Europäische Impfwoche 2017 – Impfungen wirken

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Sie schützen in jeder Lebensphase – vom Säuglingsalter bis ins hohe Erwachsenenalter. Indirekt werden auch diejenigen geschützt, die zum Beispiel wegen einer Grunderkrankung oder zu jungen Alters nicht geimpft werden können. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen und Regionen. Dies zeigt eine neue interaktive Karte des Robert Koch-Instituts am Beispiel der Masern-Impfung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um gefährlichen Infektionskrankheiten vorzubeugen und unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen zu schützen. Die aktuellen Zahlen und die Masernausbrüche zeigen, dass wir immer noch zu große Impflücken haben. Deshalb haben wir die Regelungen zum Impfschutz deutlich gestärkt. Egal ob jung oder alt – in jeder Lebensphase sollen Gesundheitsuntersuchungen beim Arzt genutzt werden, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzteschaft, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn alle tragen gemeinsam Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“ Bei Schulanfängern des Jahres 2015 sind im Bundesdurchschnitt die Impfquoten einiger Impfungen im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Teilweise sind sie jedoch auch leicht rückläufig. Bei Masern sind die Impfquoten in der Tendenz steigend, im Vergleich zum Vorjahr jedoch unverändert. Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät. Nur 73,7 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 waren am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zweimal gegen Masern geimpft. „Damit ist jedes Jahr bei rund 180.000 Zweijährigen in Deutschland ein ausreichender Schutz gegen Masern ungewiss, oder sie sind gar nicht geimpft, das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI). Die neue interaktive Karte VacMap des RKI zeigt jahrgangs- und altersspezifisch die Masern-Impfquoten für alle Land- und Stadtkreise und macht so lokale Unterschiede und Lücken im ganzen Bundesgebiet deutlich. Gestiegen sind die Impfquoten bei Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken, hier setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort. Leicht gesunken sind sie für Tetanus, Diphtherie, Hämophilus influenzae, Polio und Hepatitis B. Die Impfquoten für Masern, Mumps und Röteln sind unverändert. Im Bundesschnitt hatten im Jahr 2015 nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten, genauso viele wie 2014. Die für die Elimination der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent für zwei Impfungen, die als Indikator für eine ausreichende Bevölkerungsimmunität dient, wird unter Schulanfängern bislang nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht.  Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht verstärkt auf den Impfschutz, so auch gegen Masern, aufmerksam. „Mit unseren Informationsmaßnahmen richten wir uns gezielt an Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Denn zum Schutz vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres von großer Bedeutung, auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen lassen“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Zentrale Fragen, die zum Thema Masernimpfung immer wieder gestellt werden, greifen zwei neue Erklärvideos auf und erläutern ebenfalls die Impfempfehlungen für Kinder und Erwachsene. Die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass eingetragene Masernviren immer wieder zu vielen Krankheitsfällen führen können. Im laufenden Jahr wurden mit 410 Fällen (bis einschließlich 13. KW) bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt daher die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Regelungen ergriffen, um den Impfschutz zu verbessern. Seitdem können ungeimpfte Kinder und Jugendliche beispielsweise vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen. Zudem müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. Auch Betriebsärzte können Impfungen vornehmen. Und Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser können ungeimpfte Bewerber ablehnen oder ungeimpftes Personal versetzen, um Patienten besser vor einer Ansteckung zu schützen. Die BZgA schaltet zur Europäischen Impfwoche bundesweit den Kinospot zur Masern-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“. Ein neues Merkblatt mit einfachen Tipps zum stress- und schmerzarmen Impfen, die auf den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren, wird auf der Internetseite www.impfen-info.de zum Download angeboten. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Betriebliche Gesundheitsförderung: AOK Bayern zertifiziert 15 Unternehmen

Bereits 15 namhafte Unternehmen im Freistaat haben von der AOK Bayern das Zertifikat „Gesundes Unternehmen“ erhalten. Vier davon sind mit dem Goldstandard ausgezeichnet, darunter die BSH Hausgeräte GmbH in Dillingen sowie der Flughafen München. „Seit einem Jahr bieten wir Unternehmen an, ihr betriebliches Gesundheitsmanagement unabhängig zertifizieren zu lassen“, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die nachhaltige Gesundheitsförderung in den zertifizierten Betrieben kommt insgesamt über 20.000 Mitarbeitern zugute. Weitere elf Unternehmen befinden sich derzeit im Zertifizierungsprozess. „Ziel der Zertifizierung ist es, einen systematischen und kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Gesundheitsmanagement von Betrieben anzustoßen“, betont Räde. Dazu werden der Stand des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie Stärken und Potentiale ermittelt. Das Audit erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard. Die Bewertung umfasst unter anderem die Einbindung des betrieblichen Gesundheitsmanagements in die Unternehmenspolitik und die Mitarbeitereinbindung beispielsweise in die Arbeitsplatzgestaltung. Auch Gesundheitsangebote wie Stressmanagement und arbeitsplatzbezogene Rückentrainings sind Bestandteil der Prüfung. Die Zertifizierung zum Bronze- oder Silberstandard erfolgt durch Auditoren der AOK Bayern. Die Auszeichnung zum Goldstandard führt der Zertifizierungspartner „Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen“ (DQS GmbH) durch. Das Zertifikat „Gesundes Unternehmen“ richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Knapp die Hälfte der bisher zertifizierten Unternehmen hat unter 500 Beschäftigte. Das Zertifikat ist zwei Jahre gültig. Eine Re-Zertifizierung ist möglich. Seit über 20 Jahren unterstützt die AOK Bayern Unternehmen dabei, Arbeitsprozesse gesünder zu gestalten und Beschäftigte zu gesunder Lebens- und Arbeitsweise zu motivieren. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Ready, set, go: „Fit for Pharma“-Training von MARVECS macht bereit für den Außendienst

Nicht selten wählen Absolventen eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer medizinischen/pharmazeutischen Ausbildung für ihren Karriereeinstieg das Berufsbild des Pharmareferenten. Neben fachlichem Know-how verfügen die angehenden Außendienstler unter anderem auch über kommunikative und analytische Stärken, Verkaufstalent und Eigeninitiative. Gleichzeitig tappen sie aber im Dunkeln, was den Alltag in der Arztpraxis, Apotheke oder Klinik angeht. „Genau hier setzt unser neues Training an. Berufseinsteiger sollen während des Seminars ’Fit for Pharma’ das ‚Laufen lernen’, um schnell ihre Performance steigern zu können“, erklärt Olga Blum, Director Recruitment bei MARVECS. Erfahrene Trainer aus Vertrieb und Recruitment des Ulmer Pharma-Dienstleistungsunternehmens vermitteln den Teilnehmern sämtliche meist unausgesprochenen Regeln eines Außendienstlers – angefangen bei den Strukturen im Gesundheitswesen über das Targeting bis hin zum Schwerpunkt „Kommunikation und Verkauf“. Besonders Praxistipps für die ersten Tage kommen dabei nicht zu kurz: Wie plane ich eine Tour? Was darf auf keinen Fall in meiner Tasche fehlen? Und wie komme ich im Gespräch auf den Punkt? Angst vor dem Sprung ins kalte Wasser müssen die Teilnehmer von „Fit for Pharma“ nicht mehr haben. Sie bekommen während des Seminars anhand von Vorträgen, Workshops und Gruppenübungen Informationen an die Hand, die sich andere während einer monatelangen Einarbeitungszeit hart erarbeiten müssen. Denn sei es aufgrund von Zeitmangel oder Konkurrenzdruck, in der Realität wechseln Insider-Tipps selten den Besitzer. Die „Fit for Pharma“-Trainings finden in regelmäßigem Rhythmus statt. Zusätzlich bietet MARVECS das Seminar auch für Mitarbeiter von Kunden an, zum Beispiel vorgeschaltet auf einen Projektstart. Pressemitteilung der Marvecs GmbH

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medatixx wird Mitglied im Bundesverband Internetmedizin

Der Praxissoftwarehersteller medatixx ist jetzt Mitglied im Bundesverband Internetmedizin (BiM). „Mit medatixx haben wir einen der führenden Anbieter für Praxissoftware für die Ziele des BiM gewinnen können. Dies erhöht die Chance, internetbasierte Anwendungen schneller im ambulanten Gesundheitssektor in Deutschland zu verbreiten. Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit.“, so Dr. Markus Müschenich, Vorstand beim BiM. „Die ersten internetbasierten Anwendungen im Gesundheitswesen gibt es bereits. Mit der Telemedizin und der Online-Videosprechstunde werden weitere wichtige Teile hinzukommen. Das Thema Internetmedizin wird in Zukunft eine noch erheblichere Bedeutung erhalten“, ist medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann überzeugt. Daher sehe medatixx es als Pflicht auch für die optimale Unterstützung der Anwender an, „sich zu engagieren und frühzeitig an sinnvollen Lösungen um die Internetmedizin mitzuarbeiten, um den Ärzten und medizinischen Fachangestellten in den medatixx-Praxen ein verlässlicher Lotse im Dschungel der vielzähligen digitalen Angebote sein zu können“. Mit seiner neuen Praxissoftware medatixx ist das Unternehmen bereits vor zwei Jahren einen ersten Schritt in Richtung Online-Anwendungen gegangen. In der  medatixx-Software  werden die Daten der Praxis auf dem Praxis-PC, öffentliche Listen und Kataloge jedoch in der Cloud gespeichert und stehen online stets auf dem neuesten Stand zur Verfügung. Die Patientenservice-App x.patient von medatixx erlaubt es schon heute, dass Patienten darin dokumentierte Werte in die Praxissoftware senden und Ärzte ihre Patienten zum Beispiel zur Medikation informieren können. Ende April auf der conhIT stellt das Unternehmen mit dem medatixx-AppPoint ein neues Portal für Gesundheits-Apps vor. Damit wird der strukturierte Datenaustausch zwischen ausgewählten medizinischen Apps auf dem Patienten-Smartphone und den Praxisprogrammen von medatixx möglich. Für medatixx ist die Mitarbeit im BiM daher der „nächste logische Schritt“. Es sei ein großer Vorteil, wenn sich die unterschiedlichsten Akteure von Ärzten bis IT-Herstellern gemeinsam für sichere Standards und effiziente, praxisorientierte Lösungen im Bereich der Internetmedizin stark machen. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG

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Krankenhaus: Fehlende Investitionsmittel führen zu Mehrbelastung des Personals

Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlichte neu überarbeitete Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2017 zeigt deutlich, dass die mangelnde Investitionsausstattung durch die Länder die Krankenhäuser in eine problematische Situation bringt. „Die Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung und verweigern damit den Krankenhäusern lebensnotwendige Finanzmittel. Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Substanz – es geht aber auch um notwendige Weiterentwicklungen. So können wir die Digitalisierung nicht voranbringen und damit auch keine Entlastung für das Personal durch neue digitale Prozesse herbeiführen. Gleiches gilt auch für baulichen Maßnahmen und die instrumentelle Ausstattung der Kliniken, die wir aufgrund der fehlenden Mittel nicht so verbessern können, wie es notwendig wäre, um das Personal zu entlasten“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. In der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme wird neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung auch die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Zusammengefasst stellten die Bundesländer im Jahr 2015 ca. 2,8 Milliarden Euro zur Investitionsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des durchschnittlichen Investitionsvolumens der Jahre 1991 bis 2015. Unter Berücksichtigung eines bestandserhaltenden Investitionsbedarfs von mindestens sechs Milliarden Euro (ohne den jährlichen Investitionsbedarf für Universitätsklinika (Lehre und Forschung sowie Ausbildungsstätten) zeigt sich weiterhin eine Investitionslücke von über 100 Prozent – ein absolut beschämender Zustand! Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auch aktuelle Entwicklungen wie z. B. zum Thema planungsrelevante Qualitätsindikatoren. Weitere Übersichten u. a. zu den Regelungen zum Strukturfonds, zur kommunalen Beteiligung an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser sowie zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Unterstützung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zeigen die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Apotheker veröffentlichen Kernpositionen zur Bundestagswahl

Gut fünf Monate vor der Bundestagswahl am 24. September legt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre politischen Kernpositionen vor. Das fünfseitige Papier wurde im März vom Geschäftsführenden ABDA-Vorstand verabschiedet und soll nun die Grundlage für eine breite Diskussion mit den Parteien über ihre Wahlprogramme bilden. „Die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken sind eine der tragenden Säulen des Gesundheitswesens in Deutschland“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Auch in Zukunft soll für alle Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu einer hochwertigen Arzneimittelversorgung sichergestellt werden. Dafür sorgen die 20.000 Apotheken mit ihren 155.000 Beschäftigten.“ Die Kernpositionen der Apotheker zur Bundestagswahl im Herbst lauten: Die freiberufliche Leistungserbringung durch Apotheker und andere Heilberufe gewährleistet die beste Versorgung kranker Menschen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis soll deshalb festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die Berufsorganisationen gefördert werden. Dazu gehört auch, dass ordnungspolitische Eckpfeiler, wie der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel, uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs muss mit einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel reagiert werden. Zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung soll der Leistungskatalog der Apotheker in enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen ausgeweitet werden. Beispielhaft seien hier die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsmanagement und Prävention genannt. Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt ist eine verlässliche Anpassungsroutine für das Honorar zu implementieren, um zunächst Planungssicherheit herzustellen. Das Positionspapier und weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Baden-Württemberg widerspricht Pro Generika

„Pro Generika ist auf dem Holzweg.“ So knapp kommentiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Rabattverträge, Aussagen, mit denen Pro Generika eben erst an die Öffentlichkeit ging. „Tatsächlich haben die Arzneimittelrabattverträge allein im zehnten Jahr ihres Bestehens zu einem Einsparvolumen von knapp 3,9 Milliarden Euro geführt. So konnten in den zehn Jahren Versichertengelder in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro eingespart werden. Damit haben wir aber alles andere als eine Verengung des Arzneimittelmarkts erreicht, sondern im Gegenteil, endlich Marktwirtschaft und Wettbewerb. Die Mechanismen des Arzneimittelmarkts funktionieren eben anders als sich das die fünf großen Pharmakonzerne zurechtbiegen, die im Lobbyverband das Sagen haben.“ Es müsse darum gehen, im Interesse der Patienten den Arzneimittelmarkt für möglichst viele Anbieter zu öffnen und dauerhaft offen zu halten. „Wir beobachten, dass immer wieder kleinere Arzneimittelhersteller an uns herantreten und uns neue Wirkstoffe zur Ausschreibung vorschlagen, für die es bislang noch keine Rabattverträge gibt“, schildert AOK-Chef Hermann seine Erfahrungen. Gerade solche Neuausschreibungen und das Interesse kleinerer Hersteller belebten den Generikamarkt zusehends. Auch ausländische Produzenten, die bislang noch nicht auf dem deutschen Markt Fuß gefasst haben, könnten sich gerade durch Neuausschreibungen positionieren. „Den Rabattverträgen die Schuld zu geben für eine angebliche Monopolisierung, heißt die Wirklichkeit komplett auf den Kopf zu stellen.“ Legt man etwa den von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Fusionskontrolle verwendeten sogenannten Herfindahl-Hirschman-Index – ein Maß für die Marktkonzentration – zugrunde, zeigt sich, dass die Marktkonzentration im rabattvertragsgeregelten Bereich 2015 mit einem Wert von 639 bereits äußerst gering war und weiterhin rückläufig ist: 2016 ging der Index auf 610 zurück. Für Ökonomen gilt bereits ein Index unter 1.000 als niedrig. Unter solchen marktfördernden Voraussetzungen zum wiederholten Mal auch noch das Risiko von Lieferengpässen zu beschwören, sei unverantwortlich und gehöre ins Reich der Fabel, betont Hermann. Die Fakten zeigen auf, dass bei lediglich 0,6 Prozent aller 2016 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechneten Arzneimittel Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers dokumentieren mussten. Nur dann mussten die Apotheken ein austauschbares Arzneimittel abgeben, wie Daten der Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung (GfsG) ausweisen. Die AOK Baden-Württemberg bereitet als Verhandlungsführer der gesamten AOK-Gemeinschaft gerade die 19. Tranche der Arzneimittelrabattverträge vor, die im nächsten Frühjahr mit mehr als 100 Wirkstoffen an den Markt gehen wird. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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IKK e.V.: Voreilige Kritik an Sozialwahl ist verfehlt!

Die Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. hoffen auf eine starke Beteiligung an der diesjährigen Sozialwahl. Gewählt werden die Delegierten der Selbstverwaltung von Arbeitgebern und Versicherten in der Sozialversicherung, zu der insgesamt 52 Millionen Bundesbürger aufgerufen sind. Gleichzeitig verwahren sich die Vorstandsvorsitzenden gegen die jetzt geäußerte Kritik an der Friedenswahl. „Die Sozialpartner stehen für ein austariertes und im höchsten Maße demokratisch legitimiertes Beteiligungssystem“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Sie stellen die nötige Unabhängigkeit der Mandatsträger sicher. Wer die Friedens-wahl als ´Nichtwahl` abtut, der untergräbt die Akzeptanz und Legitimation der Selbstverwaltung“, so Müller. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., betont zudem: „Die Entwicklung einer Gemeinschaftsliste für die Friedenswahl setzt einen umfangreichen Abstimmungsprozess voraus, der in seiner Folge zu einem repräsentativen Spiegelbild der Arbeitgeber bzw. Versicherten bei den jeweiligen Versicherungsträgern führt. Ein Persönlichkeitswahlkampf entspricht nicht dem Charakter der Sozialwahlen.“ Die Vorstandsvorsitzenden sind „sehr irritiert“, dass die Sozialwahl kritisiert wird, obwohl sie erst Ende Mai stattfindet. „Dies ist auch ein Weg, um Menschen von der Ausübung ihres Wahlrechts abzuhalten“, betont Müller. Dabei stärken die Versicherten mit ihrer Stimmabgabe ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung für ihre wichtige Arbeit den Rücken. Müller und Wollseifer sehen es als Aufgabe der Bundesregierung, die Arbeit der Selbstverwaltung zu stärken. Dabei geht es nach ihrer Aussage auch um mehr Anerkennung. Die Vorstandsvorsitzenden: „Eine erfolgreiche Selbstverwaltung benötigt ein belastbares Fundament ehrenamtliches Handelns – darin wollen wir die Bundesregierung und die Bundessozialwahl-beauftragten gerne unterstützen.“ Pressemitteilung des IKK e.V.

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Auswertung der repräsentativen Langzeitstudie der Ecclesia Gruppe zeigt: Schadenfälle in den Krankenhäusern gleichbleibend niedrig im Promillebereich

Trotz gestiegener Anforderungen ist die Zahl der Schadenfälle in den Krankenhäusern über Jahre hinweg nahezu gleich auf einem extrem niedrigem Niveau geblieben. Wie eine repräsentative Langzeitauswertung der Ecclesia Gruppe zwischen 1996 und 2014 zeigt, wurden bei ca. 330 Millionen Behandlungen im Zeitraum von 19 Jahren rund 116.000 Entschädigungen registriert. Das entspricht einer Quote von 0,36 Promille. „Auffällig ist, dass gerade in der Geburtshilfe die Zahl der Ansprüche und noch deutlicher die Zahl der berechtigten Ansprüche zurückgeht“, erklärt Manfred Klocke, Hauptgeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. 70 Prozent der Entschädigungsfälle seien zwischen Geschädigten und Versicherern außergerichtlich vereinbart worden. Die Zahlen machten deutlich, dass die immer wieder behauptete Flut an Behandlungsfehlern nichts mit der Realität zu tun habe. „Wir lernen aus unseren Fehlern und tragen so dazu bei, in Zukunft noch besser zu werden“, stellt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fest. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. „Patientensicherheit wird in unseren Krankenhäusern großgeschrieben“, resümiert Baum. Dass die Zahl der Behandlungsfehler seit 1996 trotz deutlich gesteigerten Patientenzahl (von 16,2 auf 19,2 Millionen) kaum gestiegen sei, sei den aktiven Bemühungen der Krankenhäuser um Qualität sowie dem Engagement ihrer Mitarbeiter zu verdanken. „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht“, erklärt er und betont: „Aber Qualität gibt es nicht umsonst, ausreichendes und gutes Personal kostet. Und Qualität braucht Investitionen. Die unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder ist inzwischen ein zentrales Problem bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung“, so Baum. Als führender Versicherungsmakler im Gesundheitswesen betreut die Ecclesia Gruppe mehr als 950 Betriebshaftpflichtpolicen deutscher Krankenhäuser bei unterschiedlichen Versicherern. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Ärzte und Patienten mit Test der Notfalldaten zufrieden – Ergebnisse zum Projekt NFDM-Sprint vorgestellt

Die große Mehrheit der am Modellprojekt beteiligten Ärztinnen und Ärzte ist mit dem Anlageprozess von Notfalldatensätzen äußerst zufrieden. Auch bei Patientinnen und Patienten findet das Projekt Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint) Anklang. Die meisten von ihnen fühlen sich damit im Notfall sicherer und favorisieren als zukünftigen Speicherort die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das sind einige der Ergebnisse des Pilotprojekts Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint), die am vergangenen Freitag – im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe – auf dem Campus des Universitätsklinikums Münster (UKM) präsentiert wurden. NFDM-Sprint ist Teil des Notfalldaten-Managements – eine freiwillige medizinische Anwendung der eGK, die gemäß dem E-Health-Gesetz ab 2018 verfügbar sein soll. „Mit dem E-Health-Gesetz machen wir Tempo, damit der Nutzen der Digitalisierung den Patientinnen und Patienten noch stärker zugutekommt. Künftig sollen beispielsweise Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Das kann im Ernstfall Leben retten. Klar ist: Die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten steht immer an erster Stelle“, betonte Bundesgesundheitsminister Gröhe auf der Veranstaltung. gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer sagte: „Wir von der gematik freuen uns über das Testergebnis von NFDM-Sprint. Ziel war es, herauszufinden, wie sich Notfalldaten möglichst leicht erfassen lassen, um den Praxisalltag nicht zu stören. Das steigert die Akzeptanz der Anwendung bei Ärzten und Patienten. Damit werden die Vorteile eines vernetzten Gesundheitswesens schneller für alle nutzbar. Daran arbeiten wir jeden Tag.“ „Das Projekt NFDM-Sprint hat gezeigt, dass das Anlegen der Notfalldaten in die Praxisabläufe integriert werden kann und den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten entspricht. Das ist nicht zuletzt dem Engagement der am Test teilnehmenden Kollegen zu verdanken“, sagte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer. Letztere verantwortet als beauftragter gematik-Gesellschafter die Anwendung Notfalldaten-Management auf der eGK. „Das Notfalldaten-Management ist eine der wichtigsten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die für den Arzt und den Versicherten einen echten Mehrwert darstellt. Wir arbeiten nun daran, dass das Notfalldaten-Management in die bundesweite Umsetzung gehen kann“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik. Auch Dr. Christian Juhra, Leiter der UKM-Stabstelle Telemedizin betonte: „Der Notfalldatensatz hat das Potential, die Notfallversorgung in Deutschland noch weiter zu verbessern. Die am Projekt teilnehmenden Patienten und Ärzte hielten den Notfalldatensatz für sehr sinnvoll und wünschten mehrheitlich, dass auch nach Projektende weiter ein Notfalldatensatz angelegt werden könnte.“ Zwischen Mai und November 2016 hatten 31 niedergelassene Ärzte zusammen mit sieben Kollegen vom UKM in der Region Münster und Umgebung insgesamt 2.598 Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch von Patienten angelegt. Die elektronische Gesundheitskarte kam dabei noch nicht zum Einsatz. Stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer NFD, der in einer Notfallsituation vorgelegt werden kann. Das Forschungsprojekt NFDM-Sprint ging vor allem zwei Fragen nach: Wie gut lässt sich der Anlageprozess von Notfalldaten mittels des Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems in den Praxisalltag integrieren und gibt es Verbesserungspotential. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint: https://nfdm.gematik.de/. Pressemitteilung der gematik GmbH

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