Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem

Zum Aufruf des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist. Die Krankenhäuser weisen den Vorwurf zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr fordern die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen ist dies mit Sicherheit nicht. Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem appeared first on Healthcare Netzwerk.

EU-Richtlinie: Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern Ausnahme für Heilberufe

Die Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern die Regierungen beider Länder dazu auf, die Heilberufe von einer geplanten EU-Richtlinie zur Berufsreglementierung auszunehmen. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren Jean-Pierre Paccioni, Präsident des Ordre National des Pharmaciens (ONP), und Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, an die Wirtschafts- und Gesundheitsminister in Paris und Berlin, ihren Einfluss in der EU geltend zu machen. Brüssel zufolge müssten die Mitgliedstaaten vor dem Erlass neuen Berufsrechts immer erst dessen Verhältnismäßigkeit begründen. Für einen hohen Patientenschutz mahnen die Apotheker an, dass Gesundheitsdienstleistungen nicht ökonomischen Aspekten des EU-Binnenmarktes unterworfen werden dürfen, sondern Belange des Allgemeinwohls berücksichtigen müssen. „Im Bewusstsein der ganz besonderen Verbindung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und angesichts unserer sehr ähnlichen Regulierungsmodelle für das Apothekenwesen haben wir eine enge Kooperation zu diesem Thema initiiert“, schreiben Paccioni und Schmidt. „Gemeinsam appellieren wir an Sie als in unseren Ländern für dieses Dossier zuständige Minister, Ihren Einfluss in den bevorstehenden politischen Verhandlungen im Rat geltend zu machen und ausdrücklich eine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe zu fordern.“ Weiter heißt es bei den ONP- und ABDA-Präsidenten: „Eine gemeinsame Initiative aus Deutschland und Frankreich würde ein starkes politisches Signal an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darstellen.“ Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im Januar im Zuge eines „Dienstleistungspakets“ einen Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen vorgelegt. Die maltesische Ratspräsidentschaft strebt noch im Mai eine politische Einigung dazu an. Bundestag und Bundesrat sowie beide Kammern in Frankreich (Senat und Nationalversammlung) haben schon Subsidiaritätsrügen ausgesprochen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Deutschlands Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Änderungsbedarf angemahnt – ebenso wie Europas Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dies unter Mitwirkung des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) getan haben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post EU-Richtlinie: Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern Ausnahme für Heilberufe appeared first on Healthcare Netzwerk.

Chancen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Risiken der Kostenübernahmen

„Der Europatag ist ein guter Anlass, sich die positiven Auswirkungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einmal mehr vor Augen zu führen. Durch die EU-Patientenrechte-Richtlinie haben die Bürger der EU bei geplanten Krankenhausbehandlungen grenzüberschreitende Wahlfreiheit. Dies ist gerade in den grenznahen Regionen von großer versorgungspolitischer Bedeutung. Die positive Bedeutung der EU-weiten Zusammenarbeit zeige sich zudem an den Europäischen Referenznetzwerken. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist für die Forschung bei „seltenen Erkrankungen“ von fundamentaler Bedeutung. Für Menschen, die von „seltenen Krankheiten“ betroffen sind, ist diese Bündelung des Wissens oftmals die einzige Chance adäquaten Zugang zur Behandlung oder überhaupt zur Diagnose ihrer seltenen und hochkomplexen Erkrankungen zu erhalten“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Es gibt 24 Referenznetzwerke, von denen fünf aus Deutschland koordiniert werden. Insgesamt beteiligen sich über 900 Einrichtungen (Abteilungen und Krankenhäuser), alleine aus Deutschland sind es 121 Abteilungen/Institute von 58 Trägern. Die erste Kooperationsphase ist auf fünf Jahre angelegt. Es gibt aber auch nach wie vor unbefriedigende Entwicklungen der EU-weiten Gesundheitsversorgung. Obwohl seit Jahren installiert, funktioniert die Erstattung der Behandlungskosten gerade bei nicht geplanten Behandlungen, insbesondere bei Notfällen, durch die EU-Länder in vielen Fällen nur unbefriedigend. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) der GKV hat mehr als 1 Milliarde Euro Außenstände, weil die Herkunftsstaaten bzw. deren Sozialversicherungssysteme säumig sind bzw. Zahlungen verweigern. Hier müssten viel konsequenter Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission geltend gemacht werden. Auch viele Krankenhäuser haben Inkassoprobleme bei ausländischen Patienten. Pro Jahr gibt es Zahlungsausfälle von ca. 50 Millionen Euro“, so Baum. PPressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Chancen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Risiken der Kostenübernahmen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Drei Jahre Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Staatssekretär Laumann stellt Bericht zu Entwicklungen im Gesundheitswesen vor

Staatssekretär Karl-Josef Laumann zieht Zwischenbilanz: Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat heute in Berlin seinen Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen vorgestellt. Darin lobt er u. a. die Fortschritte bei der Pflege sowie die Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. In einigen Bereichen sieht der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte jedoch weiteren Handlungsbedarf.   So fordert Laumann beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“   Darüber hinaus spricht sich Laumann für einen noch größeren Patientennutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Mit dem E-Health-Gesetz seien die Telematik und die elektronische Gesundheitskarte auf den richtigen Weg gebracht worden.  Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber noch weiter verbessert werden: „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können. Damit könnten sie beispielsweise jederzeit ihre Patientenakte einsehen – ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten ist die Neuorganisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen – etwa bei der Erstellung von Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Laut Gesetz können bis zu einem Viertel der Verwaltungsratsmitglieder des MDK ganz legal hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Zudem erlässt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für den MDK. Ich sehe hier einen klaren Handlungsbedarf. Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher muss er personell wie inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, sagt Laumann. Im Bereich der Pflege spricht sich Laumann v. a. für die Errichtung einer Bundespflegekammer aus. Damit müsse die Mitbestimmung der Pflege in der Selbstverwaltung ausgebaut werden: „Wenn in der Selbstverwaltung über Pflegethemen entschieden wird, sitzt die Pflege selbst nicht mit am Tisch. Das muss sich ändern. Wenn es um Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung oder Ausbildungsinhalte geht, kann es nicht sein, dass die Pflege bei den Entscheidungen außen vor bleibt. Die Bundespflegekammer sollte die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten – und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen. Auch im Pflege-Qualitätsausschuss muss sie die zentrale Stimme der Pflege sein.“ Der ausführliche Bericht von Staatssekretär Laumann sowie die kompletten Unterlagen zur Pressekonferenz können auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten unter www.patientenbeauftragter.de abgerufen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Drei Jahre Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Staatssekretär Laumann stellt Bericht zu Entwicklungen im Gesundheitswesen vor appeared first on Healthcare Netzwerk.

Gemeinsame Kooperationsvereinbarung in Baden-Württemberg unterzeichnet

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben vereinbart, Unternehmen zukünftig noch intensiver über Angebote und Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung zu informieren. Hierfür haben die AOK Baden-Württemberg, der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen die „Regionale Koordinierungsstelle Betriebliche Gesundheitsförderung Baden-Württemberg“ (kurz: „Regionale BGF-Koordinierungsstelle“) gegründet. Ihr Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten einen niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung zu eröffnen. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

The post Gemeinsame Kooperationsvereinbarung in Baden-Württemberg unterzeichnet appeared first on Healthcare Netzwerk.

conhIT: medatixx-AppPoint sorgt für großes Interesse

Der Praxissoftwarehersteller medatixx präsentierte auf der diesjährigen conhIT mit dem medatixx-AppPoint eine Innovation, die für hohe Aufmerksamkeit bei Ärzten und in der gesamten Gesundheits-IT-Branche sorgte. „Wir haben mit unserem medatixx-AppPoint nicht nur eine Vision präsentiert, sondern konnten bereits erste Umsetzungen zeigen“, betont medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann. Dass das Unternehmen damit den Nerv der Zeit traf, belegten die „enormen Nachfragen von Entwicklern, Hochschulen und Ärzten“. Der medatixx-AppPoint bietet die Möglichkeit, mHealth-Apps an die Praxissoftwaresysteme von medatixx anzubinden. Über die medatixx-eigene Patientenservice-App x.patient werden die Daten in die Praxissoftware des behandelnden Arztes übermittelt. Die beiden ersten an die Systeme von medatixx angebundenen mHealth-Apps sind Preventicus Heartbeats für Patienten mit Herzrhythmusstörungen und Newsenselabs App M-sense für Migränepatienten. Die Anbindung von ARYA zur Früherkennung und Unterstützung von Patienten mit Depressionen befindet sich laut Naumann gerade in der Umsetzung. „Da wir auf internationale Schnittstellen setzen, ist es theoretisch denkbar, dass sich in der Zukunft auch andere Praxissoftwarehersteller an den Übertragungsweg via x.patient andocken“, erläutert Naumann. Der medatixx-AppPoint und die aktuell angebundenen Apps wurden in der mobile health ZONE präsentiert. Auch in zwei Kongress-Sessions, in einer Innovationssession sowie bei mehreren Messeführungen stand das Zusammenspiel von mHealth-Apps mit Praxissoftware am Beispiel des medatixx-AppPoints auf dem conhIT-Programm. Im Rahmen des eHealth-Slams gewann medatixx mit „Lach- und Sachgeschichten rund um eHealth“ den zweiten Platz. „Das starke Interesse an unserer Neuentwicklung war jeden Tag spürbar“, so Naumann. Für die Entwickler von mHealth-Apps ist die Möglichkeit der strukturierten Datenübermittlung in die Praxissoftware des Arztes ein wichtiges Kriterium. Derzeit ist medatixx hierzulande der einzige Praxissoftwarehersteller, der eine solche Lösung anbietet. Die über 35.000 niedergelassenen Ärzte, die mit einem System von medatixx arbeiten, behandeln pro Tag rund eine Million Patienten. Entsprechend hoch war das Interesse von App-Entwicklern an einer Zusammenarbeit mit medatixx. Laut Naumann waren die Gespräche „durchweg aussichtsreich und von sehr konkreten Nachfragen über die möglichen Wege einer Anbindung geprägt“. medatixx wählt die Apps, die im medatixx-AppPoint empfohlen und an die Praxissoftwaresysteme angebunden werden, unter anderem nach den Kriterien Datenschutz und nachgewiesenem medizinischem oder therapeutischem Nutzen aus. Über die Kooperation mit dem Flying Health Incubator sondiert das Unternehmen potenzielle App-Kooperationspartner. Auf diesem Weg entstand auch der Kontakt zu Newsenselab, Preventicus und ARYA, den Herstellern der drei ersten an den medatixx-AppPoint angebundenen mHealth-Apps. Weitere Highlights am medatixx-Stand waren die Klinik-/MVZ-Lösungen x.vianova und x.concept Edition Ambulanz/MVZ. „Eine Vielzahl der Gespräche betraf die Integration unserer Lösungen in die bestehende IT-Infrastruktur von Krankenhäusern oder sonstigen klinischen Einrichtungen“, so Michael Latz, Leitung Geschäftsbereich Klinik/MVZ bei medatixx. Auf großes Interesse stieß bei Kunden und Interessenten gleichermaßen eine technische Weiterentwicklung von x.vianova. Hierbei ist es nun möglich, beim Parallelbetrieb mehrerer MVZ auf einer gemeinsamen x.vianova-Datenbank auch die Patientenstammdaten vollständig logisch getrennt voneinander vorzuhalten. Die Trennung der medizinischen Dokumentation je MVZ/Fachabteilung/Arzt gehört seit langem zum Standardfunktionsumfang von x.vianova. Durch diese funktionale Erweiterung werden die Datenschutzaspekte dieses Betriebskonzeptes nochmals deutlich abgerundet. Die Mitarbeiter des MVZ haben jeweils nur Zugriff auf die Patienten und die Daten „ihrer eigenen“ Betriebsstätte(n). „Im Ergebnis führt dies für unsere Kunden auch zu einer deutlichen Vereinfachung der Applikationsbetreuung und einer merklichen Reduktion der Update- und Betriebsaufwände“, so Latz. Ebenfalls ein zentrales Thema war die Online-Terminplanung. Laut Latz interessierte sich jeder zweite Besucher am medatixx-Stand für die angebotene Lösung. „Für uns ist das ein Beleg, dass Kliniken und MVZ merken, dass Patienten ihre Behandlung von Beginn an selbst mitgestalten wollen. Die Themen Mobilität und App-Management sind jetzt in der Breite angekommen.“ So hätten sich auch Kliniken verstärkt für den medatixx-AppPoint interessiert. Latz resümiert: „Insgesamt sind wir mit der Messe sehr zufrieden. Die Anzahl der Kontakte im Vergleich zum Vorjahr ist gestiegen. Wie immer haben wir auch in diesem Jahr die conhIT als Plattform genutzt, um uns mit unseren Kunden auszutauschen. Dieser wechselseitige Abgleich ist wichtig, um unsere Anwender mit vertiefenden oder neuen Entwicklungen unterstützen zu können.“ Im Karrierebereich der conhIT zeigte medatixx ebenfalls Präsenz. „Wir sind immer auf der Suche nach Entwicklernachwuchs und nutzen gerne die Möglichkeiten der conhIT, mit potenziellen neuen Mitarbeitern in Kontakt zu kommen“, so Naumann. Das Fazit von medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann zur diesjährigen conhIT ist äußerst positiv: „Es ist gut, dass die conhIT wächst. Das erweiterte Messekonzept ist aufgegangen, Kongress, Akademie und Networking boten interessante Themen, sodass medatixx auf eine rundherum erfolgreiche Veranstaltung zurückblicken kann.“ Die vielen Gespräche am Stand sowie der Austausch mit der Gesundheits-IT-Branche seien ein „wertvolles Feedback für künftige Entwicklungen und Serviceleistungen“. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG

The post conhIT: medatixx-AppPoint sorgt für großes Interesse appeared first on Healthcare Netzwerk.

gematik erteilt Zuschlag für weiteren Konnektor

Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser sollen künftig bei der technischen Ausstattung ihrer Einrichtung zwischen verschiedenen Produktanbietern wählen können. Die gematik hat deshalb die österreichische Firma „Research Industrial Systems Engineering” (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH beauftragt, einen Konnektor für den bundesweiten Online-Produktivbetrieb zu entwickeln. Ziel ist es, im 1. Quartal 2018 – neben den bereits für den Online-Rollout (Stufe1) beauftragten Konnektoren – einen weiteren Konnektor auf dem Markt zur Verfügung zu stellen. Mit dem RISE-Konnektor beauftragt die gematik ein weiteres kompatibles Produkt der Telematikinfrastruktur und zielt auf eine künftige Marktvielfalt ab. Das heißt, Praxen und Krankenhäuser sollen sich bei der erforderlichen technischen Ausstattung ihrer Einrichtung nicht auf Produkte wie beispielsweise Kartenterminal, Praxisverwaltungssystem und VPN-Zugangsdienst von einem einzelnen Hersteller festlegen müssen. Sie können sich für verschiedene Hersteller entscheiden. Zusatzinformation zum Konnektor Die Anbindung an das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens erfordert ein neues Bauteil, den Konnektor. Er verbindet die Praxis- bzw. Krankenhaus-IT-Systeme mit der Außenwelt, der „Telematikinfrastruktur“. Es handelt sich um eine Art Router, ähnlich einem DSL-Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Der Konnektor stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, das es ermöglicht, elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet zu nutzen. Daneben erfüllt der Konnektor noch andere Sicherheitsaufgaben, beispielsweise die Verschlüsselung und die qualifizierte elektronische Signatur von Dokumenten. Pressemitteilung der gematik GmbH

The post gematik erteilt Zuschlag für weiteren Konnektor appeared first on Healthcare Netzwerk.

Innovationsfonds fördert erneut zahlreiche Projekte mit AOK-Beteiligung

Mit der zweiten Entscheidung des Innovationsausschusses für den Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ werden zehn Projekte mit AOK-Beteiligung gefördert. Ihre Bandbreite reicht von der geriatrischen Versorgung bis hin zu Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Krebserkrankungen oder Schlaganfällen. „Gute Versorgung findet vor Ort statt. Deshalb wundert es nicht, dass die AOK bei den vom Innovationsfonds unterstützten Projekten erneut stark vertreten ist. Die sehr unterschiedlichen Ideen eint, dass sie sektorale Grenzen überwinden und neue Formen der Zusammenarbeit schaffen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein Schwerpunkt des zweiten Durchgangs der neuen Versorgungsformen ist die geriatrische Versorgung. Ausgewählt wurde beispielsweise ein Projekt der AOK Nordost, das mit interdisziplinär tätigen Teams aus Ärzten, Apothekern, Pflegefachkräften und geriatrischen Pharmazeuten die Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten verbessern soll. Auf multiprofessionelle Teams setzt auch ein Projekt für eine bessere ärztliche Versorgung in stationären Pflegeheimen, bei dem die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mitwirkt. Die AOK Bayern unterstützt ein Interventionsprogramm mit dem Krankenhauswiedereinweisungen älterer, multimorbider Patienten vermieden werden sollen. Die AOK Rheinland/Hamburg beteiligt sich an zwei Projekten zur Betreuung krebskranker Patientinnen und Patienten. Dabei geht es im ersten Modell um die individuelle, psychoonkologische Unterstützung von Krebspatienten innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose. Ein weiteres Projekt richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die erfolgreich eine Krebserkrankung überstanden haben und bei denen Spätfolgen der Erkrankung vorgebeugt werden soll. Krebserkrankungen stehen auch im Fokus eines Projekts, an dem die AOK Bayern beteiligt ist. Durch risikoangepasste Früherkennungsmaßnahmen sollen Patienten zwischen 25 und 50 identifiziert werden, die ein höheres familiäres Risiko für Darmkrebs haben. Als weiteres Themenfeld hatte der Innovationsausschuss die Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und die Förderung der Gesundheitskompetenz gesetzt. Hier konnte sich ein Projekt unter Beteiligung der AOK NordWest und der AOK Hessen behaupten, das Menschen mit einem erhöhten Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 frühzeitig gesundheitsrelevante Informationen vermitteln will. Dadurch soll die Entwicklung des Diabetes verhindert bzw. verzögert werden. Im Themenfeld „Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen“ wird ein Projekt gefördert, das mit der Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg die Kommunikationsfähigkeit von Patienten stärkt, die nicht sprechen können und auf Maßnahmen der unterstützenden Kommunikation angewiesen sind. Zu den weiteren vom Innovationsausschuss ausgewählten Projekten mit AOK-Beteiligung gehört zum Beispiel ein sektorenübergreifendes Versorgungsmodell zum Einweisungs- und Entlassmanagement, das die AOK Baden-Württemberg  im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung etablieren möchte, um Versorgungslücken und Informationsbrüche zu vermeiden. Ein Care- und Casemanagement steht auch im Mittelpunkt eines Projekts aus Ostwestfalen-Lippe, an dem die AOK NordWest beteiligt ist. Es richtet sich gezielt an Schlaganfallpatienten und soll ebenfalls die Versorgung über Sektorengrenzen hinweg verbessern. Die Mittel des Innovationsfonds speisen sich vollständig aus Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidungen der zweiten Förderwelle hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss im März getroffen. Von den 107 Projektanträgen mit einem Gesamtfördervolumen von 485 Millionen Euro werden 26 Projekte gefördert. Dafür steht die Hälfte der für 2017 insgesamt für „neue Versorgungsformen“ zur Verfügung stehenden Summe von 225 Millionen Euro bereit. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post Innovationsfonds fördert erneut zahlreiche Projekte mit AOK-Beteiligung appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK Baden-Württemberg unterstützt Präventionsprogramm Klasse2000 an Grundschulen

Psychische Erkrankungen sind längst ein Volksleiden. Die KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, für die das Robert-Koch-Institut mehr als 10.000 Eltern befragte, zeigt: Dies gilt auch schon für die Jüngsten. Demnach leidet in Deutschland fast jedes vierte Kind (23,1 Prozent) zwischen sieben und zehn Jahren unter psychischen Auffälligkeiten wie Ängsten oder Wutanfällen. „Je früher und besser wir Kindern helfen, eine gefestigte Persönlichkeit zu entwickeln, desto größer sehen wir die Chancen auf psychische Gesundheit im Jugendlichen- und Erwachsenenalter“, erklärt Jutta Ommer-Hohl, Fachbereichsleiterin Gesundheitsförderung der AOK Baden-Württemberg. „Auch die Anfälligkeit für Suchtverhalten sinkt damit.“ Die AOK Baden-Württemberg verstärke daher ihre Präventionsbemühungen in diesem Bereich und ergänze sie um eine neue Initiative für die Primarstufe. Ab dem Schuljahr 2016/2017 unterstütze sie rund 250 Grundschulklassen in ganz Baden-Württemberg bei der Teilnahme am Präventionsprogramm Klasse2000. Dazu schlossen die AOK Baden-Württemberg, Klasse2000 und die Lions Clubs jetzt eine Vereinbarung. „Eine Evaluation unseres Programms unter hessischen Schülern zeigt, dass Klasse2000 Kinder erfolgreich dabei unterstützt, im Sinn ihrer Gesundheit auch einmal ‚Nein‘ zu sagen“, meint Thomas Duprée, Geschäftsführer des Vereins Programm Klasse2000. In der siebten Klasse hätten die ehemaligen Klasse2000-Kinder nur halb so oft Erfahrungen mit Rauschtrinken (21 Prozent gegenüber 48 Prozent) und hatten deutlich seltener schon einmal geraucht (8 Prozent gegenüber 20 Prozent) als Jugendliche, die nicht an dem Programm teilgenommen hatten. Peter Schwaebe, Distrikt-Governor Süd-Mitte der Lions Clubs, zeigt sich von Klasse2000 ebenfalls überzeugt: „Klasse2000 ist ein erwiesenermaßen wirksames und an der Schule gut umsetzbares Programm, das den Kindern viel Spaß macht.“ Die Lions Clubs in Deutschland unterstützen Klasse2000 seit über zwanzig Jahren durch Patenschaften und ihre persönlichen Netzwerke. Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler ist seit langem ein wichtiges Thema für die AOK Baden-Württemberg. Erst im Februar 2017 stellte sie die neuen „ScienceKids: Gesundheit entdecken“ Lehr- und Lernmaterialien zum „Seelischen Wohlbefinden“ für die Sekundarstufe I vor. „ScienceKids“ wird seit 2006 zusammen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik umgesetzt. Die Lehr- und Lernmaterialien sind für die Klassenstufen 1 bis 10 entwickelt und dem aktuellen Bildungsplan angepasst. Über Klasse 2000 Das Präventionsprogramm Klasse2000 fördert die Gesundheits- und Lebenskompetenzen von Kindern. Es vermittelt ihnen Kenntnisse, Haltungen und Fertigkeiten, mit denen sie ihren Alltag so bewältigen können, dass sie sich wohlfühlen und gesund bleiben. Kinder sind voller Wissensdrang und haben Spaß an einem aktiven und gesunden Leben. Diese positive Haltung will Klasse2000 frühzeitig unterstützen. Mit altersgerechten Arbeitsheften, Plakaten und Spielen führt das Präventionsprogramm die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe spielerisch an die Themen Gesund essen & trinken, Bewegen & entspannen, Sich selbst mögen & Freunde haben, Probleme & Konflikte lösen und Kritisch-denken & Nein-Sagen heran. Lions Clubs Lions Clubs International gehört zu den weltweit größten Service-Organisationen und verfolgt unter dem Motto “We serve” gemeinnützige und wohltätige Zwecke. Die Mitglieder der bundesweit über 1.400 Lions Clubs setzen sich ehrenamtlich für soziale und kulturelle Projekte ein – lokal wie international. Mit ihren Jugendprogrammen fördern die Lions Clubs in Deutschland die Lebenskompetenzen junger Menschen in Kindergarten, Schule und Ausbildung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

The post AOK Baden-Württemberg unterstützt Präventionsprogramm Klasse2000 an Grundschulen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Geburtshilfe braucht ausreichende Finanzierung

Die Arbeit von Hebammen ist unersetzlich und unverzichtbar. Fakt ist aber auch, dass für eine flächendeckende Versorgung mehr Personal nötig ist, jedoch immer weniger Hebammen in der Geburtshilfe arbeiten. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2004 von 952 auf 709 reduziert. „Trotz dieser hohen Zahl an Schließungen sind weiter viele Abteilungen aufgrund der unzureichenden Finanzierung gefährdet“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Verantwortlich dafür ist die Kalkulationsmethodik für die Fallpauschale. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Das sollte durch den Sicherstellungszuschlag geheilt werden, ist aber von der Mehrheit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Wirkungslosigkeit geschickt worden“, stellt Baum fest und fordert: „Die Politik muss die Geburtsabteilungen der Krankenhäuser per Gesetz in den Anwendungsbereich der Sicherstellungszuschläge nehmen und die Vorgabe, dass der Sicherstellungszuschlag nur greift, wenn eine Klinik gesamt rote Zahlen schreibt, streichen. Was wir brauchen ist eine Änderung, die auch defizitäre Einzelabteilungen berücksichtigt.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Geburtshilfe braucht ausreichende Finanzierung appeared first on Healthcare Netzwerk.