Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe 2017 – BARMER erreicht Spitzenplatz

Die BARMER ist Deutschlands bester Ausbildungsbetrieb in der Branche Krankenkassen. Dies ist das Ergebnis einer Befragung zur Ausbildungsqualität unter deutschen Unternehmen im Auftrag des Wirtschaftsmagazins „Focus Money“. „Nachwuchskräfte erhalten bei der BARMER eine erstklassige Ausbildung mit Zukunftsperspektive und ausgezeichnete Karrierechancen“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Ausbildung und duales Studium bieten beste Karrierechancen In der Befragung kann die BARMER unter anderem mit einer hohen Übernahmequote nach erfolgreicher Ausbildung, sehr guten Ausbildungsabschlüssen sowie der Option, die Ausbildung mit einem Studium zu kombinieren, punkten. Sie bietet Azubis die Möglichkeit, ihren Berufsweg in den Ausbildungsberufen Kaufleute im Gesundheitswesen, Sozialversicherungsfachangestellte, Kaufleute für Dialogmarketing und Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung zu starten. Straub: „Eine moderne und wettbewerbsfähige Krankenkasse überzeugt nicht nur mit innovativen Leistungsangeboten, sondern auch mit gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind die tragende Säule für einen hochwertigen Kundenservice.“ Deutschlands mitarbeiterstärkste Unternehmen befragt Im Auftrag von „Focus Money“ wurde die Studie „Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe 2017“ von der Faktenkontor GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Werner Sarges durchgeführt. In die Bewertung der Ausbildungsqualität flossen die Teilaspekte Ausbildungserfolg, strukturelle Daten der Ausbildung wie Ausbildungsplätze mit berufsqualifizierendem Studium sowie Ausbildungsentlohnung ein. Befragt wurden die Ausbildungsbeauftragten der 5.000 mitarbeiterstärksten Unternehmen in Deutschland. Pressemitteilung der BARMER

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Depression, sprechen wir’s an – Fachtagung zum Weltgesundheitstag

Der diesjährige Weltgesundheitstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) widmet sich dem Thema Depression. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, dass an Depression erkrankte Menschen Hilfe suchen und eine angemessene Unterstützung erhalten. Gleichzeitig sollen die weltweiten Aktivitäten dabei helfen, Vorurteile und Ängste im Umgang mit der Krankheit abzubauen. Dazu soll auch eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte und von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. organisierte Fachveranstaltung, die morgen (7. April)  in Berlin stattfinden wird, beitragen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 320 Millionen Menschen weltweit leiden an einer Depression. Starker und dauerhafter Stress kann das Risiko einer Erkrankung erheblich erhöhen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Erkrankungen wie Depressionen durch gute Präventionsangebote vorbeugen, bevor sie entstehen. Gleichzeitig müssen Menschen mit einer Depression wissen, dass sie nicht allein gelassen werden und es wirksame Behandlungen und Hilfsangebote gibt. Die heutige Fachveranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Verständnis und Umgang mit der Erkrankung Depression und zu einem Abbau von Vorurteilen.“ Dr. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.: „Damit Betroffene, deren Familien und Freunde Hilfe suchen und diese auch erhalten, muss die Öffentlichkeit besser über die Ursachen und Folgen der Erkrankung informiert werden. Ebenso bedeutsam ist es aber auch, auf die Möglichkeiten der Prävention hinzuweisen – und diese ist am wirksamsten, wenn siein allen Lebensaltern die psychische Widerstandskraft stärkt und Risikofaktoren verhindert.“ Im Rahmen der morgigen Fachveranstaltung wollen Fachleute aus Forschung und Praxis ein differenziertes Bild der Depressionen vermitteln und Angebote der Versorgung und weitere Hilfen zur Verbesserung der Situation der Erkrankten aufzeigen. Weitere Themen werden die Prävention von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe und die Förderung der psychischen Gesundheit sein. Die WHO geht aktuell davon aus, dass weltweit ca. 322 Millionen Menschen von Depressionen betroffen sind. Das sind mehr als 4,4 % der Weltbevölkerung und 18 % Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat festgestellt, dass eine überdurchschnittliche Belastung mit chronischem Stress mit einem um mehr als das Doppelte erhöhten Risiko für eine Depression einhergeht. Bei starkem chronischem Stress ist die Wahrscheinlichkeit einer Depression sogar um ein Vielfaches erhöht. Dies ist im Vergleich zu anderen psychischen Störungen besonders hoch. Auch die sich rasant verändernden Arbeitsbedingungen haben Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung sollen daher gesundheitsorientierte Arbeitsverhältnisse geschaffen und die Gesundheitskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert werden. So kann es gelingen, Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und die psychische Gesundheit zu stärken; auch über die Arbeitswelt hinausgehend. Dieser Ansatz wird durch das Präventionsgesetz gestärkt. Seit dem 1. April 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde soll zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang der Patientin oder des Patienten zur ambulanten Versorgung ermöglichen. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlungen und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen. Um den Bedürfnissen seelisch kranker Menschen in der medizinischen Behandlung besser gerecht zu werden, wurde auch das Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen angepasst: Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld soll außerdem gewährleistet werden, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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AOK Bayern: Krankenstand im Freistaat erstmals seit 2006 gesunken

Gute Nachricht für Bayerns Wirtschaft: Erstmals seit 2006 haben sich weniger Beschäftigte krank gemeldet. So sank der Krankenstand der 2,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten der AOK Bayern 2016 auf 4,6 Prozent (Vorjahr: 4,7 Prozent). Damit fehlte jedes AOK-Mitglied im Durchschnitt 17 Tage im Betrieb. Experten begründen die positive Entwicklung damit, dass der Freistaat im vergangenen Jahr von einer schweren Erkältungswelle verschont blieb. Allein bei den Atemwegserkrankungen registrierte Bayerns größte Krankenkasse einen Rückgang um fast 500.000 Krankheitstage im Vergleich zum Vorjahr. Dies zeigt die aktuelle Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten für 2016. Im bundesweiten Vergleich sind Bayerns Beschäftigte gesünder als Arbeitnehmer anderer Bundesländer. Mit 4,6 Prozent verzeichnet der Freistaat hinter Hamburg (4,4 Prozent) den niedrigsten Krankenstand in Deutschland. Die höchsten Werte gibt es im Saarland und in Brandenburg (jeweils 6,1 Prozent). Der Bundesdurchschnitt liegt wie im Vorjahr bei 5,3 Prozent. Obwohl im vergangenen Jahr weniger Arbeitnehmer wegen Erkältung Zuhause bleiben mussten, waren Atemwegserkrankungen der häufigste Grund für eine Krankschreibung (22,1 Prozent). Es folgten Muskel-Skelett-Erkrankungen (16 Prozent), Verdauungsprobleme (8,7 Prozent) und Verletzungen (8,2 Prozent). Die meisten Fehltage verursachten Muskel-Skelett-Erkrankungen. Sie sind für fast ein Viertel der Krankheitstage verantwortlich. Zu den Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören beispielsweise Bandscheibenvorfälle, Muskel- und Gewebeverletzungen, Rückenschmerzen und Arthrosen. Gestiegen sind auch die Fehltage durch psychische Erkrankungen. Ihr Anteil wuchs von 10,2 Prozent (2015) auf 10,7 Prozent. Unverändert gibt es in Bayern ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Den niedrigsten Krankenstand wies 2016 der Landkreis München auf (3,7 Prozent), gefolgt von der Stadt München und den Landkreisen Ebersberg und Garmisch-Partenkirchen (jeweils 3,8 Prozent). Spitzenreiter sind die Landkreise Coburg, Bad Kissingen und Kronach (jeweils 5,9 Prozent). Dass der Süden Bayerns beim Krankenstand besser abschneidet, liegt unter anderem am starken Zuzug jüngerer Arbeitnehmer nach Oberbayern. Die AOK Bayern unterstützt jedes Jahr mehr als 3.200 bayerische Unternehmen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren von individuellen Angeboten für einen gesunden Arbeitsplatz. Pressemitteilung der AOK Bayern  

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Bilanz 2016: MARVECS und SANTIS verzeichnen erneut Wachstum

Die MARVECS GmbH schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem deutlichen Wachstum ab. Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen SANTIS GmbH erzielte das Ulmer Pharma-Dienstleistungsunternehmen einen Umsatz von rund 83 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung bei MARVECS um 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei war der Umschwung im Pharmamarkt hin zu ganzheitlichen Vertriebslösungen im Rahmen von Projekten mit Bestands- und Neukunden ein wichtiger Umsatztreiber. „Heute geht es für MARVECS nicht mehr nur darum, einen professionellen Außendienst auf die Beine zu stellen. Das Lösen der Personalfrage ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil, daneben spielen wir aber die gesamte Klaviatur an modernen und auch digitalen Vertriebsaktivitäten. Künftig geht es immer stärker darum, unser Profil als ganzheitlicher Vertriebsspezialist für die Healthcare-Branche zu schärfen. Dazu wird es in diesem Jahr beispielsweise auch eine Kundenveranstaltung geben,“ erklärt Katrin Wenzler, Geschäftsführerin Business Development bei MARVECS. Positiv auf die Bilanz wirkte sich zudem eine günstige Kostenstruktur aus, etwa durch niedrige Benzinpreise und eine geringe Fehlzeitenquote. Im Durchschnitt beschäftigten MARVECS und SANTIS rund 800 Mitarbeiter. „Im Zuge unseres erweiterten Portfolios verändern sich natürlich die Anforderungen an das Skillset. Außendienstmitarbeiter kommunizieren heute auf einem anderen Level und über viel mehr Kanäle als früher. Daher haben Maßnahmen zur Weiterbildung zunehmend an Gewicht gewonnen. Dem begegnen wir mit unserem Einstiegsprogramm ‚Fit for Pharma’ und mit kundenindividuellen Schulungen“, so Josef Bailer, Geschäftsführer Recruiting bei MARVECS. Im laufenden Geschäftsjahr erwartet MARVECS weiterhin eine positive Entwicklung: Für 2017 und Anfang 2018 stehen Investitionen in Personal sowie die IT-Infrastruktur auf der Agenda. „Letztes Jahr waren wir etwas zurückhaltender, was die Einstellung neuer Mitarbeiter angeht. Hier wird in den kommenden Monaten eine Steigerung stattfinden. Parallel dazu stellen wir unsere IT im Sinne schlanker und kosteneffizienter Geschäftsprozesse um und investieren in ein modernes Rekrutierungs-Tool sowie eine neue CRM-Software“, so Katrin Wenzler. Josef Bailer ergänzt: „Die Summe dieser Maßnahmen wird sich gegen Ende des Jahres und vor allem 2018 in Form von weiterem Wachstum und größerem Personalbedarf bemerkbar machen. Daher stärken wir gleichzeitig unsere Arbeitgebermarke, indem wir in Social Media einen transparenten Dialog mit Mitarbeitern und Bewerbern führen sowie neue Wege der Mitarbeiterbindung begehen.“ Von der Arbeitgeberbewertungsplattform kununu erhielt MARVECS bereits die Gütesiegel „TOP COMPANY“ für überdurchschnittliche Zufriedenheit der Mitarbeiter und Bewerber sowie „OPEN COMPANY“ für Offenheit gegenüber Feedback. Pressemitteilung der MARVECS GmbH

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AOK fordert weitere Verbesserungen im Umgang mit Hochrisiko-Medizinprodukten

Nach fünf Verhandlungsjahren hat das Europäische Parlament heute die EU-Verordnung zu Medizinprodukten verabschiedet. „Seit 2012 begleiten wir die neue Verordnung zu den Medizinprodukten und haben uns von Anfang an für einen möglichst umfassenden Patientenschutz stark gemacht. Im Ergebnis ist das zwar an einigen Stellen geglückt, aber es bleiben Defizite. In Deutschland müssen wir deshalb zügig die Handlungsspielräume für Nachbesserungen nutzen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung der Ersatzansprüche von Patienten bei Produktschäden. Laut der beschlossenen EU-Verordnung müssen Medizinproduktehersteller bei Schäden durch fehlerhafte Produkte für Haftungsansprüche lediglich angemessene Rücklagen bilden. Konkrete Vorgaben oder Prüfmöglichkeiten der Deckungsvorsorge gibt es nicht. „Die Bundesregierung kann und muss das für Deutschland ändern, indem eine obligatorische Produkthaftpflichtversicherung eingeführt wird. Frankreich hat es vorgemacht“, so Litsch. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass geschädigte Patienten weiterhin das finanzielle Risiko tragen und ihre Schadensersatzansprüche möglicherweise ins Leere laufen. In der nächsten Legislaturperiode muss dieses Thema unbedingt auf die politische Agenda.“ Weder zentrale Zulassung noch hochwertige Studien Kritisch sieht die AOK auch, dass Hochrisiko-Medizinprodukte weiterhin nicht durch spezielle Benannte Stellen zertifiziert und geprüft werden. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfwegen soll es zwar eine Expertengruppe geben, die in eng umschriebenen Fällen die Herstellerunterlagen bewertet, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Doch ihr werden weder ausreichend Zeit noch Kapazitäten eingeräumt und ihre Empfehlungen sind nicht bindend. „Die privatrechtlich organisierten Benannten Stellen bleiben für Prüfungen zuständig. Doch sie haben ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, auch zukünftig von Herstellern beauftragt zu werden und sind somit finanziell von ihnen abhängig“, kritisiert Martin Litsch. „Um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und den Patientenschutz zu verbessern, wäre eine finanziell unabhängige, zentrale Zulassungsstelle für Hochrisiko-Medizinprodukte und Implantate, wie es sie für Arzneimittel gibt, erforderlich.“ Des Weiteren kritisiert die AOK die Anforderungen an die Studienqualität, die der Bewertung von Hochrisiko-Medizinprodukten zugrunde liegen. Zwar gibt es zukünftig weniger Ausnahmeregelungen von der Verpflichtung zu klinischen Studien, doch wurden dafür keine Mindestanforderungen festgelegt. So können in Deutschland auch weiterhin Produkte auf den Markt kommen, die unzureichend getestet worden sind. In der Vergangenheit gab es dramatische Schadensfälle mit unerwarteten schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Patienten, weil die vorherigen klinischen Studien methodisch unzureichend waren, um Nutzen und Risiko abschätzen zu können. Martin Litsch fordert deshalb: „Zum Schutz der Patienten sollten Hochrisiko-Medizinprodukte bis zum Vorliegen ausreichender Daten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen nur in spezialisierten Zentren eingesetzt werden, die sich an hochwertigen Studien zu diesen Produkten beteiligen. Außerhalb dieser Zentren sollten die Krankenkassen die Kosten dieser Eingriffe nicht übernehmen. ‚Proved in Germany‘ könnte damit zu einem ganz neuen Inbegriff von Qualität werden.“ Verbesserungsbedarf sieht die AOK auch bei der eindeutigen Identifizierung von Hochrisiko-Medizinprodukten. Laut EU-Verordnung sollen diese ab Mai 2021 anhand einer Identifizierungsnummer eindeutig zuzuordnen sein. „Für uns als Krankenkasse ist es immens wichtig, dass wir bei einer schadhaften Serie alle Betroffenen so schnell wie möglich identifizieren und informieren. Das geht derzeit nicht. Doch bis zur Einführung der Identifizierungsnummern können wir nicht warten“, sagt Litsch. „Deshalb fordern wir, so schnell wie möglich patientenbezogene Informationen über die verwendeten Implantate in die Abrechnungsdaten der Kliniken aufzunehmen. Das wäre kurzfristig umsetzbar. Wir dürfen nicht nur über Patientenschutz reden, sondern müssen ihn auch umsetzen. Hier wäre eine Chance dazu.“ Litsch weiter: „Es gibt viel Licht, aber auch viel Schatten bei den Hochrisiko-Medizinprodukten. Wir werden uns deshalb auch gegenüber der nächsten Bundesregierung für zeitnahe Verbesserungen im Sinne des Patientenschutzes einsetzen.“ Die neuen Regelungen für Medizinprodukte gelten nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Für die In-vitro-Diagnostika, die ebenfalls in einer Verordnung neu geregelt wurden, gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Verordnungen müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, können aber in Teilen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Noch bis zum 30. April Kandidaten nominieren für Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“

Noch bis 30. April 2017 können Patienten sowie Angehörige, Kollegen oder Freunde ihre Lieblingspflegerin bzw. ihren Lieb­lingspfleger auf der Internetplattform www.deutschlands-pflege­profis.defür den Wettbewerb vorschlagen. Mehr als 200 Pflegeprofis wurden bereits nominiert und kandi­dieren für die Auszeichnung. Ab Mai 2017 kann das Publikum in einer Online-Abstimmung die Nominierten zunächst zum „Beliebtesten Pflegeprofi“ ihres Bundeslandes wählen. Die Landessieger kommen dann in die zweite Runde: Wer hier die meisten Stimmen auf sich vereint, wird „Deutschlands belieb­tester Pflegeprofi“. Die Sieger werden im September vom Schirmherrn des Wett­bewerbs, dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann, in Berlin geehrt. Hauptpreis ist ein Wellness-Urlaub bzw. ein Team-Event im Wert von 2.000 Euro. Unter allen Einsendern verlost der PKV-Verband zudem ein exklusives Wellness-Paket. Teilnehmen können Pflegerinnen und Pfleger aus allen Pflege­berufen, als Einzelperson oder im Team. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten volljährig sind und in Deutschland als (Kranken-)Pfleger arbeiten, dass sie eine Pflegeausbildung absolviert haben bzw. sich in einer Ausbildung dazu befinden. „Die persönliche Zuwendung und das Engagement der Pflege­rinnen und Pfleger sind entscheidend für die gute Versorgung der Patienten“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach: „Sie haben eine hohe Wertschätzung verdient, denn wir verdan­ken ihnen ganz wesentlich, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.“ Weitere Informationen sowie Materialien zum Download finden Sie unter www.deutschlands-pflegeprofis.de Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

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Pflege am Bett stärken – Refinanzierung aber auch sichern

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum: „Die DKG stellt sich der Aufgabe, gemeinsam mit den Krankenkassen in ausgewählten für die Patientensicherheit besonders sensitiven Pflegebereichen Personaluntergrenzen zu entwickeln und wird sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Die Krankenhäuser haben seit Jahren einen steigenden Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften und stellen auch zusätzliche Pflegekräfte ein. Viele Stellen sind aber aufgrund der angespannten Lage auf den Arbeitsmärkten nicht besetzt. Insgesamt ist von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen. Diese arbeitsmarktbedingten Unterbesetzungen und die wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Kliniken zwingen seit Jahren zu einer wirtschaftlichen Personalausstattung. Wenn nunmehr vom Gesetzgeber Mindestpersonalbesetzungen in pflegesensitiven Bereichen vorgegeben werden, kann dies als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden. Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern muss aber in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Die Krankenhäuser brauchen dafür flexible Rahmenbedingungen, denn der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar und von vielen Fakten abhängig. Dazu gehören die Schwere und Art der Erkrankungen der Patienten, das Alter der Patienten, der Personalmix und auch die baulichen Bedingungen der Kliniken. Untergrenzen bedürfen Ausnahmeregelungen, um Sondersituationen wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen zu können. Von den Krankenhäusern darf nichts Unmögliches verlangt werden. Auf keinen Fall dürfen die Untergrenzen ohne Berücksichtigung von Gründen mit Sanktionen belegt werden. Ein nachhaltiger Personalaufbau erfordert zudem die konsequente Ausfinanzierung der jährlichen Kostensteigerungen für den Personalbestand und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den durch die Anhaltszahlen bedingten Personalmehrbedarf. Die DKG begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Finanzierungshilfe für die zusätzlichen einzustellenden Pflegekräfte zur Erfüllung der Untergrenzen vorsieht. Weiterhin nicht gewährleistet ist die vollständige Ausfinanzierung der tarifbedingten Kosten der Krankenhäuser. Auch hier sind weitere Reformen notwendig.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Pflege-Report 2017: Pflegeheimbewohner erhalten zu viele Psychopharmaka

Ein Teil der rund 800.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland erhält zu viele Psychopharmaka. Besonders betroffen sind die rund 500.000 Demenzkranken. Das zeigt eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Untersuchung der Klinischen Pharmakologin Professor Petra Thürmann, deren Ergebnisse im Pflege-Report 2017 enthalten sind. Demnach erhielten gut 30 Prozent der Bewohner ein Antidepressivum, wobei es kaum Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen mit oder ohne Demenz gibt. Dagegen bekommen 40 Prozent der Bewohner mit Demenz dauerhaft mindestens ein Neuroleptikum, aber nur knapp 20 Prozent der Heimbewohner ohne Demenz. Mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen wie Stürze, Schlaganfälle oder Thrombosen warnt Professor Thürmann: „Neuroleptika werden als Medikamente zur Behandlung von krankhaften Wahnvorstellungen, sogenannten Psychosen, entwickelt. Nur ganz wenige Wirkstoffe sind zur Behandlung von Wahnvorstellungen bei Demenz zugelassen, und dann auch nur für eine kurze Therapiedauer von sechs Wochen. Der breite und dauerhafte Neuroleptika-Einsatz bei Pflegeheimbewohnern mit Demenz verstößt gegen die Leitlinien.“ Dabei verweist die Expertin aufs Ausland. Während 54 Prozent der spanischen und 47 Prozent der deutschen demenzkranken Heimbewohner Neuroleptika erhalten, sind es nur zwölf Prozent in Schweden und 30 Prozent in Finnland. „Es scheint also Spielraum und Alternativen zu geben“, so das Mitglied des Sachverständigenrates des Bundesgesundheitsministeriums. Die Pflegekräfte bestätigen das hohe Ausmaß an Psychopharmaka-Verordnungen in Pflegeheimen. Das belegt die im neuen Pflege-Report veröffentlichte schriftliche Befragung von 2.500 Pflegekräften durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO): Die Befragten geben an, dass im Durchschnitt bei mehr als der Hälfte der Bewohner ihres Pflegeheims Psychopharmaka eingesetzt werden. Zwei Drittel der Betroffenen (64 Prozent) erhielten demnach die Verordnungen auch länger als ein Jahr. Interessanterweise halten 82 Prozent der Pflegekräfte diesen Verordnungsumfang für angemessen. Dr. Antje Schwinger vom WIdO: „Das Problembewusstsein der Pflegekräfte muss hier offensichtlich geschärft werden. Um den Psychopharmaka-Einsatz in Pflegeheimen zu reduzieren, sollte sichergestellt werden, dass nicht-medikamentöse Ansätze im Arbeitsalltag stärker etabliert werden.“ Laut Umfrage werden diese alternativen Ansätze auch häufig umgesetzt. So geben 67 Prozent der Pflegekräfte an, dass in ihrem Heim spezielle Pflegekonzepte zum Einsatz kommen, rund die Hälfte der Befragten (52 Prozent) verwendet Assessment-Instrumente. Auch Fallbesprechungen, kognitive und sensorische Verfahren kommen zum Einsatz. Doch geben gleichzeitig 56 Prozent der Befragten an, dass Zeitdruck die Umsetzung nicht-medikamentöser Verfahren teilweise beeinträchtige oder verhindere. Die Pflegekräfte können für die Tendenz zur Übermedikation von Pflegeheimbewohnern mit Demenz am wenigsten. Das stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Der bewusste und kritische Umgang mit Psychopharmaka sei eine Teamaufgabe von Ärzten, Pflegeheimbetreibern, Pflegekräften und Apothekern, die Pflegeheime betreuen. Vor allem die behandelnden Ärzte, aber auch Pflegeheimbetreiber seien hier in der Verantwortung für eine leitliniengerechte Medizin. „Ärzte stehen in der Pflicht, diese Medikamente nur dann einzusetzen, wenn es nicht anders geht und auch nur so kurz wie möglich. Und Pflegeheimbetreiber müssen ergänzend den Einsatz nicht-medikamentöser Versorgungsansätze fördern.“ Um die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen zu verbessern, fordert Litsch ein Nachschärfen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeheimen und Vertragsärzten auf Bundesebene. Außerdem müsse die Geriatrie in der ärztlichen Ausbildung ein stärkeres Gewicht erhalten. Schließlich sei ein Expertenstandard für die pflegerische Betreuung und Versorgung von demenziell Erkrankten nötig. Gute Pflege brauche zwar angemessene Ressourcen. Doch zeigten der internationale Vergleich und einige deutsche Leuchtturmprojekte auch, dass Versorgungsdefizite in der pflegerischen Versorgung von Demenzkranken nicht zwangsläufig immer nur mit mehr Geld oder Personal abgestellt werden. „Das ist auch eine Frage der pflegerischen Konzeption und Kultur“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Bundeskabinett bringt Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in bestimmten Krankenhausbereichen auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. Die heute auf den Weg gebrachte Regelung ist eine weitere wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken. Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, stärken wir die Patientensicherheit und verbessern zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus.“ Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) werden beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Pflegepersonaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2018 verbindlich zu vereinbaren. Sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband keine Vereinbarung treffen, setzt das Bundesministerium für Gesundheit die Pflegepersonaluntergrenzen per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Das Bundesgesundheitsministerium begleitet die Festlegung der Personaluntergrenzen in einem engen fachlichen Austausch. Dazu gehört, dass die Selbstverwaltungspartner unverzüglich einen konkreten Zeitplan vorlegen müssen. Zudem wird das Bundesgesundheitsministerium an den Sitzungen der beiden Vertragsparteien teilnehmen. Die Selbstverwaltungspartner sind verpflichtet, das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig Unterlagen zum Bearbeitungsstand vorzulegen sowie fortwährend über die Arbeitsfortschritte zu informieren. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Karl-Josef Laumann, wird vom Bundesgesundheitsministerium in den fachlichen Austausch mit beiden Vertragsparteien einbezogen. Weitere maßgebliche Verbände wie der Deutsche Pflegerat, die für das Personalfragen in Krankenhäusern maßgeblichen Gewerkschaften und die Arbeitsgemeinschaft der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften e.V. werden eingebunden. Um Personalverlagerungen zu vermeiden, müssen Krankenhäuser zudem die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren und dies auch in den Qualitätsberichten veröffentlichen. Es werden verbindliche Vergütungsabschläge eingeführt, wenn die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden sowie weitere Maßnahmen, für den Fall, dass die Personaluntergrenzen durch einzelne Krankenhäuser nicht erfüllt werden. Zudem werden notwendige Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen vorgesehen. Die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen ist bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich zu evaluieren. Der Evaluationsbericht ist dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über das BMG vorzulegen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser schon seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Ab 2019 soll dieser um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren wird bis einschließlich 2021 an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden. Für aus den Pflegepersonaluntergrenzen folgende Mehrkosten, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Mit diesen Regelungen wurden die Schlussfolgerungen aus der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vom 7. März 2017 umgesetzt, die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer vorgelegt wurden. Ursprünglich waren die Arbeiten der Kommission bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Damit liegen die Ergebnisse deutlich früher vor, als geplant. Es handelt sich um Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Qualitätscheck für Präventionskurse: Auch Volkshochschulen müssen ihr Kursangebot checken lassen

Die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ fordert die Volkshochschulen (VHS) in Deutschland auf, an dem gesetzlich geforderten Qualitätscheck für Präventionskurse teilzunehmen. „Leider ist die Beteiligung der VHS an dem einheitlichen Prüfverfahren für Präventionskurse nach wie vor sehr zurückhaltend“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), und das „obwohl für die VHS seit Anfang 2017 eine Vielzahl an Kurskonzepten zur Nutzung zur Verfügung stehen, die speziell vom Deutschen Volkshochschulverband (DVV) mit erheblichem Aufwand ausgearbeitet wurden.“ Da die Krankenkassen ihren Versicherten aber nur qualitätsgeprüfte Präventionskurse wie Bewegungs- und Entspannungskurse etc. bezuschussen dürfen, sollten sich die VHS jetzt dem Prüfverfahren unterziehen, um die Qualität der Kurse nachzuweisen. Ausreichend Zeit sich auf das einheitliche Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention und die damit verbundenen Anforderungen einzustellen, hatten die VHS: Seit über zwei Jahren wurden hierzu intensive Gespräche und Abstimmungen mit den Vertretern des DVV geführt. Zur weiteren Unterstützung wurde zudem ein eigener Beratungsbereich für die VHS eingerichtet, der speziell für Fragen der VHS rund um die Prüfungen telefonisch unter 0201/5 65 82 90 erreichbar ist. Die Entscheidung, die Kurse der Prüfung zu unterziehen und damit den Teilnehmern einen Zuschuss durch die Krankenkassen zu ermöglichen, liegt jetzt bei jeder einzelnen Volkshochschule. „Wir freuen uns, wenn die gute Zusammenarbeit auf regionaler Ebene fortgesetzt wird und viele VHS von diesem Angebot Gebrauch machen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention auf regionaler Ebene“, so Elsner. Hintergrund: Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Gemeinschaftseinrichtung fast aller gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sie seit 2014. Ihre Aufgabe ist es Präventionskurse daraufhin zu prüfen, ob sie die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Geprüft werden unter anderem die Qualifikation des Kursleiters, Aufbau und Inhalt des Kurses sowie Teilnehmerunterlagen mit praktischen Anleitungen für zu Hause. Seit 2014 erhielten insgesamt über 80.000 Kurse ein Zertifikat. Der Großteil der zertifizierten Angebote stammt aus dem Bereich Bewegung, gefolgt von Stressmanagement, Ernährung und Suchtmittelkonsum. Finanziert und verantwortet wird die Prüfstelle von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V mit BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den vdek, den Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, der AOK Bayern, AOK NordWest der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Niedersachsen, AOK Nordost, der AOKHessen, AOK Sachsen–Anhalt, IKK gesund plus, der IKK classic, der IKK Südwest, der IKK Brandenburg und Berlin, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Gemeinsame Pressemitteilung der Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention

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