KKH fordert Masterplan gegen Ärztemangel

Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland herrscht dringender Reformbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse, welche die KKH am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 22. Berliner Dialoges vorgestellt hat. „Deutschland liegt mit 4,1 Ärzten pro 1.000 Einwohner deutlich über dem OECD-Schnitt von 3,3 Ärzten“, so KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Allerdings wird die Verteilung der Ärzte immer mehr zum Problem für eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung.“ Während es in Großstädten, aber auch bei Fachärzten auf dem Land eine Überversorgung gebe, fehlten in ländlichen Regionen oftmals Hausärzte. Hinzu käme der hohe Altersdurchschnitt von 54 Jahren bei niedergelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Laut Kailuweit stellt sich daher die Frage, wie der Arztberuf für nachfolgende Mediziner-Generationen attraktiver gemacht werden kann. „Wir wissen aus Befragungen zum Beispiel, dass über 50 Prozent der Medizinstudentinnen den Wunsch haben, eine ambulante ärztliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auszuüben.“ Angesichts dieser Tatsachen fordert die KKH einen Masterplan, um die Zukunft der ambulanten Versorgung aktiv zu gestalten. Der Gesetzgeber soll demnach dafür sorgen, dass wissenschaftlich fundierte Prognosen zum Ärztebedarf zur Grundlage für die weitere Bedarfsplanung gemacht werden. Ferner sollen die Chancen der Digitalisierung für eine Entlastung der Ärzte künftig stärker genutzt werden. Akteure, die sich dem verweigern, könnten sanktioniert werden. Beim Generationenwechsel der Mediziner sieht die KKH die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht, die Bedürfnisse angehender Ärzte stärker in den Fokus zu nehmen. „Die zukunftsfeste Gestaltung der ambulanten Versorgung ist von essentieller Bedeutung. Tragfähige Konzepte für die Zukunft müssen jetzt entwickelt werden“, so KKH-Chef Kailuweit.​ Pressemitteilung der KKH

The post KKH fordert Masterplan gegen Ärztemangel appeared first on Healthcare Netzwerk.

Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht

Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann: Das neue Datenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen Fachgesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie bei den Datenschutzgesetzen der Länder. Das nun vorliegende Gesetz wurde gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. So enthält das Gesetz nur noch sehr wenige Einschränkungen der Betroffenenrechte, die vor allem kleine Unternehmen mit oftmals noch analoger Datenverarbeitung entlasten. Damit gilt für die Mehrzahl der Datenverarbeitungen in der digitalen Welt der hohe Standard der Datenschutz-Grundverordnung. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Die BfDI kritisiert jedoch, dass der Deutsche Bundestag bei wichtigen Punkten den Gesetzentwurf nicht nachgebessert hat: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten wirksamen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind deutlich beschränkt. Gerade in diesem Bereich ist eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes zwingend notwendig. Die BfDI erhält hier jedoch keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch darf die BfDI den Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in EU-Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDI die Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

The post Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht appeared first on Healthcare Netzwerk.

Antikorruptionsgesetz verunsichert Kliniken

In der Diskussion um das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die nach wie vor bestehenden Unklarheiten kritisiert. „Es besteht eine große Unsicherheit bei den Krankenhäusern und auch bei niedergelassenen Ärzten, wie die neuen Regelungen des Strafgesetzbuches sich auf verschiedene Kooperationsmodelle in der Praxis auswirken“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf der Informations-veranstaltung „Kooperation oder Korruption?“ in Berlin vor rund 200 Besuchern aus dem Krankenhauswesen. Baum betonte, dass die vom Gesetz gewünschten und zum Teil sogar vorgegebenen Kooperationen nicht durch die neuen Straftatbestände konterkariert werden dürften. So sei die Abgrenzung zwischen noch zulässiger Kooperation und möglicherweise schon strafrechtlicher relevanter Korruption für die Kliniken schwer einzuschätzen. Große Unsicherheiten auf Leistungserbringerseite bestünden vor allem bezüglich der Frage, ob bereits eingegangene oder gelebte Verträge mit niedergelassenen Ärzten weiterhin ohne Probleme zulässig seien. Dies betrifft beispielsweise Kooperationen über die Durchführung von stationären und ambulanten Behandlungen (§ 115b SGB V) sowie die Zusammenarbeit im stationären Sektor. „Ohne derartige Kooperationen kommt quasi kein Krankenhaus aus. Es muss daher glasklar sein, was unter Berücksichtigung der Neuregelung im Strafgesetzbuch bei der Eingehung neuer Kooperationen zu beachten ist, um nicht in die Korruptionsfalle zu tappen“, machte der DKG-Hauptgeschäftsführer deutlich. Zwar werde im Gesetz auf den Schutz besonderer Versorgungsverträge explizit hingewiesen. Da aber eine präzise Formulierung fehlt, bestehe bei den Kliniken die Sorge, dass es zu Verdächtigungen kommen könnte. Dies sei kontraproduktiv und das Gegenteil dessen, was sich der Gesetzgeber mit der sektorenübergreifenden Versorgung – als eines der Ziele im Gesundheitswesen – vorgestellt habe. „Die Krankenhäuser sind daher gut beraten, sämtliche ihrer derzeit bestehenden Kooperationen zu überprüfen“, so Baum. Im Rahmen der DKG-Informationsveranstaltung „Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen §§ 299a ff. StGB“ beleuchten hochkarätige Experten aus dem Bereich Krankenhaus, Wissenschaft, Strafverfolgung und Strafverteidigung insbesondere den rechtlichen Hintergrund zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Antikorruptionsgesetz verunsichert Kliniken appeared first on Healthcare Netzwerk.

Deutscher Apotheken-Award: Projekte aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ausgezeichnet

Über die Auszeichnung mit dem Deutschen Apotheken-Award können sich Pharmazeuten aus Kolbermoor (Bayern), Ahlen (Nordrhein-Westfalen) und Magdeburg (Sachsen-Anhalt) freuen. Der nach 2015 zum zweiten Mal ausgeschriebene Preis des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wurde gestern im Rahmen des DAV-Wirtschaftsforums in Berlin verliehen. In drei Kategorien zeichnet der Deutsche Apotheken-Award nachahmenswerte Projekte und Modellvorhaben aus, bei denen sich Apotheken vor Ort besonders engagiert und kreativ auf die spezifische Versorgung ihrer Patienten und Kunden einstellen und zugleich den Anforderungen an eine moderne und innovative Apotheke gerecht werden. Eine fünfköpfige Jury aus Apothekern und Patientenvertretern hatte die Bewertung von mehr als 30 Bewerbungen vorgenommen. Der Preis ist mit je 2.000 Euro dotiert. In der Kategorie „Gesunde Lebensführung“ konnte Apothekerin Michaela Röckelein in Kooperation mit der Mangfall-Apotheke aus Kolbermoor (Bayern) die Jury überzeugen. Das Projekt „Vergiftung im Kindesalter“ bietet Vorträge für Eltern in Kindergärten und Kinderkrippen an und beleuchtet dabei ein Thema, bei dem junge Eltern einen sehr hohen Informationsbedarf haben. In der Kategorie „Moderne Apotheke“ lag Apotheker Matthias Bußmann mit seiner Park-Apotheke in Ahlen (Nordrhein-Westfalen) vorne. Sein Projekt „Apotheke ohne Handverkaufstisch“ verringert die Distanz zwischen pharmazeutischem Personal und Patienten und bietet stattdessen eine kommunikative Beratungsinsel mit Kundenmonitor an. In der Kategorie „Soziales Engagement“ hat Apotheker Gerd Fiedler aus der Adler-Apotheke in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gewonnen. Das Projekt „Kooperation A-Plus“ unterstützt sportliche Aktivitäten von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung, insbesondere das jährliche Sportfest „Down-Sport-in-Magdeburg“. „Die hervorragenden Einreichungen für den Deutschen Apotheken-Award verdeutlichen, wie viel Innovationskraft und Zukunftspotenzial im Zusammenspiel von Apotheken und Patienten vor Ort entsteht“, sagt Claudia Berger, die als ehemalige DAV-Patientenbeauftragte die Schirmherrschaft für die Preisverleihung übernommen hat. „Das vielfältige wissenschaftliche und soziale Engagement der Apotheker vor Ort nützt nicht nur den Patienten und Kunden im engeren Sinne, sondern auch den Bürgern in der Nachbarschaft und der Gemeinde. Alle Projekte hätten einen Preis verdient, aber die Jury musste sich entscheiden. Mit seiner zweiten Auflage hat sich der Deutsche Apotheken-Award schon fest als Gesundheitspreis etabliert und soll sich auch in Zukunft weiterentwickeln.“ Mehr Informationen unter www.deutscher-apotheken-award.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post Deutscher Apotheken-Award: Projekte aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ausgezeichnet appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK Baden-Württemberg fordert Medikamenten-Reserve, mehr Transparenz und Kontrollmechanismen

Für die AOK Baden-Württemberg geht die angesichts jüngster Lieferengpässe von Klinik-Arzneimitteln seitens der Ärzte vorgeschlagene nationale Medikamenten-Reserve in die richtige Richtung, aber nicht weit genug: „Eine Verpflichtung der Pharmaindustrie, deren Erfüllung nur sie selbst überprüfen kann, ist faktisch freiwillig – und das hat in diesem Markt noch nie funktioniert“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (27.04.2017) in Stuttgart. Wenn nicht gleichzeitig Transparenz in den Markt komme und sanktionierbare Kontrollmechanismen für die gesamte Lieferkette eingeführt würden, bliebe alles beim Alten. „Lieferausfälle sind kein neues Phänomen. Seit jeher wird der Bedarf der ganzen Welt an patentgeschützten Wirkstoffen regelmäßig an nur einem Standort produziert. Auch im patentfreien Markt produzierte bis heute kaum ein deutscher Anbieter seinen Wirkstoff selbst. So kommt es, dass kritische Lieferengpässe wie etwa im Fall des Narkosemittels Remifentanil üblicherweise meist weltweite Dimensionen annehmen: In den USA, Neuseeland oder Australien ist das Mittel zum Beispiel bereits seit 2016 nicht verfügbar und wird es dort nach Einschätzung des Anbieters GlaxoSmithkline auch bis 2018 nicht sein. Deshalb ist eine nationale Reserve und eine sanktionierbare Meldepflicht der einzige Weg. Es ist notwendig zu wissen, welche Arzneimittelmengen sich überhaupt im Markt und dort insbesondere beim Hersteller befinden“, so Hermann. Eine wichtige Kontrollfunktion muss nach Ansicht Hermanns das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausüben. Nicht nur Pharmaunternehmen sollten Lieferprobleme verpflichtend melden – alle Akteure der Handelskette müssten ebenso verpflichtet werden dem Bundesinstitut als Trustcenter regelmäßig ihre Lagerbestände zu übermitteln. Hermann: „Die Zeit der freiwilligen Meldungen muss für die Pharmalobby nach so vielen verschwiegenen Lieferausfällen endgültig vorbei sein.“ Anstelle des längst verspielten Vertrauensvorschusses müssten nun gesetzlich sanktionierbare Kontrollmechanismen her. Aus einer jüngst vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapo-theker ADKA durchgeführte Umfrage bei Krankenhausapotheken mit einer Versorgungsrelevanz von über 30.000 Betten und damit über 6 Prozent der nationalen Krankenhauskapazitäten ging hervor, dass eine bedenkliche Anzahl versorgungskritischer Arzneimittel in Kliniken fehlen: Arzneimittel mit 280 verschiedenen Wirkstoffen sind nicht verfügbar gewesen, darunter 30, die die jeweilige Klinikapotheke als versorgungskritisch eingestuft hat. Lediglich acht der 30 Wirkstoffe haben die Hersteller an das BfArM gemeldet. „Auch hier sind fehlende Transparenz und mangelnde Kontrollmechanismen Ursache der Missstände gewesen“, so Kassenchef Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Wüttemberg

The post AOK Baden-Württemberg fordert Medikamenten-Reserve, mehr Transparenz und Kontrollmechanismen appeared first on Healthcare Netzwerk.

BARMER Zahnreport 2017: Parodontitis-Therapie erfolgt oftmals zu spät

Die Parodontitis-Therapie verfehlt offenbar häufig ihr Ziel, Zähne zu erhalten. Dies geht aus dem heute in Berlin vorgestellten BARMER Zahnreport 2017 hervor. Nach der Parodontitis-Therapie gehen demnach bei etwa einem Drittel der Erkrankten und damit bei bundesweit 440.000 Personen innerhalb von vier Jahren Zähne verloren. „Die Parodontitis-Therapie scheint für viele Patienten spät oder zu spät zu kommen. Dabei ist sie eigentlich hilfreich. Wir können den Betroffenen daher nur dringend raten, frühzeitig zum Zahnarzt zu gehen und dessen Therapie-Empfehlungen auch konsequent umzusetzen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Wer nicht jährlich zur Kontrolluntersuchung gehe, verdopple sein Risiko, im zeitlichen Umfeld der Parodontitis-Therapie Zähne zu verlieren. Wichtig sei eine regelmäßige Nachsorge, da der am Zahnhalteapparat Erkrankte auch nach der Behandlung ein „Risikopatient“ bleibe. Schließlich handelt es sich bei der Parodontitis um eine chronische Erkrankung. Parodontitis-Untersuchung bei jedem zweiten Erwachsenen Wie aus der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie hervorgeht, ist hierzulande mehr als die Hälfte der Erwachsenen mittleren Alters, das sind mindestens fünf Millionen Frauen und Männer, von Parodontitis betroffen, vielfach ohne es zu wissen. Unter den Senioren leiden sogar nahezu zwei Drittel darunter, was ebenfalls mehr als fünf Millionen Personen entspricht. Laut BARMER Zahnreport lassen etwa 50 Prozent der erwachsenen Versicherten, also 34 Millionen Personen, in einem Zeitraum von zwei Jahren eine Parodontitis-Untersuchung vornehmen. Nur weniger als zwei Prozent der Versicherten, und zwar 1,2 Millionen Frauen und Männer, haben im Jahr 2015 eine Therapie durchlaufen. „Auch wenn natürlich nicht jeder Betroffene jedes Jahr eine Therapie benötigt, gibt es doch eine deutliche Diskrepanz zwischen den an Parodontitis-Erkrankten und den Behandelten. Dies ist umso bedenklicher, da der Therapieerfolg immer unsicherer wird, je weiter die Erkrankung vorangeschritten ist“, sagt Studienautor Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus. Parodontitis-Therapie regional unterschiedlich Laut Zahnreport gibt es deutliche regionale Unterschiede im Umgang mit Zahnbetterkrankungen. Während im Saarland nur 0,9 Prozent der Versicherten eine Therapie erhielten, waren es in Nordrhein-Westfalen mehr als doppelt so viele, nämlich 2,1 Prozent. „Wir beobachten diesen Unterschied schon seit mehreren Jahren. Die Ursachen dafür können wir mit den Reportdaten allerdings nicht aufklären“, sagt Walter. Zahnverlustrisiko bei Diabetes-Patienten erhöht Besonders wichtig sind Früherkennungs- und Nachsorgeuntersuchungen zu Parodontitis bei Zuckerkranken. „Zahnentfernungen nach einer Parodontitis-Therapie erfolgen bei Diabetikern deutlich häufiger. Bei jungen Diabetikern ist das Risiko mehr als doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen Nicht-Diabetikern. Die Therapie schlägt also schlechter an“, sagt BARMER Vorstandschef Straub. Als Konsequenz daraus solle die regelmäßige Kontrolle auf Parodontitis zum Bestandteil der bereits bestehenden strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetiker werden. Gute Mundhygiene ist wichtig Doch nicht nur Diabetiker, sondern alle Bürger täten gut daran, wenn sie von vorn herein einen einfachen Vorsatz tatsächlich lebten. Straub: „Vorsorge ist das A und O einer guten Zahngesundheit, schließlich ist Parodontitis in der Regel die Folge eines Zahnhygieneproblems.“ Die Erkrankung könne häufig vermieden werden und zwar auf sehr einfache Weise. Die Formel laute, verkürzt gesagt, „Keine Zahnbeläge, keine Parodontitis“. Konsequentes Zähneputzen und regelmäßige Inanspruchnahme von Kontrolluntersuchungen seien die Voraussetzungen für gesunde Zähne. Krankenkassen bezahlen Vorsorgeleistungen Nicht umsonst bezahlten Krankenkassen jedes halbe Jahr eine allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, einmal im Jahr die Entfernung des Zahnsteines und alle zwei Jahre eine Parodontitis-Untersuchung, der sogenannte Parodontale Screening Index (PSI). Die jährliche Untersuchung ist gut geeignet, eine heraufziehende Parodontitis zu erkennen und bietet damit die Chance, frühzeitig weitergehende Behandlungen einzuleiten. „Wir appellieren ausdrücklich an alle Bürger, die Zahngesundheit nicht zu vernachlässigen und schon bei den ersten Warnsignalen wie Zahnfleischbluten sowie geschwollenem und gerötetem Zahnfleisch zum Zahnarzt zu gehen. Eine Zahnfleischentzündung oder eine beginnende Parodontitis sind noch leicht und schmerzarm zu behandeln“, so Walter. Komplizierter werde es, wenn die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist. Im schlimmsten Fall komme jede Therapie zu spät, und ein Zahnverlust lasse sich nicht mehr verhindern. Daten aus dem BARMER Zahnreport 2017: Inanspruchnahmeund Kosten: Im Jahr 2015 haben im Durchschnitt 71,7 Prozent aller Versicherten mindestens einmal einen Zahnarzt gebraucht. Dabei zeigten Männer und Frauen deutliche Unterschiede. Während die Männer nur zu 67,8 Prozent zum Zahnarzt gingen, waren es bei den Frauen 75,4 Prozent. Dementsprechend unterschieden sich auch die Ausgaben. Bei einem Durchschnittswert von 185,34 Euro waren es bei Männern 176,35 Euro und bei den Frauen 194,09 Euro (Seite 30 im Report). Regionale Unterschiede: Auch regional unterscheiden sich Inanspruchnahme und Ausgaben der vertragszahnärztlichen Versorgung deutlich. Dabei liegt die Schwankungsbreite in der Inanspruchnahme zwischen 65,1 Prozent im Saarland und 77,9 Prozent in Thüringen. Bei den Kosten weist gleichfalls das Saarland den niedrigsten Wert aus (166,14 Euro), die meisten Ausgaben verursachen jedoch die Berliner mit 201,65 Euro (Seite 32/33). Ausgaben nach Versorgungsbereichen: Den größten Anteil der Ausgaben in der vertragszahnärztlichen Versorgung haben die konservierend-chirurgischen und Röntgenleistungen mit 112,18 Euro je Versichertem, gefolgt von 43,99 Euro für Zahnersatz und Zahnkronen je Versichertem. Die kieferorthopädische Versorgung verursachte Ausgaben von durchschnittlich 15,78 Euro je Versichertem. Den geringsten Anteil an den Ausgaben haben die Versorgung von Kieferbrüchen und Kiefergelenkserkrankungen sowie die Behandlung von Parodontopathien mit durchschnittlich 6,63 und 6,76 Euro je Versichertem (Seite 40/41). Prophylaxe: Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gehören die Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat, die Individualprophylaxe für Sechs- bis 17-Jährige sowie die jährliche Zahnsteinentfernung für alle Erwachsenen. Dabei war bei der Früherkennung in den Jahren 2010 bis 2015 eine leicht steigende Tendenz in der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Waren es zunächst nur 31,9 Prozent, lag der Wert im Jahr 2015 bereits bei 34,7 Prozent. Auch bei der Individualprophylaxe gibt es eine bessere Nutzung zu verzeichnen, sie stieg von 64 Prozent im Jahr 2010 auf 65,9 Prozent im Jahr 2015. Nicht einmal jeder zweite Erwachsene nutzt dagegen die Möglichkeit zur Zahnsteinentfernung. Waren es 48,2 Prozent im Jahr 2010, verzeichnet der Report für das Jahr 2015 nur einen Anstieg auf 48,9 Prozent (ab Seite 55). Glossar Was ist eine Parodontitis? Bei der Parodontitis oder Zahnbettentzündung, umgangssprachlich auch Parodontose genannt, handelt es sich um eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates. Sie zerstört Gewebe und Knochen über einen längeren Zeitraum hinweg. Am Ende kann sie zum Zahnverlust führen. Wie entsteht die Erkrankung? Die Parodontitis wird durch Beläge, der Plaque, auf den Zähnen und in [&hell
ip;]

The post BARMER Zahnreport 2017: Parodontitis-Therapie erfolgt oftmals zu spät appeared first on Healthcare Netzwerk.

Boys Day – der Jungen Zukunftstag 2017: Schüler lernen Berufe im Krankenhaus kennen

Bis zu 10.000 Stellen können in deutschen Krankenhäusern derzeit nicht besetzt werden. Und das, obwohl die Zahl der Pflegekräfte steigt – seit 2007 um neun Prozent. Der Grund dafür ist die fehlende Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Derzeit arbeiten vor allem Frauen im pflegerischen Bereich. Doch auch für Männer gibt es interessante berufliche Perspektiven im Krankenhaus. Neben der Vielfalt der Tätigkeitsfelder sind beispielsweise die Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung in den verschiedenen Fachrichtungen sowie die tarifvertraglich gesicherten Vergütungen und Aufstiegsperspektiven attraktiv. Einen aktiven Beitrag, um künftig mehr Männer für Berufe im Krankenhaus zu begeistern, leistet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), indem sie sich auch 2017 wieder am morgigen bundesweiten Boys’Day beteiligt. Knapp 300 Kliniken und Krankenhäuser bieten Jungen ab der 5. Klasse fast 3.000 der insgesamt 30.000 bundesweiten Plätze an. Im Rahmen eines Tagespraktikums haben sie die Möglichkeit, Berufe im Krankenhaus kennenzulernen, die sie bei ihrer Berufswahl nicht spontan in Betracht ziehen würden. Ob Krankenpflege, Physiotherapeut oder Angestellter in der Verwaltung, die Möglichkeiten sind vielfältig. Seit 2011 unterstützt die DKG den Boys’Day als Bündnispartner. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post Boys Day – der Jungen Zukunftstag 2017: Schüler lernen Berufe im Krankenhaus kennen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Verhandelte Erstattungsbeiträge für Arzneimittel nicht per se wirtschaftlich – Kein Grund zur Panikmache durch Pharmaindustrie

Der AOK-Bundesverband wendet sich gegen Forderungen aus Pharmaindustrie und Ärzteschaft, die im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmaunternehmen verhandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel pauschal für wirtschaftlich zu erklären. „Das sind lediglich Preise, die auf Basis eines zuvor festgestellten Zusatznutzens für ganz konkrete Anwendungsgebiete bestimmt werden. Mit Wirtschaftlichkeit hat das zunächst noch gar nichts zu tun“, stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Es gebe keinen Grund, vom Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs abzurücken und die Ärzte aus ihrer Verantwortung für eine auch wirtschaftliche Verordnungsweise zu entlassen. Litsch: „Wenn Ärzte die Wahl zwischen mehreren Arzneimitteln mit gleichem Nutzen und gleicher medizinischer Notwendigkeit haben, dann sollten sie auch weiterhin das wirtschaftlichste Arzneimittel darunter aussuchen.“ Mit ihren Forderungen reagieren Pharmaindustrie und Ärzteschaft auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin/Brandenburg von Anfang März, der die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen für teilweise rechtswidrig erklärt. Litsch kritisiert, dass nun von Pharmaseite unter Patienten die Angst vor Versorgungsengpässen geschürt wird: „Die Behauptung, dass mit dem Beschluss des Landessozialgerichts gegen Mischpreiskalkulationen plötzlich 40 Prozent der Patienten ihr Arzneimittel nicht mehr erhalten, ist reine Panikmache. Offenbar werden hier mit einem Taschenspielertrick die vom Gemeinsamen Bundesausschuss theoretisch angenommenen Patientenkollektive in der aktuellen Versorgung bereits als real postuliert.“ Dadurch seien die in den Raum gestellten Patientenzahlen völlig übertrieben. Auch sei verwunderlich, in welchem Ausmaß die Pharmaindustrie den Ärzten unterstellt, an den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbei zu therapieren, indem sie die neuen Arzneimittel nicht indikationsgerecht verordneten. Und die beschworene Regressgefahr für Ärzte sei ebenfalls unbegründet. Die Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigten regelmäßig, dass Regresse gegen Ärzte heute kaum mehr ausgesprochen werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung beweise hier Augenmaß. Litsch weiter: „Statt nach genereller Freistellung vom Wirtschaftlichkeitsgebot zu rufen, sollten Arzneimittelhersteller und Ärzte daran mitwirken, schnellstmöglich ein detailliertes Arztinformationssystem auf die Beine zu stellen.“ Darin müssten Informationen zu den Bewertungen des G-BA ebenso wie die Frage der Therapiekosten aufbereitet sein, damit die ärztliche Verordnungspraxis effizient unterstützt wird. Das LSG hat Anfang März in einem Einstweiligen Rechtschutzverfahren zum Arzneimittel Albiglutid einen Schiedsspruch außer Kraft gesetzt mit der Begründung, die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen sei teilweise rechtswidrig. Sie verstoße gegen den Paragrafen 130b Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs, wonach bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen keine höheren Kosten entstehen dürften als durch die zweckmäßige Vergleichstherapie. Der ausgehandelte Erstattungsbetrag sichere zudem nicht automatisch die Wirtschaftlichkeit in allen Anwendungsgebieten. Der G-BA könne vielmehr durch Verordnungseinschränkungen bei Indikationen ohne Zusatznutzen die Bildung eines nutzengerechten Erstattungsbetrages ermöglichen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post Verhandelte Erstattungsbeiträge für Arzneimittel nicht per se wirtschaftlich – Kein Grund zur Panikmache durch Pharmaindustrie appeared first on Healthcare Netzwerk.

DAV-Vorsitzender Becker: Erste Verbesserungen für Patienten, ernste Herausforderungen für Apotheken

Die jüngst beschlossenen Gesetze zur Stärkung der Arznei- und Hilfsmittelversorgung können die Versorgung vieler Patienten verbessern, doch die Apotheken als Leistungserbringer stehen derzeit ernsten Herausforderungen bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen gegenüber. Das Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel und die damit verbundene Stärkung der Arzneimittelpreisverordnung gehören zu den Kernanliegen der Apothekerschaft für die kommende Legislaturperiode des Bundestages. Diese Überzeugung vertritt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, in seinem Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 54. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. Im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) und im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) seien zwar Teilerfolge erzielt worden, so Becker, doch die gute Arzneimittelversorgung an sich sei nun gefährdet. „Dass endlich die Vergütung bei Rezepturen und dokumentationspflichtigen Arzneimitteln angepasst wird, stellt eine Anerkennung unserer pharmazeutischen Leistungen dar“, sagt Becker. Es freue ihn auch, dass es Exklusivverträge von Krankenkassen in der Zytostatika-Versorgung nun nicht mehr geben soll. „Die freie Apothekenwahl – auch bei Zytostatika – ist kein Anbieter-, sondern praktizierter Patienten- und Verbraucherschutz.“ Bei Impfstoffen sei er „zuversichtlich, dass die Lieferschwierigkeiten durch das Ausschreibungsverbot zurückgehen werden.“ Der DAV-Vorsitzende begrüßt, dass die Hilfsmittelausschreibungen jetzt auch Qualitätskriterien berücksichtigen müssen und Aufzahlungen stärker überwacht würden. „Meine Befürchtung ist, dass sich für die Versicherten in der Praxis nicht allzu viel ändern wird. Daher müssen wir weiterhin aufmerksam sein.“ Zudem könnten übertriebene Dokumentationspflichten „gerade kleine Apotheken zu einem Verzicht auf die Hilfsmittelversorgung bewegen“. Mit Blick auf die ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für die Apotheken in der auslaufenden und kommenden Legislaturperiode ruft Becker seine Berufskollegen zu entschlossenem Handeln auf: „Das Jahr der Bundestagswahl wird erhebliche Herausforderungen für uns bereithalten, denen sich unser Berufsstand stellen muss und stellen wird – mit Selbstbewusstsein, Geschlossenheit und Engagement!“ Der DAV-Vorsitzende weiter: „Lassen Sie uns weiter gemeinsam kämpfen für ein hervorragendes Netzwerk aus 20.000 Apotheken, welches täglich 3,6 Millionen Menschen versorgt, 250.000 Botendienste erbringt und 150.000 Arbeitsplätze bietet.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post DAV-Vorsitzender Becker: Erste Verbesserungen für Patienten, ernste Herausforderungen für Apotheken appeared first on Healthcare Netzwerk.

Qualitätskliniken.de erweitert Portfolio für Reha-Kliniken in Deutschland

Den rund 1.300 Reha-Kliniken in Deutschland ermöglicht die neue Basis-Mitgliedschaft eine informative Darstellung ihres umfänglichen Leistungsspektrums. Mit der Bereitstellung von Informationen zu Struktur- und Leistungsdaten im Suchportal Qualitätskliniken.de können Reha-Kliniken für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Einweisende nun leichter gefunden und passgenau ausgewählt werden. Rehabilitationsklinken mit einer Basis-Mitgliedschaft stellen solche Informationen bereit, wie man sie klassisch aus den Qualitätsberichten von Krankenhäusern kennt. Da diese für die Rehabilitation aber nicht standardisiert und öffentlich verfügbar sind, werden die notwendigen Daten über eine von Qualitätskliniken.de entwickelte Software erhoben und ans Portal übermittelt. Dazu gehören: Adresse, Fachabteilungen, medizinisches und therapeutisches Leistungsspektrum, Diagnosen, Behandlungsschwerpunkte und Ausstattungsmerkmale. Ein Wechsel von der Basis-Mitgliedschaft in den Premiumbereich ist jederzeit möglich. Zusätzlich müssen dafür die Ergebnisse der Qualitätsdimensionen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit und Organisationsqualität übermittelt werden. Die Kommunikation und damit die Transparenz von Qualitätsdimensionen erfordert von den Reha-Kliniken im ersten Schritt Mehrarbeit und auch Mut. „Die Mitgliedschaft bei Qualitätskliniken.de hat uns sehr geholfen, interne Prozesse anzustoßen und das Qualitätsmanagement nachhaltig zu verbessern. Wir sind stolz, diese Ergebnisse nun auch öffentlich zu zeigen“, so Dr. Stefan Triebel, Chefarzt der Orthopädie, Passauer Wolf Bad Gögging. „Die anfänglichen Kraftanstrengungen und der Aufwand haben sich gelohnt. Sowohl unsere Patientinnen und Patienten als auch die Mitarbeiter unserer Reha-Einrichtung profitieren letztlich davon.“ Das Reha-Portal Qualitätskliniken.de bietet den Nutzern eine Qualitätsbewertung auf der Basis von vier Qualitätsdimensionen. Neben der Behandlungsqualität gibt es die Dimensionen Rehabilitandenzufriedenheit, Rehabilitandensicherheit und Organisationsqualität. Expertinnen und Experten definieren Qualität gut nachvollziehbar und laienverständlich. Patienten, Angehörige und Einweiser können somit leichter eine Klinik finden, die ihren Anforderungen möglichst genau entspricht. Das Wunsch- und Wahlrecht des Patienten wird dadurch unterstützt. Durch die strukturierten Basisdaten über Kliniken, die öffentlich dargestellt werden, wird erstmals Qualität in der Rehabilitation vergleichbar und transparent dargestellt. Knapp 80 Rehabilitationskliniken veröffentlichen ihre Ergebnisse derzeit im Internetportal von Qualitätskliniken.de. Pressemitteilungen von 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH

The post Qualitätskliniken.de erweitert Portfolio für Reha-Kliniken in Deutschland appeared first on Healthcare Netzwerk.