei-nen wirklichen Vorteil, wofür sich die Anstrengung lohnen würde. Mit den jetzigen Rahmenbedingun-gen wird es ausgesprochen schwierig, überhaupt irgendeinen Selektivvertrag außerhalb von Baden-Württemberg abzuschließen.“ Der Gesetzgeber muss daher auch Facharztverträge für Krankenkas-sen verpflichtend machen oder zumindest eine Bonifizierung für diejenigen Krankenkassen vorse-hen, die Verträge freiwillig abschließen, lautet folglich eine weitere Forderung der Vertragspartner. Baumgärtner weist in diesem Zusammenhang auf eine problematische Entwicklungstendenz hin: „Bestrebungen nach einer weiteren Subspezialisierung der Ärzte im ambulanten Sektor sind fatal – etwa im Bereich Geriatrie. Diese Zerfledderung würde eine koordinierte Versorgung gerade bei älteren Patienten noch weiter erschweren. Was wir brauchen, sind mehr funktionierende Selektivverträge!“ Wie die Verträge in Baden-Württemberg belegen, würden dadurch allein bei Herzkranken pro Jahr fast 4.000 unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert. Damit gerade die wichtige Abstimmung zwischen Krankenhaus und weiterbehandelnden Ärzten besser funktioniert, seien auch hier Selektivverträge das Mittel der Wahl, so die Vertragspartner: „Bislang gibt es keine Verträge mit Kliniken, die gesicherte Qualitätsstandards für bestimmte Ein¬griffe gewährleisten oder ein koordiniertes Entlassmanagement mit den ambulanten Ärzten ermögli¬chen“ so AOK-Chef Hermann. Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungsrahmen im Klinikbereich kon-sequent auf einen funktionalen Versorgungswettbewerb ausgerichtet werden, der die selektivver-traglichen Spielräume für Krankenkassen und Krankenhäuser deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-umfrage unterstreicht auch die Bedeutung dieser Forderung: Danach wären 50 Prozent der Befrag-ten bereit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese mit besonders qualitätsorientierten Ärzten und Krankenhäusern eng zusammenarbeitet. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Änderung des §291d SGB V: Auf bewährte und internationale Standards bei Schnittstellen setzen

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt mit der Änderung des §291d SGB V den Vorstoß des Gesetzgebers zur Sicherstellung von Datenportabilität. Hierbei rät die Industrie, auf etablierte nationale und internationale Standards zu setzen.  Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag eine Änderung im §291d SGB V beschlossen, die besagt, dass in IT-Systeme, die in der ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zur Anwendung von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, standardisierte Schnittstellen zur Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren sind. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ist nun in § 291d Absatz 6 eine verpflichtende Umsetzung der Schnittstellen mit einer Frist von zwei Jahren vorgesehen, über die der Bundesrat am 7. Juli abstimmen soll. Diese Frist beginnt mit der Aufnahme der Schnittstellenspezifikationen in das Interoperabilitätsverzeichnis nach §291e SGB V. Die geänderten Regelungen betreffen dabei neben PVS- und KIS-Systemen nun auch elektronische Programme für Infektionsschutzmeldungen sowie solche für die Verordnung von Arzneimitteln. Als Industrieverband der Softwarehersteller im Gesundheitsbereich begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. grundsätzlich alle Aktivitäten zur Schaffung von Datenportabilität und Interoperabilität. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es für die Datenübernahme bei Systemwechsel zumindest im ambulanten Bereich seit Jahren bewährte Standards gibt: „Dies ist die Prozessbeschreibung „bvitg-transfer“ in Kombination mit dem etablierten Datenaustauschstandard „xBDT“. Der xBDT definiert weit mehr übertragbare Daten als nur die Teilmenge der Informationen aus der (kassen)-vertragsärztlichen Versorgung und garantiert deshalb über den Gesetzesauftrag hinaus eine alle Versorgungsbereiche umfassende Datenkonvertierung bei einem Systemwechsel. Mit Blick auf die Gesetzgebung hoffen wir dabei, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf diese bewährten Standards setzen und gleichzeitig auf die Definition neuer Schnittstellen verzichten wird,“ so Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Vorstandes des bvitg. Zudem gilt es zu beachten, dass für die verpflichtende Integration der Schnittstellen in jede Installation der  Praxisverwaltungssysteme und deren laufende Pflege Aufwendungen für alle Nutzer entstehen werden. „Bisher wurden die Kosten der permanent zu pflegenden Datenübernahmeschnittstellen im Einzelfall von jenen Praxen getragen, die eine Datenübernahme wünschten. Mit der gesetzlichen Regelung der verpflichtenden Integration in alle Installationen werden diese Kosten zukünftig auch von allen Praxen zu tragen sein – unabhängig davon, ob sie diese überhaupt nutzen möchten,“ erläutert Jens Naumann, stellvertretender Vorsitzender des bvitg. „Wir hoffen sehr, dass den Ärzten diese Mehraufwendungen durch entsprechende Honoraranpassungen erstattet werden.“ Des Weiteren ist die Vielschichtigkeit in der Umsetzung nicht zu unterschätzen: Neben dem niedergelassenen Bereich sind gemäß Gesetzesvorgabe Regelungen auch für den stationären Bereich zu treffen, in dem die Herausforderung auf Grund der Komplexität der Systemlandschaft und damit verbundener Datenarten nochmals herausfordernder ist. „Hier muss sowohl an die Daten in den KIS-Systemen selbst sowie in RIS- bzw. PACS-Systemen gedacht werden – und an die vielen unterschiedlichen Fachbereiche und Kliniken mit jeweils eigenen Anforderungen; von der Rettungsstelle über OPs und Intensivstation bis hin zur stationären Pflege. Deshalb sollten die Schnittstellen hier für die systemneutrale Archivierung und Datenübertragung auf internationale offene Standards wie beispielsweise HL7 und IHE ansetzen, um hier den Aufwand zu verringern und der Komplexität des Datenbestands gerecht zu werden. Im Gegensatz zur ambulanten Welt kann hier in Deutschland auf keinen in der Praxis bewährten Standard Bezug genommen werden. Hier ist Basisarbeit nötig, für die der bvitg seine Unterstützung anbietet “, erklärt Matthias Meierhofer.

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Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOK vereinfacht den Datenaustausch für Patienten und Ärzte

Gesundheitsinformationen selbstbestimmt immer und überall dort zur Verfügung zu haben, wo Patienten es möchten – um dieses Ziel für ihre 25 Millionen Versicherten zu realisieren, entwickelt die AOK derzeit ein digitales Gesundheitsnetzwerk. Im ersten Schritt wird es eine digitale Patientenakte geben, über die die AOK Nordost auf dem Hauptstadtkongress in Berlin informiert. Damit wird es für AOK-Versicherte ganz einfach, beispielsweise den Entlassbrief des Krankenhauses an den Hausarzt zu übermitteln oder Informationen über Diagnosen an den behandelnden Facharzt weiterzuleiten. Bislang ist all das für Patienten und Ärzte nur mit hohem Aufwand möglich. Das Gesundheitsnetzwerk basiert auf innovativen, internationalen IT-, Sicherheits- und Datenschutz-Standards. Es wurde Anfang 2017 unter Federführung der AOK Nordost und unter Beteiligung der AOKs PLUS, Bayern und Baden-Württemberg sowie des AOK-Bundesverbandes gestartet und soll schrittweise weiter ausgerollt werden. In der weiteren Entwicklung sollen Versicherte die Möglichkeit zur bequemen Online-Terminbuchung bei allen teilnehmenden Akteuren erhalten. Auch die Daten aus Wearables und Apps sollen auf Wunsch einfließen können. Das Besondere am Gesundheitsnetzwerk der AOK ist, dass die Gesundheitsinformationen nicht zentral gespeichert werden, sondern bei demjenigen bleiben, der sie erhoben hat. „Mit dem Gesundheitsnetzwerk der AOK bleibt jeder Patient zu jeder Zeit Herr über seine Daten. Das stärkt die Patienten und vereinfacht die Behandlung auch für die Ärzte. Außerdem bietet unsere Plattform durch ihre dezentrale Struktur weniger Angriffsfläche für Datendiebstahl“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. So erfasst der behandelnde Arzt relevante Behandlungsdaten wie gewohnt, der Patient kann diese im Rahmen des Gesundheitsnetzwerkes aber ebenfalls einsehen und außerdem darüber entscheiden, für welche anderen Ärzte er seine Daten frei gibt. Darüber hinaus können Patienten sehen, welcher Arzt oder welches Krankenhaus wann welche medizinischen Informationen eingestellt oder gesehen haben. All diese Möglichkeiten helfen dem Patienten beim souveränen Umgang mit seinen Gesundheitsdaten. Zugleich haben Krankenhäuser und andere Akteure im Gesundheitswesen die Möglichkeit auf Behandlungsdaten zurückzugreifen. So können zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermieden werden oder Anschlussbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt schneller erfolgen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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vdek: Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes zu finanziellen Unterschieden der Kassen sind falsch

Die Behauptung des AOK-Vorstandsvorsitzenden, die finanziellen Unterschiede der Kassen erklärten sich vor allem über die Ausgabenseite, ist falsch. Das belegen die Zahlen eindeutig. Die Über- und Unterdeckungen haben sich in den letzten Jahren rasant auseinanderentwickelt. So haben die AOKen ihre Überdeckungen von 139 Millionen Euro in 2010 Jahr für Jahr auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2015 steigern können. Die Ersatzkassen mussten mit Unterdeckungen von 129 Millionen Euro bis auf 644 Millionen Euro im Jahr 2015 leben. Auf Versicherte umgerechnet heißt das: Im Jahre 2015 hat die AOK pro Versichertem 41 Euro mehr bekommen, als sie für dessen Versorgung eigentlich benötigt hätte. Die Ersatzkassen erhielten dagegen 24 Euro zu wenig. Insgesamt standen den Ersatzkassen 2015 also 65 Euro weniger als den AOKen pro Versichertem für die Versorgung zur Verfügung. Diese Zahlen zeigen deutlich: Faire Wettbewerbsbedingungen sehen anders aus. Diese Zahlen also immer noch mit einem besonders guten Management zu begründen, ist ein hilfloser Versuch die nachweisbaren Unterschiede zu rechtfertigen. Pressemitteilung des vdek

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vesta: Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis veröffentlicht

Die gematik hat die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die von der gematik erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt den Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals. Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta, das ab dem 30. Juni 2017 online bereit steht, soll die im Gesundheitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 291e SGB V verankert. Pressemitteilung der gematik GmbH

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Hermann Gröhe: Pflege ist eine Mannschaftsleistung – Abschluss der Regionaldialoge Pflege in Berlin

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ruft anlässlich des heutigen Abschlusses der „Regionaldialoge Pflege“ Verbände, Pflegedienstleister, Kassen und Beratungsstellen dazu auf, die guten Gespräche für eine persönliche Pflegeberatung auf kommunaler Ebene fortzusetzen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt! Seit fast sechs Monaten gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dass der Übergang so gut geklappt hat, ist dem besonderen Einsatz der vielen Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und dem guten Austausch aller Beteiligten vor Ort zu verdanken. Die Erfahrungen und die gute Zusammenarbeit der Beratungsstellen und Pflegedienste, der Verbände und Einrichtungen brauchen wir auch in Zukunft. Ich möchte alle Beteiligten ermutigen, den engen Austausch vor Ort weiterzuführen, für eine persönliche Pflegeberatung und eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen. Wir werden den Austausch in den Kommunen auch in den kommenden Monaten weiter unterstützen.“ Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Gesundheit die Regionaldialoge Pflege ins Leben gerufen. In drei Dialogrunden in insgesamt zehn Metropolregionen waren Praktiker aus der Pflege und der Pflegeberatung aufgerufen, gemeinsam über die Umsetzung der Pflegereform und eine Beratung nach Maß zu beraten. Seit Anfang 2016 haben Praktikerinnen und Praktiker der Pflege, aber auch pflegende Angehörige und natürlich Pflegebedürftige selbst darüber gesprochen, wie die Neuerungen am besten umzusetzen sind und was vor Ort verändert werden muss, damit die Gesetze ihre Wirkung bei den Betroffenen entfalten können. An den insgesamt 30 Dialogen nahmen etwa 650 Akteure aus Verbänden, Pflegekassen, Beratungsstellen, Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten teil. Mit den drei vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetzen wurde in dieser Wahlperiode die Pflege in Deutschland von Grund auf erneuert: Mit umfangreichen Leistungsverbesserungen, einem neuen Begutachtungsinstrument und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben Pflegebedürftige einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, die sie in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung stärken. Zudem werden pflegende Angehörigen durch die Pflegestärkungsgesetze stärker unterstützt und die Situation der Pflegekräfte verbessert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Berliner Gesundheitspreis 2017 prämiert fünf Projekte zum Thema „Migration und Gesundheit – Integration gestalten“

Der Berliner Gesundheitspreis 2017 wird an fünf Projekte verliehen, die sich für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen oder ihnen eine berufliche Perspektive im Gesundheitswesen eröffnen. Insgesamt gab es 80 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet für den mit 50.000 Euro dotierten Preis, der vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost vergeben wird. In diesem Jahr widmete sich der Wettbewerb dem Thema „Migration und Gesundheit – Integration gestalten“. Bei der feierlichen Verleihung am 19. Juni in Berlin werden auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, Preise überreichen. Menschen mit Migrationshintergrund profitieren oft nicht in gleichem Maße von der Gesundheitsversorgung wie die übrige Bevölkerung. Sie finden sich weniger gut in unseren Versorgungsstrukturen zurecht, haben Verständigungsschwierigkeiten und wissen weniger über das Leistungsangebot. Der Berliner Gesundheitspreis zeichnet deshalb in der Kategorie I Projekte aus, die sich dafür einsetzen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. In der Kategorie II geht es um Projekte, die dabei helfen, beruflich im Gesundheitswesen Fuß zu fassen. Ein erfolgreicher beruflicher Einstieg ist ein Schlüsselfaktor für die Integration sowie die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren. Das ist sowohl für die Patienten als auch für das Gesundheitswesen ein großer Gewinn. Den ersten Platz der Kategorie I mit einem Preisgeld von 15.000 Euro erhält der Berliner Verein Medizin Hilft e.V., der unter dem Motto „Medizin für alle“ seit 2014 ehrenamtlich tätig ist. Mittlerweile engagieren sich hier rund 120 Ärzte, Pflegekräfte sowie viele weitere Helfer. Sie kümmern sich beispielsweise um die Erstversorgung von Geflüchteten, behandeln Menschen ohne Krankenschein und bieten Informationsveranstaltungen zu gesundheitsbewusstem Verhalten an. „Wir haben in Deutschland eine sehr gute Gesundheitsversorgung. Aber gerade wenn Menschen neu in unser Land kommen, ist es für sie nicht immer einfach, sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden. Die Mitstreiter des Vereins ‚Medizin Hilft‘ ermöglichen Menschen den Zugang zu medizinischen Versorgungsangeboten und beraten, wenn Angst und Unsicherheit, Verständigungsprobleme, oder ein unklarer Versicherungsstatus den Weg dorthin erschweren. Das ist gelebte Mitmenschlichkeit“, lobt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Projekt. Mehr Informationen:www.medizin-hilft.org – Kontakt: Dorothea Herlemann, Mobil: 0176 / 631 518 37, E-Mail: herlemann@medizin-hilft.org Den zweiten Platz der Kategorie I und ein Preisgeld von 10.000 Euro gibt es für den Berliner Selbsthilfeverein InterAktiv e.V., der Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sowie ihre Familien bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten unterstützt und Begegnungsräume für sie schafft. Über die eigene Arbeit hinaus verleiht der Verein den betroffenen Familien auch politisch eine Stimme. „InterAktiv e.V. kümmert sich um Menschen, die in zweifacher Hinsicht einen erschwerten Zugang zu unserem Gesundheitswesen haben. Damit leistet der Verein einen äußerst wichtigen Beitrag zur Integration und zur Inklusion und schließt eine Lücke, die anderweitig nicht gefüllt wird“, sagt Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin. Mehr Informationen:www.interaktiv-berlin.de – Kontakt: Pinar Can, Telefon: 030/ 49088585, E-Mail: p.can@interaktiv-berlin.de In der Kategorie II teilen sich zwei Projekte den ersten Platz und erhalten jeweils ein Preisgeld von 10.000 Euro. Eines dieser Projekte ist der Berliner Verein Alkawakibi e.V., der vor allem syrischen Ärztinnen und Ärzten beim Berufseinstieg in Deutschland hilft. Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, betont: „Um in einem fremden Land anzukommen, braucht es mehr als das Erlernen einer neuen Sprache. Dazu gehört auch die Chance, seine beruflichen Fähigkeiten einzubringen. Die Berliner Ärztinnen und Ärzte bei Alkawakibi helfen ihren Kolleginnen und Kollegen aus Syrien genau dabei: Sie begleiten und unterstützen sie auf ihrem mitunter langen und nicht einfachen Weg in ein neues Leben mit einer fremden Sprache und neuen beruflichen Anforderungen. Ich freue mich, dass dieser beeindruckende ehrenamtliche Einsatz heute belohnt wird.“ Mehr Informationen:www.alkawakibi.org – Kontakt: Dr. Rainer Katterbach, E-Mail: rkatterbach@web.de sowie Dr. Susanne Amberger, E-Mail: amberger@alkawakibi.org Der andere Gewinner der Kategorie II ist die Klinikum Itzehoe Akademie mit ihrem Projekt „Vielfalt macht erfolgreich! Bildung und Integration im Klinikum Itzehoe“. In diesem zweijährigen Programm erwerben Migranten neben Sprach- und Kulturkenntnissen vor allem Wissen aus den Bereichen Pflege, Medizin und Labor. In seiner Laudatio sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dazu: „Der Berliner Gesundheitspreis kürt immer auch Projekte, die als Vorbild für Nachahmer geeignet sind. Das Klinikum Itzehoe ist so ein beeindruckendes Beispiel, denn es zeigt, wie geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive in Deutschland geboten werden kann.“ Mehr Informationen:www.klinikum-itzehoe.de – Kontakt: Regine Kracht, Mobil: 0172 / 5436855, E-Mail: r.kracht@kh-itzehoe.de Der dritte Platz der Kategorie II geht an den Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. für sein Projekt „Mütter mit Migrationshintergrund in Pflegeberufe“, der für seine Leistungen 5.000 Euro erhält. Die überwiegend alleinerziehenden Mütter, die vom Bonner Verein den Pflegeberuf vermittelt bekommen, stammen aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen und erhalten eine Ausbildung, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist. „In einer Gesellschaft, die immer älter wird, brauchen wir gut qualifizierte und motivierte Pflegekräfte. Alleinerziehenden Müttern den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern und die Ausbildung auf ihre Bedürfnisse auszurichten, ist ein sehr beachtenswerter Ansatz und hilft uns allen, den Frauen und unserer Gesellschaft als Ganzes“, gratuliert Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Mehr Informationen:www.fachseminar-altenpflege-bonn.de – Kontakt: Shilan Fendi, Telefon: 0228 / 965454-0, E-Mail: fendi@bv-pg.de sowie Birgit Schierbaum, E-Mail: schierbaum@bv-pg.de und Edith Kühnle, E-Mail: kuehnle@bv-pg.de Alle Informationen zum „Berliner Gesundheitspreis“ auf www.berliner-gesundheitspreis.de. Der Preis wird seit 1995 alle zwei Jahre vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ausgeschrieben. Er widmet sich jeweils einem ausgewählten Thema, das eine besondere Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hat und soll dazu beitragen, vorbildliche Initiativen sowie Projekte bekannt zu machen. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige, hochkarätig besetzte Jury mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Praxis. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost

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