Weltweite Cyberangriffe: IT-Sicherheit auf der Agenda der Gesundheits-IT-Industrie

Mit der zunehmenden Vernetzung wird das Thema IT-Sicherheit immer bedeutender – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der letzten Cyberangriffe weltweit. Mit seiner fachlichen Expertise bringt sich der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. aktiv in die aktuelle Diskussion mit ein. Letzten Freitag legte eine Welle von Cyber-Attacken Zehntausende Computer von Unternehmen, Behörden und Verbrauchern weltweit lahm. Auch IT-Systeme von zahlreichen Krankenhäusern in Großbritannien wurden in Mitleidenschaft gezogen. Da die Verfügbarkeit von Daten und der entsprechende Zugriff von berechtigten Personen darauf heutzutage einen wesentlichen Bestandteil der Arbeitsabläufe in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen ausmachen, fragen sich nun zahlreiche Gesundheitseinrichtungen sowie Versicherte, ob dies auch in Deutschland möglich sei. „Im Gegensatz zu dem eher zentral organisierten Gesundheitssystem in Großbritannien ist die Gefahr eines flächendeckenden Ausfalls in den deutschen Krankenhäusern deutlich geringer. Durch die dezentralen Organisationsstrukturen bedarf es gezielter Angriffe jeder einzelnen Einrichtung, die dann auch noch die jeweiligen Sicherheitsrichtlinien und technischen Schutzmechanismen außer Kraft setzen müssten. Sollte dennoch eine Einrichtung betroffen sein, sind in der Regel die direkt umliegenden Krankenhäuser, die mit eigenen IT-Systemen ausgestattet, nicht betroffen. Der Vorfall zeigt aber, wie wichtig es ist, dass die aktuellen Attacken zentral ausgewertet und das Wissen drüber zeitnah an die Betreiber kritischer Infrastrukturen weitergegeben werden, damit wir, die Industrie, unsere Systeme auch weiterhin so sicher wie möglich machen können“, erklärt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, die aktuelle Situation. „Deshalb steht der bvitg auch im aktiven Austausch mit dem Branchenarbeitskreis Gesundheit des UP KRITIS, um gemeinsam einen Branchenstandard mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen zu entwickeln.“ Grundsätzlich ist das Bewusstsein für das Thema IT-Sicherheit gestiegen. Das gilt auch für die Bereitschaft, die notwendigen Investitionen hierfür zu tätigen. „Vor diesem Hintergrund gilt es jedoch weiterhin die Frage zu klären: Wie kann eine solide Finanzierung in Hinblick auf notwendigen Investitionen in IT-Sicherheit kurzfristig und nachhaltig sichergestellt werden?“, so Mittelstaedt. Im Hinblick auf Initiativen in diesem Feld arbeitet momentan der bvitg gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) und ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH an einem Leitfaden zur Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes für Gesundheitseinrichtungen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Erpressungstrojaner vor allem zu einem Problem werden, wenn ein Nutzer einen Link in einer E-Mail anklickt oder einen Anhang öffnet. Deshalb gilt es bei allen Anwendern und nicht nur bei den IT-Mitarbeitern in den Krankenhäusern eine stärkere Sensibilisierung in Bezug auf das Erkennen von potenziellen Gefahrenquellen zu schaffen. Die Anforderungen sollten jedoch stets auf Praktikabilität im Alltag geprüft werden, damit Sicherheitsstandards tatsächlich auch gelebt werden können“, betont Mittelstaedt. Weitere Informationen zum bvitg und zu seiner Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit finden Sie unter: www.bvitg.de

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INDAMED plant Integration der Videosprechstunde in MEDICAL OFFICE

Der Softwarehersteller INDAMED kündigt die Integration der Videosprechstunde in MEDICAL OFFICE an. Die Umsetzung will das Unternehmen für die Anwender gemeinsam mit TerMed „von der Terminvergabe bis zur Durchführung der Videosprechstunde denkbar einfach gestalten“, betont das Unternehmen. Sobald der Patient am Tag der Behandlung das virtuelle Wartezimmer betreten hat, wird dies in der MEDICAL OFFICE-Tagesliste angezeigt. Aus der Liste heraus kann der Arzt nun den Patienten in das “virtuelle Behandlungszimmer” ziehen und die Videosprechstunde beginnen. INDAMED hebt hervor, dass „wir mit MEDICAL OFFICE ein modernes System mit neuesten Technologien anbieten. So können unsere Anwender eine zukunftsorientierte Patientenbetreuung gewährleisten.” Seit dem 1. April 2017 kann die Videosprechstunde als neue telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden: die EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) 01450 (4,21 Euro) für einen Technikzuschlag und die GOP 01439 (9,27 Euro) für den Videokontakt – sofern keine Versichertenpauschale angesetzt wurde. Die kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Vergütungsregelung geeinigt und eine entsprechende Anpassung des EBM beschlossen. Zugutekommen soll die Videosprechstunde beispielsweise Patienten mit Mobilitätsproblemen und Ärzten, für die einige längere Anfahrten zu Hausbesuchen entfallen könnten. „Für uns ist das Aufgabe und Verpflichtung gegenüber unseren Anwendern, ihnen möglichst zeitnah eine entsprechende Funktion für unsere Praxissoftware MEDICAL OFFICE anzubieten“, heißt es bei INDAMED. Wann genau die neue Funktion umgesetzt ist, lässt das Unternehmen noch offen, betont aber, „die Arbeiten laufen auf Hochtouren“. Weitere Informationen: www.medical-office.de | www.termed.de    

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Gesundheitsausschuss: 1,2 Millionen Menschen fordern Schutz der Apotheken vor ausländischem Versandhandel

Die 1,2 Millionen Unterschriften von Bürgern für den Erhalt und Schutz der wohnortnahen Apotheken vor dem ausländischen Versandhandel wurden heute symbolisch an den Gesundheitsausschuss des Bundestages in Berlin übergeben. Der Ausschussvorsitzende Dr. Edgar Franke (SPD) und sein Stellvertreter Rudolf Henke (CDU/CSU) nahmen die Dokumente von Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in Empfang. Bei der Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ hatten – umgerechnet auf jeden der 299 Bundestagswahlkreise – ungefähr 4.000 Bürger pro Direktmandat unterzeichnet. Mehr als 6.000 Apotheken aus allen 16 Bundesländern hatten zehntausende Unterschriftenlisten eingeschickt, die – aneinander gereiht – eine Strecke von mehr als 20 Kilometern ergeben. „Wenn mehr als eine Million Bürger mit ihrer Unterschrift eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung für die Zukunft einfordern, dann drückt sich Volkes Wille gegenüber der Politik aus“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Wir freuen uns, dass der Gesundheitsausschuss mit der Entgegennahme der Unterschriften die Sorgen und Nöte der Menschen ernst nimmt. Allerdings vermissen wir ein ebenso eindeutiges Handeln unserer Abgeordneten. Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums liegt vor, den Versand von Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zurückzuführen. Wenn schon 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten so handeln, sollte auch in Deutschland nichts dagegensprechen.“ Auf den Unterschriftenbögen heißt es: „Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne das zu leisten, was meine Apotheke vor Ort macht: Nacht- und Notdienst, persönliche Beratung, Rezeptur, … Ich fordere von der Politik: Stoppen Sie die gefährlichen Einflüsse von außen. Schützen Sie die Apotheken vor Ort!“. Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich ausländische Versandhändler nicht mehr an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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securPharm: Zusätzlicher Fälschungsschutz für Arzneimittel kommt 2019

Um die Sicherheit von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette noch weiter zu erhöhen, müssen ab 9. Februar 2019 verschreibungspflichtige Medikamente zusätzliche Sicherungsmerkmale auf ihrer Packung tragen, die Apotheken vor der Abgabe an den Patienten überprüfen. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche und einheitliche technische Lösungen EU-weit ergänzt. „Ziel ist es, dass jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke eines EU-Mitgliedstaates sowie den EWR-Staaten künftig auf seine Echtheit überprüft werden kann, bevor es an den Patienten gelangt“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Die zusätzlichen Sicherungsmerkmale sind ein sogenannter Erstöffnungsschutz, so dass erkennbar ist, ob die Packung bereits geöffnet wurde, sowie eine packungsindividuelle Seriennummer, über die jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel auf seine Echtheit geprüft wird. securPharm e. V. baut das Fälschungsabwehrsystem für Deutschland auf, das Teil eines europäischen Fälschungsabwehrsystems wird. Die Echtheitsprüfung von Medikamenten im securPharm-System geschieht über den Scan der individuellen Seriennummer bei der Abgabe in der Apotheke. Über diesen Scan wird der Status der Packung in einer Datenbank abgefragt. Wurde eine Packung mit dieser Seriennummer schon einmal verkauft oder nie in den Vertrieb gegeben, warnt das System automatisch den Apotheker und die Packung wird nicht abgegeben. Das securPharm-System macht Fälschungen leichter erkennbar und damit die legale Lieferkette für Fälscher unattraktiv. Jede Handelsstufe der Lieferkette übernimmt einen wichtigen Sicherungsschritt. Der Hersteller erzeugt die packungsindividuelle Seriennummer während des Produktionsprozesses, der Apotheker überprüft sie bei der Abgabe an den Patienten. Großhändler prüfen die Seriennummer aller Arzneimittel, die nicht vom Hersteller oder einem von diesem beauftragten Großhandel geliefert werden, sowie bei allen Packungsrückgaben aus Apotheken und anderen Großhandlungen. Zusätzlich sind weitere risikobasierte Prüfungen möglich. Auch Reimporteure oder Parallelhändler überprüfen Medikamente beim Kauf auf ihre Echtheit, bevor sie die Packungen für den Verkauf in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen, die dann dort in der Apotheke auf Echtheit geprüft werden können. securPharm ist bereits mit dem zentralen, europäischen Datensystem verbunden, welches perspektivisch den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Das securPharm-System befindet sich bereits im Testbetrieb durch Pharma-Unternehmen, Apotheken und Großhändler. Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Telematikinfrastruktur: Finanzierung steht – und nun?

Mit einigen Wochen Verzögerung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband Anfang Mai unter der Vermittlung des Bundesschiedsamtes über die Finanzierung der Anschaffungs- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Es herrscht nun Klarheit über die Höhe der Zuschüsse, die Ärzten und Psychotherapeuten in Form von Pauschalen für die technische Erstausstattung ihrer Praxis und die laufenden Betriebskosten erstattet werden. Damit ist aus Sicht der im Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. organisierten Anbieter von Klinik- und Praxissoftware ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des im „E-Health-Gesetz“ vorgeschriebenen flächendeckenden Rollouts der Telematikinfrastruktur erfolgt. Mit Blick auf den 30. Juni 2018 als Termin für den Abschluss der Ausstattung aller Praxen und Kliniken in Deutschland verweist Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, jedoch auf die noch offenen Forderungen seitens der Industrie: „Um die Anbindung von Praxen und Krankenhäusern in die TI zu ermöglichen, muss die gematik sicherstellen, dass etablierte und performante Prozesse für den Zulassungs- und Zertifizierungsprozess der notwendigen Komponenten etabliert sind. Hierbei ist sie sowohl als Zulassungsstelle als auch Betreiber der TI gefordert, für eine umgehende Umsetzung zu sorgen. In vielen Punkten fehlt es der Industrie zudem weiterhin an Planungssicherheit, wie beispielsweise durch eine Bereitstellung des angekündigten Konnektor-Simulators zur Anpassung der Primärsysteme.“ Gerade die kurzfristige Bereitstellung einer offiziellen Test- bzw. Referenzumgebung für die Qualitätssicherung der Umsetzung in den Arzt- und Kliniksystemen ist wenige Wochen vor dem Start in den Produktivbetrieb im Juli 2017 nach wie vor offen. So benötigen unter anderem die Hersteller geeignete eGK-Testkarten, um in der Produktivumgebung die Qualitätssicherung einer Installation oder eine Fehlersuche bei Störungen durchführen zu können. Zudem sind aufseiten der gematik noch Ende April diesen Jahres erneut umfangreiche Anpassungen an den Spezifikationen für die Komponenten vorgenommen worden. „Damit wird aus Sicht der Industrie das zur Verfügung stehende Zeitfenster, in dem alle Leistungserbringer sicher in die TI gebracht werden sollen, zusätzlich kritisch belastet“, so Ekkehard Mittelstaedt. Vor dem Hintergrund der getroffenen Finanzierungsvereinbarung und der darin festgeschriebenen degressiv sinkenden Bezuschussung sieht die Industrie letztlich die Organe der Selbstverwaltung darin gefordert, alles Mögliche dafür zu tun, um den Start des Rollouts für operativen Betrieb rechtzeitig zum 01. Juli 2017 sicherzustellen und die Zulassung aller notwendigen Komponenten für die Anbieter mit oberster Priorität zu ermöglichen. Weitere Forderungen der Industrie im Kontext des Rollouts der Telematikinfrastruktur finden Sie im Positionspapier des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V. auf der bvitg-Website. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V.

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Datenschutz im Internet: BfDI begrüßt Urteil des BGH zur Klarstellung des Personenbezugs von dynamischen IP-Adressen

Andrea Voßhoff: Wie zu erwarten, ist der BGH in seinem heutigen Urteil dem Europäischen Gerichtshof gefolgt und hat dynamische IP-Adressen als personenbezogenes Datum eingestuft. Vor diesem Hintergrund begrüße ich das Urteil ausdrücklich. Es bestätigt meine langjährige Position und stärkt den europäischen Datenschutz. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass Anbietern von Webseiten oder anderen Online-Diensten eine Speicherung der IP-Adressen erlaubt sein muss, sofern dies für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Dienste erforderlich ist. Dabei ist jedoch die Abwägung mit den verfassungsrechtlich festgeschriebenen Persönlichkeitsrechten unbedingt notwendig. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, da das nationale Telemediengesetz dies nicht vorsieht. Hintergrund Das Urteil des BGH beruhte auf einer Vorabentscheidung des EuGH (C-582-14). Der BGH hatte über die Klage eines Bürgers zu entscheiden, ob die Speicherung seiner IP-Adresse beim Aufruf von Webseiten der Bundesregierung zulässig ist. IP-Adressen sind Nummernfolgen, die unter anderem Internetnutzern und Webseiten zugewiesen werden, um die Kommunikation zwischen diesen zu ermöglichen. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

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Berliner Mendelssohn-Palais verkauft

Das historische Mendelssohn-Palais in der Jägerstraße in Berlin-Mitte ist an die Immobiliengesellschaft HGHI Holding GmbH verkauft worden. Damit ist das weltweite Bieterverfahren erfolgreich beendet. „Wir freuen uns, dass das Deutsche Apothekerhaus so ein großes Interesse im Markt gefunden hat und nun in die Hände eines neuen Eigentümers gegeben wird“, sagt Dr. Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Das Bieterverfahren ist reibungslos verlaufen, und auch der Vertragsabschluss mit einem marktgerechten Preis konnte zügig umgesetzt werden. Die Schlüsselübergabe ist bereits am vergangenen Freitag erfolgt.“ Bis zum Jahr 2016 hatte die ABDA das Mendelssohn-Palais vierzehn Jahre lang als Verbandssitz und Geschäftsstelle genutzt, bevor wegen des wachsenden Raumbedarfs ein Standortwechsel unvermeidlich wurde. Das Gebäude wurde zwischen 1891 und 1893 nach den Plänen der Architekten Schmieden und Speer für das Bankhaus Mendelssohn & Co. errichtet. Es befindet sich In direkter Nähe zum Gendarmenmarkt und liegt damit mitten im Herzen Berlins. In dieser exklusiven Umgebung gehört es zu den wenigen verbliebenen, originalgetreu erhaltenen historischen Gebäuden. Vorübergehend hat die ABDA-Geschäftsstelle nun ihren Sitz Unter den Linden, während zugleich ein Neubau in der Heidestraße entsteht. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Bayern finanziert innovatives Schulgartenprogramm

Neues Präventionsangebot für Schulen: Die AOK Bayern fördert jetzt das Schulprogramm „GemüseAckerdemie“, das sich an Grund- und weiterführende Schulen der 3. bis 8. Jahrgangsstufe richtet. Bei dem Programm geht es um die Themen gesunde Ernährung, nachhaltiger Konsum und Wertschätzung von Lebensmitteln. Dazu wird zunächst an zwölf bayerischen Schulen ein Schulgarten als interaktiver Lernort eingerichtet. Durch den hohen Praxisbezug und die Einbindung des Programms in den Lehrplan sollen das Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie soziale Kompetenzen von Schülern gefördert werden. „Das innovative Bildungsprogramm ergänzt sehr gut unsere Initiative ‚Gesunde Kinder – gesunde Zukunft‘, mit der wir uns bereits seit Jahren für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen engagieren“, so Dr. Annette Scheder, Leiterin des Bereichs Gesundheitsförderung bei der AOK Bayern. Die „GemüseAckerdemie“ hat bereits mehrere Auszeichnungen erhalten, unter anderem von Angela Merkel als startsocial-Bundessieger und vom Bundespräsidenten als „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“. Der gemeinnützige Verein Ackerdemia hat das Programm entwickelt und mittlerweile an über 100 Schulen in ganz Deutschland umgesetzt. Zusammen mit den Experten der „GemüseAckerdemie“ legen Schüler in klassenübergreifenden Teams einen Schulacker an, auf dem sie verschiedene Gemüsesorten anbauen. Die Schüler lernen dabei die gesamte Wertschöpfungskette – von Anbau und Pflege über Ernte und Vermarktung. Auch Eltern werden in das Projekt einbezogen – etwa als Abnehmer des Gemüses oder als ehrenamtliche Mentoren. Zudem gibt es für Schüler eine interaktive Lernplattform mit vielen kreativen Anbautipps und Rezeptideen für zu Hause. Das Programm läuft über ein ganzes Jahr, in der folgenden Ackersaison bewirtschaften neue Klassen den Schulgarten. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden.  Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst  Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände

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BDPK lehnt Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen ab

Der BDPK lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Deutlich wird dies an der Formulierung in § 137i Abs. 1 SGB V des Gesetzentwurfs, wonach Personalverlagerungseffekte aus anderen Krankenhausbereichen zu vermeiden sind. Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarer Personalstruktur geht an der Praxis abteilungsübergreifender Einsatzplanung des Personals vorbei. Folglich müssten bspw. Betten bei Erkrankung von Mitarbeitern in einer Abteilung geschlossen werden, während das Personal in einer anderen, nicht voll belegten Abteilung, nicht ausgelastet wäre. Zudem lässt sich der Bedarf an pflegerischem Personal nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, betont Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Unterschiede in der Patientenstruktur, Organisation und Ausstattung stellen fixe Personalmindestzahlen infrage. Jede Klinik hat heute bereits für sich Personaluntergrenzen definiert, die auf die jeweiligen Besonderheiten abgestimmt sind.“ Der BDPK appelliert an die Gesundheitspolitiker dringend vorab die Bereiche, in denen Personaluntergrenzen wirken sollen, festzulegen. Zudem sind Umsetzung und Praxistauglichkeit zu evaluieren. Erst anschließend kann mit gesicherter Erkenntnis über eine gesetzliche Verankerung entschieden werden. Pressemitteilung  des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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