Neue Videosprechstunde im Centrum für Gesundheit

Das AOK-Centrum für Gesundheit baut nach guten Erfahrungen sein Angebot an Videosprechstunden aus. Ab Anfang Mai bietet das AOK-eigene Ärztezentrum in Berlin-Wedding (Müllerstraße 143) in Kooperation mit dem Internet-Unternehmen Patientus eine Videosprechstunde im Bereich „Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder“ an. Die Videosprechstunde ist kostenfrei und wird zwischen den Patienten und dem Arzt vereinbart. Voraussetzung ist eine umfassende Erstuntersuchung beziehungsweise ein abgestimmter Behandlungsplan. Patientus stellt für die Videosprechstunde die Online-Plattform zur Verfügung, die sich einer sicheren Internetverbindung bedient. Versicherte benötigen lediglich einen Computer oder Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser, einen Internetzugang und eine Webcam. „Nach den guten Erfahrungen mit unserer Anfang 2016 gestarteten Videosprechstunde im Institut für psychogene Erkrankungen freuen wir uns, dass wir künftig eine weitere Videosprechstunde für Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder anbieten können“, sagt Rainer Schmidt, Leiter des Centrums für Gesundheit. Die Resonanz bei den Ärzten und behandelten Patienten ist insbesondere wegen des erleichterten Zugangs zur Psychotherapie durchweg positiv. So profitieren beispielsweise Berufstätige oder Patienten mit eingeschränkter Mobilität von diesem Angebot. Datenschutz ist bei Videosprechstunde gewährleistet Der Datenschutz ist bei diesem Angebot umfassend gewährleistet, die Sprechstunden werden nicht aufgezeichnet. Durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient ist die Videosprechstunde auch technisch sicher und vertraulich. Wie im Bereich der psychotherapeutischen Betreuung soll die Online-Videosprech­stunde das konventionelle Arztgespräch in der Praxis nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. In der neu angebotenen Sprechstunde im Bereich Homöopathie kann auf diesem Weg beispielsweise während eines Urlaubs die Behandlung des Kindes fortgesetzt werden. Und berufstätige Eltern, die nicht in der Nähe des Centrums für Gesundheit wohnen, haben leichtere Behandlungsmöglichkeiten für ihr Kind. Termine für die Videosprechstunde „Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder“ können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 265080-24384 (montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr) vereinbart werden. Die Sprechstunden finden freitags von 9 bis 13 Uhr statt und sind nach Absprache auch an einem anderen Wochentag möglich. Das Centrum für Gesundheit befindet sich in der Müllerstraße 143, 13353 Berlin-Wedding. Weitere Informationen unter www.cfg-berlin.de Pressemitteilung der AOK Nordost

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KKH fordert einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen

Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH

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DKG unterstützt „Aktion Saubere Hände“

„Dank unserer vielseitigen und effektiven Bemühungen um eine verbesserte Krankenhaushygiene konnte der Anstieg von Infektionen im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen gestoppt werden“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich des Welttags der Handhygiene am 5. Mai. Patientensicherheit ist in deutschen Krankenhäusern gelebter Alltag. Die DKG hat bisher zahlreiche Maßnahmen initiiert bzw. unterstützt, die dem Patientenschutz dienen. Dazu zählt beispielsweise die bundesweite „Aktion Saubere Hände“ (ASH), die sich für hygienische Händedesinfektion als erwiesenermaßen wirksames Mittel gegen Keime einsetzt. Bis Mitte 2016 haben sich unter anderem 1.062 Krankenhäuser an der Aktion beteiligt. „In puncto Hygiene nehmen die deutschen Krankenhäuser sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein“, betont Baum. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung dieser ohnehin hohen Hygienestandards zeigt sich auch in der personellen Ausstattung. So hat sich die Anzahl der Krankenhaushygieniker seit 2010 fast verdoppelt. Bei den Hygienefachkräften in der Pflege konnten bis 2015 binnen drei Jahren eine Steigerung von 23 Prozent erreicht werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gesundheitsexperten kritisieren Kindermarketing der Lebensmittelindustrie und fordern Werbeverbot im Internet

Mehr als 60 Prozent aller Webseiten für Lebensmittel beinhalten spezielle Elemente, mit denen Minderjährige ge-zielt zum Konsum animiert werden sollen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Hamburg im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Auffällig dabei: Unter den 301 untersuchten Internetauftritten rangieren besonders viele Unternehmen, die sich auf EU-Ebene freiwillig dazu verpflichtet haben, auf das Kindermarketing ganz zu verzichten. In den meisten Fällen handelt es sich zudem um Produkte mit zu hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt, die das Risiko einer kindlichen Adipositas stark erhöhen. „Damit wir dieses Problem in den Griff bekommen, brauchen wir vor allem im Onlinebereich und TV ein Kindermarketingverbot für Lebensmittel“, fordert deshalb der Abteilungsleiter Prävention beim AOK-Bundesverband, Dr. Kai Kolpatzik. Laut einer aktuellen Hochrechnung der Universität Hamburg kommen Kinder täglich zwischen acht und 22 Mal mit Online-Werbeaktivitäten von Lebensmittelherstellern in Kontakt. Typisch für Kindermarketing ist der Einsatz von Prominenten, Comics sowie Onlinespielen. „Vor allem im Bereich der sozialen Medien haben die Lockrufe von Süßwarenherstellern und ähnlichen Anbietern deutlich zugenommen“, warnt Dr. Tobias Effertz, Studienleiter und Privatdozent an der Universität Hamburg. „Damit werden Kinder immer häufiger und drastischer von Werbung für ungesunde Lebensmittel angesprochen, ohne dass deren Eltern dies wirksam verhindern können.“ Bei der Ausweitung des Kindermarketings im Onlinebereich spielt die Vernetzung von Internetauftritten der Unternehmen mit sozialen Medien wie Facebook und Co. eine besondere Rolle: Das „Liken“ und Teilen solcher Beiträge sorgt laut Effertz zum einen dafür, dass sich Kinder anders als bei Fernsehwerbung aktiver mit den Werbeinhalten auseinandersetzen. Zum anderen profitieren die Unternehmen von einem besonders starken Multiplikatoreneffekt. „Die direkte Empfehlung und Weitergabe von Onlineinhalten durch Freunde erzeugt im Regelfall eine besonders hohe Glaubwürdigkeit“, erklärt Effertz. Die Studie zeigt auch, dass viele Unternehmen Kinder und Eltern täuschen. So sind es vor allem Produzenten von für Kinder ungeeigneten Lebensmitteln, die im Internet oder auf der Verpackung ihrem Produkt einen Gesundheitsnutzen suggerieren. Kolpatzik sieht diese Entwicklung kritisch: „Die mobile Welt zeigt in diesem Fall besonders deutlich ihre Schattenseite. Junge Menschen sind heutzutage überall und jederzeit erreichbar und damit ein stückweit der Industrie und ihren Tricks ausgeliefert. Es ist ärgerlich, wenn wir als AOK in Schulen und Kindergärten über gesunde Ernährung aufklären und dieses Engagement gleichzeitig von der profitorientierten Lebensmittelindustrie durch aggressive Marketingstrategien konterkariert wird.“ Beide Gesundheitsexperten äußern sich besorgt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge, kein Lebensmittelmarketing bei Kindern zu betreiben, wirkungslos bleibe. Sie verweisen darauf, dass Unternehmen, die die Selbstverpflichtung eingegangen sind, im Social-Media-Bereich noch stärker als die Nicht-Teilnehmer werben. Außerdem sei im Vergleich zu ähnlichen Stichproben aus den Vorjahren das Ausmaß genutzter Kindermarketingmaßnahmen bei Pledge-Mitgliedern eher angestiegen. Die Marketingmethoden der Lebensmittelindustrie werden auch auf dem 1. Deutschen Zuckerreduktionsgipfel diskutiert, den der AOK-Bundesverband erstmalig am 28. Juni in Berlin veranstaltet. Die Studie der Universität Hamburg wurde im Auftrag des AOK-Bundesverbandes erstellt. Sie steht wie weitere Inforrmationen zum Thema unter folgendem Link zum Download bereit: www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2017/index_18508.html  

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Sicherheit geht vor: Apotheker kontrollieren täglich Arzneimittel und Wirkstoffe

Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Deutschlands Apotheker haben ein umfassendes Kontrollsystem aufgebaut, um ihren Patienten sichere und hochwertige Medikamente zu bieten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Jede der rund 20.000 wohnortnahen Apotheken kontrolliert die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln ebenso wie industriell hergestellte Fertigarzneimittel.“ Ausgangsstoffe sind Wirk- und Hilfsstoffe, die der Apotheker in der vom Arzt vorgeschriebenen Dosierung z.B. in eine Salbengrundlage einarbeitet. Jede Substanz muss vor der Verwendung vom Apothekenteam auf Identität geprüft werden. Kiefer: „Jeder kann in der Küche ein weißes Pulver durch Probieren als Salz oder Zucker identifizieren. So einfach ist es in der Apotheke nicht. Dort werden die vielen unterschiedlichen Substanzen im Labor geprüft.“ Die Arzneibücher oder der Deutsche Arzneimittel Codex (DAC) schreiben dem Apotheker vor, welche Methoden zur Identitätsprüfung geeignet sind. In den Apotheken werden für die Identitätsprüfung oft technische Geräte genutzt, zum Beispiel für die Bestimmung des Schmelzpunkts eines Salzes. Die Bundesapothekerkammer aktualisiert ihre Leitlinie zur Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe regelmäßig. Jede wohnortnahe Apotheke kontrolliert zusätzlich an jedem Werktag mindestens ein industriell hergestelltes Fertigarzneimittel. Insgesamt prüfen die wohnortnahen Apotheken damit pro Jahr mehr als 6 Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. Ein neues Informationsblatt fasst zusammen, wie Arzneimittel kontrolliert werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – Gesetzliche Fristen eingehalten

Finanzierung Telematik-Infrastruktur – Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Die Vereinbarung liegt in Eckpunkten vor, die nun noch bis Mitte Mai ausformuliert werden. Sie gilt ab 1. Juli 2017 und bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Im Einzelnen wurde vereinbart: Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES): 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist. Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, das Marktgeschehen zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Mehr als jede sechste Antibiotikaverordnung unter Beobachtung

Seit Jahresbeginn 2017 durchlaufen die Antibiotikamedikamente aus der Gruppe der Fluorchinolone wegen schwerwiegender Nebenwirkungen eine neue Risikobewertung durch die Europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel (EMA). Bezogen auf alle Antibiotikaverordnungen wurden diese Wirkstoffe 2015 am vierthäufigsten verordnet. Die betroffenen Wirkstoffe sind antibakteriell wirksam und können schwerwiegende, lebensbedrohende Infektionen heilen. Leider werden sie in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet. „Angesichts der möglichen schwerwiegenden und langandauernden Nebenwirkungen wie Sehnenrissen, psychischen Störungen wie Depressionen und Angstzuständen, sollten diese Reserveantibiotika nur nach gründlicher Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt eingesetzt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Um Patienten vor dem Einsatz unsicherer Arzneimittel zu schützen, werden Meldungen von Nebenwirkungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst. Je nach Häufigkeit und Schwere dieser Meldungen kann bei der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) ein Risikobewertungsverfahren angestoßen werden. Solch ein Verfahren wurde im Februar 2017 für Fluorchinolone initiiert. Insgesamt befinden sich derzeit nur fünf weitere unterschiedliche Arzneimittel bzw. Arzneimittelgruppen in einem derartigen Überprüfungsverfahren durch die EMA – bei den rund 2.500 im Einsatz befindlichen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen eine vergleichsweise geringe Zahl. Die nunmehr unter Beobachtung stehende Wirkstoffgruppe der Fluorchinolone stellte 2015 mit knapp 5,9 Millionen verordneten Arzneimittelpackungen die viertgrößte Gruppe der Antibiotika dar, die von niedergelassenen Ärzten verordnet wurden. Damit entfielen 16,4 Prozent der insgesamt rund 38 Millionen Antibiotikaverordnungen auf die in Prüfung befindlichen Fluorchinolone. Nach einer Hochrechnung des WIdO auf der Grundlage der AOK-Versicherten haben 2015 mehr als vier Millionen GKV-Versicherte und damit sechs Prozent der mehr als 70 Millionen GKV-Versicherten diese Antibiotika erhalten. Führend bei diesen Wirkstoffen ist Ciprofloxacin mit fast 63 Prozent der Verordnungen. Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) dieser Verordnungen werden von Hausärzten vorgenommen. Das sowie das Ausmaß der Verordnungen bei den niedergelassenen Ärzten insgesamt lässt darauf schließen, dass Fluorchinolone nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen. Dabei wäre es vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Resistenzentwicklung sinnvoller, die Fluorchinolone als Reservesubstanzen zurückhaltend einzusetzen. Bei vielen Indikationen sollte den „älteren“ und langjährig erprobten, aber dennoch gut wirksamen Substanzen der Vorzug gegeben werden. Hier besteht Aufklärungsbedarf sowohl in Richtung Patienten als auch der Ärzteschaft. Patienten sollten über die Gefahren und Alternativen von Antibiotika, die auf „floxacin“ enden, vor deren Einnahme aufgeklärt werden. Grundsätzlich gilt die „goldene“ Regel bei der Verordnung von Antibiotika nach wie vor: So selten wie nötig und so gezielt wie möglich. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die zukünftigen Therapiechancen eines Antibiotikums nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt und gleichzeitig die Patienten nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden“, so Schröder. Die Verordnungsdaten über rund 657 Millionen Arzneimittelverordnungen des Jahres 2015, unter ihnen auch die Verordnungen der beschriebenen Antibiotika und der Gruppe der Fluorchinolone, stehen allen Interessierten zur kostenfreien Nutzung im PharMaAnalyst des WIdO (http://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst) zur Verfügung. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen – WIdO

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eGK: KZBV und Kassen einigen sich auf Grundsatzfinanzierungs­vereinbarung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich am 31. März fristgerecht auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt. Dieser umfasst die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur und als erste Anwendung die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Damit ist für die Praxen eine Finanzierung sowohl der Erstausstattung als auch der Betriebskosten gewährleistet. Eine vollständige Finanzierungsvereinbarung zu schließen, wenn über Preise und konkrete Abwicklung noch nichts bekannt ist, war für beide Seiten allerdings eine ganz besondere Herausforderung“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, zuständiger Ressortvorstand der KZBV. Die Frist für den Abschluss der Verhandlungen und die Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung war den beiden Bundesmantelvertragspartnern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzt worden. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten, die in den Praxen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen, durch die Krankenkassen übernommen. Dies erfolgt auf Basis von Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen, deren konkrete Höhe noch in einer separaten Vereinbarung festgelegt wird. Nach Angaben der KZBV besteht mit dem GKV-SV Einigkeit darüber, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall so kalkuliert wird, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und so Zahnärztinnen und Zahnärzte eine vollständige Rückerstattung erhalten können, falls sie die günstigsten Komponenten und Dienste bestellen. Umfassende weitere Informationen für die Zahnärzteschaft und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) erfolgen in Kürze durch die KZBV. Pressemitteilung der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

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Nächste Stunde: Prävention! – Gesundheitskasse bildet Pädagogen zum Thema Kindergesundheit weiter

Gesundheitsförderung in Grundschulen steht am kommenden Mittwoch (3. Mai) für mehr als 450 Berliner und Brandenburger Pädagogen auf dem Stundenplan. Zur Fachtagung „Nächste Stunde: Prävention!“ hat die AOK Nordost ins Hotel Estrel in Berlin-Neukölln eingeladen.Anlass ist das Präventionsprogramm „Henrietta & Co. – Gesundheit spielend lernen“, das die Gesundheitskasse neu aufgelegt hat. Zugleichstartet die bundesweite AOK-Kindertheater-Tour. Bei Podiumsdiskussionen mit Wissenschaftlern des Robert-Koch-Instituts in Berlin und der Evangelischen Hochschule Freiburg sowie in Workshops können sich die Tagungsteilnehmer darüber austauschen, wie Gesundheit spielerisch gelernt werden kann. Experten für Kinder- und Jugendforschung, Pädagogen und Psychologen stellen Forschungsergebnisse zu den Themen „Ich-Stärke“ und Resilienz vor. Bundesweit größtes Präventionstheater startet vor Berliner Grundschülern Mit diesen Themen beschäftigt sich die AOK bereits seit 2004, als sie das erste Präventionstheater-Stück „Henrietta in Fructonia“ auf die Bühne gebracht hat. Seit zehn Jahren ist das Programm auch bundesweit auf Tour und heute eine der größten Aktionen dieser Art mit deutschlandweit rund 1,5 Millionen Zuschauern. Ohne erhobenen Zeigefinger erleben die Kinder Henriettas Abenteuer mit und lernen viel über gesunde Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit. Parallel zur Fachtagung wird „Henrietta in Fructonia“ am 3. Mai im Estrel Festival Center deshalb auch vor 900 Berliner Kindern, Lehrern und Erziehern aufgeführt. „Unser Ziel als Präventionskasse ist es, Kinder zu stärken, damit sie den Herausforderungen des modernen Lebens gewachsen sind“, sagt Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost. „Wir laden Lehrer und Erzieherinnen deshalb ein, auf der Fachtagung mit Kollegen und Wissenschaftlern intensiv zu diskutieren und unser neues Programm ,Henrietta & Co.‘ in Workshops auszuprobieren.“ Ab kommenden Juni macht das Henrietta-Kindertheater auf der bundesweiten Tour dann erneut Station in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. An 16 Spielorten werden rund 12.000 Mädchen und Jungen zusammen mit ihren Lehrern erwartet. Neu in diesem Jahr: Für den Unterricht erhalten die Pädagogen kostenfrei begleitendes Lern- und Spielmaterial, um die Themen im Unterricht fortzuführen. Mehr Informationen unter www.aok-kindertheater.de Pressemitteilung der AOK NordOst

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Healthcare Netzwerk 2017-05-01 14:15:10

Aus einem bunten Flickenteppich wird ein homogenes Feld. So lässt sich beschreiben, was aktuell in den hessischen Zentralen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) passiert: Die Praxisverwaltungssoftware (PVS) wird vereinheitlicht. Waren bislang hessenweit über 20 Systeme im Einsatz, so wird es künftig nur noch eins sein: MEDICAL OFFICE des Herstellers INDAMED. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) möchte so die Sicherheit der Daten erhöhen und den Support der einzelnen Zentralen vereinfachen. „Durch die Zentralisierung des Bereitschaftsdienstes in Hessen haben wir als KV die Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb auch in IT-Hinsicht übernommen – damit also auch für die Datensicherheit“, kommentierten die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Entscheidung, „das lässt sich nicht gewährleisten, wenn wir überall unterschiedliche PVS-Systeme im Einsatz haben.“ In die Auswahl des Produkts im Rahmen einer Ausschreibung habe man zudem die ÄBD-Obleute vor Ort mit einbezogen. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Ausschreibung mit MEDICAL OFFICE gewonnen haben“, heißt es bei INDAMED. Der Praxissoftwarehersteller ist überzeugt, dass „neben der ausgereiften Software auch die ausfallsichere, standortübergreifende Lösung MEDICAL OFFICE Exchange überzeugt hat“. Seit Anfang des Jahres läuft der Roll-out. Die Einrichtungen und Schulungen werden hierbei durch den MEDICAL OFFICE Solutionpartner HMDS – Human Medical Data Service aus Kassel durchgeführt. HMDS übernimmt die Installation, die Schulung der Mitarbeiter sowie den späteren Vor-Ort-Support. Ein Drittel der hessischen ÄBD-Zentralen ist inzwischen mit dem neuen System ausgestattet. Ende Oktober können dann alle der gut 70 Zentralen über das neue System abrechnen. Laut KV Hessen fällt das Zwischenfazit positiv aus: „Die IT-Spezialisten der KVH erhalten positive Rückmeldungen und das neue PVS wird in den Zentralen gut angenommen.“ Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH

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