GKV-Positionspapier: Krankenkassen trotz Milliardenrücklagen im Sparwahn: Versicherte sollen Zeche zahlen

Mit dem heute vom Verwaltungsrat beschlossenen Positionspapier „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“ zeigt der GKV-Spitzenverband einmal mehr, dass den Krankenkassen trotz blendender Finanzlage jedes Mittel recht ist, um Ausgaben zu senken – auf Kosten ihrer Versicherten. Unter dem Deckmantel von Liberalisierung, Deregulierung und Flexibilisierung soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung zwischen Flensburg und Berchtesgaden mittel- und langfristig aufgegeben und durch eine ‚Medikamentenversorgung light‘ aus Hilfs- und Notmaßnahmen ersetzt werden. „Die Krankenkassen entwickeln sich immer mehr zu Sparkassen. Sie heimsen immer mehr Beiträge ein, bilden immer höhere Rücklagen und fordern dann auch noch Steuerzuschüsse“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Ihrer Pflicht zur Patientenversorgung kommen sie aber immer weniger nach. In Vertragsverhandlungen machen wir diese leidvolle Erfahrung mittlerweile ständig. Aber jetzt stellen die Kassen gleich noch das gesamte flächendeckende Arzneimittelversorgungssystem durch Apotheken in Frage. Das ist nicht nur patientenfeindlich, sondern auch völlig absurd, denn das System ist hocheffizient. Die Rund-um-die-Uhr-Arzneimittelversorgung durch 19.800 Apotheken und ihre 157.000 Beschäftigten hat 2017 nur noch 2,2 Prozent der GKV-Leistungsausgaben beansprucht. Das ist ein historischer Tiefstand“, so Becker. Allein für ihre Verwaltungsausgaben würden die Kassen mehr als doppelt so viel Geld ausgeben. Zum Hintergrund: Im Positionspapier des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zahlreiche Streichmaßnahmen aufgeführt: Das Leistungsspektrum von Apotheken abspecken, die Öffnungszeiten reduzieren, das Honorar für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten kürzen, aus dem auch die Beratung für verschreibungsfreie Medikamente mitfinanziert wird. Folgen für die Patienten wären ein schlechterer Zugang zu Medikamenten und höhere Preise bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Deutschland verfügt bislang über ein leistungsstarkes Arzneimittelversorgungssystem. Eckdaten dazu liefert das neue Statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2018“, das heute im Vorfeld des Tags der Apotheke am 7. Juni veröffentlicht wird. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Behandlungsfehlerstatistik: Kliniken betreiben gezielte Fehlervermeidung

Zur Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht. Jeder Fehler, der entdeckt wird, wird aufgearbeitet und analysiert und soweit möglich Maßnahmen zur zukünftigen Fehlervermeidung umgesetzt. Beispielsweise ist es Pflicht im Krankenhaus, einen Beauftragten für das Risikomanagement zu benennen und ein Fehlermeldesystem vorzuhalten. Die Mitarbeiter können über das Fehlermeldesystem anonym und sanktionsfrei Fehler melden. Diese werden transparent gemacht, um daraus zu lernen. Die rückläufigen Fehlerzahlen zeigen dies deutlich. Die heute vom MDK vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind. Fest steht auch: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Deshalb haben die Krankenhäuser in den letzten Jahren verstärkt Fehlervermeidungs- und Risikominimierungsstrategien entwickelt, um in systematischer Form Fehler oder Risiken der Patientenversorgung zu verhindern. Ziel dabei ist es, Fehler durch strukturierte und kontrollierte Abläufe so weit wie möglich auszuschließen. Komponenten sind dabei die Vermeidung von OP-Verwechslungen, die Nutzung von OP-Checklisten, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (M&M-Konferenzen) oder die Kennzeichnung von Kommunikationsbarrieren. Unser Ziel ist es, damit eine sehr hohe Patientensicherheit zu gewährleisten. Und die Behandlungsfehlerstatistik bestätigt dies auch. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. Unsere Krankenhäuser haben einen hohen Sicherheitsstandard. Die Patienten können sich sicher fühlen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Zahl möglicher Behandlungsfehler steigt um 10 Prozent

Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“ Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard ent-spricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten. In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Orthopädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent. Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Neuer Rekord bei Apotheker-Fortbildungen

Im Jahr 2017 nahmen mehr Teilnehmer als je zuvor an Fortbildungen der Apothekerkammern und -verbände teil: Bei mehr als 3.300 Veranstaltungen konnten insgesamt rund 167.000 Teilnehmer verzeichnet werden. Das entspricht einem Zuwachs von 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese und weitere Zahlen rund um das Arzneimittelversorgungssystem werden morgen im Vorfeld des ‚Tags der Apotheke’ mit der Statistikbroschüre „Die Apotheke – Zahlen, Daten Fakten 2018“ veröffentlicht. „Der Fortbildungswille ist größer als je zuvor. Das ist erfreulich, denn das pharmazeutische Wissen wird täglich größer“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Apothekerinnen und Apotheker tragen ebenso wie andere Apothekenmitarbeiter eine große Verantwortung für die Arzneimittelversorgung und nehmen ihre Pflicht zur Fortbildung sehr ernst.“ Zunehmend werden Fernfortbildungen wie Online-Vorträge genutzt. Rund ein Drittel aller Teilnehmer nutzten entsprechende Angebote. Kiefer: „Gut angenommen werden auch die relativ neuen Fortbildungen zum Thema Medikationsmanagement. In diesem Bereich wollen die Apotheker in Zukunft mehr Aufgaben übernehmen und enger mit der Ärzteschaft zusammenarbeiten.“ Aus dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesapothekerkammer boten 13 von 17 Apothekerkammern das Seminar „Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess“ an – entweder als eigenständige Veranstaltung oder im Rahmen eines kammereigenen Konzepts. Um die Kompetenzen der Apotheker bei der Durchführung von Medikationsanalysen bzw. für das Medikationsmanagement weiter zu stärken, haben viele Apothekerkammern zudem Fortbildungen mit engem thematischen Zusammenhang angeboten, z. B. zu den Themen „Arzneimittel-bezogene Probleme“, „Förderung der Therapietreue“ oder die Bearbeitung von Fallbeispielen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen

Warum ist das so? Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Smartphones von Ärzten und Apothekern verstößt sie aber gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es drohen empfindliche Strafen. Denn WhatsApp hat Zugriff auf das Adressbuch der Benutzer. Schon die Benutzung von WhatsApp verletzt deshalb die Persönlichkeitsrechte der Kontakte, die nicht in eine Übermittlung ihrer Daten an die WhatsApp Inc. in den USA eingewilligt haben. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Daten verschlüsselt werden oder nicht. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnte jüngst Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein. Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Ärzte und Apotheker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnte Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“ Ärzte und Apotheker gehen seit heute erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen. Doch wie könnte eine rechtssichere, digitale Kommunikation mit dem Patienten aussehen? „Nur über ein vom Patienten verwaltetes, unabhängiges Medium ist nunmehr eine rechtssichere Arzt-, Apotheker und Patienten-Kommunikation möglich“, so Rechtsanwalt Professor Christian Dierks. „Eine patienteneigene Kommunikationsplattform mit einer eigenen Gesundheitsakte, bei der der Patient den beteiligten Akteuren Zugriffsrechte selektiv einräumen kann, ist die einzige gangbare Lösung.“ Genau das ist vitabook: sofort einsetzbar für jeden Arzt, jede Apotheke und jeden Patienten. Der alleinige Datensouverän ist der Patient, so wie es die EU-Grundschutzverordnung im Ideal vorsieht. Ärzte, Apotheker und Patienten können über die Plattform vitabook Nachrichten jeder Art austauschen, Folgerezept und Medikamente bestellen, Arzttermine vereinbaren, Tagebucheinträge zu Symptomen und Vitalwerten teilen sowie Gesundheitsdaten und Dokumente jeder Art miteinander sicher und verschlüsselt austauschen. vitabook ist damit eine einheitliche und systemübergreifende Lösung für die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – in den Händen des Patienten, mit alleiniger Verfügungsgewalt des Patienten, sicher gespeichert in Deutschland. Pressemitteilung der vitabook GmbH

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Unmittelbare Arzneimittelversorgung bleibt unverzichtbar

„Die beste Art der Gesundheitsversorgung ist und bleibt persönlich und unmittelbar – auch in den öffentlichen Apotheken. Daran ändert auch der Beschluss des Deutschen Ärztetags zum Fernbehandlungsverbot nichts“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Weil nach ausschließlicher Fernbehandlung auch nach Vorstellung der Bundesärztekammer keine Rezepte ausgestellt werden dürfen, ändert sich für Apotheken nichts. Darüber hinaus zeigt sich die Überlegenheit der unmittelbaren und persönlichen Versorgung durch wohnortnahe Apotheken auch im Alltag.“ Die wohnortnahen Apotheken kümmern sich auch um die Patienten, die nur über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz verfügen. „Studien zeigen, dass viele Bundesbürger Schwierigkeiten damit haben, Gesundheitsinformationen gezielt zu erfassen und zum Bespiel zwischen Information und Werbung zu unterscheiden“, stellte Kiefer fest. „Wir Apotheker haben als Heilberufler die Aufgabe, uns um jeden einzelnen Patienten zu kümmern. Gleichzeitig stellen wir immer wieder fest, dass manche Internetnutzer ihr Wissen überschätzen. Aber eine Google-Suche ersetzt nicht das Expertenwissen des Apothekers.“ In seiner Eröffnungsrede ging Kiefer auch auf das Missbrauchspotential von Arzneimitteln ein. „Medikamente haben Nutzen, aber auch Risiken und dürfen deshalb nur von Apothekern abgegeben werden. Medikamente – auch rezeptfreie wie zum Beispiel Schmerzmittel – unterscheiden sich damit von Konsumgütern. Auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriert: Der Mehrverbrauch von Arzneimitteln fördert nicht die allgemeine Gesundheit. Ich rege deshalb an, in Verbrauchermedien wie Fernsehen oder im Internet über ein Werbeverbot für rezeptfreie Arzneimittel mit Missbrauchspotential nachzudenken.“ Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfe zudem nicht aufgeweicht werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Kooperationen: vitabook holt Mondosano, Töchter & Söhne und PatientenverfügungPlus an Bord

Das MedTech-Unternehmen vitabook, einer der Pioniere für elektronische Gesundheitsakten (eGA), hat sein Netzwerk mit Mondosano, Töchter & Söhne und PatientenverfügungPlus ausgebaut. Ziel ist es, den vitabook-Nutzern weitere individualisierte Lösungen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Online-Gesundheitskonto bietet vitabook seit Jahren eine elektronische Gesundheitsakte, in der sämtliche persönlichen Gesundheitsdaten wie Befunde, Laborberichte und vieles mehr digital gespeichert werden. Der Patient hat so seinen Gesundheitsstatus ständig selbst im Blick und kann seinen Ärzten bei Bedarf alle relevanten Informationen online zur Ansicht weiterreichen. Darüber hinaus erleichtern unterschiedliche Unterstützungsangebote den Umgang mit Erkrankungen. Diesen Bereich baut vitabook konsequent aus. „Unsere User sollen bei vitabook passgenaue Lösungen für ihre ganz individuellen Bedürfnisse finden. Wir verstehen uns als persönlicher Gesundheitsassistent“, so CEO Markus Bönig. Drei Kooperationen – drei neue Lösungen Mondosano: neue Behandlungsmethoden im Blick Durch die Zusammenarbeit mit Mondosano werden vitabook-Nutzer künftig auf neue Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen von klinischen Studien hingewiesen. „Viele Patienten sind an Informationen über den Fortschritt der klinischen Forschung interessiert und schätzen die Möglichkeit, an entsprechenden Studien teilzunehmen. Dadurch bekommen Betroffene die Chance, direkt von den neusten Erkenntnissen zu profitieren“, sagt Bönig. Gleichzeitig suchen Forschungseinrichtungen und forschende Pharma-Unternehmen Teilnehmer für klinische Studien. Mondosano hat zu diesem Zweck eine umfangreiche Datenbank erstellt, die interessierten Patienten einen sicheren und einfachen Zugang zu klinischen Studien ermöglicht. „Dabei werden unsere User lediglich informiert und auf die Teilnahme an möglicherweise passenden Studien aufmerksam gemacht“, betont der vitabook-Geschäftsführer. „Erst wenn der Patient sich entscheidet, an einer Studie teilzunehmen, leiten wir ihn anonym an Mondosano weiter.“ Töchter & Söhne/curendo.de: Hilfe für pflegende Angehörige Die Kooperation mit Töchter & Söhne richtet sich an pflegende Angehörige. Töchter & Söhne bietet ihnen auf curendo.de qualifizierte Online-Schulungen, die helfen, den Pflege-Alltag zu erleichtern. vitabook empfiehlt pflegenden Angehörigen diese digitale Hilfeleistung von Töchter & Söhne in dem vitabook-Gesundheitskonto, mit dem sie zum Beispiel auch Folgerezepte, Medikamente und Hilfsmittel einfach online anfordern können. Für die Zukunft ist ein Ausbau der Kooperation durch ein Single-Sign-On bei curendo.de mit dem vitabook-Account geplant. PatientenverfügungPlus: Vorsorgedokumente einfach und schnell erstellen Alle erforderlichen, personalisierten Vorsorgedokumente für Unfall oder schwere Krankheit in einem Paket kann man sich online über das Vorsorgeportal PatientenverfügungPlus besorgen. Ein intelligenter Fragebogen leitet einfach, verständlich und mit ausführlichen Erklärungen durch den Erstellungsprozess. Die anwaltlich und ärztlich entwickelten Dokumente sind sofort ohne notarielle Beglaubigung wirksam. „Jeder weiß heute, wie wichtig es ist, Vorsorgemaßnahmen zu treffen“, sagt Markus Bönig. „Trotzdem schieben viele dieses Thema vor sich her, weil sie die zahlreichen, schwer verständlichen Dokumente scheuen, nicht wissen, was genau sie benötigen oder ihnen die Notarkosten zu hoch sind. Darum stellen wir unseren Nutzern durch die Kooperation mit PatientenverfügungPlus nun ein Tool zur Verfügung, mit dem jeder schnell und unkompliziert die notwendigen Schritte erledigen kann.“ Pressemitteilung der vitabook GmbH

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NOVENTI Group gründet Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen und führt Apotheken-Rechenzentren unter einem Dach zusammen

Der Gesundheitsmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels – die NOVENTI Group reagiert auf die Herausforderungen in ihren Kernmärkten. Mit den Unternehmen ALG, SARZ und VSA ist die Unternehmensgruppe Marktführer im Bereich Apotheken-Abrechnungszentren und baut nun ihre Stärke aus: Die drei Apotheken-Abrechnungszentren werden künftig unter dem Dach der NOVENTI HealthCare GmbH zusammengeführt. Damit entsteht mit 19 Milliarden Abrechnungsvolumen Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen. Die Apotheken-Rechenzentren ALG, SARZ und VSA sind mit mehr als 15 Mrd. Euro Abrechnungsvolumen schon heute ein wichtiger Finanzpartner für die Kunden der NOVENTI Group. Diese Position wird nun konsequent durch die Erweiterung des Angebots um zusätzliche Leistungen und Produkte rund um das Thema „Abrechnung und Finanzen“ gestärkt. Eine wichtige Voraussetzung für diesen Schritt ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist innerhalb der NOVENTI Group bereits heute bei der NOVENTI HealthCare GmbH und deren Marken azh, SRZH und zrk vorhanden. Mit der „neuen“ NOVENTI HealthCare GmbH entsteht somit der international bedeutendste Anbieter für Abrechnungsdienstleistungen in der Gesundheitsbranche mit mehr als 33.500 Kunden, rund 19 Mrd. Euro Transaktionsvolumen und 1.000 Mitarbeitern. NOVENTI-Geschäftsführer Dr. Hermann Sommer erläutert die Hintergründe der Entscheidung: „Mit der Zusammenführung unserer sehr erfolgreich agierenden Apotheken-Rechenzentren unterstreichen wir die herausragende Marktposition der gesamten NOVENTI Group als systemrelevanter Anbieter im Gesundheitsmarkt. Zusätzlich nutzen wir die sich jetzt ergebenden Chancen, um Prozesse und Standards für morgen zu gestalten. Die Verschmelzung der Unternehmen soll bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sein. Damit kann die NOVENTI HealthCare GmbH innovative und neue Abrechnungsprodukte wie z. B. „sofortGeld“ an die Kunden im Apothekenmarkt auch breitflächig einführen.“ Die Geschäftsführung der neuen NOVENTI HealthCare GmbH wird aus Susanne Hausmann, Victor Castro, André Dietmann und Roman Schaal bestehen. Pressemitteilung der NOVENTI Healthcare GmbH

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Datenschutz-Grundverordnung: bvitg regt Diskurs über Gestaltungs- und Interpretationsspielräume an

Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einigen Punkten noch wichtigen Klärungsbedarf und bietet hierbei seine Unterstützung an. Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Deutschland wirksam, die einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Nutzung und Verwertung von personenbezogenen Daten im EU-Binnenmarkt schaffen soll. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln auf Landesebene sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. jedoch weiterhin die Gefahr eines Datenschutz-Flickenteppichs. „Aktuell stehen Daten- und Auftragsverarbeiter im Gesundheitswesen zum Teil stark divergierenden Anforderungen der Landesdatenschutz- und Landeskrankenhausgesetzen gegenüber. So ist zum Beispiel die Erhebung und Verarbeitung in Krankenhäusern von besonders personenbezogenen Daten nach Art. 9 EU-DSGVO in einigen Bundesländern auf den physischen Standort begrenzt. Aufgrund der föderalistischen Struktur des Datenschutzes und der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln entstehen den Herstellern von Gesundheits-IT somit ein erheblicher, finanzieller Mehraufwand“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V. „An dieser Stelle gilt es deshalb für eine deutschlandweite, einheitliche und dem Geist der europäischen Verordnung entsprechende Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung durch die Aufsichtsbehörden Sorge zu tragen.“ Derzeit befinden sich die Anpassungen der jeweiligen Landesgesetze noch im parlamentarischen Verfahren und werden erst kurz vorm Stichtag im Mai verabschiedet und in Kraft treten. Um das Sozialgesetzbuch zudem in Einklang mit der Verordnung zu bringen, ist das 2. Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz derzeit in Erarbeitung. Eine einheitliche Regelung zur Pseudonymisierung von Daten hält der Verband hier für zwingend notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Auftragsdatenverarbeitung im ambulanten als auch stationären Bereich zu schaffen. „Die Erhebung-, Verarbeitung und der sektorenübergreifende Austausch personenbezogener Daten im Gesundheitswesen braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Versorgungs- und Forschungsdaten gewährleistet“, so Sebastian Zilch. „Eine enge Zweckbindung und die Datensparsamkeit in Verbindung mit den hohen Verwaltungsauflagen verhindern die Datensouveränität, in der Bürger über die Verwendung ihrer Daten entscheiden. Die im Koalitionsvertrag berufene Datenethikkommission bietet hier eine Möglichkeit über die DSGVO hinaus neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten im deutschen Datenschutz zu prüfen. Damit diese im Einklang mit dem administrativen Aufwand gebracht werden können und im Gesundheitssektor sinnvoll umgesetzt werden, bietet der bvitg durch seine Expertise stets den verantwortlichen Institutionen seine Unterstützung an.“ Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. und anderen Branchenverbänden, hat der bvitg praxisrelevante Lösungen in Form von Handlungsempfehlungen und Leitfäden für den Krankenhausbereich veröffentlicht, um bei der Umsetzung der DS-GVO zu unterstützen. Pressemitteilung des bvitg e.V.

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